Milliardenschwere Rentensteuervergehen
des ostdeutschen
FIKTIVSTEUER-Finanzamts Neubrandenburg RiA
mittels Erhebung einer fiktiven Sondersteuer auf dem Gesetz nach mehrheitlich steuerfreie Niedrigrenten durch vorsätzlich falsche erstellte Steuerbescheide auf strafrechtlicher Basis gemäß StGB
.
Rechtsbeugung
Betrug
Amtsmissbrauch
- verübt an millionen Beziehern einer deutschen Rente -
.
Ein wohlverdienter glücklicher Ruhestand im Alter sieht anders aus.
Wie geht das vonstatten?
Nur ein Beispiel von Millionen des ostdeutschen
FIKTIVSTEUER-
Zu versteuernde Jahresrente 2021 € 7.560,--
da weit unter dem Grundfreibetrag STEUERFREI
Illegale & rechtswidrige
Steuerfestsetzung des
FA NBB € 1.550,--
Ein überaus schändliches, von den zuständigen ostdeutschen Justiz- und Finanzbehörden im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern seit Jahrzehnten gedecktes und inzwischen im Milliardenbereich befindliches, bisher ungesühntes Verbrechen an mehrheitlich hilfsbedürftigen und kranken alten Menschen, deren Renten ohnehin weit unter dem vom Staat garantierten Existenzminimum liegen.
und was man darunter zu verstehen hat
Deutschen Steuerrechtsnormen zufolge darf das auf jedem Steuerbescheid explizit ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) - z.B. eine Rente - nur mit dem Teil versteuert werden, der den Grundfreibetrag übersteigt - ein zvE, das niedriger ist als der Grundfreibetrag, ist somit STEUERFREI.
Was die wenigsten wissen: das zvE ist die mit Abstand wichtigste Zahl auf jedem Steuerbescheid.
Beispiel
mit einem angenommenen Grundfreibetrag von € 10.000,--
zu versteuerndes Einkommen/Rente € 12.000,--
Tatsächlich werden nur € 2.000,-- versteuert
zu versteuerndes Einkommen/Rente € 8.000,--
da unter dem Grundfreibetrag STEUERFREI
zvE minus Grundfreibetrag ergibt den Betrag, für den man Steuern zahlen muss. Liegt der unter Null, ist man steuerfrei. Liegt der über Null, kann ganz einfach die zu zahlende Steuer aus der amtlichen Steuertabelle, die man im Internet herunterladen kann, ermitteln. Dieses Verfahren entspricht haargenau den ESt-Berechnungsvorschriften § 32a EStG des BMF - absolut legal und rechtskonform im Gegensatz zur illegalen Steuererhebung des FA NBB RiA nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG.
Die legalen gesetzlichen Vorschriften des § 32a EStG sind für mehr als 600 deutsche Finanzämter obligatorisch, jedoch nicht für das seit Jahren in heftiger Kritik stehende
Diese mit Sondervollmachten ausgestattete Steuerbehörde, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält und bei der Versteuerung Millionen deutscher Renten gegen die rechtskonforme EStBV § 32a (Einkommensteuer-Berechnungs-Vorschrift) des Bundesministeriums der Finanzen BMF verstößt, ist somit den Straftatbeständen nach StGB überführt:
Rechtsbeugung
Betrug
Nötigung
Amtsmissbrauch
zum folgenschweren finanziellen Schaden von mehrheitlich hilfsbedürftigen und kranken alten Menschen mit größtenteils dem Gesetz nach steuerfreien Kleinrenten.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:
Ein Finanzamt der Bundesrepublik Deutschland begeht seit Jahrzehnten
milliardenschwere Rentensteuervergehen
in millionen Einzelfällen
Und wer ist dafür verantwortlich???
Der Gottvater des milliardenschweren Steuerbetrugs
Ein deutscher Finanzbeamter mit Dreck am Stecken - verantwortlich für millionenfachen Rentensteuerbetrug, von der zuständigen Justiz in MV gedeckt und unterstützt,
Dr. Michael Gruel - Amtsleiter des berüchtigt chaotischen FIKTIVSTEUER-
Verzweifelte Hilferufe -
nur zwei von Hunderttausenden
aufgrund der absolut rechtswidrigen und bereits 1996 vom EuGH verbotenen betrügerischen Steuererhebung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG des
FIKTIVSTEUER-
28.09.2019 - Ich bin 80 Jahre alt. Ich fühle mich regelrecht von Neubrandenburg bedroht und terrorisiert. Für meine unter 1.100 Euro Rente verlangt Neubrandenburg mit Androhung einer Zwangsvoll-streckung ca. 8.000 Euro Steuern. Ohne Erklärung, wie diese Summe eigentlich zustande kommt.
RIA WELTWEIT
Bitte helfen Sie mir!
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Anmerkung von RIA WELTWEIT
Nach der EStG-Grundformel EGF § 32a ist diese Rentnerin ihrer niedrigen Rente zufolge, wie die meisten der vom Finanzamt Neubrandenburg zur Einkommensteuer veranlagten Senioren
steuerfrei
23.04.2022
Hallo Ria Weltweit, ich bin 84 Jahre alt und lebe seit 1980 in Argentinien. Seit Ende 2003 beziehe ich eine Rente von inzwischen knapp 400 €. Am 19.01.2021 erhielt ich einen 12 Seiten langen Brief vom Finanzamt Neubrandenburg mit völlig konfusen und chaotischen Zins- und Säumniszuschlags-forderungen von 2013 bis 2024 in Höhe von 3.108 € und einem Steuerbescheid für 2020.
Steuerbescheide für die Jahre 2003 - 2019 habe ich nie erhalten.
Zur Tilgung dieser Schulden hat das Finanzamt eine Raten-zahlung von 103 € pro Monat festgelegt, die ich in meiner Not akzeptieren musste, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Pfändung meiner absoluten Minirente zu vermeiden. So wurden also bis jetzt insgesamt 927 € getilgt - und das von einer zu versteuernden Rente von monatlich derzeit 225 €, die auf gesetzlicher Grundlage des deutschen Steuerrechts mit § 32a EStG steuerfrei wäre.
RIA WELTWEIT - bitte helfen Sie mir!
Anmerkung von RIA WELTWEIT
Nach der EStG-Grundformel EGF § 32a ist dieser Rentner seiner niedrigen Rente zufolge, wie die meisten der vom FIKTIVSTEUER- Finanzamt Neubrandenburg zur Einkommensteuer veranlagten Senioren
steuerfrei
gemäß Deutsche Rentenversicherung Bund DRV zuständig für die Versteuerung nach der EStG-Grundformel EGF § 32a von 1,6 Millionen Renten, deren Bezieher ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Mehr als 600 Finanzämter bundesweit versteuern mehr als 20 Millionen deutsche Renten nach der EStG-Grundformel EGF § 32a und Gerichtsentscheidungen von EuGH, BVerfG, BGH, BFH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags - die ausnahmslos bindend sind für alle - auch für Behörden und Gerichte - und somit auch für die Regierung von M-V und das Finanzamt Neubrandenburg RiA.
Amtliches Schreiben des FA NBB vom 30.09.2019 an
RIA WELTWEIT:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
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Da erübrigt sich jeder Kommentar
Dann lasst uns darum kämpfen
gemäß dem weisen Aufruf des früheren Bundespräsidenten Dr. Gustav Heinemann und die Regierung zur Ordnung rufen.
EStG-Grundformel EGF des BMF
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
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1. bis 10 347 Euro (Grundfreibetrag): 0;
2. von 10 348 Euro bis 14 926 Euro:
(1 088,67 · y + 1 400) · y;
3. von 14 927 Euro bis 58 596 Euro:
(206,43 · z + 2 397) · z + 869,32;
4. von 58 597 Euro bis 277 825 Euro:
0,42 · x – 9 336,45;
5. von 277 826 Euro an:
0,45 · x – 17 671,20.
Zu Kompliziert?
Ein Blick in die aktuelle amtliche Steuertabelle tut's auch.
FIKTIVSTEUER-
Die Praxis der Vergangenheit hat gezeigt, dass nicht nur im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
ein erheblicher Nachholbedarf an steuerrechtlichem Wissen besteht.

Fragt man 5 Finanzämter und 5 Steuerberater, dann erhält man 20 verschiedene Antworten, die im krassen Widerspruch stehen zu den rechtskonformen ultimativen Vorgaben von BMJ und BMF § 32a EStG.
Das ist
Chaos vom Feinsten
mit dem Namen
Das ostdeutsche Bundesland Mecklenburg-Vorpommern versteuert mit Hilfe des mit Sondervollmachten ausge-statteten Finanzamts Neubrandenburg RiA Renten mit rechts-widrigen Abweichungen von den ultimativen gesetzlichen Vorgaben von BMJ und BMF - der EStG-Grundformel EGF § 32a.
Und wie geht diese rechts- und gesetzeswidrige Steuererhebung der Regierung von MV / Finanzministerium / Finanzamt Neubrandenburg RiA vonstatten?

Nicht durch Anwendung der ultimativen gesetzlichen Vorgaben von BMJ und BMF - EStG-Grundformel EGF § 32a, sondern durch Erhebung einer fiktiven "Sondersteuer" - im Durchschnit 20 % - auf Millionen mehrheitlich dem EStG § 32a nach steuerfreie Renten unter Einbindung der seit 25 Jahren gerichtlich vom EuGH verbotenen Sondervorschrift des EStG sowie mittels vorsätzlicher massiver Gesetzesbrüche nach Strafgesetz-buch StGB.
Dass solch ein hochkriminelles Verhalten der Behörden im (neuen) Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (frühere DDR) - Finanzministerium und FIKTIVSTEUER-Finanzamt Neubrandenburg RiA - irgendwann auffliegen könnte, haben die dortigen "Staatsdiener" bisher nicht in Betracht gezogen. Es ist doch immer gut gegangen.
Dass jemand die dubiose Steuererhebung der dortigen Behörden einmal kritisch hinterfragen könnte, damit hat man nicht gerechnet.
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RIA WELTWEIT
mit seinen in aller Welt niedergelassenen ehrenamtlichen Mitarbeitern - ausnahmslos alle mehrheitlich über Jahre hinweg schwer gebeutelte Opfer des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA - ist es in jahrelangen, seit 2014 sorgfältig und akribisch weltweit durchgeführten Recherchen gelungen, mittels lobenswerter aktiver Unterstützung von Tausenden betroffenen Rentnerinnen und Rentnern weltweit, das bewußt und vorsätzlich von Beamten sprich realitätsfernen Fachidioten raffiniert ausgeklügelte und für Normalsterbliche völlig unverständlich gestaltete betrügerische Steuererhebungs-verfahren der Steuerbehörden in M-V aufzudecken, und zwar mit Hilfe der obersten Steuerbehörde im Land, dem deutschen Rechtsnormen folgenden Bundesministerium der Finanzen BMF in Bonn.
Die unzweifelhaft mit kriminellem Gedankengut der ehemaligen DDR versehene trickreiche, wenn auch paranoide Amtsleitung Dr. Gruel und Sven Völchert des ostdeutschen FIKTIVSTEUER-
macht Unmögliches möglich
wenn auch auf hochkrimineller Basis, die man bisher mit Hilfe der zuständigen Staatsanwaltschaften Neubrandenburg, Rostock und Schwerin einer strafgerichtlichen Aufarbeitung fernhalten konnte, denn sonst wäre der ganze Schwindel aufgeflogen.
In M-V wird hart daran gearbeitet, auch weiterhin eine Aufarbeitung von Strafverfolgungsbehörden und einem Strafgericht unter allen Umständen zu vermeiden.
RIA WELTWEIT serviert den zuständigen Justizbehörden hunderte Schwerstkriminelle auf einem Silbertablett. Und was haben sich die Behörden dazu einfallen lassen?
obwohl gerichtlich verboten von
Europäischem Gerichtshof EuGH
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesgerichtshof BGH
Bundesfinanzhof BFH
Bundesministerium der Justiz BMJ
Bundesministerium der Finanzen BMF
und dem deutschen Bundestag
Und die Moral von der Geschicht?
Vertraue dem FA NBB nicht!
Man macht weiter wie bisher trotz der nachstehenden Gesetzesverstösse und Rechtsbrüche.
Das sind eindeutig kriminelle Straftatbestände nach
§ 339 StGB - Rechtsbeugung
§ 263 StGB - Betrug
§ 240 StGB - Nötigung
§ 253 StGB - Erpressung
Die Justizbehörden bis hin zur Generalstaatsanwaltschaft und dem BKA wurden von RIA WELTWEIT am 05.07.2022 informiert.
Die inzwischen unwiderlegbare Beweislast ist erdrückend,
nicht zuletzt durch aussagekräftige Dokumente der Bundesministerien der Justiz BMJ und der Finanzen BMF
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Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 1 Steuerpflicht
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1) 1 Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
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Hier fängt das Desaster mit irrelevanten Falschinformationen bereits an und wiederholt sich im Verlauf des chaotischen Wirrwarrs des EStG unzählige Male.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Bundesministerien der Justiz BMJ und der Finanzen BMF müsste es nach deren ultimativer EStG-Grundformel EGF § 32a richtig heissen:
Natürliche Personen sind einkommensteuerpflichtig nach § 32a EStG -
nicht beschränkt und nicht unbeschränkt,
denn diese Formulierungen gehören nicht zum Sprachgebrauch von BMJ und BMF.
Das würde den verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen, aber auch den gesetzlichen Vorgaben von BMJ und BMF vollumfänglich entsprechen und die millionenfachen vorsätzlichen und bewußten Abweichungen der Finanzämter vom EStG Lügen strafen.
nach der EStG-Grundformel des § 32a
ist
Was durch das Steuerermittlungsverfahren des BMJ und dem online verfügbaren Steuerrechner des BMF bestätigt wird.
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
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Was ist eigentlich der Grundfreibetrag - wem nutzt dieser?
Das an dieser Stelle gezeigte, sehr informative Video, mussten wir auf Ersuchen des Betreibers leider entfernen. Verfassungskonforme Rechtsnormen und Steuergesetze scheinen in Deutschland nicht mehr opportun zu sein. Selbst deutsche Steuerberaterkanzleien halten es mit der Wahrheit nicht mehr so genau - ganz im Sinne der Steuerbehörden von Mecklenburg-Vorpommern mit ihren strafrechtlichen Steuererhebungsverfahren.
Rentensteuer Online berechnen
Steuerbescheide auf ihre Richtigkeit überprüfen
Wenn Sie bereits über Steuerbescheide verfügen, dann bietet sich der nachstehend der Link zum Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen BMF an - der höchsten deutschen Steuerbehörde - einfach zu handhaben und absolut zuverlässig.
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Direktlink - nur darauf klicken
oder - wesentlich komplizierter -
https://www.infranken.de/ratgeber/finanzen/rentensteuer-online-selbst-berechnen-so-hoch-sind-die-steuern-auf-deine-rente-art-5220693
Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser -
besonders dem Finanzamt gegenüber
Die Berechnung der Einkommensteuer insbesondere der ostdeutschen Finanzbehörden im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist, wie die Praxis der letzten Jahrzehnte gezeigt hat, vielfach fehlerhaft und wird teilweise sogar - z.B. vom Finanzamt Neubrandenburg RiA - vorsätzlich irreführend und absolut gesetzeswidrig falsch vorgenommen, um ein Vielfaches an höheren Steuern zu "erwirtschaften", als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist - eindeutig im Widerspruch zu den Steuerrechtsnormen von BMJ und BMF zum folgenschweren finanziellen Schaden von millionen Beziehern einer deutschen Rente.
FAKTENCHECK
mit inzwischen unwiderlegbaren Beweisen des BMJ und BMF
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Millionen Steuerbescheide der Finanzbehörden von M-V, die nach Sondervorschriften des EStG § 50 Abs. 1 Satz 2 erstellt wurden und nach wie vor erstellt werden, sind rechtswidrig sprich falsch, da sie im krassen Widerspruch stehen zu den Steuerrechtsnormen des BMJ und BMF § 32a EStG.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de › service
Im Fall von Widersprüchen gehen höherrangige Normen den niederrangigen vor.
(somit auch die des BMF vor den niederrangigen Normen der Landesregierung von M-V und des FA NBB, was man in M-V jedoch absolut widersprüchlich sieht und deshalb diesen Normen nicht zu folgen gewillt ist.)
Steuerbescheid des FA NBB für 2021
Monats-Bruttorente € 1.175,--
Jahresbruttorente € 14.100,--
zu versteuernde Jahresrente € 7.560,--+
Bundesministeriunm der Finanzen
Steuerermittlung des BMF
Steuersatz 0 % - Steuer € 0,00
im Vergleich dazu:
Fiktivsteuer-
Niederrangige, von EuGH und BVerfG verbotene Steuerermittlung des Finanzamts Neubrandenburg
Steuersatz 20 % - Steuer € 1.550,--
Das ist ein klassischer Rentensteuerbetrug der Landesregierung von M-V/Finanzamt Neubrandenburg RiA
- einer von Millionen -
ein Fall für den
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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
und das
Bundeskriminalamt
denen der groß angelegte Steuerbetrug der Regierung von M-V/FA NBB in Form einer offiziellen länderübergreifenden Strafanzeige inzwischen von RIA WELTWEIT am 05.07.2022 unterbreitet wurde.
Aus der Sicht deutscher Finanzbehörden bundesweit und im Besonderen solcher Behörden im Bundesland M-V besagt ein ungeschriebenes Gesetz:
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Beschränkt steuerpflichtig -
kein Grundfreibetrag!!!
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Was bedeutet das in
Gemessen an einer deutschen Durchschnittsrente der DRV
20 % ESt oder +/- € 1.500/Jahr
- man höre und staune -
rechtswidrige sprich illegale Steuerbelastung auf Millionen mehrheitlich dem Gesetz nach
STEUERFREIE
Einkommen/Renten
gemäß den Sondervorschriften des EStG, die die Versagung des Grundfreibetrags beinhalten, deren Anwendung seit mehr als 25 Jahren gerichtlich verboten ist -
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ein Freibrief für Rentensteuerbetrug in unvorstellbarem Ausmaß -
wie seit mehr als 25 Jahren"sehr erfolgreich" praktiziert vom seit Jahren äußerst umstrittenen ostdeutschen
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FIKTIVSTEUER-
das in dieser Disziplin absolut unschlagbar ist.
Hat seit Jahrzehnten bestens funktioniert - also warum ändern?
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Ein in Deutschland ungeschriebenes Gesetz, das in allen mehr als 600 Finanzämtern und 100.000+ Steuerberaterkanzleien vermutlich aus Unkenntnis Anwendung findet, obwohl es mit verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschem Steuerrecht unvereinbar ist aufgrund der Versagung des jedem Steuerpflichtigen vom Staat (BMJ) bedingungslos garantierten ESt-Grundfreibetrags in Höhe von +/- € 9.000 je nach Veranlagungsjahr.
Seit mehr als 25 Jahren gerichtlich und auch sonst als rechtswidrig erklärt und verboten von
Europäischem Gerichtshof EuGH
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesgerichtshof BGH
Bundesfinanzhof BFH
Bundesministerium der Justiz BMJ
Bundesministerium der Finanzen BMF
und dem deutschen Bundestag.
Details auf den Seiten Gerichtsurteile und EuGH-Urteile
Selbst die Landesregierungen, denen die Steuerhoheit obliegt, geben vor, von diesen höchstrichterlichen Entscheidungen und Gerichtsurteilen absolut keine Kenntnis zu haben - und das seit mehr als 25 Jahren - oder doch???
Kleine Steuerkunde für Anfänger
Wenn das auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) niedriger ist als der Grundfreibetrag des entsprechenden Jahres, dann ist man nach geltendem deutschen Steuerrecht
STEUERFREI
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selbst wenn im Steuerbescheid des Finanzamts ein hoher Steuerbetrag ausgewiesen ist.
Was ist dann zu tun???
Einkünfte, die höher sind als der Grundfreibetrag, werden nur mit dem den Grundfreibetrag übersteigenden Betrag versteuert.
Um die Vorgaben des Finanzamts auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wie bereits zuvor beschrieben ist, braucht man keinen teuren Steuerberater, der von dieser speziellen, hochbrisanten und folgenschweren Materie ohnehin keine Ahnung hat, wie die Praxis der letzten Jahre ergeben hat.
Schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen dann, wie Sie verwaltungs- und steuerrechtlich korrekt gegen falsche Steuerbecheide des FA NBB Einspruch erheben können.
Keine Sorge - unser Service ist kostenlos.
Bundesministerium der Justiz
§ 129 Abgabenordnung (AO)
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid)
Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen.
§ 173 Abgabenordnung (AO)
Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel
(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,
2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.
Verlautbarung des BMJ
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommen-steuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag nach § 32 a Einkommensteuergesetz (EStG).
Die mehr als 100.000 Steuerberater in Deutschland verfahren ebenso nach den rechtswidrigen sprich strafrechtlichen Vorgaben des seit Jahrzehnten in der Kritik stehenden ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA und der bekanntlich nach Russland orientierten Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unter MP Manuela Schwesig -
ein Skandal im Skandal
Eine diesbezügliche Eingabe an die Geschäftsführung der BundesSteuerberater Kammer in Berlin wurde heute am 21.06.2022 auf den Weg gebracht, um sicher zu stellen, dass deutsche Steuerberater zukünftig ihre Mandanten nach verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen beraten können, was bisher aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht gewährleistet war.
im ostdeutschen Bundesland
Dieses Finanzamt erhebt unter permanenter Umgehung verfassungskonformer Rechtsnormen und dem deutschen Einkommensteuergesetz mittels Millionen rechtswidrig manipulierter Steuerbescheide hohe Steuern auf Minirenten, die dem Gesetz nach steuerfrei sind, in denen gemäß den 1996 vom EuGH verbotenen Sondervorschriften Steuerfreibeträge grundsätzlich nicht gewährt werden.
Gemäß den Vorgaben der Bundesministerien der Justiz BMJ und der Finanzen BMF dürfen steuerpflichtige Renten nur nach der zentralen Tarifvorschrift des § 32a EStG mit der ultimativen Steuerermittlungsformel versteuert werden. Andere Verfahren zur Steuererhebung sind nicht zulässig. Werden sie trotzdem angewendet, macht sich das Finanzamt strafbar, womit sowohl die Regierung von MV, der die Steuerhoheit obliegt, als auch das FA NBB keine Probleme haben und ganz offiziell ohne ein Einschreiten der zuständigen Justizbehörden befürchten zu müssen, illegale Steuern in Millionen Einzelfällen einfahren können, da die betroffenen alten Menschen ohnehin keine Ahnung von deutschen Steuergesetzen haben, was diese durch und durch korrupten, wohlgemerkt ostdeutschen Behörden rücksichtslos und in beschämender Weise auszunutzen verstehen, solange noch Zeit dazu ist, bevor viele der hochbetagten alten Menschen, so auch der inzwischen 84-jährige Initiator dieses Webportals, das Zeitliche segnen.
Sorry, das sind ohne Zweifel unumstößliche Fakten im ehemaligen Arbeiter- und Bauernparadies DDR, die wir WESSIS nach wie vor nicht in den Griff bekommen, wie auf dieser Internet Plattform detalliert dokumentiert ist.
Und wer ist für den unglaulichen Steuerbetrug verantwortlich???
Die bereits mehrfach in öffentlicher Kritik stehende
Manuela Schwesig
Ministerpräsidentin
von Mecklenburg-Vorpommern
Aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Steuerfahnderin somit eine Expertin für Steuerbetrug, die weiß, wo es lang geht,
und
als MP auch vollverantwortlich für offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts in Millionen Fällen
- AO § 129 und StGB § 253 - § 263 - § 302 - § 339 -
(Offenbare, vorsätzliche Fehler beim Erstellen von Millionen Steuerbescheiden und - da vorsätzlich - strafrechtliche Vergehen)
Mit diesem Link erfahren Sie mehr über die schmutzigen Machenschaften von Frau Schwesig
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/schwesigs-kreml-stiftung-fast-200-mio-kamen-von-russen-unternehmen-gazprom-81002392.bild.html
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Das ostdeutsche Bundesland Mecklenburg-Vorpommern war zu DDR-Zeiten die zweitgrößte Hochburg des gefürchteten DDR-Staatssicherheitsdienstes STASI mit über 1.000 Mitarbeitern, in dessen Behörden auch heute noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR vorherrscht, so auch im berühmt-berüchtigten Finanzamt Neubrandenburg RiA, in dem - Insideraussagen zufolge - nach der Wende viele der ehemaligen STASI-Mitarbeiter ein neues Betätigungsfeld gefunden hatten.
Eine Strafanzeige gegen die Landesregierung von MV beim zuständigen Landesverfassungsgericht in Rostock und je eine Eingabe bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe und beim EuGH in Luxemburg sind derzeit in Vorbereitung. Sie werden in diesen Tagen auf den Weg gebracht. Die Presse ist informiert.
Das ist die Rechtslage
§ 129 Abgabenordnung (AO)
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid)
Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen.
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Anmerkung RIA WELTWEIT:
Was vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg RiA seit Jahrzehnten kategorisch abgelehnt wrd.
Unrichtig sind alle Daten außer denen des § 32a EStG
§ 173 Abgabenordnung (AO)
Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel
(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen.
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Anmerkung RIA WELTWEIT:
Diese Vorschrift wurde bisher vom ostdeutschen FA NBB absolut rechtswidrig in Millionen Fällen nicht befolgt.
Bundesministerium der Justiz
Bundesamt für Justiz
Mehr als 600 Finanzämtern in Deutschland versteuern, so wie es das Gesetz vorschreibt, deutsche Einkünfte wie Renten nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG, die die Gewährung steuerlicher Vorteile wie den ESt-Grundfreibetrag gewährleistet, wogegen es nichts einzuwenden gibt.
Das im Bundesland MV ansässige FIKTIVSTEUER-Finanzamt Neubrandenburg RiA gewährt dagegen absolut rechts- und gesetzeswidrig keine Steuerfreibeträge durch Anwendung von rechtswidrigen, fiktiven und somit nicht realen Einkommen, sondern fordert im Gegenzug nicht unerhebliche
FIKTIVSTEUER
auf
STEUERFREIE Einkünfte/Renten mit
Millionen rechtswidrig manipulierten Steuerbescheiden
und runiert damit das vom Staat garantierte menschenwürdige Leben von Millionen Beziehern einer deutschen Rente.
Damit sind millionenfaches Elend und Altersarmut vorprogrammiert
Bundesministerium der Justiz
Bundesamt für Justiz
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Die umstrittene ostdeutsche Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt, gewährt in Millionen Fällen durch das FIKTIVSTEUER-Finanzamt Neubrandenburg RiA keine gesetzlichen Steuerfreibeträge, somder erhebt eine FIKTIVSTEUER auf mehrheitlich steuerfreie Renten und übervorteilt somit Millionen Klein- und Kleinstrentnerinnen und Rentner mit
illegalen, fiktiven Steuerforderungen
mit anschließenden
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
wie
Rentenpfändungen
Kontensperrungen
die in vielen Fällen zum Ruin und Tod der betroffenen, zum Teil hochbetagten Rentnerinnen und Rentner geführt haben wegen fehlender finanzieller Mittel für lebenserhaltende Medikamente und ärztliche Betreuung.
Welche Renten sind steuerfrei?
- grob gerechnet alle Renten plus sonstige Einkünfte bis ca. € 1.500,-- brutto im Monat für Alleinstehende und ca. € 3.000,-- für verheiratete/verpartnerte Personen -
Höhere und hohe Renten - demzufolge steuerpflichtige Renten - werden darüber hinaus absolut rechtswidrig um ein Vielfaches höher besteuert, als nach deutschem Steuerrecht mit der ultimativen zentralen Tarifvorschrift § 32a des EStG zulässig ist.
Offensichtlich Straftatbestände nach
AO § 129, § 173 und StGB § 253 - § 263 - § 302 - § 339
Zum besseren Verständnis:
Leistungen aus der deutschen Rentenkasse und Pensionszahlungen bleiben in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und dort weitere Einkünfte versteuern. Als Ruheständler müssen Sie die fälligen Steuern an den deutschen Fiskus zahlen.
Nach deutschem Steuerrecht müssen Deutsche Renten nach der zentralen Tarifvorschrift des EStG besteuert werden, d.h. nach der Steuerfestsetzungsformel des § 32a EStG.
Dieses Finanzamt versteuert deutsche Renten nach rechtswidrigen Sondervorschriften des EStG, die die Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags zum Inhalt haben und aus diesem Grund 1996 vom EuGH verboten wurde.
Kernaussage des EuGH-Grundsatzurteils Slg. 1996, I-3089:
Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ist gemeinschaftsrechtswidrig.
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Das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA behauptet dagegen genau das Gegenteil und stellt somit als ein Finanzamt aus der tiefsten ostdeutschen Provinz ganz offiziell EuGH-Urteile infrage gemäß amtlicher Schreiben vom 10.08.2021 - Frau Meyerrose und 25.05.2022 - Frau Misch:
Laut dem zitierten Urteil ist die Versagung des Grundfreibetrags grundsätzlich nicht gemeinschaftswidrig.
Die Versagung des Grundfreibetrages ist nicht gemeinschafts-widrig - das ist richtig, sondern sie ist, wie es im Gesetz klar und deutlich ausgewiesen ist, gemeinschaftsrechtswidrig. Das ist ein riesengroßer Unterschied, was man im Osten jedoch nicht so eng sieht.
Bedenken hinsichtlich der sach- und fachkompetenten Qualifikation der Amtsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind absolut berechtigt.
Mit diesen ins Schizophrene reichenden Ausführungen versucht das FA Nbb, Millionen Rentner - 70, 80 und 90 Jahre alte Senioren - von der Rechtmäßigkeit der rechtswidrigen, um ein Vielfaches weit überhöhten Rentenbesteuerung zu überzeugen.
Detailliert dokumentiert auf der Seite Recht & Gesetz
Und das alles unter der Schirmherrschaft und Verantwortung der bekanntlich nach Russland orientierten umstrittenen ostdeutschen
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
und ihrer Regierungsmannschaft mit dem ebenfalls umstrittenen
Finanzminister Dr. Heiko Geue
wegen Duldung der vom EuGH verbotenen millionenfachen Steuererhebung auf STEUERFREIE deutsche Renten durch das FA NBB und der ebenfalls umstrittenen
Justizministerin Jacqueline Bernhardt
aufgrund der seit Jahren unterlassenen Ermittlungsmaßnahmen wegen § 129 und § 173 AO (Abgabenordnung) sowie das Nichteinschreiten der zuständigen Staatsanwaltschaften von M-V, die die milliardenschweren kriminellen Machenschaften decken und vollumfänglich seit Jahrzehnten absegnen,
im Besonderen die des ausführenden Organs
Finanzamt Neubrandenburg RiA Amtsleiter
Dr. Michael Gruel
Diese inzwischen in der ganzen Welt bekannten, nicht gerade schmeichelhaften Bezeichnungen, haben diese Leute selbst verschuldet durch Missachtung verfassungskonformer Rechtsnormen, deutscher Steuergesetze und Grundsatzurteilen von EuGH, BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.
Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott."
angeblich von Theodor Körner (1791-1813)
Millionen bewußt und vorsätzlich mit gesetzeswidrigen Verfahrensfehlern erstellte Steuerbescheide müssen aufgehoben und/oder nach der zentralen Tarif-vorschrift des Einkommensteuergesetzes geändert werden.
Die gesetzlich verbriefte Beweislast ist erdrückend und lückenlos.
Diese "Volksvertreter" sollten - nein müssen den Beweis antreten, dass die vorgebrachten, durch unser Webportal in aller Welt einsehbaren Beschuldigungen nicht relevant sind, in dem sie umgehend Taten folgen lassen.
Millionen Bezieher deutscher Renten in aller Welt werden ein tatkräftiges Eingreifen, das letztendlich zum Aufgabenbereich dieser Volksvertreter gehört, zu würdigen wissen, genauso wie RIA WELTWEIT auf diesem Webportal.
gegen die Willkür und betrügerische Anmaßung ostdeutscher Behörden insbesondere des
Millionen Steuerbescheide des FA NBB weisen schwerwiegende Verfahrensfehler auf und sind mit verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen unvereinbar.
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Wenn auch Sie als Bezieher einer deutschen Rente vom FA NBB zur Einkommensteuer veranlagt werden, sollten Sie unbedingt Einspruch gegen diese Bescheide einlegen. Und wie? Das sagen wir Ihnen, wenn Sie uns lediglich die erste Seite eines Steuerbescheids übersenden - nur eines Bescheids, das reicht - nicht von allen.
Keine Sorge, unser Rechtshilfe-Service ist kostenlos
pro-bono Mandat
Unsere Emailadresse:
info@riaweltweit.com
Dem Gesetz nach auch und vor allem
steuerfreie Renten
Nur ein Beispiel von Hunderttausenden
Deutscher Rentner, geboren 1938, inzwishen 84 Jahre alt,
Steuer Nummer 070/430/12600 des ostdeutschen FA NBB, seit 2003 Rentenbezieher mit einer Monatsrente von +/- € 800,--
Veranlagungszeitraum
13 Jahre von 2007 - 2019
Berechnung der Einkommensteuer nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen BMF entsprechend den verfassungskonformen Rechtsnormen und geltendem deutschen Einkommensteuergesetz § 32a
Steuerforderung für 13 Jahre €uro 0,00
im Vergleich mit den Steuerforderungen des ostdeutschen FIKTIVSTEUER-
Das waren die Worte des Rentners, als er "die frohe Botschaft" vom FA NBB erhielt. Wegen der Fülle der aufgeworfenen Fragen war das außerdem der Startschuss für die Erstellung dieses Webportals.
Wenn Sie als Bezieher einer monatlichen Rente von € 800,-- eine derartig Steuerforderung erhalten, sind Sie sicherlich auch kurz vor einem Schlaganfall.
Steuerforderung
mit 19 Steuerbescheiden für 13 Jahre
€ 17.192,--
21.06.2019
Dann endlich nach endlosen, seit 2014 andauernden und nervenaufreibenden Querelen mit dem FA NBB -
Auszug aus einem amtlichen Schreiben des FA - Frau Lakner
Widerruf der Anordnung des Steuerabzugs nach § 50 a Abs. 7 EStG
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Die Anordnung des Steuerabzugs wurde gegenüber dem Rententräger zum 01.09.2019 widerrufen. Eine Kopie des Widerrufs an die DRV ist beigefügt.
Anmerkung RIA WELTWEIT:
Die Formulierung "Anordnung des Steuerabzugs" ist eine verharmlosende Bezeichnung für rechtswidrige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Weiter heisst es in dem Schreiben:
Zu Unrecht einbehaltene Abzugsbeträge werden Ihnen umgehend erstattet.
€ 1.320,-- für die Jahre 2018/2019 wurden erstattet -
€ 1.650,-- für die Jahre 2016/2017 wurden wegen "Bestandskräftigkeit" bis dato nicht erstattet.
Das Wort "Bestandskräftigkeit" ist eine verharmlosende amtliche Rechtfertigung für kriminelle Straftatbestände wie
StGB § 246 Unterschlagung
StGB § 253 Betrug
StGB § 302 Mißbrauch der Amtsgewalt
Die Aufhebung und/oder Berichtigung der 18 Steuerbescheide ist bis dato - 07. Juni 2022 - nicht erfolgt.
Die im Beitrag MUSTERBEISPIEL 2 aufgezeigte ungeheuer-liche, an Gesetzesmissbrauch und vorsätzlich betrügerischer, kaum noch zu überbietender falscher Steuerfestsetzung des ostdeutschen FA NBB, war der Auslöser für die Gründung des Rentnerschutzbundes RIA WELTWEIT und die Erstellung dieses Webportals, um zu verhindern, dass weiterhin Rentnerinnen und Rentner - mehrheitlich hilfsbedürftige alte Menschen - von skrupellosen Betrügern schamlos abgezockt und auf schändlichste Weise betrogen werden mit illegalen hohen Steuerforderungen, wogegen sie sich aufgrund mangelnder Steuerrechtskenntnisse nicht wehren können.
Der absolute Spitzenreiter dafür ist das
FIKTIVSTEUER-
das wir in diesen Tagen beglücken werden mit einer
in Millionen Fällen
beim
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Eine länderübergreifende Strafanzeige bei der Generalbundes-anwaltschaft beim Bundesgerichtshof gegen die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt und gegen das Finanzamt Neubrandenburg RiA als Exekutive, wurde inzwischen am 05.07.2022 auf den Weg gebracht.
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Synonym für perfekt organisierte Kriminalität
Ein mit "Sondervollmachten" ausgestattetes ostdeutsches Behördenkombinat ganz im Sinne der früheren DDR
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Kombinat Finanzamt
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid) in millionen Fällen nach § 129 AO und strikte Ablehnung § 173 AO
Rechtsbehelfsstelle
hauseigenes Finanzgericht des FA, das grundsätzlich alle Eingaben und Einsprüche ausnahmslos ohne Begründung und/oder Beweise abschmettert
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Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
hauseigene Justizbehörde des FA, die in den millionenfachen rechtswidrigen Steuerbescheiden sprich Straftatbeständen des FA NBB keinen Grund für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sieht - genau so wie die GStA Rostock und die StA Schwerin
Und das alles unter einem Dach
Neustrelitzer Str. 120
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Der größte Betrüger der Nation
Dr. Michael Gruel
Amtsleiter des ostdeutschen
FIKTIVSTEUER-
verantwortlich für unendliches Leid mehrheitlich hilfs-bedürftiger, kranker alter Menschen, hat das Blut von Tausenden Rentnerinnen und Rentnern an seinen Händen, weil vielen von ihnen aufgrund absoluter Niedrigstrenten von monatlich ein paar Hundert €uro, aber vor allem aufgrund der hohen illegalen Steuerforderungen des FA NBB, das dringend benötigte Geld für lebenserhaltende Arzneien fehlt, um das sie seit Jahrzehnten vom FA NBB betrogen wurden und auch weiterhin betrogen werden.
Allerhöchste Zeit, diesem "sauberen" Herrn sein schmutziges Handwerk und das seiner 420 Mitarbeiter schnellstmöglich zu legen.
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
Das ist klar und deutlich formuliert und für jeden leicht verständlich - nur nicht für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA, denn dort wird seit Jahrzehnten in Millionen Fällen die Steuer nicht nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a des Einkommensteuergesetzes bemessen, sondern - Zitat FA NBB - nach "Sondervorschriften und international anerkannten Grundsätzen".
Abgabenordnung (AO)
§ 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
(die gemäß § 173 AO nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen BMF aufgehoben und/oder nach § 32a EStG korrigiert werden können, was vom ostdeutschen FA NBB kategorisch abgelehnt wird.)
Offenbare milliardenschwere
des ostdeutschen
FIKTIVSTEUER-
Deutsche Einkünfte natürlicher Personen, u.a. auch Renten, werden in Deutschland nach der ultimativen EStG-Grundformel § 32a des Einkommensteuergesetzes versteuert.
Ausländische Einkünfte werden im Ausland versteuert.
Und wie geht das vonstatten?
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In dem das auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) - wie schon der Name sagt - nach dem amtlichen Einkommensteuer-Grundtarif (amtliche Steuertabelle) versteuert wird.
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Das sind die unmißverständlichen Vorgaben von
Bundesministeriums der Justiz - BMJ
Bundesamt für Justiz - BAJ
Bundesministerium der Finanzen - BMF
Bundesministerium der Justiz
Bundesamt für Justiz
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommen-steuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag nach § 32a Einkommensteuergesetz (EStG).
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Der Gesetzgeber kennt nur
eine Steuerpflicht
und zwar die nach der EStG-Grundordnung EGF § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) -
nicht beschränkt, nicht unbeschränkt, nicht nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und auch nicht nach Progressionsvorbehalt.
Alle nach § 129 AO erstellten Steuerbescheide des ostdeutschen FA NBB RiA sind aufgrund der fehlenden ultimativen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen BMF - die zentrale Tarifvorschrift des EStG § 32a - gemäß § 173 AO aufzuheben oder zu berichtigen.
Was das FA NBB in all seinen millionen Steuerbescheiden wohlweislich verschweigt ist, dass deren Art der Besteuerung bereits 1996 mit dem Grundsatzurteil des EuGH Slg. 1996, I-3089 als rechtswidrig erklärt und verboten wurde, was das FA NBB jedoch nicht im Geringsten stört, geschweige denn die Versteuerung deutscher Renten, so wie es das deutsche Einkommensteuergesetz ultimativ fordert, nach § 32a vorzunehmen.
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Zitat des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind". Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".
§ 32a ist die ultimative EStG-Grundformel des
für die steuerliche Veranlagung natürlicher Personen mit deutschen Einkünften, u.a. auch Renten.
Zuwiderhandlungen sind strafrechtlicher Natur und müssten, deutschen Strafgesetzen zufolge, von den zuständigen Gerichten und Strafvollzugsbehörden verfolgt und bestraft werden, was jedoch seit Jahrzehnten nicht der Fall ist.
Darüber hinaus besteuert das ostdeutsche FA NBB absolut rechtswidrig deutsche Renten, die nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Ebenfalls ein strafrechtliches Vergehen einer ostdeutschen Steuerbehörde.
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Das es hier nicht um Kleingeld geht, dürfte wohl jedem klar sein.
Mehrfache inoffizielle Stellungnahme des FA NBB:
Es handelt sich immer nur um Einzelfälle
Richtig - um wenige Millionen Einzelfälle,
die nur zu "wenigen" Milliarden illegalen und rechtwidrigen Steuereinnahmen geführt haben, um die Millionen Rentnerinnen und Rentner ganz "offiziell" mit staatlicher Unterstützung betrogen wurden.
Dass der Gesetzgeber deswegen der Beihilfe zum groß angelegten Betrug gemäß § 27 StGB beschuldigt und überführt wurde und wird, sei hier nur am Rande erwähnt.
Grundfreibetrag - was versteht man darunter?
Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum (= dem Grundfreibetrag) liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den definierten Grundfreibetrag überschreitet, ist Einkommensteuer zu zahlen. Somit ist der Grundfreibetrag direkt von der Definition des Existenzminimums abhängig.
Wie hoch ist das Existenzminimum? Insgesamt geht der deutsche Staat davon aus, dass Singles im Jahr 2021 einen Betrag von 9.744 € im Jahr zum Leben benötigen. Dieser Betrag dient dem Zweck, alle lebensnotwendigen Dinge zu kaufen, wie z.B. Essen, Kleidung, Miete usw. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.488 €.
Muss der Grundfreibetrag beantragt werden? Nein, der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und wird automatisch bei jedem berücksichtigt. Er wird also ganz ohne aktives Zutun der Steuerpflichtigen berücksichtigt.
In der Version des FA NBB (RiA) ist der Grundfreibetrag jedoch ein
Grundzwangsabgabenbetrag,
oder realitätskonform noch präziser formuliert
Grundzwangsabgabenbetrug,
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nicht als seltene Ausnahme, sondern seit Jahrzehnten bewußt und vorsätzlich in mehreren Millionen Fällen.
Veröffentlichung des Gesetzgebers zum Grundfreibetrag
Bundesministeriums der Justiz
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird.
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Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag
(§ 32a Abs.1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG))
Anmerkung RIA WELTWEIT: ..... aber nicht bei Veranlagungen zur Einkommensteuer des ostdeutschen FA NBB.
Weiter heißt es: Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.
Die ostdeutsche Regierungsmannschaft von Manuela Schwesig und das ostdeutsche FA NBB lehnen diese gesetzlichen Regelungen und Vorschriften kategorisch ab.
Der Verdacht ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Es spricht alles dafür.
Im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg.Vorpommern (DDR 2.0) geht man in Opposition zum Gesetzgeber, EuGH, BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Dass man sich damit im höchsten Grade strafbar macht, scheint im Osten offensichtlich niemanden zu interessieren - RIA WELTWEIT und Millionen betrogener Rentner umso mehr.
Vermutlich wegen Systemrelevanz bisher
noch nicht angeklagt
Das kann sich aber schnell ändern. Fachkompetente Insider arbeiten auf Hochtouren daran.
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Die Betrüger der Nation
Millionen Steuerbescheide des im "neuen" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, dem die Steuerhoheit obliegt, ansässigen Finanzamts Neubrandenburg RiA sind ungültig mangels gesetzlicher Grundlage der ultimativen zentralen Tarifvorschrift des Einkommensteuergesetzes § 32a.
Ein bislang in der deutschen Öffentlichkeit und selbst in Finanz- und Steuerberater-Fachkreisen bundesweit, aber auch bei der deutschen Presse unbekanntes Steuerbetrugsvergehen einer deutschen Steuerbehörde in unvorstellbarem Ausmaß..
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Die unwiderlegbare erdrückende Beweislast basiert auf verfassungskonformen Rechtsnormen, geltendem deutschen Steuerrecht sowie den gesetzlichen Vorgaben von BMJ, BAJ, BMF und Grundsatzurteilen und Entscheidungen von Europäischem Gerichtshof EuGH, Bundesverfassungsgericht BVerfG, Bundesfinanzhof BFH, Bundesgerichtshof BGH sowie dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.
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