Seite 2
Manuela Schwesig
Ministerpräsidentin vom Mecklenburg-Vorpommern
Generation DDR 2.0
Kopf der deutschen Rentensteuer-
Generation DDR 2.0
Milliardenschwere Finanzkriminalität aufgedeckt -
Betrug
Amtsmissbrauch
Rechtsbeugung
Unterschlagung
.
nach StGB §§ 263, 339, 246 und § 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Ein perfektes Verbrechen ostdeutscher Steuerbehörden
durch Millionen vorsätzlich mit gravierenden Fehlern versehene Steuerbescheide
Weitere Einzelheiten etwas weiter unten auf dieser Seite unter Punkt 1
FM Christian Lindner - Finanzkriminalität bekämpfen
Das weltweit agierende ostdeutsche
Sonder-
Generation DDR 2.0
Synonym für Millionen strafrechtlich manipulierte Steuerbescheide
Alle Millionen seit 2005 erlassenen Steuerbescheide des NUR-RENTEN-Sonder-Finanzamts Neubrandenburg sind aufgrund fiktiver, nicht realer zu versteuernder Einkommen (zvE) nach § 49 und § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
fehlerhaft, nicht rechtskräftig und somit
ungültig.
.
Millionen 70, 80 und 90-jährige, mehrheitlich hilfsbedürftige und kranke, aber vor allem dem Gesetz nach STEUERFREIE Bezieher einer deutschen Minirente von einigen Hundert €uro/Monat, werden mit hohen Steuerforderungen rücksichtslos abgezockt und betrogen - ein überaus schändliches Verbrechen - seit 2005 verübt vom
ostdeutschen
Generation DDR 2.0
Justitia wurden zu diesem Zweck von ostdeutschen Steuer- und Justizbehörden die Augen verbunden.
Es gibt viel zu tun - abwarten ist keine Option
.
Einkommensteuergesetz-
Grundregel 1
Wenn das auf jedem Steuerbescheid normalerweise korrekt ausgewiesene
zu versteuernde Einkommen (zvE) niedriger ist als der gesetzlich festgeschriebene Einkommensteuer-Grundfreibetrag des entsprechenden Jahres, dann ist man gemäß der zentralen Tarifvorschrift des
Einkommensteuergesetzes § 32 a
STEUERFREI
Grundregel 2
Bezieher*innen einer deutschen Rente sind weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig, sondern gemäß den Vorschriften und ultimativen Vorgaben des Bundesministeriums der Finananzen BMF - der höchstrangigen deutschen Steuerbehörde - schlicht und einfach
STEUERPFLICHTIG
nach § 32a EStG
siehe auch unter Punkt 7 auf dieser Seite.
Unabhängige und absolut vertauenswürdige Steuerbescheid-Revisionsprotokolle des BMF, die bei RIA WELTWEIT angefordert werden können, stellen das unter Beweis.
Details weiter unten auf dieer Seite unter Punkt 4
Aktuelle Themen
dieses Webportals
.
.
Finanzkriminalität der Extraklasse
Der Skandal des Jahrhunderts
Die Hauptverantwortliche des milliardenschweren Rentensteuerbetrugs
Dagegen sind die Gazprom-Affaire, der Russen-Sumpf und vernichtete Steuerakten "kleine Fische"
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig,
hauptverantwortlich für
milliardenschweren Rentensteuerbetrug -
recherchiert - analysiert - dokumentiert
Seit Jahren wurde sie und ihr Regierungsteam zur Finanzkriminalität ihrer Steuerbehörden befragt.
Nachstehend die sehr aufschlussreichen Antworten:
.
Generation DDR 2.0
Eingabe von RIA WELTWEIT
an
Generalstaatsanwaltschaft Rostock
Email von Roland Mertens <info@riaweltweit.com> 01.03.2023
an Generalstaatsanwaltschaft Rostock mit Kopie an FM Christian Lindner, Bundesministerium der Finanzen BMF und andere hochrangige Rechtsinstitutionen auf Landes- und Bundesebene
z. Hd. Herrn OStA Guschke
Sehr geehrter Herr OStA Guschke,
im Rahmen des im Betreff genannten Statements von FM Lindner möchten wir hiermit der GStA Rostock den Fall der milliardenschweren Finanzkriminalität ostdeutscher Steuerbehörden zur Kenntnis bringen und die StA Rostock ersuchen, gemäß den Vorschriften der StPO sich des Falles anzunehmen und lange überfällige Ermittlungen einzuleiten.
Eine detaillierte Beweisführung würde den Rahmen dieser Email bei Weitem sprengen. Sie ist jedoch verfügbar auf unserem ausschließlich zu diesem Zweck erstellten Webportal www.riaweltweit.com
Gerne hören wir von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Mertens
Vorsitzender
RIA WELTWEIT
Eine Antwort lässt immer noch auf sich warten.
"Liebesbrief" vom 28.02.2023 an die Amtsleitung des
Generation DDR 2.0
Rechtswidrige Steuererhebung auf Millionen steuerfreie Renten
Nach § 263 StGB bis zu 10 Jahre Gefängnis
Details siehe Seite 34
.
Deutsche Rentenversicherung DRV nach § 27 StGB der Beihilfe zum Steuerbetrug des FA NBB beschuldigt und überführt.
RIA WELTWEIT hat ein Exempel statuiert und Strafanzeige gegen die DRV erstattet.
Details auf Seite 37
.
Generation DDR 2.0
Steuerbescheide kritisch hinterfragt
Neutrale Überprüfung der Steuerbescheide
des FA NBB auf ihre Richtigkeit
weiter unten auf dieser Seite
Primärleistungspflicht
Rechtswidrige Einkommensteuererhebung auf Millionen mehrheitlich dem Gesetz nach (§ 32a EStG) STEUERFREIE deutsche Renten aufgedeckt.
Die davon betroffenen Millionen Rentner*innen sind gemäß BGB §§ 826, 275 und 286 nicht verpflichtet, den rechtswidrigen, sprich illegalen Steuerforderungen
des FA NBB nachzukommen.
Dazu mehr weiter unten auf dieser Seite
Auszug aus der amtlichen Website des FA NBB
Die Einkommensteuer bemisst sich bei beschränkt steuerpflichtigen Rentenbeziehern nach dem Grundtarif ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages (§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG), und das Ehegattensplitting kann nicht in Anspruch genommen werden.
Dieses nur vom ostdeutschen Sonder-FA NBB angewandte Steuererhebungsverfahren wurde bereits 1996 vom EuGH und später von anderen Rechtsinstitutionen als rechtswidrig erklärt und verboten wie BVerfG, BFH, BGH, Finanzgericht Düsseldorf, FG MV und dem deutschen Bundestag. (siehe Seite 7 und 8 dieses Webportals - Gerichtsrurteile),
was das ostdeutsche Sonder-FA NBB jedoch nicht im Geringsten stört.
.
Rentensteuerbetrug in Millionen Fällen
Fehlanzeige
Beschränkt steuerpflichtig -
kein Grundfreibetrag
(Versagung von gesetzlich festgeschriebenen Steuervergünstigungen)
.
Rentensteuerbetrug des ostdeutschen Sonder-
Generation DDR 2.0
in Millionen Fällen
laut Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF in poetischer DDR-Dialektik wie folgt formuliert:
Eine bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung
und
Proaktive Betreuung der Auslandsrentner*innen
Rechtswidrig und verboten von EuGH +++
siehe Punkt 6
Unterschlagung
§ 246 StGB
Mit amtlichem Schreiben des FA NBB zugesagte Rückerstattung mittels Zwangsvollstreckung zu Unrecht eingezogene Steuer wird
nicht erstattet.
Details auf Seite 9 - Fallbeispiel
Zwangsvollstreckung illegaler Steuerforderungen
Zwangsvollstreckung von Steuerforderungen aufgrund ungültiger, nicht rechtskräftiger Steuerbescheide durch Steuerabzug von mehrheitlich steuerfreien Renten
Rechtsprechung
Nationale und internationale Rechtsprechung von BVerfG und EuGH wird beim Erlass von Steuerbescheiden trotz gesetzlicher Bindungswirkung nicht berücksichtigt.
Nötigung unbedarfter Rentner*innen, das FA NBB zu verklagen,
obwohl die strittige Frage der Versagung des Grundfreibetrags 1996 vom EuGH in einem Grundsatzurteil entschieden wurde und gemäß EuGH eine erneute Aufrollung des Falles nicht zulässig ist. (Siehe Seite 8 unter Punkt 3)
Das FA NBB muss seine Forderungen einklagen und nicht die des Steuerrechts unkundigen Rentner*innen. Das muss das FA NBB jedoch unter allen Umständen verhindern, weil sonst der ganze Schwindel des massiven Steuerbetrugs in Millionen Fällen auffliegen würde.
Das ist ein Paradebeispiel der Normalisierung des Absurden.
Die zuständigen ostdeutschen Justizbehörden sind außerstande, den millionenfachen Steuerbetrug zu unterbinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Generation DDR 2.0
In millionen Fällen seit 2005
Verstoß gegen das
Bundes-Verfassungsgesetz
I. Die Grundrechte
Artikel 3 (1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
.
Art. 1 Abs. 1 GG
i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des
Art. 20 Abs. 1 GG - Art. 6 Abs. 1 GG
und der ultimativen zentralen Tarifvorschrift
§ 32a EStG
.
Presseberichte
Nach aktuellen Medienberichten wird der Russen-Sumpf in Mecklenburg-Vorpommern immer tiefer.
Der Verdacht: Hier ließ sich eine ganze Landesregierung vor Putins Karren spannen!
Immer mittendrin:
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
(48, SPD). Jahrelang kämpfte sie für russische Interessen. Jetzt wird immer deutlicher, wie ihr perfides System funktioniert und
wie Schwesig tarnt, trickst und täuscht, um sich zu retten!
Gerade hereingekommen:
MP Manuela Schwesig
NDR MV LIVE -
Bericht mit Video auf Seite 2
.
Auf der HomePage und Seite 1 ist das Thema dieses Webportals auf den Punkt gebracht.
Weitere in die Tiefe gehende Einzelheiten sind auf den nachfolgenden Seiten anschaulich dokumentiert
.
Dieses Webportal wurde erstellt, um das bisher in der Öffentlichkeit unbekannte, vom BMF sanktionierte, strafrechtliche sprich kriminelle Steuererhebungs-verfahren eines weltweit agierenden ostdeutschen Zentralfinanzamts der breiten Öffentlichkeit und den westlichen Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis zu geben.
Rechtswidrige Versagung des
durch das ostdeutsche Sonder-
Es geht um die rechtswidrige Versagung/Nichtberücksichtigung von Steuervergünstigungen wie der Grundfreibetrag bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in mehreren Millionen Fällen durch das
weltweit agierenden ostdeutsche
Sonder-
Generation DDR 2.0
Was versteht man unter dem Begriff
Grundfreibetrag?
In diesem Video wird die folgenschwere Frage anschaulich beantwortet.
Die ostdeutschen Steuerbehörden Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und Finanzamt Neubrandenburg lehnen es seit 2005 kategorisch ab, beim Erlass von Steuerbescheiden die im zentralen Steuertarif des EStG § 32a gesetzlich festgeschriebenen Steuervergünstigungen, wie den steuerlichen Grundfreibetrag zur Sicherung eines menschen-würdigen Existenzminimus, zu berücksichtigen.
Finanzkriminalität ostdeutscher Steuerbehörden von Insidern aufgedeckt.
.
Deutsche Justizbehörden waren in der Vergangenheit und sind auch derzeit dazu nicht in der Lage.
Wenn man Anzeige erstattet, wie in den letzten Jahren bereits unzählige Male - auch von RIA WELTWEIT -, passiert NICHTS.
Es wird alles unter den Tisch gekehrt.
So absurd und groteskt das auch klingen mag:
Generation DDR 2.0
Alle seit 2005 erlassenen Steuerbescheide des ostdeutschen NUR-RENTEN-ZENTRAL-Finanzamts NBB sind aufgrund fiktiver, nicht realer zu versteuernder Einkommen (zvE) nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG fehlerhaft, dadurch nicht rechtskräftig und somit ungültig.
Begründung: Verwendung offenbarer Unrichtigkeiten beim Erlass von Verwaltungsakten (Steuerbescheid) gemäß §§ 125, 129, 130 AO und § 139 BGB in Form von fiktiven, nicht realen Einkommen als Steuerbemessungsgrundlage anstatt der realen, auf jedem Steuerbescheid korrekt ausgewiesenen - wie schon der Name sagt - zu versteuernden Einkommen zvE nach § 32a EStG.
Diese rechtswidrige Steuererhebung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG entspricht - auf den Punkt gebracht - der für alle Betroffenen folgenschweren Versagung gesetzlich manifestierter Steuervergünstigungen wie der Grundfreibetrag zur Sicherung eines vom Staat jedem Steuerpflichtigen garantierten menschenwürdigen Existenzminimums -
seit 1996 erstmals verboten von
Europäischer Gerichtshof - EuGH
und später vom
Bundesverfassungsgericht - BVerfG,
Bundesgerichtshof BGH,
Bundesfinanzhof - BFH
deutscher Bundestag
Finanzgericht Düsseldorf
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Nach StGB sind das rückwirkend bis 2005 inzwischen im Milliardenbereich angekommene strafrechtliche Vergehen der ostdeutschen Steuerbehörde
Generation DDR 2.0
Das zu erkennen und zu beweisen, ist ohne tiefgreifende Steuerkenntnisse praktisch unmöglich. Das wissen die Bediensteten des FA NBB und benutzen es "sehr erfolgreich" als Waffe gegen Millionen absolut ahnungslose Bezieher einer deutschen Rente - mehrheitlich alte kranke Menschen mit - dem Gesetz nach - STEUERFREIEN Niedrigrenten.
Ohne Zweifel entspricht das gemäß StGB den strafrechtlichen Vergehen
Betrug, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Untreue, Unterschlagung
rückwirkend bis 2005 in Millionen Fällen
Die Amtsleitung des ostdeutschen, weltweit agierenden NUR-RENTEN-Sonderfinanzamts Neubrandenburg - Dr. Gruel und Sven Völchert - und alle involvierten Sachbearbeiter*innen werden massiver strafrechtlicher sprich krimineller Vergehen beschuldigt wie Betrug, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Untreue und Unterschlagung bereits schriftlich zugesagter Steuererstattung gemäß § 246 StGB. (siehe Seite 9 - Fallbeispiel - dieses Webportals)
Beweis: Millionen vorsätzlich fehlerhaft erstellte Steuerbescheide mit fiktiven, nicht realen Einkommen als Steuerbemessungsgrundlage.
Jeder einzelne der seit 2005 erstellten Millionen ungültiger Steuerbescheide ist ein unwiderlegbares Beweismittel für die rechtswidrige Versagung von Steuerfreibeträgen im Widerspruch zum zentralen Grundtarif des EStG § 32a und nationaler (BVerfG) und internationaler (EuGH) Rechtsprechung.
Nachstehend nur ein Beispiel von Tausenden zum Thema Unterschlagung nach § 246 StGB - verübt am inzwischen 85-jährigen Initiator und Betreiber dieses Webportals.
Die Rückerstattung der vom ostdeutschen Sonderfinanzamt Neubrandenburg in einem amtlichen Schreiben vom 21.06.2019 (Frau Lakner) bestätigte, mittels Zwangsvollstreckungs-maßnahmen "zu Unrecht" - Originalzitat des FA NBB - eingezogene ESt durch rechtswidrige Steuerbescheide mit fiktiven zu versteuernden Einkommen für 2016 und 2017 in Höhe von €uro 1.656,--, wurde wegen angeblicher "Bestandkräftigkeit" bis zum heutigen Tage verweigert.
(siehe Seite 9 Fallbeispiel)
Der betroffene Rentner hat daraufhin Strafanzeige erstattet und dieses Webportal erstellt, um die kriminellen Maßnahmen des ostdeutschen Finanzamts öffentlich zu machen.
Die zuständigen ostdeutschen Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - StA Oerters und Generalstaatsanwaltschaft Rostock - OStAin Klein -, haben Strafanzeigen im Widerspruch zum StGB verworfen und abgelehnt mit dem Argument, dass die falsche Anwendung von Gesetzen durch Verwaltungsangestellte nicht strafbar ist, oder dass es sich bei der Begründung von Strafanzeigen um - Originalzitat OStAin Klein der Generalstaatsanwaltschaft Rostock - um persönliche Interpretationen handelt, die keinen hinreichenden Grund ergeben, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einzuleiten.
Fakt ist::
Ungültige, das heisst nicht rechtskräftige Steuerbescheide können nicht bestands-kräftig werden. Werden sie trotzdem als bestandskräftig erklärt, entspricht das strafbaren Handlungen gemäß StGB.
Aber in den Behörden der ehemaligen DDR sieht man das nicht so eng.
Bei einer Unterschlagung nach § 246 Abs. 1 und Abs. 2 StGB handelt es sich grundsätzlich um ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass eine solche Straftat durch die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) bei Kenntniserlangung von Amts wegen verfolgt wird.
Primärleistungspflicht
Generation DDR 2.0
Hohe Einkommensteuererhebung auf Millionen dem Gesetz nach (§ 32a EStG) STEUERFREIE deutsche Renten.
Die davon betroffenen Millionen Rentner*innen sind nicht verpflichtet, den illegalen Steuerforderungen des FA NBB nachzukommen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Das von EuGH und BVerfG verbotene Steuererhebungsverfahren des FA NBB fehlt es an einer Primärleistungspflicht dem Gesetz nach steuerfreier Rentner*innen gemäß § 275 BGB.
Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers hin nicht leistet (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB). Ist die Leistung nach § 275 BGB unmöglich, fehlt es an einer Primärleistungspflicht.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht
.
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.
Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12)
ostdeutscher Steuerbehörden
Rechtswidrige Versagung von Steuervergünstigungen bei der Veranlagung zur Einkommensteur in mehreren Millionen Fällen.
Groß angelegte Finanzkriminalität des weltweit agierenden ostdeutschen
NUR-RENTEN-Zentral-
Generation DDR 2.0
mittels
Ausserkraftsetzung von Grundgesetz/ Verfassung, deutschem EStG und nationaler und internationaler Rechtsprechung - BVerfG/EuGH.
Deutscher und internationaler Rechtsprechung wurde seit Jahrzehnten in vielen Millionen Fällen nicht entsprochen und wird auch weiterhin nicht entsprochen, wenn den Verantwortlichen nicht schnellstmöglich ihr überaus schändliches und schmutziges Handwerk gelegt wird.
Schließlich sind die Millionen Betroffenen größtensteils hilfsbedürftige und vielfach kranke alte Menschen mit ohnehin STEUERFREIEN Niedrigrenten von einigen Hundert €uro im Monat, die vom ostdeutschen FA NBB mit Steuern von einigen Tausend €uro belegt werden.
Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. So etwas darf es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland einfach nicht geben. Gibt es aber doch rückwirkend bis 2005 und in Abermillionen Fällen, und niemand scheint das zu stören.
Fehlanzeige
Einkommensteuererhebung in Millionen Fällen durch Verwendung fiktiver zu versteuernder Einkommen zvE als Steuerbemessungsgrundlage unter Ausschluss der verfassungskonformen Grundrechte der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a
.
Die Basis für groß angelegte Finanzkriminalität ostdeutscher Behörden
Das ungeschriebene "Gesetz"
"Beschränkt steuerpflichtig - kein Grundfreibetrag"
u.a. dokumentiert und amtlich beglaubigt im Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF
(siehe Seite 4 dieses Webportals)
Behördenkriminalität nach
§ 263 und § 339 StGB
Betrug - Rechtsbeugung
Verfassungs- und steuerrechtswidrige Versagung des im Grundgesetz und dem zentralen ESt-Grundtarif § 32a EStG verankerten Existenzminimums/ESt- Grundfreibetrags, das nicht durch Steuern gemindert werden darf - sagt zumindest der Gewetzgeber.
ostdeutscher Steuerbehörden
im bekanntlich "ostwärts" orientierten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern unter MP Manuela Schwesig
Da erübrigt sich eigentlich jeder weitere Kommentar.
Die Berechnung der Einkommensteuer wird normalerweise vom jeweiligen Finanzamt unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage vorgenommen.
Die tarifliche Einkommensteuer wird bundesweit nach § 32a EStG auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens berechnet, was im Falle des ostdeutschen FA NBB grundsätzlich nicht der Fall ist.
.
an alle
Behördenangestellte/Beamtinnen/Beamte im Finanz- und Justizsektor
Wer den Gegenbeweis antreten kann, wird gebeten, dies zu tun und damit die deutsche Beamtenschaft vom Vorwurf der Korruption und anderer schwerwiegender krimineller Delikte in Millionen Fällen zu rehabilitieren und reinzuwaschen vom Stigma
Abgabenordnung AO
§ 125 AO - Nichtigkeit des Verwaltungsakts (Steuerbescheid)
§ 129 AO - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
§ 130 AO - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
§ 139 BGB - Bei Teilnichtigkeit ist ein Rechtsgeschäfts im Ganzen nichtig
Diesbezügliche Zuschriften und Richtigstellungen werden umgehend auf unserer extra dafür eingerichteten Sonderseite 32 veröffentlicht.
Andererseits
.
Steuerbescheide
Überprüfung der Steuerbescheide des FA NBB auf Ihre Richtigkeit
Lassen Sie die Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg von einer neutralen Stelle auf ihre Richtigkeit überprüfen - mit einem amtlichen Revisionsprotokoll des Bundesministeriums der Finanzen BMF nach der ultimativen
Formel des § 32a EStG.
durch das Bundesministerium der Finanzen BMF - der höchsten deutschen Steuerbehörde
Berechnungen und Informationen zur Einkommensteuer
.
Neutrale und zuverlässige Überprüfung der Steuerbescheide des FA NBB
RIA WELTWEIT
arrangiert das für Sie -
weitere Infos auf Seite 31
wenn Sie auf den nachstehenden Link klicken
Milliardenschwere strafrechtliche Steuererhebung auf Millionen mehrheitlich STEUERFREIE Niedrigrenten im totalen Widerspruch zu Artikel 3 Abs. 1 und 3 Grundgesetz (GG) sowie dem zentralen Einkommensteuertarif § 32a EStG. Dieses Steuererhebungsverfahren ist seit 1996 verboten von EuGH, BVerfG, BGH, BFH, Finanzgericht Düsseldorf, FG Mecklenburg-Vorpommern und dem deutschen Bundestag.
Trotz aller Verbote und höchstinstanzlicher Gerichtsurteile von BVerfG und EuGH "sehr erfolgreich" praktiziert seit 2005 vom
ostdeutschen bundesweiten
NUR-RENTEN-ZENTRAL-
Generation DDR 2.0
in Bezug auf
Grundgesetz/Verfassung
bedingungsloses Grundeinkommen/Existenzminimum
gesetzlich festgeschriebene Steuervergünstigungen
Grundfreibetrag
Diese verfassungsrechtlichen Grundrechte werden in ostdeutschen Behörden als nicht existent vorgegeben - die Basis für groß amgelegte Finanzkriminalität ostdeutscher Finanz- und Justizbehörden mit Schwerpunkt im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern unter der bekanntlich "ostwärts" orientierten, strafrechtlich vorbelasteten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Bundes-Verfassungsgesetz
I. Die Grundrechte - Artikel 3
.
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
.
(3) Niemand darf wegen seiner Herkunft (z.B. Wohnsitz im Ausland) benachteiligt oder bevorzugt werden.
Im Klartext:
Millionen beschränkt Steuerpflichtige werden im Vergleich zu unbeschränkt Steuerpflichtigen benachteiligt durch um ein Vielfaches höhere Steuerforderungen bestimmter Steuerbehörden, als nach verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen zulässig ist.
.
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2 Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 jeweils für zu versteuernde Einkommen bis 10.908 Euro (Grundfreibetrag):
0 (Null) Euro
.
Generation DDR 2.0
In der Version des ostdeutschen Großfinanzamts Neubrandenburg (420 Mitarbeiter) wird § 32a EStG mittels strafrechtlicher Rechtsbeugung § 339 StGB
wie folgt interpretiert:
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem um +/- €uro 10.000 erhöhten, fiktiven zu versteuernden Einkommen. 2 Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 jeweils für zu versteuernde Einkommen bis 10.908 Euro (Grundfreibetrag):
bis zu 2.500 Euro
Rechtsbeugung begeht ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt.
Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt.
.
Ein eindeutiger Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und dem zentralen Einkommensteuer-Tarif § 32a EStG in Abermillionen Fällen.
Das bedeutet im Klartext: unbeschränkt Steuerpflichtige sind gleicher als beschränkt Steuerpflichtige mit der Schlussfolgerung, dass das Bundesministerium der Finanzen BMF als höchstrangige Steuerinstanz mit seinem obskuren Steuererhebungsverfahren - beschränkt steuerpflichtig - kein Grundfreibetrag - durch Betrug und Täuschung nicht nur gegen die zentrale Tarifvorschrift des EStG § 32a verstößt, sondern auch seit 1996 gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes mit illegalen Steuereinnahmen im Milliardenbereich. Das Ergebnis:
Groß angelegte Finanzkriminalität unvorstellbaren Ausmaßes
deren gezielter Bekämpfung sich FM Lindner zum Ziel gesetzt hat.
Millionen mehrheitlich STEUERFREIE beschränkt Steuerpflichtige "dürfen" pro Jahr bis zu € 2.500 zusätzlich in die Steuerkassen einzahlen als unbeschränkt Steuerpflichtige.
Seit 1996 in Millionen Fällen
Versagung des steuerfreien Existenzminimums
.
Als Existenzminimum bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung.
.
Das einkommensteuerliche Existenzminimum ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für alle Steuerpflichtigen in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen (Grundfreibetrag)
.
Zuwiderhandlungen entsprechen den strafrechtlichen Vergehen
Arglistige Täuschung § 123 BGB
Betrug - Amtsmissbrauch - Rechtsbeugung § 263/339 StGB
die mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden
wegen vorsätzlicher und gewerbsmäßiger Nichtbeachtung der obligatorischen Rechtsnormen.
Das Bundesamt für Justiz BfJ ist bei der Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie als Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz für Strafsachen tätig. Es unterstützt das BMJ bei der Verkündung von Gesetzen und der Normendokumentation. Zu den Aufgaben als zentraler Dienstleister der Justiz gehören beispielsweise auch die Beitreibung von Forderungen des Bundes sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Anmerkung RIA WELTWEIT: Das BfJ ist somit auch zuständig für die Verfolgung und Ahndung von millionenfachen illegalen Steuerforderungen ostdeutscher Steuerbehörden.
Bundes-Verfassungsgesetz
I. Die Grundrechte
Artikel 3 (1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
.
Art. 1 Abs. 1 GG
i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des
Art. 20 Abs. 1 GG - Art. 6 Abs. 1 GG
und der ultimativen zentralen Tarifvorschrift
§ 32a EStG
Das von EuGH und BVerfG als rechtswidrig erklärte Steuererhebungsverfahren nach der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, seit 1996 sehr erfolgreich von Steuerbehörden der 16 Bundesländer angewandt, wurde wegen seiner für die Landesregierungen hochgefährlichen Gesetzes-verstöße gegen Bundes-Verfassungsgesetze und der zentralen EStG-Tarifvorschrift § 32a auf Beschluss der 16 Bundesländer, denen der ganze Prozess inzwischen zu heiss geworden war aufgrund vorsätzlicher Versagung des gesetzlich verankerten EStG-Grundfreibetrags, mit Wirkung ab 2005 dem bekanntlich "ostwärts orientierten" ehemaligen DDR-Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern übertragen, um die damit verbundene rechtswidrige Steuererhebung aus dem Verantwortungsbereich der Bundesländer zu entlassen und einer extra für diesen verfassungswidrigen Prozess geschaffenen zentralen Steuerbehörde aufzuerlegen, die ausschließlich auf die Besteuerung von Millionen mehrheitlich steuerfreien Minirenten nach der beschränkten Steuerpflicht fokussiert ist, ohne jedoch über detallierte Kenntnisse des eigentlichen Grundes zu verfügen, zumal in der ehemaligen STASI-Hochburg Neubrandenburg, wo Insideraussagen zufolge auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung in den dortigen Behörden immer noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist. Hoffnung der 16 Bundesländer: Die ehemaligen "(STASI-) Genossen" werden die gestellte Aufgabe schon irgendwie zu meistern wissen.
Zitat des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind. Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".
Bei der von den 16 Bundesländern geschaffenen neuen Steuerbehörde handelt es sich um das seit seiner Eröffnung unter heftiger Kritk und schwersten strafrechlichen/kriminellen Anschuldigungen stehende
ostdeutsche bundesweite
NUR-RENTEN-ZENTRAL-
Generation DDR 2.0
Die seinerzeit naiven Ossis sind auf diesen faulen Trick der Landesregierungen hereingefallen und werden nun wegen des aus Dämlichkeit selbst verschuldeten, milliardenschweren Steuerbetrugs nach § 263 StGB - Betrug/Amtsmissbrauch - zur Rechenschaft gezogen.
(Wortlaut des § 263 StGB siehe Seite 29)
Kommentar der für diesen Prozess von allen involvierten Parteien einschl. des BMF des Augenlichts beraubten
Dummheit und Unwissenheit schützen vor Strafe nicht
Auszug aus dem Gesetzesblatt des
Bundesministerium der Justiz
Bundesamt für Justiz
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 1 Steuerpflicht
(4) Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben.
Die Anwendung der beschränkten Steuerpflicht ist rechtswidrig seit 1996 wegen Versagung des im Grundgesetz verankerten Existenzminimums/ESt-Grundfreibetrags für alle natürlichen Personen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer.
Diesbezügliche Gerichtsurteile sind detailliert dokumentiert auf den Seiten 7 und 8 dieses Webportals.
Oberstes Gebot des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG)
mit dem obligatorischen zentralen Steuertarif § 32a EStG
Zu versteuernde Einkünfte (zvE) natürlicher Personen, die niedriger sind als der jährliche Einkommensteuer-Grundfreibetrag, sind sowohl bei beschränkter als auch bei unbeschränkter Steuerpflicht
STEUERFREI
.
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2 Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 jeweils für zu versteuernde Einkommen bis 10.908 Euro (Grundfreibetrag):
0 (Null) Euro
Diese ultimative Gesetzesvorlage wird, wie viele andere Basisgesetze, von den nachstehenden ostdeutschen Behörden (DDR 2.0) vorsätzlich nicht anerkannt und befolgt, aufgrund einer rechts- und gesetzeswidrigen Übereinkunft aller 16 Bundesländer unter Leitung des Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern und - man höre und staune - "eng begleitet" vom Bundesministeriums der Finanzen BMF.
(Siehe Seite 4 - Monatsbericht 04/2019 des BMF)
Zum Vergleich:
Bei Veranlagungen zur Einkommensteuer nach den "Sondervorschriften" des ostdeutschen bundesweiten
NUR-RENTEN-ZENTRAL-
beträgt die
Steuerlast bis zu € 2.500,--/Jahr
was gemäß § 263 StGB den strafrechtlichen Vergehen Betrug und Amtsmißbrauch entspricht -
die Basis für groß angelegte Finanzkriminalität im Milliardenbereich deutscher Steuerbehörden.
Eine vom Bundesministerium der Justiz BMJ, Bundesamt für Justiz BAJ und Bundesministerium der Finanzen BMF genial versteckte, hochkriminelle Steuerfalle für Steuerbetrug rückwirkend bis 1996, die inzwischen im Milliardenbereich etabliert ist.
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 1 Steuerpflicht
(4) Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben.
Was aus diesem unspektakulären § 1 Abs. 4 EStG nicht ersichtlich ist und und nicht ersichtlich sein darf, was von den vorgenannten Ministerien auch so gewollt war, ist die verfassungs- und steuerrechtliche
Normalisierung des Absurden
in Form der Versagung des im Grundgesetz verankerten
Existenzminimums
(Einkommensteuer-Grundfreibetrag)
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG
.
Besteuerung der sogenannten Auslandsrentner*innen
§ 1 Abs. 4 EStG ist der Auslöser für die Versagung des Grundrechts auf Gewährung eines menschenwürdigen Existensminimums (ESt-Grundfreibetrag) und führt zu einer in der Öffentlichkeit und selbst in Finanz- und Steuerberaterkreisen unbekannten, hochkriminellen Ketten-reaktion im EStG, die die Finanzbehörden ohne gesetzesunterlegte Vorgaben sehr zum eigenen Vorteil nutzen, was wiederum seit 1996 zu milliardenschweren illegalen Steuereinnahmen geführt hat und auch weiter führt, wenn den Verantwortlichen bis hinauf in höchste Regierungkreise nicht umgehend ihr schmutziges Handwerk gelegt wird.
§ 1 Abs. 4 EStG führt zu § 49 EStG - beschränkte Steuerpflicht, aus der der Hauptgrund, die rechtswidrige Versagung des Existenzminimums/Grundfreibetrag, nicht ersichtlich ist. Was aus § 49 EStG ebenfalls nicht ersichtlich ist: der stellt - gut versteckt - die Vorstufe für sogenannte "Sondervorschriften" für beschränkt Steuerpflichtige dar, die wiederum ohne gesetzesunterlegte Vorgaben zum ebenfalls gut versteckten § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG führt, aus dem wieder einmal der Hauptgrund - die rechtswidrige Versagung des Existenminimums - nicht eindeutig ersichtlich ist.
§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wird dann bei der Veranlagung zur ESt dazu benutzt, den obligatorischen zentralen Steuertarif des § 32a EStG rechtswidrig zu umgehen, aber nicht nur das, sondern ins absolute Gegenteil umzukehren, in dem das Existenzminimum/Grundfreibetrag als zu versteuerndes Einkommen bei der Ermittlung der zu zahlenden ESt dem auf jedem Steuerbescheid ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen - wiederm ohne gesetzliche Vorschriften - hinzugerechnet, anstatt abgezogen wird.
So werden Millionen Einkommensteuerpflichtige - in unserem Fall Millionen Auslandsrenter*innen - regelrecht von einem korrupten Teil der deutschen Beamtenschaft verarscht und betrogen im Widerspruch zu Grundsatzurteilen von EuGH, BVerfG, BFH, BGH, Finanzgericht Düsseldorf, Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern und dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestags. Details auf Seite 8 Gerichtsurteile).
Fehlanzeige
Ein klassisches Beispiel
für die
Normalisierung des Absurden
oder
wie Millionen Bezieher*innen einer deutschen Rente durch kriminelle Irreführung und arglistige Täuschungsmanöver deutscher Behörden gemäß § 263 StGB - Betrug und Amtsmißbrauch - über den Tisch gezogen und mit betrügerischen Tricks und gesetzeswidrigen Steuerfallen rücksichtslos abgezockt werden.
Ein Teil der deutschen Beamtenschaft bedient sich inzwischen erfolgreicher MAFIA-Methoden der Unterwelt als
Nachzulesen im amtlichen Monatsbericht 04/2019 des BMF wie folgt - unter anderem:
Der Grundfall der beschränkten Steuerpflicht ist in § 1 Abs. 4 EStG beschrieben: Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben. Für die in die Zuständigkeit des Finanzamts Neubrandenburg fallenden Auslandsrentner bedeutet dies:
.
Der inländischen Besteuerung unterliegt nur die aus Deutschland bezogene Rente. Einkünfte aus anderen Staaten – vor allem Einkünfte im Wohnsitzstaat – spielen bei der Besteuerung keine Rolle.
Anmerkung RIA WELTWEIT: Das ist eine infame Lüge. Einkünfte aus anderen Ländern spielen bei der Versteuerung deutscher Renten sehr wohl eine Rolle mit der rechtswidrigen Steuerfalle des sogenannten Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG, worunter sich auch niemand etwas vorstellen kann. Weiter heisst es in dem Bericht:
Dafür können aber auch keine personenbezogenen Abzüge und auch kein Existenzminimum (der Grundfreibetrag) geltend gemacht werden. Auch eine Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern ist nicht möglich.
Anmerkung RIA WELTWEIT: Das bedeutet im Klartext, dass Millionen Rentner*innen dafür bestraft werden, dass sie ihren Wohnsitz, aus welchem Grund auch immer, ins Ausland verlegt haben - vielfach aus gesundheitlichen und wetterbedingten Gründen.
Ihre Altersbezüge/Renten werden zur Strafe von einem eigens dafür geschaffenen ostdeutschen Großfinanzamt um ein Vielfaches höher zur Einkommensteuer veranlagt, als nach deutschen Rechtsnormen zulässig ist.
Ein einzigartiges, genial konstruiertes, in Deutschland nicht zugelassenes Steuererhebungsverfahren, mit dem verfassungs- und steuerrechtskonforme Gesetze und Vorschriften bewußt und vorsätzlich vom den zuständigen ostdeutschen Behörden - Finanzministerium des bekanntlich "ostwärts orientierten" Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und dem NUR-RENTEN-Großfinanzamt Neubrandenburg - gebrochen werden, damit auf diese Weise absolut rechtswidrig seit 2005 ein paar Extra-Milliarden an Steuergeldern eingefahren werden können.
Insidern zufolge wurde der Standort dieses Finanzamts in der ehemaligen Staatssicherheitshochburg Neubrandenburg gezielt gewählt, weil dort, selbst 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, in den dortigen immer noch aktiven DDR-Behörden auch heute noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR vorherrscht - Nachkommen ehemaliger STASI-Schergen, die es mit Recht & Gesetz "nicht so genau nehmen", wie am Beispiel des Finanzamts Neubrandenburg eindrucksvoll und anschaulich demonstriert werden kann.
Genial konstruiert, weil bisher niemand, auch nicht Steuerprofis wie Steuerberater und andere Steuerexperten, dieses perfekte Verbrechen durchschaut und verstanden haben.
+/- € 10.000 pro Jahr
je nach Veranlagungsjahr
Zitat des BMF
in völliger Übereinstimmung mit
Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG))
Zitat des BMF
im absoluten Widerspruch zu
Die Gründung des Finanzamt Neubrandenburg ist gemäß BMF-Monatsbericht 04/2019 eine Initiative der Steuerverwaltungen der Länder. Bei dieser Initiative können keine personenbe-zogenen Abzüge und auch kein Existenzminimum (der Grundfreibetrag) geltend gemacht werden.
an das Bundesministerium der Finanzen BMF
Wo steht das geschrieben?
Gesetze - Vorschriften - Paragraphen???
Mit der Aussage des BMF zur Nichtgeltendmachung/Versagung des Grundfreibetrags hat das BMF den Grundstein gelegt für millionenfachen Steuerbetrug ostdeutscher Steuerbehörden
an mehrheitlich dem Gesetz nach STEUERFREIEN Beziehern einer deutschen Rente.
Detailliert dokumentiert und amtlich beglaubigt im Monatsbericht 04/2019 des BMF - siehe Seite 4 - jedoch in wundersamer Beamtensprachen-Poesie formuliert als
Bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung
und
Proaktive Betreuung der Auslandsrentner
oder - mit gesundem Menschenverstand in Klartext formuliert - als
Rentensteuerbetrug
in Millionen Fällen des ostdeutschen NUR-RENTEN-
das ausschließlich zu diesem Zweck gegründet und geschaffen wurde mit dem Ziel, Millionen Beziehern einer deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland den jedem Einkommensteuer-pflichtigen vom Staat garantierten, gesetzlich manifestierten Einkommensteuer-Grundfreibetrag zur Sicherung eines lebensnotwendigen Existenzminimums zu verwehren und demzufolge Millionen dem Gesetz nach STEUERFREIEN Kleinrentnern Steuern bis zu € 2.500/Jahr aufzuerlegen im totalen Widerspruch zu ultimativen verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen sowie Grundsatzurteilen von EuGH, BVerfG und dem Bundestag, die gemäß § 31 BVerGG im Rahmen der allgemeinen Bindungswirkung auch für alle deutschen Behörden und Gerichte ultimativ bindend sind, somit auch für die nachstehenden Behörden.
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Wissen & Service - Steuer ABC
Grundfreibetrag - was ist das?
Liegt Ihr Einkommen 2022 unter 10.347 Euro pro Jahr, müssen Sie keine Steuern zahlen. Denn das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Für 2023 steigt der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro.
Zum Bericht des VLH
bitte auf den nachstehenden Link klicken
RIA WELTWEIT
basierend auf unwiderlegbaren Fakten -
sehr zum Unbehagen ostdeutscher Steuerbehörden -
.
NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg
Amtsleiter Dr. Michael Gruel
Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern
FM Dr. Heiko Geue
Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern
JM Jacqueline Bernhardt
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt, mit der bekanntlich "ostwärts" orientierten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig -
rückwirkend bis 2005 voll verantwortlich für
Rentensteuerbetrug im Milliardenbereich
Das ist ostdeutsche Behördenkriminalität der Extraklasse
im totalen Widerspruch zu verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen
der
Bundesrepublik Deutschland
Hauptverantwortlich für
milliardenschweren Rentensteuerbetrug
Diese ostdeutschen Staatsdiener nehmen es mit ihrem Amtseid nicht so genau.
.
Seit Jahren auf diese nach § 263 StGB extreme Behörden-Finanzkriminalität angesprochen, gibt es immer wieder die gleichbleibende Reaktion
der
.
Bundesweite Zentrale für die rechtswidrige Versteuerung von Millionen dem Gesetz nach
STEUERFREIEN Niedrigrenten
mit illegalen Steuerbeträgen bis zu € 2.500 pro Jahr
im totalen Widerspruch zu, und durch grobe strafrechtliche Verstöße, gegen
verfassungskonforme Rechtsnormen und Steuergesetze.
Und wie geht das vonstatten?
Durch rechtswidrige Versagung des ESt-Grundfreibetrags gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, dessen Anwendung bereits 1996 als rechtswidrig erklärt und verboten wurde vom
Europäischen Gerichtshof - EuGH
und kurz darauf auch von
Bundesverfassungsgericht - BVerfG
Bundesgerichtshof - BGH
Bundesfinanzhof - BFH
dem Deutschen Bundestag
Finanzgericht Düsseldorf
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
(siehe Seite 8 - Gerichtsurteile)
.
was diese - Insidern zufolge - immer noch mit kriminellem Gedankengut der früheren DDR verseuchte ostdeutsche Steuerbehörde jedoch nicht im Geringsten stört, trotz der ultimativen Bindungswirkung von Gerichtsurteilen gemäß § 31 BVerfGG, die auch für das Finanzamt Neubrandenburg in vollem Umfang bindend ist.
§ 31 BVerfGG
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Ein hausgemachtes Steuererhebungsverfahren des bekanntlich seit vielen Jahren unter heftiger Kritik stehenden ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamts Neubrandenburg zur rückwirkend bis 2005 extrem folgenschweren und steuerrechtswidrigen Steuererhebung auf Millionen steuerfreie, weit unter dem Grundfreibetrag liegende Niedrigrenten durch vorsätzliche fiktive Dateneingabe beim Erlass von Steuerbescheiden - §§ 125, 129, 130, 173 AO, § 139 BGB, die da sind
.
Nichtberücksichtigung des obligatorischen zentralen ESt-Tarifs 32a EStG
.
Verwendung fiktiver, um ein Vielfaches überhöhter zu versteuernder Einkommen (zvE) als Steuerbemessungsgrundlage
.
Verfassungs- und steuerrechtliche Versagung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags nach
§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
Dieses Finanzamt besitzt die zentrale Sonderzuständigkeit für die ESt-Veranlagung von Millionen deutschen Renten, deren Bezieher ihren Wohnsitz im Ausland haben; ist aber mit einem normalen seriösen Deutschen Finanzamt nicht vergleichbar.
Es gleicht mehr einem betrügerischen unseriösen Inkassounternehmen.
Mit diesem speziellen Steuererhebungsverfahren hat sich das bekanntlich "ostwärts" orientierte ostdeutsche Großfinanzamt nach Vorgaben des ebenfalls "ostwärts" orientierten Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern zum neuen Gesetzgeber in Deutschland erhoben und in die Lage versetzt, Gesetze und Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland zu unterwandern und zu umgehen, so dass dann um ein Vielfaches höhere Steuern "eingefahren" werden können, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist, was inzwischen rückwirkend bis 2005 "ein paar", wenn auch illegale Milliarden €uro, "erwirtschaftet" werden konnten und auch weiterhin bis in alle Ewigkeit "erwirtschaftet" werden können, wenn den dafür Verantwortlichen nicht schnellstmöglich ihr schmutziges Handwerk gelegt wird.
Bei solch lukrativen, wenn auch strafrechtlich illegalen Einnahmequellen (263 StGB Betrug), müssen Recht und Gesetz schon mal hinten anstehen.
perfekt getarnt als
nachzulesen im Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF, worin dieses perfekte Verbrechen in Millionen Fällen in wunderschöner Verwaltungs-/Beamtensprache Poesie als heroische Tat propagiert und definiert wird als
Bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung
und
Proaktive Betreuung der Auslandsrentner
des Finanzamts Neubrandenburg
für die Justitia jedoch bundesweit die Augen verbunden werden mussten, denn eine solche "Serviceorientierung" wird gemäß § 263 StGB normalerweise mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft.
Der "freien" deutschen Presse wurde die Berichterstattung untersagt.
Detaillierte Infos sind in Vorbereitungt.
.
RIA WELTWEIT
und unzählige Aktivisten weltweit arbeiten daran, ihr die Binde abzunehmen, um ihr wieder einen klaren Blick auf Recht und Gesetz zu verschaffen, denn
in dem ein von ostdeutschen Finanzbehörden - früheres und heute immer noch amtierendes Finanzministerium der ehemaligen DDR - und dem Finanzamt Neubrandenburg hausgemachtes Einkommensteuer-Erhebungssystem keine Rechtskraft besitzt, da es eindeutig gegen verfassungskonforme Rechtsnormen und Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland verstösst und bei gewerbsmäßiger Anwendung einem schweren strafrechtlichen Vergehen gemäß StGB entspricht -
Betrug
§ 263 Abs. 5 StGB
Unter anderem:
Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Betrug gewerbsmäßig begeht.
640 Finanzämter
erheben
Einkommensteuer auf Einkommen
nach dem zentralen Steuertarif § 32a EStG
Dieses ostdeutsche Finanzamt erhebt als einziges der 640 Finanzämter bundesweit Einkommensteuer auf deutsche Renten nach - Zitat FA NBB - "Sondervorschriften und international anerkannten Grundsätzen" durch vorsätzliche Nichtberücksichtigung des § 32a EStG, welche die rechtswidrige Versagung von Steuervorteilen wie dem ESt-Grundfreibetrag zur Folge hat.
Dieses obskure Steuererhebungsverfahren führt gemäß § 263 StGB (Betrug) zu strafrechtlich erlassenen, bewusst und vorsätzlich, mit fiktiven Daten manipulierten
Millionen Steuerbescheiden,
die
keine Rechtskraft besitzen.
gemäß
§ 125 AO (Abgabenordnung) - Nichtigkeit des Verwaltungsakts (Steuerbescheid)
§ 129 AO - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
§ 130 AO - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
§ 139 BGB - Bei Teilnichtigkeit ist ein Rechtsgeschäfts im Ganzen nichtig
So etwas hat es in Deutschland bisher noch nicht gegeben.
Normalisierung des Absurden
ganz offiziell durch das 30 Jahre nach der Wende immer noch amtierende Finanzministerium der DDR des heutigen Bundeslandes von Mecklenburg-Vorpommern
ganz im Sinne
der ehemaligen DDR

Frei nach George Orwell, dem britischen Erfolgsautor:
Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden.
Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden.