Widerspruch gegen falsche Steuerbescheide
des
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Bisher war es fast unmöglich, dem FA NBB nachzuweisen, dass all deren Steuerbescheide falsch sind, da sie nach dem gerichtlich verbotenen § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG erstellt wurden. Jetzt können wir den Nachweis erbringen, in dem wir mit einem Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen BMF die falschen Daten des Steuerbescheids des FA NBB überprüfen und korrigieren können aufgrund der Vorschrift der niederrangigen und höherrangigen Normen. Und die höherra.gigen Normen sind nun mal die vom BMF - der höchsten deutschen Steuerbehörde, gegen die das FA NBB nichts entgegenzusetzen hat, da seine Steuerbescheide im Vergleich zu den Berechnungen des BMF niederrangig sind.