FINANZAMT NEUBRANDENBURG RIA - RECHTSWIDRIGE STEUERERHEBUNG DURCH VERBOTENE BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT
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​Diese Seite unseres Webportal ist nicht mehr aktuell, aber immer noch im Internet verfügbar. Alle anderen Seiten oben in der Kopfzeile sind dagegen up-to-date.

​​Steuerbetrug an  Rentnern
Lebensabend unter Stress

durch
Finanzamt Neubrandenburg

 
Unsere Beratung und Hilfe zur Selbsthilfe sind kostenlos

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Nachstehend weitere Themen dieses Internetportals:
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Das ist das
Finanzamt Neubrandenburg
​und dessen Amtsleiter Herr Dr. Gruel

Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden - staatlich sanktioniert.  
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(Frei nach dem weltbekannten englischen Schriftsteller George Orwell) 
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​Das Finanzamt Neubrandenburg hat unserem "Fallbeispiel", dem 82-jährigen gesetzlichen Altersrentner Wilhelm S. gegenüber, der in ewigen Sommer der Philippinen lebt, insgesamt 16 mal falsche und somit rechtswidrige Statements abgegeben, oder einfacher ausgedrückt, 16 mal schamlos Lügen verbreitet - staatlich sanktioniert - und darüber hinaus auch noch 12 falsche Steuerbescheide mit überproportional hohen Steuerforderungen ausgestellt, obwohl Wilhelm S. aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz und gemäss von Einkommensteuerberechnungen des Bundesministeriums der Finanzen BMF steuerfrei wäre.
Details auf der Home Page / Startseite und unter "Fallbeispiel"
Das ist 
​Steuerbetrug an deutschen Rentnern
​durch das Finanzamt Neubrandenburg

Staatlich sanktioniert!!!
Herr Dr. Gruel, Sie verdienen es, im deutschen Sprachraum und auch weltweit mit den absurden und rentnerfeindlichen Massnahmen Ihres Hauses, die auf arglistiger Täuschung und Betrug basieren, einer breiten Öffentlichkeit und im Besonderen den deutschen Rentnern nicht weiter vorenthalten zu werden.

Ihre Mitarbeiter bezeichnen diese verfassungswidrigen Regelungen sonderbarerweise als "international anerkannte Grundsätze".​
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Wenn  Lügen leuchten würden, dann hätte das Finanzamt Neubrandenburg ein Energieproblem gelöst

Herr Dr. Gruel, Sie und Ihre Mitarbeiter sollten, nein müssen den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz folgen, so wie alle anderen 640 deutsche Finanzämter auch, und Rentner bei der Besteuerung ihrer Renten nicht mit "Grundsätzen" anderer Länder konfrontieren. Darüberhinaus wäre es angebracht, sich von Ihrer absurden Überzeugung loszusagen, dass Sie als Amtsleiter des Finanzamts Neubrandenburg​ über dem Grundgesetz stehen. Denn mit diesen Grundsätzen könnten Sie und Ihre Mitarbeiter übel auf die Nase fallen und in Konflikt mit dem § 302 des Strafgesetzbuches kommen, insbesondere mit § 302 Abs. 2.
Die sonderbaren "Regelungen" zur steuerlichen Veranlagung von Rentnern bezeichnet das FA NBG als "international anerkannte Grundsätze", die jedoch mit verfassungskonformen Rechtsnormen und Gesetzen nicht vereinbar sind.

Verfassungskonforme deutsche Rechtsnormen, die von 640 deutschen Finanzämtern weitestgehend befolgt werden, lehnt das inzwischen weltweit bekannte, berühmt-berüchtigte Finanzamt Neubrandenburg jedoch ab, denn damit lassen sich keine überproportional hohe Steuerforderungen erwirtschaften.

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Sich teilweise widersprechende deutsche Einkommensteuergesetze - Gesetze verstossen gegen Gesetze, die Ihr Haus für die steuerliche Veranlagung von Rentnern zugrunde legt, verstossen wegen Nichtberücksichtigung von Steuervorteilen wie den Grundfreibetrag, gegen das deutsche Grundgesetz bzw. die Verfassung und können somit nicht als Argument für überproportional hohe Steuer-forderungen herangezogen werden, erst Recht nicht für die Nichtgewährung des im Grundgesetz verankerten Grundfreibetrags zur Sicherung des Existenzminimus, auf den JEDER Steuerpflichtige ein Anrecht hat. Auch nicht mittels beschränkter Steuerpflicht, die ohnehin mit deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen unvereinbar ist. 

Selbst diese Rechtsnormen und Gesetze sind für das FA NBG nach amtlichen, uns in schriftlicher Form vorliegenden Dokumenten, ohnehin nicht relevant. 
​Die Beweislast ist erdrückend.


​Gesetze verstossen gegen Gesetze 
und gegen verfassungsrechtliche Vorgaben im Grundgesetz/Verfassung
 
Diese grundlegenden Fehler im deutschen Einkommensteuersystem werden vom FA NBG für steuerliche Veranlagungen von Rentnern seit mehr als 10 Jahren mit grossem Erfolg zu Lasten insbesondere der 70, 80 und 90 Jahre teils kranken, behinderten und hilflosen  Senioren mit Kleinrenten angewendet.  

Beispiel: EStG § 1 (4) Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1a beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte wie Renten im Sinne des § 49 haben.

Soll heissen: EStG § 1 (4) und § 49 verstossen eindeutig gegen verfassungskonforme Rechtsnormen wie das deutsche Grundgesetz und gegen EStG § 32, wonach JEDER  Steuerpflichtige ein Anrecht auf den Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums hat.
 
Auch interessant: EStG § 1 
(2) 1 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die 1. im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und 2. in einem Dienstverhältnis des öffentlichen Rechts stehen.
Soll heissen: Angestellte des öffentlichen Rechts und Beamte, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, bekommen alle Steuervorteile wie den Grundfreibetrag, wogegen "Normalsterbliche" diese Steuervorteile nicht erhalten.
 
Mehr zu diesem Thema oben unter "Gesetzesverstösse"​
So etwas nennt man dann STEUERGERECHTIGKEIT
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​JEDEM​ STEUERPFLICHTIGEN
somit auch
ALLEN RENTNERN
wird durch die deutsche Verfassung das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert, wie den Grundfreibetrag von derzeit € 9.168,-- pro Jahr.  
​Das sagt das Gesetz -
​das FA NBG sagt genau das Gegenteil​
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Das BMJV und im Besonderen Frau Bundesministerin Christine Lambrecht werden hiermit aufgerufen, die Rechte deutscher Rentner mehr als bisher zu schützen. In der Bundesrepublik Deutschland werden 70, 80 und 90 Jahre alte Bezieher von Klein- und Keinstrenten von +/- € 800,-- unter Zugrundelegung und durch Anwendung unbekannter "Grundsätze" anderer Länder und unter vorsätzlicher Missachtung und Verletzung verfassungskonformer deutscher Rechtsnormen und Gesetze, mit Steuerforderungen von € 10.000,-- und mehr konfrontiert und erpresst, obwohl ihnen nach den vorgenannten deutschen Rechtsnormen der Staus STEUERFREI zusteht.

Die Rede ist vom weltweit berühmt-berüchtigten Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg Vorpommern.​ Weitere Details bitten wir diesem Internetportal zu entnehmen, das eigens für die vom FA NBG steuerlich veranlagten Rentner erstellt wurde, um diese Missstände der deutschen Öffentlichkeit, aber auch allen deutschen Rentnern weltweit nicht weiter vorzuenthalten.
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 ​Hauptthema dieses Internetportals
sind strafrechtliche Verstösse gegen verfassungsrechtliche Vorgaben im Grundgesetz durch das Finanzamt Neubrandenburg bei der steuerlichen Veranlagung deutscher Rentner​

​Deutsche Rentner werden vom Finanzamt Neubrandenburg und deren Mitarbeiter mit nicht verfassungskonformen und gesetzeswidrigen Besteuerungsverfahren mittels arglistiger Täuschung und Betrug mit überproportional hohen Steuerforderungen konfrontiert und erpresst.
​Glaubhafte Gründe für dieses verfassungswidrige Besteuerungsverfahren lassen sich immer finden​, wie der original Wortlaut in einer amtlichen, schriftlichen Mitteilung des FA NBG an uns vom 30. September 2019 veranschaulicht:
 Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegen nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA

Mit anderen Worten:
Das FA Neubrandenburg steht über dem Gesetz
Auf dieses rechtswidrige Verhalten angesprochen, hüllt sich das FA NBG seit Monaten in Schweigen.


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​​Das Finanzamt Neubrandenburg ​ist und handelt verfassungswidrig durch Verletzung verfassungsrechtlicher Vorgaben im Grundgesetz und mittels Anwendung von verfassungswidrigen Einkommensteuergesetzen,
nur wissen das die wenigsten und lassen sich mangels tiefergehender Kenntnisse deutscher Gesetze von skrupellosen Staatsorganen arglistig täuschen und betrügen.

Das FA NBG ist dafür das beste Beispiel

Mit diesem Webportal versuchen wir, deutschen Rentnern, die vom FA NBG gesetzeswidrig steuerlich veranlagt werden,  Klarheit zu verschaffen, um ihnen dadurch in steuerrechtlicher Hinsicht zu ihrem verfassungskonformen Recht zu verhelfen.

Damit sich jeder darauf einstellen kann, was auf ihn zukommt, wenn er vom Finanzamt Neubrandenburg Post erhält, haben wir an einem Fallbeispiel detailliert erläutert und veranschaulicht. Siehe oben unter "Fallbeispiel"
Das ist Chaos vom Feinsten.
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​Amtlich dokumentierte Verlautbarungen  des Finanzamts Neubrandenburg, die uns und vielen unserer Verbandsmitglieder in Form von entsprechenden Dokumenten hinsichtlich eklatanter Verstösse gegen verfassungsgemässe deutsche- und EU-Rechtsnormen vorliegen, bestätigen die strafrechtlichen Handlungen des FA NBG und sind somit gemäss § 152 Strafprozessordnung (StPO) ein Fall für die deutsche Justiz, denn das sind keine harmlosen Kavaliersdelikte, sondern hochgradig kriminelle  Rechtsverstösse  des Finanzamts Neubrandenburg zu Lasten deutscher Rentner.
 
 Strafprozeßordnung (StPO)
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz

(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
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An zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten bestehl kein Mangel, denn schliesslich stellen sie die Grundfesten dieses Webportals dar. 

Beispiel​
Steuerbelastung
von Klein- und Kleinstrenten unter Zugrundelegung verfassungskonformer Rechtsnormen und Einkommensteuergesetze
pro Jahr pro Kopf 

Einkommensteuer € 0,00


Steuerbelastung
bei Nichtbeachtung bzw. Verstoss gegen diese Rechtsnormen, wie vom Finanzamt Neubrandenburg seit 2006 sehr erfolgreich praktiziert,
​pro Jahr pro Kopf

Einkommensteuer
+/- € 1.000,--
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Amtliches Schreiben des FA NBG Herr Schilling vom 12.06.2014 - original Wortlaut: 
​Die Steuerfestsetzung soll im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht – also ausschliesslich auf der Grundlage Ihrer deutschen Renteneinkünfte erfolgen. Personenbezogene Vergünstigungen, wie z.B. der Grundfreibetrag, werden dabei nicht gewährt. Dieses Vorgehen entspricht international anerkannten Grundsätzen. 
Anmerkung:
Die 2 fett gedruckten Sätze verstossen eklatant gegen das deutsche Grundgesetz und gegen verfassungskonforme Einkommensteuergesetze. Ein klarer Beweis dafür, dass das FA NBG diese  "Grundsätze" anderer Länder über das deutsche Grundgesetz stellt und demzufolge deutsche Rentner gesetzeswidrig steuerlich veranlagt, um somit höchstmögliche Steuereinnahmen zu erzielen. Auch ein Weg, Steuern einzutreiben, aber leider der falsche.
Herr Dr. Gruel, Sie sollten auch einmal das Strafgesetzbuch zur Hand nehmen. Dort steht u.a.  

​§ 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt
StGB - Strafgesetzbuch - Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.12.2019
 
(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.​​
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In Deutschland gelten nun mal verfassungskonforme deutsche Rechtsnormen und keine "Grundsätze" anderer Länder.
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Auch Sie und das FA NBG haben diesen Rechtsnormen zu folgen. Geschieht das nicht, wie das die tagtägliche Praxis zeigt, dann ist dieses abnormale Verhalten kriminell und ein Fall für die deutsche Justiz.

Weltweit ist dieses abnormale Verhalten inzwischen wohl bekannt und es wird mehr oder weniger dagegen vorgegangen. Wenn das in der schönen Stadt Neubrandenburg auch einmal angekommen ist, sind wir einen grossen Schritt weiter, die in diesem Internetportal aufgeworfenen kritischen Fragen und Anschuldigungen in positivem Sinne zu beantworten und die von Ihrem Haus tagtäglich seit mehr als 10 Jahren praktizierten Rechtsverstösse  -  falsche Statements, die gemäss AO § 173 den Tatbestand der arglistigen Täuschung dokumentieren und somit in strafrechtlicher Hinsicht gemäss StGB § 263 den Tatbestand des Betrugs offen legen  -  zu eliminieren.

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Artikel 1 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Form des steuerlichen Grundfreibetrags in Höhe von € 9.168 im Jahr 2019. Dieses Grundrecht wird allen Rentnern verweigert, die vom FA Neubrandenburg steuerlich veranlagt werden.
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Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 - - 1 BvL 1/09 - - 1 BvL 3/09 - - 1 BvL 4/09 -
  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.  
Dieses Grundrecht, in deutsche Umgangssprache übersetzt, heisst für deutsche Rentner
Grundfreibetrag
von derzeit € 9.168,-- im Jahre 2019,
der allen vom FA NBG steuerlich veranlagten Rentnern verwehrt wird
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Frei nach dem weltbekannten englischen Schriftsteller George Orwell: Die Mitarbeiter des Finanzamts Neubrandenburg RiA haben die Fähigkeit, Tatsachen, die man kennt, zu ignorieren, wenn es unpassend für das gewünschte Ergebnis ist, aber zu verwenden, wenn es dem gewünschten Ergebnis dient.

Tatbestand der arglistigen Täuschung
Das FA NBG lehnt es ab, selbst bei bestätigter unbeschränkter Steuerpflicht rückwirkend Steuererstattungen zu leisten mit dem Argument, dass Steuerbescheide rückwirkend nicht mehr geändert werden können. 

Briefe vom 07.12.2018, 01.08.2019 und 21.08.2019 des FA NBG an unser "Fallbeispiel" - siehe oben unter Fallbeispiel: Eine Änderung der an Sie gerichteten Einkommensteuerbescheide 2007 – 2017 ist nicht mehr zulässig, da die Bescheide bereits bestandskräftig und nicht mehr änderbar sind. Die für 2016 und 2017 aufgrund des Steuerabzugs gemäss § 50 a Abs. 7 EStG einbehaltenen Beträge können demzufolge auch nicht erstattet werden.

Das ist eine wissentlich falsche Aussage und entspricht somit der Definition der arglistigen Täuschung.

Das sagt das Gesetz: 
Nach § 173 AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Änderung der ursprünglich festgesetzten Steuer führen.

Anmerkung:​ Solche steuer-relevanten neuen Tatsachen, die 
zu niedrigeren Steuern führen, wären z.B. Fehler und/oder falsche Veranlagungs-voraussetzungen in den Steuerbescheiden gemass den nachstehenden Rechtsnormen:
§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst c AO​
§ 173 Abs 1 Nr 1 AO

§ 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
§ 3 Nr 63 EStG 2002
​ § 34 Abs 1 EStG 2002
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​ EStG VZ 2007
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Somit ist das Finanzamt Neubrandenburg eindeutig des Tatbestands der arglistigen Täuschung und des Steuerbetrugs überführt.
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​Fast jeder Einzelfall wird im FA RiA nach diesem Schema abgearbeitet und von den meisten Rentnern, die sich mit dem unvorstellbaren Chaos der vorgenannten Rechtsnormen nicht auskennen, als gottgegeben akzeptiert. Wenn man jedoch hunderte von Einzelfällen, die uns täglich aus aller Welt erreichen, vergleicht, ergibt sich immer wieder das gleiche Bild: deutsche Rentner werden vom Finanzamt Neubrandenburg RiA mit Steuerbescheiden und Steuerforderungen bis zu € 10.000,-- und mehr konfrontiert und das auch noch bis zu mehr als 10 Jahre rückwirkend,  die mit höherrangigen gesetzlichen Vorschriften nicht vereinbar sind - wie auf allen Steuerbescheiden Seite 2 auch noch explizit erklärt wird - und darüberhinaus als verfassungswidrig und als gegen Unionsrecht verstossend angesehen werden, da sie seit 2005 weder vom Verfassungsgericht noch vom Bundesfinanzhof oder vom Gericht der Europäischen Union  als verfassungskonform und somit als rechtskräftig bestätigt wurden. 
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Mehr zu diesem Thema auf der Seite "Unbestätigte Rechtsnormen"
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​640  -  in Worten: sechshundertvierzig  - Finanzämter halten sich bei der Besteuerung von Renten weitestgehend und ohne nennenswerte Probleme an die nachstehend aufgelisteten unwiderlegbaren und verfassungskonformen Rechtsnormen, wogegen es selbstverständlich nichts einzuwenden gibt. Das ist es auch, was die deutschen Rentner von ihrem "Sozialstaat" erwarten und wofür wir und Tausende deutsche Rentner hier auf diesem Webportal eintreten und wofür wir kämpfen.  

Nachstehend eine Auflistung dieser verfassungskonformen Rechtsnormen - die Grundlage für steuerliche Veranlagungen von Rentnern.   
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​Deutsches Grundgesetz
 Einkommensteuergesetz 
Sozialgesetzbücher 
Abgabenordnung
Zivilprozessordnung
 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union 


Gemäss deutschem Einkommensteuergesetz gleichlautend mit dem FA NBG ist bei beschränkter Steuerpflicht die Besteuerung u.a. von Renten auf die deutschen Einkünfte beschränkt - daher die Bezeichnung "beschränkt steuerpflichtig" - wortwörtliche Definition des FA NBG, d.h. ohne das im Grundgesetz festgelegte Anrecht auf Steuervorteile, wogegen bei unbeschränkter Steuerpflicht das gesamte Welteinkommen der Steuerpflichtigen sprich Rentner besteuert wird. (Auszug aus einem amtlichen Schreiben des FA NBG an unser "Fallbeispiel")

Das FA NBG lenkt stets vom Thema ab. Uns deutschen Rentnern interessieren nicht etwaige Welteinkommen, welche das FA NBG immer wieder erwähnt, die jedoch ohnehin nicht der deutschen Steuerhoheit unterliegen, sondern einzig und allein die Besteuerung deutscher Renten. 
​Es liegt der Verdacht nahe, dass die "Steuerexperten" des FA NBG den Unterschied zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht nicht kennen. Wenn etwas beschränkt ist, dann sind das die Mitarbeiter des FA NBG -  an Dummheit, Unprofessionalität und Ignoranz kaum noch zu überbieten.​
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Wir, die deutschen Rentner, fordern nur unser verfassungskonformes Recht ein - ist das zuviel verlangt?

​Das Finanzamt Neubrandenburg veranlagt deutsche Rentner nach eigenen amtlichen Aussagen, die uns in schriftlicher Form vorliegen, unter Zugrundelegung weitestgehend unbekannter "international anerkannter Grundsätze, welche NICHT mit den vorgenannten verfassungskonformen Rechtsnormen und erst Recht nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind.
Eine solche Vorgehensweise erfüllt ohne Zweifel den strafrechtlichen Tatbestand
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​Steuerrecht für deutsche Rentner
Das deutsche Steuerrecht basiert auf 2 Grundprinzipien
​Steuerpflichten und Steuerrechte
gemäss unwiderlegbarer, verfassungskonformer Rechtsnormen

​die aus Tausenden Gesetzen, Sondervorschriften und Sonderregelungen  bestehen und von der Mehrzahl der deutschen Rentner als nicht nachvollziehbar bezeichnet wird  -  extrem kompliziert,  unglaublich  chaotisch  mit Tausenden von Paragraphen und in einer Sprache verfasst, die sich jenseits der deutschen Umgangssprache bewegt wie z.B. diese amtliche Formulierung:: Zur Tenorierung einer Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung.
Mehr zu diesem Thema  auf der Seite Beamtenkauderwelsch.


 

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​Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung beträgt die durchschnittliche Rente in Deutschland plus/minus Euro 800,--, die nach deutschen und EU- Rechtsnormen mit dem unmissverständlichen Status  -  steuerfrei  -  belegt ist.  Erst ab einem wesentlich höheren Rentenbetrag können Rentner steuerlich zur Kasse gebeten werden. Möglich macht das ein im Grundgesetz verankerter Sicherheitsmechanismus des Gesetzgebers, genannt Grundfreibetrag, festgeschrieben wie folgt:  

Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).


Die Betonung liegt auf JEDER EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGE ohne wenn und aber und ohne irgendwelche Einschränkungen wie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig, Wohnsitz, Abgabenordnung,  Sozialgesetze, Grundgesetz, Doppelbesteuerungsabkommen, Bundesfinanzhofurteile, Welteinkommen,  Zivilprozessordnung,  Sondervorschriften, Sonderregelungen, oder was auch immer. 

Das Finanzamt Neubrandenburg RiA scheint offensichtlich die Bedeutung der Formulierung JEDER EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGE nicht zu verstehen oder nicht verstehen zu wollen, was eher wahrscheinlich ist, und folgt bei der Besteuerung deutscher Rentner folgender Devise, amtlich bestätigt in einem Schreiben an uns vom 30. September 2019:
 
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegen nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.

Das allein schon wäre ein Grund, das Finanzamt Neubrandenburg sofort zu schliessen,

denn auch in Deutschland steht niemand über dem Gesetz  

auch nicht das seit mehr als 10 Jahren gegen die meisten der verfügbaren verfassungskonformen Rechtsnormen verstossende FA NBG.


Und in anderen amtlichen Mitteilungen, u.a. in einem Brief des FA RiA vom  12.06.2014 und weiteren uns vorliegenden Dokumenten wird diese Aussage dann untermauert und detailliert erläutert:


Originaler Wortlaut des FA NBG: 

Die Steuerfestsetzung soll im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht - also ausschliesslich auf der Grundlage Ihrer deutschen Renteneinkünfte - erfolgen.


Die Steuerfestsetzung auf der Grundlage der deutschen Renteneinkünfte ist in Ordnung, da mit den verfassungskonformen Rechtsnormen vereinbar, wogegen die beschränkte Steuerpflicht für Renten eklatant gegen diese Rechtsnormen verstösst. Aber jetzt kommt's:

Vergünstigungen wie zum  Beispiel der Grundfreibetrag werden dabei nicht gewährt.

ohne Quellenangabe wie verfassungskonforme Rechtsnormen, Gesetze, Paragraphen, etc., obwohl die Nichtgewährung des Grundfreibetrags, auf den jeder Steuerpflichtige ein im deutschen Grundgesetz und anderen Rechtsnormen verankertes Anrecht hat, eklatant gegen die vorgenannten Rechtsnormen verstösst. Der Grundfreibetrag wird eben nicht gewährt - und damit basta. So einfach ist das. Was schert das FA NBG die verfassungskonformen Rechtsnormen, wenn es auch ohne geht, wie die Praxis seit mehr als 10 Jahren zeigt. 

Dieses Vorgehen entspricht international anerkannten Grundsätzen 

Interessant! Welche Grundsätze und von wem anerkannt ??? - die zuvor aufgelisteten Rechtsnomen werden einfach ignoriert und somit ausser Kraft gesetzt. 

wonach die Berücksichtigung der besonderen persön-lichen Verhältnisse praktisch ausschliesslich durch den Staat vorzunehmen ist, in dem Sie ansässig (wohnhaft) sind.

​Genau das Gegenteil ist der Fall.
Das Wohnsitzland kümmert sich absolut nicht um die persönlichen Verhältnisse von Ausländern.


Die Aussagen und Argumente des Finanzamts Neubrandenburg haben mit gesetzeskonformer Besteuerung von deutschen Renten absolut nichts zu tun und zeigen die krampfhaften Bemühungen des FA NBG, skrupellos und auf kriminelle Art den deutschen Rentnern, die erfahrungsgemäss nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Steuergesetze verfügen, ihre Betrugsstrategie aufzuzwingen und ins rechte Licht zu rücken. 

Das ist die gegen alle verfassungs- und gesetzeskonforme Rechtsnormen verstossende Betrugsstrategie des Finanzamts Neubrandenburg RiA
​und die funktioniert seit mehr als 10 Jahren mit durchschlagendem Erfolg
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​Das Finanzamt Neubrandenburg RiA
​ist und handelt verfassungswidrig,
in dem seit dem Jahr 2005 bis jetzt - Ende 2019 - noch nicht rechtskräftige Gesetzesentwürfe und Sonderregelungen als "nicht dahingehend zu verstehen sind", sondern vom FA RiA einfach als rechtskräftig erklärt werden, um somit die Grundlage für die illegale und rechtswidrige Besteuerung von deutschen Rentnern zu schaffen.
Die Missachtung und der vorsätzliche Verstoss gegen diese Rechtsnormen sind gemäss § 152 der  Strafprozessordnung  verfolgbare Straftaten aufgrund zureichender tatsächlich vorliegender Anhaltspunkte. 
 
Die Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg RiA sind seit mehr als 10 Jahren


verfassungswidrig 
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​​Das sind keine irrwitzigen oder aus der Luft gegriffenen Visionen mental belasteter Träumer, sondern das ist niedergeschrieben auf Seite 2 aller Steuerbescheide des FA Neubrandenburg RiA sowie in einer amtlichen Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin vom 15. Januar 2018 (siehe oben unter UNBESTÄTIGTE RECHTNORMEN) und wird ausserdem bestätigt durch die vorgenannten Rechtsnormen und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, die jedoch nicht für das FA Neubrandenburg gelten. 


Das  
Finanzamts Neubrandenburg RiA
ist seit mehr als 10 Jahren Synonym für​


 
Punkt 1 
Gesetzesmanipulation
 Details oben unter "Zeit ist Geld", "Steuerfalle Grundfreibetrag" und "Unbestätigte Rechtsnormen"


Punkt 2
Missachtung und Verstoss gegen verfassungskonforme Rechtsnormen

in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sowie
Grundgesetz Art. 3



Punkt 3 
Gesetzeswidrige Rentenbesteuerung
  ohne Grundfreibetrag gemäss EStG § 32 a
worauf jeder Steuerpflichtige aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben im Grundgesetz ein Anrecht hat, was bedeutet, dass  
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Klein- und Kleinstrenten
selbst von € 300,- und sogar € 84,-- vom FA RiA mit überproportional hohen Steuern belegt werden, obwohl sie  nach deutschem Einkommensteuergesetz und nach dem Grundgesetz als steuerfrei gelten.


​Punkt 4
Arglistige Täuschung und Steuerbetrug
Trotz für mehr als 10 Jahre rückwirkender schriftlicher AMTLICHER ANERKENNUNG der "unbeschränkten Steuerpflicht" lehnt das FA RiA weit überfällige Steuerrückvergütungen und Stornierung bestehender Steuerschulden​ unter Umgehung hochrangiger Gesetze  ab, obwohl gemäss einer Verlautbarung des FA NBG vom 15.04.2019 in einigen uns bekannten Fällen Einkommensteuerbescheide für die Jahre  2011 - 2017 aufgehoben wurden. Siehe oben unter "Fallbeispiel". Das bestätigt ganz eindeutig, dass Änderungen von sogenannten "bestandskräftigen" Steuerbescheiden sehr wohl änderbar sind. worauf auch in allen Steuerbescheiden des FA NBG gesondert hingewiesen wird.

15.04.2019 – Email vom FA NBG Herrn Rissman an unser "Fallbeispiel"
Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2011 – 2017 sind zwar aufgehoben worden, sind aber bei der Beurteilung des Sachverhalts ohne Belang. (Nicht verfassungskonform)
 
​

Ein weiterer uns bekannter Trick ist, weniger als die Hälfte der weit überfälligen verfassungskonformen Erstattungen auszuzahlen, um die Rentner ruhig zu stellen, die dann froh sind, dass sie überhaupt etwas zurück bekommen haben.  
 
​Details zu diesem Thema auf den Seiten "Fallbeispiel Wilhelm S." und​
 "Schockierende Korrespondenz mit RiA"

​Punkt 5 
Verbreitung von gezielter amtlicher

Desinformation / Arglistige Täuschung

Nicht nachvollziehbare und somit völlig irreführende Aussage auf der RiA Website:​
"Seit 2010 unterliegen sämtliche Renten der beschränkten Steuerpflicht"
​was den extremen Mangel an steuerrechtlichem Hintergrundwissen und somit die Ung
laubwürdigkeit des FA RiA eindeutig veranschaulicht.

​Fakt ist: 25 Millionen deutsche Rentner, die von 640 Finanzämtern steuerlich veranlagt werden,  sind unbeschränkt steuerpflichtig - mit Anrecht auf den Grundfreibetrag -  und weniger als 1 % - das sind die vom FA NBG veranlagten deutschen Rentner, sind entgegen bestehender Rechtsnormen beschränkt steuerpflichtig - ohne gesetzlich verbrieftes Anrecht auf den Grundfreibetrag.
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Punkt 6
Nachstehend der Gipfel der Anmassung: 

Amtliche Erklärung des FA RiA

 in einem an uns gerichteten Brief vom 30.09.2019
Die Anwendung der  gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegen nicht im Ermessen des Finanzamts RiA.
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Sowohl die deutschen Justiz- und Finanzbehörden als auch das FA Neubrandenburg RiA lehnen es seit Wochen und Monaten ab, zu diesen schockierenden Vorwürfen mit rechtlich untermauerten Argumenten Stellung zu beziehen, was den Verdacht nahelegt, dass ihnen die Problematik sehr wohl bekannt ist und sie es deshalb vorziehen, Stillschweigen zu bewahren, um keine schlafenden Hunde zu wecken und die wunderschön sprudelnden, wenn auch illegalen, Steuereinnahmen nicht Gefahr zu bringen. ​

Wir, der Gemeinnützige Interessenverband RIA, appellieren hiermit an die zuständigen Behörden, unsere Kritik ernst zu nehmen und entsprechende Schritte einzuleiten, um den hunderttausenden deutschen Rentnern, die vom FA NBG veranlagt werden und nicht zuletzt auch uns, als Opfer des FA NBG, ihren wohlverdienten Ruhestand in überwiegend wärmeren Gefilden zu ermöglichen, ohne ständig vom Finanzamt Neubrandenburg gegen alle Vernunft und geltende Rechtsnormen belästigt, schickaniert und skrupellos ausgenommen und betrogen zu werden.

Die deutsche Boulevardpresse arbeitet zur Zeit den Inhalt unseres Webportals zur baldigen Veröffentlichung journalistisch auf.  
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​Amtliche Steuerbescheide des FA RiA

​Auf allen Steuerbescheiden des Finanzamts Neubrandenburg RiA sind die folgenden "Erläuterungen zur Festsetzung der Einkommensteuer" eingetragen.

Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäss AO § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3​vorläufig, da sie - (des besseren Verständnisse verkürzt dargestellt)  - mit den gesetzlichen Vorschriften und höherrangigem Recht gemäss 
BFH-Urteil vom  30. September 2010 - III R 39/08 - BStBL 2011 II S. 11 nicht vereinbar ist.  

Soweit die amtliche Veröffentlichung auf allen Steuerbescheiden des Finanzamts RiA.

​Das jedoch sieht das FA RiA völlig anders
und erklärt einfach die praktizierten gesetzeswidrigen Verfahren zur Steuerberechnung als gesetzeskonform und schon stimmt alles -  und das seit mehr als 10 Jahren mit durchschlagendem Erfolg zu Lasten deutscher Rentner. 
Mehr zu diesem Thema oben unter "Unbestätigte Rechtsnormen"​  

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​Unsere Forderung an das Finanzamt Neubrandenburg RiA:


Behandelt die deutschen Rentner nicht als geistig beschränkt und somit als "beschränkt" steuerpflichtig, sondern so, wie es sich in Deutschland gehört, VORSCHRIFTSMÄSSIG nach gültigen deutschen Rechtsnormen und nicht nach "international anerkannten Grundsätzen" ???, die niemand kennt, um ihnen einen wohlverdienten Ruhestand in überwiegend wärmeren Gefilden zu ermöglichen, denn dort sind die Überlebenschancen für viele zusätzliche Jahre aus eigener Erfahrung wesentlich höher als im kalten Deutschland.

Entgegen der in deutschen und EU-Rechtsnormen nicht bestätigten niedrigrangigen Sondervorschriften oder "international anerkannten Grundsätzen" bestreiten diese hochbetagten Senioren im Ausland in der Regel ihren Lebensunterhalt ausschliesslich aus ihren deutschen Renten und nicht, wie vom FA RiA immer wieder wissentlich und vorsätzlich falsch behauptet wird, von zusätzlicher Arbeit und Einkünften im Ausland, die dann die Grundlage für eine überproportionale Besteuerung mit horrenden Steuerforderungen und Nachforderungen bis zurück ins Jahr 2006 durch das FA RiA darstellt, obwohl diese Praktiken gegen alle bekannten verfassungs- und gesetzeskonforme Rechtsnormen eklatant verstossen. 


 So etwas bezeichnet man als kriminell
Das sind die nach Ansicht des Finanzamts Neubrandenburg deutschen Rentner, die im Ausland hart arbeiten, um dort ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Und aus diesem Grund werden Sie ja auch "beschränkt" steuerpflichtig ohne Steuervergünstigungen wie den Grundfreibetrag bestraft.

98 % aller deutschen Rentner, die nach einem arbeitsreichen Leben ihren wohlverdienten Ruhestand​ wo auch immer verbringen, bestreiten ihren Lebensunterhalt von ihren deutschen Renten ohne zusätzliche Einkünfte in einem anderen land und nicht, wie vom Finanzamt Neubrandenburg RiA immer wieder suggeriert wird, von ausländischen Einkünften, der Basis, auf der die beschränkte Steuerpflicht beruht. Das ist völliger Schwachsinn. Mit anderen Worten:

98 % dieser Rentner erfüllen fast ausnahmslos die steuerlichen Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht mit Anrecht auf den Grundfreibetrag. Das ist die Realität.


Wenn das mal in den Köpfen der vermeintlichen "Steuerexperten"  angekommen ist, dann sind wir einen gewaltigen Schritt weiter zur rechtskonformen Besteuerung aller deutschen Rentner  -  nicht beschränkt, sondern unbeschränkt steuerpflichtig wie alle 25 Millionen Rentner, die von anderen 640 Finanzämtern ohne nennenswerte Probleme steuerlich veranlagt werden.  
Diese Vorgehensweise verlangt nicht nur der
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sondern auch  das deutsche Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht  und der Gerichtshof der Europäischen Union.
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Beispiel einer Steuerberechnung durch das FA NBG
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Damit jeder Steuerpflichtige und im Besonderen jeder 70- und 80-jährige Rentner die Steuerbescheide vom FA RiA auf ihre Richtigkeit überprüfen kann, nachstehend die überaus "leicht verständliche" Formel, mit der die Steuer für beschränkt steuerpflichtige deutsche Auslandsrentner ermittelt wird: 


=WENN(B4<=9168;0;WENN(B4<=14254;GANZZAHL((980,14*(B4-9168)/10000+1400)*(B4-9168)/10000);
WENN(B4<=55960;GANZZAHL((216,16*(B4-14254)/10000+2397)*(B4-14254)/10000+965,58);
WENN(B4<=265326;GANZZAHL(B4*0,42-8780,9);GANZZAHL(B4*0,45-16740,68)))))

Noch Fragen???


Mehr über die schockierende und menschenverachtende  Betrugsstrategie des Finanzamts Neubrandenburg RiA oben unter "Zeit ist Geld" sowie unter "Unbestätigte Rechtsnormen".​
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Schluss mit jahrelangen, endlosen Diskussionen und für Normalsterbliche und erst Recht nicht für 70 und 80 Jahre alte Menschen nachvollziehbaren Erklärungen und Argumenten in unverständlichem Beamtenkauderwelsch des Finanzamts Neubrandenburg RiA, die letztendlich nur zu dem einen Ergebnis führen, etwaige anstehende und seit vielen Jahren weit überfällige Steuerrückvergütungen so lange wie möglich zu verzögern, bis sich das Problem aufgrund des hohen Alters der Rentner auf natürliche Weise gelöst hat und das FA RiA dann jedesmal ein paar Tausend Euro "Gewinn" einfahren kann.

Es muss endlich verfassungs- und gesetzeskonform gehandelt werden
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​Wir als Interessenverband RIA WELTWEIT haben von Tausenden deutschen Rentnern die Legitimation erhalten, den gesetzeswidrigen Machenschaften des Finanzamts RiA ein Ende zu setzen und somit auch den vom FA NBG veranlagten Rentern Zugang zu dem gesetzlich verankerten und vom Finanzamt Neubrandenburg RiA gesetzeswidrig vorenthaltenen GRUNDFREIBETRAG und die sich dadurch ergebenden nicht unerheblichen Steuerrückvergütungen zu verhelfen. 

Diese Legitimation setzen wir nun in die Tat um insofern, dass wir am 14.10.2019 eine Strafanzeige gegen die Amtsleitung des Finanzamts Neubrandenburg RiA erstattet haben.
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Kriminalkommissariat Neubrandenburg
AW: ID 0509 1410 0839 mvnbpp WG: Internetwache: Anzeige PP Neubrandenburg
Sehr geehrter Herr Kaiser, 
ihre Anzeige wurde unter der Vorgangsnr. 553200/000111/10/19 registriert und zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
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Einkommensteuergesetz
​Steuerpflicht für 25 Millionen deutsche Rentner
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​Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). 
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​Jetzt jedoch wird es schizophren:
EStG § 50 (steuerlicher Grundfreibetrag von derzeit € 9.168,--,) ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erhöht wird, (was bedeutet, dass der Grundfreibetrag als Bonus nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern als "Hinzurechnungsbetrag" deklariert und aufgeschlagen wird.   Also kein Freibetrag, sondern ein Aufschlag. So einfach ist das. ) 

Dass unter solchen äusserst fragwürdigen Besteuerungspraktiken die Konformität mit deutschen Rechtsnormen gemäss Bundesverfassungsgericht als auch gemäss  Bundesfinanzhofurteil vom 30. September 2010 - III R 39/08 - BStBL 2011 II S. 11 nicht vereinbar sind und in Frage gestellt werden, ist sogar für den normalen Steuerpflichtigen einleuchtend und nachvollziehbar.

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​Weltweiter Aufruf
an alle Rentner 
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Jeder Rentner, der sich vom Finanzamt Neubrandenburg betrogen fühlt, kann sich gegen die unlauteren Machenschaften wehren, in dem er oder sie die Website des Polizeipräsidiums Neubrandenburg besucht und Anzeige erstattet:
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https://www.polizei.mvnet.de
PI Neubrandenburg
AKTUELLES
Internetwache
Eine Anzeige erstellen

 
Die von den menschenverachtenden Massnahmen des Finanzamts RiA betroffenen Rentner bedienen sich stets gesetzlich unterlegter Argumente, RiA dagegen kontert mit total gegensätzlichen Argumenten, die mit den vorgenannten Rechtsnormen nicht in Einklang gebracht werden können.

​Das ist in juristischem Sprachgebrauch vorsätzliche "Rechtsbeugung" oder in deutscher Umgangssprache ganz schlicht kriminell.
​Im Gegensatz zu allen 640 Finanzämtern in Deutschland werden deutsche Rentner durch das Finanzamt Neubrandenburg  wie folgt steuerlich veranlagt:

beschränkt steuerpflichtig
​ohne Grundfreibetrag


dass heisst, ohne die in den verfassungskonformen Rechtsnormen verankerten Steuervergünstigungen, auf die gemäss Grundgesetz alle Steuerpflichtigen ein Anrecht haben.

 

Ein Skandal sondergleichen!!!
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​Gesetzliche Altersrente

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Auf Initiative des Bundesverfassungs-gerichts hinsichtlich der steuerlichen Gleichbehandlung von Renten wurde ab 2005 die Rentenbesteuerung geändert, mit dem Ergebnis, dass Rentner, die nicht in Deutschland leben, wesentlich höhere Steuern bezahlen müssen als solche, die im Inland leben. Also vom Recht auf steuerliche Gleichbehandlung der Renten und der gesetzlich verankerten Freistellung des sozialrechtlich definierten Existenzminimums, das die Anwendung des sogenannten Grundfreibetrages für alle Steuerpflichtigen und somit auch für alle Rentner durch verfassungskonforme Auslegung der gesetzlichen Vorschriften vorschreibt, keine Spur.
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