FINANZAMT RIA - STEUERBETRUG VICE VERSA - VERBOTENE STEUERERHEBUNG NACH § 50 ESTG - EIN VERBRECHEN AN MILLIONEN RENTNERN
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Verbotene Steuererhebung
Ein Fall für das Bundeskriminalamt BKA

  .​

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​​​RIA WELTWEIT
​Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht

Ermittlungsagentur für Rentensteuerbetrug
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
​
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Thema dieses Webportals
 Besteuerung von Millionen deutschen Renten
​
​durch das
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nach der beschränkten Steuerpflicht,
​wie auf der amtlichen Website des Finanzamts dokumentiert ist - 
​original Wortlaut:

Seit 2010 unterliegen sämtliche Renten der beschränkten Steuerpflicht
was völliger Schwachsinn ist.
​Fakt ist, dass 23 Millionen Renten unbeschränkt steuerpflichtig sind.


..Eine kurze, auf das Wesentliche fokussierte und leicht verständliche Einführung in die besondere Problematik absurder ostdeutscher Steuerpolitik

Rentensteuer

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 In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 2 verschiedene Steuererhebungssysteme
- ein legales - wird von 640 Finanzämtern angewendet
- ein illegales - wir nur von einem Finanzamt angewendet

.​
 
System 1
Legale Steuerhebung
​nach dem
Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland

​
einschl. steuerlicher Vergünstigungen wie den Grundfreibetrag
​Steuererhebung nach verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschem Steuerrecht, nach denen 23 Millionen deutsche Renten besteuert werden. Dieses verfassungskonforme System wird von 640 deutschen Finanzämtern angewendet, wogegen es nichts einzuwenden gibt, denn das ist schliesslich deutsches Steuerrecht.​
Praxisbeispiel bei Renteneintritt vor 2005 -
bei späterem Renteneintritt leicht veränderte Zahlen.
​

Brutto-Jahresrente bis max. € 18.000,--
Steuerbelastung von € 0,00 


System 2
Verbotene illegale Steuererhebung
nach dem 1996 vom EuGH verbotenen § 50 EStG
 ​ohne 
steuerliche Vergünstigungen wie den Grundfreibetrag 
​
Praxisbeispiel bei Renteneintritt vor 2005 -
bei späterem Renteneintritt leicht veränderte Zahlen.


Brutto-Jahresrente bis max. € 18.000,-- 
​
Steuerbelastung bis ca. € 2.200,--
obwohl diese Renten nach deutschem Recht STEUERFREI sind..
Illegale Steuererhebung auf Millionen deutsche Renten eines aus dem Ruder gelaufenen Finanzamts nach EStG § 50 Abs. 1 Satz 2 jenseits verfassungs-konformer Rechtsnormen und deutschem   Steuerrecht.
Deutschem Strafrecht zufolge entspricht das den folgenden Tatbeständen ​
Betrug und Amtsmissbrauch
Auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern drückt man beide Augen zu. Schliesslich geht es um aussergewöhnlich hohe, wenn auch illegale Steuereinnahmen von Millionen Rentnern, die bei Anwendung legaler Steuererhebung steuerfrei sind.
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Der für dieses Finanzamt alles entscheidende Vorteil des Systems 2 ist, das es um ein Vielfaches effizienter ist und somit um ein Vielfaches höhere Steuereinnahmen garantiert als das herkömmliche staatliche Verfahren nach System 1.  
Millionen deutsche Rentner insbesondere langjährige Rentenbezieher, die aus öffentlichen Rentenkassen Geld erhalten und von diesem Finanzamt steuerlich veranlagt werden, müssen jährlich bis zu € 2.200,-- pro Rentner an das Finanzamt abführen, obwohl sie 
nach verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen des Systems 1 STEUERFREI sind. 
​.
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Rentner mit Wohnsitz im Ausland sind gemäss EStG § 1 und § 49 "beschränkt steuerpflichtig", was bedeutet, dass sich der Staat nur auf die Besteuerung der in Deutschland steuerpflichtigen Renten nach deutschem Steuerrecht § 32a EStG beschränkt, wogegen es nichts einzuwenden gibt.

Die Beamten des FA Nbb, die Aussagen tausender Rentner in aller Welt zufolge, noch mit kriminellen Ambitionen versehenem Gedankengut der ehemaligen DDR belastet sind, haben rückwirkend seit 2005 die Losung ausgegeben, das bei beschränkter Steuerpflicht unter Anwendung des vom EuGH verbotenen § 50 EStG der Grundfreibetrag nicht gewährt werden kann.
        
Eine völlig absurde und und falsche Behauptung ohne jeglichen Bezug weder zu den verfassungskonformen Rechtsnormen noch zum deutschen Steuerrecht.
  Inzwischen ist die alternative Gesetzesformel 
 
"beschränkte Steuerpflicht - kein Grundfreibetrag"
zum Gewohnheitsrecht mutiert und wird von allen Finanzämtern in Deutschland, aber auch von lizensierten Steuerberatern, sonstigen Steuerexperten aller Art bis hin zu staatlichen Stellen als Gesetz angesehen, obwohl die Vorgaben in Grundgesetz/Verfassung und deutschen Steuergesetzen genau das Gegenteil besagen: ​
Jeder Steuerpflichtige hat ein vom Staat garantiertes Anrecht auf den Grundfreibetrag.

​Diese Regeln von Grundgesetz/Verfassung und deutschem Einkommensteuergesetz sind im Finanzamt Neubrandenburg unbekannt oder werden als nicht bekannt vorgegeben.​

Finanzgericht
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Selbst das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in einer Entscheidung vom 01.11.2018 - Aktenzeichen 2 V 55/18 sinngemäss erklärt:
Ein deutscher Rentner im Ausland kann bei der üblichen steuerlichen Veranlagung nicht den Freibetrag beanspruchen.

​Woher das Finanzgericht diese Weisheit hat, ist unbekannt.
Dem Finanzgericht sind wahrscheinlich der § 32a EStG und das den Grundfreibetrag bebetreffende EuGH-Urteil unbekannt.


 Keine Ahnung vom  Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland - aber davon sehr viel.
​Bedenkliche Ähnlichkeiten mit den Steuergesetzen der ehemaligen DDR sind nicht von der Hand zu weisen.
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​Nun ja, die "Heiligen" des FA Nbb stehen halt über dem Gesetz insbesondere auch deswegen, weil alle 421 Mitarbeiter des FA Nbb in Mecklenburg-Vorpommern immer und ausnahmslos 
die Wahrheit sagen ............. selbst wenn sie lügen.
​

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vom 27.11.2020
Nach Rentnerberichten aus aller Welt werden seit Wochen Einsprüche gegen falsche Steuerbescheide gesetzeswidrig vom FA Nbb, Frau Probst, Herr/Frau Schmolinske und anderen, nicht mehr akzeptiert und die Gewährung des Grundfreibetrags vom Finanzamt Neubrandenburg rigoros abgelehnt.  

                        Das ist Betrug und Amtsmissbrauch

Das FA Nbb versucht in stark zunehmenden Maße, Rentner für dumm zu verkaufen und regelrecht zu verarschen, in dem es den mehrheitlich hochbetagten Senioren völlig konfuse, chaotische und unverständliche und vor allem falsche Steuerparagraphen um die Ohren schlägt, in der Hoffnung, das die senilen Alten dann klein beigeben und kuschen.
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Der Grund für die Nichtanrechnung des gesetzlich festgeschriebenen Grundfreibetrags wurde innerhalb weniger Monate mehrmals vom FA Nbb geändert, so, als ob man im FA selbst nicht weiss, was denn nun richtig ist. Fakt ist - alle Versionen sind falsch, da sie mit verfassungskonformen Rechtsnormen und dem deutschen Steuergesetz unvereinbar sind. Es sieht ganz danach aus, als ob dem Finanzamt Neubrandenburg so langsam die Argumente ausgehen, um Millionen Rentner zu belügen und zu betrügen. Die Argumente jedenfalls unterscheiden sich gewaltig von Zimmer zu Zimmer im FA Nbb und jeder Sachbearbeiter hat seine eigene Version, wie er die Gesetze auslegt. Das entspricht vielen Berichten in der deutschen Presse:

            Steuerschlamassel im FA Nbb
​

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an das
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Ändert das gesetzeswidrige und somit betrügerische Steuererhebungs-verfahren und besteuert Millionen Rentner, wie es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland eigentlich sein sollte, nach verfassungs-konformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen - und zwar 
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​Das FA Nbb bevorzugt jedoch, auf Eingaben von "aufmüpfigen" Rentnern monate- oder sogar jahrelang nicht zu antworten und Stillschweigen zu bewahren und zu warten, bis überfällige Steuerrückvergütungen nicht mehr geleistet werden müssen durch das  Ableben der alten Leute. 
Unverschämter und abscheulicher geht's nun wirklich nicht mehr.
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Zeit ist Geld - Seite 18
Hilferufe Seite 7
Dr. Gruel
Amtsleiter des Finanzamts Neubrandenburg zusammen mit Sven Völchert, stellvertretender Amtsleiter, zählen inzwischen zu den
grössten Betrügern Deutschlands
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Er und seine 420 Mitarbeiter verstehen es, 70, 80 und 90 Jahre alte, mehrheitlich kranke und hilfsbedürftige alte Menschen auf die schändlichste und niederträchtigste Art zu belügen und zu betrügen.
​

Aber nicht nur das FA Nbb hat so seine "Probleme". Das
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mit seinen fast 4.000 Mitarbeitern hat ebenfalls grosse Probleme, die deutsche Verfassung zu schützen
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 .
​Rentensteuer

Das Steuererhebungssystem des Finanzamts Neubrandenburg ist verfassungswidrig und wurde 1996 vom EuGH verboten.​

Eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz
Auf diesen Fall angesprochen, bekommt man vom BfV - Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln zu hören, dass die Leitung des Verfassungsschutzes - Herr Haldenwang - und seine fast 4.000 Mitarbeiter keine Zeit haben, die strafrechtliche Manipulation von Grundgesetz/Verfassung und somit die verfassungswidrige Steuererhebung des Finanzamts Neubrandenburg zu stoppen. Oder anders formuliert:

Die fast 4.000 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes haben keine Zeit, die deutsche Verfassung zu schützen.

.
Somit darf das FA Nbb, wie bereits seit 15 Jahren sehr erfolgreich praktiziert, mit Duldung des BfV auch weiterhin jenseits von Grundgesetz/Verfassung Millionen Rentnern hohe Einkommensteuerbeträge auferlegen, die in die Tausende gehen und mittels  Zwangsvollstreckungsmassnahmen einziehen und pfänden, obwohl diese Rentner nach deutschen Rechtsnormen STEUERFREI sind.
Wenn der Verfassungsschutz nicht in der Lage ist, die Verfassung zu schützen, was eigentlich seine Aufgabe wäre, dann bleibt uns nichts anderes übrig, als einen höheren Gang einzulegen und das

PKGr - Parlamentarische Kontorollgremium des Bundestages
anzurufen, was inzwischen geschehen ist.

RIA WELTWEIT folgt peinlich genau dem WORT DES GESETZES wie verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen,
​der deutsche Staat hat damit so seine Probleme.
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RENTENSTEUER SKANDAL
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An alle vom Finanzamt Neubrandenburg steuerlich veranlagten Rentner
Schreiben Sie uns!
Wir sagen Ihnen, was zu tun ist, wenn Sie Post, Steuerbescheide oder Zahlungsaufforderungen vom FA RiA bekommen oder bekommen haben.
Keine Sorge - unser Service ist kostenlos.

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