Ostdeutsche Regierung von M-V erhebt 20% Einkommensteuer auf Millionen dem Gesetz nach steuerfreie Renten
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​28. Mai 2022

mit "Liebesbrief" an die Amtsleitung des​​​

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auf der nächsten Seite

Link zur Seite "Liebesbrief"
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 Steuerermittlung durch Progressionsvorbehalt mittels Steuersatzerhöhung bzw. verbotener Manipulation des Grundtarifs / Steuertabelle durch das ostdeutsche FA NBB
​etwas weiter unten auf dieser Seite
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Zur RIA WELTWEIT 

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.bitte auf den nachstehenden Link klicken
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Zitat von Dr. Gustav Heinemann
Bundespräsident 1969-1974

Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet!​

​Dass demokratische Rechte insbesondere durch die ostdeutsche Regierung von Mecklenburg-Vorpommern unter Minister-präsidentin Manuela Schwesig missachtet und auf's Gröbste verletzt werden, kann aufgrund erdrückenden Beweismaterials nicht mehr - wie bisher - geleugnet werden, was seit Jahrzehnten zu milliardenschweren illegalen Steuereinnahmen geführt hat, die in der breiten Öffentlichkeit bundesweit bisher nicht bekannt waren, jetzt aber - kritisch hinterfragt - der Öffentlichkeit aufgrund von gesetzesunterlegten Fakten schonungslos offengelegt werden.

Ein ostdeutsches Finanzamt als ausführendes Staatsorgan kassiert über Jahrzehnte Milliarden illegale Einkommensteuer von mehrheitlich hilfs-bedürftigen alten Menschen, die ihrer niedrigen Renten zufolge, eigentlich STEUERFREI sind - ein schmutziges schändliches Verbrechen der Extraklasse.



Die Mitarbeiter von RIA WELTWEIT - selbst Geschädigte des FA NBB - sehen in dem weisen Aufruf des früheren Bundes-präsidenten eine Verpflichtung, zusammen mit Tausenden Rentnerinnen und Rentnern die Regierung zur Ordnung zu rufen wegen Missachtung demokratischer Rechte bei der Versteuerung deutscher Renten zur Einkommensteuer nach § 50 Satz 2 EStG, beschränkter/unbeschränkter Steuerpflicht und sogenanntem Progressionsvorbehalt durch rechtswidrige Manipulation des ESt-Grundtarifs; Werkzeuge für Finanzämter, insbesondere für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA, betrügerische Versteuerung von Millionen deutschen Renten  in großem Umfang zu ermöglichen, womit 99 % der Bezieher deutscher Renten absolut überfragt sind und somit völlig schutzlos den strafrechtlichen Vergehen sprich Betrügereien des - wohlgemerkt ostdeutschen - Finanzamts Neubrandenburg RiA ausgeliefert sind, was von der zuständigen ebenfalls ostdeutschen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg durch Staatsanwalt Oerters vollumfänglich unterstützt und abgesegnet wird.​ .

Anmerkung RIA WELTWEIT:
​Beide Behörden arbeiten unter einem Dach - Neustrelitzer Str. 120

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​Zitat in einem amtlichen Schreiben vom 30.09.2019 an
​RIA WELWEIT:

Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA
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Weitere Einzelheiten zu diesem extrem komplexen Thema - sorgfältig recherchiert, analysiert und mit Faktencheck detailliert dokumentiert - sind verfügbar auf diesem Webportal.
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Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.

Das ist klar und deutlich formuliert und für jeden leicht verständlich - nur nicht für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA, denn dort wird in Millionen Fällen  seit Jahrzehnten die Einkommensteuer nicht nach § 32a EStG bemessen, sondern nach anderen, nicht nachvollziehbaren, aber vor allem rechtswidrigen Verfahren.



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Abgabenordnung (AO)
§ 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
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Gravierende milliardenschwere

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des ostdeutschen

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Straftatbestände 
StGB §§ 263, 339, 123, 302, AO § 129



1. Bewußte und vorsätzliche Nichtanwendung der ultimativen zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a bei der steuerlichen Veranlagung von deutschen Renten zur Einkommensteuer.

2. Einkommensteuererhebung auf deutsche Renten nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die Versagung des Grundfreibetrags vorschreibt. Dazu ein Grundsatz-Urteil des EuGH von 1996:

Slg. 1996, I-3089: Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ist gemeinschaftsrechtswidrig​.

3. In Millionen Fällen vorgenommene Versagung des gesetzlich jedem Steuerpflichtigen vom Staat in verfassungsrechtlichen Vorschriften garantierten Einkommen-steuer-Grundfreibetrags gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wurde nicht nur vom EuGH als rechtswidrig erklärt und verboten, sondern auch aufgrund weiterer Grundsatzurteile und Entscheidungen von  

 EuGH 2003 C-234/01
EuGH BStBL 2003, 859 RZ. 48
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesfinanzhof BFH
Bundesgerichtshof BGH
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags 

 
​Wortlaut der Urteile und Entscheidungen sind verfügbar unter

https://www.riaweltweit.com/seite-15---gerichtsurteile.html
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 4. Gemäß § 173 AO sind Änderungen und/oder Aufhebungen  von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel jederzeit möglich, die jedoch absolut gesetzeswidrig grundsätzlich abgelehnt werden.
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Original-Wortlaut des § 173 AO

(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,
 2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen.


5.  In Deutschland beschränkt steuerpflichtige Einkünfte werden in unbeschränkt steuerpflichtige Einkünfte, obwohl die Bedingungen für eine solche Änderung nicht gegeben sind, um den sogenannten gegen die zentrale Tarifvorschrift § 32a des EStG verstoßenden Progressionsvorbehalt anwenden zu können, der zu einer um ein Vielfaches höheren Steuer führt, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.


6.   Absolut rechtswidrige inländische Einkünfte werden zu ausländischen, nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegenden Einkünften deklariert, um mit diesem Schritt die deutschen Einkünfte nach dem sogenannten Progressionsvorbehalt versteuern zu können, der um ein Vielfaches höhere Steuereinahmen ermöglicht als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.
             
  7. Bewußter und vorsätzlicher Verstoß gegen EuGH-Urteil BStBl II 2003, 859 Rz. 48): Die Ungleichbehandlung zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht rechtfertigt es nicht, dem beschränkt Steuerpflichtigen den Grundfreibetrag zu versagen, diesen aber dem veranlagten unbeschränkt Steuerpflichtigen zu gewähren. 
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8. Verfassungswidrige Steuerermittlung für deutsche Renten durch den sogenannten Progressionsvorbehalt, oder anders formuliert, rechtswidrige Steuersatzerhöhung durch verbotene Manipulation des Grundtarifs/Steuertabelle und des auf jedem Steuerbescheid ausgewiesenen zvE - zu versteuernden Einkommens. 

Zitat des

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 Der Grundfreibetrag ist für die Ermittlung der korrigierten Zeile in der Steuertabelle hinzuzurechnen. 
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9. Bewußter und vorsätzlicher Verstoß gegen das Grundsatz-Urteil 2002 BVerfG: Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss dem Steuerpflichtigen so viel verbleiben, wie es zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts bedarf unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG)  - Existenzminimum. 
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10. Die Versagung des Grundfreibetrags ist ein Verstoß  gegen Art. 52 des EG-Vertrags (Art. 43 EGV a. F.)
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Deutsche Einkünfte werden in Deutschland versteuert.
Ausländische Einkünfte werden im Ausland versteuert.

Und wie geht das vonstatten?
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In dem das auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) - wie schon der Name sagt - nach dem amtlichen Einkommensteuer-Grundtarif versteuert wird.
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Das sind die unmißverständlichen Vorgaben von 


Bundesministeriums der Justiz
dem Bundesamt für Justiz
​und dem Bundesministerium der Finanzen
 
wogegen

beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht,

rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags,
.
rechtswidrige Steuerermittlung für deutsche Renten durch Progressionsvorbehalt
 ausländischer Renten und Lohnersatzleistungen

mit den Vorgaben des Gesetzgebers nicht vereinbar sind, ungeachtet dessen jedoch bis zum heutigen Tag durch das ostdeutsche FA NBB absolut rechtswidrig in Millionen Fällen Anwendung finden.


Das ostdeutsche FA NBB "korrigiert" sprich manipuliert den amtlichen Grundtarif / Steuertabelle seit Jahrzehnten und in Millionen Fällen zur Erzielung um ein Vielfaches höherer Steuern.  

​Das sind überaus willkommene Produkte, geltende Steuergesetze zu ignorieren -  grünes Licht für "unsaubere" Finanzämter, Steuerpflichtige nach allen Regeln der Kunst rücksichtslos und in beschämender Weise über den Tisch zu ziehen und abzuzocken - wenn auch absolut gesetzeswidrig und mit deutschem Steuerrecht unvereinbar.

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In Deutschland nicht der Steuerpflicht unterliegende Einkünfte werden vom FA NBB unter dem Deckmantel des sogenannten Progressionsvorbehalts, worunter sich niemand etwas vorstellen kann, ganz offiziell zur Besteuerung deutscher Renten herangezogen, um diese Renten überproportional hoch zu versteuern, was nach verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen verboten sprich strafrechtlicher Natur ist.

Das FA NBB schlägt den Betroffenen - mehrheitlich hilfbedürftigen und vielfach kranken alten Menschen - Millionen Rentnerinnen und Rentnern -  ein paar Gesetzesparagraphen in unverständlicher Beamtensprache um die Ohren, und schon ist der Weg frei für milliardenschweren Steuerbetrug.​

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Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. ​Jeder  Einkommen-steuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag nach § 32a Einkommensteuergesetz (EStG).

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Der Gesetzgeber kennt nur eine  Steuerpflicht, und das ist die nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) - nicht beschränkt, nicht unbeschränkt, nicht nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und auch nicht mit Progressionsvorbehalt, wie aus den Gesetzestexten und aus den Berechnungen des Lohn- und Einkommensteuerrechners des BMF zu entnehmen ist. 


Ausländische Einkünfte sind in Deutschland nicht steuerpflichtig, werden vom ostdeutschen FA NBB jedoch bei der Versteuerung deutscher Renten nach § 32b EStG unter dem Begriff Progressionsvorbehalt in Anrechnung gebracht, was absolut gegen verfassungskonforme Rechtsnormen und deutsche Steuergesetze, u. a. gegen die zentrale Tarifvorschrift § 32a des EStG verstösst und somit verboten ist, dem FA NBB jedoch um ein Vielfaches höhere Steuern einbringt als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist. 

Steuerermittlung der nach § 32a EStG erzielten Ergebnisse des BMF-Rechners für Einkommensteuer sind gesetzeskonform - Steuerermittlung nach Welteinkommen, Progressionsvorbehalt und beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht sind es nicht.
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Das Beschämende ist, dass niemand in Deutschland bisher darauf gekommen ist oder, anders formuliert, dass alle die Schnauze halten und aufkommende Zweifel im Keim erstickt werden, obwohl es die Wahrheit ist und warum? Weil fast alle mehr oder weniger in diesem riesengroßen, milliardenschweren Schwindel involviert sind.
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wo man hinschaut, selbst bei Politikern, von denen man derartiges nicht erwarten würde, aber vor Allem in Ministerien sowie Finanz- und Justizbehörden auf Landes- und Bundesebene,
​aber trotz alledem

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Alle aufgrund § 129 AO erstellten Steuerbescheide sind gemäß § 173 AO aufzuheben oder nach verfassungskonformen Rechts-normen und Steuergesetzen der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a zu berichtigen.
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Damit sich jeder von der Richtigkeit der Ausführungen überzeugen kann, nachstehend der Link zum Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF Bundesministeriums der Finanzen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

BMF Einkommensteuerrechner


​Auszug aus der auf Betrug und Lügen basierenden amtlichen  
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des

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Warum ist der Grundfreibetrag hinzuzurechnen?

Es gibt in Deutschland nur eine Steuertabelle für alle Steuerpflichtigen. In dieser Steuertabelle ist der Grundfrei-betrag schon berücksichtigt, das heißt erst ab dem Grundfreibetrag weist die Steuertabelle einen Steuerbetrag aus,

da beschränkt Steuerpflichtigen kein steuerfreies Existenzminimum in Form des Grundfreibetrages zusteht,
(was eine dreiste, milliardenschwere Lüge ist)

​ist der Grundfreibetrag für die Ermittlung der korrigierten Zeile in der Steuertabelle hinzuzurechnen. 
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Anmerkung von RIA WELTWEIT:​
Mit anderen Worten:
Die amtliche Steuertabelle wird vom FA NBB "korrigiert" sprich betrügerisch manipuliert.
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Und warum gibt es nur eine Steuertabelle?
Weil die dem Gesetz nach für ALLE Steuerpflichtigen gilt - egal ob beschränkt, unbeschränkt oder nach Progressionsvorbehalt steuerpflichtig.  


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Was das FA NBB wohlweislich verschweigt ist, dass diese Art der Besteuerung bereits 1996 mit dem Grundsatzurteil des EuGH Slg. 1996, I-3089 als rechtswidrig erklärt und verboten wurde,
was das FA NBB jedoch nicht im Geringsten stört, geschweige denn die Versteuerung deutscher Renten, so wie es das deutsche Einkommensteuergesetz ultimativ fordert, nach § 32a vorzunehmen.

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Wohlgemerkt - die Rede ist nicht von der Cosa Nostra und deren organisierter Kriminalität,
sondern von einem deutschen Finanzamt- 
einem ostdeutschen Finanzamt

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​Zitat des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind". Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".

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Und wer ist letztendlich für alles verantwortlich?

​Der Gesetzgeber - noch bis vor Kurzem

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jetzt mit neuer Identität 

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Diese Bundesbehörden üben u.a. neben der Dienstaufsicht für diverse Behörden auch die Rechtsaufsicht aus. Rechtsaufsicht bedeutet:
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Kontrolle, ob alle Gesetze eingehalten werden​

was seit Jahrzehnten von Seiten dieser Behörden eindeutig gesetzeswidrig unterlassen wurde und somit mehreren Straftatbeständen des StGB in Millionen Fällen den Weg geebnet hat und auch weiterhin ebnet.  

​Bestes Beispiel:

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mit tatkräftiger Unterstützung und Förderung durch das 

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Synonym für organisierte Kriminalität

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So etwas hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben.

​Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

Millionen falsche Steuerbescheide - ausgestellt von einem deutschen Finanzamt,
dem seit Jahren unter heftiger Kritik stehenden ostdeutschen

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​Man muß diesem Finanzamt jedoch zugute halten, dass es sich bei der Festsetzung der Einkommensteuer auf deutsche Renten streng an den gesetzlichen Vorgaben, wenn auch nur eines Steuerparagraphen orientiert und das in vollem Bewußtsein in Millionen Fällen strikt befolgt:

§ 129 AO
(Abgabenordnung)
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts


-.
Für diejenigen, die der deutschen Beamtensprache nicht mächtig sind, heißt das:
​.
schwerwiegende Fehler bei der Erstellung eines Steuerbescheids

So etwas kann schon mal passieren. Wenn das jedoch vorsätzlich vorgenommen wird und, wie beim in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen FA NBB in Millionen Fällen, dann hört sich das sehr viel anders an, denn dann ist es
Betrug § 263 StGB
Rechtsbeugung im Amt § 339 StGB
arglistige Täuschung § 123 BGB
Amtsmißbrauch § 302 StGB
 

 ​
In diesen Disziplinen ist das besagte Finanzamt unschlagbar.


​Und was ist der Grund?
Kriminelles Fehlverhalten der verantwortlichen ostdeutschen Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt und grenzenlose 

 Profitgier!

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Unter Vortäuschung falscher Tatsachen und Anwendung der für Steuerlaien nicht erkennbaren rechtswidrigen und auf Betrug basierenden Besteuerungspraktiken, kann ein Finanzamt um ein Vielfaches höhere Steuern einfordern, als nach deutschen Steuergesetzen zulässig ist.
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Nach deutschem Steuerrecht steuerfreie Renten  können z.B. in 2020 bis zu € 2.104,-- pro Jahr besteuert werden, was vom ostdeutschen FA NBB bis zum Exzess seit Jahrzehnten in Millionen Fällen "sehr erfolgreich" praktiziert wird. Selbst professionelle Steuerberater, Finanzexperten und sogar Richter an Finanzgerichten blicken da nicht mehr durch, wie erst kürzlich in der deutschen Presse berichtet wurde - ganz zu schweigen von der deutschen Justiz, die in dieser Sache seit 25 Jahren Stillschweigen bewahrt.

Ein raffiniert ausgeklügeltes Steuererhebungsverfahren, das den Weg frei macht für groß angelegten Steuerbetrug im Milliardenbereich durch nicht nachvollziehbares, unbestritten gesetzeswidriges Verhalten des Gesetzgebers, dem
​​​.

Bundesministerium der Justiz - Bundesamt für Justiz

die inzwischen der Beihilfe zum Betrug gemäß § 27 StGB beschuldigt und überführt wurden wegen seit 25 Jahren nicht erfolgter Aufhebung sprich Außerkraftsetzung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die gesetzeswidrige Versagung des ESt-Grundfreibetrags bewirkt, die 1996 vom EuGH und später vom BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages als rechtwidrig erklärt und verboten wurde.

Diese Bundesbehörden, die Landesregierung von M-V als auch das FA NBB widersetzen sich somit den EuGH-Grundsatzurteilen Slg. 1996, I-3089, 2003 C-234/01 und  BStBL 2003, 859 RZ. 48 (siehe Seite 15 Gerichts-urteile), die im Zuge der gesetzlichen Bindungswirkung von EuGH-Urteilen ultimativ - auch von den vorgenannten Behörden - befolgt werden müssen, was seit 25 Jahren jedoch nicht der Fall ist - und das in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland.

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Offizielle Stellungnahme der Behörden:

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und die unmissverständliche Bestätigung dafür, dass alle  Anschuldigungen berechtigt sind und durch permanentes Schweigen von den Betroffenen nicht geleugnet werden.

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​Wie diese Unrichtigkeiten gemäß § 129 AO aussehen, ist nachstehend unter Zugrundelegung verfassungskonformer Rechtsnormen und geltendem Steuerrecht sorgfältig  analysiert und dokumentiert.
​.

Gemäß § 173 AO - Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden - können Unrichtigkeiten sprich Fehler jederzeit ohne zeitliche  Begrenzung korrigiert werden, was von diesem Finanzamt - nur von diesem Finanzamt - jedoch seit Jahrzehnten rigoros abgelehnt wird, denn das würde zu extrem hohen  Steuerrückvergütungen  führen, die man nicht zu leisten gewillt ist, obwohl die rechtswidrige Steuererhebung des FA NBB bereits 1996 vom EuGH verboten wurde.
​.

Die sich über dem Gesetz wähnenden "Götter" in ostdeutschen Amtsstuben sehen das jedoch nicht so eng.

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Betreff: Rechtswidrig erstellte Steuerbescheide eines deutschen Finanzamts  
<info@riaweltweit.com> 14. Mai 2022
an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieses bisher in Deutschland unbekannte Thema würde den Rahmen dieser Email bei weitem sprengen, weshalb wir Sie um den Besuch unseres Webportals   https://www.riaweltweit.com/ bitten möchten, um Ihnen einen in die Tiefe gehenden Eindruck dieses mehrheitlich an hilfsbedürftigen alten Menschen verübten unsäglichen Verbrechens zu verschaffen und somit Ihre Behörde maßgeblich dazu beitragen könnte, diesem Alptraum für Millionen Menschen schnellstmöglich ein Ende zu setzen.

Ihrer Stellungnahme sehen wir und Millionen davon betroffene alte Menschen mit großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer

Anwalt für Steuer- und Strafrecht
--
RIA WELTWEIT
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www.riaweltweit.com
https://www.riaweltweit.com/ 

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Neue Horrormeldung über das ostdeutsche

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10. Mai 2022

Neueste Recherchen haben ergeben, dass dieses Finanzamt die von der Bundesregierung mit anderen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nicht einhält und  deutsche Renten, die gemäß DBA nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen, absolut rechtswidrig besteuert, und dann auch noch, ebenfalls rechtswidrig, um ein Vielfaches höher, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist. Die Einkünfte werden somit doppelt besteuert, was das DBA eigentlich verhindern soll.


 Die involvierten Regierungen werden von RIA WELTWEIT über diese Vertragsverletzungen in Kenntnis gesetzt, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
 
​Herrn Völchert, stellvertretender Amtsleiter des FA NBB, wurde entsprechend informiert.

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Nur ein Beispiel von Tausenden
Details weiter unten auf dieser Seite unter RENTNER WEHRT EUCH und auf Seite 18 Fallbeispiel


Soviel vorab:
Rentner, geboren 1938, inzwishen 84 Jahre alt,
seit 2003 Rentenbezieher mit einer Monatsrente von +/- € 800,--
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 640 Finanzämtern bundesweit
besteuern Renten ​n
ach der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a, wonach die große Mehrheit der Renten als steuerfrei gilt.
 Steuerforderung €uro 0,00




Das in Mecklenburg-Vorpommern ansässige und mit bundesweiten Sondervollmachten ausgestattete Finanzamt Neubrandenburg RiA besteuert deutsche Renten nicht, wie es das Gesetz vorschreibt, nach § 32a EStG, sondern, eigenem Bekunden zufolge, nach "Sondervorschriften" und "inter-national anerkannten Grundsätzen", die 1996 vom EuGH verboten wurden, was im FA NBB jedoch niemanden stört und bewußt außer Acht gelassen wird.

Steuerforderung des FA NBB
​€ 17.192,--

mit 18 Steuerbescheiden für 12 Jahre

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​Dieses an Unverschämtheit und Charakterlosigkeit alten Menschen gegenüber nicht mehr zu überbietende Ereignis war vor Jahren der Grund, RIA WELTWEIT zu gründen und dieses Webportal zu erstellen, um den Verantwortlichen im ostdeutschen Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere jedoch den betrügerischen Finanzbeamtinnen und -Beamten des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA ihr schmutziges Handwerk zu legen.

Dieses überaus ungewöhnliche Verhalten ähnelt den Methoden des STASI - des gefürchteten Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und des KGB der Sowjetunion.

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Mit den nach § 50 Abs. 1 Satz EStG erstellten Steuerbescheiden kann ein Finanzamt um ein Vielfaches höhere Steuern festsetzen, als nach geltendem deutschen Steuerrecht und § 32a EStG zulässig ist. Das führt auch dazu, dass der überwiegende Teil der eigentlich steuerfreien Kleinrentner dann mit hohen Steuerforderungen von einigen Tausenden €uro belastet wird.

Die betroffenen Rentner wissen nichts von den Betrügereien des Finanzamts und nehmen die extren hohen Steuerforderungen in der Regel von einigen Tausend €uro als gottgegeben hin. Und das Finanzamt Neubrandenburg nutzt das seit vielen Jahren rücksichtslos aus. Es ist ja bis jetzt immer gut gegangen.

​Ein bisher in der deutschen Öffentlichkeit weitgehend unbekanntes Verbrechen ostdeutscher Finanzbehörden in Millionen Fällen unter vorsätzlicher Missachtung deutschen Steuerrechts und Grundsatzurteilen von EuGH und BVerfG, verübt an mehrheitlich hilfsbedürftigen, kranken 70, 80 und 90 Jahre alten Rentnerinnen und Rentnern.​


Eine Domäne des ostdeutschen

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wo auch heute noch - 30 Jahre nach der Wiedervereinigung - ein mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist.​
​.

Das hat dazu geführt, dass im ostdeutschen FA NBB, in völliger Verkennung der Rechtslage, oder treffender formuliert, durch vorsätzliche Nichtbefolgung deutscher Steuergesetze und Missachtung von EuGH- und Verfassungsgerichtsurteilen, die ultimative gesetzliche Grundlage bei der Erstellung von Millionen Steuerbescheiden außer Acht gelassen wurde und auch weiterhin außer Acht gelassen wird.


​§ 32a ist die ultimative zentrale Tarifvorschrift des

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für die steuerliche Veranlagung natürlicher Personen mit deutschen Einkünften, u.a. auch Renten
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Das ostdeutsche FA NBB besteuert Millionen deutsche Renten nicht gemäß geltendem deutschen Steuerrecht nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG, sondern nach "Sondervor-schriften" des § 50 EStG, deren Anwendung wegen der rechtswidrigen Versagung des jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierten ESt-Gundfreibetrags 1996 vom EuGH und später vom BVerfG und anderen höchstrichterlichen Instanzen als rechtswidrig erklärt und verboten wurde.

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​​Zuwiderhandlungen sind strafrechtlicher Natur und müssten, deutschen Strafgesetzen zufolge, von den zuständigen Gerichten und Strafvollzugsbehörden verfolgt und mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft werden, was jedoch seit Jahrzehnten nicht der Fall ist.

Darüber hinaus besteuert das ostdeutsche FA NBB absolut rechtswidrig deutsche Renten, die nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Ebenfalls ein strafrechtliches Vergehen einer ostdeutschen Steuerbehörde.​


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​.

Das es hier nicht um Kleingeld geht, dürfte wohl jedem klar sein.


Mehrfache offizielle Stellungnahme des FA NBB:
Es handelt sich immer nur um Einzelfälle

Richtig - um wenige Millionen Einzelfälle,
die nur zu wenigen Milliarden illegalen und rechtwidrigen Steuereinnahmen geführt haben, um die Millionen Rentnerinnen und Rentner ganz "offiziell" mit staatlicher Unterstützung betrogen wurden.

Dass der Gesetzgeber deswegen der Beihilfe zum groß angelegten Betrug gemäß § 27 StGB beschuldigt und überführt wurde und wird, scheint niemanden in Deutschland zu interessieren - auch nicht die zuständigen Staatsanwaltschaften.



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die Steuer-Zauberkünstler der Nation
oder
​die Zentrale der deutschen

Rentensteuer-MAFIA​

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Die wegen Gazprom in massiver Kritik stehende ostdeutsche Regierung von Mecklenburg-Vorpommern hat in Milliomen Fällen - Zitat des früheren Bundespräsidenten Gustav Heinemann - seit Jahrzehnten demokratische Rechte missachtet und muss demzufolge Millionen falsche Einkommensteuer-bescheide wegen zahlreicher gravierender Verfahrensfehler zurückrufen und aufheben, u.a. wegen

 Betrug § 263 StGB

Rechtsbeugung § 339 StGB

Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
(Steuerbescheid) § 129 AO


Urkundenfälschung § 267 StGB - rechtswidrige Manipulation des auf jedem Steuerbescheid ausgewiesenen zu versteuernden Einkommens zvE

Verstoß gegen die zentrale Tarifvorschrift  § 32a EStG

rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags nach dem vom EuGH verbotenen § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG

Unterschlagung § 246 StGB bereits amtlich bestätigter Steuerrückerstattungen

Die gemäß DBA nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegenden Einkommen werden vom FA NBB absolut rechtswidrig voll versteuert nach dem vom EuGH verbotenen  § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
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Das sind Straftatbestände, die von ostdeutschen Justizbehörden seit Jahrzehnten ignoriert werden. 

 
All das wäre hinfällig, wenn das äußerst umstrittene und seit Jahren unter heftiger Kritik stehende ostdeutsche FA NBB  - nur eines von 640 Finanzämtern bundesweit - den deutschen Steuergesetzen folgen würde, was für dieses FA jedoch nicht im Bereich des Möglichen liegt und seit Jahrzehnten rigoros abgelehnt wird.



​Das Thema dieses Webportals

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 Rentenbesteuerung
des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA​

im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nach § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG kritisch hinterfragt, die 1996 vom Europäischen Gerichtshof EuGH mit Grundsatzurteil Slg. 1996, I-3089 als rechtswidrig erklärt und verboten wurde aufgrund der vorsätzlichen, für die Betroffenen extrem folgenschweren und ruinösen Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags von jährlich +/- € 9.000,-- je nach Veranlagungsjahr, von der Regierung in M-V jedoch bis zum heutigen Tag "sehr erfolgreich" angewendet wird, was eindeutig etlichen Straftatbeständen nach StGB entspricht.
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Ein überaus schändliches und charakterloses Verhalten nach bekanntem DDR-Muster ostdeutscher Finanzbehörden mehrheitlich hilfsbedürftigen und kranken alten Menschen gegenüber, denen mittels arglistiger Täuschung und betrügerischer Rechtsanwendung durch Millionen vorsätzlich manipulierten Steuerbescheiden hohe Steuerforderungen von einigen Tausend €uro auferlegt werden, die dann im Falle ausbleibender Zahlungen mit rigorosen Zwangsvollstreckungs-maßnahmen wie Renten- und Kontenpfändungen rücksichtlos eingetrieben werden, obwohl die große Mehrheit dieser Leute Kleinrentner sind, die nach geltendem deutschen Steuerrecht als steuerfrei gelten.​
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Grundfreibetrag - was versteht man darunter?
Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum (= dem Grundfreibetrag) liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den definierten Grundfreibetrag überschreitet, ist Einkommensteuer zu zahlen. Somit ist der Grundfreibetrag direkt von der Definition des Existenzminimums abhängig.

Wie hoch ist das Existenzminimum? Insgesamt geht der deutsche Staat davon aus, dass Singles im Jahr 2021 einen Betrag von 9.744 € im Jahr zum Leben benötigen. Dieser Betrag dient dem Zweck, alle lebensnotwendigen Dinge zu kaufen, wie z.B. Essen, Kleidung, Miete usw. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.488 €.

Muss der Grundfreibetrag beantragt werden? Nein, der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und wird automatisch bei jedem berücksichtigt. Er wird also ganz ohne aktives Zutun der Steuerpflichtigen berücksichtigt.
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In der Version des FA NBB (RiA) ist der Grundfreibetrag jedoch ein 

 Grundzwangsabgabenbetrag,

oder realitätskonform noch präziser formuliert
 
Grundzwangsabgabenbetrug,
.
nicht als seltene Ausnahme, sondern seit Jahrzehnten bewußt und vorsätzlich in mehreren Millionen Fällen.

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​Veröffentlichung 
des Gesetzgebers zum Grundfreibetrag
Bundesministeriums der Justiz


​Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. ​

Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag

(§ 32a Abs.1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz 
(EStG)).​
Anmerkung RIA WELTWEIT: ..... aber nicht bei Veranlagungen zur ​Einkommensteuer des ostdeutschen FA NBB.

Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.


Die ostdeutsche Regierungsmannschaft von Manuela Schwesig und das ostdeutsche FA NBB lehnen diese westdeutschen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften kategorisch ab.​​

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Der Verdacht ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Es spricht alles dafür.
Und wie?

Mafia orientiert!
​.

Im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg.Vorpommern (DDR 2.0) geht man in Opposition zum Gesetzgeber BMJ/BMJV, EuGH, BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Dass man sich damit im höchsten Grade strafbar macht, scheint im Osten offensichtlich niemanden zu interessieren - RIA WELTWEIT und Millionen betrogener Rentner umso mehr.

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Vermutlich wegen Systemrelevanz bisher 
​​​noch nicht  angeklagt

Das kann sich aber schnell ändern. Fachkompetente Insider arbeiten auf Hochtouren daran. 
​.
Die Betrüger der Nation
Ostdeutsche MAFIOSI,
die für millionenfachen Betrug und unendliches Leid verantwortlich sind.
Wir sind euch auf den Fersen.
​

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Manuela Schwesig
Ministerpräsidentin M-V

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Dr. Heiko Geue
​Finanzminister M-V

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Dr. Michael Gruel
Amtsleiter FA NBB
​

Die ostdeutsche

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Sicherlich nicht!
​.

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Millionen  Steuerbescheide des im "neuen" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, dem die Steuerhoheit obliegt, ansässigen Finanzamts Neubrandenburg RiA sind ungültig mangels gesetzlicher Grundlage der ultimativen zentralen Tarifvorschrift des Einkommensteuergesetzes § 32a.​ 


​Ein bislang in der deutschen Öffentlichkeit und selbst in Finanz- und Steuerberater-Fachkreisen bundesweit, aber auch bei der deutschen Presse unbekanntes Steuerbetrugsvergehen einer deutschen Steuerbehörde in unvorstellbarem Ausmaß.​.

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Die unwiderlegbare erdrückende Beweislast basiert auf verfassungskonformen Rechtsnormen, geltendem deutschen Steuerrecht sowie Grundsatzurteilen und Entscheidungen des Europäisches Gerichtshofs EuGH, Bundesverfassungsgericht BVerfG, Bundesfinanzhof BFH, Bundesgerichtshof BGH sowie dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.  

.
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mitgefangen - mitgehangen 
Aber nicht nur die direkt involvierten Institutionen, sondern auch alle indirekt beteiligten Helfershelfer werden ins Rampenlicht gerückt und 

der Beihilfe zum Betrug gemäß § 27 StGB in Millionen Fällen beschuldigt und angeklagt:​

.​
​
Justizministerium BMJ als Gesetzgeber
wegen bisher unterlassener Aufhebung der rechtswidrigen, vom EuGH verbotenen Steuerfalle § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG

.
Finanzministerium BMF

wegen Versagung des allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten ESt-Grundfreibetrags und bisher unterlassenem Anwendungsverbot für alle Finanzämter bundesweit der vom EuGH Urteil Slg. 1996, I-3089 verbotenen Steuerfalle § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
.
Landesregierung von Mecklenburg (DDR 2.0)
der die Steuerhoheit obliegt wegen Nichtbefolgung des EuGH-Grundsatzurteils Slg. 1996, I-3089


 Staatsanwaltschaften von Neubrandenburg, Rostock und Schwerin
wegen Duldung der vorgenannten strafrechtlichen Vergehen  

​ 
Der Verursacher des alle Vorstellungen sprengenden  Steuerbetrugs 

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ist den nachstehenden strafrechtlichen Vergehen beschuldigt und überführt
​​.

aufgrund eines 1996 vom EuGH als rechtswidrig erklärtem  Steuererhebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, was zu den nachstehenden millionenfachen Straftatbeständen (rechtswidrig manipulierte Steuerbescheide) geführt hat trotz gesetzlicher Bindungswirkung von EuGH-Urteilen, die auch für das FA NBB bindend sind, ​wie folgt: ​


Verstoß gegen EuGH-Urteil
Slg. 1996, I-3089
mittels  Millionen strafrechtlich manipulierter Steuerbescheide und der Versagung JEDEM Steuerpflichtigen vom Staat garantierte Steuervorteile wie der Grundfreibetrag in Höhe von +/- € 9.000 je nach Veranlagungsjahr​

Betrug § 263 StGB
Rechtsbeugung § 339 StGB
Verstösse gegen das BeamtStG § 33
 Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts § 129 AO​


Verstoß gegen die Zentrale Tarifvorschrift § 32a EStG​


Hier die Stellungnahme der deutschen Justiz insbesondere der 

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im unter massiver Kritik stehenden ostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (DDR 2.0) mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und ihrer nach Russland orientierten Regierungsmannschaft

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Auf diese rechts- und gesetzeswidrigen Straftatbestände seit Jahren immer wieder angesprochen und beschuldigt, unterlässt es das ostdeutsche FA NBB und andere involvierte Behörden aus nachvollziehbaren und verständlichen Gründen, Gerichts-verfahren anzustrengen. Man zieht es statt dessen vor, Stillschweigen zu bewahren, um keine schlafenden Hunde zu wecken, denn sonst käme der ganze Schwindel ans Tageslicht und das wäre dann  für das FA NBB 

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​Das alles - sorgfältig recherchiert, analysiert und mit Faktencheck detailliert dokumentiert - ist das Thema dieses in Deutschland einzigartigen Webportals. ​


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im Detail

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​​In Deutschland gibt es 2 Versionen zur Erhebung der Einkommensteuer:

Verfahren A
auf gesetzlicher Grundlage der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG zur Sicherung des allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten bedingungslosen Grundeinkommens in Form des Grundfreibetrags von +/- € 9.000 je nach Veranlagungsjahr.

Wird weitgehend ohne nennenswerte Probleme von 640 Finanzämtern bundesweit angewendet.
​


Verfahren B
Erhebung der Einkommensteuer nach 

Sondervorschriften des EStG,

​
deren Anwendung aufgrund der Versagung des bedingungslosen Grundeinkommens (Grundfreibetrag) 1996 vom EuGH als rechtswidrig erklärt und verboten wurde.
.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnisstrafen bis zu 5 Jahren bestraft.

Diese Sondervorschriften werden seit 25 Jahren bis zum heutigen Tage "sehr erfolgreich" angewendet mittels Millionen rechtswidrig manipulierten Steuerbescheiden des im wegen Gazprom unter massiver Kritik stehenden Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern ansässigen ostdeutschen

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weil sich damit um ein Vielfaches höhere Steuern "erwirtschaften" lassen als nach Verfahren A zulässig ist.

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Aktuellen Berichten der deutschen Presse zufolge verdient das ostdeutsche Bundesland Mecklenburg die "Auszeichnung" DDR 2.0
​ 

Das vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg RiA angewendete Steuererhebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wurde 1996 vom EuGH und später vom Bundes-verfassungsgericht (BVerfG), Bundesfinanzhof (BFH), Bundes-gerichtshof (BGH) und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages als rechtswidrig erklärt und ist seit dem verboten, wird aber nach wie vor vom ostdeutschen FA NBB "sehr erfolgreich" mittels Millionen rechtswidrig manipulierter Steuerbescheide angewendet insofern, dass dadurch um ein Vielfaches höhere Steuereinnahmen möglich sind als nach geltendem Steuerrecht § 32a EStG zulässig ist.

Dieses rechtswidrige, illegale Steuererhebungsverfahren  entspricht eindeutig den Straftatbeständen
 § 263 StGB - Betrug, § 339 StGB und BGH 5 StR 92/01 - Rechtsbeugung, § 129 AO - Offenbare  Unrichtigkeiten  beim Erlass eines Verwaltungsakts.
​

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Amtliches Schreiben vom 30.09.2019 an RIA WELTWEIT, mit dem sich das FA NBB selbst ans Messer liefert:
​ .

​Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen
 liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA


​Das bedeutet im Klartext:
die Besteuerung deutscher Einkommen nach gesetzlichen Grundlagen des § 32a EStG wird vom FA NBB vehement abgelehnt.

Fakt ist: das FA NBB veranlagt deutsche Einkommen seit Jahrzehnten nach § 50 Abs. 1 Satz 2 einschl. der Versagungs des Grundfreibetrags, die 1996 in einem Grundsatzurteil des EuGH verboten wurde.
​ Weitere Details sind verfügbar auf Seite 5 dieses Webportals.


Und so sieht das dann in der Praxis aus.

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​Verzweifelter Hilferuf -
nur einer von Hunderttausenden
aufgrund der absolut rechtswidrigen und bereits 1996 vom EuGH verbotenen Steuererhebung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG des ostdeutschen  

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28.09.2019 - Ich bin 8o Jahre alt. Ich fuehle mich regelrecht von Neubrandenburg bedroht. Fuer meine unter 1.1oo Euro Rente verlangt Neubrandenburg mit Androhung einer Zwangsvollstreckung ca. 8.ooo Euro Steuern. Ohne Erklaerung, wie diese Summe eigentlich zustande kommt. 

RIA WELTWEIT
Bitte helfen Sie mir!
​.

Anmerkung von RIA WELTWEIT
Nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG ist diese Rentnerin ihrer niedrigen Rente zufolge, wie die meisten der vom Finanzamt Neubrandenburg zur Einkommensteuer veranlagten Senioren 
​
steuerfrei
​

23.04.2022
Gerade hereingekommen

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Hallo Ria Weltweit, ich bin 84 Jahre alt und lebe seit 1980 in Argentinien. Seit Ende 2003 beziehe ich eine Rente von inzwischen knapp 400 €. Am 19.01.2021 erhielt ich einen 12 Seiten langen Brief vom Finanzamt Neubrandenburg mit völlig konfusen und chaotischen Zins- und Säumniszuschlags-forderungen von 2013 bis 2024 in Höhe von 3.108 € und einem Steuerbescheid für 2020.

​Steuerbescheide für die Jahre 2003 - 2019 habe ich nie erhalten.

Zur Tilgung dieser Schulden hat das Finanzamt eine Raten-zahlung von 103 € pro Monat festgelegt, die ich in meiner Not akzeptieren musste, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Pfändung meiner absoluten Minirente zu vermeiden. So wurden also bis jetzt insgesamt 927 € getilgt - und das von einer zu versteuernden Rente von monatlich derzeit 225 €, die auf gesetzlicher Grundlage des deutschen Steuerrechts mit § 32a EStG STEUERFREI wäre. 


RIA WELTWEIT - bitte helfen Sie mir!
​

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1996 wurde vom EuGH die Versagung des ESt-Grundfreibetrags, so wie sie seit Jahrzehnten von dieser ostdeutschen Steuerbehörde praktiziert wird, mit dem Grundsatzurteil Slg. 1996, I-3089 als rechtswidrig erklärt und verboten, was  trotz ultimativer Bindungswirkung von EuGH-Urteilen auch für ostdeutsche Behörden bindend ist, von diesen jedoch seit Jahrzehnten nicht anerkannt wird.

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gegen die Willkür und betrügerische Anmaßung ostdeutscher Behörden und deren östlich geprägtem Gedankengut aus alten DDR/Sowjetunion Zeiten.  


​Der inzwischen 84-jährige Initiator von RIA WELTWEIT und dieses Webportals - Steuer Nummer 070/430/12600 - wurde Mitte 2014 erstmals vom Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben. Weitere Details sind verfügbar auf Seite 18 - Fallbeispiel.

Soviel vorab: Für einen Zeitraum von 12 Jahren hat dieser Rentner insgesamt 18 Steuerbescheide vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten mit einer Gesamtforderung einschl. Verzugszinsen und Säumniszuschlägen von insgesamt  € 17.192,--, die man von einer monatlichen Rente von € 800,-- ja locker aus der Portokasse bezahlen kann.

Nach deutschem Steuerrecht § 32a EStG war dieser Rentner, seiner kleinen Rente zufolge, all die Jahre STEUERFREI, jedoch nicht nach Ansicht des FA NBB. 

​Durch rücksichtslos durchgezogene Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen wurden aufgrnd der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Satz 2 EStG insgesamt seit 2016 € 3.010,-- von der Rente einbehalten, wovon nach jahrelangen endlosen Debatten mit dem FA NBB und danach anerkannter unbeschränkter Steuerpflicht schließlich € 1.360,-- erstattet wurden, die verbleibende Summe von € 1.650,-- wurde, obwohl eine Rückerstattung mit amtlichen Schreiben verbindlich zugesagt wurde, bis heute nicht erstattet. Die Amtsleitung - Herr Völchert - immer wieder darauf angesprochen, lehnt eine Erstattung dieses Betrages mit fragwürdigen und rechtswidrigen Argumenten einer sogenannten Bestandskräftigkeit rigoros ab, obwohl die Bestandskräftigkeit gemäß § 173 AO jederzeit aufgehoben werden kann.


Das sind Straftatbestände nach

StGB § 246 Unterschlagung
StGB § 302 Mißbrauch der Amtsgewalt
StGB § 339 Rechtsbeugung
StGB § 263 Betrug
BeamtStG § 33 Verstösse gegen das BeamtStG 

Das steckt man nicht nur im ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg locker weg, sondern auch in der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unter der inzwischen umstrittenen, nach Russland orientierten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, wo Insideraussagen zufolge, auch heute noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR/UDSSR in den dortigen Behörden vorherrscht und akribisch gepflegt wird. 

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​Zitat des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind". Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".
​

Schockiert über die unverschämte und rücksichtslose Verhaltensweise der Mitarbeiter des OSSI-FA NBB wurde dieses Webportal ins Leben gerufen, um Millionen anderer Personen, die von diesem Finanzamt zur Einkommensteuer veranlagt werden, vor Augen zu führen, mit wem man es zu tun hat.
​

Inzwischen besteht kein Zweifel mehr darüber, dass die Mitarbeiter des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg die rühmliche "Auszeichnung" verdient haben:

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was von den uns namentlich mehr als 100 Sachbearbeitern/-innen einschließlich der Amtsleitung Dr. Gruel / Sven Völchert stillschweigend hingenommen wird. Wenn sie sich dagegen auflehnen würden, wären Gerichtsverfahren unausweichlich und der ganze Schwindel und die Betrügereien kämen ans Tageslicht.

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Nachstehend das Beispiel einer aktuellen Veranlagung zur Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren eines Ehepaares unter Zugrundelegung des zu versteuernden Einkommen zvE, der Steuerermittlung des Finanzamts Neubrandenburg und des interaktiven Rechners zur Lohn- und Einkommensteuer des BMJV - Bundesministeriums der Justiz- und Verbraucherschhutz als Gesetzgeber - 
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https://www.bmf-teuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
 

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

 
​      Jahr                       zvE                       Steuer FA NBB    Steuer mit BMJV-Rechner 

      2019                    19.002,--                           94,--                             94,--
      2020                   20.071,--                      1.498,--                           182,--  
      2021                    21.437,--                      2.162,--                           290,--


​Da erübrigt sich jeder weitere Kommentar

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​RIA WELTWEIT hat sich zum Ziel gesetzt, den nachweisbar sadistischen und verhaltensgestörten Mitarbeitern des ostdeutschen FA NBB schnellstmöglich ihr schmutziges Handwerk zu legen, da sie seit Jahrzehnten Recht und Gesetz mit Füssen treten, Millionen alten Menschen  unendliches Leid zufügen und sie vorsätzlich mittels gravierender Rechts- und Gesetzesverstöße in den Ruin zu treiben, obwohl diese Leute aufgrund der gesetzlichen Grundlage des § 32a EStG STEUERFREI sind.


​Helfen Sie mit - insbesondere westdeutsche Behörden - unser Ziel zu erreichen
​​Es gibt viel zu tun - weiter so wie bisher ist keine Option
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Die eigentliche, in der breiten Öffentlichkeit weitestgehend unbekannte Ursache der seit 25 Jahren praktizierten rechtswidrigen Versagung von staatlich garantierten Steuervergünstigungen wie der Grundfreibetrag - in Millionen Fällen durch ostdeutsche Finanzbehörden - konnte inzwischen mit schockierenden Fakten schonungslos aufgedeckt und der Öffentlichkeit präsentiert werden.
​​.

In der früheren nach Russland orientierten DDR wurde so ziemlich alles ohne gesetzliche Grundlage abgewickelt. 

Die Landesregierung von M-V bedient sich dieses Systems, was für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg den Weg frei macht, um ein Vielfaches zu hohe Einkommensteuer zu erheben, als auf ultimativer gesetzlicher Grundlage des § 32a EStG zulässig ist. 

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Die Regierung des "neuen" Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg als Exekutive, handeln, neuesten Presseberichten vom 13.04.2022 zufolge, aufgrund der nach Russland orientierten Regierungsmannschaft von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, mehr oder weniger im Sinne der ehemaligen DDR, was eindeutig gemäß StGB den folgenden Straftatbeständen entspricht: 

Rechtsbeugung
arglistige Täuschung
Betrug
Amtsmissbrauch
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Dass die rechtswidrige Steuererhebung des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg etwas mit der DDR-Vergangenheit zu tun hat, war bisher nur eine Vermutung - jetzt ist es gewiss und nicht mehr zu leugnen.

FAZIT: Millionen Steuerbescheide des ostdeutschen FA NBB rückwirkend bis 1996 sind ungültig und müssen auf gesetzlicher Grundlage neu erstellt werden. 
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Das FA NBB muss noch einmal von vorne anfangen, alle betroffenen Steuerzahler anschreiben, die alten ungültigen Bescheide aufheben und neue Bescheide auf gesetzlicher Grundlage nach der zentralen Tarifvorschrift des § 32a EStG erstellen mit der ultimativen Verpflichtung, die im Laufe der Jahre illegal eingenommene Steuer zu erstatten.



Die Regierung von Ministerpräsidentin    Manuela Schwesig steht laut aktuellen    Presseberichten unter russischem Einfluss im Sinne der ehemaligen DDR
und somit auch die Finanzbehörden in M-V
einschl.

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FOCUS Online
​13.04.2022

Gazprom-Marionette? Manuela Schwesig weiter unter Druck.

Interne Dokumente offenbaren den Gazprom-Einfluss auf Manuela Schwesig.


Der Schweriner Staatskanzlei liegen hunderte Seiten vor, welche offenbaren, welchen enormen Einfluss die Gazprom-Gesellschaft auf Manuela Schwesig und weitere Landespolitiker in Mecklenburg-Vorpommern hatte. Der russische Konzern hat konkrete Anweisungen bei der Errichtung einer Stiftung gegeben - und die SPD-Politikerin hat ihnen Folge geleistet.

Hunderte Akten-Seiten der Schweriner Staatskanzlei lassen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Innenminister Christian Pegel und weitere Landespolitiker wie Marionetten von Gazprom dastehen. Offenbar sollen Schwesig, Pegel und Co. ganz bewusst Anweisungen des russischen Konzerns befolgt haben und damit die Öffentlichkeit über den Zweck und die Hintergründe der umstrittenen Klimastiftung MV getäuscht haben. Diese internen Dokumente liegen der „Welt“ vor.



Die Öffentlichkeit zu täuschen ist eine Domäne der Regierung von M-V mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. 

Seit Jahren wird die Öffentlichkeit von Frau Schwesig und ihrer Mannschaft nicht nur in Sachen Gazprom arglistig getäuscht, sondern auch über milliardenschwere illegale Steuerein-nahmen ihrer Finanzbehörden insofern, dass Einkommen-steuerbescheide vorsätzlich und bewusst ohne gesetzliche Grundlage in Millionen Fällen rechtswidrig manipuliert werden entgegen dem auch für die Regierung von M-V ultimativ bindenden EuGH-Urteil
Slg. 1996, I-3089.

Die zuständigen Justizbehörden, die eigentlich schon vor langer Zeit hätten eingreifen müssen, bewahren seit 25 Jahren Stillschweigen, obwohl sie ständig auf die Missstände in der Regierung von M-V hingewiesen wurden.​

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Milliardenschwere Steuervergehen,
verübt von "östlich" beeinflussten deutschen Behörden?
Das gibt es nicht - oder vielleicht doch?


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​RIA WELTWEIT

 kann diese Frage aufgrund jahrelanger intensiver Recherchen und den neuesten Presseberichten eindeutig mit JA beantworten​.
.
Die Beweislast ist erdrückend
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Email vom 15. April 2022
​an die

Schweriner Staatskanzlei

Herrn Staatssekretär Patrick Dahlemann
​
​

Betreff: Manuela Schwesig und GAZPROM

poststelle@stk.mv-regierung.de

z. Hd. Herrn Staatssekretär Patrick Dahlemann

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
aktuelle Veröffentlichungen in der deutschen Presse haben ein Thema aufgeworfen, dem wir schon seit einigen Jahren auf der Spur sind - die scheinbar systemrelevanten sonderbaren Steuererhebungs-Praktiken ohne gesetzliche Grundlage des Finanzamts Neubrandenburg, die aufgrund von Verlautbarungen der Schweriner Staatskanzlei nunmehr in völlig neuem Licht erscheinen, in dem in erster Linie das Finanz- und Justizministerium von M-V hauptverantwortlich involviert zu sein scheint.

Weitere Details - sorgfältig recherchiert, analysiert und dokumentiert - sind verfügbar auf unserem Webportal www.riaweltweit.com, dessen Besuch wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern wärmstens empfehlen können, allein schon aus dem Grund, über die sonderbare Arbeitsweise des Finanzamts Neubrandenburg informiert zu sein.

Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Mertens 
​RIA WELTWEIT

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Es geht um die Versagung des allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten ESt-Grundfreibetrags nach der zentralen Tarif-vorschrift § 32a EStG und die vom ostdeutschen FA NBB ohne gesetzliche Grundlage erstellten Steuerbescheide, die gemäß EuGH-Urteil von 1996 nicht rechtsverbindlich sind.
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Die Beweise für die rechtswidrige Besteuerung deutscher Einkünfte liefert das FA NBB gleich frei Haus mit dem folgenden Eintrag auf jedem der Millionen Steuerbescheide:

Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wurde das zu versteuernde Einkommen zur Ermittlung der Steuer um den Grundfreibetrag erhöht. Es wurde eine Veranlagung nach § 1 Abs. 4 EStG durchgeführt (beschränkte Steuerpflicht).

Dass die Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 und die damit verbundene Versagung des Grundfreibetrags 1996 in einem  Grundsatzurteil des EuGH als rechtswidrig erklärt wurde und somit keine Rechtskraft mehr besitzt, ist auf den Steuerbescheiden wohlweislich nicht ausgewiesen.

Der alles entscheidende 2. Satz des § 50 EStG hätte bereits 1996 aus dem EStG entfernt werden müssen, was jedoch vom BMJ/BMJV und BfJ als Gesetzgeber bis heute unterlassen wurde.​
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Die zuständigen Staatsanwaltschaften lehnen ein Eingreifen aus verständlichen Gründen seit Jahren kategorisch ab. Und warum? Weil sie selbst mehr oder weniger involviert sind.

Das alles sorgfältig recherchiert und dokumentiert auf diesem Webportal​

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Das sind die milliardenschweren "Früchte" der um ein Vielfaches zu hohen Steuererhebung nach der beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG des ostdeutschen

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​Die Versagung des vom Staat gemäß § 32a EStG jedem Steuerpflichtigen garantierten ESt-Grundfreibetrags

wurde 1996 vom EuGH als rechtswidrig erklärt


​und somit  untersagt, wird aber trotz der Bindungswirkung von EuGH Urteilen, die auch für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg ultimativ bindend ist, nach wie vor "sehr erfolgreich" mit seit Jahrzehnten um ein Vielfaches zu hohen Steuereinnahmen im Milliardenbereich praktiziert durch millionenfache sogenannte "Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts" (Steuerbescheid).

Das ist deutsche Verwaltungs- oder Beamtensprache. In deutscher Umgangssprache sind die millionenfachen "Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts" eindeutig BETRUG gemäß StGB - ganz offiziell verübt von Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland, was in den involvierten Behörden bundesweit niemanden 
zu stören scheint - auch nicht in den Strafverfolgungsbehörden - und erst Recht nicht in der Regierung.
​


Der ganze Themenkomplex
sorgfältig recherchiert, analysiert und dokumentiert von
RIA WELTWEIT
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mit der man im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - insbesondere aktuellen Presseberichten zufolge - ernsthafte milliardenschwere Probleme zu haben scheint - nicht nur aufgrund der Gazprom Vorkommnisse, sondern auch in Bezug auf die rechtskonforme Besteuerung deutscher Einkommen und im besonderen Millionen deutscher Renten unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Slg. 1996, I-3089, das die rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG zum Inhalt hat.
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Nachstehend die einzelnen Themen:

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§ 32a EStG

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§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStG

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Slg. 1996, I-3089


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bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nach der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG "Versagung des allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten steuerlichen Grundfreibetrags nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG".


Millionen Steuerzahler sind schockiert​

und fordern rückwirkend bis 1996 die Besteuerung ihrer Einkünfte nach geltendem deutschen Steuerrecht - der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG, nachdem sie erfahren haben, dass die seit Jahren angewandte Besteuerung ihrer deutschen Einkünfte, u.a. auch Renten, nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG vor 25 Jahren vom EuGH als rechtswidrig erklärt und somit untersagt wurde, was von den involvierten ostdeutschen Finanzbehörden in voller Absicht beharrlich verschwiegen wurde, obwohl sie dem Gesetz nach die Steuerpflichtigen hätten in Kenntnis setzen müssen, was bis zum heutigen Tage unterlassen wurde.
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vom 13.04.2022 an das
Bundesministerium der Justiz BMJ
Referat ZB2 - Dr. Raabe 

Aktenzeichen 1402II Z5-749/2022
​weiter unten auf dieser Seite 
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​Um unser Pro-bomo Mandat für mehrheitlich hilfsbedürftige alte Menschen aufrecht erhalten und weiterführen zu können, sind wir auf die Unterstützung der Öffentlichkeit angewiesen, um durch freiwillige Spenden unser Engagement zum Erfolg zu führen, so dass die Verantwortlichen von den Justizbehörden zur Rechenschaft gezogen werden können.​​ 

Link zur Seite RIA WELTWEIT Spendenaktion
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vom 04., 11., 14. und 15. April 2022

Im Rahmen einer groß angelegten Online-Infokampagne hat RIA WELTWEIT mehr als 150 Institutionen der Presse sowie der Finanz- und Justizwelt auf Landes- und Bundesebene schonungslos mit der Realität konfrontiert und über die absolut rechtswidrige Besteuerung deutscher Einkünfte -  u.a. Renten - in Millionen Fällen durch ostdeutsche Steuerbehörden in Kenntnis gesetzt,​. ​​was dazu geführt hat, dass sich die Besucherzahl auf unserem Webportal in nie dagewesener Weise vervielfacht hat.

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www.riaweltweit.com


Dass jetzt endlich nach mehr als 25 Jahren Bewegung in dieses unglaubliche Dilemma kommt und die Verursacher mit allen Konsequenzen zur Rechenschaft gezogen werden, dürfte wohl nicht mehr in zu weiter Ferne liegen - je früher, umso besser! 

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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen


Das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg besteuert seit Jahrzehnten deutsche Renten nach dem als Steuerfalle bekannten § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die Versagung des Gtundfreibetrags beinhaltet, die 1996 vom EuGH mit Beschluss Slg. 1996, I-3089 als rechtswidrig erklärt und deren Anwendung untersagt wurde.

Das Urteil des EuGH ist im Zuge der ultimativen Bindungswirkung für alle bindend. Und alle heisst: für alle Bürger, Gerichte und Behörden und somit auch für das seit Jahrzehnten in massiver Kritik stehende Finanzamt Neubrandenburg RIA.

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Gegen die rechtswidrigen Steuerbescheide des

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Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​​in Millionen Fällen

Link zur Seite Widerspruch gegen rechtswidrige Steuerbescheide des FA NBB
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Fakten zuerst
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Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​​in Millionen Fällen
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Das ostdeutsche Großfinanzamt Neubrandenburg im "neuen" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern der ehemaligen DDR lehnt seit 25 Jahren nicht nur Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs EuGH beharrlich und absolut rechtswidrig ab trotz der ultimativen Bindungswirkung von EuGH-Urteilen, sondern verstößt auch permanent bewusst und vorsätzlich gegen Urteile und Beschlüsse der nachstehenden staatlichen Institutionen:

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 Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesfinanzhof BFH
Bundesgerichtshof BGH

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Bundestag und Bundesministerium der Justiz als Gesetzgeber / Legislative
Bundesministerium der Finanzen als Exekutive
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Schlimmer und unverschämter als die

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​​Die MAFIA betrügt Wohlhabende,
ein Fall für die Steuerfahndung und die Justizbehörden.


Das umstrittene ostdeutsche

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betrügt die Ärmsten der Armen -
mehrheitlich hilfbedürftige und gesundheitlich angeschlagene Rentnerinnen und Rentner, die nach deutschem Steuerrecht eigentlich wegen ihrer kleinen Renten als STEUERFREI gelten.
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Die imvolvierten ostdeutschen Finanzbehörden im "neuen" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern werden seit Jahren von dem durch RIA WELTWEIT verursachten ständig steigendem öffentlichen Druck, nicht zuletzt auch unter eindringlichem Verweis auf die ultimative Bindungswirkung von EuGH-Urteilen, in zunehmendem Maße unter Druck gesetzt, den deutschen und europäischen Rechtsnormen und Steuergesetzen zu folgen, was in vielen Fällen seit 25 Jahren nicht der Fall war und auch derzeit nach wie vor nicht der Fall ist.

Bestes Beispiel: der 1996 vom EuGH als rechtswidrig erklärte § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der nach wie vor als rechtskonform im deutschen Einkommensteuergesetz verankert ist, obwohl er vom Gesetzgeber, dem BMJ, längst hätte aufgehoben und im EStG gelöscht werden müssen.

Die Steuerfahndung sowie Finanz- und Justizbehörden, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, waren bisher nicht in der Lage, diesen folgenschweren, angeblich unbekannten millionen-fachen Rechtsverstößen der ostdeutschen Behörden Herr zu werden. Sie haben es vorgezogen, Stillschweigen zu wahren, um keine schlafenden Hunde zu wecken, ansonsten würde nämlich der ganze milliardenschwere Schwindel auffliegen, was man unter allen Umständen vermeiden muss, zumal sie - die Finanz- und Justizbehörden, mehr oder weniger - direkt oder indirekt - alle daran beteiligt waren und auch heutzutage immer noch beteiligt sind. 
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Das sind unzweifelhaft harte Worte, die der Wahrheit und nichts als der Wahrheit entsprechen.

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Das ostdeutsche Großfinanzamt Neubrandenburg - Amtsleiter Dr.​ Michael Gruel - und seine 420 OSSI-Schergen betrügt mit äusserst trickreich manipulierten Steuerbescheiden und der strafrechtlichen Versagung des Grundfreibetrags nach § 50 EStG, dessen Anwendung seit 1996 vom EuGH untersagt ist, die Ärmsten der Armen - Millionen mehrheitlich hilfsbedürftige und kranke 70, 80 und 90 Jahre alte Menschen in Altersarmut, um sie noch ärmer zu machen und rücksichtslos mit Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen und Kontopfändungen endgültig in den Ruin und 

wegen fehlender finanzieller Mittel für dringend benötigte Medikamente sehr oft auch in den Tod zu treiben,

 
​obwohl der großen Mehrheit dieser Senioren - ihrer niedrigen Einkünfte/Renten von ein paar hundert €uro im Monat - nach geltendem deutschen Steuerrecht mit der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG - ohne wenn und aber - der Status  STEUERFREI zusteht.

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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen


​Das FA NBB seit Jahren auf diesen Umstand angesprochen, weist rigoros alle diesbezüglichen Anfragen mit nicht nachvollziehbaren und völlig absurden, teils schizophrenen  Argumenten ab und verweigert nach wie vor beharrlich jegliche sach- und fachkompetente Stellungnahme.

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Dr. Michael Gruel
vollverantwortlichr Amtsleiter des ostdeutschen 

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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen


Dieser ebenfalls wie die Regierung von M-V östlich orientierte Scharlatan, ohne Zweifel

einer der gewissenlosesten Betrüger Deutschlands,



​verantwortlich für unendliches Leid mehrheitlich hilfsbedürftiger, alter Menschen, hat das Blut von Tausenden Rentnerinnen und Rentnern an seinen Händen.​ Allerhöchste Zeit, ihm sein schmutziges Handwerk und das seiner 420 Mitarbeiter schnellstmöglich zu legen.

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Was in der deutschen Öffentlichkeit unbekannt ist oder als unbekannt vorgegeben und als streng geheim gehandelt wird bis hin zu höchsten Finanzkreisen wie Finanzministerien auf Landes- und Bundesebene einschl. renommierter Steuer-beraterkanzleien, ist die ungeheuerliche und für Bürger mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbare Tatsache:
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Mehrere Millionen seit 1996 erstellte Steuerbescheide nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG des ostdeutschen Großfinanzamts Neubrandenburg RiA

 sind wegen vorsätzlicher Nichtbefolgung und  Ausserkraftsetzung der ultimativen Bindungswirkung des EuGH-Urteils Slg. 1996, I-3089 zur Versagung des Grundfreibetrags 

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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen
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Dieses ostdeutsche Großfinanzamt lehnt seit Jahrzehnten bewußt und vorsätzlich Urteile und Beschlüsse der Verfassungs-Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland rigoros und ohne gesetzliche Grundlage ab, wie die von BVerfG, BFH, BGH, dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, des Bundesministeriums der Justiz und der Finanzen und als Krönung Grundsatzurteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs EuGH, um sich damit den Weg frei zu halten für die Erstellung vieler Millionen äußerst trickreich manipulierter Einkommen-Steuerbescheide mit absurden Steuerforderungen, die um ein Vielfaches höher sind als nach verfassungs-konformen Rechtsnormen und Steuerrecht zulässig ist, was bisher niemanden aufgefallen ist außer den Mitarbeitern von RIA WELTWEIT.

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​EuGH-Urteil 
Slg. 1996, I-3089

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Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ist gemeinschaftsrechtswidrig​.

​Details sind verfügbar auf Seite 5 - Gerichtsurteile und Seite 7 - EuGH-Urteile



​Europäischer Gerichtshof EuGH
Verfassungsgericht - Verwaltungsgericht - Arbeits- und Sozialgericht -   Strafgericht - Zivilgericht 

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Der Europäische Gerichtshof EuGH ist gemeinsamer Gerichtshof und höchstes Gericht der Europäischen Union. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle Gerichte, Behörden und Bürger in der EU bindend. Nationale Gesetze müssen im Rahmen der obligatorischen Bindugswirkung von EuGH-Urteilen und Beschlüssen der Rechtsprechung des EuGH angepasst werden.

Anmerkung RIA WELTWEIT: ...... was vom Bundesministerium der Justiz BMJ als Gesetzgeber und Exekutive seit mehr als 25 Jahren - bewusst oder unbewusst - unterlassen wurde und somit als Vorlage für groß angelegten Steuerbetrug ostdeutscher Finanzbehörden geführt hat und immer noch führt.

 ​Bundesministeriums der Justiz BMJ 


​Die Gesetzgebung obliegt in der parlamentarischen Demokratie dem Parlament als der Legislative und dem BMJ als Exekutive.

Bundesministerium der Justiz BMJ
Das BMJ übt u.a. neben der Dienstaufsicht für diverse Behörden auch die Rechtsaufsicht aus.
Rechtsaufsicht bedeutet: Kontrolle, ob alle Gesetze eingehalten werden. 

In Bezug auf die rechtswidrige Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG durch ostdeutsche Steuerbehörden ist das seit 1996 nicht der Fall.
 

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 Das Bundesministerium der Justiz BMJ als Exekutive ist somit verantwortlich für Beihilfe zum groß angelegten Steuerbetrug im Milliardenbereich.

​durch Beibehaltung des vom EuGH 1996 als rechtswidrig erklärten § 50 Satz 2 EStG, obwohl deutschem Steuerrecht zufolge einzig und allein die zentrale Tarifvorschrift § 32a EStG zwecks Veranlagung zur Einkommensteuer herangezogen werden darf.
Das sagt auch das BMJ.

Das BMJ sollte nach nunmehr 25 Jahren endlich Stellung beziehen. Aber selbst im Jahre 2022 kann man sich zu keiner endgültigen Entscheidung durchringen, obwohl die Rechtslage eindeutig klar ist.
Details sind verfügbar weiter unten auf dieser Seite. 


​Dass es hierbei nicht um Kleingeld geht, dürfte wohl jedem klar sein.
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13.04.2022
Email an das BMJ - Herrn Dr. Raabe

Absender: info@riaweltweit.com
Empfänger: 
lehmann-en@bmj.bund.de

Referat ZB2 - Dr. Raabe 
Aktenzeichen 1402II Z5-749/2022  

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe, 

RIA WELTWEIT und Millionen Bezieher deutscher Einkünfte - u.a. Renten - ersuchen das BMJ um eine Stellungnahme zu den nachstehenden Beschuldigungen:

Bundesministerium der Justiz BMJ der Beihilfe zum milliardenschweren Betrug überführt aufgrund der 1996 vom EuGH verbotenen Versagung des Grundfreibetrags nach der beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG.
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Auf den Punkt gebracht: Es geht um die rechtswidrige Versagung des ESt-Grundfreibetrags nach den "Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige" gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG in Millionen Fällen durch das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg. Die Beweise für die rechtswidrige Besteuerung deutscher Einkünfte liefert das FA NBB gleich frei Haus mit dem folgenden Eintrag auf jedem der millionen Steuerbescheide:

Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wurde das zu versteuernde Einkommen zur Ermittlung der Steuer um den Grundfreibetrag erhöht. Es wurde eine Veranlagung nach § 1 Abs. 4 EStG durchgeführt (beschränkte Steuerpflicht).

Dass die Anwendung der beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 und die damit verbundene Versagung des Grundfreibetrags 1996 in einem  Grundsatzurteil des EuGH als rechtswidrig erklärt wurde und somit keine Rechtskraft mehr besitzt, ist auf den Steuerbescheiden wohlweislich nicht ausgewiesen.

Der alles entscheidende 2. Satz des § 50 EStG hätte bereits 1996 aus dem EStG entfernt werden müssen, was jedoch vom BMJ/BMJV und BfJ als Gesetzgeber bis heute unterlassen wurde.
Wenn Sie, sehr geehrter Herr Dr. Raabe, nicht autorisiert sind, zu einem solch brisanten Thema Stellung zu beziehen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie unser Anliegen an die zuständige Abteilung des BMJ/BMJV und/oder BfJ weiterleiten könnten.Weitere Details sind auf unserem Webportal riaweltweit.com detailliert dokumentiert.

Eine Eingabe an das Bundespräsidialamt ist in Vorbereitung.
Gerne hören wir von Ihnen.
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Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer


​Sind EuGH Urteile bindend?
Das Urteil des EuGH zur Auslegung des europäischen Rechts ist für nationale Gerichte und Behörden verbindlich.
​​.

Wer kann den Gerichtshof anrufen?

​Der EuGH kann von einem Mitgliedsstaat, einem Organ der EU sowie von unmittelbar und individuell betroffenen natürlichen und juristischen Personen angerufen werden.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich  an den EuGH wenden.

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Urteile und Beschlüsse
EuGH Slg. 1996, I-3089

EuGH C-234/01

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EuGH Slg. 1996, I-3089
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Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ist gemeinschaftsrechtswidrig​.


 EuGH 12.06.2003 – C-234/01​
Die Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags führt zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Diskriminierung, die der Gerichtshof im Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Ascher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 49) abgelehnt habe.


 .

BVerfG - Urteil 2002


​Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss dem Steuerpflichtigen so viel verbleiben, wie es zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts bedarf unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG)  - Existenzminimum; BVerfG-Beschluss vom 25.9.1992 2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91, BVerfGE 87, 153; BFH-Urteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, Rz 115).
​

Veröffentlichung
des
Bundesministeriums der Justiz


Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs.1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).​ Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen  automatisch berücksichtigt.

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Die Frage, für die es in der Bundesrepublik Deutschland keine Antwort gibt - weder von der Legislative noch der Exekutive:

Wie lassen sich diese millionenfachen, von deutschen Finanzbehörden bewusst und vorsätzlich begangenen  Rechtswidrigkeiten und Gesetzesbrüche gemäß StGB, Grundgesetz/Verfassung, BeamtStG, BGB, AO, ZPO  und § 32a EStG ahnden und zu einem Ende bringen??? 

​                          Die Beweislast ist erdrückend.
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Betrug § 263 StGB
Rechtsbeugung § 339 StGB
Eklatante Verstösse gegen das BeamtStG § 33
 Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts § 129 AO
Verstoß gegen die Zentrale Tarifvorschrift § 32a EStG

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Verstoß trotz ultimativer Bindungswirkung in Millionen Fällen gegen Grundsatzurteile von EuGH, BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in Bezug auf die rechtswidrige Versagung von Steuervorteilen wie dem Grundfreibetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG.


​Ein Steuerskandal der Superlative


Millionen seit 1996 ausgefertigte Einkommensteuerbescheide des ostdeutschen Großfinanzamts Neubrandenburg RiA sind im Rahmen der Bindungswirkung rechtswidrig und müssen unverzüglich durch neue Bescheide ersetzt werden nach der zentralen Tarifvorschrift (zTV) § 32a EStG, andernfalls wird das im Rahmen der Bindungswirkung von EuGH-Urteilen ein Fall für die deutschen Justizvollzugsbehörden. ​ 
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​RIA WELTWEIT
​und
Millionen beschränkt steuerpflichtige Personen

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​RIA WELTWEIT
Rentnerschutzbund
​Rechtshilfe in Steuersachen

 
Pro-bono Mandat
Gebührenfreie Rechtshilfe im Alter
www.riaweltweit.com
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 info@riaweltweit.com


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