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Rechtshilfe-Mustertext
Widerspruch
gegen rechtswidrige Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg nach der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die vom EuGH verbotene rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags zum Inhalt hat.
Rechtshilfe-Mustertext, mit dem man ganz legal auf der Basis von EuGH-Urteilen und dem deutschen Steuerrecht Widerspruch einlegen kann gegen die rechtswidrigen und somit ungültigen nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG erstellten Einkommensteuerbescheide des umstrittenen ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg.
Email an: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Steuernummer: ………….. – Vor- und Nachname: …………..
ID-Nummer …………………………
z. Hd. Frau/Herrn …………. Zimmer ………………
Anrede: …………………
Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die vom Finanzamt Neubrandenburg unter vorgenannter Steuernummer erstellten Steuerbescheide nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags beinhaltet.
Das EuGH-Grundsatzurteil Slg. 1996, I-3089 zur rechtswidrigen Versagung des Grundfreibetrags hätte im Rahmen der ultimativen Bindungswirkung von EuGH-Urteilen in den Steuerbescheiden berücksichtigt werden müssen, was durch Verwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und der damit verbundenen rechtswidrigen Versagung des Grundfreibetrags nicht erfolgt ist und somit die Bescheide mit deutschem Steuerrecht unvereinbar sind und keine Rechtskraft besitzen.
Weitere Einzelheiten sind auf dem Webportal riaweltweit.com verfügbar.
Ich ersuche das Finanzamt Neubrandenburg, die unter vorgenannter Steuernummer nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG erstellten rechtswidrigen Steuerbescheide umgehend aufzuheben und durch neue gemäß § 173 AO zu ersetzen auf der Grundlage des geltenden deutschen Steuerrechts und der obligatorischen zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG.
Mit freundlichen Grüßen
RIA WELTWEIT
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