Millionen Steuerbescheide des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA sind mit deutschem Steuerrecht unvereinbar und somit gegenstandslos wegen gravierender milliardenschwerer Verfahrensfehler nach § 129 AO und Ablehnung des § 173 AO
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​Seite 6

​
​RIA WELTWEIT

​und
Millionen beschränkt steuerpflichtige Personen

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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen
​ .
und alle
Finanzämter bundesweit, die Einkünfte nach § 50 Satz 2 EStG zur Einkommensteuer veranlagen,


​der absolut rechtswidrigen Besteuerung deutscher Einkünfte  mittels Versagung des jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierten jährlichen Einkommensteuer-Grundfreibetrags nach der beschränkten Steuerpflicht § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, dessen Anwendung 1996 vom EuGH als rechtswidrig erklärt wurde, vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg jedoch nach wie vor "sehr erfolgreich" angewendet wird trotz der 

obligatorischen Bindungswirkung

.
von EuGH-Urteilen, die für alle Gerichte und Behörden und somit auch für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg bindend ist, seit mehr als 25 Jahren vom dieser Steuerbehörde jedoch kategorisch verneint und nicht befolgt wird.

​Welche Auswirkungen haben Gerichtsurteile auf andere Verfahren in ähnlicher Sache?

Im Hinblick auf das Steuererhebungsverfahren des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg und der rechtswidrigen Versagung des Grundfreibetrags nach der beschränkten Steuerpflicht § 49 und § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, haben auch andere obergerichtliche Urteile und Beschlüsse, wie die von BVerfG, BFH, BGH, dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages, eine faktische Bindungswirkung, die vom FA NBB jedoch seit 1996 infrage gestellt und abgelehnt wird, denn 

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gemäß amtlichem Schreiben vom 30.09.2019 an RIA WELTWEIT: 
​Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen
 liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA

Link zur Seite 5 - Gerichtsurteile

Die Versagung des Grundfreibetrags
durch das ostdeutsche 

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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen

ist ein in Deutschland beispielloses Fehlverhalten ostdeutscher Finanz- und Justizbehörden, das schnellstmöglich korrigiert und zu einem Ende gebracht werden muss.


​Durch die rechtswidrige und 1996 erstmals vom EuGH und später von BVerfG, BFH, BGH und dem Petitonsausschuss des deutschen Bundestages verbotene Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, konnte das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg seit Jahrzehnten und kann auch weiterhin hunderttausende, wahrscheinlich jedoch mehr als 1/2 Million Steuerpflichtige mit mehreren tausend €uro pro Person pro Jahr zur Einkommensteuer veranlagen, obwohl die große Mehrheit dieser Personen nach deutschem Steuerrecht - der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG - ihrer geringen Einkünfte zufolge steuerfrei ist.


​Ein bisher beispielloser Betrug ostdeutscher Steuerbehörden an mehrheitlich hilfsbedürftigen und kranken alten Menschen.

Und was sagt seit mehr als 25 Jahren das für die Erstellung und Änderung von Gesetzen zuständige

Bundesministerium der Justiz BMJ

​zu diesem folgenschweren Fehlverhalten ostdeutscher Steuerbehörden in millionen Fällen?

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Die MAFIA lässt grüßen!


Mangels nicht vorhandener sach- und fachkompetenter Gegendarstellung des​

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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen


​und aller anderen involvierten Parteien

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Die rechtswidrige Versagung des allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten bedingungslosen Grundeinkommens in Form eines steuerlichen Grundfreibetrags, ist für das ostdeutsche, über Grundgesetz/Verfassung und deutschem Steuerrecht  stehende Finanzamt Neubrandenburg ein Thema, über das sich das FA NBB jegliche Stellungnahme verbittet und rigoros ablehnt.

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Alle Einkommen natürlicher Personen sind in Deutschland steuerpflichtig gemäß der zentralen Tarifvorschrift des § 32a EStG, wogegen es nichts einzuwenden gibt.

Ein ostdeutsches Finanzamt in der früheren STASI-Hochburg Neubrandenburg im "neuen" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern besteuert als einziges der insgesamt 641 Finanzämter in Deutschland die Einkommen natürlicher Personen nach der sogenannten beschränkten Steuerpflicht und § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, dessen Anwendung seit mehr als 25 Jahren vom EuGH verboten ist. Die diesbezüglichen Urteile des EuGH, die für alle Behörden und somit auch für das FA NBB  bindend sind, werden vom FA NBB als nicht bindend angesehen und abgelehnt.



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​Die Liste der Rechts- und Gesetzesverstöße ist beeindruckend​

 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen


Hierbei handelt es sich nicht um eine Auflistung strafrechtlicher Vergehen der MAFIA, sondern einer Steuerbehörde der Bundesrepublik Deutschland - einer


ostdeutschen Steuerbehörde

im "neuen Bundesland" Mecklenburg-Vorpommern.​​

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Betrug § 263 StGB - Eklatante Verstösse gegen das  Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) Grundpflichten § 33 - Rechtsbeugung § 339 StGB - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid) § 129 AO - Verstoß gegen die Zentrale Tarifvorschrift § 32a EStG -Verstoß trotz obligatorischer Bindungswirkung in Millionen Fällen gegen Grundsatzurteile von EuGH, BVerfG, BFH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in Bezug auf die rechtswidrige Versagung von Steuervorteilen wie dem Grundfreibetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG.


Zum Vergleich
Eine Auflistung der strafrechtlichen Vergehen von 640 Finanzämtern bundesweit, die in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte zur Einkommensteuer veranlagen, u.a. auch Renten, aber nach der zentralen Tarifvorschrift
§ 32a EStG


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 Millionen Steuerbescheide
des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg sind aufgrund der obligatorischen
Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGH
​
rückwirkend bis 1996 rechtswidrig, ​mit deutschem Steuerrecht unvereinbar und 

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Ausnahmslos alle Steuerbescheide müssen vom FA NBB aufgehoben und durch neue Bescheide gemäß der zentralen Tarifvorschrift 32a EStG  ersetzt werden.
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11.03.2022

Das Bundesministerium der Justiz BMJ - lehmann-en@bmj. bund.de - Dr. Raabe - Referat ZB2 - hat mit Schreiben vom 07.03.2022 - Aktenzeichen 1402II Z5-749/2022 - durch eine offizielle amtliche Unterlassungsverfügung  RIA WELTWEIT die Anwendung des Logos des BMJ auf der Webseite von RIA WELTWEIT, in der die strikte Befolgung von Recht und Gesetz nach den Vorgaben des BMJ gefordert wird, untersagt.

Über die Notwendigkeit einer solchern Verfügung kann man geteilter Meinung sein, nicht aber über eine Unterlassungsverfügung zur Versagung des Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 Satz 2, wie vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg auf Millionen Steuerbescheiden fein säuberlich dokumentiert ist. Eine solche Verfügung müsste eigentlich oberste Priorität für das BMJ einnehmen, aber dazu hat sich das BMJ trotz der obligatorischen Bindungswirkung von EuGH-Urteilen seit 25 Jahren nicht geäußert. Aber was nicht ist, kann ja nocht werden.


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Was seit 25 Jahren unterlassen wurde, ist der Justizvollzug der Urteile des EuGH im Rahmen der obligatorischen Bindungswirkung
​
mittels
Unterlassungsverfügungen
des deutschen Gesetzgebers
Bundesministeriums der Justiz
dem die Vollziehungsgewalt obliegt, im Falle der folgenschweren und rechtwidrigen Versagung des Grundfreibetrags durch das Finanzamt Neubrandenburg seit 25 Jahren jedoch - ob bewusst oder unbewusst - unterlassen  wurde.

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​Der nachstehende Eintrag ist unübersehbar ausgewiesen auf allen Steuerbescheiden des

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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen


Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG werden Steuervorteile wie der Grundfreibetrag nicht gewährt

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In 25 Jahren wurden von den Justizvollzugsbehörden
weder die Amtsleitung des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg -

Dr. Gruel und Sven Völchert -

noch einer der 420 Beamten und Beamtinnen wegen 

fortwährender Verletzung verfassungskonformer Rechtsnormen und deutscher Steuergesetze in Millionen Fällen zur Verantwortung gezogen, u.a. wegen

 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Eklatante Verletzung der Grundpflichten § 33


Rechtsbeugung § 339 StGB

. 
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid) § 129 AO
​


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des​
​Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

§ 32a EStG stellt seit 1996 die zentrale Tarifvorschrift des Einkommensteuergesetzes dar. Die Höhe der tatsächlichen Steuerbelastung wird maßgeblich durch den anzuwendenden ESt-Tarif beeinflusst.

Nach geltendem deutschen Steuerrecht und der zentralen Tarifvorschrift § 32a des EStG haben ALLE Steuerpflichtigen, somit auch ALLE Rentner, ein Recht auf Anrechnung eines ESt-Grundfreibetrags, was Millionen Beziehern deutscher Einkünfte, u.a. auch Renten, vom seit 25 Jahren umstrittenen ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg verwehrt wird.
​

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Offizielle und öffentliche Eingabe
vom 11.03.2022 an das
Bundesminsterium der Justiz  
zwecks
Unterlassungsverfügung zur Versagung des
Einkommensteuer-Grundfreibetrags


 
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RIA WELTWEIT und Millionen Bezieher in Deutschland steuerpflichtiger Einkünfte ersuchen Sie,
sehr geehrter Herr Dr. Raabe,
als Repräsentant des BMJ kraft Ihres Amtes als Gesetzgeber und der vollziehenden Gewalt, im Rahmen der Bindungswirkung  mit allen dem BMJ zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Recht und Gesetz ultimativ durchzusetzen nicht zuletzt durch die Ausfertigung einer

Unterlassungsverfügung


in Bezug auf die von höchstrichterlichen Instanzen verbotene Versagung des ESt-Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG. 
Den Mitarbeitern und der Amtsleitung des Finanzamts Neubrandenburg sollte von offizieller Seite unmissverständlich klar gemacht werden, dass sie mit ihrem absolut rechtswidrigen Steuererhebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und somit schwerwiegenden Gesetzesverletzungen in Millionen Fällen strafrechtliche Maßnahmen bis hin zu Freiheitsstrafen heraufbeschwören, wenn sie nicht sofort den geltenden gesetzlichen Vorschriften  der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG folgen mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.  
​

Eine solche  offizielle Unterlassungsverfügung von höchstmöglicher Regierungsstelle wie dem BMJ wäre ein lange überfälliger Beweis dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor ein Rechtsstaat ist, was durch die vorsätzlich rechtswidrigen sprich kriminellen Machenschaften ostdeutscher Finanzbehörden nicht nur in Fachkreisen weltweit seit Jahrzehnten angezweifelt wurde und dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland extrem geschadet hat und auch weiterhin schadet.


​Die offizielle amtliche Stellungnahme des BMJ wird sofort nach Erhalt an dieser Stelle veröffentlicht.

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des Bundesministeriums der Justiz -
wie folgt:
???
​

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640 Finanzämter besteuern mehr als 25 Millionen Renten und andere in Deutschland steuerpflichtige Einkommen nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG - nicht beschränkt und nicht unbeschränkt - was absolut in Ordnung ist.

Ein mit weltweiten Sondervollmachten ausgestattetes ostdeutsches Finanzamt in der ehemaligen STASI-Hochburg Neubrandenburg im "neuen" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern besteuert hunderttausende deutsche Renten, eigenen Angaben zufolge, nach "Sondervorschriften und international anerkannten Grundsätzen", die mit geltendem deutschen Steuerrecht unvereinbar und von höchstrichterlichen Instanzen bis hin zum EuGH seit 25 Jahren verboten sind.

Anmerkung RIA WELTWEIT: Die ehemalige STASI-Hochburg Neubrandenburg verfügte seinerzeit über mehr als 1.000 STASI-Mitarbeiter, die in nicht unerheblichem Umfang u.a. im Finanzamt Neubrandenburg ein neues Betätigungsfeld gefunden hatten. Die Auswirkungen dieser gefürchteten STASI-Leute und deren Nachkommen sind bis heute spürbar.

Das beste Beispiel dafür ist das weit über Recht & Gesetz stehende ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA.

​(STASI ist die Abkürzung für Staatssicherheitsdienst des ehemaligen Arbeiter- und Bauernparadieses DDR, vergleichbar mit dem gefürchteten KGB der ehemaligen Sowjet-Union - Wladimir Putin war ein hochrangiger, in der ehemaligen DDR tätiger KGB-Offizier, der fließend Deutsch spricht. )


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vom 04. 03. 2022
​.
RIA WELTWEIT

hat dem ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg RiA ein Ultimatum gestellt, ab 10. März 2022 damit zu beginnen, gemäß § 129 AO (Abgabenordnung) und Bundesgerichtshof Urteil 5 StR 92/01, alle offenbaren Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid) zu berichtigen mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Andernfalls wird RIA WELTWEIT  

​STRAFANZEIGE
​gegen das ostdeutsche

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 erstatten wegen Anwendung des Straftatbestands der
RECHTSBEUGUNG
​.
durch
"
Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid) § 129 AO"
in 
​
hunderttausenden Fällen

gemäß Strafgesetzbuch (StGB) § 339 und
Bundesgerichtshof-Urteil (BGH
) 5 StR 92/01
​


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Ferner erstattet RIA WELTWEIT
Strafanzeige
mit Antrag auf
Unterlassungsverfügung


gegen die

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND

in Berlin wegen des Straftatbestands der

BEIHILFE ZUM BETRUG

gemäß § 27 StGB

durch den Umstand, dass die DRV Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und somit die illegalen Steuerforderungen des FA NBB bedient, indem Renten entsprechend gekürzt und diese Beträge an das FA NBB abgeführt werden, ohne die Forderungen des FA NBB infrage zu stellen und auf ihre Rechtsmäßigkeit zu überprüfen.


Empfänger dieser Strafanzeigen sind:

GENERALBUNDESANWALTSCHAFT KARLSRUHE
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

poststelle@generalbundesanwalt.de

BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ
poststelle@bmjv.bund.de

BUNDESKRIMINALAMT WIESBADEN
poststelle@bka.de-mail.de

GENERALSTAATSANWALTSCHAFT BERLIN
Anzeigenerstattung mit Kontaktformular


​

Europäischer Gerichtshof EuGH

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​RIA WELTWEIT hat mit Schreiben vom 21.03.2022 eine Eingabe beim  Europäischen Gerichtshof EuGH vorgebracht insofern, dass sich das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg mit Billigung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern und in vorsätzlicher Verkennung der obligatorischen Bindungswirkung der EuGH-Rechtsprechung seit Jahrzehnten beharrlich weigert, Beziehern deutscher Einkommen den gesetzlich jedem Steuerpflichtigen garantierten ESt-Grundfreibetrag zu gewähren, weil sich mit der Versagung des Grundfreibetrags um ein Vielfaches überhöhte Einkommensteuerbeträge einnehmen lassen, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.

Bitte auf den nachstehenden Link klicken, um direkt zu dieser Seite zu gelangen:

Email an EuGH vom 21.03.2022
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Das Ultimatum wird bis 31. März 2022 ausgesetzt aufgrund einer noch ausstehenden Unterlassungsverfügung und die im ​Bundesministeriums der Justiz BMJ angezweifelte  obligatorische Bindungswirkung von EuGH-Urteilen zur umstrittenen Rechtslage der Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags.
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Rechtsbeugung ist mehr, als nur das Recht bewusst falsch anzuwenden. Hier gelten Sonderregeln: Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege wird gemäß Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unter Strafe gestellt.

Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. BGH 5 StR 92/01
​
​

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Ostdeutsches Finanzamt besteuert unter bewusst falscher Auslegung deutschen Steuerrechts hunderttausende Renten mittels Versagung des Grundfreibetrags nach  § 50 Abs. 1 Satz 2 der beschränkten Steuerpflicht, deren Anwendung vor 25 Jahren von EuGH, BVerfG, BGH, BFH und dem deutschen Bundestag als rechtswidrig erklärt und somit verboten wurde.
                               Details auf Seite 5 - Gerichtsurteile

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Beispiel: Das Hauptthema dieses Webportals -
Der steuerliche Grundfreibetrag

Amtliche und für jeden klar verständliche Veröffentlichungen des Gesetzgebers - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV besagen, dass jeder Steuerpflichtige ein vom Staat garantiertes Recht auf Gewährung des Grundfreibetrags hat, wogegen insbesondere bei Finanz-behörden in Ostdeutschland, aber auch bundesweit in den meisten Finanzämtern und selbst in renommierten Steuerberaterkanzleien das ungeschriebene, mit deutschem Steuerrecht unvereinbare Gesetz gilt: ​

Bei beschränkter Steuerpflicht besteht kein Anrecht auf den Grundfreibetrag ​ 

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Das bedeutet im Klartext, dass hunderttausenden Beziehern deutscher Renten lediglich aufgrund eines "ungeschriebenen Gesetzes" der Grundfreibetrag nicht gewährt wird.

Selbst in höchsten Steuerfachkreisen weiß man nicht, wie man das total chaotische deutsche Steuerrecht verfassungskonform anzuwenden hat, insbesondere in Bezug auf den speziell in ostdeutschen Behörden seit Jahrzehnten tagtäglich praktizierten  Straftatbestand der
RECHTSBEUGUNG § 339  StGB und BGH 5 StR 92/01, was zu unglaublich folgenschweren finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen, von den ostdeutschen Finanzbehörden veranlagten, hunderttausenden  Rentnerinnen und Rentnern geführt hat und weiterhin führt, wenn diesem Treiben nicht umgehend Einhalt geboten wird.
​ 
​

Die zuständigen Justizbehörden im involvierten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern waren dazu seit mehr als 25 Jahren nicht in der Lage. Und warum? Weil sie selbst Nutznießer dieser kriminellen Machenschaften sind und unter gar keinen Umständen schlafende Hunde wecken wollen. Man nennt so etwas schlicht und einfach

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Ausnahmslos alle nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG erstellte und somit ungültige Einkommensteuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg RiA müssen aufgrund des Straftatbestands der RECHTSBEUGUNG gemäß § 339 StGB und BGH 5 StR 92/01 umgehend aufgehoben und durch neue ersetzt werden auf der Grundlage des geltenden deutschen Steuerrechts - der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG.  

Die vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg RiA  vorsätzlich absolut rechts- und gesetzeswidrig um ein Vielfaches überhöhten Einkommensteuerbeträge sind den betroffenen Personen unverzüglich zu erstatten.

Die verantwortlichen Mitarbeiter der involvierten ostdeutschen Steuerbehörden, insbesondere die des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA, sind der Justiz zu überstellen und zur Verantwortung zu ziehen. 
 

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Diese Rentnerinnen und Rentner - 5 von insgesamt 23 Millionen - können ihren wohlverdienten Ruhestand in vollen Zügen genießen, denn sie werden von 640 Finanzämtern nach verfassungskonformen Rechtsnormen, die im totalen Gegensatz stehen zu den "Sondergesetzen" des FA NBB, zur Einkommensteuer veranlagt - ​der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a - weder nach der beschränkten noch der unbeschränkten Steuerpflicht, wonach ein Großteil dieser Rentner - ihrer geringen Renten zufolge - STEUERFREI- ist.​

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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen

Diese Rentnerinnen und Rentner - insgesamt einige hunderttausend - wurden vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg durch vorsätzlich falsche Rechtsanwendung und strafbarer Rechtsbeugung mittels Versagung des allen Steuerpflichtigen gesetzlich zustehenden Grundfreibetrags in die Altersarmut und somit in den Ruin getrieben.
​

Ein glücklicher Ruhestand sieht anders aus.
​.

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und kritisch hinterfragt

​Die beschränkte Steuerpflicht mit § 50 EStG stellt für Finanzbehörden im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern seit Jahrzehnten die Grundlage dar für die Veranlagung deutscher Renten zur Einkommensteuer in hunderttausenden Fällen durch wissentlich und vorsätzlich gesetzeswidrige Falschanwendung deutschen Steuerrechts  zum folgenschweren ruinösen Schaden von mehrheitlich hilfsbedürftigen und kranken alten Menschen.


Die Deutsche Rentenversicherung Bund DRV spricht von 1,7 Millionen Renten, die ins Ausland gezahlt werden. Demzufolge dürften die Zahlen des Finanzministerium von M-V  nicht der Wahrheit entsprechen. Dort sind angeblich nur 370.000 Auslandsrentner amtlich registriert, was auf Ineffizienz und Inkompetenz des FA NBB schließen lässt.

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Nach vielen Jahren frustrierender und äußerst negativer Erfahrungen hunderttausender Bezieher einer deutschen Rente bestehen keine Zweifel mehr, dass die ehemalige Finanzbehörde der DDR in der früheren STASI-Hochburg Neubrandenburg - das Finanzamt Neubrandenburg RiA - die Zentrale der ostdeutschen Steuermafia mit nicht zu verleugnenden STASI-Ambitionen verkörpert, die mit bundes- und weltweit gültigen Sondervollmachten ausgestattet ist, um jedes Jahr "sehr erfolgreich" Hunderte Millionen €uro an absolut illegalen und rechtswidrigen Steuereinnahmen zu verbuchen, obwohl die mehrheitlich hilfsbedürftigen alten Menschen nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen mit § 32a EStG, ihrer niedrigen Renten zufolge, STEUERFREI sind.

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Dieses bisher in der Bundesrepublik Deutschland beispiellose,  auf erpresserische Methoden aufgebaute Steuererhebungs-verfahren des seit Jahrzehnten immer wieder negativ in die Schlagzeilen geratenen OSSI-Finanzamts Neubrandenburg, ist seit mehr als 25 Jahren verboten gemäß EuGH, BVerfG, BFH und dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages, was das FA NBB jedoch nicht im Geringsten stört, lassen sich damit doch, wenn auch auf illegale und rechtswidrige Weise, um ein Vielfaches höhere Steuereinnahmen "erwirtschaften", als nach deutschen Rechtsnormen zulässig ist. 

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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen

Bemerkenswerter Eintrag auf der amtlichen Webseite:
Mit dem Amtsveranlagungsverfahren wird die Steuer festgesetzt, ohne dass Sie eine Steuererklärung einreichen müssen.

Mit anderen Worten: immer erst abwarten, bis sich das Finanzamt bei Ihnen meldet - auf keinen Fall sollten Sie die Initiative ergreifen und sich beim Finanzamt Neubrandenburg melden.

Und außerdem:
Als Rentner brauchen Sie keinen Steuerberater
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir sagen Ihnen im Rahmen unseres Pro-bono Mandats, was zu tun ist.
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Weiter unten auf dieser Seite ​
Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen das ostdeutsche​

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 und die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
​StA Oerters und StAin Schütt

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​22.02.2022
 ​STRAFVERFAHREN - DISZIPLINARVERFAHREN gegen Beamte
​im Untermenü der Seite 1



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Deutsche Renten sind steuerpflichtig.
Über dieses für Millionen von Rentnern wichtige Thema wird seit langem diskutiert und debattiert, was an dieser Stelle jedoch erst einmal ausgeklammert wird.
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Wie Renten in Deutschland besteuert werden, ist in der  vom deutschen Bundestag ratifizierten zentralen Tarifvorschrift EStG § 32a gesetzlich geregelt.
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Die Zentrale Tarifvorschrift
​für die verfassungs- und steuerrechtliche Veranlagung deutscher Renten zur

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​Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuer-pflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Einkommensteuergesetz (EStG)).
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Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 

Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 jeweils in Euro
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für zu versteuernde Einkommen

bis € 9 984 (Grundfreibetrag) NULL €

was vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg seit 26 Jahren infrage gestellt und nicht angewendet werden kann, weil sich damit keine Wuchersteuer von mehreren Tausend €uro pro Person pro Jahr erwirtschaften" lassen.

Zu versteuernde Einkommen von 9 985 Euro +++ gemäß ESt-Grundtarif (amtliche Steuertabelle -
(zum Herunterladen im Internet verfügbar)

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​Nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und vom deutschen Bundestag ratifizierten Steuergesetzen ist die zentrale Tarifvorschrift mit § 32a EStG zur Ermittlung der Einkommensteuer auf Einkünfte natürlicher Personen die alles umfassende Grundlage für die Ermittlung der ESt - weder nach der beschränkten noch nach der unbeschränkten Steuerpflicht. Davon ist in § 32a EStG absolut nichts vermerkt und somit rechtlich nicht zugelassen.

​Abweichungen oder andere Verfahren zur Steuerfestsetzung sind gesetzlich nicht zugelassen und führen bei Anwendung zu  strafrechtlichen Maßnahmen.​


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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen

Diese vom Bundestag ratifizierte zentrale Tarifvorschrift § 32a des EStG, die seit 2005 in Kraft ist, wird von einem der 641 Finanzämter, dem ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg, seit vielen Jahren infrage gestellt und verworfen mit folgenschweren finanziellen Konsequenzen der von diesem Finanzamt zur Einkommensteuer veranlagten hundert-tausenden mehrheitlich hilfsbedürftigen, kranken und hochbetagten Beziehern einer deutschen Rente, die ihrer niedrigen Einkünfte zufolge als  STEUERFREI gelten. 
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 Synonym für StGB § 263 - § 339 - AO § 129
​in Millionen Fällen
​

​Die Liste der Rechts- und Gesetzesverstöße ist beeindruckend. 
Hierbei handelt es sich nicht um eine Auflistung von strafrechtlichen Vergehen der MAFIA, sondern einer Steuerbehörde mit "Sondervollmachten" der Bundesrepublik Deutschland

Betrug § 263 StGB - Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) Grundpflichten § 33 - Rechtsbeugung § 339 StGB - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts  (Steuerbescheid) § 129 AO - Verstoß gegen die Zentrale Tarifvorschrift § 32a EStG - Verstoß gegen Grundsatzurteile von EuGH, BVerfG, BFH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in Bezug auf die rechtswidrige Versagung von Steuervorteilen wie dem Grundfreibetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG.

  

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Werden auch Sie vom ostdeutschen Finanzamt Neubranden-burg zur Einkommensteuer veranlagt, dann sollten Sie umgehend gegen die Steuerforderungen Einspruch erheben, da alle Steuerbescheide des FA NBB nicht nach der gesetzlich manifestierten Zentralen Tarifvorschrift für die verfassungs- und steuerrechtliche Veranlagung von Renten erstellt wurden und somit ungültig/nicht rechtskräftig sind.

Schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen dann, was zu tun ist.
Weitere Einzelheiten zum rechtswidrigen Steuererhebungs-verfahren des Finanzamts Neubrandenburg sind zuverlässig analysiert, kritisch hinterfragt und schonungslos dokumentiert auf den nachfolgenden Seiten dieses Webportals.
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15.03.2022

Das Bundesministerium der Justiz BMJ - lehmann-en@bmj. bund.de - Dr. Raabe - Referat ZB2 - hat mit Schreiben vom 07.03.2022 - Aktenzeichen 1402II Z5-749/2022 - durch eine offizielle amtliche Unterlassungsverfügung RIA WELTWEIT die Anwendung des Logos des BMJ auf der Webseite von RIA WELTWEIT, in der die strikte Befolgung von Recht und Gesetz nach den Vorgaben des BMJ gefordert wird, untersagt.
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Stellungnahme von RIA WELTWEIT - Email an lehmann-en@bmj.bund.de
07.03.2022 

Sehr geehrter Herr Lehmann,

was Sie uns schreiben, entspricht nicht den Tatsachen. Sie versuchen, aus nachvollziehbaren Gründen vom Thema abzulenken, anstatt Stellung zu beziehen.

Wir haben nicht um eine rechtliche Beratung gebeten. Wir kennen die Rechtslage zur Genüge - Sie scheinen sie nicht zu kennen. Sie verweisen uns an das Finanzministerium, das Finanzministerium hat uns bereits mehrmals an den Gesetzgeber, das Justizministerium, verwiesen, denn das FM hat keinen Einfluß auf die Erstellung und Änderung von Gesetzen.

Als Gesetzgeber ist es Ihre Aufgabe, den Fall zu überprüfen und im geschilderten Fall des groß angelegten Steuerbetrugs durch das FA NBB einzuschreiten. Groß angelegter Steuerbetrug, egal von wem verübt, ist gemäß  StGB ein Straftatbestand, für den die Justizbehörden zuständig sind - nicht die Finanzbehörden. Das sollten Sie und Dr. Raabe eigentlich wissen.

Außerdem haben höchstrichterlich Instanzen bis hin zum BVerfG und EuGH den Fall inzwischen entschieden mit Grundsatzurteilen, die auch für das Justizministerium bindend sind. Sich darüber hinwegzusetzen, so wie Sie und Dr. Raabe es machen, ist ebenfalls im höchsten Grade strafbar. 

Wir müssen Sie deshalb erneut bitten, Ihre äußerst zweifelhafte Entscheidung nochmals zu überdenken, um eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie und Dr. Raabe zu vermeiden.

Darüber hinaus werden wir den gesamten Schriftverkehr auf unserem Webportal veröffentlichen, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie Millionen Bürger dieses Landes vom Justizministerium für dumm verkauft werden, um schwerwiegende eigene Fehler, wie die absolut rechtswidrige milliardenschwere Versagung des Grundfreibetrags gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, zu vertuschen. Ein Blick in das StGB wird Ihnen das bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer
Anwalt für Steuer- und Strafrecht - OStA a.D.

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Dienstaufsichtsbeschwerde

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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Amtsleitung und Mitarbeiter des Finanzamts Neubrandenburg
Absender Roland Mertens <mertens2022@gmail.com> 21. Febr. 2022
an poststelle@fm.mv-regierung.de

z. Hd. Herrn Finanzminister Dr. Geue - persönlich

Sehr geehrter Herr Dr. Geue,

hiermit erheben wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Amtsleitung des Finanzamts Neubrandenburg.

Dieses Finanzamt besteuert absolut rechts- und gesetzeswidrig 370.000 deutsche Renten nach Sondervorschriften des EStG, deren Anwendung seit 25 Jahren verboten ist gemäß Grundsatzurteilen von EuGH, BVerfG, BFH und dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages. Ein bisher beispielloses Verbrechen an mehrheitlich hilfsbedürftigen und kranken alten Menschen.

Details würden den Rahmen dieser Email bei weitem sprengen. Sie sind jedoch kritisch hinterfragt, analysiert und dokumentiert verfügbar auf dem Rechtshilfe-Webportal www.riaweltweit.com, dessen Besuch wir Ihnen - der aktuellen Dringlichkeit wegen - mit Nachdruck nahelegen möchten.

Dass dieses Finanzamt Sie als Finanzminister von M-V rücksichtslos hintergeht und somit Ihr Amt mittels vorsätzlich falscher Rechtsanwendung in Mißkredit und Gefahr bringt, sei hier nur am Rande erwähnt.

Wir appellieren im Namen von 370.000 schändlich und rücksichtslos vom Finanzamt Neubrandenburg um ihre mehrheitlich niedrigen Renten gebrachten und in den Ruin getriebenen Senioren, möglichst bald diesem Treiben ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Justizbehörden von M-V sind dazu nicht in der Lage.

Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer
Anwalt für Steuer- und Strafrecht - OStA a.D.

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Dienstaufsichtsbeschwerde

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​Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - StA Oerters und StAin Schütt
​Absender Roland Mertens <info@riaweltweit.com> - 22. 02. 2022

an  poststelle@jm.mv-regierung.de


z. Hd. Frau Justizministerin Jacqueline Bernhardt



​Sehr geehrte Frau Ministerin Bernhardt,

hiermit möchten wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemäß § 17 des Grundgesetzes wegen  der rechtswidrigen Akzeptanz vorsätzlich falscher Rechtsanwendung des Finanzamts Neubrandenburg und deren Billigung durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg einlegen.

Begründung:
StAin Schütt in einem amtlichen Brief der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg: Darauf, ob Verwaltungsangehörige das Recht richtig oder falsch anwenden, kommt es nicht an. Die unzutreffende Rechtsanwendung durch Verwaltungsangehörige an sich ist nicht strafbar!

Aussage von StA Oerters ebenfalls in einem amtlichen Schreiben: Selbst wenn Fachbehörden das Recht falsch anwenden sollten, begründet das für sich keine Strafbarkeit. Einen Tatbestand der "falschen Rechtsanwendung" kennt das deutsche Strafrecht nicht.

Gegendarstellung von RIA WELTWEIT: Strafgesetzbuch - Besonderer Teil (§§ 80 - 358)  -    30. Abschnitt - Straftaten im Amt (§§ 331 - 358): Für die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg sind diese erfahrungsgemäß vorsätzlich "falschen Rechtsanwendungen" - jedoch rechtskonform formuliert - detailliert aufgelistet und dokumentiert im deutschen Strafgesetzbuch.
  
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, die die rechtswidrigen und somit verbotenen Besteuerungspraktiken des Finanzamts Neubrandenburg akzeptiert und darüber hinaus sogar tatkräftig unterstützt und sanktioniert anstatt einzugreifen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, verteidigt dieses absolut rechtswidrige Vorgehen ausnahmslos mit den gleichen Argumenten:
​

Den Sachverhalt haben wir geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, unseren Ablehnungsbescheid zu ändern.
BEGRÜNDUNG: Keine 


Weitere Details würden den Rahmen dieser Email bei weitem sprengen. Sie sind jedoch kritisch hinterfragt, analysiert und dokumentiert verfügbar auf dem Rechtshilfe-Webportal www.riaweltweit.com, dessen Besuch wir Ihnen - der aktuellen Dringlichkeit wegen - mit Nachdruck nahelegen möchten.

Wir appellieren im Namen von 370.000 schändlich und rücksichtslos mit Billigung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vom Finanzamt Neubrandenburg um ihre mehrheitlich niedrigen Renten gebrachten und in den Ruin getriebenen Senioren, möglichst bald deutsches Recht gelten zu lassen und diesem Treiben des Finanzamts und der StA Neubrandenburg ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Justizbehörden von M-V waren seit mehr als 25 Jahren dazu nicht in der Lage.

Mit Interesse erwarten wir und hunderttausende Rentner weltweit Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer
Anwalt für Steuer- und Strafrecht - OStA a.D.


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Dienstaufsichtsbeschwerde

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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herr Sven Völchert, stellvertretender Amtsleiter des Finanzamts Neubrandenburg und gegen die Sachbearbeiterin Frau Lakner wegen Unterschlagung, arglistiger Täuschung und Amtsmissbrauch

​Absender: Wilhelm S. <wisuphil@gmail.com> 24.02.2022
an poststelle@
fm.mv-regierung.de
 
Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit lege ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den stellvertretenden Amtsleiter des Finanzamts Neubrandenburg Herrn Sven Völchert und die Sachbearbeiterin Frau Lakner ein wegen Unterschlagung amtlich zugesagter Steuerrückerstattungen.

Begründung: Brief FA NBG vom 21.08.2019: Widerruf der Anordnung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 7 EStG - Die Anordnung des Steuerabzugs wurde gegenüber dem Rententräger zum 01.09.2019 widerrufen. Eine Kopie des Widerrufs an die DRV ist beigefügt.
Zu Unrecht einbehaltene Abzugsbeträge werden Ihnen umgehend erstattet.
  
Zu Unrecht einbehaltene Abzugsbeträge von meiner Rente für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von € 1.360,-- wurden erstattet, die Erstattung der Abzugsbeträge für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe von € 1.650,-- wurden – trotz mehrmaliger Zahlungserinnerung meinerseits – bis heute nicht erstattet.

Details zu den rechtswidrigen Steuerveranlagungmethoden des Finanzamts Neubrandenburg würden den Rahmen dieses Schreibens bei weitem sprengen. Sie sind jedoch kritisch hinterfragt, analysiert und dokumentiert verfügbar auf dem Rechtshilfe-Webportal www.riaweltweit.com, dessen Besuch ich Ihnen - der aktuellen Priorität  wegen - mit Nachdruck nahelegen möchten.

Ich bitte Sie, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen und behalte mir weitere rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm S.
 
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​RIA WELTWEIT
Rentnerschutzbund
​Rechtshilfe in Steuersachen

 
Pro-bono Mandat
Gebührenfreie Rechtshilfe im Alter
www.riaweltweit.com
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 info@riaweltweit.com


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