Seite 4
RIA WELTWEIT
Internationale Online-Kanzlei für Auslandsrentner*innen
Rechtshilfe für Bezieher deutscher Einkünfte wie Renten mit Wohnsitz im Ausland
04/2019
Die Normalisierung des Absurden - detailliert dokumentiert und beglaubigt -
mit 68 Falschaussagen, irreführenden Behauptungen und Fehlinterpretationen der Rechtslage.
deutscher Steuerbehörden
Steuerbetrug in Millionen Fällen
in der Behördensprache des BMF
eine bürgerfreundlich ausgeprägte
Serviceorientierung
und
Proaktive Betreuung der Auslandsrentner
des ostdeutschen
Der Monatsbericht 04/2019 des BMF mit den wichtigsten Kernaussagen
Besteuerung der sogenannten Auslandsrentner
Einige Grundregeln der beschränkten Steuerpflicht
Der Grundfall der beschränkten Steuerpflicht ist in § 1 Abs. 4 EStG beschrieben: Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben. Für die in die Zuständigkeit des Finanzamts Neubrandenburg fallenden Auslandsrentner bedeutet dies:
Der inländischen Besteuerung unterliegt nur die aus Deutschland bezogene Rente. Einkünfte aus anderen Staaten – vor allem Einkünfte im Wohnsitzstaat – spielen bei der Besteuerung keine Rolle.
Dafür können aber auch keine personenbezogenen Abzüge und auch kein Existenzminimum (der Grundfreibetrag) geltend gemacht werden. Auch eine Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern ist nicht möglich.
Weitere Zitate aus dem Monatsbericht
Eine Initiative der Steuerverwaltungen der Länder
Geleitet wurde der Prozess vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.
??? Das BMF hat ihn eng begleitet ???
Eine Begründung mit Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften, die diese Maßnahmen rechtfertigt und gesetzlich unterstützt, ist in dem Bericht nicht zu finden. Und warum? Weil diese Initiative ein extrem folgenschwerer Verstoß gegen verfassungskonforme Rechtsnormen und Steuergesetze darstellt, was im BMF unbekannt zu sein scheint. Denn weiter heißt es in dem Bericht des BMF:
.
Die Erkenntnisse des Finanzamts Neubrandenburg könnten auch in anderen Bundesländern Anhaltspunkt für die weitere Ausgestaltung von bürgerfreundlichen Verfahren zur Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern mit Wohnsitz im Inland sein.
Im Klartext bedeutet das:
Die Versagung des Grundfreibetrags -
eine extrem folgenschwere, rückwirkend bis 2005 in die Milliarden €uro gehende Initiative - der Grundpfeiler für
das perfekte Verbrechen - Steuerbetrug in Millionen Fällen
sollte nach Ansicht des BMF auch auf alle 25 Millionen Inlandsrentner ausgedehnt werden, so wie es auch auf der Webseite des FA NBB nachzulesen ist:
ab 2010 sind alle Renten beschränkt steuerpflichtig
(ohne Gewährung des Grundfreibetrags).
eine extrem folgenschwere, rückwirkend bis 2005 in die Milliarden €uro gehende Initiative - der Grundpfeiler für
das perfekte Verbrechen - Steuerbetrug in Millionen Fällen
sollte nach Ansicht des BMF auch auf alle 25 Millionen Inlandsrentner ausgedehnt werden, so wie es auch auf der Webseite des FA NBB nachzulesen ist:
ab 2010 sind alle Renten beschränkt steuerpflichtig
(ohne Gewährung des Grundfreibetrags).
Somit ist das ostdeutsche NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg RiA eindeutig des gemäß BMF bürgerfreundlichen Verfahrens der "ausgeprägten Serviceorientierung" sprich Steuerbetrug im Milliardenbereich überführt.
Von Recht und Gesetz scheint man im BMF nicht die leistete Ahnung zu haben.
Anmerkung von RIA WELTWEIT:
Die "Erkenntnisse" des Finanzamts Neubrandenburg beruhen auf der rechtswidrigen Versagung des Grundfreibetrags gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und durch fiktive zu versteuernde Einkommen (zvE) nach § 129 AO - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts - die
1996 und 2003 vom EuGH und 2002 vom BVerfG verboten wurden.
.
EuGH Slg. 1996, I-3089
Anrecht auf den Grundfreibetrag
EuGH 12.06.2003 – C-234/01
Anrecht auf den Grundfreibetrag
.
Daraus ergibt sich gemäß § 125 AO und § 139 BGB eine Teilnichtigkeit und somit eine Nichtigkeit im Ganzen der besagten Verwaltungsakte (Steuerbescheide), was auf gut Deutsch heisst:
.
Alle vom ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg RiA rückwirkend bis 2005 erstellten Millionen Steuerbescheide sind ungültig und besitzen keine Rechtskraft.
Weitere Einzelheiten auf den Seiten Gerichtsurteile