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wegen
Betrügerisch manipulierter Steuerbescheide
Nachstehend nur 6 von Tausenden Hilferufen, die uns aus aller Welt erreichen:
Diese Rentner gelten nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und geltendem deutschen Steuerrecht mit der zentralen Tarifvorschrift § 32 a EStG
- ihrer kleinen Renten zufolge -
als
STEUERFREI
08.07.2021
Hilferuf!!!
an die Finanz- und Justizbehörden in Mecklenburg-Vorpommern von der Tochter eines hochbetagten Rentners mit einer deutschen
Monatsrente von € 90,--,
dem das Finanzamt Neubrandenburg sein Bankkonto gesperrt und mit über € 1.000 gepfändet hat unter grober Verletzung des § 850 ZPO:
Grundsätzlich gilt, dass auch das Finanzamt die Pfändungs-freigrenzen beachten muss. Nicht pfänden darf es daher den Pfändungsfreibetrag entsprechend der Pfändungstabelle in Höhe von € 1.178,--.
Das ist nur ein Betrugsfall von inzwischen Millionen Fällen des FA Nbb.
Und die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat von alledem seit Jahrzehnten nicht die geringste Ahnung, obwohl sie im selben Gebäudekomplex untergebracht ist wie das Finanzamt.
vom 16.07.2020

15. Juli 2020 - Email eines 80-jährigen deutschen Rentners an Finanzamt Neubrandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 19/07/2019 haben Sie die Deutsche Bank angewiesen, mein Konto zu pfänden, wegen einer nicht bewiesenen Einkommensteuerschuld.
Laut deutschem Gesetz liegt der jährliche Grundfreibetrag bei EUR 9.000,00 fuer Alleinstehende und die Pfändungsfreigrenze bei € 1.179,99 gemäss ZPO.
Ich bekomme eine monatliche Auslandsrente von ca. EUR 90,00; insgesamt ca. EUR 1.080,00 jährlich. Deswegen muss ich keine Einkommensteuer zahlen.
Es ist wirklich unverschämt, dass Sie so eine kleine Rente pfänden.
Sie verstossen somit gegen bestehende Gesetze.
Ich erwarte eine Stellungnahme Ihrerseits und die Rückerstattung der rechtswidrig gepfändeten EUR 1.038,95.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 19/07/2019 haben Sie die Deutsche Bank angewiesen, mein Konto zu pfänden, wegen einer nicht bewiesenen Einkommensteuerschuld.
Laut deutschem Gesetz liegt der jährliche Grundfreibetrag bei EUR 9.000,00 fuer Alleinstehende und die Pfändungsfreigrenze bei € 1.179,99 gemäss ZPO.
Ich bekomme eine monatliche Auslandsrente von ca. EUR 90,00; insgesamt ca. EUR 1.080,00 jährlich. Deswegen muss ich keine Einkommensteuer zahlen.
Es ist wirklich unverschämt, dass Sie so eine kleine Rente pfänden.
Sie verstossen somit gegen bestehende Gesetze.
Ich erwarte eine Stellungnahme Ihrerseits und die Rückerstattung der rechtswidrig gepfändeten EUR 1.038,95.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

18.03.2020
Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Ich lebte 4 Jahre in Bulgarien und war weder selbstständig noch nichtselbständig beschäftigt in dieser Zeit. Ich lebte nur von meiner kleiner Rente 254 EUR. Ohne jegliche Mahnung habe Zahlungsforderung 1.213,45 EUR als Zwangsvollstreckungs-sache (Finanzamt Neubrandenburg RIA zu zahlen. Ich bin durch RIA existenziell ruiniert und musste nach Deutschland zurückkehren. Zur Zeit lebe ich in MEDBO Regensburg (im Krankenhaus), da ich keine Wohnung in Deutschland habe.
19.03.2020 - Ubrigens über die Zwangsvollstreckung (Geschaeftszeichen 070/ 461/13858-VO411-14/20F) wurde ich nicht von RIA Neubrandenburg informiert, sondern von meiner Bank. Und von Zahlungsforderung in Höhe von 1.213,45 EUR) wurde von mir schon fast 800 EUR bezahlt. Nach der Rueckkehr aus Bulgarien musste ich als Obdachloser eine Woche leben. Nun jetzt bin ich im Krankenhaus.
Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Ich lebte 4 Jahre in Bulgarien und war weder selbstständig noch nichtselbständig beschäftigt in dieser Zeit. Ich lebte nur von meiner kleiner Rente 254 EUR. Ohne jegliche Mahnung habe Zahlungsforderung 1.213,45 EUR als Zwangsvollstreckungs-sache (Finanzamt Neubrandenburg RIA zu zahlen. Ich bin durch RIA existenziell ruiniert und musste nach Deutschland zurückkehren. Zur Zeit lebe ich in MEDBO Regensburg (im Krankenhaus), da ich keine Wohnung in Deutschland habe.
19.03.2020 - Ubrigens über die Zwangsvollstreckung (Geschaeftszeichen 070/ 461/13858-VO411-14/20F) wurde ich nicht von RIA Neubrandenburg informiert, sondern von meiner Bank. Und von Zahlungsforderung in Höhe von 1.213,45 EUR) wurde von mir schon fast 800 EUR bezahlt. Nach der Rueckkehr aus Bulgarien musste ich als Obdachloser eine Woche leben. Nun jetzt bin ich im Krankenhaus.

23. Sept. 2019
Ich lebe seit 1987 im Ausland. Seit 1998 in Kambotscha. Seit 2015 bekomme ich ca 300 Euro Altersrente. Jetzt soll ich 1.542 Euro Steuern nachzahlen.
Ich lebe seit 1987 im Ausland. Seit 1998 in Kambotscha. Seit 2015 bekomme ich ca 300 Euro Altersrente. Jetzt soll ich 1.542 Euro Steuern nachzahlen.

28.09.2019
Ich bin 8o Jahre alt. Ich fuehle mich regelrecht von Neubrandenburg bedroht. Fuer meine unter 1.1oo Euro Rente verlangt Neubrandenburg mit Androhung einer Zwangsvollstreckung ca. 8.ooo Euro Steuern. Ohne Erklaerung, wie diese Summe eigentlich zustande kommt. Bitte helfen Sie mir.
Ich bin 8o Jahre alt. Ich fuehle mich regelrecht von Neubrandenburg bedroht. Fuer meine unter 1.1oo Euro Rente verlangt Neubrandenburg mit Androhung einer Zwangsvollstreckung ca. 8.ooo Euro Steuern. Ohne Erklaerung, wie diese Summe eigentlich zustande kommt. Bitte helfen Sie mir.

30.10.2019
Ich bin Rentnerin. Mein Ehemann ist im Dez. 2014 verstorben. Meinen Steuerbescheid für 2014 erhielt ich 2015 mit dem Vermerk "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig". Die Forderung in Höhe 82 Euro hatte ich überwiesen. Am 16.09.2019 erhielt ich nun abermals von 2014 einen Steuerbescheid in dem wieder hieß: "Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert. Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig". Ich soll 280 Euro sowie Zinsen in Höhe von 51 Euro bezahlen. Keine Ahnung wie das zustande kommt, noch dazu mit Zinsen.
Ich bin Rentnerin. Mein Ehemann ist im Dez. 2014 verstorben. Meinen Steuerbescheid für 2014 erhielt ich 2015 mit dem Vermerk "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig". Die Forderung in Höhe 82 Euro hatte ich überwiesen. Am 16.09.2019 erhielt ich nun abermals von 2014 einen Steuerbescheid in dem wieder hieß: "Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert. Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig". Ich soll 280 Euro sowie Zinsen in Höhe von 51 Euro bezahlen. Keine Ahnung wie das zustande kommt, noch dazu mit Zinsen.

08.11.2019
Ich beziehe eine Rente von 390,00 € und soll nun monatlich 132,00€ Steuern zahlen, sowie eine Nachzahlung von 533,00 € lt. § 165 Abs.1 Satz 2.
Ich beziehe eine Rente von 390,00 € und soll nun monatlich 132,00€ Steuern zahlen, sowie eine Nachzahlung von 533,00 € lt. § 165 Abs.1 Satz 2.
Wohlgemerkt - diese Rentner gelten sowohl nach deutschen verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes als auch nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG als
STEUERFREI.
STEUERFREI.
Und wenn sich aufgrund des immer stärker werdenden Drucks vorliegender, grundgesetzlich untermauerter Beweise Steuerrückvergütungen absolut nicht mehr vermeiden lassen, dann heisst es
bis sich das Problem auf natürliche Weise insbesondere während der Covid-19 Pandemie durch das frühzeitige Ableben der vielfach hochbetagten Rentner erledigt hat.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

Betreff: Rechtswidrig erstellte Steuerbescheide eines deutschen Finanzamts
<info@riaweltweit.com> 14. Mai 2022
an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses bisher in Deutschland unbekannte Thema würde den Rahmen dieser Email bei weitem sprengen, weshalb wir Sie um den Besuch unseres Webportals https://www.riaweltweit.com/ bitten möchten, um Ihnen einen in die Tiefe gehenden Eindruck dieses mehrheitlich an hilfsbedürftigen alten Menschen verübten unsäglichen Verbrechens zu verschaffen und somit Ihre Behörde maßgeblich dazu beitragen könnte, diesem Alptraum für Millionen Menschen schnellstmöglich ein Ende zu setzen.
Ihrer Stellungnahme sehen wir und Millionen davon betroffene alte Menschen mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer
Anwalt für Steuer- und Strafrecht
--
RIA WELTWEIT
Rentnerschutzbund
Rechtshilfe in Steuersachen
Pro-bono Mandat
Gebührenfreie Rechtshilfe im Alter
www.riaweltweit.com
https://www.riaweltweit.com/ .
<info@riaweltweit.com> 14. Mai 2022
an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses bisher in Deutschland unbekannte Thema würde den Rahmen dieser Email bei weitem sprengen, weshalb wir Sie um den Besuch unseres Webportals https://www.riaweltweit.com/ bitten möchten, um Ihnen einen in die Tiefe gehenden Eindruck dieses mehrheitlich an hilfsbedürftigen alten Menschen verübten unsäglichen Verbrechens zu verschaffen und somit Ihre Behörde maßgeblich dazu beitragen könnte, diesem Alptraum für Millionen Menschen schnellstmöglich ein Ende zu setzen.
Ihrer Stellungnahme sehen wir und Millionen davon betroffene alte Menschen mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer
Anwalt für Steuer- und Strafrecht
--
RIA WELTWEIT
Rentnerschutzbund
Rechtshilfe in Steuersachen
Pro-bono Mandat
Gebührenfreie Rechtshilfe im Alter
www.riaweltweit.com
https://www.riaweltweit.com/ .
Email vom 15. April 2022
an die
Schweriner Staatskanzlei
Herrn Staatssekretär Patrick Dahlemann
Betreff: Manuela Schwesig und GAZPROM
poststelle@stk.mv-regierung.de
z. Hd. Herrn Staatssekretär Patrick Dahlemann
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
aktuelle Veröffentlichungen in der deutschen Presse haben ein Thema aufgeworfen, dem wir schon seit einigen Jahren auf der Spur sind - die scheinbar systemrelevanten sonderbaren Steuererhebungs-Praktiken ohne gesetzliche Grundlage des Finanzamts Neubrandenburg, die aufgrund von Verlautbarungen der Schweriner Staatskanzlei nunmehr in völlig neuem Licht erscheinen, in dem in erster Linie das Finanz- und Justizministerium von M-V hauptverantwortlich involviert zu sein scheint.
Weitere Details - sorgfältig recherchiert, analysiert und dokumentiert - sind verfügbar auf unserem Webportal www.riaweltweit.com, dessen Besuch wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern wärmstens empfehlen können, allein schon aus dem Grund, über die sonderbare Arbeitsweise des Finanzamts Neubrandenburg informiert zu sein.
Gerne hören wir von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Mertens
RIA WELTWEIT
Die zuständigen Staatsanwaltschaften lehnen ein Eingreifen aus verständlichen Gründen seit Jahren kategorisch ab. Und warum? Weil sie selbst mehr oder weniger involviert sind.

13.04.2022
Email an das BMJ - Herrn Dr. RaabeAbsender: info@riaweltweit.com
Empfänger: lehmann-en@bmj.bund.de
Referat ZB2 - Dr. Raabe
Aktenzeichen 1402II Z5-749/2022
Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,
RIA WELTWEIT und Millionen Bezieher deutscher Einkünfte - u.a. Renten - ersuchen das BMJ um eine Stellungnahme zu den nachstehenden Beschuldigungen:
Bundesministerium der Justiz BMJ der Beihilfe zum milliardenschweren Betrug überführt aufgrund der 1996 vom EuGH verbotenen Versagung des Grundfreibetrags nach der beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG.
Auf den Punkt gebracht: Es geht um die rechtswidrige Versagung des ESt-Grundfreibetrags nach den "Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige" gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG in Millionen Fällen durch das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg. Die Beweise für die rechtswidrige Besteuerung deutscher Einkünfte liefert das FA NBB gleich frei Haus mit dem folgenden Eintrag auf jedem der millionen Steuerbescheide:
Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wurde das zu versteuernde Einkommen zur Ermittlung der Steuer um den Grundfreibetrag erhöht. Es wurde eine Veranlagung nach § 1 Abs. 4 EStG durchgeführt (beschränkte Steuerpflicht).
Dass die Anwendung der beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 und die damit verbundene Versagung des Grundfreibetrags 1996 in einem Grundsatzurteil des EuGH als rechtswidrig erklärt wurde und somit keine Rechtskraft mehr besitzt, ist auf den Steuerbescheiden wohlweislich nicht ausgewiesen.
Der alles entscheidende 2. Satz des § 50 EStG hätte bereits 1996 aus dem EStG entfernt werden müssen, was jedoch vom BMJ/BMJV und BfJ als Gesetzgeber bis heute unterlassen wurde.
Wenn Sie, sehr geehrter Herr Dr. Raabe, nicht autorisiert sind, zu einem solch brisanten Thema Stellung zu beziehen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie unser Anliegen an die zuständige Abteilung des BMJ/BMJV und/oder BfJ weiterleiten könnten.Weitere Details sind auf unserem Webportal riaweltweit.com detailliert dokumentiert.
Eine Eingabe an das Bundespräsidialamt ist in Vorbereitung.
Gerne hören wir von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer
Email an das BMJ - Herrn Dr. RaabeAbsender: info@riaweltweit.com
Empfänger: lehmann-en@bmj.bund.de
Referat ZB2 - Dr. Raabe
Aktenzeichen 1402II Z5-749/2022
Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,
RIA WELTWEIT und Millionen Bezieher deutscher Einkünfte - u.a. Renten - ersuchen das BMJ um eine Stellungnahme zu den nachstehenden Beschuldigungen:
Bundesministerium der Justiz BMJ der Beihilfe zum milliardenschweren Betrug überführt aufgrund der 1996 vom EuGH verbotenen Versagung des Grundfreibetrags nach der beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG.
Auf den Punkt gebracht: Es geht um die rechtswidrige Versagung des ESt-Grundfreibetrags nach den "Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige" gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG in Millionen Fällen durch das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg. Die Beweise für die rechtswidrige Besteuerung deutscher Einkünfte liefert das FA NBB gleich frei Haus mit dem folgenden Eintrag auf jedem der millionen Steuerbescheide:
Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wurde das zu versteuernde Einkommen zur Ermittlung der Steuer um den Grundfreibetrag erhöht. Es wurde eine Veranlagung nach § 1 Abs. 4 EStG durchgeführt (beschränkte Steuerpflicht).
Dass die Anwendung der beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 und die damit verbundene Versagung des Grundfreibetrags 1996 in einem Grundsatzurteil des EuGH als rechtswidrig erklärt wurde und somit keine Rechtskraft mehr besitzt, ist auf den Steuerbescheiden wohlweislich nicht ausgewiesen.
Der alles entscheidende 2. Satz des § 50 EStG hätte bereits 1996 aus dem EStG entfernt werden müssen, was jedoch vom BMJ/BMJV und BfJ als Gesetzgeber bis heute unterlassen wurde.
Wenn Sie, sehr geehrter Herr Dr. Raabe, nicht autorisiert sind, zu einem solch brisanten Thema Stellung zu beziehen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie unser Anliegen an die zuständige Abteilung des BMJ/BMJV und/oder BfJ weiterleiten könnten.Weitere Details sind auf unserem Webportal riaweltweit.com detailliert dokumentiert.
Eine Eingabe an das Bundespräsidialamt ist in Vorbereitung.
Gerne hören wir von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer
info@riaweltweit.com