Perfektes Verbrechen eines ostdeutschen Zentral-Finanzamts für Rentensteuer aufgedeckt. Seit 2005 strafrechtliche Steuererhebung bis € 2.500/Jahr auf Millionen mehrheitlich dem Gesetz nach STEUERFREIE Minirenten nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
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​RIA WELTWEIT
​Internationale Online- Kanzlei für Auslandsrentner*innen
Rechtshilfe für Bezieher einer deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland​​

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vom 30. November 2022 an das
Bundeskriminalamt in Wiesbaden

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Gesetzwidrige Steuererhebung / Steuerbetrug im Milliardenbereich -
Das perfekte Verbrechen 

 
​Sehr geehrte Damen und Herren des Bundeskriminalamts,

Da die Aufgabe einer Strafanzeige mit Hilfe Ihres Kontaktformulars trotz mehrer Versuche nicht möglich ist, erstatten wir auf diesem Wege eine Strafanzeige gegen die Finanzminister aller 16 Bundesländer und das ostdeutsche NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg zu der im Betreff genannten Strafsache.

Begründung: Steuerbetrug im Milliardenbereich aufgrund Missachtung der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a  mittels Anwendung fiktiver, um ein Vielfaches zu hohen zu versteuernden Einkommen (zvE) als Steuerbemessungsgrundlage, als nach der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a zulässig ist bei der steuerlichen Veranlagung von Millionen Beziehern einer deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland.

Weitere Einzelheiten dieses  sehr komplexen und komplizierten Themas würden den Rahmen dieser E-Mail bei weitem sprengen. Sie sind jedoch verfügbar - von Insidern sorgfältig recherchiert, analysiert und dokumentiert - auf unserem Webportal www.riaweltweit.com, um dessen Besuch wir Sie hiermit ersuchen.

Auf Landesebene war es trotz jahrelangen Bemühungen unsererseits und vieler betroffener Auslandsrentner nicht möglich, das Problem in den Griff zu bekommen, weshalb wir uns genötigt sahen, den ganzen Sachverhalt auf Bundesebene anzuheben.

Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Mertens
Vorsitzender





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