Perfektes Verbrechen eines ostdeutschen Zentral-Finanzamts für Rentensteuer aufgedeckt. Seit 2005 strafrechtliche Steuererhebung bis € 2.500/Jahr auf Millionen mehrheitlich dem Gesetz nach STEUERFREIE Minirenten nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
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Gesetzesverstöße des Finanzamts Neubrandenburg
Gesetzesverstöße, für die sich alle involvierten Mitarbeiter einschl der Amtsleitung des Finanzamts Neubrandenburg RiA vor Gericht verantworten müssen.

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!!! nicht der Gesetzgeber !!! setzt seit 17 Jahren (rückwirkend bis 2005) verfassungskonforme Grundrechte und Teile des Einkommensteuergesetzes, insbesondere die zentrale Tarifvorschrift des EStG § 32a, außer Kraft.​

Amtliche Bekanntmachung mit Schreiben vom 16.09.2022 - Frau Misch - Zimmer S405 -
Deutsche Renten unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer.

Nachzulesen auf der amtlichen Website des FA NBB - fett gedruckt -  
Ab dem Jahr 2010 unterliegen sämtliche Renten der beschränkten Steuerpflicht. (ohne Anrechnung des Grundfreibetrags, was zu um ein Vielfaches höheren fiktiven Steuern führt, als nach dem EStG zulässig ist)

Das FA NBB veranlagt deutsche Renten zur Einkommensteuer unter Zugrundelegung fiktiver, nicht realer Rentenbeträge, die höher sind als die eigentlichen Bruttorenten der Rentenversicherungsträger ebenfalls mit fiktiven, nicht realen Steuerbeträgen.

Das FA NBB versteuert rückwirkend bis 2005 Millionen deutsche Renten um ein Vielfaches höher, als nach der zentralen Tarifvorschrift des Einkommensteuergesetzes § 32a zulässig ist - seit Jahrzehnten verboten von EuGH, BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.

Das Fa NBB erhebt hohe Einkommensteuer auf dem Gesetz nach STEUERFREIE Renten, deren zu versteuerndes Einkommen (zvE) niedriger ist als der Grundfreibetrag - im totalen Widerspruch zur zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a.

Das FA NBB versteuert der Meldung einer Rentnerin aus Kanada zufolge ihre beschränkt steuerpflichtige Rente jetzt unbeschränkt steuerpflichtig jedoch ohne Anrechnung des Grundfreibetrags gemäß der beschränkten Steuerpflicht.
Somit ist diese Rentnerin beschränkt - unbeschränkt - beschränkt steuerpflichtig.

Das FA NBB verstößt rückwirkend bis 2005 gegen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, nachgewiesenermaßen mit der Türkei.

Das FA NBB zieht ausländische Renten in die Versteuerung deutscher Renten mit ein, obwohl bei beschränkt steuerpflichtigen Auslandsrentnern die Besteuerung ihrer Renten ausschließlich auf die deutschen Renteneinkünfte beschränkt ist. Daher die Bezeichnung "beschränkte Steuerpflicht".

Das FA NBB verschickt Steuerbescheide an wissentlich seit Monaten verstorbene Rentner - gemäß dem amtlichen Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF eine "bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung" des Finanzamts​ - für das Leben nach dem Tod.

05.07.2014 – Email vom FA NBB Frau Stjopkin
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.

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