Millionen Steuerbescheide des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA sind mit deutschem Steuerrecht unvereinbar und somit gegenstandslos wegen gravierender milliardenschwerer Verfahrensfehler nach § 129 AO und Ablehnung des § 173 AO
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Hilferufe
wegen

Betrügerisch manipulierter Steuerbescheide
einer ostdeutschen Finanzbehörde, in der auch heute noch - 30 Jahre nach der Wiedervereinigung - mit kriminellen Ambitionen versehens Gedankengut der ehemaligen DDR vorherrscht und gepflegt wird.
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wegen
Betrügerisch manipulierter Steuerbescheide

Nachstehend​ nur 6 von Tausenden Hilferufen, die uns aus aller Welt erreichen:

Diese Rentner gelten nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und geltendem deutschen Steuerrecht mit der zentralen Tarifvorschrift § 32 a EStG
- ihrer kleinen Renten zufolge -
​als

STEUERFREI  

08.07.2021
 Hilferuf!!!
an die Finanz- und Justizbehörden in Mecklenburg-Vorpommern von der Tochter eines hochbetagten Rentners mit einer deutschen           
Monatsrente von € 90,--,
dem das Finanzamt Neubrandenburg​ sein Bankkonto gesperrt und mit über € 1.000 gepfändet hat unter grober Verletzung des § 850 ZPO:


Grundsätzlich gilt, dass auch das Finanzamt die Pfändungs-freigrenzen beachten muss. Nicht pfänden darf es daher den Pfändungsfreibetrag entsprechend der Pfändungstabelle in Höhe von € 1.178,--.

Das ist nur ein Betrugsfall von 370.000 des FA Nbb und illegal eingezogenen Steuern gemäß einer Sprecherin des Finanzministeriums von M-V in Höhe von 88 Millionen Euro pro Jahr.

Und die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg im gleichen Gebäude in der Neustrelitzer Str. 120 wie das FA Nbb hat von diesem und weiteren 370.000 Betrugsfällen des FA Nbb seit Jahrzehnten keine Kenntnis.

vom 16.07.2020
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15. Juli 2020 - Email eines 80-jährigen deutschen Rentners an Finanzamt Neubrandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 19/07/2019 haben Sie die Deutsche Bank angewiesen, mein Konto zu pfänden, wegen einer nicht bewiesenen Einkommensteuerschuld.
Laut deutschem Gesetz liegt der jährliche Grundfreibetrag bei EUR 9.000,00 fuer Alleinstehende und die Pfändungsfreigrenze bei € 1.179,99 gemäss ZPO.
Ich bekomme eine monatliche Auslandsrente von ca. EUR 90,00; insgesamt ca. EUR 1.080,00 jährlich. Deswegen muss ich keine Einkommensteuer zahlen.
Es ist wirklich unverschämt, dass Sie so eine kleine Rente pfänden.
Sie verstossen somit gegen bestehende Gesetze.
Ich erwarte eine Stellungnahme Ihrerseits und die Rückerstattung der rechtswidrig gepfändeten EUR 1.038,95.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

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18.03.2020
Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Ich lebte 4 Jahre in Bulgarien und war weder selbstständig noch nichtselbständig beschäftigt in dieser Zeit. Ich lebte nur von meiner kleiner Rente 254 EUR. Ohne jegliche Mahnung habe Zahlungsforderung 1.213,45 EUR als Zwangsvollstreckungs-sache (Finanzamt Neubrandenburg RIA zu zahlen. Ich bin durch RIA existenziell ruiniert und musste nach Deutschland zurückkehren. Zur Zeit lebe ich in MEDBO Regensburg (im Krankenhaus), da ich keine Wohnung in Deutschland habe.


19.03.2020 - Ubrigens über die Zwangsvollstreckung (Geschaeftszeichen 070/ 461/ 13858-VO411-14 /20F) wurde ich nicht von RIA Neubrandenburg informiert, sondern von meiner Bank. Und von Zahlungsforderung  in Höhe von 1.213,45 EUR) wurde von mir schon fast 800 EUR bezahlt. Nach der Rueckkehr aus Bulgarien musste ich als Obdachloser eine Woche leben. Nun jetzt bin ich im Krankenhaus.​    

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23. Sept. 2019
Ich lebe seit 1987 im Ausland. Seit 1998 in Kambotscha.  Seit 2015 bekomme ich ca 300 Euro Altersrente. Jetzt soll ich 1.542 Euro Steuern nachzahlen.

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28.09.2019
Ich bin 8o Jahre alt. Ich fuehle mich regelrecht von Neubrandenburg bedroht. Fuer meine unter 1.1oo Euro Rente verlangt Neubrandenburg mit Androhung einer Zwangsvollstreckung ca. 8.ooo Euro Steuern. Ohne Erklaerung, wie diese Summe eigentlich zustande kommt. Bitte helfen Sie mir. 
​

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30.10.2019
Ich bin Rentnerin. Mein Ehemann ist im Dez. 2014 verstorben. Meinen Steuerbescheid für 2014 erhielt ich 2015 mit dem Vermerk "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig". Die Forderung in Höhe 82 Euro hatte ich überwiesen. Am 16.09.2019 erhielt ich nun abermals von 2014 einen Steuerbescheid in dem wieder hieß: "Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert. Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig". Ich soll 280 Euro sowie Zinsen in Höhe von 51 Euro bezahlen. Keine Ahnung wie das zustande kommt, noch dazu mit Zinsen. ​

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08.11.2019
Ich beziehe eine Rente von 390,00 € und soll nun monatlich 132,00€ Steuern zahlen, sowie eine Nachzahlung von 533,00 € lt. § 165 Abs.1 Satz 2.

Wohlgemerkt  -  diese Rentner gelten sowohl nach deutschen verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes als auch nach der zentralen Tarifvorschrift  § 32a EStG als
STEUERFREI​.
Und wenn sich aufgrund des immer stärker werdenden Drucks vorliegender, grundgesetzlich untermauerter Beweise Steuerrückvergütungen absolut nicht mehr vermeiden lassen, dann heisst es
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bis sich das Problem auf natürliche Weise insbesondere während der Covid-19 Pandemie durch das frühzeitige Ableben der vielfach hochbetagten Rentner erledigt hat. 

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt
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