an Finanzamt Neubrandenburg und Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Mo., 22. Mai 2023; poststelle@fm.mv-regierung.de; burkhard.jordan@fm.mv-regierung.de; Nicole.Henneberg@fm.mv-regierung.de; Nbg; Nbg
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Steuerabteilung / Referat IV 350 und Finanzamt Neubrandenburg
Ihr Schreiben vom 31.03.2023
Neue Beweismittel, Nichtigkeit Steuerbescheide 2011-2021
Sehr geehrten Vertreter des Finanzamts Neubrandenburg Sehr geehrte Vertreter des Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Die Steuerbescheide / Verwaltungsakte 2011 – 2021 tragen keine Unterschrift Nach § 173 AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Änderung der ursprünglich festgesetzten Steuer führen.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung (3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.
Der konkrete Verwaltungsakt leidet an einem besonders schwerwiegenden Fehler und ist dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände auch offensichtlich, so ist der Verwaltungsakt insoweit nichtig (§ 44 Abs. 1 VwVfG; vgl. auch § 125 Abs. 1 AO, § 40 Abs. 1 SGB X), d.h. unwirksam, siehe § 43 Abs. 3 VwVfG.
Er entfaltet von Anfang an kraft Gesetzes – und nicht etwa erst nach entsprechender behördlicher (§ 44 Abs. 5 VwVfG) und/oder gerichtlicher Feststellung (§ 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) – keinerlei Rechtswirkungen; die Behörde darf ihn nicht durchsetzen, der Bürger muss ihn nicht befolgen.
Diese Gesetze gelten auch in Ost-Deutschland für das FA NBB !!!!!