Perfektes Verbrechen eines ostdeutschen Zentral-Finanzamts für Rentensteuer aufgedeckt. Seit 2005 strafrechtliche Steuererhebung bis € 2.500/Jahr auf Millionen mehrheitlich dem Gesetz nach STEUERFREIE Minirenten nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
  • HomePage & Inhaltsverzeichnis
    • Seite 1 - Das perfekte Verbrechen - Erhebung von Grundfreibetragssteuer
    • Seite 2 - Auf ein Wort
    • Seite 3 - Zur Sache
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      • Seite 4A - 13. Existenzminimum-Bericht des BMF
    • Seite 5 - Die Frage aller Fragen
    • Seite 6 - Hilferufe
    • Seite 7 - EuGH-Urteile
    • Seite 8 - Gerichtsurteile
    • Seite 9 - Fallbeispiel Johann Kaiser
    • Seite 10 - Brief an FM Lindner und COUNCIL OF EUROPE
    • Seite 11 - Grundfreibetrag 2013 bis 2022
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    • Seite 13 - ESt-Tabelle 2019
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    • Seite 18 - VORSICHT - Haberbosch - Hilfe für Auslandsrentner
    • Seite 19 - EXTRABLATT
    • Seite 20 - Email an FIU
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    • Seite 22 - Email an Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
    • Seite 23 - Schreiben an 16 Landesregierungen
    • Seite 24 - Strafanzeige an das BKA Wiesbaden
    • Seite 25 - § 263 StGB - Betrug
    • Seite 26 - Bundesverwaltungsamt droht RIA WELTWEIT
    • Seite 27 - Widerspruch gegen Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg einlegen
    • Seite 28 - Eingabe an das BVerfG vom 06. Januar 2023
    • Seite 29 - § 263 StGB - Betrug

Seite 12
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​RIA WELTWEIT
Internationale Online-Kanzlei für Auslandsrentner*innen
Rechtshilfe für Bezieher einer deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland​
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Lügen über Lügen
zum Thema
Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide​

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 Ja, der Osten tickt anders!
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Millionen Rentner, die aus deutschen Rentenkassen Geld erhalten, werden seit 2005 damit konfrontiert -
negativ konfrontiert

 

Lügen über Lügen
zur

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von ostdeutschen Steuerbehörden äusserst widersprüchlich und vorsätzlich irreführend behandelt -
im Jahre 2014 
erstmals

kritisch hinterfragt
von RIA WELTWEIT
Die schonungslose Aufdeckung und Veröffentlichung ostdeutscher Behördenwillkür.
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​RIA WELTWEIT

arbeitet daran, Millionen mehrheitlich kranken und hilflosen alten Menschen zu ihrem angestammten  Recht auf
steuerliche Veranlagung der Renten nach geltendem Steuerrecht sprich zentraler Tarifvorschrift des EStG § 32a
​zu verhelfen.
Nicht mehr und nicht weniger!
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                           Originalwortlaut auf der Internetplattform des FA Nbb
Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen.

640 Finanzämter in Deutschland folgen bei der steuerlichen Veranlagung von Renten dem
                      WORT DES GESETZES und § 32a EStG
Eines dieser 640 Finanzämter - das Finanzamt Neubrandenburg - folgt sein 15 Jahren NICHT dem WORT DES GESETZES sprich deutschem Steuerrecht, sondern veranlagt Millionen deutsche Renten - nach  eigenem Bekunden - von Amts wegen nach dem vom EuGH verbotenen § 50 EStG und "International anerkannten Grundsätzen" und "besonderen Regelungen", auch bekannt unter der Bezeichnung "Alternative Fakten" oder LÜGEN.
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 Lüge des Jahrhunderts
Rentner, die von deutschen Rentenkassen Geld erhalten, haben kein Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag gemäss der amtlichen Website des Finanzamts Neubrandenburg:
Seit 2010 sind ALLE RENTEN beschränkt steuerpflichtig.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ohne rechtliche Grundlage,
der seit 2005 als Gewohnheitsrecht angesehen wird unter Missachtung und Verletzung der nachstehenden  Gesetze

GG - Grundgesetz § 1 Abs. 1
GG - Grundgesetz § 20 Abs. 1
EStG § 32 a Steuerbemessungsgrundlage
EStG § 49 Beschränkte Steuerpflicht

 
 was den nachstehenden strafrechtlichen Vergehen entspricht

StGB § 108 Arglistige Täuschung
StGB § 246 Unterschlagung
StGB § 263 Betrug
StGB § 302 Amtsmissbrauch 



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Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide

Der absolute Anführer
​mit Millionen betroffenen Rentenbeziehern​
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Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden nach altem DDR-Muster.​​

Ein Erbe, das es gilt, besser heute als morgen abzuschütteln
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Beschränkte Steuerpflicht -
​kein Grundfreibetrag

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Die Grundlage für betrügerisch manipulierte Steuerbescheide

Die verfassungskonformen Rechtsnormen und das deutsche Steuergesetz besagen genau das Gegenteil insofern, dass JEDER Steuerpflichtige ein Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag hat.
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Was im Finanzamt Neubrandenburg nicht bekannt ist ​oder aus steuertaktischen Gründen, die das Tageslicht scheuen, als nicht bekannt vorgegeben wird - wie folgt:

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​Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. 
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Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuer-gesetz (EStG)).

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In einer Reihe von Entscheidungen stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz – insbesondere mit Blick auf die Bedeutung und rechtliche Tragweite des Sozialstaatsprinzips – das Steuerrecht und das Sozialhilferecht eng miteinander verknüpft sind.. 
Die Verweigerung des Grundfreibetrags, wie im Osten seit 15 Jahren praktiziert, entspricht - hochgerechnet auf 2 Millionen Rentner - ungeheuren illegalen Steuereinnahmen, von denen die anderen 640 deutschen Steuerbehörden nur träumen können.

EuGH - Europäischer Gerichtshof

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Der EuGH - Europäische Gerichtshof hat die Nichtgewährung des Grundfreibetrags nach EStG § 50 als mit dem EU-Gesetz nicht vereinbar deklariert.
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Nach Aussagen von Herrn Schult - Zimmer S 304 -  ist diese Entscheidung im Finanzamt Neubrandenburg unbekannt.


                                EuGH Slg. 1996, I-3089
Die nach  § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des  Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist 
                            gemeinschaftsrechtswidrig


                            EuGH 12.06.2003 – C-234/01
​Die Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags führt zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Diskriminierung, die der Gerichtshof im Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 abgelehnt habe.


Der Grundfreibetrag und der diesem Freibetrag innewohnende Sozialzweck, rechtfertigt, dass, wie in Grundgesetz/Verfassung und deutschem Steuerrecht festgeschrieben, der Grundfreibetrag allen Steuerpflichtigen vorzubehalten ist, um dadurch deren Existenzminimum zu sichern (vgl. ausdrücklich EuGH-Urteil in BStBl II 2003, 859 Rz. 48.  

In deutsche Umgangssprache übersetzt: Die Gewährung des Grundfreibetrags wird seit 15 Jahren vom Finanzamt Neubrandenburg allen von ihm veranlagten Rentnern strikt verweigert entgegen deutschem und europäischem Steuerrecht mit der Konsequenz, dass alle vom FA Nbb ausgefertigten Steuerbescheide gesetzeswidrig und somit ungültig sind. 
 Im Osten hat man keine Skrupel, ​
Millionen alte, mehrheitlich hilflose und kranke Kleinrentner mit gesetzeswidrigen, extrem hohen Steuerforderungen schamlos und auf schändlichste Weise zu erpressen, die obendrein auch noch von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt und den zuständigen Justizbehörden sanktioniert werden.​​

Das Bundesverfassungsgericht

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Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 - - 1 BvL 1/09 - - 1 BvL 3/09 - - 1 BvL 4/09 - Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.  ​
                  BGE - Bedingungsloses Grundeinkommen
​ist ein in Grundgesetz/Verfassung und im deutschen Steuerrecht durch den sogenannten Grundfreibetrag garantiertes Mindesteinkommen, das nicht durch Steuern gemindert werden darf, vom Finanzamt Neubrandenburg jedoch absolut gesetzeswidrig in ein zusätzliches, nicht vorhandenes zvE - zu versteuerndes Einkommen umgewandelt und dann gesetzeswidrig voll versteuert wird.
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Wohlgemerkt - der    Grundfreibetrag wird gegen alle nur erdenklichen Vorgaben von Grund-gesetz/Verfassung und deutschem Steuerrecht vom Finanzamt Neubrandenburg gemäss dem vom EuGH verbotenen § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG auf die zu versteuernde Rente aufgeschlagen und zu 100 % mit Steuern belegt.  

Strafrechtliches Vergehen des FA Nbb gemäss
EStG § 32 a und ESt-Grundtarif 
 und verfassungskonformer deutscher Rechtsnormen, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nach
StGB § 108, § 263, § 302
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Nach deutschem Steuerrecht ist die grosse Mehrheit von Millionen  betroffenen Rentnern - ihrer kleinen Renten von weniger als +/- € 1.500,--  zufolge - STEUERFREI, was das Finanzamt Neubrandenburg jedoch nicht daran hindert, diese alten Leute mit horrenden Steuern von € 2.200,-- pro Jahr pro Rentner absolut gesetzesmissbräuchlich zu erpressen - und das seit 2005.

Oder anders formuliert: Alle Steuerbescheide des FA Nbb mit einer jährlichen  Steuerforderung von weniger als € 2.200,-- sind nach deutschem Steuerrecht manipuliert und falsch, da die diesbezüglichen Renteneinkünfte steuerfrei sind. 
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Noch Zweifel, dass der Osten anders tickt?
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EStG 32 a und § 50 Absatz 1 Satz 2
Jetzt tauchen wir ein in die Schizophrenie deutscher Steuergesetze
Das Finanzamt Neubrandenburg benutzt das zvE - zu versteuernde Einkommen - wie auf allen Steuerbescheiden ausgewiesen ist - nicht als Steuer-bemessungsgrundlage nach EStG § 32a, sondern nach einem um den voll versteuerten Grundfreibetrag erhöhten fiktiven Betrag gemäss EStG § 50 Abs. 1 Satz 2.  
Nachstehend der zitierte original Wortlaut des § 50, dessen Anwendung 1996 vom EuGH in eine Urteil als gemeinschaftsrechtswidrig erklärt wurde.: 


Satz 2: § 32a Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erhöht wird.

Fakt ist: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von deutschen Renten ist einzig und allein EStG § 32a wie folgt:.

0 bis 9.408 Euro zu versteuerndes Einkommen, wie auf jedem Steuerbescheid ausgewiesen ist, ergibt für jeden Steuerpflichtigen ohne Ausnahme eine Steuerbelastung von 0 Euro.

Anmerkung RIA WELTWEIT: Nach dem Steuererhebungs-system des FA Nbb bis zu € 2.200.

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Steuerbescheide können für zurückliegende Jahre nicht geändert werden
Amtliche Verlautbarung des FA Nbb
Eine Änderung von Einkommensteuerbescheiden für zurückliegende Jahre ist nicht zulässig, da die Bescheide bestandskräftig und nicht mehr änderbar sind. Die für zurückliegende Jahre zu Unrecht einbehaltenen Beträge können demzufolge auch nicht erstattet werden. 
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Anmerkung RIA WELTWEIT: Nach verfassungskonformen und bestätigten Gesetzen können "bestandskräftige" Steuerbescheide sehr wohl jederzeit geändert werden, wie die nachstehende Gesetze eindeutig veranschaulichen:

Das sagt das Gesetz: 
Nach § 173 AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Änderung der ursprünglich festgesetzten Steuer führen. Solche steuer-relevanten neuen Tatsachen, die 
zu niedrigeren Steuern führen, wären z.B. Fehler und/oder falsche Veranlagungsvoraussetzungen in den Steuerbescheiden gemass den nachstehenden Rechtsnormen:
§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst c AO​, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 3 Nr 63 EStG 2002, ​ § 34 Abs 1 EStG 2002​, ​ EStG VZ 2007​
Strafrechtliche Vergehen des FA Nbb gemäss
​AO § 173 und andere, StGB § 108, § 263, §246, § 302
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               Steuerrückvergütung
 Schriftlicher Widerruf einer Zwangsvollstreckung von Amts wegen
(Siehe Seite 20 - Fallbeispiel) 
Die Anordnung des Steuerabzugs 
wurde gegenüber dem Rententräger DRV widerrufen.  
Zu Unrecht einbehaltene Abzugsbeträge werden Ihnen umgehend erstattet. 

45 % (€ 1.360) wurden erstattet - die Erstattung von weiteren 55 % (€ 1.650)  lehnt das FA Nbb trotz schriftlicher Zusage von Amts wegen seit 1 1/2 Jahren kategorisch ab.​
Strafrechtliche Vergehen des FA Nbb gemäss
​StGB § 108, § 263, §246, § 302
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Zwangsvollstreckung
​auf Anordnung des FA Nbb
Zwangsvollstreckungsmassnahmen
​werden vom FA Nbb nur nach gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. 

​RIA WELTWEIT liegen  Beschwerden aus aller Welt vor, nach denen vom FA Nbb Renten und Bankkonten gepfändet wurden und nach wie vor gepfändet werden unter Verletzung von ZPO § 850 c mit einer Pfändungsfreigrenze von €1.180, das heisst, das bei Einkünften  sprich Renten unter dieser Grenze nicht gepfändet werden darf, was vom FA Nbb seit 15 Jahren ignoriert wird und trotzdem Pfändungen durchgeführt werden, obwohl all diese Rentner - ihrer kleinen Renten zufolge - nach deutschem Steuerrecht STEUERFREI sind. 
Eine Zwangsvollstreckung oder Pfändung ist für das FA Nbb keine Zwangsvollstreckung oder Pfändung, sondern man benutzt das besser klingende Wort Steuerabzug.
Strafrechtliche Vergehen des FA Nbb gemäss
ZPO 850 c, StGB § 108, § 263, § 302
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​Nachstehend das sinngemäss zusammengefasste Ergebnis einer von RIA WELTWEIT gross angelegten steuerrechtlichen Beratungsanfrage an renommierte Steuerberatungskanzleien, Fachhochschulen für Wirtschafts- und Steuerrecht, aber auch mittels Einholung von Sachverständigengutachten von Ministerien und Justizorganen auf Landes- und Bundesebene gemäss ZPO §§§ 253 - 510c.
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​Die vom Finanzamt Neubrandenburg nach EStG § 50 Abs. 1 Satz 2  erstellten und tausendfach in alle Welt verschickten Steuerbescheide an Bezieher deutscher Renten, sind mit verfassungskonformen Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland und deutschem Steuerrecht unvereinbar gemäss GG § 1 Abs. 1, GG § 20 Abs. 1, EStG § 1 (4), § 32a, § 49 (1) Abs. 4 b) und § 173 AO.
Das Finanzamt Neubrandenburg hat den grundgesetzlich und steuerrechtlich unterlegten Vorgaben unverzüglich nachzukommen, um strafrechtliche Schritte von Staats wegen gegen alle involvierten Parteien zu vermeiden.
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Die 421 Mitarbeiter des Finanzamts Neubrandenburg vertreten die irrsinnige Auffassung, dass bei der Besteuerung deutscher Renten deutsche Steuer-gesetze nicht befolgt werden müssen. Beweis? Amtliches Schreiben an RIA WELTWEIT vom 30.09.2019, Aktenzeichen 070-THA, wohlweislich ohne Unterschrift, ohne Sachbearbeiternamen, ohne Identifikationsnummer, ohne Telefon-Durchwahlnummer, ohne Zimmernummer,  wie sonst in allen Schreiben des FA Nbb üblich ist:

Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg (RiA).
            Damit erübrigt sich jeder weitere Kommentar. 
 
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Bundesministerium der Finanzen
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Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland stellen im Osten und insbesondere für das FA Nbb  eine Lachnummer dar.  

640 Finanzämter
in Worten: sechshundertvierzig
versteuern deutsche Renten nach EStG § 32a, wogegen es nichts einzuwenden gibt. Das entspricht deutschem Steuerrecht. Das Finanzamt Neubrandenburg dagegen versteuert deutsche Renten nach dem 1996 vom EuGH verbotenen § 50 EStG.
Es bestehen jedoch berechtigte Zweifel, dass es im Osten der  Bundesrepublik Deutschland überhaupt möglich ist, deutschem Steuerrecht bei der steuerlichen Veranlagung von deutschen Renten zu folgen. Im betroffenen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist es jedenfalls trotz intensiver Bemühungen unsererseits und zahlreicher Interventionen betroffener Rentner aus aller Welt nicht möglich. Somit bleiben nur noch entsprechende Initiativen auf Bundesebene übrig, die inzwischen eingeleitet wurden.
Im Osten werden rückwirkend bis 2005 Millionen von Rentensteuerbescheiden, die mit deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen unvereinbar sind, ungeachtet EStG § 32a mit weit überhöhten Steuer-forderungen von einigen Tausend €uro bis hin zu € 10.000,-- und mehr erstellt und in alle Welt verschickt, obwohl nach deutschem Steuerrecht die grosse Mehrheit dieser Rentner - ihrer kleinen Renten von +/- € 1.500 zufolge - STEUERFREI ist -

wohlgemerkt im Osten
nicht im Westen!

Und warum nicht im Westen?

Weil strafrechtliche Vergehen nach DDR-Muster, selbst 30 Jahre nach der Wende, im Osten nach wie vor an der Tagesordnung sind und kommentarlos geduldet werden - auch von den dortigen Justizbehörden.
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So tickt der Westen
​in Bezug auf Rentensteuer
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Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen gemäss EStG § 32 a und dem ESt-Grundtarif (ESt-Tabelle), der die gesetzliche Grundlage für den ESt-Grundtarif darstellt.
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Das ist die zentrale Tarifvorschrift des deutschen Einkommensteuergesetzes
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an die alle Finanzbehörden OHNE AUSNAHME gebunden sind und woraus hervorgeht, dass die grosse Mehrheit der 2 Millionen Rentner, die vom Osten  steuerlich veranlagt wird, ihrer kleinen Renten zufolge,
STEUERFREI
ist.
So tickt der Osten
in Bezug auf Rentensteuer
​Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich NICHT!!! nach dem zu versteuernden Einkommen und der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32 a, sondern - original Wortlaut FA Nbb - nach EStG § 50, der vom EuGH in einem Grundsatzurteil bereits 1996 als gemeinschaftsrechts-widrig erklärt wurde.
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​Das bedeutet, das die grosse Mehrheit der mehr als 2 Millionen Rentner, die vom Osten steuerlich veranlagt werden, trotz Ihrer kleinen Renten zur Zahlung von mehreren Tausend €uro Steuern bis hin zu € 10.000,-- und mehr für zurückliegende Jahre gezwungen werden.
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Wenn Sie auf den nachstehenden Link klicken, gelangen Sie direkt zu der Seite, auf der diese absurde Steuerpraxis  des FA Nbb erläutert wird.
Der Osten tickt anders
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​Ein Erbe, das es gilt, besser heute als morgen abzuschütteln..​
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So werden im Osten, in dem auch heute noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist, deutsche Steuergesetze rücksichtslos manipuliert.

DER OSTEN TICKT ANDERS!
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Al Capone

der weltweit bekannte Mafia Boss in Chicago wurde wegen Steuerdelikten in Millionenhöhe inhaftiert.

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Dr. Gruel & Sven Völchert - Amtsleiter des FA Nbb 
droht in nicht zu ferner Zukunft das gleiche Schicksal ebenfalls wegen Steuerdelikten, jedoch nicht in Millionenhöhe, sondern im Milliardenbereich. 
RIA WELTWEIT arbeitet daran.

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Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide

Verfassungswidrige Steuererhebung auf deutsche Renten mit strafrechtlichen Konsequenzen wie Betrug - Erpressung - arglistige Täuschung von Millionen Rentnern weltweit - Amtsmissbrauch - Unterschlagung - Urkundenfälschung und Nichtbefolgung deutschen Steuer- und Strafrechts.
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  Amtsleiter Dr. Gruel 
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Hauptverantwortlich für Rentensteuerbetrug an der schweigenden Mehrheit der mehr als 2 Millionen  grösstenteils kranken und hilfsbedürftigen 70, 80 und 90 jährigen Rentner weltweit mittels

betrügerisch manipulierter Steuerbescheide

 ​Nachstehend die überzeugende Argumentation des Finanzamts Neubrandenburg zu allen Beschuldigungen
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Dr. Gruel
Amtsleiter
​Sven Völchert
stellvertretender Amtsleiter
Wachen Sie auf - Sie leben nicht mehr in der DDR

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Die mit Abstand beste und einzige Option wäre, die horrenden Anschuldigungen überzeugend zu widerlegen, .ansonsten ergibt sich die logische Schlussfolgerung aufgrund mangelnder Beweise des FA Nbb
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Die Schergen des FA Nbb schlagen den alten Leutchen ein paar chaotische und unverständliche Steuerparagraphen und falsche Behauptungen um die Ohren und nutzen somit die Steuerunkenntnis der Rentner schamlos aus, um ihnen  auf betrügerische Art das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Rede ist nicht von Kleingeld, sondern von Tausenden Euro pro Rentner.

​Die vergrämten Gesichter von Rentnern sprechen eine deutliche Sprache, die sich den kriminellen Machenschaften des FA Nbb nicht entgegenstellen können und somit wegen mangelnder Steuerfachkenntnisse notgedrungen der schweigenden Mehrheit von Millionen Rentnern angehören, die vom
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seit 15 Jahren steuerlich veranlagt und mit illegalen und somit rechtswidrigen/strafrechtlichen Steuerforderungen von einigen Tausend €uro erpresst werden, obwohl sie
nach deutschem Steuerrecht
- ihrer kleinen Renten zufolge -
steuerfrei
sind.
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​Im Westen ist ein Steuerfreibetrag - wie schon der Name sagt -  STEUERFREI, wogegen im Osten ein Steuerfreibetrag gesetzeswidrig auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen und zu 100 % voll versteuert wird, was den nachstehenden strafrechtlichen Tatbeständen entspricht:.
Betrug - arglistige Täuschung - Amtsmissbrauch
verübt an mehrheitlich kranken und hilfsbedürftigen alten Menschen, was an Skrupellosigkeit, Unverschämtheit und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten ist.
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Und Niemand - weder im Westen noch im Osten - stört sich daran.
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Weitere authentische Beispiele, dass der Osten anders tickt,
​auf Seite 7 - Hilferufe. Bitte auf den nachstehenden Link klicken
Hilferufe
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2 Millionen Rentner fordern die Besteuerung ihrer Renten nach deutschem Steuerrecht
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nicht mehr und nicht weniger,

​was vom Finanzamt Neubrandenburg seit 2005 gesetzeswidrig strikt verweigert wird. 

 
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 Betrug - Erpressung - arglistige Täuschung von Millionen Rentnern weltweit - Amtsmissbrauch - Unterschlagung - Urkundenfälschung und Nichtbeachtung deutschen Steuer- und Strafrechts

​Die Rede ist nicht von der
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sondern von einer deutschen Steuerbehörde im Osten,
weltweit bekannt und gefürchtet unter dem Namen
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seit 15 Jahren Synonym für
betrügerisch manipulierte Steuerbescheide
Strafrechtlich manipulierte Steuerbescheide
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​International anerkannte Grundsätze
und
besondere Regelungen

nach denen das Finanzamt Neubrandenburg Rentner steuerlich veranlagt und die von RIA WELTWEIT kritisch hinterfragt werden,  existieren

nicht im Deutschen Grundgesetz
nicht im deutschen Einkommensteuergesetz
nicht in der deutschen Abgabenordnung
nicht in den Sozialgesetzbüchern​

nicht in der  deutschen Zivilprozessordnung
nicht in den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
nicht in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
nicht in den Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union
und sind somit
​nicht rechtskräftig,
ermöglichen dem Finanzamt Neubrandenburg RiA jedoch seit 15 Jahren unter vorsätzlicher Missachtung aller nur erdenklichen deutschen Steuer- und Strafgesetze überproportiomal weit überhöhte Steuereinnahmen, von denen die übrigen 640 deutschen Finanzämter nur träumen können.
 Und die deutsche Justiz - sowohl im Osten als auch im Westen - drückt beide Augen zu.
Betrug - Erpressung - arglistige Täuschung von Millionen Rentnern weltweit - Amtsmissbrauch - Unterschlagung - Urkundenfälschung und Nichtbeachtung deutschen Steuer- und Strafrechts
sind, der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und der Generalstaats-anwaltschaft Rostock zufolge, in Neubrandenburg und im "neuen" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern keine strafrechtlichen Tatbestände, die zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führen.
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Ständig zunehmende Strafanzeigen von im Ausland lebenden deutschen Rentnern gegen das FA Nbb sprechen eine deutliche Sprache. Die Justizorgane wimmeln jedoch alles mit absurden und irrationalen Argumenten strikt ab.
Verblüffend ähnliches Verhalten der heutigen ostdeutschen Justizorgane mit denen der ehemaligen DDR sind nicht von der Hand zu weisen.
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Synonym für strafrechtlich manipulierte Steuerbescheide unter Missachtung des deutschen Steuerrechts
aufgrund von immer noch anzutreffendem, mit kriminellen Ambitionen versehenen Gedankengut der ehemaligen DDR

​RIA WELTWEIT
hat als Renterschutzverband die Verpflichtung übernommen, 
 diesen hochkriminellen Machenschaften ein Ende zu setzen. 
Die deutschen Justizorgane sind dazu nicht in der Lage.
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von den betroffenen Rentnern weltweit seit 15 Jahren vergeblich gefordert wie folgt:.
Rentenbesteuerung nach deutschem Steuerrecht
​und nicht nach im deutschen Steuerrecht unbekannten Sonderregelungen  des FA Nbb.
Oder frei nach den weisen Erkenntnissen des weltweit bekannten britischen Erfolgsautors George Orwell: 
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Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden - staatlich sanktioniert.​​ ​

Das in Grundgesetz/Verfassung
und
im deutschen Steuerrecht
sowie in einer Reihe von
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
​ festgeschriebene 

BGE - Bedingungslose Grundeinkommen

wird seit 15 Jahren vom Finanzamt Neubrandenburg allen Steuerpflichtigen gesetzesmissbräuchlich verweigert.
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​Der Amtsleiter des Finanzamts Neubrandenburg Dr. Gruel,.
der stellvertretender Amtsleiter Sven Völchert.
sowie alle namentlich bekannten und nicht bekannten Mitarbeiter des FA Nbb, die an den strafrechtlichen Rentenbesteuerungspraktiken in den vergangenen 15 Jahren beteiligt waren und es immer noch sind.
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Die Auswahl des Standortes Neubrandenburg für das FA Nbb als Zentralstelle für "Sonderaufgaben" bezüglich steuerlicher Veranlagung von Rentnern, die aus öffentlichen deutschen Rentenkassen Geld erhalten, ist Insideraussagen zufolge kein Zufall, weil in der schönen mittelalterlichen Stadt Neubrandenburg, aber auch im gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, auch heute noch - 30 Jahre nach der Wiedervereinigung - mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist.

​Inzwischen zählt die Stadt Neubrandenburg gemäss deren Website zu den finanziell leistungsfähigsten Kommunen in Ostdeutschland. Kein Wunder, wie man im weiteren Verlauf dieses Webportals detailliert erfahren kann.



Ebenfalls in diese strafrechtlichen Manipulationen involviert
 sind


die Stadtverwaltung von Neubrandenburg OB Silvio Witt
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die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und ihrem Kabinett, 

die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg StA. Oerters

die Generalstaatsanwaltschaft Rostock OStAin Klein
die alle gemeinsam die gesetzeswidrigen Steuerveranlagungspraktiken des FA Nbb billigen und es seit 15 Jahren vermeiden, strafrechtliche Schritte einzuleiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Und warum? Weil sie alle direkt oder indirekt von den gewaltigen Steuereinnahmen des FA Nbb profitieren. 
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Das blüht Ihnen, wenn Sie sich als Rentner auf Diskussionen mit dem Finanzamt Neubrandenburg einlassen
​​Die detaillierte Beschreibung eines seit 2014 andauernden typischen Streitfalles unseres Fallbeispiels, dem inzwischen 82-jährigen Wilhelm S., bitten wir Seite 20 dieses Webportals zu entnehmen.

Darüber hinaus vermittelt dieses Webportal einen Einblick in die mafiösen Machenschaften einer deutschen Steuerbehörde bei der steuerlichen Veranlagung von Rentnern entgegen allen nur erdenklichen Vorgaben von Grundgesetz/Verfassung sowie deutschem Steuer- und Strafrecht.
​         
​            Und von offizieller öffentlicher Seite scheint das Niemanden zu stören.
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Schön wär's!
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Dass diese inzwischen in aller Welt bekannten Steuerbetrugsfälle einzelner deutscher Steuerbehörden, ​nicht zuletzt auch bedingt durch die ständig steigende Besucherzahl unseres Webportals mit täglich 100 Besuchern und mehr, nicht gerade zum guten Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen, dürfte wohl nicht von der Hand zu weisen sein.
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vom 11. September 2020
an das Finanzamt Neubrandenburg und alle vorgenannten Personen und Institutionen.
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Treten Sie in aller Öffentlichkeit den Beweis an, dass Sie zu Unrecht beschuldigt werden. Widerlegen Sie die in diesem Webportal vorgebrachten ungeheuren Beschuldigungen und Thesen, aber bitte nicht mit irgendwelchen nichtssagenden Floskeln und Ausreden, sondern mit gesetzesunterlegten Argumenten und Fakten. 

Überzeugen Sie uns und Millionen von Rentnern weltweit mit Fakten, dass Sie die wahren Rechtspositionen vertreten und unsere Thesen unhaltbar sind. Das zumindest sind Sie den alten Menschen, die dieses Land aufgebaut haben, schuldig.              
Die gesetzesfundierten Forderungen von Millionen von Rentnern einfach stillschweigend zu ignorieren, wie bereits seit vielen Jahren von allen Institutionen praktiziert, ist keine Option, sondern eine Bestätigung dafür, dass unsere Thesen und Anschuldigungen gesetzeskonform und nicht zu widerlegen sind, was letztendlich auch für anstehende Gerichtsverfahren eine erdrückende Beweislast darstellt, die es zu widerlegen gilt. 
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​​RIA WELTWEIT
​kämpft für die Rechte von Rentnern, die von deutschen öffentlichen Rentenkassen Geld erhalten und verhilft ihnen somit zu einem
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Rentenbesteuerung nach deutschem Steuerrecht
​Das ist es, was deutsche Rentner fordern
--- nicht mehr und nicht weniger ---
​Für die Mehrzahl der deutschen Rentner bedeutet das,
ihrer niedrigen Renten zufolge


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und endlich eine Erlösung von den gesetzeswidrigen und betrügerischen  Machenschaften des FA Nbb mit gesetzlosen Steuerforderungen über Tausende von Euro an Rentner, die nach deutschem Steuerrecht STEUERFREI sind.

Wir arbeiten daran
dass in Deutschland steuerpflichtige Renten nach deutschem Steuerrecht besteuert werden, womit einige Finanzämter ihre Probleme haben, insbesondere das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern.
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