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Einkommensteuererhebung für Bezieher deutscher Renten mit Wohnsitz im Ausland,
die sich in keiner Weise von Rentnern mit Wohnsitz in Deutschland unterscheiden -
stellvertretend für viele Millionen Bezieher einer deutschen Rente
Einführung in ein beispielloses Rentensteuerdrama, das nicht nur in der deutschen Öffentlichkeit, sondern auch in Fachkreisen weitestgehend unbekannt ist.
Rentenbesteuerung
Fritz und Hilli Schmitt
28.01.2022 - an poststelle@bmf.bund.de
Hildegard Schmitt
Calgary Alberta
Canada
Calgary 27.01.2022
Besteuerung der Empfänger deutscher Renten im Ausland
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der fatalen Sache der Rentenbesteuerung - vornehmlich der Rentenbesteuerung der deutschen Rentner im Ausland - durch das Finanzamt Neubrandenburg habe ich kürzlich zahlreiche Ministerien, Behörden und Personen der Politik und der Allgemeinen Öffentlichkeit sowie Presse und Rundfunkanstalten über mein Anliegen informiert und um Hilfe gebeten.
Inzwischen liegen mir einige Antworten vor, jedoch muss ich immer wieder feststellen, dass sich scheinbar NIEMAND für dieses Unrecht der Rentenbesteuerung, das vor allen Dingen gegen unser Grundgesetz verstößt, verantwortlich fühlt. Meine Eingaben und Bitten um Abhilfe, werden ignoriert oder aber von einer Stelle zur Anderen verwiesen. Offensichtlich will KEINER für das kriminelle Treiben des Finanzamtes Neubrandenburg zuständig sein. Hat man es da mit einer Enklave von Gesetzlosen zu tun, die sich keinem Recht zu beugen haben und die nur noch mit ihren 'Erträgen' bzw. 'Einnahmen' stolz in Presseverlautbarungen prahlen?
Wenn unser Grundgesetz ausgehebelt und entsprechend missbraucht wird, um die Bürger zu diskreditieren, dann ist der deutsche Staat doch nicht mehr in Ordnung! Wenn Deutschland von Regierungsmitgliedern geführt wird, die es selbst mit den Gesetzen nicht so genau nehmen, dann bräuchte man sich eigentlich über Recht und Gesetz keine Gedanken mehr zu machen.
Die Wahlen sind vorbei - und schon interessiert der Bürger nicht mehr!
Da ich den Glauben an das Gute und Gerechte noch nicht so ganz verloren habe, versuche ich Alles, um ein großes Unrecht gegen die Rentner im Ausland abzuwenden.
In der Hoffnung, dass ich nun endlich in Ihnen den richtigen Ansprechpartner gefunden habe, richte ich mein Schreiben wegen der Besteuerung deutscher Renten an Sie und bitte Sie, sich der Sache anzunehmen und einzugreifen!
Hier die Beschreibung der Geschehnisse (beruhend auf eigenen Erfahrungen und auf verlässliche Informationen weiterer Geschädigter), wie die Auslandsrentner durch das Finanzamt Neubrandenburg in den Ruin getrieben werden:
Besteuerung der Rentner im Ausland!
Im Folgenden geht es um eine Thematik, mit der sich rechtschaffende Menschen beschäftigen sollten, denen das Wohl ihrer Mitmenschen am Herzen liegt und die sich für ihr Handeln und Denken zum Leitsatz gemacht haben, dass die unter §1 unseres Grundgesetzes genannte Würde des Menschen unantastbar ist. Das ist der Leitsatz, der das Gedankengut eines jeden Menschen bestimmen sollte und auch das Denken und Handeln der Verfasserin bestimmt.
Diesem Leitsatz steht die Vorgehensweise des Finanzamtes Neubrandenburg vollkommen entgegen, denn dort wird die Würde des Menschen unter den Tisch gekehrt und mit Füssen getreten, natürlich unter dem Deckmantel, nach Recht und Gesetz zu handeln. - Es geht um die Rentenbesteuerung der Rentner im Ausland, die von dem Finanzamt Neubrandenburg in den Ruin getrieben und nicht mehr losgelassen werden. Über diese Missstände sollten Alle erfahren und vor allen Dingen sollten sich unsere Politiker mit dieser Thematik befassen, denn das darf einfach nicht so weitergehen, wie die Rentner dort behandelt werden und wie sie wirklich in die Armut getrieben und der Menschenwürde beraubt werden.
Dieser Erfahrungsbericht beruht auf zuverlässige und jederzeit belegbare Wiedergabe der Probleme eines deutschen Rentner-Ehepaares, ansässig sowohl in Kanada als auch in Deutschland, das bis jetzt jedes Jahr die fälligen Steuern sowohl in Deutschland als auch in Kanada ordnungsgemäß entrichtet hat. Für das Steuerjahr 2020 sind sie unglücklicher Weise in die Mühlen der Mitarbeiter des ostdeutschen Finanzamtes Neubrandenburg geraten, von denen sie sich belogen und betrogen fühlten und sich so gerade eben in Selbsthilfe aus den Manipulationen dieses ostdeutschen Finanzamtes befreien konnten, was für 370.000 weitere Rentner fast unmöglich erscheint. Die Mitarbeiter des Finanzamtes Neubrandenburg wollten dieses Ehepaar so wie 370.000 weitere Betroffene (nach eigenem Bekunden des FA) mit falschen Angaben und falschen Berechnungen um ihre Renteneinkünfte bringen, die diese Rentner während ihrer Berufsjahre in Deutschland durch ihre Beiträge in die Rentenkasse erarbeitet haben.
Die Amtsleitung und die Mitarbeiter des FA Neubrandenburg täuschen wissentlich ihre 'Opfer‘ (die Rentner) über Tatsachen hinweg, indem sie diese unter Ansatz des für die Rentenbesteuerung angewandten § 50 EstG in den Irrtum versetzen, dass für sie der § 32a EstG nicht gelte und ihnen somit der Grundfreibetrag nicht zustehe, so dass sich die betroffenen Rentner letztendlich nicht mehr zu helfen wissen und sich sodann einer Verfügung über ihr Vermögen per Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber sehen und sich kein anderer Ausweg mehr eröffnet. Diese Maßnahme hat dann einen erheblichen Vermögensschaden zur Folge, so dass den Rentnern damit ihr Anrecht auf den Jedem Einkommensteuerpflichtigen zustehenden Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EstG)) zur Sicherung ihres Existenzminimums auch nicht mehr belassen wird, sondern Ihnen auch noch genommen wird! Darüber hinaus werden ihre Renten noch mit unzulässig hohen Beträgen gepfändet, so dass ihnen der ihr Lebensunterhaltsminimum auch noch genommen wird. Wir nehmen doch an, dass unser Grundgesetz auch für die deutschen Rentner im Ausland gilt und befolgt werden muss und wir als Deutsche behandelt werden! – Oder ist unser Grundgesetz nur noch eine Farce, eine Attrappe? Wenn man über die Jahre betrachtet, wie die Politiker in den obersten Reihen mit unserem Grundgesetz umgegangen sind und es ‘ausgehebelt‘ haben, dann MUSS man sich doch die Frage stellen, ob unser Grundgesetz noch existent ist! Da ist auch die Frage berechtigt: Ist Deutschland noch eine Demokratie?
Systematisch werden die Auslandsrentner, die in vielen Ländern der Welt ansässig sind, um ihre durch Rentenbeiträge erworbenen Einkünfte gebracht, indem – auch bei Kleinstrenten, die normalerweise steuerfrei wären - der anzuwendende Grundfreibetrag dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird und sich so eine unzumutbare Steuerlast ergibt, die häufig von den betroffenen Rentnern gar nicht gezahlt werden kann, da sie sowieso von ihren Renten kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Sodann reagiert (wenn überhaupt) dieses ostdeutsche Finanzamt mit dem Angebot von hohen Ratenzahlungen oder droht mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, so dass der zu bezahlende Steuerbetrag nicht mehr so auffällig ins Gewicht fällt. Oft wissen die betagten Rentner gar nicht, wie Ihnen geschieht, stimmen in Unwissenheit irgendwelchen Maßnahmen zu, von denen sie vorher noch nie gehört haben. Hinzu kommen dann noch Sprachprobleme, die erst recht deren Situation als unlösbar erscheinen lassen. Sie sind, da vollkommen mittellos, auf die Unterstützung von Angehörigen angewiesen. Erschwerend kommt dann noch hinzu, dass die jüngeren Söhne oder Töchter der betagten Rentner, die ihren Eltern zur Seite stehen wollen, meist im Ausland aufgewachsen und daher der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Auf diese Weise gesellen sich noch weitere unlösbare Probleme hinzu, zumal das Finanzamt Neubrandenburg unter den eigenen Veröffentlichungen verlauten lässt: "Amtssprache ist Deutsch!!!" In den meisten Fällen ziehen sich die von Amts wegen eingeschüchterten und diskriminierten Rentner zurück und befristen ihren Lebensabend zwar im Ausland, jedoch fast mittellos und am Rande des Ruins.
Hier mal eine Beispielrechnung, um jedem Leser zu verdeutlichen, um welche Beträge es hier geht:
Die Steuerermittlung gemäß der beschränkten Steuerpflicht sieht bei einer hier als Beispiel angenommenen Jahresrente von 10.000,- € dann so aus:
Bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 10.000,-- €
würden die Steuern : 86,-- € betragen.
Bei einer gesetzeswidrigen Erhöhung des zu versteuernden Einkommens um den Grundfreibetrag in Höhe von ca. 9.400,-- (im Jahr 2020)
ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen aus der Summe des tatsächlichen Einkommens (in diesem Beispiel 10.000 €) plus Grundfreibetrag wie folgt:
Einkommen: 10.000,- € + 9.400,- € = 19.400,- €
Für diesen widerrechtlich erhöhten Betrag ergibt sich dann
eine Steuerpflicht in Höhe von 2.189.- €
Das 2.103.- € mehr (!) die sich durch die Hinzurechnung des Grundfreibetrages ergeben, bei einer monatlichen Rente von nur ca. 833,-- €!
Sollte man da untätig zuschauen? – Leider können die Wenigsten dieser Rentner für sich selbst sprechen. Aber das sind doch auch Rentner, egal aus welchen Gründen sie ins Ausland gegangen sind! Deutschland will nun von diesen Rentnern, die ihre Rente in Deutschland erworben und für ihr gesamtes Einkommen schon einmal Steuern in Deutschland abgeführt haben, deutsche Steuern erhalten!
Die Zuhilfenahme eines immer wieder vom FA Neubrandenburg empfohlenen Steuerberaters können sich die wenigsten betagten Menschen leisten. So verlangt ein versuchsweise in dieser Sache angeschriebener Steuerberater gleich mehr als 400,-- € nur zum ‘Einlesen (Einarbeiten)‘ der ganzen Sache! Und sollte sich doch Jemand finden, der Hilfe leistet, dann geht es um fast unlösbare sprachliche Probleme. Also stehen die betagten Rentner, die ihren Lebensabend mit ihren Renteneinkünften im Ausland bestreiten wollten, im Abseits.
Dabei besagt unser Grundgesetz ganz klar und deutlich unter
§ 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar
und unter
§ 3, Punkt 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Darüber hinaus gibt es noch in fast jedem DBA, das Deutschland mit den verschiedenen Ländern gemäß dem OECD Musterabkommen abgeschlossen hat, den Artikel der Gleichbehandlung (hier: Art. 24 des DBA Kanada), der folgendes besagt:
Art. 24 Gleichbehandlung:
Staatsangehörige eines Vertragsstaats dürfen im anderen Vertragsstaat keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender ist, als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen Staatsangehörige des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit, unterworfen sind oder unterworfen werden können. Diese Bestimmung gilt ungeachtet des Artikels 1 auch für Personen, die in keinem Vertragsstaat ansässig sind.
Außerdem ist auch im EStG (§ 32a Abs. 1 Nr. 1) verankert:
Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag.
Unter der Einhaltung dieser Vorschrift dürfte es diese Ungleichbehandlung der Rentner im Ausland doch nicht geben! - Es handelt sich doch gleichermaßen im Inland und im Ausland um 'Einkommensteuerpflichtige'!
Die Ausgangssituation der Rentner im Inland und der Rentner im Ausland ist und bleibt doch dieselbe und darauf kommt es doch an: Beide haben ihre Renten im Inland (Deutschland) mit ihrer geleisteten Arbeit erwirtschaftet und versteuert in die Rentenkassen eingezahlt. Nun, da sie von ihren Renteneinkünften leben wollen, erfolgt eine Ungleichbehandlung sondergleichen: Dem Inlandsrentner verbleibt – auch bei geringen Renteneinkünften – sein Einkommen, dem Auslandsrentner werden die Renteneinkünfte durch widerrechtliche Steuerforderungen genommen. Wo ist denn da die gesetzlich vorgesehene Gleichbehandlung? Es ist doch ebenfalls zu berücksichtigen, dass viele der Auslandsrentner in Deutschland auf staatliche Unterstützung angewiesen wären. Die deutsche Gesetzgebung geht sogar so weit, dass der ausländische Staat nun für den Lebensunterhalt der Auslandsrentner aufkommen soll, so dass es keinesfalls zu keiner 'Begünstigung‘ dieser Rentner kommt (was von einer Mitarbeiterin des Finanzamtes Neubrandenburg in einem Interview so benannt und dargestellt wurde)! Selbst aus diesen Unterstützungen zieht der deutsche Fiskus noch Steuern – nein KEINE STEUERN, sondern berechnet diese Leistungen unter dem Namen des 'Progressionsvorbehalts' zur Ermittlung eines höheren Steuersatzes, mit dem der Rentner dann wiederum belastet wird.
Diese Machenschaften stellen eine höchst diskriminierende Behandlung der Auslandsrentner dar, die auf diese Weise ganz stark benachteiligt werden.
Wenn der deutsche Staat seinen Rentnern Vergünstigungen ermöglicht, so MUSS er doch alle Rentner gleichbehandeln – so schreibt es unser Gesetz vor – oder sind die Deutschen im Ausland keine Deutschen mehr? - Im Übrigen besteht für jedes Finanzamt die Verpflichtung, dem Steuerpflichtigen den günstigsten Steuersatz zu berechnen.
Dass das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg als einziges Finanzamt in Deutschland die Auslandsrentner erfasst und besteuert, ist eine Sonderstellung für diese Institution, allerdings sollte unser Grundgesetz und unser Steuerrecht für alle Rentner gleichermaßen ohne Unterschied von diesem Finanzamt angewandt werden, wie bei mehr als 640 anderen Finanzämtern Deutschlands auch!
Da kommt der Verdacht auf, dass das Finanzamt Neubrandenburg seiner Vormachtstellung den Auslandsrentnern gegenüber sehr bewusst ist und diese Stellung ausnutzt, indem es den Auslandsrentner ausnahmslos mit extrem hohen Steuerforderungen belastet, ohne dabei die wirkliche Zahlungsfähigkeit/die Würde einer Person zu berücksichtigen. Dieser Verdacht bestärkt sich noch dadurch, dass sich dieses ostdeutsche Finanzamt, wie kein anderes Finanzamt, noch öffentlich damit rühmt, 'Einnahmen‘ in Milliardenhöhe zu haben. Als ginge es darum, den Menschen möglichst viel Geld zu nehmen und damit 'Profit' zu machen! ...und hier ist wohl die Frage extrem berechtigt, ob es sich bei dieser Institution um ein 'Amt' oder um eine 'Profitgesellschaft' handelt! Grundsätzlich übersehen wird dabei, dass es sich bei den Steuerpflichtigen um kleine Rentner und nicht um Großindustrielle handelt. Dabei ist es den Auslandsrentnern klar, dass sie steuerpflichtig sind, (es mag dabei auch Ausnahmen geben), jedoch ist der große Teil der Rentner sich dessen bewusst, dass er auf die deutsche Rente Steuern abführen muss. Nicht einzusehen ist es jedoch, dass der Deutsche im Ausland plötzlich noch den Grundfreibetrag als fiktives 'Einkommen' hinzu bezahlen soll, wogegen jedem Rentner bzw. jedem Steuerpflichtigen in Deutschland der Grundfreibetrag zur Sicherung seines Einkommens/Lebensunterhalts gewährt wird und er - sollte sein Renteneinkommen geringer sein - in Deutschland steuerfrei wäre, ganz abgesehen von weiteren Beträgen, die steuervergünstigend angesetzt werden könnten.
Diese unterschiedliche Behandlung ist menschenunwürdig und zerstört Existenzen! Was noch hinzu kommt: erklären Sie mal einem 80-jährigen Rentner was es mit der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht auf sich hat! Und die betagten Rentner haben meistens kein Internet oder können sich derartiger Kommunikationsmittel bedienen. Über allem schwebt der Grundsatz der Gleichbehandlung, dass jedem deutschen Steuerzahler der Grundfreibetrag zusteht! Da steht scheinbar ein Gesetz (das Grundgesetz) dem anderen (Einkommensteuergesetz) entgegen und scheinbar stellt sich Niemand von den Verantwortlichen der Regierung seiner Verpflichtung den Bürgern gegenüber, da für Abhilfe zu sorgen. Das würde Zivilcourage eines jeden sogenannten Volksvertreters bedeuten. Diese finanzrechtlichen Vorgehensweisen bedürfen der dringenden Klärung!
Hier werden Delikte durch das Finanzamt Neubrandenburg begangen, die anscheinend durch den Amtsleiter, gebilligt und gedeckt werden, indem er die angewandte Geldeintreibung seiner Mitarbeiter autorisiert. Selbst informierte Staatsanwaltschaften sehen keine Notwendigkeit, gegen diese Gesetzesverstöße vorzugehen. Im Gegenteil, da wird der Anzeigende noch mit einem äußerst fragwürdigen Satz beschieden, der folgendermaßen lautet: „Darauf ob Verwaltungsangehörige das Recht richtig oder falsch anwenden, kommt es dabei nicht an. Die unzutreffende Rechtsanwendung durch Verwaltungsangehörige an sich ist nicht strafbar ….! Mit anderen Worten, ihnen wird ein Freifahrtsschein für unzulässige Gesetzesanwendung erteilt! – Und das interessiert unsere amtierenden Politiker nicht? Es müsste doch ihre Pflicht sein, Abhilfe zu schaffen!
Es muss festgestellt werden, ob diese durch das Finanzamt Neubrandenburg angewandte Methodik gegen die Auslandsrentner strafrechtlich zu verfolgen ist, da den betroffenen Auslandsrentnern ihre Würde genommen wird, die laut Grundgesetz UNANTASTBAR ist.
Nachstehend die Stellungnahme einer Kanzlei, die laut Presseberichten beeindruckende Ergebnisse mit Gerichtsverfahren bis hin zum BVerG aufweisen kann:
„Die uns übersandten Steuerbescheide sind mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts unvereinbar und nicht rechtskräftig, da sie die rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags nach der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Absatz 1 Satz 2 zum Inhalt haben, die nach deutscher und internationaler Rechtsprechung seit 1996 als verfassungs- und steuerrechtswidrig gilt und deren Anwendung somit ausnahmslos untersagt ist. Darüber hinaus wurde die Steuer nicht, wie es das deutsche Einkommensteuergesetz unmissverständlich vorschreibt, nach dem realen zu versteuernden Einkommen (zvE) ermittelt, das auf allen Steuerbescheiden ausgewiesen ist, sondern nach einem um ein Vielfaches erhöhten fiktiven Betrag.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist, deutschem Steuerrecht zufolge verpflichtet, diese Bescheide entsprechend § 173 AO aufzuheben und neue, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Bescheide nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG zu erstellen, wie bereits durch mannigfaltige Gerichtsurteile nicht nur des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern bestätigt wurde, sondern auch von höchstrichterlichen Gremien wie BVerfG. BFH und EuGH und darüber hinaus gemäß Steuerbescheid vom 16.11.2021 inzwischen auch vom Finanzamt Neubrandenburg selbst bei einem im außereuropäischen Ausland lebenden deutschen Rentner anschaulich aufgezeigt wird.
Des Weiteren gibt es eine Dokumentation des Gesetzgebers Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV: Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.09.2020 - 2 K 380/19- Unter Änderung des Bescheides für 2017 über Einkommensteuer vom 22.03.2019, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.11.2019, wird der Kläger (ein deutscher Rentner im Ausland) als fiktiv unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt (unter Anrechnung des Grundfreibetrags nach der zentralen Tarifvorschrift 32a des EStG). Die Berechnung der konkreten Steuer wird dem Beklagten (Finanzamt Neubrandenburg) übertragen.
Einkommensteuergesetz (EStG) § 32a Einkommensteuertarif :
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen!
… und hier noch ein neuerer Fall:
Finanzamt Neubrandenburg - Bescheid für 2020 vom 16.11.2021 - Festsetzung - Art der Steuerfestsetzung: Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert. Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 03.06.2021. Dieser Bescheid tritt an die Stelle des angefochtenen Bescheids vom 03.06.2021. –
Nach einem halben Jahr konnte nach langem Hin und Her ein neuer Steuerbescheid erwirkt werden, mit dem nach so langer Zeit die ‘unbeschränkte‘ Steuerpflicht zugestanden wurde.
Der Bescheid vom 03.06.2021 enthält die rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags nach der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Abs.1 Satz 2, wogegen der neue Bescheid vom 16.11.2021 nach der unbeschränkten Steuerpflicht und der absolut gesetzeskonformen zentralen Tarifvorschrift 32a EStG erstellt wurde. Davon ist in diesem Bescheid jedoch keine Rede, auch die beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht wird im neuen Bescheid mit keiner Silbe erwähnt.
Nach einem halben Jahr der Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt Neubrandenburg, die erhebliche, gesundheitliche Schäden und Belastungen wie Panikattacken, Schlaflosigkeit usw. - hinterlassen haben, die fast schon als ‚Körperverletzung‘ zur Anzeige gebracht werden könnten, rollt dann eine neue Lawine in Form von irrationalen Vorauszahlungsbescheiden auf den Rentner zu: wieder werden Forderungen ausgegeben, die haltlos sind, da prompt der neue Steuerbescheid bezahlt wurde und auch Bereitschaft gezeigt wird, Vorauszahlungen in angemessener Höhe zu leisten, wobei das Finanzamt Neubrandenburg den Steuerzahler wieder zur Ader lassen will. Wieder werden die nicht enden wollende Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt Neubrandenburg fortgesetzt. Auch laufen gerichtlich verfügte Erstattungen von Überzahlungen ins Leere und werden durch das Finanzamt Neubrandenburg einfach ignoriert.
Aufgrund der vorgenannten gesetzesunterlegten Rechtsmittel, wird versucht, gegen das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg vorzugehen und umfassende Ermittlungen einleiten zu lassen, gegen das Finanzamt, das sich selbst damit rühmt, das zentrale Finanzamt für Auslandsrentner zu sein, so dass diesem Finanzamt Neubrandenburg auferlegt wird, den vorgenannten Rechtsvorschriften angepasste Steuerbescheide zu erstellen.
Diesem gesetzeswidrigen Treiben der Verantwortlichen des Finanzamtes muss endlich ein Ende gesetzt werden und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden, um sie zu einer Neuausstellung der Bescheide an die Auslandsrentner nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a. EstG zu veranlassen! Diesem ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg, das sich unter all den deutschen 'normal' arbeitenden Finanzämtern als Enklave mit Sonderrechten fühlt und ungehindert die Auslandsrentner in den gesundheitlichen und finanziellen Ruin treibt, muss Einhalt geboten werden!
Ganz davon abgesehen, wie die Arbeitsweise des Finanzamtes Neubrandenburg missbilligt wird, so wäre es doch für unsere neue Regierung an der Zeit (noch) bestehende Rentengefüge zu ändern und zu überarbeiten, denn so kann und darf es nicht weitergehen. Erarbeitete Renten, die während des Berufslebens mit versteuerten Beiträgen erwirtschaftet wurden, MÜSSEN beim Rentenbezug steuerfrei sein, ..... und dies MUSS sowohl für jeden deutschen Rentner gelten - egal WO er sich befindet (oder vom Finanzamt Neubrandenburg 'ausfindig' gemacht wurde)! Und gerade dieses Finanzamt, das die Rentner bedrängt und um ihren Lebensunterhalt bringt, wird von Steuergeldern unterhalten. Deutschland versorgt und unterstützt die halbe Welt, jedoch für die Rentner, die nun von ihren in die Rentenkasse entrichteten Beitragszahlungen leben wollen, ist kein Geld da!
Auch Auslandsrentner - so wie jeder andere Rentner auch - haben ein Anrecht auf Ihren wohlverdienten Ruhestand!
Hier ein dringender Appell an die Regierenden: Bitte führen Sie eine Änderung herbei und lassen Sie es nicht zu, dass diese Problematik von einer Behörde zur Anderen geschoben wird! Zeigen Sie, dass unser Grundgesetz bindend ist und die Rentner, die Viel zum Wohlstand des Landes beigetragen haben, wertgeschätzt werden!
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