Das perfekte Verbrechen - Milliardenschwere strafrechtliche Erhebung von Einkommensteuer einiger "gesetzesunkundiger" Finanzämter lückenlos aufgedeckt, analysiert und dokumentiert von
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    • Seite 36 § 1 EStG
    • Seite 37 - Email an OStAin Klein der Generalstaatsanwaltschaft Rostock


​RIA WELTWEIT
​
Einkommensteuer Rechtshilfe​


​​​​Seite 1​​

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Eingabe an das Bundesverfassungsgericht BVerfG
in Sachen "Rechtswidrige Steuererhebung des Finanzamts Neubrandenburg"
siehe Seite 28

Link zur Seite 28 - Eingabe an BVerfG
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Durch Normalisierung des Absurden,
 die in diesem Webportal kritisch hinterfragt, analysiert und detailliert dokumentiert ist.

Die Grundlage allen Übels -
die ostdeutsche Finanzbehörde für Sonderaufgaben

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Bundesweite Zentrale für Grundfreibetragssteuer


​deren Sonderaufgabe es ist, deutsche Renten nicht nach deutschen Rechtsnormen und Gesetzen zur Einkommensteuer zu veranlagen, sondern nach hausgemachten - Originalzitat - Sondervorschriften und sogenannten International anerkannten Grundsätzen, oder leichter verständlich ausgedrückt: durch Erhebung von Grundfreibetragssteuer, die bereits 1996 vom EuGH und später vom BVerfG, BFH, BGH und dem Bundestag in Grundsatzurteilen als rechtswidrig erklärt und deren Anwendung verboten wurde.

Siehe Seite 7 und 8 auf diesem Webportal
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dessen  Hauptaufgabe unzweifelhaft in der Normalisierung des Absurden eingeordnet werden muss in Form von absolut gesetzeswidriger Versagung des jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierten steuerlichen Grundfreibetrags zur Sicherung eines notwendigen Existenzminimums in Höhe von +/- € 10.000/Jahr je nach Veranlagungsjahr, das dem Gesetz nach nicht durch Steuern gemindert werden darf - vom FA NBB jedoch voll versteuert wird, um auf diesem Wege um ein Vielfaches höhere Steuern einzufahren, als nach deutschen Rechtsnormen und Steuergesetzen zulässig ist.

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Nicht die Regierung und deren Finanzministerien haben in Deutschland das Sagen in Bezug auf die Veranlagung von deutschen Renten zur Einkommensteuer, sondern die der abartigen Normalisierung des Absurden durch Gehirnwäsche vernebelten, der Realität und gesundem Rechtsempfinden entfremdeten und - deren Handeln lässt keine andere Möglichkeit zu - vermutlich mental gestörten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ostdeutschen Steuerkombinats

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​Dieses sehr sonderbare Verhalten ist in all den Jahren seit 2005 bisher niemanden aufgefallen. Und warum? Weil von den Verantwortlichen, insbesondere vom Bundesministerium der Finanzen BMF, dieses perfekte, milliardenschwere Verbrechen in dessen Monatsbericht 04/2019 als begrüßenswerte und für alle Millionen betroffenen Renter*innen erfreuliche


bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung
​des ostdeutschen Steuerkombinats Finanzamt Neubrandenburg deklariert wurde.

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Weitere schockierende Einzelheiten auf Seite 4 

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​RIA WELTWEIT

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Ist nicht jedermanns Sache​

insbesondere im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, in dessen Finanzbehörden die Normalisierung des Absurden 30 Jahre nach der Wende immer noch im Sinne der ehemaligen DDR gepflegt und praktiziert wird mittels Millionen rechtswidrig erstellter Steuerbescheide im totalen Widerspruch zum zentralen Steuertarif des Einkommensteuergesetzes § 32a und Grundsatzentscheidungen von 

BVerfG, EuGH, BFH, BGH und dem Bundestag
insbesondere sehr zum Missfallen und finanziellen Schaden von Millionen Beziehern einer dem Gesetz nach steuerfreien deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland.
​

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Diese ostdeutsche Steuerbehörde erstellt rückwirkend seit 2005 rechtswidrige Steuerbescheide bis zu € 2.500/Jahr (Steuersatz 25 %) für Millionen mehrheitlich dem Gesetz nach 

STEUERFREIE Renten
durch rechtswidrige Versagung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags in Höhe von +/- € 10.000 je nach Veranlagungsjahr.

​Der Grundfreibetrag wird nicht - wie schon der Name sagt - als Steuerfreibetrag behandelt, sondern als fiktives, nicht vorhandenes Einkommen angesehen und dem auf jedem Steuerbescheid ausgewiesenen zu versteuernde Einkommen zvE hinzugerechnet und voll versteuert.


​Ein strafrechtliches/kriminelles Vergehen ungeahnten Ausmaßes.

Stellungnahme des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg zu diesen 1996 von EuGH und später von BVerfG, Bundestag und anderen höchstinstanzlichen Gremien als rechtswidrig erklärten und somit verbotenen ungeheuerlichen Fakten:

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Offizielles amtliches Schreiben der
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
vom 23.08.2021
Staatsanwalt Oerters
Aktenzeichen 850 UJs 7714/21 


Den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.
​​.
​Ein Ermittlungsverfahren leitet die Staatsanwaltschaft nur dann ein, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer verfolgbaren Straftat vorliegen (§ 152 StPO). 

Das ist hier nicht der Fall. 

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Ein perfektes Verbrechen - schwerste rechts- und gesetzeswidrige sprich vorsätzlich betrügerische Steuer-erhebung in Millionen Fällen sind für die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - Staatsanwalt Oerters, aber auch für die Generalstaatsanwaltschaft Rostock - Oberstaatsanwältin Klein, keine verfolgbaren Straftaten und ergeben keinen Grund, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten.

Das ist die eindeutige Bestätigung dafür, dass in den ostdeutschen Behörden mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR vorherrscht. 

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Fehlanzeige​.

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Aufgrund der vorgenannten und weiterer unwiderlegbarer Fakten sind mit wenigen Ausnahmen 
alle seit 2005
​von den ostdeutschen Steuerbehörden - Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern und als Exekutive vom Finanzamt Neubrandenburg erstellten
Millionen Steuerbescheide
wegen Ausschluss der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a und fiktiven, absolut gesetzeswidrigen zu versteuernden Einkommen (zvE)

null und nichtig!!!
§§ 125, 129, 173 AO, § 139 BGB

.
​Von höchstrichterlichen Instanzen bestätigt und beglaubigt
von
Europäischer Gerichtshof EuGH
Slg. 1996, I-3089 und BStBl II 2003, 859 Rz. 48 
sowie

Bundesverfassungsgericht ​BVerfG
Beschluss vom 25.9.1992 2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91, BVerfGE 87, 153;

​Bundesfinanzhof BFH
Urteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, Rz 115)
und dem

Bundestag
als gesetzgebende Versammlung
​Beschluss Pet 2-18-08-6110-024206a 


​Mit Beschluss vom 9. Februar 2010 (2 BvR 1178/07)  wurden diese Aussagen vom
BVerfG
bestätigt und beglaubigt, 
was vom ostdeutschen Nur-Renten- 

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.in mehreren amtlichen Schreiben
als falsch deklariert und rückwirkend seit 2005 nicht anerkannt wird.
Die Beweislast ist erdrückend,
was die Mitarbeiter des FA NBB jedoch nicht im Geringsten stört.

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einer deutschen Steuerbehörde

Erhebung von Einkommensteuer auf mehrheitlich dem Gesetz nach steuerfreie Einkommen/Renten
eine Initiative der 16 Bundesländer und geleitet vom Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern - "eng begleitet" von Bundesministerium der Finanzen BMF.

​Nachzulesen im Monatsbericht 04/2019 des BMF auf Seite 4 dieses Webportals.


Das ist wahrlich einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland -
seit 2005 inzwischen in die Milliarden gehender Steuerbetrug einer (ost-)deutschen Steuerbehörde.
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Russisches Steuerrecht
Gesetz Nr. 265-FZ vom 31. Juli 2020

​Keine Freibeträge zur Sicherung des Existenzminimums für sogenannte 

​
„Nichtansässige”
oder
"beschränkt Steuerpflichtige"


absolut identisch mit den hausgemachten 
"international anerkannten Grundsätzen"

  des ostdeutschen FA NBB
- nachzulesen in offiziellen amtlichen Dokumentationen des FA NBB  vom  12.06.2014 - Herr Schilling - und 27.02.2019 - Frau Lakner,
​
 unter Missachtung deutscher Steuerrechtsnormen § 32a EStG und demokratischer Rechte bei der Erhebung von Einkommensteuer auf deutsche Einkünfte. 
​.

Die durch das FA NBB seit 2005 in Millionen Fällen praktizierte Versagung des JEDEM STEUERPFLICHTIGEN gesetzlich garantierten Grundfreibetrags zur Sicherung des lebensnot-wendigen Existenzminimums, wurde vor Jahrzehnten von

EuGH, BVerfG, BFH, 
​BGH, 
Bundestg


​als rechtwidrig erklärt und verboten, was die ostdeutschen Finanzbhörden wie zu DDR-Zeiten jedoch nicht daran hindert, die im russischen Steuergesetz verankerte Versagung des Grundfreibetrags Wort für Wort umzusetzen und anzuwenden, um damit um ein Vielfaches höhere Steuern zu „erwirtschaften“, als nach deutschen Rechtsnormen zulässig ist.

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Rechts- und gesetzeswidriger Ausschluss objektiver Realität und Fakten der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a durch das  ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg und Normalisierung des Absurden mittels russischer Steuergesetze und den mit 68 Falschaussagen, irreführenden Behauptungen und Fehlinter-pretationen der Rechtslage gespickte Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF.
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04/2019

Mit diesem Monatsbericht bekennen sich die involvierten Behörden auf Lokal-, Landes- und Bundesebene als Initiatoren und Verantwortliche des milliardenschweren Steuerbetrugs der Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags für schuldig - fein säuberlich dokumentiert, bestätigt und beglaubigt in diesem offiziellen amtlichen Behördenreport.
Siehe Seite 4

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​​Inhalt und Thema dieses Webportals

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In Deutschland weitgehend unbekannte
Finanzkriminalität ostdeutscher Finanzbehörden

Rechtsbeugung
Betrug im Milliardenbereich
Korruption
Nötigung/Amtsmissbrauch
durch

 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern 
und 
Finanzamt Neubrandenburg
​

Millionenfacher Steuerbetrug
durch

Normalisierung des Absurden​

 Detailliert dokumentiert im Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen
BMF
Siehe Seite 4
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​Auslöschung objektiver Realität und Fakten des § 32a EStG
1.
Die Steuerbessungsgrundlage ist gemäß verfassungskonformer deutscher Rechtsnormen und Steuergesetze das reale zu versteuernde Einkommen zvE - 
das FA NBB benutzt um ein Vielfaches erhöhte, fiktive zvE. 

.
2.
Einkommen, die gemäß § 32a EStG im Jahre 2022 niedriger sind als € 10.347,-- sind STEUERFREI -
obwohl dem Gesetz nach steuerfrei, werden solche Einkommen vom FA NBB mit bis zu € 2.500 pro Jahr versteuert.

​Und niemanden im Rechtsstaat Deutschland scheint das zu stören.

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und

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Normalisierung des Absurden

1.
Versagung des Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, 
wie vom Ministerium der Finanzen BMF detailliert dokumentiert und beglaubigt in dessen Monatsbericht 04/2019 - seit 1996 verboten von EuGH, BVerfG, Bundestag und anderen Gerichten - §§ 125, 129, 173 AO, § 139 BGB.
Siehe Seite 4, 6 und 8.


2.
Veranlagung deutscher Einkünfte zur Einkommensteuer -
Zitat FA NBB in einem amtlichen Brief vom 12.06.2014 - Herr Schilling - 
nach "International anerkannten Grundsätzen" -
(Anmerkung RIA WELTWEIT:
auf der Grundlage russischer Steuergesetze)
:


Russisches Steuerrecht
Gesetz Nr. 265-FZ vom 31. Juli 2020
Keine Freibeträge zur Sicherung des Existenzminimums für sogenannte „Nichtansässige” oder "beschränkt Steuerpflichtige".

3.

Um ein Vielfaches zu hohe Steuererhebung, als nach deutschen Rechtsnormen und Steuergesetzen zulässig ist, mittels fiktiver zu versteuernder Einkommen (zvE) anstelle Anwendung des auf jedem Steuerbescheid explizit ausgewiesen realen zvE - §§ 125, 129, 173 AO, § 139 BGB.

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Deutsche Gesetze und Rechtsnormen finden im "ostwärts orientierten" ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg keine Anwendung. Man orientiert sich wie seinerzeit in der ehemaligen DDR an russischen Vorgaben.

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​Alle rückwirkend seit 2005 vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg erlassenen Millionen Verwaltungsakte (Steuerbescheide) sind null und nichtig gemäß § 129 AO


wegen "Offenbarer Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts", wie fiktive zvE und Versagung des Grundfreibetrags zur Sicherung des Existenzminimums nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG.
​.


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​Zivilrechtliche Vergehen
gemäß §§ 125, 129, 173 AO, §§ 139, 142 BGB
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​Strafrechtliche/kriminelle Vergehen
§ 339 StGB - Rechtsbeugung​
​§ 240 StGB - Nötigung/Amtsmißbrauch

§ 263 StGB - Betrug
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Im Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF werden diese Vergehen in Millionen Fällen von höchster Stelle amtlich beglaubigt und in absoluter Verkennung der Realät und Rechtslage als heroische Errungenschaft des Jahrhunderts in feinster Behördenpoesie verharmlosend heruntergespielt und deklariert als


​bürgerfreundlich ausgeprägte

​Serviceorientierung
des ostdeutschen

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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 339 Rechtsbeugung - ​§ 240 - Nötigung/Amtsmißbrauch - 
§ 263 - Betrug
.
​in schweren Fällen und bei gewerbsmäßiger Ausübung wie im Fall Steuerbetrug des Finanzamts Neubrandenburg 

​werden mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft,


​worüber sich die Mitarbeiter*innen des FA NBB  entweder nicht im Klaren sind oder, was eher wahrscheinlich ist, die Gesetze einfach ignorieren - es ist ja bisher alles gut gegangen.

​Rechtslage ist derart komples und undurchsichtig - da blickt ohnehin niemand durch - auch Steuerberater und sonstige Steuerexperten.

Fragen Sie die mal nach § 50 EStG - der Wurzel allen Übels. Man wird Sie nur verständnislos anschauen.
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Rechtsbeugung und Nötigung/Amtsmißbrauch 


Entsprechende Strafanzeigen von RIA WELTWEIT und Ruheständlern in aller Welt sind bereits bei den Strafverfolgungsbehörden auf Lokal-, Landes- und Bundesebene aktenkundig.

Fragen Sie RIA WELTWEIT, und Sie bekommen die richtigen Antworten auf der Grundlage verfassungskonformer Rechtsnormen und Steuergesetze - deutscher und nicht russischer Steuergesetze.

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RIA WELTWEIT und hunderte vom FA NBB hinters Licht geführte und auf schändlichste Weise betrogene Ruheständler weltweit arbeiten daran, dass den Verantwortlichen ihr schmutziges Handwerk gelegt wird und sie schnellstmöglich von den zuständigen Justizbehörden zur Rechenschaft gezogen werden.

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​​Steuerbetrug in Millionen Fällen

sollte, wie im amtlichen Monatsbericht 04/2019 des BMF nachzulesen ist, auch auf alle mehr als 21 Millionen Inlandsrentner ausgedehnt werden, was im Klartext bedeutet, dass etwa 15 Millionen Inlands-Rentner*innen, die wegen ihrer niedrigen Renten 

bisher STEUERFREI
waren, dann zur Zahlung von bis zu
€ 2.500,-- pro Jahr
zur Einkommensteuer herangezogen - oder besser gesagt - erpresst werden.
.
​Wie gesagt: nachzulesen im Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF

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Die Justiz zieht es aufgrund der Brisanz des Falles vor, sich rauszuhalten​ - 
seit 1996.
.
​Schließlich geht es ja "nur" um ein paar kleine Milliarden €uro.

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Weitere Einzelheiten auf Seite 4​

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Email an die Anti-Geldwäsche Einheit der Bundesregierung -
 auch bekannt unter dem Namen 
Financial Intelligent Unit - FIU
​Siehe Seite 20
  
Das Bundesverwaltungsamt BVA prangert die "Rechtsvergehen" von RIA WELTWEIT an
Siehe Seite 26
 
   
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an alle Personen, die vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg zur Einkommensteuer veranlagt werden - umgehend

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denn  - was die wenigsten wissen - grundsätzlich ALLE vom FA NBB erstellten Steuerbescheide sind ungültig nach § 129 AO - Verwendung fiktiver zu versteuernder Einkommen nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG.

​Wie man einen Einspruch absolut korrekt nach deutschem Steuerrecht einlegt, ist auf Seite 27 detailliert dokumentiert.​


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und die ostdeutsche Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unter der in heftiger Kritik stehenden Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, entsprechen in allen Punkten den Kriterien und der Handlungsweise einer


kriminellen Vereinigung
im totalen milliardenschweren Widersprch zu deutschen Rechtsnormen und Steuergesetzen,


deren Einhaltung und strikte Befolgung wir - RIA WELTWEIT und Millionen davon Betroffene - seit Jahren anmahnen und unmissverständlich fordern; von den zuständigen Behörden  diese Normen und Gesetze jedoch so behandeln werden, als ob sie nicht für Behörden gemacht sind und somit auch nicht von ihnen befolgt werden müssen.
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vom 16.12.2022 - 20 Uhr
Behörden sollen zukünftig sogenannte Whistleblower schützen und Behörden schaffen gegen Finanzkriminalität - u.a. auch auch Finanzkriminalität von Behörden wie Finanzämter
(in die sie teilweise selbst verwickelt sind)
Beispiel:
Landesregierung mit Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern und Finanzamt Neubrandenburg

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Groß angelegter Steuerbetrug ostdeutscher Finanzbehörden im Milliarden-€uro-Bereich ​

im totalen Widerspruch zu verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und Missachtung der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a bei der Veranlagung deutscher Einkünfte zur Einkommensteuer.

Das ist Finanzkriminalität ostdeutscher Finanzbehörden vom Allerfeinsten

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​Bundesverwaltungsamt BVA
Financial Intelligent Unit FIU
(Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) 
​und das

Bundeskriminalamt BKA

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​​wissen davon nichts oder geben vor, davon nichts zu wissen, obwohl sie seit Jahren immer wieder von Hinweisgebern, durch Anzeigen und von RIA WELTWEIT darüber in Kenntnis gesetzt wurden.


​Die Anti-Geldwäsche Einheit der Bundesregierung - die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - auch bekannt unter dem Namen Financial Intelligent Unit FIU - hat mehr als 1000 gemeldete Straftaten nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet - unter anderem der milliardenschwere Betrug von WIRECARD und, was bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist,  

der ebenfalls milliardenschwere Steuerbetrug der Finanzbehörden von Mecklenburg-Vorpommern/Finanzamt Neubrandenburg.

Selbst wenn schwerwiegende Straftaten weitergeleitet wurden, dann sind diese von den Strafverfolgungsbehörden stillschweigend  unter den Tisch gekehrt und nicht bearbeitet worden - im Fall des von RIA WELTWEIT seit 2014 angeprangerten milliardenscheren Steuerbetrugs von Manuela Schwesig - Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt - und ihrem Regierungsteam mit Finanzminister Dr. Heiko Geue. ​

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Alle seit 2005 von diesem Finanzamt erstellten
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Millionen Steuerbescheide sind null und nichtig
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wegen bewußter und vorsätzlicher Verwendung fiktiver zu versteuernder Einkommen zvE im Widerspruch zur obligatorischen zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a.

Alle Millionen vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg erstellten Steuerbescheide 
müssen aufgehoben, geändert oder berichtigt werden aufgrund §§ 124, 129, 173 AO und § 139, 142 BGB - Nichtaufarbeitung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden von Mecklenburg-Vorpommern.


 

Steuerbetrug im Milliardenbereich durch eine Steuerbehörde des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland?
​.

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durch Normalisierung des Absurden
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Frei nach George Orwell: Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen ostdeutscher Finanzbehörden, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden.

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Zentrale Tarifvorschrift des EStG

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§ 32a EStG
mit
Existenzminimum/ Grundfreibetrag

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Deutsches Steuerrecht
Die Anwendung liegt gemäß mehrfacher amtlicher Bekundungen nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg. 

Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 32a Einkommensteuertarif
(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
 bis 10.347 Euro (Grundfreibetrag) €uro 0;
 
Weitere Details sind verfügbar in den amtlichen Steuertabellen der jeweiligen Jahre.

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Das ostdeutsches NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg hat rückwirkend seit 2005 mit einem der russischen Steuererhebung identischen Verfahren äußerst trickreich illegale Steuern "erwirtschaftet" im totalen Widerspruch zu deutschen Steuergesetzen und verfassungskonformen Rechtsnormen, die über die Jahre ein Volumen erreicht haben, das - man höre und staune - inzwischen im Milliarden-€uro-Bereich angekommen ist.

Wie ist so etwas möglich? In dem des deutschen Steuerrechts unkundige, mehrheitlich hilfsbedürftige und kranke alte Menschen mit brutalen, um ein Vielfaches absolut rechtswidrig überhöhten Steuerforderungen belegt wurden und nach wie vor belegt werden, obwohl der größte Teil dieser Rentner*innen -  ihrer niedrigen Renten zufolge - ohnehin als steuerfrei gelten.
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​​Rentensteuerbetrug im Milliardenbereich
Eine Domäne des ​ostdeutschen


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In dieser Disziplin ist das FA NBB unschlagbar
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(Russische)
Grundordnung
(seit 1996 in Deutschland rechtswidrig und nicht zugelassen)
des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg für die Veranlagung deutscher Einkünfte zur Einkommensteuer
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Eindeutige Beweise für die rechtswidrige Versteuerung deutscher Einkünfte

Authentische Auszüge aus offiziellen amtlichen Schreiben des Finanzamts Neubrandenburg


Beweis 1
12.06.2014 - Brief vom FA NBB Herr Schilling 

ie Steuerfestsetzung soll im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht – also ausschliesslich auf der Grundlage Ihrer deutschen Einkünfte - erfolgen. P​ersonenbezogene Vergünsti-gungen, wie z.B. der Grundfreibetrag, werden dabei nicht gewährt.
.

Anmerkung von RIA WELTWEIT:
Absolut rechtswidrig und im Widerspruch zur zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a. Erneut bestätigt, detailliert dokumentiert und nachzulesen im offiziellen amtlichen Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF. 
​


Beweis 2
​​05.07.2014 – Email vom FA NBB Frau Stjopkin

Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
.
​
Anmerkung von RIA WELTWEIT:
Im Klartext - siehe auch Beweis Nr. 3 - deutsche Gesetze werden vom FA NBB nicht anerkannt und somit nicht angewendet. Bei der Veranlagung von Millionen deutschen Einkünften zur Einkommensteuer bedient man sich - Originaltext des FA NBB -"International anerkannten Grundsätzen", u.a. des Einkommensteuergesetzes der russischen Förderation - 
Ваше здоровье.​​

Beweis 3 
27.02.2018 - Schreiben vom  FA NBB Frau Lakner

Auszug in Bezug auf die rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags:   Der gesetzliche Grundfreibetrag wird bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht gewährt. Dieses Vorgehen entspricht international anerkannten Grundsätzen ......
Anmerkung von RIA WELTWEIT:
...........die 1996 vom EuGH und 2002 vom BVerfG als rechtswidrig erklärt wurden und somit in Deutschland nicht zulässig sind. Bei diesen Grundsätzen handelt es sich u.a. um solche des russischen Einkommensteuerrechts - keine Freibeträge für sogenannte „Nichtansässige” oder "beschränkt Steuerpflichtige".
​
​

Beweis 4

Eintrag auf jedem Steuerbescheid (Beispiel):
Einkommen/zu versteuererndes Einkommen:                   € 7.500

​zu versteuern nach dem Grundtarif
(nach russischem Steuerrecht) - Steuer                                 € 1.500
offizielle Steuerforderung des FA NBB

wogegen zu versteuern nach dem Grundtarif und den obligatorischen Vorgaben der zentralen Tarifvorschrift des deutschen Steuerrechts § 32a EStG beträgt die Steuer​ 
                                         
€uro  O,OO

Auf allen Millionen Steuerbescheiden des FA NBB wird nicht, wie im Formular vorgesehen, das zvE von 7.500,-- als Steuerbemessungsgrundlage verwendet, sondern - gemäß russischem Steuerrecht - ein fiktives, um den Grundfreibetrag erhöhtes zvE - in unserem Beispiel € 17.500,--, ist 

seit 1996 verboten von EuGH, B​VerfG und - man höre und staune - sogar vom Bundestag



​​Beweis 5
Berücksichtigung günstiger Umstände
und
Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen.

Das FA NBB ist bisher in allen Millionen Fällen diesen Vorgaben nicht gefolgt. Das Gegenteil ist der Fall -
Anwendung ungünstigster Umstände
und 
Tatsachen und bekannte Beweismittel bleiben permanent unberücksichtigt und/oder werden als nicht authentisch   deklariert.

Abgabenordnung (AO)
§ 88 Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Finanzbehörde - (nicht die Steuerpflichtigen - wie vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg immer wieder gefordert wird) - ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.


 
Abgabenordnung (AO)
§ 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
(1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben.


Abgabenordnung (AO)
§ 124 Wirksamkeit des Verwaltungsakts (Steuerbescheid)

(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam
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Beweis 6
Erpressung
mittels rigorosen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung von illegaler Einkommensteuer unter Verwendung  falscher, strafrechtlich manipulierter Steuerbescheide mit fiktiven zu versteuernden Einkommen nach russischem Steuerrecht

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 253 Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
​

 

Beweis 7
Nötigung
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.



​Obwohl die rechtswidrige, milliardenschwere Steuererhebung des FA NBB seit 1996 verboten ist, bedeutet das für die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern

Manuela Schwesig
​und ihre Regierungsmannschaft

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Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

​Milliardenschwerer gewerbsmäßiger Rentensteuerbetrug nach russischem Steuerrecht durch das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg als ausführendes Organ, ist für
​
Manuela Schwesig

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Kein Grund für irgendwelche Maßnahmen


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So werden - um den ehemaligen Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann zu zitieren - siehe Seite 2 - demokratische Rechte von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unter MP Manuela Schwesig in Millionen Fällen missachtet und ausgehebelt -
 und niemand im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland unternimmt etwas, um den Verantwortlichen ihr schmutziges Handwerk zu legen - auch nicht die Justizbehörden, die eigentlich dafür zuständig und verantwortlich sind.

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Nicht alle der mehr als 20 Millionen Renten, aber ein paar Millionen davon.

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Mit den amtlichen Aussagen liefert das Finanzamt Neubrandenburg den unmissverständlichen Beweis für die rückwirkend seit 2005 millionenfache rechtswidrige, sprich betrügerische Veranlagung deutscher Renten zur Einkommen-steuer nach russischem Steuerrecht.

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Jeder, der einen Steuerbescheid vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg erhält, sollte sofort

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denn dadurch wird der Bescheid gemäß § 142 BGB erst einmal ungültig und besitzt bis zur endgültigen Klärung keine Rechtskraft mehr.

Im Zweifelsfalle fragen Sie uns. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.
info@riaweltweit.com
​​

         Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
          § 142 Wirkung der Anfechtung

(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.

Das heißt im Klartext:
Wenn gegen Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg Widerspruch eingelegt wird, dann sind diese automatisch vom Tage des Widerspruchs an gemäß § 142 nichtig. das heißt
ungültig und nicht rechtkräftig.

​Jetzt ist auch klar, warum das FA NBB immer wieder auf's Neue den betroffenen Personen nahelegt, den Widerspruch zurückzunehmen.

​Und warum?
Weil ein Steuerbescheid oder ein sogenannter Verwaltungsakt bei Aufrechterhaltung des Widerspruchs ungültig wird und keine Rechtskraft mehr besitzt.


​Abgabenordnung (AO)
§ 124 Wirksamkeit des Verwaltungsakts (Steuerbescheid)

(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam
 

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Ausnahmslos alle Steuerbescheide des FA NBB, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, sind ungültig und müssen berichtigt oder neu erstellt werden, was vom FA NBB jedoch strikt abgelehnt wird.
​

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Das ostdeutsche NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg RiA im "neuen" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern belügt und betrügt Millionen Bezieher*innen einer deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland mit einem Steuererhebungsverfahren, das der russischen Steuererhebung identisch ist insofern, in dem für sogenannte „Nichtansässige” oder "beschränkt Steuerpflichtige" Entlastungen wie Rentenfreibeträge und der Grundfreibetrag nicht gewährt werden.

Dieses in Deutschland nicht zugelassene Verfahren zur Erhebung von Einkommensteuer wurde bereits 1996 als rechtwidrig erklärt und verboten von


​Europäischem Gerichtshof EuGH
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesministerium der Justiz BMJ
Bundesministerium der Finanzen BMF
Bundesgerichtshof BGH
Bundesfinanzhof BFH
Finanzgericht Düsseldorf
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Universität Hamburg - Interdisziplinäres Zentrum für internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS)

 und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags 

was von diesem Finanzamt jedoch nicht im Geringsten als störend angesehen wird, zumal Justitia auf beiden Augen blind zu sein scheint.

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rückwirkend praktiziert seit 2005 in Millionen Fällen
vom ostdeutschen

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Diese Frage zu beantworten dürfte wohl nicht sonderlich schwer fallen.
​

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Ultimative Grundregel der verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und Steuergesetze
§ 32a EStG

für die Veranlagung natürlicher Personen zur Einkommensteuer

​​Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums  nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.
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Die seit langem wegen ihrer "ostwärts" gerichteten Orientierung in überaus heftiger Kritik stehende Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern - Manuela Schwesig - macht es möglich und verdient sich damit eine "goldene Nase" mit illegalen Steuereinnahmen, die - rückwirkend bis 2005 - inzwischen ein im Milliardenbereich liegendes Volumen erreicht haben.​

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Das "Geheimnis" ist gelüftet.

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Millionen deutsche Rentner*innen, die im Ausland leben, werden von der "ostwärts" orientierten Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unter MP Manuela Schwesig  nach einem Steuererhebungsverfahren zur Einkommensteuer veranlagt, das der russischem Steuererhebung absolut identisch ist.
Das sagt das russische EStG: Die Einkommensteuer für natürliche Personen beträgt 30 % für sogenannte „Nichtansässige” oder beschränkt Steuerpflichtige. Entlastungen wie Rentenfreibeträge und der Grundfreibetrag betreffen nur die Lohnsteuer.
​

Das bedeutet, dass alle, die keine Lohnsteuer zahlen, auch nicht von den Entlastungen profitieren. Darunter fallen zum Beispiel Rentner und Freiberufler - absolut identisch mit der Steuererhebung des ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamts Neubrandenburg - im totalen Widerspruch zu deutschen verfassungskonformen Grundrechten und Steuer-gesetzen.



Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt und ungelöst. Eine in die Tiefe gehende Analyse hat nun endlich Licht in das Dunkel der Versteuerung deutscher Renten ergeben, deren Bezieher ihren Wohnsitz im Ausland haben.  
.
​                                         Das ostdeutsches

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 versteuert deutsche Renten nach Vorschriften, die auf russischen Steuergesetzen basieren.

Fazit:
permanent und vorsätzlich seit 2005
​
millionenfache Verstöße gegen deutsches

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bei der Versteuerung deutscher Renten.


​Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund DRV sind das 1,6 Millionen Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland plus eine unbekannte Anzahl von Rentner*innen anderer privater Versicherungsträger.

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Und so sieht dann die Bilanz der vom FA NBB vorgenommenen strafrechtlichen Rechts- und Gesetzesbrüche aus:

Rechtsbeugung § 339 StGB des § 32a EStG, rechtswidrige Steuererhebung § 129 AO durch vorsätzliche Versagung des Existenzminimums mittels fiktiver zvE, Anwendung von EuGH und BVerfG verbotener beschränkter Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, Ablehnung der Vorgaben von § 173 AO - Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden, Nichtigkeit des Verwaltungsakts ​§ 125 AO und § 139 BGB


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an das Finanzamt Neubrandenburg gemäß den Forderungen von Millionen Bezieher*innen einer deutschen Rente weltweit:

Veranlagt uns zur Einkommensteuer nach deutschem Recht & Gesetz unter Zugrundelegung der deutschen zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a - so wie es der deutsche Gesetzgeber vorschreibt - und Ihr erspart Euch eine Menge Ärger und einen Aufenthalt hinter Gitter, denn darauf läuft letztendlich alles hinaus, wenn Ihr so weiter macht wie bisher.

Wie Verstöße gegen die vorgenannten Gesetze gemäß Strafgesetzbuvh (StGB) § 263 Betrug geahndet werden, ist auf Seite 1E dieses Webportal dokumentiert.



Ihr werdet euch mit allen Konsequenzen verantworten müssen.

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Die Außerkraftsetzung der ultimativen Grundregel § 32a EStG, wie sie rückwirkend bis 2005 von der ostdeutschen Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und dessen Exekutive Finanzamt Neubrandenburg mittels offenbarer Unrichtigkeiten beim Erlass von Millionen Verwaltungsakten § 129 AO praktiziert wurden und nach wie vor praktiziert werden, verstoßen eindeutig gegen die Vorschriften des Strafgesetz-buches StGB und haben, wie die Praxis gezeigt hat, die Basis ergeben für

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​Ein perfektes Verbrechen deshalb, weil den meisten der Betroffenen gar nicht bewusst ist, dass sie betrogen werden. Und wenn sie es wissen, dann fehlt ihnen wegen Unkenntnis  der Spitzfindigkeiten chaotischer deutscher Steuergesetze die Möglichkeit, erfolgreich dagegen vorzugehen. Und das wiederum wissen die Verantwortlichen. Somit schließt sich der Kreis und der Weg ist frei für Rentensteuerbetrug in Millionen Fällen, der rückwirkend bis 2005 inzwischen ein Volumen erreicht hat, das im Milliarden-€uro-Bereich liegt.​
​

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So werden Millionen des deutschen Steuerrechts unkundige und mehrheitlich hilfsbedürftige, kranke alte Menschen von charakter- und verantwortungslosen ostdeutschen Möchtegern Beamten unter Anwendung raffinierter Tricks über den Tisch gezogen, abgezockt und in Millionen Einzelfällen auf schändlichste Art und Weise betrogen. Und die ostdeutsche Justiz schaut weg, weil sie letztendlich auch Nutznießer dieses millionenfachen Rentensteuerbetrugs ist.​


​Ein Verhalten ostdeutscher Behörden ganz im Stil alter DDR-Zeiten.

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​Und wer ist aufgrund der Steuerhoheit der Bundesländer letztendlich dafür verantwortlich?

Die in negativer Hinsicht hinreichend bekannte, "ostwärts" orientierte Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern
Manuela Schwesig
und der 
Finanzminister von MV
Dr. Heiko Geue


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Seit Jahren immer wieder auf's Neue darauf angesprochen, bekommt man stets die gleiche Antwort.

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Wovon wir von RIA WELTWEIT und Tausende Rentner*innen weltweit seit Jahren regen Gebauch machen,
oder

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Rentensteuerbetrug in Millionen Fällen - das perfekte Verbrechen - in die Praxis umgesetzt rückwirkend bis 2005 von einem ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamt

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wegen der Rechtswidrigkeit und somit Unwirksamkeit aller Millionen Steuerbescheide des ostdeutschen

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aufgrund § 129 AO, § 173 AO, § 139 BGB
und § 32a EStG


​verursacht durch die rechtswidrige

​Versagung steuerlicher Freibeträge
und
Verwendung fiktiver, um ein Vielfaches überhöhter zu versteuernder Einkommen (zvE)

bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Millionen mehrheitlich steuerfreien Rentner*innen durch Versagung gesetzlich festgeschriebener Steuerfreibeträge, u.a. Rentenfreibetrag nach § 22 EStG und Grundfreibetrag nach § 32a EStG, nur um die wichtigsten zu nennen. 
 
Ein überaus schändliches Verbrechen an Millionen alten Menschen, die sich als Steuerlaien den Betrügern des FA NBB gegenüber nicht zu wehren wissen.
Das weiß man im Finanzamt NBB und nutzt es rücksichtlos aus.


​Und warum das alles?
Weil das Finanzamt Neubrandenburg und somit die Steuerverwaltungen der 16 Bundesländer damit um ein Vielfaches höhere Steuern einfahren können, als nach verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen zulässig ist.
​

Da müssen Recht und Gesetz schon mal hinten anstehen.

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Fehlanzeige
trotz der nachstehenden ultimativen Rechts- und Gesetzesvorgaben:

Abgabenordnung (AO)
§ 124 Wirksamkeit des Verwaltungsakts (Steuerbescheid)

(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam
 

Abgabenordnung (AO)
§ 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts

Die Finanzbehörde kann - Anmerkung RIA WELTWEIT: muss Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 139 Teilnichtigkeit
Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig.  

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Dem Verhalten und der Steuerpraxis der Finanzverwaltungen, sprich Steuerbehörden nach heisst die Antwort auf diese Frage eindeutig

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​Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (DDR 2.0) mit der bekanntlich "ostwärts" orientierten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Finanzminister Dr. Heiko Geue, in deren Amtsstuben - Insideraussagen zufolge - auch heute noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR vorherrscht, ist

Rentensteuerbetrug in Millionen Fällen

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auffallend identisch mit der rechtswidrigen Arbeitsweise eines kriminellen früheren DDR-Kombinats im totalen Widerspruch zur normalerweise rechtskonformen Steuererhebung staatlicher Steuerbehörden.

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Im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sieht man das nicht so eng.

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​02. Dezember 2022

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​www.bild.de

​Nachstehend ein klassisches Beispiel, wie in einer regelrechten Verschwendungssucht der ostdeutschen Landesregierung von Brandenburg die "Früchte" des massiven Steuerbetrugs verschwendet werden - detailliert aufgelistet und dokumentiert auf 220 Seiten des Brandenburgischen Rechnungshof-Berichts.



So verschwendet Brandenburg Steuergelder!
.
und

Unfähige Politiker verschwenden unser Geld!

  Zum Bericht bitte auf den nachstehenden Link klicken: 


https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/pillen-massagesessel-deos-so-verschwendet-brandenburg-steuergelder-82090006.bild.html?dicbo=v2-0f7d829670fb21c8b44ac2da8ue6a9ab46&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_2.bild
 

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04/2019

​
stellt alles bisher Dagewesene in den Schatten, weil sich das Bundesministerium der Finanzen BMF selbst und die Finanzverwaltungen der 16 Bundesländer der gesetzwidrigen Steuererhebung (Steuerbetrug) im Milliardenbereich beschuldigt und das auch noch sehr detailliert bestätigt, allerdings in der für normale Menschen unverständlichen Beamtensprache als
 

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bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung

Im amtlichen Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF ist detailliert bestätigt, dass das ostdeutsche NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg als ausführendes Organ für eine gesetzwidrige Steuererhebung auf Millionen deutsche Renten verantwortlich zeichnet, deren Bezieher ihren Wohnsitz im Ausland haben, was rückwirkend bis 2005 zu  Steuereinnahmen im Milliarden-Euro-Bereich geführt hat - absolut illegal und im totalen Widerspruch zu verfassungs-konformen Grundrechten, Steuergesetzen sowie Grundsatz-urteilen von EuGH, BVerfG, BFH, BGH und dem  Deutschen Bundestag. 

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Die korrekte Art, deutsche Renten nach verfassungskonformen Grundrechten und Steuergesetzen zur Einkommensteuer zu veranlagen, ist denkbar einfach:
​
Das auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) wird gemäß der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a als Steuerbemessungsgrundlage verwendet und nach dem im § 32a EStG aufgeführten Grundtarif oder einer amtlichen ESt-Tabelle für das betreffende Jahr ermittelt.

Dieses Verfahren wurde in keinem der Millionen Steuer-bescheide des FA NBB angewandt und wird auch nach wie vor nicht angewendet, was der Beweis dafür ist, dass alle Bescheide des FA NBB rückwirkend bis 2005 nichtig sind und keine Rechtskraft besitzen. Der Topp-Beweis dafür ist der vorerwähnte Monatsbericht 04/2019 des BMF, worin alle Rechts- und Gesetzesverstöße detailliert erläutert und von der höchsten deutschen Steuerbehörde - dem Bundesministerium der Finanzen BMF - unmissverständlich bestätigt sind.

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Renten sind steuerpflichtig
Deutsche Renten sind in Deutschland steuerpflichtig - 
gemäß der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a
einschließlich Gewährung aller gesetzlichen Steuervergünstigungen wie Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag,
was von einigen nicht ganz "sauberen" Finanzämtern immer wieder infrage gestellt wird, um, wenn auch rechtswidrig, höhere Steuereinnahmen zu erzielen, als nach der zentralen Tarifvorschfit des EStG § 32a zulässig ist.
 

Ausländische Renten/Einkünfte sind im Ausland steuerpflichtig

§ 32a EStG ist die einzige korrekte und gesetzlich manifestierte  Vorschrift des EStG, wie sie auch vom Bundesministerium der Finanzen BMF gehandhabt wird.


Laut verfassungskonformer Rechtsnormen und Steuergesetze müssen deutsche Renten nach diesem Steuererhebungssystem zur Einkommensteuer veranlagt werden -
der zentralen Tarifvorschrift
des EStG § 32a.

Anderweitige Verfahren zur Veranlagung von deutschen Renten sind rechtswidrig, weil sie im totalen Widerspruch stehen zum § 32a EStG.




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 Renten sind beschränkt steuerpflichtig
Deutsche Renten sind in Deutschland steuerpflichtig - 
jedoch gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
ausschließlich 
aller gesetzlichen Steuervergünstigungen wie Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag.

Das ist eine rechtswidrige Auslegung der gesetzlichen Vorschriften, deren Anwendung seit 1996 vom EuGH und später vom BVerfG und anderen Gerichten verboten wurde, wegen der Versagung der jedem Steuerpflichtigen gesetzlich garantierten Steuervergünstigungen wie Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag und der Verwendung fiktiver zu versteuernder Einkommen.
Ausländische Renten/Einkünfte sind im Ausland steuerpflichtig.
​
Die beschränkte Steuerpflicht ist im Ganzen rechtswidrig und besitzt keine Rechtskraft

​

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Renten sind unbeschränkt steuerpflichtig
wenn man nur über inländische Einkünfte verfügt 
gemäß der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a und seinen Wohnsitz im Inland hat, wogegen es nichts einzuwenden gibt.

Hat man jedoch ausländische Einkünfte (Welteinkommen), die normalerweise in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, dann werden die trotzdem im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts, worunter sich niemand etwas vorstellen kann, zur Erhöhung der Steuer, wie sie im § 32a ausgewiesen ist, unter Anwendung eines fiktiven Steuersatzes versteuert, wiederum rechtswidrig im Widerspruch zum § 32a EStG.

Die unbeschränkte Steuerpflicht ist nur zu einem Teil rechtskonform und zum anderen Teil bei "Welteinkommen" rechtswidrig und besitzt keine Rechtskraft

Wer sich solch einen Schwachsinn ausgedacht hat, gehört in eine geschlossene Anstalt.

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Dem Bundesministerium der Finanzen BMF - der höchstrangigen deutschen Steuerbehörde zufolge - sind deutsche Renten weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig, sondern einfach nur steuerpflichtig nach der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a, so wie es auch in dem offiziellem amtlichen Einkommensteuerrechner des BMF zum Ausdruck kommt.

Link zum Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen BMF

Ostdeutsches Finanzamt

Für das ostdeutsche NUR-RENTEN-Finanzamt Neubranden-burg sind diese Vorschriften nicht vehement und werden kategorisch abgelehnt und nicht befolgt. Das FA NBB bastelt sich seine Vorschriften und Gesetze selbst zusammen, damit es zum Abkassieren um ein Vielfaches höherer Steuern passt, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.

Alle vom FA NBB trickreich vorgenommenen rechtswidrigen Abweichungen von Recht und Gesetz laufen nur darauf hinaus, irgendwie die 1996 vom EuGH und 2002 vom BVerfG und anderen höchstrichterlichen Instanzen verbotenen Versagung des ESt-Grundfreibetrags und damit auch automatisch die Aufhebung des in der Verfassung/Grundgesetz verankerten Rentenfreibetrags zu erwirken, was letztendlich in Millionen Fällen zum Steuerbetrug im Milliardenbereich geführt hat. 

Und die zuständige ostdeutsche Justiz schaut weg.

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​Ostdeutsches Finanzamt
 ist seit 17 Jahren außerstande, oder besser formuliert - nicht gewillt, verfassungskonforme Grundrechte und Teile des Einkommensteuergesetzes, insbesondere den Rentenfreibetrag gemäß § 22 EStG und die zentrale Tarifvorschrift des EStG § 32a, vorschriftsmäßig nach Recht und Gesetz umzusetzen
aufgrund



 § 129 AO - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts, die zu berichtigen sind.
(Anmerkung: rückwirkend bis 2005 jedoch nicht berichtigt wurden und auch derzeit nicht berichtigt werden)


§ 124 AO - Wirksamkeit des Verwaltungsakts - (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam

​
 § 139 BGB - Teilnichtigkeit - Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig.​
.
Detailliert dokumentiert und amtlich bestätigt im
.
Monatsbericht 04/2019
und
14 Existenzminimumberichten 1996 bis 2024
des 
Bundesministeriums der Finanzen BMF
 
22.11.2022


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Das perfekte Verbrechen -
gesetzwidrige Steuererhebung/Steuerbetrug im Milliardenbereich

 
Ostdeutsches Finanzamt
!!! nicht der Gesetzgeber !!! setzt seit 17 Jahren (rückwirkend bis 2005) verfassungskonforme Grundrechte und Teile des Einkommensteuergesetzes, insbesondere die zentrale Tarifvorschrift des EStG § 32a, außer Kraft.​ 



Ostdeutsches Finanzamt
Amtliche Bekanntmachung mit Schreiben vom 16.09.2022 - Frau Misch - Zimmer S405 - Deutsche Renten unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer. 


Ostdeutsches Finanzamt
Nachzulesen auf der amtlichen Website - fett gedruckt -  
Ab dem Jahr 2010 unterliegen sämtliche Renten der beschränkten Steuerpflicht. 
(ohne Anrechnung des Grundfreibetrags, was zu um ein Vielfaches höheren fiktiven Steuern führt, als nach dem EStG zulässig ist) 



Ostdeutsches Finanzamt
veranlagt deutsche Renten zur Einkommensteuer unter Zugrundelegung fiktiver, nicht realer Rentenbeträge, die höher sind als die eigentlichen Bruttorenten der Rentenversicherungsträger ebenfalls mit fiktiven, nicht realen Steuerbeträgen. 



Ostdeutsches Finanzamt
versteuert rückwirkend bis 2005 Millionen deutsche Renten um ein Vielfaches höher, als nach der zentralen Tarifvorschrift des Einkommensteuergesetzes § 32a zulässig ist - seit Jahrzehnten verboten von EuGH, BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. 



Ostdeutsches Finanzamt
erhebt hohe Einkommensteuer auf dem Gesetz nach STEUERFREIE Renten, deren zu versteuerndes Einkommen (zvE) niedriger ist als der Grundfreibetrag - im totalen Widerspruch zur zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a. 



Ostdeutsches Finanzamt
 
versteuert der Meldung einer Rentnerin aus Kanada zufolge ihre beschränkt steuerpflichtige Rente jetzt unbeschränkt steuerpflichtig jedoch ohne Anrechnung des Grundfreibetrags gemäß der beschränkten Steuerpflicht.
Somit ist diese Rentnerin beschränkt - unbeschränkt - beschränkt steuerpflichtig. 



Ostdeutsches Finanzamt
 verstößt rückwirkend bis 2005 gegen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, nachgewiesenermaßen mit der Türkei. 


Ostdeutsches Finanzamt
zieht ausländische Renten in die Versteuerung deutscher Renten mit ein, obwohl bei beschränkt steuerpflichtigen Auslandsrentnern die Besteuerung ihrer Renten ausschließlich auf die deutschen Renteneinkünfte beschränkt ist. Daher die Bezeichnung "beschränkte Steuerpflicht". 


Ostdeutsches Finanzamt verschickt Steuerbescheide an wissentlich seit Monaten verstorbene Rentner - gemäß dem amtlichen Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF eine "bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung" des Finanzamts​ - für das Leben nach dem Tod.

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Vielleicht lässt sich alles leichter verstehen und nachvollziehen, wenn man berücksichtigt, dass man es gemäß Spachgebrauch des Bundesministeriums der Finanzen BMF in dessen Monatsbericht 04/2019 um ein
"bürgerfreundlich ausgeprägtes Serviceorientierungsamt"
handelt.

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​Sensationelle Bekanntmachung 
in einem amtlichen Brief vom 16.09.2022 von Frau Misch - Zimmer S405 
des ostdeutschen NUR-RENTEN-

Deutsche Renten unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer.

Schreiben von Frau Misch vom 26.08.2022 
Zu den nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünften 
zählen alle Einkünfte, die nicht aus Deutschland stammen,

sowie Einkünfte aus Deutschland

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von RIA WELTWEIT an die Amtsleitung des FA NBB - 21.11.2022 -
​
z.Hd. Herrn Völchert

Hallo Herr Völchert,

uns und Millionen Rentner*innen würde die offizielle Stellungnahme des FA NBB zu diesen wohl kaum widerlegbaren Fakten interessieren, die wir auf unserer Website veröffentlichen können, insbesondere die Bekanntmachung von Frau Misch. Das zumindest sind Sie und Ihre Mitarbeiter den Senioren schuldig.

mit freundlichen Grüßen
R. Mertens
Geschäftsführer​


​

Antwort der Amtsleitung: ​
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Nicht alle Renten, sondern "nur ein paar Millionen" mit einem Steueraufkommen rückwirkend bis 2005, das inzwischen im Milliarden-€uro-Bereich liegt.​

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​Die zuständigen
Ostdeutschen Justizbehörden
 ziehen es vor, Stillschweigen zu bewahren, obwohl sie bei Bekanntwerden einer Straftat dem Gesetz nach verpflichtet sind, Ermittlungen einzuleiten, weshalb der ganze Prozess jetzt von RIA WELTWEIT auf Bundesebene angehoben wird.
.
​Immerhin geht es hier nicht um Kleingeld, sondern um ein paar Milliarden rechtswidriger illegaler Steuereinnahmen.

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​Laut amtlichem Monatsbericht 04/2019 des BMF wurde der Prozess der gesetzwidrigen Steuererhebung auf deutsche Renten, deren Bezieher ihren Wohnsitz im Ausland haben, vor Jahren initiiert von den 16 Bundesländern, geleitet vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, ausgeführt vom Finanzamt Neubrandenburg und sanktioniert vom Bundes-ministerium der Finanzen BMF im totalen Widerspruch zu verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und zum deutschen Einkommensteuergesetz - 

laut StGB rechtswidrige Vergehen wie
Rechtsbeugung
Betrug
Nötigung/arglistige Täuschung
​ und Amtsmissbrauch


​die laut Bundesministerium der Finanzen BMF - nachzulesen in dessen Monatsbericht 04/2019 - wie folgt dargestellt werden  als 
"bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung"
eines Finanzamts mit Sondervollmachten,
 
​oder - mehr realitätsbezogen in Umgangssprache formuliert -  


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im Milliardenbereich
  des 
ostdeutschen

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 Groß angelegter Steuerbetrug
im Milliardenbereich mittels Millionen strafrechtlich manipulierter Steuerbescheide

durch eine genial konstruierte, wenn auch strafrechtliche  Steuerbemessung im totalen Widerspruch zur zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a, die besagt, dass nur das zu versteuernde Einkommen (zvE) als Bemessungsgrundlage herangezogen werden darf, vom FA NBB jedoch mit einem rechtswidrigen Aufschlag von +/- € 10.000 je nach Veranlagungsjahr versehen wird. ​Die Berücksichtigung des gesetzlichen Existenzminimums in Form des Grundfreibetrags nach § 32a EStG bei der Bemessung der Steuer nach dem Grundtarif 

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Weitere Details etwas weiter unten auf dieser Seite nach Albert Einstein

 

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dieses Webportals ist

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 ​Steuerbetrug im Milliardenbereich
des ostdeutschen

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Genial konstruiert durch Normalisierung des Absurden und somit praktisch nicht nachvollziehbar selbst für Finanzexperten, Steuerberater und die zuständigen Justizbehörden.  

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Fehlanzeige

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​Steuerbetrug im Milliardenbereich
im Sprachgebrauch des
Bundesministeriums der Finanzen BMF

 
​Eine bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung des

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nachzulesen im amtlichen Monatsbericht 04/2019 des Bundesministeriums der Finanzen BMF.


​Weiter heisst es in dem Bericht:
​Geleitet wurde der Prozess vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.
.
 Das BMF hat ihn eng begleitet.
 

​Diesen unscheinbaren Nebensatz muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, denn  damit bekennt sich das BMF in seinem amtlichen Monatsbericht eindeutig zur

​​"bürgerfreundlich ausgeprägten Serviceorientierung"
.

gemeint ist damit die
Gesetzwidrige Steuererhebung im Milliardenbereich

oder im Klartext auf gut Deutsch

          Steuerbetrug im Milliardenbereich
wegen Versagung des jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierten steuerfreien Existenzminimus in Form des steuerlichen Grundfreibetrags bei der Veranlagung von Millionen Altersrenten zur Einkommensteuer, 
​ungeachtet der

Ultimativen Rechtsvorschrift
​der höchstrangigen deutschen Steuerbehörde
Bundesministerium der Finanzen BMF
die wie folgt lautet:
 ​​

​Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums  nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.


​Diese für alle Finanzämter in Deutschland ultimativ bindende Rechtsvorschrift kommt rückwirkend bis 2005 bei der steuerlichen Veranlagung von Millionen Altersrenten nicht zur Anwendung durch das ostdeutsche NUR-RENTEN-

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​Kernaussage des vorerwähnten
BMF-Monatsberichts 04/2019,

gut getarnt und Steuerlaien ohne Fachkenntnisse seiner außerordentlichen und extrem folgenschweren Bedeutung praktisch nicht bewußt - wie folgt:

Der inländischen Besteuerung unterliegt nur die aus Deutschland bezogene Rente. Dafür können aber auch keine personenbezogenen Abzüge und auch kein Existenzminimum (der Grundfreibetrag) geltend gemacht werden. Auch eine Zusammenveranlagung von Ehegatten ist nicht möglich.

​
Das ist die "logische Schlussfolgerung" von Steuerexperten: Weil man in Deutschland Steuern auf seine deutsche Rente bezahlen "darf", wird man durch die Versagung personenbezogener Abzüge einschl. des Grundfreibetrags mit einer fiktiven, um ein Vielfaches zu hohen Steuer "belohnt".
​

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​Mehr zu diesem Thema ist nicht nur verfügbar im BMF-Monatsbericht 04/2019, sondern auch in

 14 Existenzminimumberichten
​
des 
Bundesministeriums der Finanzen
1996 bis 2024
 


​Dieses gesetzlich verankerte Existenzminimum wird rückwirkend bis 2005 allen vom FA NBB zur Einkommensteuer veranlagten Millionen Rentner*-innen in Form der Nichtgewährung des steuerlichen Grundfreibetrags versagt.


​Nachstehend der Titel des Berichts von 2020.
Der gesamte Bericht ist verfügbar auf Seite 4A dieses Webportals.

​BMF, 11. September 2020 - Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2022
​(13. Existenzminimumbericht)



Bundeskabinett beschließt 14. Existenzminimumbericht https://www.bundesfinanzministerium.de  

Das Bundeskabinett hat am 2. November 2022 den Bericht über die Höhe des steuerfei zu stellenden Existenzminimus von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2024 beschlossen.
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Auch dieser Beschluss, wie alle Beschlüsse des Bundeskabinetts und anderer höchstrangiger Rechtsinstitutionen, sind für das ostdeutsche NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg nicht relevant und werden bei der steuerlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von Millionen sogenannten Auslands-rentnern nicht angewendet im totalen Widerspruch zu verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen.


​Und damit wären wir beim absoluten Höhepunkt des gesamten Sachverhalts angekommen.

 Der lange überfällige Anfang vom Ende
des ostdeutsche 

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​in Form des amtlichen
Monatsberichts 04/2019
und weiterer
14 Existenzminimumberichte der Jahre 1996 bis 2024 - 
zu finden auf diesem Webportal auf den Seiten 4 und 4A - 
​ausgestellt und amtlich bestätigt vom

Bundesministerium der Finanzen BMF
der Bundesrepublik Deutschland

wegen

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 im Milliardenbereich

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Alle Millionen rückwirkend bis 2005 vom Finanzamt Neubrandenburg erstellten Steuerbescheide wurden und werden immer noch bewusst und vorsätzlich im totalen Widerspruch zu den vorgenannten Vorgaben  der Berichte des BMF erstellt.

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​Zurück zum Monatsbericht 04/2019 
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Die Kernaussage des Monatsberichts 04/2019 des BMF vermittelt unweigerlich den absolut irreführenden und absurden Eindruck
einer ​​bürgerfreundlich ausgeprägten Serviceorientierung des

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was in deutscher Umgangssprache ohne Zweifel der nachstehenden Bedeutung entspricht:

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Schließlich handelt es sich bei dieser Formulierung um ein Steuerbetrugsdelikt im Milliardenbereich,
das man mit dieser schmeichelhaften Formulierung in Beamtendeutsch zu vertuschen versucht.


In Klartext bedeutet das jedoch:
Der jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierte Grundfreibetrag, der nicht versteuert werden darf,
wird vom  Finanzamt NBB rückwirkend bis 2005 voll versteuert, was zu einer um ein Vielfaches höheren Steuerbelastung führt, als nach deutschen Rechtsnormen zulässig ist mit der Maßgabe, dass Millionen dem Gesetz nach   steuerfreie Niedrigrenten
voll versteuert werden.
​.
Das BMF gibt seinen Segen dazu und
die Justizbehörden von MV schauen weg.
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​In Zahlen ausgedrückt

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Bei einer dem Gesetz nach steuerfreien monatlichen Durchschnitts-Bruttorente von € 1.200 sind das +/- € 1.500 pro Jahr pro Rente illegale Fiktivsteuer des

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multipliziert mit einer unbekannten Anzahl von Auslandsrentnern, die rückwirkend bis 2005 vom FA NBB steuerlich veranlagt werden, dann landet man unweigerlich im Milliarden-€-Bereich.
In ostdeutschen Amtsstuben, wo auch heute noch Insidern zufolge mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist, sieht man das nicht so eng.

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All das versteht man unter dem Begriff
"beschränkte Steuerpflicht",
worunter sich normalerweise niemand etwas vorstellen kann und den wahren Sachverhalt somit auch nicht erkennen kann.

​Eine gute Basis für das perfekte Verbrechen - Steuerbetrug im Milliardenbereich.

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Nicht alle Renten, aber immerhin ein paar Millionen - allein von der DRV - Deutsche Rentenversicherung Bund 1.6 Millionen sowie von anderen Versicherungsträgern eine bisher unbekannte Anzahl, die vermutlich ebenfalls in diesem Bereich liegen dürfte.

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Fehlanzeige


Was nicht in diesem Bericht steht, ist aber

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insbesondere für die ermittelnden Justizbehörden

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​Die milliardenschwere, extrem folgenschwere Kernaussage des BMF-Berichts - die Versagung des Grundfreibetrags - wurde bereits 1996 ​verboten vom EuGH und später vom BVerfG

sowie dem Bundesgerichtshof BGH, Bundesfinanzhof BFH, Bundesministerium der Justiz BMJ, Finanzgericht Düsseldorf, Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern und dem Petitions-ausschuss des Deutschen Bundestages, wird aber trotz der Verbote höchster Gerichtsinstanzen und Rechtsinstitutionen nach wie vor vom NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg bewußt und vorsätzlich rückwirkend bis 2005 angewendet zum vielfach existenzvernichtenden finanziellen Schaden von Millionen Beziehern einer deutschen Rente.

Details auf Seite 8 - GERICHTSURTEILE

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RIA WELTWEIT
 Die alternativen Rentensteuerexperten

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Steuerbetrug im Milliardenbereich
- oder in Verwaltungsdeutsch "etwas dezenter" formuliert -
 eine ​​bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung des

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​lückenlos aufgedeckt von RIA WELTWEIT und unmissverständlich bestätigt vom BMF durch dessen amtlichen Monatsbericht 04/2019.​ ​

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Ein Fall für die zuständige ostdeutsche 

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die am 24. August 2022 von RIA WELTWEIT in Form einer Strafanzeige in Kenntnis gesetzt wurde in Erwartung entsprechender ultimativer Maßnahmen gemäß §§ 160 und 163 StPO. 

Diese Maßnahmen lassen jedoch nach mehr als 2 Monaten trotz §§ 160 und 163 StPO immer noch auf sich warten.
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Doch wohl nicht, weil sowohl das Finanzamt NBB als auch die zuständige Staatsanwaltschaft NBB im selben Gebäudekomplex untergebracht sind - Neustrelitzer Str. 120?

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Den ganzen Sachverhalt

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​Frei nach George Orwell:
eine klassische Normalisierung des Absurden.

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Wann und was bekommen wir und Millionen Bezieher einer deutschen Rente von den zuständigen Justizbehörden in MV zu hören - wenn überhaupt?

Ist die zuständige Justiz in Neubrandenburg überhaupt in der Lage und willens,
​
diesen Steuerbetrug im Milliardenbereich gerichtlich aufarbeiten zu lassen, um den Verantwortlichen ihr schmutziges Handwerk zu legen?


​Die Antwort wird sofort nach Erhalt an dieser Stelle veröffentlicht - einsehbar weltweit für all die Millionen betrogenen Bezieher einer deutschen Rente.​

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 03.11.2022

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​AW: 553200/000030/09/22 Extern
Posteingang Ulrike.Ritzmann@polmv.de - 03.11.2022
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​Sehr geehrter Herr Mertens, 
die Ermittlungsakte liegt der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vor und wird dort unter dem Az. 815 Js 17432/22 geführt.

Der Verfahrensausgang dürfte Ihnen schriftlich mitgeteilt werden oder ist durch Sie in der Staatsanwaltschaft zu erfragen. 
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Mit freundlichem Gruß 
Ulrike Ritzmann
Polizeihauptkommissarin
Sachgebietsleiterin Sonderzuständigkeiten
Kriminalkommissariat Neubrandenburg
Beguinenstr. 2
17033 Neubrandenburg
Tel.: 03955582-5258
Fax: 03955582-5306​
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Roland Mertens <info@riaweltweit.com> Mi., 9. Nov. 2022 an Ulrike.Ritzmann

Betreff: Vorgangsnr. 553200/000030/09/22  . Az. 815 Js 17432/22

Sehr geehrte Frau Ritzmann,
am 03.11.2022 haben Sie uns geschrieben, dass die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vorliegt. Inzwischen sind mehr als 2 Monate vergangen, ohne dass sich in dieser Sache etwas getan hat.

Besteht evtl. die Möglichkeit, dass Sie einmal bei der StA NBB nach dem Stand der Dinge fragen oder uns den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mitteilen, damit wir ihn direkt ansprechen können.

Es handelt sich bei unserer Anzeige nicht um ein kleines Delikt, sondern um ein perfektes Verbrechen - Steuerbetrug im Milliardenbereich, das sich aufgrund weiterer intensiver Ermittlungen unserer Anwälte und Insider inzwischen zu einem sehr heißen Eisen entwickelt hat aufgrund eines amtlichen Monatsberichts des BMf, in dem der ganze Sachverhalt unmissverständlich vom BMF bestätigt wird.
Weitere sehr interessante Details sind verfügbar auf unserem Webporta lwww.riaweltweit.com

Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Mertens
Vorsitzender
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Je nach Verfahrensausgang behalten wir uns weitere Rechtsschritte vor.

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Steuerbetrug im Milliardenbereich - 
ist ein baldiges Ende in Sicht?


​Diese und andere Fragen werden im folgenden Video beantwortet.

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 RIA WELTWEIT
Einkommensteuer Rechtshilfe

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