FINANZAMT NEUBRANDENBURG RIA - RECHTSWIDRIGE STEUERERHEBUNG NACH ESTG § 50 ABS. 1 SATZ 2
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  • Verbotene Steuererhebung
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  • Hilferufe
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    • 34 - Rentensteuer-Freibetrag Tabelle
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  • Presse-Manuskript
 ​Wer und was ist
RIA WELTWEIT
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RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht

Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
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​RIA WELTWEIT ist eine zweckorientierte Arbeitsgemeinschaft von Rentnern, Anwälten  und Steuerberatern 
​RIA WELTWEIT hat sich zur Aufgabe gestellt, Rentnern zu ihrem angestammten Recht auf Besteuerung ihrer Renten nach verfassungs-rechtlichen Vorgaben im Grundgesetz zu verhelfen, was letztendlich für die grosse Mehrheit der deutschen Rentner Steuerfreiheit bedeuten würde infolge ihrer kleinen Renten von weniger als € 1500,-- im Monat.
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Bei den betroffenen Rentnern handelt es sich immer um Einzelfälle, die nicht in der Lage sind, sich erfolgreich gegen die unverständlichen und sich teilweise widersprechenden und gesetzesmissbräuchlichen Besteuerungspraktiken des FA NBG zu wehren, da ihnen die notwendigen Kenntnisse der völlig chaotischen Steuergesetzgebung fehlen. Und das weiss das FA NBG und kann ungehindert, auch ungehindert von der deutschen Justiz, diese alten Menschen rücksichtslos ausnehmen  -  und das mit grossem Erfolg. 
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Manch einer wird die Frage stellen - warum machen die das - aus reiner Menschenliebe?
Die Antwort: weil die Initiatoren von RIA WELTWEIT selbst um tausende Euro vom Finanzamt Neubrandenburg RiA betrogen wurden und um ihre Rechte kämpfen, nach geltendem Recht (EStG § 32a) steuerlich veranlagt zu werden und nicht nach "besonderen Regelungen" des Finanzamts RiA, die bereits 1996 vom EuGH als rechtswdrig verboten wurden.
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​Unsere Aktivitäten und die Erstellung dieses Webportals waren lange überfällig, nachdem deutsche Rentner seit mehr als 10 Jahren mit strafrechtlichen Besteuerungsmethoden konfrontiert werden, die eindeutig, wie auf diesem Webportal detailliert dokumentiert ist, gegen verfassungs-rechtliche Vorgaben im Grundgesetz sowie EStG § 1 und § 32a verstossen und 1996 vom EuGH - Europäischen Gerichtshof verboten wurde.​

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Angefangen hat alles im Juni 2014, nachdem unser Fallbeispiel Wilhelm S. vom Finanzamts Neubrandenburg einen Brief erhielt mit einer Vorankündigung von Steuerbescheiden für die Jahre 2007 - 2010. 
​Teilauszug aus diesem Brief:
Die Zusendung der Bescheide soll nach Ablauf von 2 Monaten erfolgen.
Die Steuerfestsetzung soll im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht – also ausschliesslich auf der Grundlage Ihrer deutschen Renteneinkünfte erfolgen. Personenbezogene Vergünstigungen, wie z.B. der Grundfreibetrag, werden dabei nicht gewährt. Dieses Vorgehen entspricht international anerkannten Grundsätzen.

Ohne detaillierte Kenntnisse der Steuergesetzgebung für Renten hat Wilhelm S. angefangen, sich über die Bedeutung der angeführten unverständlichen Begriffe ein Bild zu machen und ist auf schockierende Details gestossen, die mit verfassungskonformen Rechtsnormen nicht vereinbar sind und ausserdem auch noch gegen Grundsatzurteile des EuGH aus den Jahren 1996 und 2003 explizit verstossen. Die Ergebnisse seiner Recherchen, Ermittlungen  und Studium der Einkommensteuergesetze sind in diesem Webportal detailliert dokumentiert.

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