FINANZAMT NEUBRANDENBURG RIA - STEUERBETRUG VICE VERSA - EUROPÄISCHER GERICHTSHOF EUGH VERBIETET DIE VERSAGUNG DES GRUNDFREIBETRAGES
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  • Presse-Manuskript


Rentensteuerbetrug
 ​Aktualisiert am 29.08.2020
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​​​RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
 Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht
 Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
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Rentensteuerbetrug
Ein Verbrechen an deutschen Rentnern
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 Rentenbesteuerung
 Besteuerung von in Deutschland steuerpflichtigen Renten
Sonstige Einkünfte sind ein separates Thema, das in diesem Webportal nicht behandelt wird.
Renten sind in Deutschland steuerpflichtig und werden von 640 Finanzämtern nach deutschem Steuerrecht besteuert, das sowohl Steuerpflichten als auch Steuerrechte zum Inhalt hat. Das ist gesetzlich geregelt.

​Nicht gesetzlich geregelt ist, dass eines der Finanzämter aus der Reihe ausschert und deutsche Renten nicht nach deutschem Steuerrecht besteuert, sondern - original Wortlaut dieses Finanzamts - nach "International anerkannten Grundsätzen". Und dieses eine Finanzamt ist seit 15 Jahren das berühmt berüchtigte und skandalträchtige
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das  Renten nach Steuerpflichten besteuert, die Steuerrechte sprich Steuervorteile wie den Grundfreibetrag entgegen den elementarsten Vorgaben deutscher verfassungskonformer Rechtsnormen und dem deutschen Einkommensteuergesetz allen  Rentnern seit 15 Jahren verweigert.
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Kleine Steuerkunde
Leicht verständlich und nur auf das Wesentliche beschränkt
Formel zur Ermittlung der Rentensteuer
Formel nach deutschem Steuerrecht
wird von 640 deutschen Finanzämtern angewendet

Bruttorente minus Rentenfreibetrag minus Werbungskosten minus Grundfreibetrag = zu zahlenden Steuer

Formel nach Grundsätzen des Finanzamts Neubrandenburg
wird nur vom FA Nbb angewendet
Bruttorente minus Rentenfreibetrag minus Werbungskosten   PLUS!!! Grundfreibetrag = zu  zahlende Steuer


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​Die Steuerpflicht für Renten
wird in zwei Kategorien unterteilt -
​in die unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht.  
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Worin ​besteht der Unterschied? ​
​Die Basis der unbeschränkten Steuerpflicht für deutsche Renten ist das deutsche Steuerrecht
 
Die Basis der beschränkten Steuerpflicht für deutsche Renten sind "International anerkannte Grundsätze"..
Das zumindest sagen die Statuten des Finanzamts Neubrandenburg.


640 deutsche Finanzämter veranlagen deutsche Rentner nach deutschem Steuerrecht, wogegen es nichts einzuwenden gibt. Das Finanzamt Neubrandenburg veranlagt deutsche Rentner jedoch nicht nach deutschem Steuerrecht, sondern  nach  "International anerkannten Grundsätzen", die weder im deutschen Einkommensteuergesetz noch in den verfassungs-konformen deutschen Rechtsnormen enthalten sind.​
Worauf diese Grundsätze aufgebaut sind, was sie zum Inhalt haben und wer sie anerkannt hat, ist und bleibt ein Geheimnis des FA Nbb. ​
Diese im deutschen Steuerrecht unbekannten "International anerkannten Grundsätze" sind das alles entscheidende Argument bzw. die alles entscheidende Ausrede des Finanzamts Neubrandenburg für überproportional hohe Rentensteuereinnahmen, von denen die anderen ​640 deutschen Finanzämter nur träumen können.
Die logische Schlussfolgerung daraus ist, dass die seit 15 Jahren in alle Welt verschickten Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg
nicht rechtskräftig
oder anders ausgedrückt
strafrechtlicher Natur sind
denn in Deutschland dürfen Einkommensteuerbescheide nur
nach deutschem Steuerrecht
erstellt werden.
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Wie ist so etwas möglich? In dem die "smarten" Mitarbeiter des FA Nbb bei der steuerlichen Veranlagung von Rentnern deren nur in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte sprich Renten ohne Rechtsgrundlage einfach so aus freien Stücken als beschränkt steuerpflichtig einstufen und sich nicht am deutschen Steuerrecht und den Vorgaben von Grundgesetz/Verfassung orientieren, sondern an - original Wortlaut des FA Nbb - sogenannten, "international anerkannten Grundsätzen", die im deutschen Steuerrecht nicht existieren und somit in Deutschland auch keine Rechtskraft besitzen.

Das Finanzamt Neubrandenburg verstösst somit gegen die in Deutschland gültigen Steuergesetze, was zu Folge hat, dass alle vom FA Nbb erstellten Steuerbescheide ungültig sind - und das rückwirkend seit 15 Jahren.
​
Die sich daraus ergebenden Konsequenzen wollen wir an dieser Stelle besser nicht im Detail erläutern. Aber eines können wir Ihnen versichern - die Rede ist nicht von Kleingeld und sicherlich ein Grund dafür, dass alle involvierten Institutionen mit Ausnahme der Rentner es vorziehen, Stillschweigen zu wahren, anstatt dem FA Nbb die Stirn zu bieten. 
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RIA WELTWEIT und die Rentner reden,
alle anderen, die eigentlich reden müssten, schweigen.


​Das Hauptübel ist, dass der Grundfreibetrag nach der steuerlichen Veranlagungspraxis des FA Nbb keine Anwendung findet, was vom FA Nbb  auch noch fortlaufend seit 15 Jahren amtlich bestätigt wird in Tausenden von Briefen an deutsche Rentner im Ausland, in denen den Rentnern mitgeteilt wird, dass ihre deutschen Renten der "beschränkten" Steuerpflicht unterliegen und sie, die Rentner, somit verpflichtet sind, ab sofort und für zurückliegende Jahre Einkommensteuer zu zahlen, wobei ihnen der Grundfreibetrag jedoch nicht gewährt werden kann. 

640 Finanzämter berücksichtigen bei steuerlichen Veranlagungen von deutschen Renten den vom Staat in den verfassungskonformen Rechtsnormen und den deutschen Steuergesetzen garantierten Grundfreibetrag (im Jahr 2018 von € 9.000,--), wogegen das Finanzamt Neubrandenburg dieses im Grundgesetz verankerte Recht auf den Grundfreibetrag seit 15 Jahren ohne gesetzlichen Hintergrund rigoros ablehnt.

​Wir sprechen hier nicht von Peanuts. Die Rede ist von illegalen, rechtswidrigen Steuerforderungen des FA Nbb in Höhe von +/- € 2.500,-- pro Jahr, obwohl die Mehrheit der Rentner nach deutschem Steuerrecht STEUERFREI ist. 


Dass demzufolge in diesem Webportal einige mehr als sonderbar erscheinende Vorgänge angesprochen werden, die in der deutschen Öffentlichkeit, aber auch in Finanzamts- und sogar in Steuerberaterkreisen weitestgehend unbekannt sind oder als unbekannt vorgegeben werden, ist sehr verwunderlich. Aber das können wir Ihnen beim weiteren Studium dieses Webportals jetzt schon versichern:
Sie werden aus dem Staunen nicht mehr herauskommen
und Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland sicherlich nicht von der Hand weisen können oder vielleicht sogar ausrufen:
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​Eigentlich genügt es, wenn Sie nur diese Seite und vielleicht noch die Homepage lesen, denn auf diesen zwei Seiten sind alle weiteren Details dieses 57 Seiten umfassenden Webportals zusammengefasst.​
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Kurzes Video zum Thema Grundfreibetrag
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Eine Domäne des Finanzamts Neubrandenburg
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Ein "chaotisches Chaos" vom Feinsten
unter Anwendung "international anerkannter Grundsätze", die in Deutschland niemand kennt und die im deutschen Steuerrecht ebenfalls unbekannt sind.
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Frei nach den weisen Erkenntnissen des weltweit bekannten britischen Erfolgsautors George Orwell: 
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Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden - staatlich sanktioniert.​​ ​
Mecklenburg-Vorpommern
ein wunderschönes Bundesland mit sehr dunklen Schattenseiten
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Nachstehend die Stellungnahme der CDU/SPD geführten Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern einschl. Finanz- und Justizministerium zu den absonderlichen sprich hoch kriminellen  Vorkommnissen in Neubrandenburg
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Solange die Steuereinnahmen überproportional gut sprudeln, müssen Recht und Ordnung insbesondere Grundgesetz/Verfassung und das deutsche Steuerrecht schon mal hinten anstehen.
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17.08.2020 - gerade hereingekomen. Email zum aktuellen Thema - am Ende dieser Seite.
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19.08.2020 - Gerade im Internet entdeckt
Rentner im Ausland - Vorsicht Steuerfalle!
Bericht von Michael Schreiber - biallo.de


Zum Bericht
Jetzt wird es beschränkt unbeschränkt schizophren
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Einkommensteuergesetz
Nachstehend EStG § 1 in Kurzfassung
 in  
deutscher Beamtensprache - auch unter dem Begriff IDIOTENSPRACHE bekannt -  zusammengefasst und  auf Rentner und deren Renteneinkünfte fokussiert​, stark verkürzt und nur auf das Wesentliche ausgerichtet. 
Sie werden es nicht glauben, aber das steht alles schwarz auf weiss im EStG § 1
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Wenn natürliche Personen, die deutsche Staatsangehörige sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Inland oder im Ausland oder als lebende und nicht lebende Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds ihren Wohnsitz haben und die zu den sesshaften Arten gehörenden Lebewesen (wie Rentner) zählen, die entweder unbeweglich auf oder unter dem Meeresboden verbleiben oder sich nur in ständigem körperlichen Kontakt mit dem Meeresboden oder seinem Untergrund fortbewegen können, dann sind sie unbeschränkt beschränkt steuerpflichtig, wenn sie unter anderem über keine steuerpflichtigen Einkünfte wie beschränkt steuerpflichtige Renten gemäss § 49 verfügen, die in Deutschland unbeschränkt beschränkt steuerpflichtig sind und diese im Inland unbeschränkt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte im Ausland in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom  Einkommen herangezogen werden; dies gilt nur, wenn ihre (nicht vorhandenen) Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen - im Jahre 2020  € 9.408,--. 

Ist doch kristallklar - oder???
                                               Oder noch einfacher formuliert:
Nach EStG § 1 und den Statuten des Finanzamts Neubrandenburg sind alle natürlichen nicht lebenden oder lebenden Ressourcen (demnach auch Rentner), unbeschränkt beschränkt steuerpflichtig, auch wenn sie keine Einkünfte haben. 
Diese Beispiele zeigen eindeutig, wer hier unbeschränkt beschränkt ist - die deutschen Rentner sind es jedenfalls nicht.
Deutsche Rentner in den Mühlen der Behörden
​Reinhard Mey kann ein Lied davon singen
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Das ist bereits weltweit bekannt
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Hier noch eine kurze Vorabinformation zum besseren Verständnis dessen, was im weiteren Verlauf dieser Website zur Sprache  kommt.
​Die Gewährung des jedem Bürger staatlich garantierten Grundfreibetrags bei der steuerlichen Veranlagung von Renten, gemessen an einer deutschen Durchschnittsrente laut Deutsche Rentenversicherung DRV von +/- € 800,-- und deutschem Steuerrecht, entspricht, der niedrigen Renteneinkünfte zufolge, einer

                   jährlichen Steuerbelastung von € 0,00,

wogegen das steuerliche Veranlagungssystem des Finanzamts Neubrandenburg, das auf "international anerkannten Grundsätzen" basiert, unter Verletzung der Vorgaben und Richtlinien des deutschen Steuerrechts und bei Anwendung dieser Grundsätze die nachstehende gesetzesmiss-bräuchliche Steuerforderung ergibt:
                     Steuerbelastung von jährlich +/- € 1.000,--

die Klein- und Kleinstrentner ja locker aus der Portokasse bezahlen können.
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in Bezug auf die beschränkte Steuerpflicht und den in Grundgesetz/ Verfassung festgeschriebene Grundfreibetrag, auf den jeder Steuerpflichtige ein vom Staat garantiertes Anrecht hat, allen vom Finanzamt Neubrandenburg steuerlich veranlagen Rentnern seit 15 Jahren jedoch rigoros verweigert wird.
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Die sogenannte beschränkte Steuerpflicht und der in Grundgesetz/Verfassung festgeschriebene Grundfreibetrag sind zwei völlig verschiedene Begriffe, die nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben. Das Finanzamt Neubrandenburg aber auch andere Finanzämter verwenden diese zwei Begriffe bewusst und vorsätzlich immer als eine Einheit insofern, dass bei der beschränkten Steuerpflicht die Gewährung des Grundfreibetrags ausgeschlossen ist. Das ist in deutschen Finanzkreisen ein weit verbreiteter Irrglaube und kommt einem unbeschriebenen Gesetz gleich - jedoch ohne jeglichen Rückhalt im deutschen Steuerrecht.

Das ist eine plumpe und dümmliche Missinformation sprich Lüge nach Mafiamethode, die den strafrechtlichen Tatbeständen der arglistigen Täuschung, Betrug und Amtsmissbrauch entspricht, um unverfroren und skrupellos deutsche Rentner betrügen und deren Steuerbescheide gesetzesmissbräuchlich manipulieren zu können,

Diese Missinformation sprich Lüge dient einzig und allein dazu, Konfusion zu erzeugen und Rentner in die Irre zu führen und ihnen überproportional hohe Steuern aufzuzwingen, obwohl die grosse Mehrheit der Rentner ihrer niedrigen Renten zufolge gemäss deutschem Steuerrecht STEUERFREI sind.

Dieser Irrglaube
vom Finanzamt Neubrandenburg in die Welt gesetzt
beschränkte Steuerpflicht
​kein Grundfreibetrag
wird von uns in diesem Webportal mit verfassungskonformen Rechtsnormen widerlegt und das Finanzamt Neubrandenburg des tausendfachen Betrugs an Rentnern mittels rechtswidrig manipulierter Steuerbescheide überführt. 
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Die Justizbehörden und die von CDU/SPD geführte Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern tun sich schwer, für die deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetze einzutreten und zu verteidigen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Sicherlich ein gefundenes Fressen für die Opposition in MV, wenn sie davon erfährt, was sich aufgrund unserer Initiativen nicht mehr lange hinauszögern lässt. Die deutsche Presse steht in stand-by.
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Das FA Nbb nutzt die Unkenntnis von Rentnern über das deutsche Einkommensteuerrecht rücksichtslos und auf niederträchtigste Art aus, in dem falsche, gesetzeswidrige Behauptungen aufgestellt werden, die von den betroffenen Personen aus Unkenntnis nicht widerlegt werden können und dem FA Nbb somit den Weg frei machen für Rentensteuerbetrug im grossen Stil.
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Rentensteuerbeispiel gemäss den Statuten des FA Nbb für eine Rentnerin in England mit, wenn auch sehr geringen deutschen Rentenansprüchen: Jahresbruttorente € 220,-- - nach Abzug von Rentensteuerrabatt und Werbungskosten verbleibt ein

​zvE - zu versteuerndes Einkommen  von
monatlich € 2,70 


Es bleibt abzuwarten, was das FA Nbb in diesem Fall aufgrund "international anerkannter Grundsätze" diesmal aus dem Hut zaubert, um auch dieser Rentnerin eine saftige Einkommensteuer aufzubrummen.
Die Steuerbescheide für 2015 bis 2019 werden zur Zeit vom FA Nbb erstellt und in Kürze der Rentnerin nach England übersandt.
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Nachstehend ein Auszug aus dem "Liebesbrief"
den das FA Nbb an die vorgenannte Rentnerin in England und an Tausende anderer Rentner mit Wohnsitz im Ausland verschickt hat und auch weiterhin verschickt:
Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2015 bis 2019
Sehr geeherte Frau ......,
dem Finanzamt Neubrandenburg (RiA) liegen Mitteilungen vor, nach denen Sie Rentenzahlungen aus Deutschland erhalten. Diese Mitteilungen hat das Finanzamt geprüft und festgestellt, dass Sie mit diesen Renteneinkünften steuerpflichtig sind.

RIA WELTWEIT: Die Rede ist von einer monatlichen Brutto Rente von € 18,33
Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) beabsichtigt, Ihre in Deutschland zu leistende Einkommensteuer für die oben genannten Jahre festzusetzen und Ihnen die Steuerbescheide zuzusenden.
Die Steuerfestsetzung soll im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht - also ausschliesslich auf der Grundlage Ihrer deutschen Renteneinkünfte - erfolgen. ​

RIA WELTWEIT: Was absolut in Ordnung ist, denn das ist ein Teil des deutschen Steuerrechts
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RIA WELTWEIT: Aber jetzt kommt der Hammer - steht nicht im deutschen Steuerrecht
Personenbezogene Vergünstigungen, wie z.B. der Grundfrei-betrag, werden dabei nicht gewährt. 
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RIA WELTWEIT: Das ist eine vorsätzlich strafrechtliche Falschaussage sprich Lüge des FA Nbb, denn das deutsche Steuerrecht besagt genau das Gegenteil. Der Grundfreibetrag ist eine Garantie des Staates für
​                            JEDEN STEUERPFLICHTIGEN
für ein menschenwürdiges Existenzminimum, das nicht durch Steuern gemindert werden darf.

RIA WELTWEIT: Was jetzt kommt ist an Unverschämtheit und Skrupellosigkeit nicht mehr zu überbieten:
.

Dieses Vorgehen entspricht international anerkannten Grundsätzen.
​RIA WELTWEIT: Damit bestätigt das Finanzamt Neubrandenburg, dass die Ermittlung der Einkommensteuer nicht nach deutschem Steuerrecht durchgeführt wird, was absolut gesetzeswidrig ist.
​

In Deutschland gilt das deutsche Steuerrecht, was bedeutet, dass deutsche Renten nach deutschem Steuerrecht besteuert werden müssen und nicht, wie vom FA Nbb seit 15 Jahren sehr erfolgreich, aber gesetzesmissbräuchlich und somit strafrechtlich praktiziert, nach irgendwelchen unbekannten internationalen Grundsätzen, was immer das auch heissen mag.​
Diese amtliche Mitteilung wird in tausendfacher Form seit 15 Jahren an Rentner in aller Welt verschickt, die in Deutschland über mehr oder weniger steuerpflichtige Renteneinkünfte verfügen.
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Die Formulierung - "Personenbezogene Vergünstigungen wie der Grundfrei-betrag werden dabei nicht gewährt" - nimmt man beim Lesen einfach so hin, ohne sich über die folgenschweren Konsequenzen bewusst zu sein.
​.

.                                In Zahlen ausgedrückt:
Mit diesem Vorgehen kann das FA Nbb unter Missachtung des deutschen Steuerrechts jedem Rentner je nach Rentenhöhe Steuerbeträge von bis zu € 2.500,-- und sogar noch weit darüber pro Jahr aufzwingen, obwohl die grosse Mehrheit der Rentner nach deutschem Steuerrecht ihrer geringen Renten zufolge STEUERFREI wäre.
Ein Gesetz, das den Grundfreibetrag ausser Kraft setzt,          gibt es im deutschen Steuerrecht NICHT. ​
Wird das Anrecht auf den in Grundgesetz/Verfassung  verankerten Grundfreibetrag trotzdem vom FA Nbb verweigert, entspricht das den nachfolgenden Strafbeständen:
Arglistige Täuschung - Betrug - Amtsmissbrauch - Korruption
Die Rede ist nicht von der MAFIA, sondern nur von einem der 641 deutschen Finanzämter, welches sich seit 15 Jahren strikt weigert, Renten nach deutschem Steuerrecht zu besteuern, um somit den Weg frei zu machen für Rentensteuerbetrug im grossen Stil an Rentnern.
Normalerweise würde jeder, der derart massiv angegriffen wird, hoch empört reagieren und gerichtliche Schritte gegen den oder die Beschuldiger einleiten, was das FA Nbb jedoch tunlichst vermeidet, denn dann käme das gesetzeswidrige und hochkriminelle Rentenbesteuerungssystem des FA Nbb ans Tageslicht, was zu einer möglichen Schliessung des Finanzamts und strafrechtlichen Verurteilung der involvierten Beamten führen würde. Aus diesem Grunde reagiert das FA Nbb seit Jahren wie folgt:
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Das Finanzamt Neubrandenburg orientiert sich auch noch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung in Bezug auf steuerliche Veranlagungen von Rentnern nach eigenem schriftlichen Bekunden an "international anerkannten Grundsätzen" wie z.B. dem sowjetisch/russischen Steuerrecht und bestätigt das auch noch öffentlich wie folgt:.
Original Wortlaut in einem amtlichen Schreiben des FA Nbb vom 30.09.2019 an RIA WELTWEIT. 
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.​ 
​
(Anmerkung RIA WELTWEIT: gemeint ist das deutsche Steuerrecht)
Wie bereits angeführt - mit diesen plumpen und dümmlichen Mafiamethoden begründen die Mitarbeiter des Finanzamts Neubrandenburg bei steuerlichen Veranlagungen von Rentnern ihre strafrechtliche Vorgehensweise, um unverfroren betrügen, belügen  und manipulieren zu können. 
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​Die alles entscheidende Frage ist somit, dass nach Aussagen des FA Nbb bei beschränkter Steuerpflicht der Grundfreibetrag nicht gewährt wird:
Wo steht das geschrieben???

Sachdienliche Hinweise oder sogar die Beantwortung dieser Frage auf der Basis des deutschen Steuerrechts nehmen wir gerne entgegen.
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riaweltweit@gmail.com
​

Wo steht das geschrieben???
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​06.08.2020 - Antwort aus Kanada 
​
Mit Sicherheit da, wo auch das inhumane "Freikaufen" von westdeutschen Besuchern in der ehemaligen DDR geschrieben stand, nämlich: ???

07.08.2020 - Antwort eines Insiders aus Brasilien - 
Wo steht das geschrieben?
In International anerkannten Grundsätzen, wie sie in der ehemaligen Sowjetunion und im jetzigen Russland gesetzlich geregelt sind. Dort gab es und gibt es auch heute noch
           keine wesentlichen Einkommensteuer-Freibeträge 

​Das deutsche FA Nbb orientiert sich 30 Jahre nach der Wiedervereinigung bei der Ermittlung von  Einkommensteuer  an sowjetisch/russischen Regelungen  und nicht am deutschen Steuerrecht.


07.08.2020 - Antwort aus Argentinien - Wo steht das geschrieben?
Nicht im Deutschen Grundgesetz
nicht im deutschen Einkommensteuergesetz
nicht in den Sozialgesetzbüchern
nicht in der Abgabenordnung
nicht in der  deutschen Zivilprozessordnung
nicht in den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
nicht in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
nicht in den Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union
​.
Kein Grundfreibetrag!!! - steht einzig und allein geschrieben in den hausgemachten Statuten des FA Nbb und in den gehirngewaschenen Köpfen der Mitarbeiter des FA Nbb. Im deutschen Steuerrecht bzw. in den deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen gibt es derartige gesetzliche Auflagen nicht.

07.08.2020  - 
Holger J. Haberbosch, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht - Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA) 
.
Auf die Frage, wo das geschrieben steht:
es steht nirgends!!!

​
11.08.2020 - Antwort eines Insiders von den Philippinen - Wo steht das geschrieben?
Im deutschen Steuerrecht gibt es keinen einzigen Paragraphen, der die Gewährung des Grundfreibetrags auch nur ansatzweise anzweifelt, geschweige denn verbietet. 
​Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird - nachzulesen in den amtlichen Veröffentlichungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
​Deshalb auch die Bezeichnung Freibetrag. Das FA Nbb erklärt den Grundfreibetrag jedoch ohne rechtlichen Hintergrund einfach so aus heiterem Himmel zu einem steuerpflichtigen Einkommen, das nicht vorhanden ist und erhebt überproportional hohe, wenn auch illegale  Steuern darauf. So einfach ist das.

11.08.2020 - Kommentar von RIA WELTWEIT:  Seit Wochen und Monaten ziehen es die Amtsleitung des Finanzamts Neubrandenburg sowie Finanz- und Justizbehörden auf lokaler und Landesebene, aber auch ausnahmslos alle von uns angesprochenen renommierten Steuerberaterkanzleien in Deutschland vor, zu diesem brisanten Thema zu schweigen, um keine schlafenden Hunde zu wecken, denn das könnte bei nicht zu vermeidenden Gerichtsverfahren 
für alle involvierten Parteien äusserst unangenehme Konsequenzen haben und nicht unbeträchtliche finanzielle Einbußen bedeuten bis hin zu Gefängnisstrafen. Gesetzesbruch ist nun mal wesentlich profitabler als den deutschen Gesetzen zu folgen.  
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Email vom 15.08.2020 aus Mittelamerika zum aktuellen Thema:
Hallo und guten Tag,  ich habe heute gelesen, das Sie am 13.08.2020 eine Strafanzeige gegen das FA Nbb gestellt haben. Ich wünsche Ihnen von Herzen viel Glück und Ausdauer und ein langes Leben.

Ich selbst bin betroffen und geschädigt von der Inkassomaschine. Unser Schriftverkehr hat ständig Säumniszuschläge zum Inhalt. Die haben Säumniszuschläge festgesetzt für Renten, bei denen eine Besteuerung noch gar nicht erklärt war, also rückwirkend, wie pervers ist das denn !  Für 2020 beträgt meine ausgezahlte Rente gerade mal 692,91 € monatlich und darauf erheben die mittels Vorauszahlung 1.040,00 € Steuern jährlich, dann noch ohne Säumniszuschläge  !!!  Mein Lebensmittelpunkt liegt zur Zeit in Mittelamerika ! 

Wenn Sie Erfolg haben und die Blutsauger in die Knie zwingen und das sittenwidrige Inkasso aufhört, verspreche ich Ihnen einen Jahressatz Steuer ( 1.040,-- € ) als Spende !!!   Mit Hochachtung und freundlichen Grüssen ..........

PS.  Von Ihren Aktivitäten sollte mehr über die Presse, Print und TV  berichtet werden !
Ein weiterer spontaner Kurzbeitrag vom 17.08.2020 zum aktuellen Thema:
Ich schliesse mich der Email vom 15.08.2020 aus Mittelamerika 100 % an. Das FA - RIA - Nbg. ist pervers, disgusting  und sonst noch was.
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​Die hoch kriminellen Aktivitäten des FA Nbb sind für die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - Staatsanwalt Oerters - und die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock - Oberstaatsanwältin Klein - kein Grund, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten.
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Eine Entscheidung über das eventuelle Eingreifen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern steht noch aus.
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Somit steht unmissverständlich fest, dass die in Deutschland mehr oder weniger steuerpflichtigen Einkünfte von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland, gesetzeswidrig vom FA Nbb unter Missachtung des deutschen Steuerrechts, nach wie vor bis in alle Ewigkeit und staatlich sanktioniert, nach Belieben besteuert werden können, so wie es bereits seit 15 Jahren der Fall war. 
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Aber nicht mehr lange!
Die deutschen Rentner werden Euch zwingen, ihre Renten nach deutschem Steuerrecht zu besteuern und nicht nach "international anerkannten Grundsätzen".
In Deutschland gilt nun mal das deutsche Steuerrecht, was  in einigen Teilen der ehemaligen DDR wahrscheinlich bis heute, 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, noch nicht angekommen zu sein scheint.

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Grundgesetz/Verfassung sowie das deutsche Steuerrecht, die vom FA Nbb abgelehnt werden, sind auf Eurer Seite.

​
​RIA WELTWEIT

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    • 24 - AO § 165 - Erklärung Vorläufigkeit
    • 25 - Betrugsstrategie des FA NBG
    • 26 - Vorläufigkeitsvermerk
    • 27 - Rentner gegen FA NBG
    • 28 - Schockierendes Kleingedruckte
  • Justiz
    • 30 - Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft
    • 31 - Gesetzesverstösse
  • Tabellen
    • 32 - Grundfreibetrag Tabelle
    • 33 - Grundtarif Einkommensteuer u. Splittingtabelle 2019
    • 34 - Rentensteuer-Freibetrag Tabelle
  • Sonstiges
    • Strafanzeige gegen FA Nbb v. 13.08.2020
    • 35 - Liebesbrief vom Finanzamt
    • 36 - Progressionsvorbehalt
    • 37 - Inländische Einkünfte
    • 38 - EStG § 3 Steuerfrei sind .....
    • 39 - Merkblatt für Opfer einer Straftat
    • 40 - Email an FA Nbb vom 04.05.2020
    • 41 - Zwangsvollstreckung
    • 42 - Offener Brief
    • 43 - Gesetzeskauderwelsch
    • 44 - Kontakt - Email
    • 45 - Impressum
    • 46 - Steuerschlamassel im FA Nbb
    • Weitere ältere Themen
    • 47 - Schockierende Korrespondenz mit FA NBG
    • 48 - Mustervorlage für ausländische Finanzämter
    • 49 - Email an Bundesministerin Christine Lambecht vom 16.12.2019
    • 50 - Besteuerungsbeispiele
    • 51 - Briefe an FA NBG
    • 52 - Kommentare - Fakten
  • Spendenaktion
    • 53 - Spendenaktion RIA WELTWEIT
  • Presse-Manuskript