Betrug
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RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht
Ermittlungsagentur für Rentensteuerbetrug
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
Rentensteuerbetrug
Ein Verbrechen an deutschen Rentnern
Ein Verbrechen an deutschen Rentnern
Besteuerung von in Deutschland steuerpflichtigen Renten
Renten sind in Deutschland steuerpflichtig und werden von 640 Finanzämtern nach deutschem Steuerrecht besteuert, das sowohl Steuerpflichten als auch Steuerrechte zum Inhalt hat, wogegen es nichts einzuwenden gibt
Nicht gesetzlich geregelt ist, dass eines der Finanzämter aus der Reihe ausschert und deutsche Renten unter anderem nicht nach EStG § 32a, sondern nach EStG § 50 versteuert, dessen Anwendung gemäss Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich Nichtgewährung des Grundfreibetrags verboten ist.
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Darüber hinaus beruft sich das FA Nbb bei der Veranlagung von in Deutschland steuerpflichtigen Renten - original Wortlaut dieses Finanzamts - auf "International anerkannte Grundsätze" (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???), oder realistischer formuliert, auf selbst erstellte Hausregeln (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) , die für das FA Nbb um ein Vielfaches effizienter sind als die Steuerermittlungen nach deutschem Steuerrecht. Und dieses eine Finanzamt, das aus der Reihe tanzt, ist das berühmt berüchtigte, skandalträchtige und in mannigfaltigen Gerichtsverfahren verwickelte
Nicht gesetzlich geregelt ist, dass eines der Finanzämter aus der Reihe ausschert und deutsche Renten unter anderem nicht nach EStG § 32a, sondern nach EStG § 50 versteuert, dessen Anwendung gemäss Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich Nichtgewährung des Grundfreibetrags verboten ist.
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Darüber hinaus beruft sich das FA Nbb bei der Veranlagung von in Deutschland steuerpflichtigen Renten - original Wortlaut dieses Finanzamts - auf "International anerkannte Grundsätze" (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???), oder realistischer formuliert, auf selbst erstellte Hausregeln (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) , die für das FA Nbb um ein Vielfaches effizienter sind als die Steuerermittlungen nach deutschem Steuerrecht. Und dieses eine Finanzamt, das aus der Reihe tanzt, ist das berühmt berüchtigte, skandalträchtige und in mannigfaltigen Gerichtsverfahren verwickelte
dessen hausgemachte "Steuergesetze" besagen, dass entgegen den elementarsten Vorgaben deutscher verfassungskonformer Rechtsnormen, dem deutschen Einkommensteuergesetz und entgegen einer
Entscheidung des EuGH - Europäischer Gerichtshof
der Grundfreibetrag von +/- € 9.000 beschränkt steuerpflichtigen Rentnern nicht gewährt werden kann. (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) Diese "Hausregel" ist eine vom FA Nbb aufgestellte, frei erfundene Behauptung, (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) die im deutschen Steuerrecht nicht enthalten ist, dem Finanzamt Neubrandenburg jedoch den Weg ebnet für Steuerbetrug im grossen Stil nicht nur an 240.000 deutschen Rentnern mit Wohnsitz im Ausland, sondern auch an 1,5 Millionen Rentnern anderer Nationalitäten, die von der DRV - Deutsche Rentenversicherung Bund und anderen öffentlichen deutschen Kassen Geld erhalten mit in der grossen Mehrzahl niedrigen Renten.
Entscheidung des EuGH - Europäischer Gerichtshof
der Grundfreibetrag von +/- € 9.000 beschränkt steuerpflichtigen Rentnern nicht gewährt werden kann. (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) Diese "Hausregel" ist eine vom FA Nbb aufgestellte, frei erfundene Behauptung, (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) die im deutschen Steuerrecht nicht enthalten ist, dem Finanzamt Neubrandenburg jedoch den Weg ebnet für Steuerbetrug im grossen Stil nicht nur an 240.000 deutschen Rentnern mit Wohnsitz im Ausland, sondern auch an 1,5 Millionen Rentnern anderer Nationalitäten, die von der DRV - Deutsche Rentenversicherung Bund und anderen öffentlichen deutschen Kassen Geld erhalten mit in der grossen Mehrzahl niedrigen Renten.
Der EuGH - Europäische Gerichtshof - hat entschieden, dass es mit dem EU-Recht nicht vereinbar ist, wenn im Steuerabzugsverfahren für beschränkt Steuerpflichtige das Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag nicht geltend gemacht werden kann.
EStG § 50 besagt, dass gemäss Abs. 1 Satz 2 Teil 1 das auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene "zu versteuernde Einkommen" um den Grundfreibetrag erhöht werden kann - RIA WELTWEIT: was vom FA Nbb bei allen Veranlagungen praktiziert wird, was jedoch völlig absurd ist und dazu auch noch gegen alle nur denkbaren Vorgaben des deutschen Steuerrechts verstösst, wogegen im 2. Teil dieses Satzes geschrieben steht:
dies gilt jedoch nur für den Teil des zu versteuernden Einkommens, das den Grundfreibetrag übersteigt (Anm. RIA WELTWEIT: und nicht für den gesamten Grundfreibetrag).
- was absolut gesetzeskonform ist und von den Rentnern in aller Welt mit in Deutschland steuerpflichtigen Renteneinkünften seit 15 Jahren gefordert wird. Denn das bedeutet, dass die grosse Mehrheit der Rentner - ihrer niedrigen Renten zufolge - steuerfrei wäre.
EStG § 50 besagt, dass gemäss Abs. 1 Satz 2 Teil 1 das auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene "zu versteuernde Einkommen" um den Grundfreibetrag erhöht werden kann - RIA WELTWEIT: was vom FA Nbb bei allen Veranlagungen praktiziert wird, was jedoch völlig absurd ist und dazu auch noch gegen alle nur denkbaren Vorgaben des deutschen Steuerrechts verstösst, wogegen im 2. Teil dieses Satzes geschrieben steht:
dies gilt jedoch nur für den Teil des zu versteuernden Einkommens, das den Grundfreibetrag übersteigt (Anm. RIA WELTWEIT: und nicht für den gesamten Grundfreibetrag).
- was absolut gesetzeskonform ist und von den Rentnern in aller Welt mit in Deutschland steuerpflichtigen Renteneinkünften seit 15 Jahren gefordert wird. Denn das bedeutet, dass die grosse Mehrheit der Rentner - ihrer niedrigen Renten zufolge - steuerfrei wäre.
Die Botschaft des EuGH ist nach nunmehr 15 Jahren vermutlich noch nicht bis Neubrandenburg durchgesickert, veranlagt das FA Nbb deutsche Renten seit 15 Jahren lustig und ohne Skrupel nach diesem mit EU-Recht als nicht vereinbar deklariertem Teil und schlägt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof, der höchsten Gerichtsinstanz in Europa, in den Wind. (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???)
Das zeigt unmissverständlich, dass das FA Nbb über dem Gesetz steht.
Nun ja, das muss man halt wissen.
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Jeder ist vor dem Gesetz gleich, nur die Mitarbeiter des FA Nbb sind gleicher durch Normalisierung des Absurden.
Nun ja, das muss man halt wissen.
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Jeder ist vor dem Gesetz gleich, nur die Mitarbeiter des FA Nbb sind gleicher durch Normalisierung des Absurden.
und im wunderschönen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, in dem auch heute noch mit kriminellen Ambitionen versehenes SED-Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist. Das Finanzamt Neubrandenburg ist dafür seit 15 Jahren das beste Beispiel.
Leitfaden für Rentensteuer
Zum besseren Verständnis kann grob überschlägig gesagt werden
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gemäss deutschem Steuerrecht
Hohe Renten +/- € 2.500,-- sind steuerpflichtig
niedrige Renten +/- € 1.200,-- sind steuerfrei
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im Gegensatz dazu
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gemäss den besonderen Regelungen
des Finanzamts Neubrandenburg
Hohe Renten +/- € 2.500,-- sind steuerpflichtig
niedrige Renten +/- € 1.200,-- sind steuerpflichtig
Was in der deutschen Öffentlichkeit und insbesondere in Rentnerkreisen und - man höre und staune - selbst in Steuerberaterkreisen weitestgehend unbekannt ist oder als unbekannt vorgegeben wird:
Nach den besonderen Regelungen des FA Nbb werden deutsche Renteneinkünfte - auch hohe Renten - um ein paar Tausend €uro pro Jahr höher besteuert als nach deutschem Steuerrecht, da den Steuerpflichtigen das in Grundgesetz/ Verfassung festgeschriebene Recht auf Steuervorteile wie der Grundfreibetrag von im Durchschnitt € 9.000 pro Jahr vom FA Nbb verwehrt wird (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) entgegen den elementarsten Vorgaben des deutschen Steuerrechts.
In Zahlen veranschaulicht: Bei einer monatlichen Rente von € 2.500 sind bei beschränkter Steuerpflicht die Steuerforderungen des FA Nbb nach dessen hauseigenen Regelungen (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) im Durchschnitt ca. € 3.000 pro Jahr pro Rentner höher im Vergleich zum deutschen Steuerrecht.
Diese auf Fakten basierenden Realitäten sind in deutschen Finanzkreisen - Finanzämter und Steuerberater - ein streng gehütetes Geheimnis, lässt sich damit doch richtig Geld verdienen. Und die Justizbehörden in Mecklenburg-Vorpommern - Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und Generalstaatsanwaltschaft Rostock - drücken beide Augen zu und warum? Weil sie selbst von den Betrügereien des FA Nbb profitieren.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
oder
eine Hand wäscht die andere.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
oder
eine Hand wäscht die andere.
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Die Steuerpflicht für Renten
wird im deutschen Einkommensteuergesetz in zwei Kategorien unterteilt - in die beschränkte und die unbeschränkte Steuerpflicht, nicht jedoch in den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen wie Grundgesetz/ Verfassung und Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof. Dort ist nur von der Steuerpflicht die Rede - nicht beschränkt und nicht unbeschränkt.
Worin besteht der Unterschied?

Bei beschränkter Steuerpflicht werden deutsche Renteneinkünfte nach deutschem Steuerrecht besteuert.
Bei unbeschränkter Steuerpflicht werden deutsche Renteneinkünfte nach deutschem Steuerrecht besteuert..
Bei unbeschränkter Steuerpflicht werden deutsche Renteneinkünfte nach deutschem Steuerrecht besteuert..
Und diesen "gewaltigen Unterschied" nutzt das Finanzamt Neubrandenburg, das in Grundgesetz/Verfassung und im deutschen Steuerrecht verbriefte Recht auf den Grundfreibetrag, das dem Gesetz nach allen Steuerpflichtigen zusteht, zu kippen,
Das Finanzamt Neubrandenburg begründet dieses Vorgehen mit "International anerkannten Grundsätzen", (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) um im Vergleich zum deutschen Steuerrecht überproportional hohe Steuereinnahmen zu erzielen, von denen die übrigen 640 deutschen Finanzämter nur träumen können.

Das Finanzamt Neubrandenburg verstösst somit eklatant gegen die in Deutschland gültigen Steuergesetze sowie gegen die Vorgaben von Grundgesetz/Verfassung.
.Die sich daraus ergebenden Konsequenzen wollen wir an dieser Stelle besser nicht im Detail erläutern. Aber eines können wir Ihnen jetzt schon sagen - die Rede ist, wie bereits angeführt, nicht von Kleingeld und sicherlich auch der Grund dafür, dass alle involvierten Institutionen insbesondere die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern als Steuerhoheit und die lokalen und landesweiten Staatsanwaltschaften mit Ausnahme der Rentner es vorziehen, Stillschweigen zu wahren, anstatt dem FA Nbb die Stirn zu bieten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, wie es eigentlich in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland der Fall sein sollte - ist es aber nicht.
.Die sich daraus ergebenden Konsequenzen wollen wir an dieser Stelle besser nicht im Detail erläutern. Aber eines können wir Ihnen jetzt schon sagen - die Rede ist, wie bereits angeführt, nicht von Kleingeld und sicherlich auch der Grund dafür, dass alle involvierten Institutionen insbesondere die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern als Steuerhoheit und die lokalen und landesweiten Staatsanwaltschaften mit Ausnahme der Rentner es vorziehen, Stillschweigen zu wahren, anstatt dem FA Nbb die Stirn zu bieten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, wie es eigentlich in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland der Fall sein sollte - ist es aber nicht.
RIA WELTWEIT und die Rentner reden,
alle anderen, die eigentlich reden müssten, schweigen.
alle anderen, die eigentlich reden müssten, schweigen.
Das Hauptübel ist, dass der Grundfreibetrag (+/- € 9.000,--) nach den Hausregeln des FA Nbb keine Anwendung findet, (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) was das Finanzamt auch fortlaufend seit 15 Jahren amtlich bestätigt in Tausenden von Briefen an deutsche Rentner im Ausland, in denen den Rentnern mitgeteilt wird, dass die Steuerfestsetzung für ihre deutschen Renten im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erfolgen hat und sie, die Rentner, somit verpflichtet sind, ab sofort und für zurückliegende Jahre Einkommensteuer zu zahlen, wobei ihnen der Grundfreibetrag (nach den Hausregeln des FA Nbb) jedoch nicht gewährt werden kann, ((Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???).
Das FA NBB vermeidet es tunlichst, für diese absurde Behauptung Gesetzesparagraphen, wie sonst immer üblich, anzuführen. Und Warum??? Weil es diesbezügliche Paragraphen nicht gibt.
Wir sprechen hier nicht von Peanuts. Die Rede ist von rechtswidrigen und gesetzlosen (aber sehr effizienten) Steuerforderungen des FA Nbb von einigen Tausend €uro pro Rentner pro Jahr, obwohl die Mehrheit der Rentner nach deutschem Steuerrecht ihrer niedrigen Renten zufolge STEUERFREI ist.
Dass demzufolge in diesem Webportal einige mehr als sonderbar erscheinende Vorgänge angesprochen werden, die in deutschen Steuergesetzen, der deutschen Öffentlichkeit, aber auch in Finanzamts- und sogar in Steuerberaterkreisen weitestgehend unbekannt sind oder als unbekannt vorgegeben werden, hat für Verfechter deutscher Rechtsnormen wie RIA WELTWEIT oberste Priorität. Aber das können wir Ihnen beim weiteren Studium dieses Webportals jetzt schon versichern:
Die Leser dieses Webportals werden mit einer Realität konfrontiert, die in Bezug auf die Besteuerung von deutschen Renten bisher als absurd bezeichnet worden wäre und die berechtigte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland aufkommen lässt.
In Mecklenburg-Vorpommern weitestgehend unbekannt
Eigentlich genügt es, wenn Sie nur diese Seite und die Seite 1 - Verbrechen an Rentner - lesen, denn auf diesen zwei Seiten sind alle weiteren Details dieses 57 Seiten umfassenden Webportals zusammengefasst.
Eigentlich genügt es, wenn Sie nur diese Seite und die Seite 1 - Verbrechen an Rentner - lesen, denn auf diesen zwei Seiten sind alle weiteren Details dieses 57 Seiten umfassenden Webportals zusammengefasst.
Kurzes Video zum Thema Grundfreibetrag
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Eine Domäne des Finanzamts Neubrandenburg
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Ein "chaotisches Chaos" vom Feinsten
unter Anwendung "international anerkannter Grundsätze".
(Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???)
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Ein "chaotisches Chaos" vom Feinsten
unter Anwendung "international anerkannter Grundsätze".
(Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???)

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Frei nach den weisen Erkenntnissen des weltweit bekannten britischen Erfolgsautors George Orwell:
Frei nach den weisen Erkenntnissen des weltweit bekannten britischen Erfolgsautors George Orwell:
Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden - staatlich sanktioniert.
Mecklenburg-Vorpommern
ein wunderschönes Bundesland mit sehr dunklen Schattenseiten
ein wunderschönes Bundesland mit sehr dunklen Schattenseiten
Nachstehend die bis 22.10.2020 eingegangenen Stellungnahmen der CDU/SPD geführten Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern als Steuerhoheit einschl. Finanz- und Justizministerium zu den absonderlichen sprich hoch kriminellen Vorkommnissen in Neubrandenburg
Solange die Steuereinnahmen überproportional gut sprudeln, müssen Recht und Ordnung insbesondere Grundgesetz/Verfassung und das deutsche Steuerrecht schon mal hinten anstehen. (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???)
Und wie heisst so etwas im deutschen Sprachgebrauch?
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17.08.2020 - Email zum aktuellen Thema -
am Ende dieser Seite.
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Gerade im Internet entdeckt
Rentner im Ausland - Vorsicht Steuerfalle!
Bericht von Michael Schreiber - biallo.de
Rentner im Ausland - Vorsicht Steuerfalle!
Bericht von Michael Schreiber - biallo.de
Jetzt wird es beschränkt unbeschränkt schizophren
Einkommensteuergesetz
Nachstehend Auszüge aus EStG § 1
in deutscher Beamtensprache - auch unter dem Begriff IDIOTENSPRACHE bekannt (siehe Seite 43) und auf Rentner und deren Renteneinkünfte fokussiert.
Sie werden es nicht glauben, aber das steht alles schwarz auf weiss im EStG § 1
Nachstehend Auszüge aus EStG § 1
in deutscher Beamtensprache - auch unter dem Begriff IDIOTENSPRACHE bekannt (siehe Seite 43) und auf Rentner und deren Renteneinkünfte fokussiert.
Sie werden es nicht glauben, aber das steht alles schwarz auf weiss im EStG § 1

Wenn natürliche Personen, die deutsche Staatsangehörige sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Inland oder im Ausland oder als lebende und nicht lebende Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds ihren Wohnsitz haben und die zu den sesshaften Arten gehörenden Lebewesen (wie Rentner) zählen, die entweder unbeweglich auf oder unter dem Meeresboden verbleiben oder sich nur in ständigem körperlichen Kontakt mit dem Meeresboden oder seinem Untergrund fortbewegen können, dann sind sie unbeschränkt beschränkt steuerpflichtig, wenn sie unter anderem über keine steuerpflichtigen Einkünfte wie beschränkt steuerpflichtige Renten gemäss § 49 verfügen, die in Deutschland unbeschränkt beschränkt steuerpflichtig sind und diese im Inland unbeschränkt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte im Ausland in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen herangezogen werden; dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen - im Jahre 2020 € 9.408,--.
Gerade in einem Online-Lexikon für Steuertips zum Thema unbeschränkte Steuerpflicht gefunden:
Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.
RIA WELTWEIT: Demzufolge sind auch Babys ohne Einkommen und Kinder mit ihrem Taschengeld nach EStG § 1 und § 49 unbeschränkt beschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Diese Beispiele zeigen eindeutig, wer hier unbeschränkt beschränkt ist - die deutschen Rentner sind es jedenfalls nicht.
Das ist bereits weltweit bekannt
Hier noch eine Information zum besseren Verständnis dessen, was im weiteren Verlauf dieser Website zur Sprache kommt.
Die Gewährung des jedem Bürger staatlich garantierten Grundfreibetrags bei der steuerlichen Veranlagung von Renten, gemessen an einer deutschen Durchschnittsrente laut Deutsche Rentenversicherung DRV von +/- € 800,-- und deutschem Steuerrecht, entspricht, der niedrigen Renteneinkünfte zufolge, einer
jährlichen Steuerbelastung von € 0,00,
wogegen die Hausregeln des Finanzamts Neubrandenburg, die auf "international anerkannten Grundsätzen" beruhen, einer
jährlichen Steuerbelastung von € 0,00,
wogegen die Hausregeln des Finanzamts Neubrandenburg, die auf "international anerkannten Grundsätzen" beruhen, einer
Steuerbelastung von jährlich +/- € 1.000,--
oder bei langjährig Versicherten einer
Steuerbelastung von insgesamt € 10.000,-- bis 15.000,-- entspricht,
die Klein- und Kleinstrentner ja locker aus der Portokasse bezahlen können.
oder bei langjährig Versicherten einer
Steuerbelastung von insgesamt € 10.000,-- bis 15.000,-- entspricht,
die Klein- und Kleinstrentner ja locker aus der Portokasse bezahlen können.
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Die sogenannte beschränkte Steuerpflicht und der in Grundgesetz/Verfassung festgeschriebene Grundfreibetrag sind zwei völlig verschiedene Begriffe, die nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben. Das Finanzamt Neubrandenburg, aber auch andere Finanzämter, verwenden diese zwei Begriffe bewusst und vorsätzlich immer als eine Einheit insofern, dass bei der beschränkten Steuerpflicht die Gewährung des Grundfreibetrags ausgeschlossen ist. Das ist in deutschen Finanzkreisen ein weit verbreiteter Irrglaube und kommt einem unbeschriebenen Gesetz gleich - jedoch ohne jeglichen Rückhalt im deutschen Steuerrecht.
Das ist seit 15 Jahren eine plumpe und dümmliche Missinformation sprich Lüge nach Mafiamethode, die den strafrechtlichen Tatbeständen der arglistigen Täuschung, Betrug und Amtsmissbrauch entspricht, um unverfroren und skrupellos deutsche Rentner betrügen und deren Steuerbescheide gesetzesmissbräuchlich manipulieren zu können. Man muss diese Lüge nur ständig und immer wieder bei jeder Gelegenheit gebetsmühlenartig wiederholen, bis sie Bestandteil des öffentlichen Bewusstseins geworden ist.
Diese Missinformation sprich Lüge dient einzig und allein dazu, Konfusion zu erzeugen und Rentner in die Irre zu führen und ihnen überproportional hohe Steuern aufzuzwingen, obwohl die grosse Mehrheit der Rentner ihrer niedrigen Renten zufolge gemäss deutschem Steuerrecht STEUERFREI sind.
Das ist seit 15 Jahren eine plumpe und dümmliche Missinformation sprich Lüge nach Mafiamethode, die den strafrechtlichen Tatbeständen der arglistigen Täuschung, Betrug und Amtsmissbrauch entspricht, um unverfroren und skrupellos deutsche Rentner betrügen und deren Steuerbescheide gesetzesmissbräuchlich manipulieren zu können. Man muss diese Lüge nur ständig und immer wieder bei jeder Gelegenheit gebetsmühlenartig wiederholen, bis sie Bestandteil des öffentlichen Bewusstseins geworden ist.
Diese Missinformation sprich Lüge dient einzig und allein dazu, Konfusion zu erzeugen und Rentner in die Irre zu führen und ihnen überproportional hohe Steuern aufzuzwingen, obwohl die grosse Mehrheit der Rentner ihrer niedrigen Renten zufolge gemäss deutschem Steuerrecht STEUERFREI sind.
Dieser Irrglaube
vom Finanzamt Neubrandenburg in die Welt gesetzt
beschränkte Steuerpflicht
kein Grundfreibetrag
(Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???)
ergibt die um ein Vielfaches erhöhte
Steuerbemessungsgrundlage
für den EStG-Grundtarif und somit gesetzeswidrig eine weit überhöhte Steuer
(Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???)
im Vergleich zum deutschen Steuerrecht
vom Finanzamt Neubrandenburg in die Welt gesetzt
beschränkte Steuerpflicht
kein Grundfreibetrag
(Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???)
ergibt die um ein Vielfaches erhöhte
Steuerbemessungsgrundlage
für den EStG-Grundtarif und somit gesetzeswidrig eine weit überhöhte Steuer
(Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???)
im Vergleich zum deutschen Steuerrecht
Dieser Irrglaube wird von uns in diesem Webportal mit verfassungskonformen Rechtsnormen widerlegt und das Finanzamt Neubrandenburg des tausendfachen Betrugs an Rentnern mittels rechtswidrig manipulierter Steuerbescheide überführt.
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Die Justizbehörden und die von CDU/SPD geführte Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern tun sich schwer, für die deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetze einzutreten und zu verteidigen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Sicherlich ein gefundenes Fressen für die Opposition in MV, wenn sie davon erfährt, was sich aufgrund unserer Initiativen nicht mehr lange hinauszögern lässt. Die deutsche Presse steht in stand-by.
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Die Justizbehörden und die von CDU/SPD geführte Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern tun sich schwer, für die deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetze einzutreten und zu verteidigen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Sicherlich ein gefundenes Fressen für die Opposition in MV, wenn sie davon erfährt, was sich aufgrund unserer Initiativen nicht mehr lange hinauszögern lässt. Die deutsche Presse steht in stand-by.
Das FA Nbb nutzt die Unkenntnis von Rentnern über das deutsche Einkommensteuerrecht rücksichtslos und auf niederträchtigste Art aus, in dem falsche, gesetzeswidrige Behauptungen aufgestellt werden, die von den betroffenen Personen aus Unkenntnis nicht widerlegt werden können und dem FA Nbb somit den Weg frei machen für Rentensteuerbetrug im grossen Stil.

Rentensteuerbeispiel gemäss den Statuten des FA Nbb für eine Rentnerin in England mit einem zvE - zu versteuerndem EInkommen von € 175,--
ergibt eine Jahressteuer von
€ 24,--
bzw.
einer monatlichen Steuerbelastung von € 2,--
nach "international anerkannten Grundsätzen" oder, wie auf allen Steuerbescheiden des FA Nbb im Kleingedruckten vermerkt ist, nach "besonderen Regelungen".
€ 24,--
bzw.
einer monatlichen Steuerbelastung von € 2,--
nach "international anerkannten Grundsätzen" oder, wie auf allen Steuerbescheiden des FA Nbb im Kleingedruckten vermerkt ist, nach "besonderen Regelungen".
Nachstehend ein Auszug aus dem "Liebesbrief"
den das FA Nbb an die vorgenannte Rentnerin in England und an Tausende anderer Rentner mit Wohnsitz im Ausland verschickt hat und auch weiterhin verschickt:
den das FA Nbb an die vorgenannte Rentnerin in England und an Tausende anderer Rentner mit Wohnsitz im Ausland verschickt hat und auch weiterhin verschickt:
Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2015 bis 2019
Sehr geeherte Frau ......,
dem Finanzamt Neubrandenburg (RiA) liegen Mitteilungen vor, nach denen Sie Rentenzahlungen aus Deutschland erhalten. Diese Mitteilungen hat das Finanzamt geprüft und festgestellt, dass Sie mit diesen Renteneinkünften steuerpflichtig sind.
RIA WELTWEIT: Die Rede ist von einer monatlichen Brutto Rente von € 18,33
Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) beabsichtigt, Ihre in Deutschland zu leistende Einkommensteuer für die oben genannten Jahre festzusetzen und Ihnen die Steuerbescheide zuzusenden.
Die Steuerfestsetzung soll im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht - also ausschliesslich auf der Grundlage Ihrer deutschen Renteneinkünfte - erfolgen.
RIA WELTWEIT: Was absolut in Ordnung ist, denn das ist ein Teil des deutschen Steuerrechts
Sehr geeherte Frau ......,
dem Finanzamt Neubrandenburg (RiA) liegen Mitteilungen vor, nach denen Sie Rentenzahlungen aus Deutschland erhalten. Diese Mitteilungen hat das Finanzamt geprüft und festgestellt, dass Sie mit diesen Renteneinkünften steuerpflichtig sind.
RIA WELTWEIT: Die Rede ist von einer monatlichen Brutto Rente von € 18,33
Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) beabsichtigt, Ihre in Deutschland zu leistende Einkommensteuer für die oben genannten Jahre festzusetzen und Ihnen die Steuerbescheide zuzusenden.
Die Steuerfestsetzung soll im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht - also ausschliesslich auf der Grundlage Ihrer deutschen Renteneinkünfte - erfolgen.
RIA WELTWEIT: Was absolut in Ordnung ist, denn das ist ein Teil des deutschen Steuerrechts
RIA WELTWEIT: Aber jetzt kommt der Hammer - steht nicht im deutschen Steuerrecht
Personenbezogene Vergünstigungen, wie z.B. der Grundfrei-betrag, werden dabei nicht gewährt.
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RIA WELTWEIT: gemäss EStG §??? Das ist eine vorsätzlich strafrechtliche Falschaussage sprich Lüge des FA Nbb, denn das deutsche Steuerrecht besagt genau das Gegenteil. Der Grundfreibetrag ist eine Garantie des Staates für
JEDEN STEUERPFLICHTIGEN
für ein menschenwürdiges Existenzminimum, das nicht durch Steuern gemindert werden darf.
RIA WELTWEIT: Aber es kommt noch schlimmer.
Dieses Vorgehen entspricht international anerkannten Grundsätzen.
(Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) Damit bestätigt das Finanzamt Neubrandenburg, dass die Ermittlung der Einkommensteuer nicht nach deutschem Steuerrecht durchgeführt wird, was absolut gesetzeswidrig ist.
In Deutschland gilt das deutsche Steuerrecht, was bedeutet, dass deutsche Renten nach deutschem Steuerrecht besteuert werden müssen und nicht, wie vom FA Nbb seit 15 Jahren sehr erfolgreich, aber gesetzesmissbräuchlich und somit strafrechtlich praktiziert, nach irgendwelchen unbekannten internationalen Grundsätzen, was immer das auch heissen mag.
Personenbezogene Vergünstigungen, wie z.B. der Grundfrei-betrag, werden dabei nicht gewährt.
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RIA WELTWEIT: gemäss EStG §??? Das ist eine vorsätzlich strafrechtliche Falschaussage sprich Lüge des FA Nbb, denn das deutsche Steuerrecht besagt genau das Gegenteil. Der Grundfreibetrag ist eine Garantie des Staates für
JEDEN STEUERPFLICHTIGEN
für ein menschenwürdiges Existenzminimum, das nicht durch Steuern gemindert werden darf.
RIA WELTWEIT: Aber es kommt noch schlimmer.
Dieses Vorgehen entspricht international anerkannten Grundsätzen.
(Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) Damit bestätigt das Finanzamt Neubrandenburg, dass die Ermittlung der Einkommensteuer nicht nach deutschem Steuerrecht durchgeführt wird, was absolut gesetzeswidrig ist.
In Deutschland gilt das deutsche Steuerrecht, was bedeutet, dass deutsche Renten nach deutschem Steuerrecht besteuert werden müssen und nicht, wie vom FA Nbb seit 15 Jahren sehr erfolgreich, aber gesetzesmissbräuchlich und somit strafrechtlich praktiziert, nach irgendwelchen unbekannten internationalen Grundsätzen, was immer das auch heissen mag.
Diese amtliche Mitteilung wird in tausendfacher Form seit 15 Jahren an Rentner in aller Welt verschickt, die in Deutschland über mehr oder weniger steuerpflichtige Renteneinkünfte verfügen.
Die Formulierung - "Personenbezogene Vergünstigungen wie der Grundfrei-betrag werden dabei nicht gewährt" - nimmt man beim Lesen einfach so hin, ohne sich über die folgenschweren Konsequenzen bewusst zu sein.
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. In Zahlen ausgedrückt:
Mit diesem Vorgehen kann das FA Nbb unter Missachtung des deutschen Steuerrechts jedem Rentner je nach Rentenhöhe Steuerbeträge von bis zu € 2.500,-- und sogar noch weit darüber pro Jahr aufzwingen, obwohl die grosse Mehrheit der Rentner nach deutschem Steuerrecht ihrer geringen Renten zufolge STEUERFREI wäre.
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. In Zahlen ausgedrückt:
Mit diesem Vorgehen kann das FA Nbb unter Missachtung des deutschen Steuerrechts jedem Rentner je nach Rentenhöhe Steuerbeträge von bis zu € 2.500,-- und sogar noch weit darüber pro Jahr aufzwingen, obwohl die grosse Mehrheit der Rentner nach deutschem Steuerrecht ihrer geringen Renten zufolge STEUERFREI wäre.
Ein Gesetz, das den Grundfreibetrag ausser Kraft setzt, gibt es im deutschen Steuerrecht NICHT.
Wird das Anrecht auf den in Grundgesetz/Verfassung verankerten Grundfreibetrag trotzdem vom FA Nbb verweigert, entspricht das den nachfolgenden Strafbeständen:
Arglistige Täuschung - Betrug - Amtsmissbrauch - Korruption
Die Rede ist nicht von der MAFIA, sondern nur von einem der 641 deutschen Finanzämter, welches sich seit 15 Jahren strikt weigert, Renten nach deutschem Steuerrecht zu besteuern, um somit den Weg frei zu machen für Rentensteuerbetrug im grossen Stil an Rentnern.
Normalerweise würde jeder, der derart massiv angegriffen wird, hoch empört reagieren und gerichtliche Schritte gegen den oder die Beschuldiger einleiten, was das FA Nbb jedoch tunlichst vermeidet, denn dann käme das gesetzeswidrige und hochkriminelle Rentenbesteuerungssystem des FA Nbb ans Tageslicht, was zu einer möglichen Schliessung des Finanzamts und strafrechtlichen Verurteilung der involvierten Beamten führen würde. Aus diesem Grunde reagiert das FA Nbb seit Jahren wie folgt:
Das Finanzamt Neubrandenburg orientiert sich auch noch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung in Bezug auf steuerliche Veranlagungen von Rentnern nach eigenem schriftlichen Bekunden an "international anerkannten Grundsätzen" wie z.B. dem sowjetisch/russischen Steuerrecht und bestätigt das auch noch öffentlich wie folgt:.
Original Wortlaut in einem amtlichen Schreiben des FA Nbb vom 30.09.2019 an RIA WELTWEIT.
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
(Anmerkung RIA WELTWEIT: gemeint ist das deutsche Steuerrecht)
Original Wortlaut in einem amtlichen Schreiben des FA Nbb vom 30.09.2019 an RIA WELTWEIT.
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
(Anmerkung RIA WELTWEIT: gemeint ist das deutsche Steuerrecht)
Wie bereits angeführt - mit diesen plumpen und dümmlichen Mafiamethoden begründen die Mitarbeiter des Finanzamts Neubrandenburg bei steuerlichen Veranlagungen von Rentnern ihre strafrechtlichen Ambitionen, um unverfroren betrügen, belügen und manipulieren zu können.
Die alles entscheidende Frage ist somit, dass nach Aussagen des FA Nbb bei beschränkter Steuerpflicht der Grundfreibetrag nicht gewährt wird:
Wo steht das geschrieben???
Sachdienliche Hinweise oder sogar die Beantwortung dieser Frage auf der Basis des deutschen Steuerrechts nehmen wir gerne entgegen.
riaweltweit@gmail.com
Wo steht das geschrieben???
06.08.2020 - Antwort aus Kanada
Mit Sicherheit da, wo auch das inhumane "Freikaufen" von westdeutschen Besuchern in der ehemaligen DDR geschrieben stand, nämlich: ???
07.08.2020 - Antwort eines Insiders aus Brasilien - Wo steht das geschrieben?
In International anerkannten Grundsätzen, wie sie in der ehemaligen Sowjetunion und im jetzigen Russland gesetzlich geregelt sind. Dort gab es und gibt es auch heute noch
keine wesentlichen Einkommensteuer-Freibeträge
Das deutsche FA Nbb orientiert sich 30 Jahre nach der Wiedervereinigung bei der Ermittlung von Einkommensteuer an sowjetisch/russischen Regelungen und nicht am deutschen Steuerrecht.
07.08.2020 - Antwort aus Argentinien - Wo steht das geschrieben?
Nicht im Deutschen Grundgesetz
nicht im deutschen Einkommensteuergesetz
nicht in den Sozialgesetzbüchern
nicht in der Abgabenordnung
nicht in der deutschen Zivilprozessordnung
nicht in den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
nicht in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
nicht in den Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union
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Kein Grundfreibetrag!!! - steht einzig und allein geschrieben in den hausgemachten Statuten des FA Nbb und in den gehirngewaschenen Köpfen der Mitarbeiter des FA Nbb. Im deutschen Steuerrecht bzw. in den deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen gibt es derartige gesetzliche Auflagen nicht.
07.08.2020 - Holger J. Haberbosch, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht - Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
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Auf die Frage, wo das geschrieben steht:
es steht nirgends!!!
11.08.2020 - Antwort eines Insiders von den Philippinen - Wo steht das geschrieben?
Im deutschen Steuerrecht gibt es keinen einzigen Paragraphen, der die Gewährung des Grundfreibetrags auch nur ansatzweise anzweifelt, geschweige denn verbietet. Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird - nachzulesen in den amtlichen Veröffentlichungen des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Deshalb auch die Bezeichnung Freibetrag. Das FA Nbb erklärt den Grundfreibetrag jedoch ohne rechtlichen Hintergrund einfach so aus heiterem Himmel zu einem steuerpflichtigen Einkommen, das nicht vorhanden ist und erhebt überproportional hohe, wenn auch illegale Steuern darauf. So einfach ist das.
11.08.2020 - Kommentar von RIA WELTWEIT: Seit Wochen und Monaten ziehen es die Amtsleitung des Finanzamts Neubrandenburg sowie Finanz- und Justizbehörden auf lokaler und Landesebene, aber auch ausnahmslos alle von uns angesprochenen renommierten Steuerberaterkanzleien in Deutschland vor, zu diesem brisanten Thema zu schweigen, um keine schlafenden Hunde zu wecken, denn das könnte bei nicht zu vermeidenden Gerichtsverfahren für alle involvierten Parteien äusserst unangenehme Konsequenzen haben und nicht unbeträchtliche finanzielle Einbußen bedeuten bis hin zu Gefängnisstrafen. Gesetzesbruch ist nun mal wesentlich profitabler als den deutschen Gesetzen zu folgen.
23.09.2020 - 478 Antworten aus aller Welt auf den Punkt gebracht
Wo steht das geschrieben?
Nicht in den vorgenannten Rechtsnormen, sondern einzig und allein in den "besonderen Regelungen" des FA Nbb unter Anwendung des EStG § 50, der zu allem Übel falsch interpretiert und darüber hinaus auch noch ins Gegenteil umgewandelt wird.
Das bedeutet, dass diese Grundsätze nicht im deutschen Steuerrecht eingebunden sind und somit
keine Rechtskraft besitzen.
Für weitere Details bitte auf den nachstehenden Link klicken
Das bedeutet, dass diese Grundsätze nicht im deutschen Steuerrecht eingebunden sind und somit
keine Rechtskraft besitzen.
Für weitere Details bitte auf den nachstehenden Link klicken
Email vom 15.08.2020 aus Mittelamerika zum aktuellen Thema:
Hallo und guten Tag, ich habe heute gelesen, das Sie am 13.08.2020 eine Strafanzeige gegen das FA Nbb gestellt haben. Ich wünsche Ihnen von Herzen viel Glück und Ausdauer und ein langes Leben.
Ich selbst bin betroffen und geschädigt von der Inkassomaschine. Unser Schriftverkehr hat ständig Säumniszuschläge zum Inhalt. Die haben Säumniszuschläge festgesetzt für Renten, bei denen eine Besteuerung noch gar nicht erklärt war, also rückwirkend, wie pervers ist das denn ! Für 2020 beträgt meine ausgezahlte Rente gerade mal 692,91 € monatlich und darauf erheben die mittels Vorauszahlung 1.040,00 € Steuern jährlich, dann noch ohne Säumniszuschläge !!! Mein Lebensmittelpunkt liegt zur Zeit in Mittelamerika !
Wenn Sie Erfolg haben und die Blutsauger in die Knie zwingen und das sittenwidrige Inkasso aufhört, verspreche ich Ihnen einen Jahressatz Steuer ( 1.040,-- € ) als Spende !!! Mit Hochachtung und freundlichen Grüssen ..........
PS. Von Ihren Aktivitäten sollte mehr über die Presse, Print und TV berichtet werden !
Hallo und guten Tag, ich habe heute gelesen, das Sie am 13.08.2020 eine Strafanzeige gegen das FA Nbb gestellt haben. Ich wünsche Ihnen von Herzen viel Glück und Ausdauer und ein langes Leben.
Ich selbst bin betroffen und geschädigt von der Inkassomaschine. Unser Schriftverkehr hat ständig Säumniszuschläge zum Inhalt. Die haben Säumniszuschläge festgesetzt für Renten, bei denen eine Besteuerung noch gar nicht erklärt war, also rückwirkend, wie pervers ist das denn ! Für 2020 beträgt meine ausgezahlte Rente gerade mal 692,91 € monatlich und darauf erheben die mittels Vorauszahlung 1.040,00 € Steuern jährlich, dann noch ohne Säumniszuschläge !!! Mein Lebensmittelpunkt liegt zur Zeit in Mittelamerika !
Wenn Sie Erfolg haben und die Blutsauger in die Knie zwingen und das sittenwidrige Inkasso aufhört, verspreche ich Ihnen einen Jahressatz Steuer ( 1.040,-- € ) als Spende !!! Mit Hochachtung und freundlichen Grüssen ..........
PS. Von Ihren Aktivitäten sollte mehr über die Presse, Print und TV berichtet werden !
Ein weiterer spontaner Kurzbeitrag vom 17.08.2020 zum aktuellen Thema:
Ich schliesse mich der Email vom 15.08.2020 aus Mittelamerika 100 % an. Das FA - RIA - Nbg. ist pervers, disgusting und sonst noch was.
Ich schliesse mich der Email vom 15.08.2020 aus Mittelamerika 100 % an. Das FA - RIA - Nbg. ist pervers, disgusting und sonst noch was.
Die hoch kriminellen Aktivitäten des FA Nbb sind für die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - Staatsanwalt Oerters - und die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock - Oberstaatsanwältin Klein - kein Grund, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten.
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Eine Entscheidung über das eventuelle Eingreifen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern steht noch aus.
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Eine Entscheidung über das eventuelle Eingreifen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern steht noch aus.
Somit steht unmissverständlich fest, dass die in Deutschland mehr oder weniger steuerpflichtigen Einkünfte von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland, gesetzeswidrig vom FA Nbb unter Missachtung des deutschen Steuerrechts, nach wie vor bis in alle Ewigkeit und staatlich sanktioniert, nach Belieben besteuert werden können, so wie es bereits seit 15 Jahren der Fall war.
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Aber nicht mehr lange!
Die deutschen Rentner werden Euch zwingen, ihre Renten nach deutschem Steuerrecht zu besteuern und nicht nach "international anerkannten Grundsätzen" oder besonderen Regelungen des FA Nbb.
In Deutschland gilt nun mal das deutsche Steuerrecht, was in einigen Teilen der ehemaligen DDR wahrscheinlich bis heute, 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, noch nicht angekommen zu sein scheint.
Die deutschen Rentner werden Euch zwingen, ihre Renten nach deutschem Steuerrecht zu besteuern und nicht nach "international anerkannten Grundsätzen" oder besonderen Regelungen des FA Nbb.
In Deutschland gilt nun mal das deutsche Steuerrecht, was in einigen Teilen der ehemaligen DDR wahrscheinlich bis heute, 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, noch nicht angekommen zu sein scheint.
Grundgesetz/Verfassung sowie das deutsche Steuerrecht, die vom FA Nbb abgelehnt werden, sind auf Eurer Seite.
RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
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Pensioners' Protection Association
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