Rentensteuer Skandal
Aktualisiert am 01.07.2020
RIA WELTWEIT
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Pensioners' Protection Association
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RIA WELTWEIT
RIA steht für Rentner im Ausland
RIA steht für Rentner im Ausland
.fordert unter Zugrundelegung der in diesem Webportal unwiderlegbar aufgelisteten Fakten die deutschen Finanzbehörden auf, deutsche Renteneinkünfte nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen zu versteuern, was bisher seit 15 Jahren unterlassen wurde. Federführend dabei ist das
Weltweit bekannt für seine verfassungswidrigen und somit strafbar manipulierten Steuerbescheide
Das Finanzamt Neubrandenburg lehnt die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz ab
und verstösst somit gegen die verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und Steuergesetze bei der steuerlichen Veranlagung von 200.000 deutschen Rentnern, die im Ausland leben und 1.4 Millionen ehemaligen Gastarbeitern mit Rentenansprüchen in Deutschland.
Das deutsche Einkommensteuerrecht besteht aus 2 Kategorien
STEUERPFLICHTEN und STEUERRECHTEN
und diese sind erstaunlicherweise noch einmal unterteilt in
verfassungskonforme und verfassungswidrige Rechtsnormen.
Letztere ist die Bemessungsgrundlage des Finanzamts Neubrandenburg für die steuerliche Veranlagung von deutschen Rentnern.
STEUERPFLICHTEN und STEUERRECHTEN
und diese sind erstaunlicherweise noch einmal unterteilt in
verfassungskonforme und verfassungswidrige Rechtsnormen.
Letztere ist die Bemessungsgrundlage des Finanzamts Neubrandenburg für die steuerliche Veranlagung von deutschen Rentnern.
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In den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen ist unmissverständlich dokumentiert:
JEDER EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGE
hat Anrecht auf Steuerrechte/Steuervorteile wie den
Grundfreibetrag
zur Sicherung eines vom Staat sprich Grundgesetz/Verfassung garantierten menschenwürdigem Existenzminimum - z.B. in 2018 für Alleinstehende € 9.000,-- und für Verheiratete € 18.000,--
JEDER EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGE
hat Anrecht auf Steuerrechte/Steuervorteile wie den
Grundfreibetrag
zur Sicherung eines vom Staat sprich Grundgesetz/Verfassung garantierten menschenwürdigem Existenzminimum - z.B. in 2018 für Alleinstehende € 9.000,-- und für Verheiratete € 18.000,--
Das einkommensteuerliche Existenzminimum darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht geringer sein als das sozialhilferechtlich definierte sogenannte „sächliche Existenzminimum“, das für alle Steuerpflichtigen in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen ist (Grundfreibetrag).s
Amtliche Veröffentlichung
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).
In einer Reihe von Entscheidungen stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz – insbesondere mit Blick auf die Bedeutung und rechtliche Tragweite des Sozialstaatsprinzips – das Steuerrecht und das Sozialhilferecht eng miteinander verknüpft sind.
In einer Reihe von Entscheidungen stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz – insbesondere mit Blick auf die Bedeutung und rechtliche Tragweite des Sozialstaatsprinzips – das Steuerrecht und das Sozialhilferecht eng miteinander verknüpft sind.
Dieser Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag wird allen vom FA Nbb veranlagten Steuerpflichtigen sprich Rentnern verweigert und ebnet dem FA Nbb somit den Weg für Rentensteuerbetrug in Milliardenhöhe - hochgerechnet auf 1,6 Millionen Rentner und 15 Jahre.
Was sind die Grundlagen der
verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen?
Für die Antwort bitte auf den nachstehenden Link klicken
verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen?
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EStG § 32 a
ist im Grundgesetz und in den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen seit Jahrzehnten eingebunden, und diese Rechtsnormen besagen unmissverständlich - original Wortlaut:
ist im Grundgesetz und in den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen seit Jahrzehnten eingebunden, und diese Rechtsnormen besagen unmissverständlich - original Wortlaut:
(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden jährlichen Einkommen - zvE.
Das in allen Steuerbescheiden als einer der Hauptkomponenten ausgewiesene zvE bemisst sich nach verfassungskonformen Gesetzesvorlagen, die in der Regel von allen Finanzämtern weitestgehend befolgt werden, so auch vom Finanzamt Neubrandenburg. Die zweite Komponente für eine verfassungs-konforme Rentenbesteuerung ist der ESt-Grundtarif. Die Einkommensteuer darf nur nach diesen zwei Basiskomponenten ermittelt werden. Alle anderen Verfahren zur Ermittlung der Einkommensteuer sind strafrechtlicher Natur.
640 deutsche Finanzämter folgen diesen Rechtsnormen und Gesetzesvorlagen. Das Finanzamt Neubrandenburg lehnt als einziges Finanzamt in Deutschland diese Rechtsnormen ab und bemisst die Einkommensteuer nicht nach dem auf allen Steuerbescheiden mehrheitlich korrekt ausgewiesenen zvE, sondern nach eigenem Bekunden nach international anerkannten Grundsätzen, was immer das auch heissen mag, und schafft dadurch die Grundlage für Steuerbetrug an mehrheitlich hilfsbedürftigen und kranken 70, 80 und 90 Jahre alten Senioren sprich Rentnern in ungeahnten Ausmassen - und das seit 15 Jahren.
Abscheulicher und skrupelloser geht's nimmer!
Der Wolf im Schafspelz
Dr. Gruel - hauptverantwortlicher Leiter des Finanzamts Neubrandenburg
Der Wolf im Schafspelz
Dr. Gruel - hauptverantwortlicher Leiter des Finanzamts Neubrandenburg
Nach den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen ist die grosse Mehrzahl der deutschen Rentner ihrer kleinen Renten zufolge steuerfrei, was zur Folge hätte, dass ein Grossteil der ca. 450 Finanzbeamten des FA Nbb ihren Hut nehmen könnten.
Fakt ist:
Die Einkommensteuer beträgt
gemessen an einer monatlichen Durchschnittsrente gemäss der Deutschen Rentenversicherung von € +/- 900,-- und je nach Veranlagungszeitraum,
in der Regel € 0,00.
Lediglich für monatliche Einkommen, die wesentlich höher sind als € 900,--, muss gemäss verfassungskonformer Rechtsnormen Einkommensteuer gezahlt werden.
Die Einkommensteuer beträgt
gemessen an einer monatlichen Durchschnittsrente gemäss der Deutschen Rentenversicherung von € +/- 900,-- und je nach Veranlagungszeitraum,
in der Regel € 0,00.
Lediglich für monatliche Einkommen, die wesentlich höher sind als € 900,--, muss gemäss verfassungskonformer Rechtsnormen Einkommensteuer gezahlt werden.
Auszug aus einem Musterbrief des Finanzamts Neubrandenburg, der seit 15 Jahren an alle steuerpflichtigen Rentner mit Wohnsitz im Ausland verschickt wird.
Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) beabsichtigt, Ihre in Deutschland zu leistende Einkommensteuer für die oben genannten Jahre festzusetzen.
Die Steuerfestsetzung soll im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht – also ausschliesslich auf der Grundlage Ihrer deutschen Renteneinkünfte – erfolgen.
Personenbezogene Vergünstigungen, wie zum Beispiel der Grundfreibetrag, werden dabei nicht gewährt.
(Anmerkung von RIA WELTWEIT: obwohl JEDER EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGE nach Recht und Gesetz ein Anrecht auf den Grundfreibetrag hat. Ein klarer Verstoss gegen die verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und somit ein Fall für die Staatsanwaltschaft, die immer wieder auf's Neue darin keine strafbaren Handlungen erkennen kann.)
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Dieses Vorgehen entspricht international anerkannten Grundsätzen, wonach die Berücksichtigung der besonderen persönlichen Verhältnisse praktisch ausschliesslich durch den Staat vorzunehmen ist, in dem Sie ansässig (wohnhaft) sind. (Anmerkung: Das ist eine vorsätzlich falsche Aussage, denn genau das Gegenteil ist der Fall)
Die Aussagen in diesem Brief entsprechen gemäss Strafgesetzbuch den Tatbeständen
arglistige Täuschung, Amtsmissbrauch und Betrug an deutschen Rentnern
arglistige Täuschung, Amtsmissbrauch und Betrug an deutschen Rentnern
Weltweit bekannt für seine verfassungswidrigen und somit strafbar manipulierten Steuerbescheide
Alle Paragraphen, die die Steuerrechte/Steuervorteile wie den Grundfreibetrag zum Inhalt haben, entsprechen den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen.
Alle ESt-Paragraphen, die die Steuerrechte/ Steuervorteile nicht zum Inhalt haben oder die diese Rechte einschränken oder ganz aufheben, sind verfassungswidrig und somit bei Anwendung strafrechtlicher Natur.
Alle ESt-Paragraphen, die die Steuerrechte/ Steuervorteile nicht zum Inhalt haben oder die diese Rechte einschränken oder ganz aufheben, sind verfassungswidrig und somit bei Anwendung strafrechtlicher Natur.

Das beste Beispiel dafür sind EStG § 1, § 32a, § 49 und § 50.
EStG § 1 Abs. 1 und 2 sowie § 32a haben den Grundfreibetrag zum Inhalt und sind absolut mit den verfassungskonformen Rechtsnormen vereinbar, wogegen EStG § 1 Abs. 3 das Anrecht auf den Grundfreibetrag einschränkt und Absatz 4 mit Bezug auf § 49 den Grundfreibetrag sogar völlig ausschliesst, das heisst, dass diese Paragraphen strafrechtlicher Natur sind, da sie mit den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen nicht vereinbar sind.
Nach § 49 sind praktisch alle deutschen Einkünfte beschränkt steuerpflichtig ohne Anrecht auf den Grundfreibetrag, somit auch die unbeschränkt steuerpflichtigen Einkommen mit Anrecht auf den Grundfreibetrag.
EStG § 50 kehrt den steuerlichen Grundfreibetrag sogar ins Gegenteil um, so dass er nun als steuerpflichtiges Einkommen auf das in allen Steuerbescheiden ausgewiesene zu versteuernde Einkommen - zvE - aufgeschlagen werden kann, was völlig absurd ist.
EStG § 1 Abs. 1 und 2 sowie § 32a haben den Grundfreibetrag zum Inhalt und sind absolut mit den verfassungskonformen Rechtsnormen vereinbar, wogegen EStG § 1 Abs. 3 das Anrecht auf den Grundfreibetrag einschränkt und Absatz 4 mit Bezug auf § 49 den Grundfreibetrag sogar völlig ausschliesst, das heisst, dass diese Paragraphen strafrechtlicher Natur sind, da sie mit den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen nicht vereinbar sind.
Nach § 49 sind praktisch alle deutschen Einkünfte beschränkt steuerpflichtig ohne Anrecht auf den Grundfreibetrag, somit auch die unbeschränkt steuerpflichtigen Einkommen mit Anrecht auf den Grundfreibetrag.
EStG § 50 kehrt den steuerlichen Grundfreibetrag sogar ins Gegenteil um, so dass er nun als steuerpflichtiges Einkommen auf das in allen Steuerbescheiden ausgewiesene zu versteuernde Einkommen - zvE - aufgeschlagen werden kann, was völlig absurd ist.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen
Ein seit mehr als 20 Jahren im Grundgesetz/Verfassung verankerter Steuerfreiibetrag wird gemäss EStG § 50 als zu versteuerndes Einkommen angesehen und auf die Rente aufgeschlagen.
Ein seit mehr als 20 Jahren im Grundgesetz/Verfassung verankerter Steuerfreiibetrag wird gemäss EStG § 50 als zu versteuerndes Einkommen angesehen und auf die Rente aufgeschlagen.
Den "Steuerexperten" sprich Gesetzgeber, die solch absurde Paragraphen erstellt haben, dürften die verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und das Grundgesetz wahrscheinlich nicht bekannt sein, denn sonst würden sie solch einen Blödsinn erst gar nicht veröffentlichen. Das Gleiche gilt für die staatlichen Institutionen, die solchen Schwachsinn abzeichnen. Nun ja - nobody is perfect.
Mit wenigen Ausnahmen werden deutsche Rentner von 640 Finanzämtern nach den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen steuerlich veranlagt, was absolut in Ordnung ist, wogegen die vom Finanzamt Neubrandenburg angewendeten verfassungswidrigen Rechtsnormen den Weg frei machen für
Rentensteuerbetrug in Milliardenhöhe
wie vom Finanzamt Neubrandenburg seit mehr als 10 Jahren sehr erfolgreich praktiziert,
staatlich sanktioniert und von der Justiz geduldet
und das im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland
.
wie vom Finanzamt Neubrandenburg seit mehr als 10 Jahren sehr erfolgreich praktiziert,
staatlich sanktioniert und von der Justiz geduldet
und das im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland
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Das Finanzamt Neubrandenburg ist als einziges der 641 Finanzämter in Deutschland zuständig für steuerliche Veranlagungen von deutschen Rentnern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Da es sich bei Rentnern immer um Einzelfälle handelt, braucht man diesen, vor den betrügerischen Machenschaften einiger Finanzämter ungeschützten alten Menschen, nur ein paar nichtssagende Einkommensteuerparagraphen um die Ohren zu schlagen, die die Betroffenen ohnehin nicht verstehen, und schon ist der Weg frei für Betrügereien in grossem Stil.
Ein Beispiel von Tausenden, wie das FA Nbb skrupellos mit üblen Tricks von 70, 80 und 90 Jahre alten Rentnern unter anderem längst bezahlte Steuern erneut einfordert. Begründung des FA: "Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert. Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig".
Anmerkung: da weiss ja jeder sofort, was Sache ist. Für wie bekloppt halten die Mitarbeiter des FA Nbb eigentlich die deutschen Rentner?
Nachstehend ein Paradebeispiel, wie das FA Nbb ohne Rechtsgrundlage deutsche Rentner rücksichtslos ausnimmt oder auf gut Deutsch betrügt:
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30.10.2019 - Ich bin Rentnerin. Mein Ehemann ist im Dez. 2014 verstorben. Meinen Steuerbescheid für 2014 erhielt ich 2015 mit dem Vermerk "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig". Die Forderung in Höhe 82 Euro hatte ich überwiesen. Am 16.09.2019 erhielt ich nun abermals von 2014 einen Steuerbescheid in dem es wieder hieß: "Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert. Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig". Ich soll 280 Euro sowie Zinsen in Höhe von 51 Euro bezahlen. Keine Ahnung wie das zustande kommt, noch dazu mit Zinsen.
Ein plausibler und nachvollziehbarer Grund für die Änderung des Steuerbescheids von 2014 wurde vom FA Nbb nicht genannt.
Ein Beispiel von Tausenden, wie das FA Nbb skrupellos mit üblen Tricks von 70, 80 und 90 Jahre alten Rentnern unter anderem längst bezahlte Steuern erneut einfordert. Begründung des FA: "Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert. Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig".
Anmerkung: da weiss ja jeder sofort, was Sache ist. Für wie bekloppt halten die Mitarbeiter des FA Nbb eigentlich die deutschen Rentner?
Nachstehend ein Paradebeispiel, wie das FA Nbb ohne Rechtsgrundlage deutsche Rentner rücksichtslos ausnimmt oder auf gut Deutsch betrügt:
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30.10.2019 - Ich bin Rentnerin. Mein Ehemann ist im Dez. 2014 verstorben. Meinen Steuerbescheid für 2014 erhielt ich 2015 mit dem Vermerk "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig". Die Forderung in Höhe 82 Euro hatte ich überwiesen. Am 16.09.2019 erhielt ich nun abermals von 2014 einen Steuerbescheid in dem es wieder hieß: "Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert. Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig". Ich soll 280 Euro sowie Zinsen in Höhe von 51 Euro bezahlen. Keine Ahnung wie das zustande kommt, noch dazu mit Zinsen.
Ein plausibler und nachvollziehbarer Grund für die Änderung des Steuerbescheids von 2014 wurde vom FA Nbb nicht genannt.
Das ist der "ehrenwerte" ??? Herr Dr. Gruel - Amtsleiter des FA Nbb - der für alles verantwortlich zeichnet
Und noch einmal:
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Damit jeder weiss, was beim weiteren Studium dieses Webportals auf ihn oder sie zukommt, hier ein kleiner Vorgeschmack was deutsche Rentner betrifft:

Nach § 1 EStG sind unbeschränkt steuerpflichtige Rentner mit Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag beschränkt steuerpflichtig ohne Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag.
Oder noch einfacher formuliert:
Rentner sind unbeschränkt beschränkt steuerpflichtig
oder auch
Rentner sind beschränkt unbeschränkt steuerpflichtig
Rentner sind unbeschränkt beschränkt steuerpflichtig
oder auch
Rentner sind beschränkt unbeschränkt steuerpflichtig
Nachstehend weitere Formulierungen im EStG § 1
wohlgemerkt im deutschen Einkommensteuergesetz
und nicht irgendwelche Aufzeichnungen von Personen, die in geschlossenen Anstalten leben.
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch nicht lebenden Ressourcen des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie die zu den sesshaften Arten gehörenden Lebewesen, die im nutzbaren Stadium entweder unbeweglich auf oder unter dem Meeresboden verbleiben oder sich nur in ständigem körperlichen Kontakt mit dem Meeresboden oder seinem Untergrund fortbewegen können.
Das ist die schizophrene Logik mental auf das Schwerste gestörter Geistesgiganten sprich Fachidioten und die Grundlage für Rentensteuerbetrug in Milliardenhöhe an deutschen Rentnern.
Wussten Sie, dass deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, unbeschränkt steuerpflichtig sind mit Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag, wenn sie keine Einkünfte haben, die im Inland steuerpflichtig sind???
Originaltext EStG § 1 Abs. 3
Aber es gibt noch weitere, mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbare, äusserst bizarre und absurde Formulierungen im EStG § 1, die es wert sind, der Öffentlichkeit vorgestellt zu werden.
Der gesamte Originaltext des EStG § 1 ist verfügbar auf einer separaten Seite. Bitte auf den nachstehenden Link klicken..Das
Originaltext EStG § 1 Abs. 3
Aber es gibt noch weitere, mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbare, äusserst bizarre und absurde Formulierungen im EStG § 1, die es wert sind, der Öffentlichkeit vorgestellt zu werden.
Der gesamte Originaltext des EStG § 1 ist verfügbar auf einer separaten Seite. Bitte auf den nachstehenden Link klicken..Das
Brandbrief
unseres Fallbeispiels Wilhelm S. an das Finanzamt Neubrandenburg vom 04.Juni 2020

Zu denken gibt auch, dass trotz der ungeheuren und schockierenden Beschuldigungen das FA Nbb oder die beschuldigten Finanzbeamten persönlich keinerlei rechtliche Schritte gegen RIA WELTWEIT oder involvierte Rentner einleiten, vermutlich, weil sonst die absurden und realitätsfernen sprich betrügerischen Veranlagungspraktiken des FA Nbb vor Gericht zur Sprache kämen und bis ins letzte Detail diskutiert und dokumentiert würden, was man aus verständlichen Gründen von Seiten des FA Nbb unter allen Umständen unterbinden muss, denn das wäre sonst das Ende des
Weltweit bekannt für seine verfassungswidrigen und somit strafbar manipulierten Steuerbescheide
Und welche Rolle spielt die deutsche Justiz in diesem Drama?