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Seite 11
Das Thema Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wird weiter unten auf dieser Seite behandelt.
Soviel vorab: laut Staatsanwaltschaft Neubrandenburg sind Straftaten, wenn sie von Verwaltungsangehörigen wie z.B. Finanzbeamten des ostdeutschen FA NBB verübt werden, keine Straftaten - somit auch die vorsätzlich falsche Rechtsanwendung unter Missachtung des Straftatbestand der RECHTSBEUGUNG gemäß § 339 StGB bei Beziehern deutscher Renten.
Die Generalstaatsanwaltschaft Rostock - OStAin Klein - bezeichnet diese in hundertausenden Fällen vorsätzlich begangenen Gesetzesverstösse des FA NBB als "persönliche subjektive Interpretationen frustrierter Steuerzahler, die keinen Grund ergeben, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einzuleiten".
Das ist professionelle DDR-Dialektik vom Feinsten.
Amtlidhes Schreiben vom 30.09.2019 an RIA WELTWEIT:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen
(wie die zentrale Tarifvorschrift § 32a EStG)
liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen
(wie die zentrale Tarifvorschrift § 32a EStG)
liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA
Treffender kann man es nicht formulieren und somit amtlich bestätigen, dass
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Millionen Steuerbescheide des Finanzamts NBB ungültig sind und keine Rechtskraft besitzen,
da sie einerseits schwerwiegende Formfehler in Bezug auf das zu versteuernde Einkommen aufweisen und andererseits nicht nach verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen - der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG - erstellt wurden, sondern nach der "beschränkten Steuerpflicht" und § 50 EStG, der die seit 25 Jahren u.a. vom EuGH und anderen höchstrichterlichen Instanzen verbotene Versagung des vom Staat allen Steuerpflichtigen garantierten Grundfreibetrags zum Inhalt hat.
Letztendlich voll verantwortlich für den Straftatbestand der falschen Rechtsanwendung durch Beamten des FA NBB ist die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt.
Manuela Schwesig Dr. Geue Jacqueline Bernhardt
Ministerpräsidentin von M-V Finanzminister von M-V Justizministerin von M-V
Ministerpräsidentin von M-V Finanzminister von M-V Justizministerin von M-V
Diese Herrschaften erfüllen eindeutig den Straftatbestand der Beihilfe zum Steuerbetrug des Finanzamts Neubrandenburg in Millionen Fällen. Derart massiv beschuldigt, hätte jeder normale Mensch Anzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede oder was sonst noch erstattet. Diese "Staatsdiener" ziehen es jedoch vor, Stillschweigen zu bewahren, weil sonst der ganze Schwindel des von ihnen gedeckten groß angelegten Steuerbetrugs durch das Finanzamt Neubrandenburg auffliegen würde.
Die Liste der Rechts- und Gesetzesverstöße ist beeindruckend.
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) Grundpflichten § 33 - Beihilfe zum Betrug § 27 Abs. 1 StGB - Trotz der Bindungswirkung von EuGH-Urteilen und somit auch ultimativ bindend für die Regierung von M-V ist die Nichtbefolgung von Entscheidung des EuGH, aber auch Grundsatzurteilen von BVerfG, BFH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur rechtswidrigen Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die Versagung des Grundfreibetrags beinhaltet.
Ein Fall für die zuständige ostdeutsche Staatsan-waltschaft Neubrandenburg und die Generalstaats-anwaltschaft Rostock, die trotz millionenfacher schwerster Gesetzesverletzungen des FA NBB und der Behörden von M-V es seit 25 Jahren nicht für notwendig erachtet haben, ihrem staatlichen Auftrag gerecht zu werden und strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Die Beantwortung dieser Frage dürfte nicht sonderlich schwer fallen.
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
§ 33 Grundpflichten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.
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Anders als andere Bürger haben Beamte besondere Pflichten und ein größeres Maß an Verantwortung. Strafverfahren können ihnen daher besonders bedrohlich sein.
Zu schön, um wahr zu sein, denn was in ostdeutschen Behörden tagtäglich praktiziert wird, entspricht genau dem Gegenteil, wie hunderttausende Bezieher einer deutschen Rente sehr eindrucksvoll Tag für Tag erfahren und die rücksichtslos und in beschämender und erpresserischer Weise vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg arglistig getäuscht und mit um ein Vielfaches zu hohen Steuerforderungen abgezockt werden, was für die verantwortungsbewußte und deutschen Rechts- und Gesetzesvorschriften verpflichtete einzige in Deutschland verfügbare Institution wie RIA WELTWEIT eine verfassungs- und gesetzeskonforme Herausforderung darstellt und unweigerlich zu Dienstaufsichtsbeschwerden führt u.a. gegen die Mitarbeiter und die Amtsleitung des
wegen der vorsätzlichen Nichtanwendung gesetzlich vorgeschriebener Regelungen und unzutreffender sowie falscher Rechtsanwendung, die unweigerlich zu folgenschweren strafrechtlichen Maßnahmen führt.
Der „Stasi-Komplex Lindenberg”, die Neubrandenburger Bezirkszentrale des DDR-Geheimdienstes, war der zweitgrößte Stasi-Komplex der DDR mit mehr als 1000 Stasimitarbeitern, die - Insideraussagen zufolge - in nicht unerheblichem Umfang im Finanzamt und der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ein neues Betätigungsfeld gefunden hatten, das sich nicht wesentlich von ihrem bisherigen STASI-Aufgabenbereich unterscheidet.
Kommentar eines Insiders aus Kanada
Wenn man sich auf die Aussagen des DDR-Kombinats – personifiziert durch den Amtsleiter und die Staatsanwälte – bezieht, so handelt es sich um eine ‘gesetzlose Bande‘ die laut der Staatsanwaltschaften für ihr Tun und Treiben angeblich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, da sie wahrscheinlich als ‘Freibeuter‘ ganz nach Belieben agieren darf.
Ich hoffe nur, dass diesen Gesetzlosen DDR-Nachkommen nach nunmehr 30 Jahren endlich ihr schmutziges Handwerk gelegt wird.
Dazu ein Zitat des Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind". Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".
Strafrechtliche Vorwürfe gegen das
des ostdeutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern in 370.000 im Finanzministerium von M-V amtlich registrierten Fällen
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Einkommensteuer-gesetz (EStG)).
Hunderttausende Bezieher einer deutschen Rente werden vom Finanzamt Neubrandenburg RiA und seinen 421 Mitarbeitern durch rechtswidrige und somit verbotene, für alle Betroffenen folgenschwere Versagung des Grundfreibetrags zur ESt nach Sondervorschriften des EStG veranlagt und auf schändliche Weise rückwirkend bis 2005 mit Millionen strafrechtlich manipulierten Steuerbescheiden abgezockt und um ihre mehrheitlich STEUERFREIEN weil niedrigen Renten betrogen.
Und wie geht das vonstatten?
Originalzitat der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg von Januar 2022:
Durch offiziell straffrei erklärte falsche Rechtsanwendung von Verwaltungsangehörigen und "Fachbehörden" wie dem ostdeutschen (ehemalige DDR) Finanzamt Neubrandenburg, indem nicht das auf jedem Steuerbescheid explizit als Grundpfeiler ausgewiesene zu versteuernde Einkommen - wie es das Gesetz in § 32a EStG vorschreibt - zugrunde gelegt wird, sondern durch die folgenschwere Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags, die seit Jahrzehnten gemäß EuGH, BVerfG, BFH und dem Petitionsausschuss des Bundestages als rechtswidrig gilt, deren Anwendung somit seit mehr als 25 Jahren verboten ist und die letztendlich zu einer um ein Vielfaches höheren Besteuerung führt, als nach geltendem Einkommensteuergesetz zulässig ist.
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Zitat der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - StA Oerters und StAin Schütt:
Selbst wenn Fachbehörden das Recht falsch anwenden sollten, begründet das für sich keine Strafbarkeit.
Auszug aus der amtlichen Webseite des FA
mit Anmerkungen von RIA WELTWEIT in Klammern
Originalzitat:
Das Finanzamt Neubrandenburg besitzt die zentrale Sonderzuständigkeit für die Veranlagung von Rentenempfängern im Ausland.
Der Realität angepasst müsste es jedoch heißen:
Das Finanzamt Neubrandenburg besitzt die zentrale Sonderzuständigkeit für die (seit mehr als 25 Jahren von EuGH, BVerfG, BFH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages als rechtswidrig erklärte und somit untersagte) Veranlagung von Rentenempfängern im Ausland (nach der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die gesetzeswidrige Versagung des jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierten Grundfreibetrags beinhaltet.)
Das ist der untrügliche Beweis, wie Rentner vom Finanzamt Neubrandenburg für dumm verkauft und über den Tisch gezogen werden, in dem folgenschwere, grundlegende Fakten verschwiegen und die involvierten Rentner dadurch getäuscht werden.
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Das entspricht dem Straftatbestand der arglistigen Täuschung gemäß § 263 StGB. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Wenn die arglistige Täuschung z.B. den Straftatbestand eines Betrugs nach § 263 StGB erfüllt, muss der Täter mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.
Oder auch: § 263 StGB - Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ostdeutsches Finanzamt Neubrandenburg mit bundes- und weltweiten Sonderzuständigkeitsrechten erpresst Bezieher deutscher Renten mit gesetzeswidrig um ein Vielfaches zu hohen Steuerforderungen mittels vorsätzlich falscher Rechts-anwendung, die von den zuständigen Rentenversicherungs-trägern auch noch widerspruchslos legitimiert werden - ein Akt der Beihilfe zum groß angelegten Rentensteuerbetrug.
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vom 31. 01. 2022
Die DRV - Deutsche Rentenversicherung Bund
erkennt illegale sprich gesetzeswidrige Zwangsvollstreckungs- Forderungen ostdeutscher Steuerbehörden widerspruchslos an und macht sich damit der Beihilfe zum Betrug gemäß § 27 StGB strafbar.
Details weiter unten auf dieser Seite unter "Deutsche Rentenversicherung Bund"
Dokumentation des Gesetzgebers - Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV:
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird.
Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag
(§ 32a Einkommensteuergesetz (EStG)).
Anmerkung RIA WELTWEIT: mit Ausnahme der 370.000 Einkommensteuerpflichtigen, die vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg veranlagt werden, denn diesen Leuten wird der Grundfreibetrag vom FA NBB versagt entgegen Grundsatzurteilen höchstrichterlicher nationaler und internationaler Instanzen.
für die Veranlagung von Einkünften natürlicher Personen zur Einkommensteuer nach deutschen Rechtsnormen
Einkommen minus Steuervorteile
wie der Grundfreibetrag gemäß § 32a EStG
Wird von 640 Finanzämtern bundesweit durch die Erstellung von zig-Millionen Steuerbescheiden nach deutschen Rechtsnormen nachvollzogen und bestätigt.
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2 Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 jeweils für zu versteuernde Einkommen bis 9.984 €uro (Grundfreibetrag)
0,00 €uro.
Einkommen plus (?) Steuervorteile
wie der Grundfreibetrag gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
Wird vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg in mehr als 1/2 Million amtlich registrierten Fällen und mehreren Millionen Steuerbescheiden absolut rechtswidrig und mittels Verletzung und Mißachtung deutscher Rechtsnormen nachvollzogen und bestätigt.
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2 Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 jeweils für zu versteuernde Einkommen bis 9.984 €uro (Grundfreibetrag)
€uro 2.400,--
Die Anwendung dieses Verfahrens zur Ermittlung der Einkommensteuer auf deutsche Einkommen natürlicher Personen - u.a. auch Renten - ist seit 25 Jahren rechtswidrig und verboten gemäß Grundsatzurteilen des EuGH, BVerfG, BFH, dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages und anderen hochrangigen Rechtsgremien.
Einfacher ausgedrückt
Wenn das zu versteuernde Einkommen (zvE) auf Ihrem Steuerbescheid geringer ist als der Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres - 2022 € 9.984 oder monatlich € 1.666,- je nach Rentenbeginn, dann müssen keine Steuern bezahlt werden - man ist STEUERFREI, es sei denn, man wird vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg zur Einkommen-steuer veranlagt. Dann sollte man sich vorsorglich auf Steuerforderungen von einigen tausend €uro pro Jahr einstellen. Das ist zwar mit verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen nicht vereinbar, was man in ostdeutschen sprich ehemaligen DDR-Behörden nicht so eng sieht.
Werden Ihnen trotzdem Steuerbeträge auferlegt, ganz gleich in welcher Höhe, dann bitte sofort bei uns melden. Wir sagen Ihnen dann, was zu tun ist.
eines Seniorenehepaares aus Brasilien - ein verzweifelter Hilferuf von Tausenden
Wir sind so fertig, so verzweifelt, wir wissen nicht mehr weiter! Seit fast zwei Jahren kämpfen wir mit dem Finanzamt Neubrandenburg, aber es hat kein Ende. Mein Mann und ich haben 17 Jahre in Deutschland gearbeitet. Wir waren in Deutschland immer zusammen veranlagt, sind verheiratet und wohnen im selben Haus. Ich erhalte aus Deutschland eine Rente in Höhe von EUR 650 monatlich und soll in 2018 EUR 982 Steuern zahlen. Mein Mann bekommt EUR 180 im Monat in 2019 und soll 197 EUR Steuern zahlen!
Wir fühlen uns vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg mißhandelt, vergewaltigt und betrogen.
Zum besseren Verständnis der Sachlage:
Dieses Rentnerehepaar und die große Mehrheit der hunderttausenden vom ostdeutschen Finanzamt Neubranden-burg absolut rechtswidrig zur Einkommensteuer veranlagten Senioren sind - ihrer geringen Einkünfte zufolge - nach geltenden verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen STEUERFREI.
Gerade von diesem geplagten Ehepaar hereingekommen - 15.02.2022
Alltag im
Es ist wirklich alles sehr schwierig und traurig. Letzte Woche wurde mein Konto vom Finanzamt Neubrandenburg gepfändet und die Bank hat sofort mein Konto gesperrt und auch mit Kündigung bedroht.
Ich habe beim Finanzamt sofort angerufen, Frau Probst war/ist in Urlaub, und ich hab dann mit Frau Türk telefoniert, aus der Abteilung Zwangsvollstreckung. Da mein Einspruch vom 07.04.2018 noch nicht abgeschlossen ist, habe ich nachgefragt wieso mein Konto gepfändet wurde. Es handelt sich um die Vorauszahlungen für 2020 und 2021 - fast EUR 2.000,00.
Ich habe lange mit Frau Türk telefoniert und ihr kurz informiert, dass mein Mann und ich dieses Geld nicht haben. Sie hat danach die Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei der Bank vorläufig aufgehoben bis Frau Probst aus dem Urlaub zurück ist.
Sie hat selbst gemeint, wenn Sie das Geld bei der Rentenversicherung holen würde, müssten wir nichts zahlen, da wir nicht so viel Rente bekommen. ????????????? Unglaublich! Wahnsinn! Ich war erstmal sprachlos.
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Das Finanzamt Neubrandenburg hat, um hunderte inzwischen eingeleitete oder in Vorbereitung befindliche Strafverfahren zu vermeiden, damit begonnen, in wenigen uns bekannten Fällen Einsprüche gegen strafrechtlich manipulierte Steuerbescheide mit um ein Vielfaches überhöhten Steuerforderungen aufzuheben und neue Bescheide nach der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG zu erstellen, wie erst kürzlch in uns vorliegenden amtlichen Briefen des Finanzamts Neubrandenburg an zwei Beispielen dokumentiert ist wie folgt:
Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert. Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 03.06.2021. Dieser Bescheid tritt an die Stelle des angefochtenen Bescheids vom 03.06.2021.
Und in einem uns bekannten anderen Fall:
Nach nochmaliger Prüfung teile ich Ihnen zu den Einkommensteuerbescheiden 2016 – 2018 das Folgende mit:
Die an Sie gerichteten Einkommensteuerbescheide 2016-2018 sind unwirksam mangels Bekanntgabe. Die Bescheide wurden bereits intern storniert und entfalten somit keine Rechtswirkungen. Die im Finanzamt Neubrandenburg (RiA) vorliegenden Anträge und Einsprüche sind damit erledigt.
und die gesetzeswidrige, auf Betrug und arglistige Täuschung basierende Steuererhebung des mit Sonderzuständigkeitsrechten ausgestatteten
Recht und Gesetz sind für ehemaligen DDR-Behörden - Finanzamt Neubrandenburg, Finanz- und Justiz-ministerium des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (M-V) eine Lachnummer.
Und warum?
Weil sich mit diesem, von EuGH, BVerG und BFH verbotenen gesetzeswidrigen und nachweislich betrügerischen Steuerer-hebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, das die folgenschwere Versagung des Grundfreibetrags zum Inhalt hat, in hunderttausenden Fällen um ein Vielfaches höhere Steuereinnahmen erzielen lassen als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist
Alle profitieren davon - die deutsche Justiz schweigt dazu - also werden weiterhin Gesetze und Rechtsvorschriften von deutschen Behörden millionenfach gebrochen und man macht weiter wie bisher. Das ist vom Staat groß angelegter Betrug, aber Gesetzgeber und Politiker sehen das nicht so eng.
Wenn sich auf diesem Wege um ein Vielfaches höhere Steuereinnahmen verwirklichen lassen, als nach dem Einkommensteuergesetz erlaubt ist, dann müssen nach Ansicht ostdeutscher Steuerbehörden Recht und Gesetz einschl. deutschem Grundgesetz und Verfassung schon mal hinten anstehen. So geschehen seit mehr als 25 Jahren im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Das Unrechtsystem der ehemaligen DDR lebt weiter in den Finanz- und Justizbehörden des ostdeutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern frei nach dem Zitat des britischen Erfolgsautors George Orwell:
Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen der ostdeutschen Behörden, in denen Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden - staatlich sanktioniert.
Dass es hier nicht um Kleingeld geht, dürfte wohl jedem klar sein.
RIA WELTWEIT
hat in enger Zusammenarbeit mit fachkompetenten Insidern die weitgehend in der deutschen Öffentlichkeit unbekannten, groß angelegten rechts- und gesetzeswidrigen Machenschaften ostdeutscher Finanz- und Justizbehörden zuverlässig analysiert, schonungslos aufgedeckt und detailliert auf diesem Webportal dokumentiert.
Die Steuerhebung ostdeutscher Steuerbehörden nach der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die
Versagung des
allen Steuerpflichtigen gesetzlich garantierten Grundfreibetrags von +/- € 9.000
je nach Veranlagungsjahr zum Inhalt hat, ist seit 1996 unzulässig und verboten gemäß
EuGH – Europäischer Gerichtshof
BVerfG - Bundesverfassungsgericht
BFH - Bundesfinanzhof
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
und anderen hochrangigen Rechtsgremien
Steuererhebung einiger deutscher Finanzämter kritisch hinterfragt
Eine halbe Millionen Einsprüche wegen um ein Vielfaches überhöhter und absolut rechtswidriger Steuerforderungen sprechen eine deutliche Sprache. Und das Kuriose dabei ist, dass sich die involvierten Finanzämter strikt weigern, ihre angeblich rechtskonformen Forderungen gerichtlich einzufordern. Und warum? Weil sie genau wissen, dass ihre Steuererhebungen rechtswidrig sind und ihre betrügerischen Machenschaften dann aufgedeckt würden, was letztendlich dann zu astronomisch hohen Steuerrückvergütungen führen würde.
Die Lösung: die betroffenen Steuerzahler werden von diesen durch und durch korrupten Finanzämtern außergerichtlich und ohne Einspruchsmöglichkeit mit Zwangsvollstreckungs-maßnahmen erpresst und zu gesetzeswidrigen Zahlungen gezwungen, wobei die involvierten Finanzämter die Aufgaben der eigentlich zuständigen Finanzgerichte in eigener Regie übernehmen. Die Finanzämter haben dafür sogenannte amtsinterne, von neutraler Rechtsprechung weit entfernte außergerichtliche Rechtsbehelfsabteilungen eingerichtet, die als Finanzgerichte fungieren und alle Einsprüche rigoros zurückweisen, obwohl sie mit geltenden Gesetzen untermauert sind. Das beste Beispiel dafür ist das in Verruf geratenen ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg.
Definition von Rechtsbehelf: rechtliches Mittel der Anfechtung einer behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidung

Dieses weltweit seit Jahrzehnten wegen seiner rechts- und gesetzeswidrigen Steuererhebung in Verruf geratene Finanzamt besitzt die zentrale Sonderzuständigkeit für die Einkommensteuer-veranlagung von Hunderttausenden Beziehern deutscher Renten.
Diese Sonderzuständigkeit ermöglicht es dem ostdeutschen Finanzamt, unter Anwendug der rechtswidrigen, von EuGH, BVerfG und BFH seit 25 Jahren verbotenen beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, Millionen deutsche Renten um ein Vielfaches höher zu besteuern, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.
Diese Sonderzuständigkeit ermöglicht es dem ostdeutschen Finanzamt, unter Anwendug der rechtswidrigen, von EuGH, BVerfG und BFH seit 25 Jahren verbotenen beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, Millionen deutsche Renten um ein Vielfaches höher zu besteuern, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.
Das entspricht eindeutig den strafrechtlichen Delikten wie groß angelegter Betrug, arglistige Täuschung/Nötigung und Amtsmißbrauch, was jeoch seit mehr als 25 Jahren Niemanden zu stören scheint außer ein paar "aufmüpfigen" hochbetagten Rentnern, die die "unverschämte" Forderung stellen, nach der zentralen Tarifvorschrift des geltenden deutschen Einkommen-steuergesetzes § 32a besteuert zu werden, denn danach wäre die große Mehrheit dieser Leute STEUERFREI. So werden sie jedoch mit hohen Steuerforderungen von einigen Tausend €uro pro Jahr belegt.
Unglaubliche Stellungnahmen der ostdeutschen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg -
Staatsanwälting Schütt:
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Darauf, ob Verwaltungsangehörige das Recht richtig oder falsch anwenden, kommt es nicht an. Die unzutreffende Rechtsanwendung durch Verwaltungsangehörige an sich ist nicht strafbar!
Und Staatsanwalt Oerters meint dazu:
Selbst wenn Fachbehörden das Recht falsch anwenden sollten, begründet das für sich keine Strafbarkeit. Einen Tatbestand der "falschen Rechtsanwendung" kennt das deutsche Strafrecht nicht."
Mit diesen Aussagen schließt die Staatsanwaltschaft die falsche Rechtsanwendung des Finanzamts NBB grundsätzlich nicht aus und rückt sie sogar, wenn man zwischen den Zeilen liest, in den Bereich des Möglichen. Darauf unzählige Male angesprochen und hingewiesen, wird man ohne Begründung rigoros mit immer den gleichen nichtssagenden Floskeln abgewiesen.
RIA WELTWEIT:
Das deutsche Strafrecht kennt nicht nur einen, sondern 358 §§ in Bezug auf Tatbestände der "falschen Rechtsanwendung".
RECHTSBEUGUNG
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Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
30. Abschnitt - Straftaten im Amt (§§ 331 - 358)
§ 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Für ostdeutsche Staatsanwälte wie die der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, aber auch der Generalstaatsanwaltschaft Rostock StAin Klein - sind diese "falschen Rechtsanwendungen" detailliert aufgelistet und dokumentiert im deutschen Strafgesetzbuch, das in ostdeutschen Justizbehörden - den eindeutig gesetzeswidrigen Aussagen von "Staatsanwalt" Oerters und seiner Kollegin Schütt zufolge - unbekannt zu sein scheint.
Strafanzeigen, die den groß angelegten Steuerbetrug des Finanzamts Neubrandenburg betreffen, werden von westdeutschen Staatsanwaltschaften zuständigkeitshalber nach Neubrandenburg weitergeleitet - eindeutig der Tatbestand der Beihilfe zum Steuerbetrug.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: deutsche Staatsanwaltschaften leisten Beihilfe zum groß angelegten Steuerbetrug ostdeutscher Steuerbehörden.
Groß angelegter Steuerbetrug wird von allen Rentenversicherungsträgern widerspruchslos akzeptiert und legitimiert in Form von gesetzeswidrigen und betrügerischen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der ostdeutschen Behörden.
Seit Jahren haben wir die Rentenversicherungsträger auf die betrügerischen Machenschaften der ostdeutschen Behörden aufmerksam gemacht, jedoch ohne Erfolg. Die Forderungen mittels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der ostdeutschen Finanzbehörden werden widerspruchslos bedient, ohne die Rechtmäßigkeit zu hinterfragen oder einer Überprüfung zu unterziehen.
Schreiben der DRV Bund vom 24.11.2021 an das Finanzamt Neubrandenburg wegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Als Drittschuldner erkennen wir Ihre Forderung als begründet an..
Mit dieser Formulierung ist das strafrechtliche Vergehen Beihilfe zum Betrug erfüllt. Die DRV erkennt somit illegale sprich gesetzeswidrige Forderungen des FA NBB an und macht sich strafbar.
Nach § 27 Abs. 1 StGB wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe leistet. Das gilt auch für die Beihilfe beim Betrugsversuch. Die Strafbarkeit der Nebentat folgt in diesem Fall akzessorisch der Haupttat des versuchten Betruges.
Im Klartext heißt das: wenn Verwaltungsangehörige das Recht unzutreffend anwenden und somit Gesetze brechen und Straftaten begehen, ist das nicht strafbar, wie auch durch die Steuererhebung zur Einkommensteuer des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg in den letzten 25 Jahren eindrucksvoll bestätigt wurde.
Neueste Recherchen haben ergeben, dass mehr als eine halbe Million Einsprüche gegen falsche Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg und anderer Finanzämter bundesweit erhoben wurden und die Gerichte vor unlösbare Aufgaben stellt, bei denen das Recht durch Verwaltungs-angehörige "unzutreffend" angewandt wurde.
Bei Mord, Totschlag, Bankraub oder was auch immer würde das dann ebenfalls zutreffen, wenn derartige Delikte von Verwaltungsangehörigen sprich Beamten durch die in Ostdeutschland gesetzeskonforme und seit Jahrzehnten praktizierte "unzutreffende Rechtsanwendung" verübt wurden.
…. Heißt das nun für den deutschen Staatsbürger: Das Finanzamt Neubrandenburg ist eine Enklave der Gesetzlosen?
Jedem Kind, jedem deutschen Bürger wird beigebracht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… - und nun im Alter muss man lernen: Es gibt eine Behörde im deutschen Staat, wo Gesetzlose herrschen, die Narrenfreiheit haben und den deutschen Bürger wissentlich ausbeuten!
Es ist schon beunruhigend zu erfahren, dass es anscheinend unterschiedliche Gesetzesvorschriften und Rechtsverordnungen gibt! – So langsam kommen einem Zweifel an der Demokratie in Deutschland. Es ist äußerst schwer, ob der Äußerungen von ostdeutschen Staatsanwälten aus Neubrandenburg nachzuvollziehen, dass Deutschland (noch) eine Demokratie ist. Es ist gar nicht verwunderlich, dass einem dabei Gedanken wie ‚Revival der DDR‘ oder ‚DDR 2.0‘ aufkommen. Es fällt schwer, daran zu glauben, dass es sich bei dem wohlgemerkt ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg um ein staatliches Amt handelt und nicht um eine Horde von rücksichts-losen Geldeintreibern, die anscheinend mit staatlicher Unterstützung ihr Treiben fortsetzen dürfen und dabei ganz nach Belieben als Vollzugskommando tätig sein dürfen: eben unter Missachtung des Grundgesetzes und der Menschenwürde, ganz dabei außer Acht lassend, dass ihr monatliches Gehalt vom deutschen Bürger bezahlt wird.
Jedoch der falschen Gesetzesanwendung kommt ja laut Aussagen von Staatsanwälten keine Bedeutung zu! -
Also hat die Frage, ob das Finanzamt Neubrandung eine Enklave der Gesetzlosen ist, doch seine Berechtigung!
Ein weiterer Kommentar aus Kanada:
Well, was Mrs. Schütt and Mr. Oerters von sich geben, ist wirklich unerträglich und entbehrt jeder Vermutung. Niemand kann seine Herkunft leugnen, so auch Mrs. Schütt and Mr. Oerters nicht. Revival of the DDR is real.
Orginalzitat eines ostdeutschen Finanzamts:
"Es gibt in Deutschland nur eine Steuertabelle für alle Steuerpflichtigen. In dieser Steuertabelle ist der Grundfreibetrag schon berücksichtigt, das heißt erst ab dem Grundfreibetrag weist die Steuertabelle einen Steuerbetrag aus. Da beschränkt Steuerpflichtigen kein steuerfreies Existenzminimum in Form des Grundfreibetrages zusteht, ist der Grundfreibetrag für die Ermittlung der korrigierten Zeile in der Steuertabelle hinzuzurechnen. § 32a Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erhöht wird."
Dass beschränkt Steuerpflichtigen kein steuerfreies Existenzminimum in Form des Grundfreibetrags zusteht, ist eine rechtswidrige, für alle Betroffenen folgenschwere Behauptung sprich Lüge des ostdeutschen Finanzamts - die Grundlage für steuerliche Veranlagungen zur Einkommensteuer einiger weniger korrupter Finanzämter bundesweit.
Die verfassungskonformen Rechtsnormen und geltenden Steuergesetze besagen, dass jeder Steuerpflichtige das Recht auf ein vom Staat garantiertes menschenwürdiges Existenzminimum in Form des Grundfreibetrags hat.
In den involvierten Finanzämtern bundesweit und deren Finanz- und Justizbehörden werden durch Infragestellung und Ablehnung verfassungskonformer Rechtsnormen und geltendem deutschen Steuergesetz Millionen Menschen rücksichtslos in den Ruin getrieben durch rechtswidrige Steuerforderungen in Höhe von einigen Tausend €uro, die um ein Vielfaches höher sind als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.
Die Versagung des Grundfreibetrags mittels der beschränkten Steuerpflicht durch korrupte deutsche Finanzämter ist ein beispielloses Verbrechen, das von den zuständigen Justizbehörden geahndet werden müßte - wird es aber nicht, denn die sind genau so korrupt wie die, wenn auch wenigen, Finanzämter.
Wie werden deutsche Einkünfte zur Einkommensteuer veranlagt?
Wann werde ich zur Zahlung von Einkommensteuer herangezogen?
Der deutsche Staat garantiert mit der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG
JEDEM STEUERPFLICHTIGEN
ohne Ausnahme ein
durch Anrechnung des sogenannten steuerlichen Grundfreibetrages in Höhe von € +/- 9.000 je nach Veranlagungsjahr, das heisst: alle Jahreseinkünfte, die niedriger sind als der Grundfreibetrag des entsprechenden Jahres sind
STEUERFREI
was auch in dem nachstehenden Video eines westdeutschen Steuerberaters bestätigt wird.
www.steuerberater-elias.de - info@steuerberater-elias.de
Rechtskonforme
Steuererhebung nach § 32a EStG
wie in diesem Video erläutert -
Jahreseinkommen minus Grundfreibetrag ergibt - überschlägig gerechnet - den Betrag, für den man Steuern bezahlen muss.
.
Das ist die rechtsverbindliche Formel, mit der zig-Millionen deutsche Einkünfte bundesweit von 640 Finanzämtern besteuert werden, was absolut in Ordnung ist.
Rechtswidrige
Steuererhebung nach § 50 EStG -
Jahresrente plus Grundfreibetrag ergibt den Betrag, für den man Steuern bezahlen muss.
Das ist die rechtswidrige Formel, mit der Millionen beschränkt Steuerpflichtige von korrupten Finanzämtern bundesweit besteuert werden entgegen der Verbote von
Europäischem Gerichtshof EuGH
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesfinanzhof BFH
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Interdisziplinäres Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS)
Finanzgericht Düsseldorf
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Art. 28 des EWR-Abkommens
Diese verfassungs- und steuerrechtlichen Vorschriften und Gerichtsurteile werden von diesen Finanzämtern nicht anerkannt.
Zitat aus einem amtlichen Schreiben des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg Frau Weber, mit dem - als eines von vielen Beispielen - das Doppelbesteuerungsabkommen DBA mit der Türkei rechtswidrig umgangen wird:
Im Ergebnis stammen Ihre Einkünfte zwar zu 100 % aus Deutschland, sie gehören jedoch zu 100 % zu den nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünften.
Daraus ergibt sich die Frage:
Wieso wurden diesem Steuerpflichtigen Einkommensteuer-beträge von mehr als € 7.000 für 3 Jahre vom bundesweit tätigen ostdeutschen Zentralfinanzamt Neubrandenburg aufgezwungen, wenn seine Einkünfte nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen?
Hunderttausende Bezieher geringer und somit steuerfreier deutscher Einkünfte werden systematisch in den Ruin getrieben
durch Millionen betrügerisch manipulierte Steuerbescheide mit horrenden gesetzwidrigen Steuerforderungen korrupter deutscher Finanzämter.
Abgesegnet und sogar noch tatkräftig unterstützt von westdeutschen Strafverfolgungsbehörden bundesweit
einschl. der Finanzministerien der Länder
obwohl seit 25 Jahren untersagt von EuGH, BVerfG, BFH und anderen Rechtsinstitutionen,
lassen sich doch damit um ein Vielfaches höhere Steuereinnahmem erzielen, als nach geltendem deutschen Steuerrecht zulässig ist.
Der völlig realitätsfremde und absurde Rechtfertigungsversuch eines ostdeutschen Finanzamts, die mit arglistiger Täuschung und betrügerischer Manipulation von Einkommensteuer-bescheiden rechtswidrige, seit Jahrzehnten um ein Vielfaches zu hohe Besteuerung deutscher Einkommen als verfassungs- und steuerrechtliche Gesetzesgrundlage zu manifestieren durch vorsätzliche Infragestellung und Missachtung höchstrichter-licher Entscheidungen von
Europäischem Gerichtshof - EuGH Bundesverfassungsgericht - BVerfG Bundesfinanzhof BFH
Finanzgericht MVP-Urteil beschränkte Steuerpflicht. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.09.2020 - 2 K 380/19
sowie weiterer verfassungs- und steuerrechtlicher Gesetzesvorlagen
Für weitere Einzelheiten bitte auf den nachstehenden Link klicken
Es geht um das bundesweit bekannte ungeschriebene und
nicht rechtskräftige "Gesetz"
eines ostdeutschen Finanzamts
Beschränkt steuerpflichtig -
kein Grundfreibetrag
und somit um eine vielfach höhere Steuerbelastung als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist bei der Besteuerung deutscher Einkünfte.
Am 10.12.2020 hat die "Steuerexpertin" (???) Frau Weber des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg das in einem amtlichen Schreiben mit völlig absurden und schizophrenen Argumenten wie folgt zu rechfertigen versucht:
Die Umsetzung wird gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG dadurch erreicht, dass der Grundfreibetrag dem zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen ist. Die Erhöhung des zu versteuernden Einkommens um den Grundfreibetrag ist rein technischer Natur und bezieht sich auch nur auf den Einkommensteuertarif. Sie ist Folge des Umstands, dass der Grundfreibetrag vom Gesetzgeber in den Tarifverlauf eingearbeitet worden ist und nicht vor Anwendung des Tarifs vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Mit seiner fiktiven Hinzurechnung wird lediglich erreicht, dass die deutsche Besteuerung bereits ab dem ersten Euro des im Inland zu versteuerndem Einkommen (und nicht erst z.B. 8.820 € im Jahr 2018) mit dem Eingangssteuersatz einsetzt und sodann mit dem auch bei unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen geltenden Verlauf weitergeführt wird. Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer ist weiterhin das zu versteuernde Einkommen.
Die Bemessungsgrundlage ist bei diesem absurden Verfahren nicht das zu versteuernde Einkommen, wie es das deutsche Steuerrecht mit der zentralen Tarifvorschfit des EStG § 32a vorschreibt und wie es auf allen Steuerbescheiden der involvierten Finanzämter umissverständlich ausgewiesen ist, sondern diese Grundlage ist ein strafrechtlich manipuliertes, um ein Vielfaches höheres fiktives, also nicht vorhandenes Einkommen, das eindeutig eine Vergewaltigung deutscher Steuerrechtsnormen darstellt, die wiederum den nachfolgenden Strafbeständen entspricht
BETRUG, ARGLISTIGE TÄUSCHUNG/NÖTIGUNG UND AMTSMISSBRAUCH
Das Finanzamt Neubrandenburg, wie auch alle anderen Finanzämter bundesweit, begründet die rechtswidrige Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach der beschränkten Steuerpflicht und somit die Versagung des sogenannten Grundfreibetrags von +/- € 9.000 pro Jahr mit dem § 50 Einkommensteuergesetz (EStG), dessen Anwendung jedoch vor 25 Jahren von höchstrichterlichen Instanzen wie EuGH, BVerfG und BFH als rechtswidrig erklärt wurde und seit dem untersagt ist, was die Finanzämter jedoch nicht im Geringsten stört.
19.08.2021
Nach Aussagen des ostdeutschen Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern - Aktenzeichen III330/3133-E37/20 - Schreiben vom 12. Juli 2021 und 13. August 2021 - Frau Lange - ist das Steuererhebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, so wie es rückwirkend bis 2005 vom ebenfalls ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg in 370.000 Fällen angewendet wurde und auch heute noch "sehr erfolgreich" angewendet wird, verfassungs- und gesetzeskonform, obwohl dessen Anwendung seit 25 Jahren von höchstrichterlichen Instanzen verboten ist.
Die Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die damit verbundene Versagung des Grundfreibetrags ist seit 25 Jahren rechtswidrig gemäß Grundsatzurteilen von EuGH, BVerfG und Bundesfinanzhof.
Trotzdem wird dieser verbotene Paragraph weiterhin von Finanzbehörden wie Finanzministerium M-V und Finanzamt Neubrandenburg zur Veranlagung von Einkünften zur ESt angewendet und von der Justiz gedeckt.
Die Beweislast ist erdrückend
Lassen Sie sich als der deutschen Einkommensteuer-Gesetzen unkundige Steuerpflichtiger auf die gesetzeswidrigen Verlautbarungen von korrupten Finanzämtern ein, sondern schreiben Sie uns eine e-mail:
info@riaweltweit.com
.
Dem Gründer von RIA WELTWEIT und Initiator dieses Webportals wurden in 12 Jahren 18 Steuerbescheide zugestellt - 16 davon sind trotz amtlich bestätigter Steuerfreiheit immer noch aktiv, obwohl sie längst hätten storniert werden müssen. Dies nur am Rande, damit Sie wissen, was Sie von diesem Finanzamt zu erwarten haben.
Das war der Anlass, eine Plattform wie diese Webseite ins Leben zu rufen, um derartigen Abartigkeiten der Finanzbehörden Einhalt zu gebieten.
des Deutschen Bundestages
09. Februar 2010
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Pet 2-18-08-6110-024206a Einkommensteuer
Die Gewährung des Grundfreibetrages sei grundsätzlich nur bei den Steuerausländern angemessen, die über keine oder nur geringfügige ausländische Einkünfte verfügten. Mit Beschluss vom 9. Februar 2010 (2 BvR 1178/07) hat das BVerfG diese Aussagen bestätigt.
Einfacher formuliert: Steuerausländern, die im Ausland nur von ihrer deutschen Rente leben, muss der Grundfreibetrag in Deutschland gewährt werden, was vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg jedoch rückwirkend bis 2005 kategorisch in mehr als 1/2 Million Fällen abgelehnt wurde und auch weiterhin bis in alle Ewigkeit abgelehnt werden wird, es sei denn, dass ein Wunder geschieht. RIA WELTWEIT arbeitet daran.
Grundsatzurteil 1996 EuGH Slg. 1996, I-3089: Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ist gemeinschaftsrechtswidrig.
Das jedoch wird vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg unmißverständlich und rigoros in Abrede gestellt - rückwirkend bis 2005 in Hunderttausenden, wahrscheinlich jedoch in Millionen Fällen,
was nach deutschem Strafrecht dem Straftatbestand gemäß § 263 StGB Betrug und § 302 StGB Amtsmissbrauch entspricht
aus dem Jahre 2014
Artikel der Schweriner Volkszeitung zum besseren Verständnis, welche Ungeheuerlichkeiten Sie in diesem Webportal erwarten
Um ein Vielfaches höhere Steuerforderungen
als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist durch das ostdeutsche
Diese Steuereinnahmen wurden nicht erzielt nach geltendem Steuerrecht -
der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG,
sondern gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2
(was Fakt ist und der Wahrheit entspricht)
dessen Anwendung seit 25 Jahren verboten ist von EuGH, BVerfG und BFH
(was ebenfalls Fakt ist und der Wahrheit entspricht)
Alle millionenfach in Deutschland nach der beschränkten Steuerpflicht und § 50 EStG erstellten Steuerbescheide sind ungültig und besitzen keine Rechtskraft.
(was wiederum Fakt ist und der Wahrheit entspricht)
Die involvierten Finanzämter müssen halt noch einmal von vorne anfangen und Millionen deutsche Einkommen, so wie es das geltende Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland vorschreibt, nach verfassungskonformen Rechtsnormen und der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG veranlagen.
1,65 Millionen Briefe wurden bis in die entlegensten Teile der Welt geschickt, sagte der Vorsteher des Finanzamtes Neubrandenburg, Michael Gruel, im Gespräch mit der Redaktion der Schweriner Volkszeitung bereits im Jahre 2014. Im Jahre 2022 dürfte die Anzahl der verschickten Briefe die 2 Millionen-Grenze weit überschritten haben.
Trotz der höchstrichterlichen Verbote wurden mit diesen Briefen im Ausland lebende Senioren mit deutschen Einkünften ultimativ aufgefordert, gemäß der beschränkten Steuerpflicht und des verbotemen § 50 EStG um ein Vielfaches höhere Steuern an das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg abzuführen, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.
Kommentar

Insider Kommentar: Vom ersten Tag der Kenntnis dieses Desasters wurde klar, dass bereits vor der Wiedervereinigung für den Tag X vom Stasi (mit 2 Millionen Angestellten für 17 Millionen Einwohner) u.a. der Betrug mit der beschränkten Steuerpflicht und § 50 EStG und 2005 durch die Bundesregierung im Zuge einer schmutzigen Fortsetzung ostdeutscher Politik aktenkundig umgesetzt wurde. Die 7 km lange Stasi-Aktenreihe könnte, wenn sie nicht hinter Schloss und Riegel wäre, u.a. auch diese kriminellen Handlungen an hilflosen alten Menschen aufklären.
Ostdeutsche Finanzbehörden, die Einkommen nach der beschränkten Steuerpflicht zur Einkommensteuer veranlagen, wurden inzwischen groß angelegter krimineller Machenschaften überführt gemäß
Europäischem Gerichtshof (EuGH) Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Bundesfinanzhof (BFH)
Grundgesetz/Verfassung
was den nachstehenden Delikten entspricht:
Betrug § 263 StGB - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts § 129 AO - Beihilfe zum Betrug § 27 Abs. 1 StGB - Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB - Untreue § 266 StGB - Urkundenfälschung § 267 StGB - Wucher § 138 BGB - Teilnichtigkeit § 139 BGB - Vorläufige Steuerfestsetzung § 165 Abs. 1 Satz 2 AO - Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden § 173 AO - Zentrale Tarifvorschrift des EStG § 32a EStG – Verstoß gegen Grundsatzurteile von EuGH, BVerfG, BFH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Versagung von Steuervorteilen nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG - Pfändungsschutz § 850 ZPO.
Dazu passend:
Originalzitat des Finanzamts Neubrandenburg in einem amtlichen Schreiben an RIA WELTWEIT vom 30.09.2019:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
Das ist keine Verlautbarung der
sondern von einer ost-deutschen Steuerbehörde, wobei eine verblüffende Ähnlichkeit in den Arbeitsmethoden nicht von der Hand zu weisen ist.
Die Polizei, die Strafgerichte, das Haftgericht und die Staatsanwaltschaft müssen alle Straftaten anzeigen, die ihnen in ihrer dienstlichen Stellung bekannt werden.
Egal ob Polizist, Anwalt, Frisör oder Rentner - ist es immer zu begrüßen, wenn Menschen Zivilcourage zeigen. Im Idealfall sollte also gelten: Wer von einer geplanten Straftat erfährt oder sie beobachtet, sollte immer eingreifen beziehungsweise die Polizei oder anderweitige Justizorgane informieren, was in der Zwischenzeit auch mehrfach von RIA WELTWEIT und betroffenen Bürgern geschehen ist.
Und wer ist letztendlich für dieses ungeheure Verbrechen verantwortlich?
- schwerer Betrug und Amtsmißbrauch in mehr als 1/2 Million Fällen -
nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
dessen Anwendung seit 25 Jahren wegen der rechtswidrigen Versagung des Grundfreibetrags verboten ist - verübt an mehrheitlich kranken und hilfsbesdürftigen alten Menschen, deren Renten mehrheitlich weit unter dem vom Staat garantierten Existenzminimum liegen.
nicht Al Capone, der frühere Mafiaboss, sondern diese "sauberen Herrschaften", die ihre Amtsgewalt auf niederträchtigste Art und Weise durch Lügen und arglistige Täuschung rücksichts- und schamlos ausnutzen und missbrauchen -
Mitglieder einer kriminellen Gruppe im Beamtenwesen
Manuela Schwesig
Ministerpräsidentin von M-V
Dr. Heiko Geue
Finanzminister von M-V
Dr. Michael Gruel
Amtsleiter Finanzamt Nbb
Ministerpräsidentin von M-V
Dr. Heiko Geue
Finanzminister von M-V
Dr. Michael Gruel
Amtsleiter Finanzamt Nbb
Dazu zählen auch die Justizbehörden von Mecklenburg-Vorpommern
StA Oerters, StA Neubrandenburg
und
OStAin Klein, GeneralStA Rostock
die diese schweren Verbrechen sanktionieren anstatt einzugreifen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Strafanzeigen werden von den ostdeutschen Staatsanwaltschaften, die auch, so wie im Westen, dem Gesetz nach verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen und Ermittlungen einzuleiten, immer auf die gleiche Weise abgewimmelt:
Den Sachverhalt haben wir geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, unseren Ablehnungsbescheid zu ändern.
BEGRÜNDUNG: Keine
Zitat des Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind". Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".
Einspruch
einer 72-jährigen Rentnerin gegen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
Nur ein Fall von Tausenden anderer Fälle
Herr StA Oerters: Nach Prüfung des Sachverhalts durch Sie und der sich daraus ergebenden Einstellung des Verfahrens, sollte die Staatsanwaltschaft, wie bei der Klärung von Rechtsfragen üblich, Gründe und Beweise vorbringen, nach welchen geltenden Gesetzesvorgaben die folgenschwere Versagung des Grundfreibetrags gesetzeskonform ist. Zu dieser Kernfrage haben Sie in Ihrem Schreiben nicht mit einem Wort Stellung bezogen.
In welchen Gesetzen ist die steuerrechtliche Frage der folgenschweren, alles entscheidenden Versagung des Grundfreibetrags manifestiert? Wenn die Staatsanwaltschaft den Beweis erbringen kann, werde ich meine Anzeige und den Widerspruch gegen Ihre fragwürdige und bisher nicht gesetzlich unterlegte richterliche Entscheidung sofort zurücknehmen.
Wie von Ihnen ferner fälschlicherweise angeführt wird, schreibt das Gesetz für meinen Fall den Finanzgerichtsweg vor, der jedoch irrelevant ist, da, wie eine Entscheidung des EuGH eindeutig klar stellt, eine erneute Aufarbeitung vor einem Finanzgericht und der sich daraus ergebende Instanzenweg vom EuGH bereits in den Jahren 1982 und 2003 untersagt wurde wie folgt:
Die Rechtsfolge der Nichtgewährung des Grundfreibetrages ergibt sich unmittelbar aus dem EuGH-Urteil in BStBl II 2003, 859. Sie ist damit geklärt, so dass es einer abermaligen Vorlage an den EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG nicht bedarf (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 „CILFIT“, EuGHE 1982, 3415).
Aktueller Kommentar aus der Türkei

Nach meiner Ansicht handelt es sich um eine verschworene kriminelle Gruppe im Beamtenwesen, die gemeinsame Sache macht. Mit der beschränkten Steuerpflicht und § 50 EStG haben sie eine kriminelle Lücke gefunden.
Gerade hereingekommen
Bericht einer Mitarbeiterin einer deutschen Radiostation in Kanada.
09.08.2021.
Bericht einer Mitarbeiterin einer deutschen Radiostation in Kanada.
09.08.2021.
Gestern bin ich von einer hochbetagten Rentnerin angerufen worden, die in großer Not ist: Ihr Mann ist ins Pflegeheim gekommen, und Sie hat Post vom FA Nbg bekommen. Sie wußte gar nicht, was das eigentlich ist, was Sie da per Post erhalten hat. Da sie nicht mit dem Computer umgehen kann, hat sich das Ganze als sehr schwierig erwiesen. Sie, bzw. Ihr Mann, hat einen Pfändungsbescheid bekommen, da er nicht gezahlt hat. Der Betrag beläuft sich auf fast 2.000,-- € ... Sie hätte schon 2 x Geld überwiesen: insgesamt 500.-- €. Sie hat keinen Steuerbescheid und NICHTS weiter vorliegen, was diesen Pfändungsbeschluss rechtfertigen würde.
Was bei der ganzen Geschichte sehr verwundert ist, dass das Schreiben auf Englisch und auf Französisch verfasst war, obwohl die Amtssprache des FA Nbb Deutsch ist. Unterzeichnet war das Schreiben auch nicht.
Das ist nur einer von mehr als 1/2 Million Fällen
unter Zuhilfenahme des seit 25 Jahren verbotenen Steuerparagraphen 50 Abs. 1 Satz 2
unter Zuhilfenahme des seit 25 Jahren verbotenen Steuerparagraphen 50 Abs. 1 Satz 2
Warum zieht es teilweise hochbetagte deutsche Rentner in andere Länder - überwiegend in wärmere Gefilde?
Um auf ihre alten Tage (70, 80 und 90-Jährige) dort zu Niedrigstlöhnen zu arbeiten und ihre vielfach angeschlagene Gesundheit völlig zu ruinieren, jedoch bei der Besteuerung ihrer Arbeitseinkünfte im Ausland in den Genuss des deutschen Grundfreibetrags kommen, der ihnen in Deutschland von der ostdeutschen Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern verwehrt wird.
Ca. 2 Millionen Senioren mit deutschen Renten haben inwischen davon Gebrauch gemacht.
Das zumindest ist die offizielle Meinung der ostdeutschen Landesregierung von Meck-Pom unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) - unmissverständlich bestätigt in einer offiziellen amtlichen Email vom 06.08.2021 von Klaus.Stampa@stk.mv-regierung.de.
Die zuvor aufgeführten Streitpunkte könnten sofort zu den Akten gelegt werden, wenn das FA NBB - so wie es das Gesetz vorschreibt - deutsche Einkünfte nach deutschem Steuerrecht mit der zentralen Tarifvorschrift § 32a zur Einkommensteuer veranlagen würde.
Aber das ist für die korrupten Finanzämter ein Ding der Unmöglichkeit.
24 Millionen Senioren haben gut lachen, denn ihre Einkünfte werden von 640 deutschen Finanzämtern nach geltendem deutschen Steuerrecht - der unbeschränkten Steuerpflicht und der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG, zur Einkommensteuer veranlagt, wonach die grosse Mehrheit - ihrer geringen Einkünfte zufolge - steuerfrei ist -
im Gegensatz zu 2 Millionen Senioren, die nach der beschränkten Steuerpflicht und dem seit 25 Jahren verbotenen § 50 EStG zur Einkommensteuer veranlagt werden und denen die ihnen vom Gesetz her zustehenden Steuervorteile - wie der sogenannte Grundfreibetrag - vom berühmt-berüchtigten ost-deutschen Finanzamt Neubrandenburgn RiA versagt wird.
Weil sich mit dem rechtswidrigen und somit betrügerischen Steuererhebungs-verfahren der beschränkten Steuerpflicht, die den § 50 beinhaltet, von ost-deutschen Finanzbehörden um ein Vielfaches höhere Steuern einfahren lassen, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.
an das
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium und es berät die anderen Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben. Es erarbeitet Gesetz- und Verordnungsentwürfe im Bereich seiner Federführung.
(Auszug aus der amtlichen Webseite des BMJV)
Millionen Senioren ist das Lachen seit Jahrzehnten vergangen, weil deren "glücklicher Ruhestand" noch in weiter Ferne liegt, da sie nach einem vom BMJV zu verantwortenden, auf schweren Betrug aufgebauten Steuererhebungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG von korrupten deutschen Finanzämtern zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Sowohl das BMJV als auch das FA Nbb zu diesen absolut rechtswidrigen Vorkommnissen befragt, lehnen seit Jahren sachbezogene Stellungnahmen ab.
Dass da etwas sehr im Argen zu liegen scheint, dürfte wohl unbestritten sein.
Unterlassene Hilfeleistung und Beihilfe zum Betrug
durch das BMJV und die ost-deutsche Justiz in Mecklenburg-Vorpommern
Eindeutig ein Strafbestand gemäß § 323c StGB
Die unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand des Strafrechts Deutschlands und im § 323c StGB geregelt. Strafbar macht sich, wer bei Ünglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist.
Ein Unglücksfall ist ein Zustand, der eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder bedeutende Sachgüter bedeutet. Entscheidend ist, dass ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.
Neben den Unglücken im klassischen Sinne gehören auch Naturgewalten, Krankheiten sowie vorsätzliche Straftaten Dritter.
Zur Seite Hilferufe, wenn Sie auf den nachstehenden Link klicken
Nachdem seit vielen Jahren eine Kompromisslösung auf privatrechtlicher Ebene mit dem ost-deutschen Finanzamt Neubrandenburg wegen ungültiger Steuerbescheide in 370.000 Fällen nicht möglich war, wurden am 12.07.2021 einigen deutschen Justizbehörden auf Lokal-, Landes- und Bundesebene diese schweren Betrügereien als sogenanntes Offizialdelikt gemeldet und zur Kenntnis gebracht.
Wird der Freibetrag automatisch abgezogen?
Der Betrag wird im Besteuerungsverfahren automatisch vom Einkommen abgezogen, Steuerzahler müssen demnach nicht auf den Grundfreibetrag hinweisen. Unterhalb dieses Grundfreibetrags muss keine Einkommensteuer bezahlt werden.
Das sagt der Gesetzgeber BMJV: Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.
Eine Ausnahme bildet das ost-deutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA, das den Grundfreibetrag nicht - wie es das Gesetz vorschreibt, aut0matisch vom Einkommen abzieht, sondern völlig rechtswidrig dem Einkommen hinzurechnet.
Das ist nach § 339 StGB eine strafbare Rechtsbeugung
einer ost-deutschen Steuerbehörde.
Ist der Grundfreibetrag brutto oder netto?
Der Grundfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Beträgt im Jahr 2018 das zu versteuernde Einkommen eines Singles 40.000 Euro, werden nur 31.000 Euro zur Ermittlung der Steuerlast herangezogen. Bei Verheirateten sind es nur noch 22.000 Euro.
Wie hoch ist die Durchschnitts Rente 2021?
Die durchschnittliche Rente für Männer und Frauen zusammen beträgt 910 Euro pro Monat.
Welches Finanzamt ist für beschränkt Steuerpflichtige zuständig?
Zuständig für die Besteuerung der Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger ist in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des Vermögens befindet.
Nachstehend ein Auszug aus einem x-beliebigen Steuerbescheid des ost-deutschen Finanzamts Neubrandenburg von 2017. Alle Steuerbescheide des FA Nbb - in mehr als 1/2 Million Fällen - werden jedes Jahr nach dem gleichen Muster erstellt.
ESt-Bemessungsgrundlage nach deutschem ESt-Gesetz mit der zentralen Tarifvorschrift § 32 a
€ 10.755,--
Das ist absolut in Ordnung.
ESt-Bemessungsgrundlage nach einem vom ost-deutschen FA Nbb rechtswidrig nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG um den Grundfreibetrag erhöhtes Einkommen von € 19.575,--
Das ist nicht in Ordnung, entspricht es eindeutig einer strafrechtlich manipulierten ESt-Bemessungsgrundlage.
(Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr erhöht. Er beträgt im Jahr 2021 € 9.744,--)
Beispiel eines von 370.000 rechtswidrig manipulierten Steuerbescheiden von 2017 des ost-deutschen
Wortwörtlicher Eintrag auf ausnahmslos allen Steuerbescheiden des Finanzamts Neubrandenburg RiA, der unmißverständlich ein Beweis für die rechtswidrige und somit strafrechtliche Veranlagung deutscher Renten zur Einkommensteuer ausdrückt und bestätigt, die um ein Vielfaches höher ist als nach deutschem Steuerrecht und der zentralen Tarifvorschfit § 32a EStG zulässig ist.
Ein Steuerfreibetrag darf dem Gesetz nach immer nur vom Einkommen abgezogen werden, aber NIEMALS auf das Einkommen aufgeschlagen werden. Geschieht das trotzdem, wie vom FA Nbb in 1/2 Million Fällen jedes Jahr auf's neue praktiziert wird, dann ist das Betrug und Amtsmissbrauch.
Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG wurde das zu versteuernde Einkommen zur Ermittlung der Steuer um den Grundfreibetrag erhöht. Es wurde eine Veranlagung nach § 1 Abs. 4 EStG durchgeführt (beschränkte Steuerpflicht).
Das ist nur ein aktueller Fall von insgesamt 370.000 im Finanzministerium von M-V amtlich registrierten Fällen. Diese Art der Veranlagung zur Einkommensteuer ist in Deutschland seit 25 Jahren verboten von EuGH, BVerfG und BFH.
Nach der amtlichen ESt-Grundtabelle beträgt die nach geltendem deutschen Steuerrecht zu entrichtende ESt im Jahr 2017, wogegen es nichts einzuwenden gibt
ESt € 325,--
und nicht,
wie vom ost-deutschen FA Nbb nach dem seit 25 Jahren verbotenem § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG absolut rechtswidrig und somit betrügerisch ermittelt wurde
ESt € 2.406,--
Das ost-deutsche FA Nbb hat mit dieser rechtswidrigen Manipulation des Steuerbescheids den Steuerzahler nur mal eben um den nachstehenden "kleinen Betrag" betrogen:
ESt € 2.081,--
d.h. um 640 % zu hoch besteuert
als nach deutschem Steuerrecht § 32a EStG zulässig ist, durch Anwendung des seit 25 Jahren verbotenen § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG - wohlgemerkt pro Jahr.
Hochgerechnet auf alle vom ost-deutschen Finanzamt Neubrandenburg zur Einkommensteuer veranlagten Rentner ist das eindeutig ein sogenanntes
OFFIZIALDELIKT
(schwerer Betrug, Urkundenfälschung und Amtsmißbrauch)
in mehr als 1/2 Million Fällen
(Nach offiziellen Daten des Finanzministeriums von M-V sind es "nur" 370.000 Fälle)
Dass es sich hier mehrheitlich um hochbetagte, kranke und hilfsbedürftige alte Menschen handelt, ist für die Schergen des ost-deutschen Finanzamts Neubrandenburg nicht von Bedeutung, solange die Steuereinnahmen kräftig sprudeln - wenn auch illegal.
und obendrein auch noch
hochkriminell
Aber nicht im ost-deutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Sollte das Finanzamt Neubrandenburg Ihre Rente zur Einkommensteuer nach vorstehendem Muster - Einkommen plus Grundfreibetrag - veranlagen, dann sollten Sie umgehend gegen diese rechtswidrige Steuererhebung Widerspruch einlegen. Wie man das macht, erfahren Sie auf der Seite EINSPRUCH.

Der Gründer des Rentnerschutzverbandes RIA WELTWEIT und Initiator dieses Webportals hat vom Finanzamt Neubrandenburg seit 2007 "nur" 18 Steuerbescheide für 12 Jahre erhalten mit Steuerforderungen von insgesamt € 17.192, obwohl er - seiner kleinen Rente zufolge - nach geltendem deutschen Steuerrecht § 32a EStG steuerfrei ist.
08. Juli 2021
Postanschrift des Finanzamt Neubrandenburg RiA
Neustrelitzer Str. 120
Postanschrift der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
Neustrelitzer Str. 120
Obwohl unter einem Dach, ist der Staatsanwaltschaft Nbb nichts über den rückwirkend seit 2005 verübten schweren Betrug in 370.000 Fällen des Finanzamts Neubrandenburg bekannt?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Am 12.07.2021 wurden der StA Nbb und 11 anderen Justizgremien auf Landes- und Bundesebene diese schweren Betrügereien als sogenanntes Offizialdelikt gemeldet.
Diese deutsche Steuerbehörde im Osten, in der selbst 30 Jahre nach der Wende, immer noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR vorherrscht und akribisch gepflegt wird insofern, dass Wahrheit zu Lüge und Lüge zu Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden.
Hier werden mehr als 1/2 Million deutsche Renten nach einem Steuererhebungsverfahren besteuert, dessen Anwendung seit 25 Jahren verboten ist - nicht von einem Hinterwald-Provinzgericht, sondern vom deutschen Bundesfinanzhof BFH, dem Bundesverfassungsgericht BVerfG, dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages und dem Europäischen Gerichtshof EuGH.
vom 29.06.2021
Offizialdelikt
Musterfeststellungsmeldung an
Staatsanwaltschaft Schwerin
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Schwerin
Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Schwerin, begrüßen Sie und danken für Ihren virtuellen Besuch sowie das damit verbundene Interesse an unserer Behörde und an unserer Arbeit.
Offizialdelikte
Wikipedia: Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen (also selbsttätig) verfolgt wird. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Grundsätzlich hat die Staatsanwaltschaft nach § 160 StPO bei jeder Straftat, von der sie Kenntnis erlangt, die Pflicht, Ermittlungen einzuleiten. Nur, wenn dies das Strafgesetz ausdrücklich vorsieht, handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, bei dem zur Strafverfolgung und Anklageerhebung stets (absolutes Antragsdelikt) oder im Normalfall (relatives Antragsdelikt) erst ein Strafantrag erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar, da sie ausnahmsweise auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaft jedoch ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt.
Die Polizei, die Strafgerichte, das Haftgericht und die Staatsanwaltschaft müssen alle Straftaten anzeigen, die ihnen in ihrer dienstlichen Stellung bekannt werden.
Straftaten, die die Staatsanwaltschaft verfolgen muss, sobald sie davon Kenntnis erlangt – unabhängig davon, ob jemand einen Strafanzeige stellt – nennt man Offizialdelikte.
Egal, ob Polizist, Anwalt, Frisör oder ein anderer Beruf – auch wenn es rechtlich nicht eingefordert werden kann, ist es immer zu begrüßen, wenn Menschen Zivilcourage zeigen. Im Idealfall sollte also gelten: Wer von einer geplanten Straftat erfährt oder sie beobachtet, sollte immer eingreifen beziehungsweise die Polizei informieren und Anzeige erstatten.
RIA WELTWEIT und zahlreiche Opfer eines schweren Offizialdelikts sind diesen Vorgaben nachgekommen und haben als verantwortungsvolle Bürger in einer Musterfeststellungsmeldung der Staatsanwaltschaft Schwerin am 28.06.2021 und am 12.07.2021 weiteren 11 Rechtinstitutionen davon Kenntnis gegeben.
Jetzt warten wir mal ab, was passiert, wenn überhaupt.
Etwaige Stellungnahmen werden an dieser Stelle veröffentlicht.
06. April 2022
Die ostdeutsche Staatsanwaltschaft Schwerin hat es in mehr als 9 Monaten nicht für nötig erachtet, eine Stellungnahme abzugeben oder zumindest ein Aktenzeichen bekanntzugeben.
Rentenbesteuerung nach geltendem deutschen Steuerrecht?
Wo kämen wir denn da hin?
Die Beweislast ist erdrückend aufgrund des aufgelisteten Beweismaterials in Bezug auf die Veranlagung deutscher Einkünfte - wie auch Renten - nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und der darin enthaltenen Versagung des Grundfreibetrags. Damit ist das Finanzamt Neubrandenburg eindeutig der rechtswidrigen und betrügerischen Veranlagung deutscher Einkünfte/Renten überführt und wird demzufolge jetzt endlich nach so vielen Jahren der Duldung durch alle involvierten Behörden öffentlich zur Verantwortung herangezogen, in dem der Staatsanwaltschaft Schwerin diese strafrechtlichen Vergehen zwecks Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 152 StPO nunmehr gemeldet wurden.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Bis zu welchem Einkommen bin ich steuerfrei?
Überschlägig beantwortet: wenn das Bruttoeinkommen pro Monat je nach Veranlagungsjahr geringer ist als +/- € 1.666,-- bei Alleinstehenden und bis zur doppelten Höhe bei Ehepaaren, dann dürfen Finanzämter diese Einkünfte nicht mit Einkommenteuer belegen, wenn sie sich an die verfassungskonformen Rechtsnormen und die deutschen Einkommenteuergesetze halten.
Einkommensteuer- und Grundfreibetrags-Tabellen lassen sich leicht aus dem Internet herunterladen.
02.06.2021
Presseveröffentlichung
Verfügbar unter "Presseveröffentlichungen" Seite 15 oder wenn Sie auf den nachstehenden Link klicken.
Das Finanzamt Neubrandenburg - StARin Fiedler - bestätigt in einem offiziellen
10-seitigen amtlichen Brief
der Rechtsbehelfsstelle des FA vom 21.04.2021 auf Seite 4, Abs. 1 Satz 3 und auf anderen Seiten, dass das Finanzamt Neubrandenburg bei Veranlagungen zur Einkommensteuer den § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG zugrunde legt.
Was StARin Fiedler wohlweisslich vermeidet zu erwähnen ist, dass die Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 seit 1996 durch die zuvor auf dieser Seite aufgelisteten höchstrichterlichen Entscheidungen von EuGH, BVerfG und anderen Rechtsgremien verboten ist und somit ihre 10-seitigen Ausführungen nicht rechtsverbindlich sprich hinfällig sind, was das FA Nbb jedoch nicht daran hindert, den seit 25 Jahren verbotenen Paragraphen bis zum heutigen Tag bei Veranlagungen zur Einkommensteuer anzuwenden, um damit um ein Vielfaches höhere Einkommensteuerforderungen stellen zu können, als nach bestehendem Steuerrecht zulässig ist, wovon die anderen 640 deutschen Finanzämter bundesweit nur träumen können.
Dazu passend ein Zitat von Herrn Schult, Zimmer S 304 - Sachbearbeiter im FA Nbb am 29.09.2020:
Ein EuGH-Urteil, dass die Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 verbietet, ist mir nicht bekannt.
Das war im Sept. 2020. Nach 16 Monaten - im Februar 2022 - ist dieses alles entscheidende Grundsatzurteil im Finanzamt Neubrandenburg RiA immer noch nicht bekannt.
Das ist die neue Ausrede des FA Nbb - haben wir nicht gewusst. So einfach ist das.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass sowohl in allen deutschen Finanzämtern und Finanzministerien, aber auch bei allen Steuerberatern dieses und andere Gerichtsurteile, die die Versagung des Grundfreibetrags verbieten, nicht bekannt sind.
Dieser Spruch ist im FA Nbb wahrscheinlich auch nicht bekannt.
Das ist für das FA Nbb ein Freibrief, Einkünfte wie auch Renten von Millionen Steuerpflichtigen zur Einkommensteuer zu veranlagen, obwohl die Mehrheit der Steuerpflichtigen dem geltenden deutschen Steuerrecht § 32a EStG zufolge, ihrer niedrigen Einkünfte nur wenig Steuern bezahlen müssten oder sogar als steuerfrei gelten.
Bundesfinanzhof BFH
Einkommensteuerrechtliche Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofs EuGH, des Bundesverfassungsgerichts BVerfG der Bundesrepublik Deutschland, des Bundesfinanzhofs BFH und anderer deutscher Rechtsinstanzen sind den "Steuerexperten" des FA Nbb und anderen betroffenen Finanzämtern bundesweit
seit 25 Jahren nicht bekannt ???
Ein klarer Fall von jahrelanger vorsätzlicher Missachtung deutschen Steuerrechts und höchstrichterlichen Entscheidungen durch ostdeutsche Steuerbehörden,was letztendlich
eine grobe Verletzung der Amtspflichten und somit Amtsmissbrauch bedeutet.
Bei den Einkommensteuerpflichtigen handelt es sich immer um Einzelfälle, die man leicht mit un- und missverständlichen Paragraphen einlullen kann, um sie rücksichtslos über den Tisch zu ziehen, zu betrügen und möglichst viel Geld aus ihnen herauszupressen.
Deutsche Steuerberater, ausnahmslos alle Steuerhilfsorganisa-tionen und Fachanwälte für Steuerrecht halten sich in dieser Frage sehr bedeckt und ziehen es vor, absolutes Stillschweigen zu bewahren, weil auch sie letztendlich recht ordentliche Profite aus den Betrügereien einfahren können.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
und weitere 10 Finanz- und Justizbehörden bundesweit wurden von RIA WELTWEIT über die rechtswidrige, von EuGH und BVerfG verbotenene Versagung des Grundfreibetrags bei Veranlagungen zur Einkommensteuer bereits vor Jahren unterricht. Das Thema ist in diesen Institutionen somit bekannt. Stellungnahmen oder pflichtbewusstes Einschreiten hat es bisher nicht gegeben.
Bundesministerium der Justiz
Bundesminsterium der Finanzen
Bafin
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern
Generalstaatsanwaltschaft Rostock
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
Amtsgericht Greifswald
Landgericht Neubrandenburg
Finanzamt Neubandenburg RiA
(damit man dort weiss, was in naher Zukunft auf sie zukommt)
Betreff:
Verfassungs- und steuerrechtswidrige Veranlagung deutscher Renten durch Finanzbehörden im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Steuererhebungsverfahren ostdeutscher Finanzbehörden nach der sogenannten beschränkten Steuerpflicht und § 50 EStG ist verfassungs- und steuerrechtswidrig.
Beweis: Die Anwendung des § 50 wurde 1996 in einem Grundsatzurteil des EuGHs und 2002 vom BVerfG als rechtswidrig erklärt und verboten; wird aber bis zum heutigen Tag von den Finanzbehörden in Mecklenburg-Vorpommern „sehr erfolgreich“ angewendet bei der Besteuerung Millionen deutscher Renten – trotz dieser unmissverständlichen Verbote.
Eine detaillierte Dokumentation ist verfügbar auf unserem Webportal www.riaweltweit.com
Umgehendes Eingreifen der Staatsanwaltschaften auf Bundesebene ist dringend angeraten.
Und was wurde in den letzten Jahren insbesondere von der Justiz unternommen, dem rechtswidrigen, betrügerischen und hochkriminellen Treiben des FA Nbb Einhalt zu gebieten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?
Die Generalstaatsanwaltschaft Rostock - OStAin Klein - bezeichnet diese schwerwiegenden kriminellen Vergehen als "persönliche subjektive Interpretationen" frustrierter Steuerzahler, die keinen Grund ergeben, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einzuleiten.

Al Capone, der bekannteste Mafiaboss in den 20er- und 30er Jahren, verbrachte 11 Jahre im Gefängnis. Dr. Gruel, sein Stellvertreter Sven Völchert und deren Helfershelfer wird das gleiche Schicksal treffen.