RIA WELTWEIT
Internationale Online-Agentur für Steuerrecht
Beratung und Rechtshilfe
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Presseveröffentlichungen
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Steuerskandal in Deutschland
Gesetzeswidrige Besteuerung von deutschen Renten
durch betrügerische Veranlagungen zur Einkommensteuer durch deutsche Finanzämter nach der beschränkten Steuerpflicht und § 50 EStG, der seit 25 Jahren verboten ist.
(EuGH und BVerfG)
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Rentner unter Palmen:
Böser Streit um Steuern
Samstag/Sonntag, 30./31. Januar 2021
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Nachstehend der Text des Artikels
in gut leserlicher Form
Samstag/Sonntag, 30./31. Januar 2021
Rentner unter Palmen
Böser Streit um Steuern
Von Jörg Spreemann
Das Finanzamt Neubrandenburg kassiert Steuern von allen Rentnern, die im Ausland leben. Das sorgt bei den Betroffenen für viel Verdruss. Wie die offiziellen Zahlen belegen, ist die Zahlungsmoral eher bescheiden.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist ins Fadenkreuz von Rentnern geraten, die im Ausland leben. Ein „Rentnerschutzverband“ bündelt unter dem Namen RIA WELTWEIT die teils harschen Proteste gegen eine ungerecht empfundene Besteuerung der Altersbezüge. Ziel sei es, dem „menschenverachtenden und schamlosen „Treiben“ ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, erklärte Initiator Johannes Kaiser, den der Nordkurier auf den Philippinen erreichen konnte. Die Vorwürfe zielen deshalb auf das Finanzamt Neubrandenburg, weil die Behörde die bundesweit exklusive Sonderzuständigkeit für Rentner im Ausland (RiA) besitzt.
Der 83-jährige Johannes Kaiser brandmarkt das angewandte Verfahren als einen bisher unbekannten „Steuerbetrugsskandal an Millionen Rentnern“. Das Finanzamt Neubrandenburg sei eine „Hochburg der deutschen „Steuermafia“. In dieser Bewertung schließt er ausdrücklich die Landesregierung samt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit ein. Kern seiner Kritik: Das Finanzamt rechne Rentnern im Ausland nicht den Steuerfreibetrag an, der im Inland zur Sicherung des „Existenzminimums“ gelte. „Deswegen müssen die meisten Rentner Steuern zahlen, obwohl sie steuerfrei sein müssten“, so Kaiser. In seinem eigenen Fall führe das zu einer Mehrbelastung von mehr als 900 Euro im Jahr. Das widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Nach Auskunft des zuständigen Finanzministeriums in Schwerin werden derzeit durch das Finanzamt Neubrandenburg rund 370.000 Rentner mit Wohnsitz im Ausland erfasst. Das Steueraufkommen habe im vergangenen Jahr bei 88 Millionen Euro gelegen. Die meisten Steuern werden im sogenannten Amtsveranlagungsverfahren erhoben, wie das Finanzamt Neubrandenburg auf seiner Homepage erklärt. Dafür werde bei Rentenempfängern im Ausland jedoch in der Regel auf die Vorlage einer Steuererklärung verzichtet. Ende 2020 habe es in 120.000 Fällen Zahlungsrückstände gegeben.
Das Finanzministerium bestreitet die Sichtweise von „RIA WELTWEIT“, wonach der EuGH das in Neubrandenburg angewandte Verfahren untersagt haben soll. Die Nichtanrechnung des Freibetrages habe damit zu tun, dass Rentner, die im Ausland leben, dort steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, durch die unter Umständen ihr Existenzminimum gesichert werde. Würde die Steuerfreistellung ebenfalls angerechnet, bestehe die Gefahr einer „doppelten Begünstigung“. Rentner, deren Einkünfte ganz oder überwiegend in Deutschland versteuert würden, könnten auf Antrag wie Steuerpflichtige in Deutschland behandelt werden, so eine Ministeriumssprecherin.
Die Fronten zwischen „RIA WELTWEIT“ und Finanzbehörden in MV sind inzwischen so verhärtet, dass sich beide Seiten mit Anzeigen überzogen haben. So hat „RIA WELTWEIT“ laut Johannes Kaiser Anfang Januar Anzeige unter anderem wegen Rechtsbeugung beim Bundeskriminalamt erstattet. Das Finanzministerium wiederum hat den Unruhestifter von den Philippinen schon im August 2020 bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen teils beleidigender Aussagen auf seiner Homepage angezeigt.
Kontakt zum Autor: j.spreemann@nordkurier.de
Böser Streit um Steuern
Von Jörg Spreemann
Das Finanzamt Neubrandenburg kassiert Steuern von allen Rentnern, die im Ausland leben. Das sorgt bei den Betroffenen für viel Verdruss. Wie die offiziellen Zahlen belegen, ist die Zahlungsmoral eher bescheiden.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist ins Fadenkreuz von Rentnern geraten, die im Ausland leben. Ein „Rentnerschutzverband“ bündelt unter dem Namen RIA WELTWEIT die teils harschen Proteste gegen eine ungerecht empfundene Besteuerung der Altersbezüge. Ziel sei es, dem „menschenverachtenden und schamlosen „Treiben“ ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, erklärte Initiator Johannes Kaiser, den der Nordkurier auf den Philippinen erreichen konnte. Die Vorwürfe zielen deshalb auf das Finanzamt Neubrandenburg, weil die Behörde die bundesweit exklusive Sonderzuständigkeit für Rentner im Ausland (RiA) besitzt.
Der 83-jährige Johannes Kaiser brandmarkt das angewandte Verfahren als einen bisher unbekannten „Steuerbetrugsskandal an Millionen Rentnern“. Das Finanzamt Neubrandenburg sei eine „Hochburg der deutschen „Steuermafia“. In dieser Bewertung schließt er ausdrücklich die Landesregierung samt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit ein. Kern seiner Kritik: Das Finanzamt rechne Rentnern im Ausland nicht den Steuerfreibetrag an, der im Inland zur Sicherung des „Existenzminimums“ gelte. „Deswegen müssen die meisten Rentner Steuern zahlen, obwohl sie steuerfrei sein müssten“, so Kaiser. In seinem eigenen Fall führe das zu einer Mehrbelastung von mehr als 900 Euro im Jahr. Das widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Nach Auskunft des zuständigen Finanzministeriums in Schwerin werden derzeit durch das Finanzamt Neubrandenburg rund 370.000 Rentner mit Wohnsitz im Ausland erfasst. Das Steueraufkommen habe im vergangenen Jahr bei 88 Millionen Euro gelegen. Die meisten Steuern werden im sogenannten Amtsveranlagungsverfahren erhoben, wie das Finanzamt Neubrandenburg auf seiner Homepage erklärt. Dafür werde bei Rentenempfängern im Ausland jedoch in der Regel auf die Vorlage einer Steuererklärung verzichtet. Ende 2020 habe es in 120.000 Fällen Zahlungsrückstände gegeben.
Das Finanzministerium bestreitet die Sichtweise von „RIA WELTWEIT“, wonach der EuGH das in Neubrandenburg angewandte Verfahren untersagt haben soll. Die Nichtanrechnung des Freibetrages habe damit zu tun, dass Rentner, die im Ausland leben, dort steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, durch die unter Umständen ihr Existenzminimum gesichert werde. Würde die Steuerfreistellung ebenfalls angerechnet, bestehe die Gefahr einer „doppelten Begünstigung“. Rentner, deren Einkünfte ganz oder überwiegend in Deutschland versteuert würden, könnten auf Antrag wie Steuerpflichtige in Deutschland behandelt werden, so eine Ministeriumssprecherin.
Die Fronten zwischen „RIA WELTWEIT“ und Finanzbehörden in MV sind inzwischen so verhärtet, dass sich beide Seiten mit Anzeigen überzogen haben. So hat „RIA WELTWEIT“ laut Johannes Kaiser Anfang Januar Anzeige unter anderem wegen Rechtsbeugung beim Bundeskriminalamt erstattet. Das Finanzministerium wiederum hat den Unruhestifter von den Philippinen schon im August 2020 bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen teils beleidigender Aussagen auf seiner Homepage angezeigt.
Kontakt zum Autor: j.spreemann@nordkurier.de
14. August. 2021
Hildegard S. hat diese E-Mail an Jörg Spreemann - Redakteur Nordkurier gesendet
Sehr geehrter Herr Spreemann,
da wir, mein Mann und ich, ebenfalls Betroffene des Finanzamtes Neubrandenburg sind, haben wir uns dem Rentnerschutzbund ‘Ria Weltweit‘ angeschlossen und beschäftigen uns mit der rechtswidrigen Besteuerung der Altersrenten der Rentner im Ausland und der Nichtgewährung des Grundfreibetrages, der jedem deutschen Steuerzahler zur Sicherung seines Grundeinkommens zusteht.
Auf der Website des Rentnerschutzbundes Ria Weltweit ist auch Ihr Artikel vom 30./31. Januar veröffentlicht, den wir leider erst jetzt gesehen haben und der die Thematik der Besteuerung der Auslandsrenten total einseitig widergibt. Nicht nur, dass Sie ständig den Namen des Initiators des Schutzbundes nennen, sondern es tunlichst unterlassen, den Namen der Sprecherin des Ministeriums preiszugeben. Ihnen, als Journalist, müsste bekannt sein, was Sie damit anrichten. Damit drücken Sie schon von vornherein der ganzen Angelegenheit einen diskriminierenden Stempel zu Ungunsten des Herrn Johannes Kaiser auf. Diese Vorgehensweise ist weit von einem objektiven Journalismus entfernt! Da kann ich mich als Leserin gar nicht gegen verwehren, dass dieser Artikel von Jemanden geschrieben ist, der durch die DDR-Schulung gegangen ist.
Besonders auffällig in diesem Sinne ist der vorletzte Absatz, in dem die ungenannte Sprecherin des Ministeriums (soll dies bei den Lesern Ehrfurcht einflössen?) zitiert wird, ohne dass Sie die Ausdrucksweise der nicht benannten Sprecherin „es bestehe die Gefahr einer doppelten Begünstigung“ hinterfragt oder die ungenannte Sprecherin auf den Irrwitz ihrer Aussage hingewiesen hätten. Dabei dürfte es der ungenannten Sprecherin doch bekannt sein, dass das Finanzamt Neubrandenburg ungeachtet der tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Rentner im Ausland diese in den finanziellen Ruin treibt. Den Rentnern, die mit ihrer geringen Rente unter normaler Berechnung der Steuern steuerfrei wären, bleibt von ihrer wohlverdienten Rente im Ausland kaum noch etwas zum Leben! Aber es könnte ja die „Gefahr einer doppelten Begünstigung bestehen!“ Da macht sich eine Sprecherin des Ministeriums doch tatsächlich Gedanken darüber, dass die Rentner im Ausland in den Genuss einer doppelten Vergünstigung kommen könnten…..! Das ist reiner Zynismus allen Auslandsrentnern gegenüber!
Sie hätten die Pflicht gehabt, näher darauf einzugehen und Vergleiche mit den Tatsachen und hypothetischen Äußerungen dieser Dame anzustellen.
Des weiteren gibt es im Steuerrecht wohl den Ausdruck einer Doppelbesteuerung aber von einer Doppelvergünstigung ist nirgendwo etwas geschrieben und ich habe noch nie etwas davon gehört… - aber scheinbar haben weder Sie noch die Dame des Ministeriums sich Gedanken darüber gemacht, welchen geistigen Schwachsinn sie da von sich gegeben hat.
Schlecht widergegeben, oder schlecht recherchiert!!! – Auf jeden Fall ‘ganz nach DDR-Manier‘!
Sie sollten besser mal hinterfragen, wieso die Rentner generell zum zweiten Mal Steuern auf Ihre Renten bezahlen müssen oder wieso bei der unbeschränkten Steuerpflicht der Progressionsvorbehalt auf das ausländische Einkommen zur Berechnung des Steuersatzes angewandt wird! Eine weitere äußerst interessante Frage wäre auch: Wieso darf Deutschland den Art. 24 – Gleichbehandlung - des Doppelbesteuerungsabkommens einfach mißachten? Das wäre vielleicht in einem nächsten Artikel mal zu behandeln.
01. Febr. 2021
Henning M. hat diese E-Mail an Jörg Spreemann - Redakteur Nordkurier gesendet
Sehr geehrter Herr Spreemann,
ich habe Ihren o.g. Artikel gelesen und bin sehr verwundert über Ihre Kommentare bezüglich Herrn J. Kaiser.
Herr Kaiser ist selbst betroffener und wurde von o.g. Finanzamt betrogen.
Er kämpft kostenlos für die Rechte der Auslandsrentner und gegen die rechtswidrigen Steuerbescheide vom Finanzamt Neubrandenburg RiA.
Ich bin auch Rentner und vor 5 Jahren mit meiner Ehefrau für immer in die Türkei ausgewandert.
Im Juni 2019 habe ich vom o.g. Finanzamt Steuerbescheide für die Jahre 2017, 2018 und 2019 erhalten. Insgesamt verlangte das o.g. Finanzamt von mir 7347,- Euro zahlbar innerhalb on 4 Wochen. Ansonsten Renten - / Kontopfändung !!!!
Gegen alle Steuerbescheide habe ich insgesamt 2-mal Einspruch mit Begründung eingelegt. Die unberechtigten Steuerforderungen habe ich unter Vorbehalt überwiesen in der Gewissheit, das meine Einsprüche Erfolg haben. Bis heute habe ich noch keinen endgültigen Bescheid über meine Einsprüche vom o.g. Finanzamt erhalten.
Auf Nachfrage an das FA. Nbb.RiA, was Stand der Dinge ist, erhielt ich die Antwort, das demnächst eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Ich sollte nicht mehr nachfragen - das FA.Nbb. würde sich bei mir melden !
Zum Beispiel hatte ich im Jahr 2017 ein zu versteuerndes Jahresbrutto Einkommen in Höhe von 10.755 Euro.
Dafür verlangt das FA. Nbb.RiA eine Einkommensteuer in Höhe von 2.502 Euro.
Ist das Normal und dem deutschen Steuerrecht konform ?
Ich habe mir jedenfalls so meinen wohlverdienten Ruhestand nicht vorgestellt.
Fast 47 Jahre im 3 Schichtsystem gearbeitet und keinen einzigen Tag arbeitslos gewesen.
Eins steht fest : der Auslandsrentner wird diskriminiert, verarscht und abgezockt.
Herr Kaiser ist bestimmt kein Unruhestifter ! Ganz im Gegenteil, seit 15 Jahren kämpft er gegen die betrügerischen Machenschaften o.g. Finanzamt.
Ihnen würde ich ans Herz legen, sich auf beiden Seiten schlau zu machen und dann objektiv darüber zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Henning M.
02. Febr. 2021 - Kommentar aus Kanada
Der Bericht im Nordkurier " Neubrandenburg " von Herrn Spreemann ist outrageous. Es kommt immer wieder darauf zurueck - Ostdeutschland - what else is new?
Ich habe Herrn Spreemann folgendes geantwortet:
Sehr geehter Herr Spreemann, Ihr Bericht im Nordkurier Nbg. ueber die verbrecherische Besteuerung der deutschen Rentner im Ausland incl. Gastarbeiter, ist extrem oberflaechlich einseitig. Herr Kaiser ist kein Unruhestifter, sondern ein Mann ueber 80 J. mit Guts. Ich habe genau das Gleiche mit meinen Steuerbescheiden fuer 2015-16 und -17 erlebt, was Herr Henning Ihnen so ausfuehrlich geschrieben hat, obwohl Canada mit Deutschland ein 5o %-Stuerabkommen hat und meine deutsche Rente seit 2012 in Canada zu 50 % versteuert ist. Man hat mir ebenfalls mit Pfaendung vom Rentenkonto usw. gedroht. Ich habe nicht gezahlt, wie Herr Henning, sondern Strafanzeige wegen Betrugs gemacht. Daraufhin wurden diese Steuerbescheide aufgehoben und Neue erstellt, nicht gemaess dem Steuergesetz lt. Grundgesetz, sondern nach einem Prinzip, das Altersrente nicht beinhaltet und deshalb fuer mich darueber auch noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
Ausserdem wandert nicht jeder Deutsche wegen einem Glas Wein in der Sonne aus. Mit freundlichen Gruessen
Der Bericht im Nordkurier " Neubrandenburg " von Herrn Spreemann ist outrageous. Es kommt immer wieder darauf zurueck - Ostdeutschland - what else is new?
Ich habe Herrn Spreemann folgendes geantwortet:
Sehr geehter Herr Spreemann, Ihr Bericht im Nordkurier Nbg. ueber die verbrecherische Besteuerung der deutschen Rentner im Ausland incl. Gastarbeiter, ist extrem oberflaechlich einseitig. Herr Kaiser ist kein Unruhestifter, sondern ein Mann ueber 80 J. mit Guts. Ich habe genau das Gleiche mit meinen Steuerbescheiden fuer 2015-16 und -17 erlebt, was Herr Henning Ihnen so ausfuehrlich geschrieben hat, obwohl Canada mit Deutschland ein 5o %-Stuerabkommen hat und meine deutsche Rente seit 2012 in Canada zu 50 % versteuert ist. Man hat mir ebenfalls mit Pfaendung vom Rentenkonto usw. gedroht. Ich habe nicht gezahlt, wie Herr Henning, sondern Strafanzeige wegen Betrugs gemacht. Daraufhin wurden diese Steuerbescheide aufgehoben und Neue erstellt, nicht gemaess dem Steuergesetz lt. Grundgesetz, sondern nach einem Prinzip, das Altersrente nicht beinhaltet und deshalb fuer mich darueber auch noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
Ausserdem wandert nicht jeder Deutsche wegen einem Glas Wein in der Sonne aus. Mit freundlichen Gruessen
o4.02.2021 - Rolf B. aus Brasilien schreibt an Jörg Spreemann, dem Verfasser des Artikels im Nordkurier
Sehr geehrter Herr Spreemann,
Was die Sprecherin des Finanzministeriums von sich gegeben hat, ist völliger Unsinn. Sie argumentiert über Arbeitseinkommen im Ausland, für das man natürlich im Ausland zur Zahlung von Steuer herangezogen wird und gegebenenfalls dort auch Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen kann. Allerdings ist die Rede nicht von Arbeitnehmern im Ausland, - AiA, sondern von Rentnern im Ausland - RiA. Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun.
640 Finanzämter besteuern deutsche Renten nach geltendem Steuerrecht § 32a EStG. So weit, so gut. Das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern besteuert deutsche Renten nach § 50 EStG, dessen Anwendung 1996 vom EuGH wegen seiner Rechtswidrigkeit verboten wurde. Und warum wendet das FA diesen verbotenen Paragraphen bei steuerlicher Veranlagung von deutschen Renten an? Weil das FA dadurch um ein Vielfaches höhere Steuern einnehmen kann als nach regulärem Steuerrecht § 32a. Das ist Betrug und Amtsmissbrauch. Und wenn dann jemand den Mut hat, diese Betrügereien an alten, teils kranken und hilfsbedürftigen Senioren anzuprangern und aufzudecken, dann wird dieser Jemand mit Namen Johann Kaiser als Unruhestifter gebrandmarkt. Geht"s noch?
Wer, wie die Sprecherin des Finanzministeriums von MV versucht, mit irren Argumenten vom Thema abzulenken und die verbotene Steuererhebung zu rechtfertigen, beweist damit, dass auch heute noch, 30 Jahre nach der Wende, in den Behörden des ehemaligen Dunkeldeutschlands immer noch mit kriminellen Ambitionen versehene Gedankengut der DDR existiert und als geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben wird.
All das ist leider aus Ihrem Artikel nicht ersichtlich.
Mit freundlichen Grüssen
Rolf B.
Brasilien
09. Febr. 2021
Claus Dieter S.. hat diese E-Mail an Jörg Spreemann - Redakteur Nordkurier gesendet
Hallo Herr Spreemann,
das war wohl ein paar Nummern zu gross für Sie. Da hätten Sie mal die Finger davon lassen sollen. Nachdem ich Ihren Bericht nochmal durchgelesen habe, habe ich gesehen, welchen Stuss Sie da geschrieben haben. Eine Japanische Weisheit sagt: wenn du es nicht weisst, sei still.
Ich glaube, Sie können Ihre eigene Steuererklärung nicht machen.
Pfändungsfreibetrag, AUCH IM OSTEN, liegt bei etwa 1150EURO pro Monat. Haben Sie gesehen, dass das Finanzamt meine kleine Rente gepfändet hat? Ist das strafbar?
Im OSTEN nicht. Ich habe mein Leben lang gearbeitet, drei Kinder grossgezogen, diese haben bis zu ihrer Rente bei einer deutschen Weltfirma gearbeitet und ganz gehörig Steuern bezahlt. Diese Sessel, in denen Sie heute sitzen, sind von uns bezahlt worden, zu einer Zeit als sie noch hinter einer grauen Mauer sassen. Und Leute wie Sie und diese Beamten vom Finanzamt sind bis Heute noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland angekommen.
Armes Deutschland
gez. Claus Dieter S.
Brasilien
Claus Dieter S.. hat diese E-Mail an Jörg Spreemann - Redakteur Nordkurier gesendet
Hallo Herr Spreemann,
das war wohl ein paar Nummern zu gross für Sie. Da hätten Sie mal die Finger davon lassen sollen. Nachdem ich Ihren Bericht nochmal durchgelesen habe, habe ich gesehen, welchen Stuss Sie da geschrieben haben. Eine Japanische Weisheit sagt: wenn du es nicht weisst, sei still.
Ich glaube, Sie können Ihre eigene Steuererklärung nicht machen.
Pfändungsfreibetrag, AUCH IM OSTEN, liegt bei etwa 1150EURO pro Monat. Haben Sie gesehen, dass das Finanzamt meine kleine Rente gepfändet hat? Ist das strafbar?
Im OSTEN nicht. Ich habe mein Leben lang gearbeitet, drei Kinder grossgezogen, diese haben bis zu ihrer Rente bei einer deutschen Weltfirma gearbeitet und ganz gehörig Steuern bezahlt. Diese Sessel, in denen Sie heute sitzen, sind von uns bezahlt worden, zu einer Zeit als sie noch hinter einer grauen Mauer sassen. Und Leute wie Sie und diese Beamten vom Finanzamt sind bis Heute noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland angekommen.
Armes Deutschland
gez. Claus Dieter S.
Brasilien