Illegale Steuerhebung durch ein Finanzamt im Osten
Ein Verbrechen an 1,8 Millionen Rentnern
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RIA WELTWEIT
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Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
Rente im Ausland: Vorsicht Steuerfalle!
Schwerwiegende kriminelle Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern
04.11.2020
von Johann Kaiser – riaweltweit.com
Tickt der Osten anders?
Rentensteuerbetrug an 1,8 Millionen Rentnern durch ein Finanzamt im Osten
Rentner im Visier des Fiskus
Mit 80 Jahren hat man andere Sorgen als die jährliche Steuererklärung. Rentnern mit Wohnsitz im Ausland trifft fast jedesmal der Schlag, wenn sie spezielle Behördenpost aus Deutschland öffnen. Ein im Osten Deutschlands ansässiges Finanzamt stellt seit 15 Jahren extrem hohe Steuerforderungen an Rentner, die nach deutschem Steuerrecht – ihrer kleinen Renten zufolge – den Status STEUERFREI innehaben.
Sommer, Sonne, Ruhestand unter Palmen und keine Steuerpflichten mehr in der Bundesrepublik – der Traum ist einfach zu schön, um wahr zu sein. Denn viele, nicht zuletzt auch aus gesundheitlichen Gründen im Ausland lebende Rentner, sind mit ihren aus Deutschland stammenden Altersbezügen weiterhin in Deutschland steuerpflichtig.
Dass diese Steuerbehörde im Osten die im Ausland lebenden Rentner ins Visier genommen hat, ist kein Zufall. Das Amt ist für die gesamte Bundesrepublik zentral für die Besteuerung der im Ausland lebenden Rentner zuständig, wenn sie aus Deutschland Renten beziehen. Und die Behörde vergisst niemanden.
Bereits seit 2005 sind alle Rentenversicherungsträger, Versorgungswerke und Lebensversicherer verpflichtet, sämtliche Rentenzahlungen lückenlos an den Fiskus zu melden. So viel Akribie hat einen Grund. Denn entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben sind auch Renten seit jeher prinzipiell steuerpflichtig. Seit 2005 gilt das auch für Renten von Senioren, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Während Rentner mit deutschem Wohnsitz von ihrem örtlichen Finanzamt auf die Einhaltung ihrer Steuerpflichten gedrängt werden, übernimmt diese Steuerbehörde im Osten für alle 1,8 Millionen Auslandsrentner diese Aufgabe, wenn sie deutsche Altersbezüge haben. Kommen weitere Einkünfte aus anderen Quellen hinzu – zum Beispiel aus der Vermietung eines Hauses, dann wäre das Finanzamt des bisherigen deutschen Wohnsitzes zuständig.
Eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen haben diese Rentner allerdings nie erhalten. Das hat seinen Grund: Bei Auslandsrentnern verzichtet das Amt nämlich im Regelfall auf die Anforderung einer Steuererklärung. Die Steuerfestsetzung nimmt das Finanzamt anhand der vom Renten-versicherungsträger gemeldeten Daten im Rahmen einer Amtsveranlagung selbstständig vor. In der Konsequenz haben die Finanzbeamten die ihnen vorliegenden Mitteilungen des Rentenversicherers zur Verfügung, aus denen das FA die in Deutschland zu entrichtende Einkommensteuer ermitteln kann.
Wer nur die Wintermonate im sonnigen Süden verbringt und ansonsten seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beibehält, bleibt vollkommen im Steuernetz der Bundesrepublik Deutschland verfangen. Man unterliegt der "unbeschränkten" Steuerpflicht und deklariert in seiner jährlichen Steuererklärung alle Einkünfte mitsamt aller Renten. Verheiratete profitieren vom Splittingtarif und man kann diverse Kosten steuersparend geltend machen. Das führt vielfach dazu, dass Ruheständler unter dem Strich keine oder nur geringe Steuern bezahlen müssen.
1,8 Millionen Rentner mit Wohnsitz im Ausland dagegen unterliegen grundsätzlich der sogenannten "beschränkten Steuerpflicht", worunter sich die meisten der deutschen Steuerpflichtigen und insbesondere der Rentner bisher absolut nichts vorstellen konnten und können, bis einige der betroffenen Rentner unter Mithilfe von Steuerexperten angefangen haben, die „beschränkte Steuerpflicht“ kritisch zu hinterfragen. Nach monatelangen und intensiven Recherchen und Ermittlungen ergaben sich bisher völlig unbekannte, schwerwiegende kriminelle Aktivitäten einer im Osten ansässigen Zentralstelle für die Besteuerung von Rentnern, die im Ausland leben.
Da die betroffenen Auslandsrentner nach ihrem Umzug in ein Land ihrer Wahl keinen deutschen Wohnsitz mehr hatten, sind sie nach deutschem Steuerrecht „beschränkt steuerpflichtig“. Das hört sich zwar erst mal gut an, weil es so klingt, als wenn man weniger Steuern zahlen müsste. Doch das ist die eigentliche Steuerfalle für Auslandsrentner, denn das Gegenteil ist der Fall. Als beschränkt Steuerpflichtiger wird man vom deutschen Fiskus, insbesondere von einem für Auslandsrentner zuständigen Finanzamt im Osten, nämlich gesetzeswidrig um ein Vielfaches höher besteuert als ein vergleichbarer Steuerzahler mit Inlandswohnsitz. Grund: Die Steuerbehörden fühlen sich ohne Grund nicht mehr an das deutsche Steuerrecht gebunden und besteuern deutsche Renten jetzt nach „besonderen Regelungen“ und „International anerkannten Grundsätzen“, die sowohl in deutschem Grundgesetz/Verfassung und im deutschen Steuerrecht unbekannt sind mit der völlig irrationalen Konsequenz, dass die in Grundgesetz/Verfassung und im deutschen Steuerrecht verbrieften Steuervergünstigungen, wie der alles entscheidende sogenannte Grundfreibetrag, nicht mehr gewährt werden muss. Verheiratete werden ohne rechtliche Grundlage trotz Trauschein wie Singles besteuert und Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können auch nicht mehr geltend gemacht werden. Diese irrationalen und völlig gesetzeswidrigen Besteuerungsverfahren sind bereits seit 15 Jahren zum Gewohnheitsrecht mutiert.
Bittere Konsequenz für 1,8 Millionen Rentner mit Wohnsitz im Ausland: Obwohl die grosse Mehrheit dieser Rentner nach deutschem Steuerrecht – ihrer kleinen Renten zufolge – steuerfrei ist, werden ihnen nunmehr überproportional hohe Steuern aufgezwungen jenseits aller erdenklichen Vorgaben in Grundgesetz/Verfassung und deutschem Steuerrecht.
Da die meisten der betroffenen Rentner aufgrund ihrer geringen Renteneinkünfte nicht in der Lage sind, die gesetzeswidrig geforderten extrem hohen Steuerbeträge von einigen tausend €uro bis hin zu € 10.000 und mehr für zurückliegende Jahre zu zahlen, werden diese Beträge dann rücksichtslos mittels Zwangsvollstreckungsmassnahmen und Kontopfändungen eingezogen, obwohl die grosse Mehrheit dieser Rentner nach deutschem Steuerrecht als STEUERFREI gilt.
Und wenn dann einige der Rentner nach jahrelangen heftigen Diskussionen mit dieser Steuerbehörde im Osten schliesslich eine teilweise Rückerstattung der zwangsweise gesetzeswidrig eingezogenen Steuerbeträge für zurückliegende Jahre erwirken konnten, dann speist man sie mit Teilbeträgen ab. Erstattet werden, wenn überhaupt, nur die Steuern für 1 oder 2 Jahre. Eine Erstattung weiterer gesetzeswidrig eingezogener Beträge, obwohl schriftlich von Amts wegen zugesagt, lehnt das Finanzamt gesetzeswidrig kategorisch ab, was den strafrechtlichen Tatbeständen Unterschlagung, Betrug und Amtsmissbrauch entspricht. Das Finanzamt zieht es vor, weitere Rückerstattungen auf die lange Bank zu schieben und zu warten, bis sich das Problem von selbst durch das Ableben der hochbetagten Rentner gelöst hat.
Immer wieder erneut auf die gesetzeswidrigen Besteuerungspraktiken dieser Finanzbehörde im Osten angesprochen, ziehen es alle involvierten Parteien einschl. der Landesregierung von MV als Steuerhoheit und alle politischen Parteien in Mecklenburg-Vorpommern einschl. der Justizorgane vor, sich in Schweigen zu hüllen. Ansonsten würde man nur unnötig Staub aufwirbeln, wenn die Wahrheit ans Tageslicht und in dann nicht mehr zu vermeidenden Gerichtsverfahren einschl. einer offiziellen Musterfeststellungsklage zur Sprache käme.
Und solange niemand im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland diesen kriminellen Umtrieben dieser Finanzbehörde und anderen Behörden einschl. der Staatsanwaltschaften in MV ein Ende setzt oder zumindest versucht, diesem Treiben ein Ende zu setzen, dürfen auch weiterhin 1,8 Millionen mehrheitlich kranke und hilfsbedürftige 70, 80 und 90-jährige Rentner über den Tisch gezogen und auf schändlichste Weise ausgenommen werden.
Und damit ist die eingangs gestellte Frage beantwortet:
Schwerwiegende kriminelle Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern
04.11.2020
von Johann Kaiser – riaweltweit.com
Tickt der Osten anders?
Rentensteuerbetrug an 1,8 Millionen Rentnern durch ein Finanzamt im Osten
Rentner im Visier des Fiskus
Mit 80 Jahren hat man andere Sorgen als die jährliche Steuererklärung. Rentnern mit Wohnsitz im Ausland trifft fast jedesmal der Schlag, wenn sie spezielle Behördenpost aus Deutschland öffnen. Ein im Osten Deutschlands ansässiges Finanzamt stellt seit 15 Jahren extrem hohe Steuerforderungen an Rentner, die nach deutschem Steuerrecht – ihrer kleinen Renten zufolge – den Status STEUERFREI innehaben.
Sommer, Sonne, Ruhestand unter Palmen und keine Steuerpflichten mehr in der Bundesrepublik – der Traum ist einfach zu schön, um wahr zu sein. Denn viele, nicht zuletzt auch aus gesundheitlichen Gründen im Ausland lebende Rentner, sind mit ihren aus Deutschland stammenden Altersbezügen weiterhin in Deutschland steuerpflichtig.
Dass diese Steuerbehörde im Osten die im Ausland lebenden Rentner ins Visier genommen hat, ist kein Zufall. Das Amt ist für die gesamte Bundesrepublik zentral für die Besteuerung der im Ausland lebenden Rentner zuständig, wenn sie aus Deutschland Renten beziehen. Und die Behörde vergisst niemanden.
Bereits seit 2005 sind alle Rentenversicherungsträger, Versorgungswerke und Lebensversicherer verpflichtet, sämtliche Rentenzahlungen lückenlos an den Fiskus zu melden. So viel Akribie hat einen Grund. Denn entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben sind auch Renten seit jeher prinzipiell steuerpflichtig. Seit 2005 gilt das auch für Renten von Senioren, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Während Rentner mit deutschem Wohnsitz von ihrem örtlichen Finanzamt auf die Einhaltung ihrer Steuerpflichten gedrängt werden, übernimmt diese Steuerbehörde im Osten für alle 1,8 Millionen Auslandsrentner diese Aufgabe, wenn sie deutsche Altersbezüge haben. Kommen weitere Einkünfte aus anderen Quellen hinzu – zum Beispiel aus der Vermietung eines Hauses, dann wäre das Finanzamt des bisherigen deutschen Wohnsitzes zuständig.
Eine Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen haben diese Rentner allerdings nie erhalten. Das hat seinen Grund: Bei Auslandsrentnern verzichtet das Amt nämlich im Regelfall auf die Anforderung einer Steuererklärung. Die Steuerfestsetzung nimmt das Finanzamt anhand der vom Renten-versicherungsträger gemeldeten Daten im Rahmen einer Amtsveranlagung selbstständig vor. In der Konsequenz haben die Finanzbeamten die ihnen vorliegenden Mitteilungen des Rentenversicherers zur Verfügung, aus denen das FA die in Deutschland zu entrichtende Einkommensteuer ermitteln kann.
Wer nur die Wintermonate im sonnigen Süden verbringt und ansonsten seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beibehält, bleibt vollkommen im Steuernetz der Bundesrepublik Deutschland verfangen. Man unterliegt der "unbeschränkten" Steuerpflicht und deklariert in seiner jährlichen Steuererklärung alle Einkünfte mitsamt aller Renten. Verheiratete profitieren vom Splittingtarif und man kann diverse Kosten steuersparend geltend machen. Das führt vielfach dazu, dass Ruheständler unter dem Strich keine oder nur geringe Steuern bezahlen müssen.
1,8 Millionen Rentner mit Wohnsitz im Ausland dagegen unterliegen grundsätzlich der sogenannten "beschränkten Steuerpflicht", worunter sich die meisten der deutschen Steuerpflichtigen und insbesondere der Rentner bisher absolut nichts vorstellen konnten und können, bis einige der betroffenen Rentner unter Mithilfe von Steuerexperten angefangen haben, die „beschränkte Steuerpflicht“ kritisch zu hinterfragen. Nach monatelangen und intensiven Recherchen und Ermittlungen ergaben sich bisher völlig unbekannte, schwerwiegende kriminelle Aktivitäten einer im Osten ansässigen Zentralstelle für die Besteuerung von Rentnern, die im Ausland leben.
Da die betroffenen Auslandsrentner nach ihrem Umzug in ein Land ihrer Wahl keinen deutschen Wohnsitz mehr hatten, sind sie nach deutschem Steuerrecht „beschränkt steuerpflichtig“. Das hört sich zwar erst mal gut an, weil es so klingt, als wenn man weniger Steuern zahlen müsste. Doch das ist die eigentliche Steuerfalle für Auslandsrentner, denn das Gegenteil ist der Fall. Als beschränkt Steuerpflichtiger wird man vom deutschen Fiskus, insbesondere von einem für Auslandsrentner zuständigen Finanzamt im Osten, nämlich gesetzeswidrig um ein Vielfaches höher besteuert als ein vergleichbarer Steuerzahler mit Inlandswohnsitz. Grund: Die Steuerbehörden fühlen sich ohne Grund nicht mehr an das deutsche Steuerrecht gebunden und besteuern deutsche Renten jetzt nach „besonderen Regelungen“ und „International anerkannten Grundsätzen“, die sowohl in deutschem Grundgesetz/Verfassung und im deutschen Steuerrecht unbekannt sind mit der völlig irrationalen Konsequenz, dass die in Grundgesetz/Verfassung und im deutschen Steuerrecht verbrieften Steuervergünstigungen, wie der alles entscheidende sogenannte Grundfreibetrag, nicht mehr gewährt werden muss. Verheiratete werden ohne rechtliche Grundlage trotz Trauschein wie Singles besteuert und Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können auch nicht mehr geltend gemacht werden. Diese irrationalen und völlig gesetzeswidrigen Besteuerungsverfahren sind bereits seit 15 Jahren zum Gewohnheitsrecht mutiert.
Bittere Konsequenz für 1,8 Millionen Rentner mit Wohnsitz im Ausland: Obwohl die grosse Mehrheit dieser Rentner nach deutschem Steuerrecht – ihrer kleinen Renten zufolge – steuerfrei ist, werden ihnen nunmehr überproportional hohe Steuern aufgezwungen jenseits aller erdenklichen Vorgaben in Grundgesetz/Verfassung und deutschem Steuerrecht.
Da die meisten der betroffenen Rentner aufgrund ihrer geringen Renteneinkünfte nicht in der Lage sind, die gesetzeswidrig geforderten extrem hohen Steuerbeträge von einigen tausend €uro bis hin zu € 10.000 und mehr für zurückliegende Jahre zu zahlen, werden diese Beträge dann rücksichtslos mittels Zwangsvollstreckungsmassnahmen und Kontopfändungen eingezogen, obwohl die grosse Mehrheit dieser Rentner nach deutschem Steuerrecht als STEUERFREI gilt.
Und wenn dann einige der Rentner nach jahrelangen heftigen Diskussionen mit dieser Steuerbehörde im Osten schliesslich eine teilweise Rückerstattung der zwangsweise gesetzeswidrig eingezogenen Steuerbeträge für zurückliegende Jahre erwirken konnten, dann speist man sie mit Teilbeträgen ab. Erstattet werden, wenn überhaupt, nur die Steuern für 1 oder 2 Jahre. Eine Erstattung weiterer gesetzeswidrig eingezogener Beträge, obwohl schriftlich von Amts wegen zugesagt, lehnt das Finanzamt gesetzeswidrig kategorisch ab, was den strafrechtlichen Tatbeständen Unterschlagung, Betrug und Amtsmissbrauch entspricht. Das Finanzamt zieht es vor, weitere Rückerstattungen auf die lange Bank zu schieben und zu warten, bis sich das Problem von selbst durch das Ableben der hochbetagten Rentner gelöst hat.
Immer wieder erneut auf die gesetzeswidrigen Besteuerungspraktiken dieser Finanzbehörde im Osten angesprochen, ziehen es alle involvierten Parteien einschl. der Landesregierung von MV als Steuerhoheit und alle politischen Parteien in Mecklenburg-Vorpommern einschl. der Justizorgane vor, sich in Schweigen zu hüllen. Ansonsten würde man nur unnötig Staub aufwirbeln, wenn die Wahrheit ans Tageslicht und in dann nicht mehr zu vermeidenden Gerichtsverfahren einschl. einer offiziellen Musterfeststellungsklage zur Sprache käme.
Und solange niemand im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland diesen kriminellen Umtrieben dieser Finanzbehörde und anderen Behörden einschl. der Staatsanwaltschaften in MV ein Ende setzt oder zumindest versucht, diesem Treiben ein Ende zu setzen, dürfen auch weiterhin 1,8 Millionen mehrheitlich kranke und hilfsbedürftige 70, 80 und 90-jährige Rentner über den Tisch gezogen und auf schändlichste Weise ausgenommen werden.
Und damit ist die eingangs gestellte Frage beantwortet:
Ja, der Osten tickt anders!
Wie anders? Illegal und somit kriminell!
Dieser Artikel kann in allen verfügbaren Medien veröffentlicht werden.
Wie anders? Illegal und somit kriminell!
Dieser Artikel kann in allen verfügbaren Medien veröffentlicht werden.
Das ist ein
Steuerskandal und Betrug
vom Allerfeinsten, welche dem Finanzamt Neubrandenburg überproportional hohe Steuereinnahmen ermöglicht, von dem die anderen 640 deutschen Finanzämter nur träumen können.