Nachtrag zur HOMEPAGE
Mertens & Partner
Fachanwälte für Steuerrecht
in Kooperation mit
RIA WELTWEIT
Rechtshilfe Im Ausland
Specialist lawyers for tax law
in cooperation with
RIA WORLDWIDE
Legal assistance abroad
Was versteht man unter den nachstehenden rechtlichen Begriffen
Zivilcourage, Betrug und Täuschung
Zivilcourage
Der Begriff der Zivilcourage lässt sich mit „Bürgermut“ übersetzen.
Er beschreibt das mutige Verhalten einer Person, die einem anderen Menschen in einer bedrohlichen Lage zur Hilfe kommt, etwa dann, wenn diese körperlich angegriffen wird.
Wer als Dritter eingreift statt wegzusehen, einer anderen Person zu Hilfe kommt, und dabei vielleicht sogar die eigene Gesundheit oder das eigene Leben aufs Spiel setzt, beweist Zivilcourage.
Was dabei viele Menschen, die sich lieber umdrehen und wegschauen, vergessen, ist, dass eine Pflicht besteht, einem anderen Menschen in einer Notsituation zu helfen – soweit dies zumutbar ist und keine erhebliche Eigengefährdung mit sich bringt
Betrug:
Was ist Betrug? Definition und Strafmaß gemäß § 263 StGB
Der Betrug gehört zu den Vermögensdelikten. Charakteristisch ist, dass das Opfer getäuscht wird, wodurch es eine Vermögensverfügung vornimmt, die dann zu einem Vermögensschaden führt. Aufgrund der Täuschung schädigt das Opfer sich selbst oder einen Dritten am Vermögen. Dadurch ist § 263 StGB auch vom Diebstahl zu unterscheiden, der sich durch eine Wegnahme statt einer Weggabe kennzeichnet.
Betrug gemäß § 263 StGB Der Betrug ist in § 263 StGB geregelt: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Nach Absatz 2 ist auch der Versuch des Betrugs strafbar. Der Betrug zählt zu den Vermögensdelikten, durch § 263 StGB soll das Vermögen als Ganzes in seiner Gesamtheit geschützt werden.
Täuschung:
Eine Täuschung ist auch durch Unterlassen möglich, wofür der Täter jedoch eine Garantenstellung gegenüber dem Opfer innehaben muss. Durch die Täuschung kommt es dann zu einem Irrtum seitens des Opfers. Unter einem Irrtum versteht man die Fehlvorstellung über Tatsachen. Wird der Irrtum durch den Täter selbst hervorgerufen, erregt er diesen. Irrt das Opfer bereits, hat also eine falsche Vorstellung, und bestärkt der Täter das Opfer in dieser, unterhält er einen Irrtum.
Schließlich muss es noch zu einer Vermögensverfügung kommen, die auf dem Irrtum beruht. Eine Vermögensverfügung ist jedes rechtliche oder tatsächliche Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, das sich unmittelbar vermögensmindernd auf sein eigenes oder auf fremdes Vermögen auswirkt. Die Vermögensverfügung muss dann zu einem Vermögensschaden geführt haben. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn das Vermögen nach der Vermögensverfügung geringer ist als davor.
Somit sind all die vielen Mitstreiter gegen die Willkür der ostdeutschen Finanz- und Justizbehörden 'Muster-Deutsche', die sich um andere Menschen kümmern .....!
.