recherchiert - analysiert - dokumentiert
FAKTEN
unter Zugrundelegung verfassungskonformer Rechtsnormen und Steuergesetze
Seite 4
11.03.2023
Auszug aus der aktualisierten amtlichen Website des
Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Wer? Was? Wieviel?
Wieviel Steuern muss ich zahlen?
Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?
Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht dargelegt und die Voraussetzungen für die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger erläutert.
Die beschränkte Steuerpflicht
Beschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Absatz 4 EStG sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz haben, noch sich länger als 183 Tage in Deutschland aufhalten, jedoch bestimmte inländische Einkünfte gemäß § 49 EStG beziehen. Wenn Sie darüber hinaus ausländische Einkünfte erzielen oder inländische Einkünfte, die nicht in § 49 EStG genannt sind, bleiben diese bei der Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger außer Ansatz.
Die Einkommensteuer bemisst sich bei beschränkt steuerpflichtigen Rentenbeziehern nach dem Grundtarif ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages (§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG).
Anmerkung von RIA WELTWEIT
Die Anwendung dieses Steuererhebungsverfahrens, das die extrem folgenschwere Versagung des Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG beinhaltet und rückwirkend bis 2005 zu einem inzwischen milliardenschweren Renten-Steuerbetrug geführt hat, ist seit 1996 rechtswidrig und somit verboten durch Grundsatzurteile und Entscheidungen von
Europäischem Gerichtshof EuGH
Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesministerium der Justiz BMJ
Bundesgerichtshof BGH
Bundesfinanzhof BFH
Finanzgericht Düsseldorf
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Universität Hamburg -
Interdisziplinäres Zentrum für internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS)
und dem
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
sowie
Bundesministerium der Finanzen BMF.
und dessen Steuerbemessungsverfahren auf der Basis der ultimativen zentralen Tarifvorschrift des
§ 32a EStG
Details sind verfügbar auf den Seiten 7 und 8 - Gerichtsurteike - dieses Webportals