Ostdeutsche Regierung von M-V erhebt 20% Einkommensteuer auf Millionen dem Gesetz nach steuerfreie Renten
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Liebesbrief

an den stellvertretenden Amtsleiter des Finanzamts Neubrandenburg RiA
​

von <info@riaweltweit.com> am 20. Mai 2022
an Finanzamt ria.finanzamt-neubrandenburg.de
​.

z. Hd. Herrn Völchert,

Herr Völchert,
.
es ist unerträglich, wie Auslandsrentner von Ihren Mitarbeitern schamlos belogen und betrogen werden. Gerade wieder von Frau Gaebel mit Schreiben vom 16.05.2022 an Frau XXX - philippinische Staatsangehörige mit einer steuerfreien Minirente und Wohnsitz in Schweden. Wie können Sie so etwas durchgehen lassen? Haben Sie kein Ehrgefühl? Sind Sie 30 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch nicht aufgewacht? 

Wir und Tausende Auslandsrentner werden mit Unterstützung von EuGH, BVerfG und anderen Gerichten sowie zuständigen Ministerien sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene alles daran setzen, Ihnen und Ihren Mitarbeitern ihr schmutziges Handwerk zu legen - alte, mehrheitlich hilfsbedürftige und kranke Menschen  derart zu belügen und betrügen. 

Warum scheut sich das FA NBB, seine Steuerforderungen gerichtlich einzuklagen? Weil sonst der ganze Schwindel ans Tageslicht käme. Aber keine Sorge - es dauert nicht mehr lange, und es wird allen Betroffenen Rentnern große Freude bereiten, wenn Sie hören, das die Verantwortlichen des FA NBB und andere zur Rechenschaft gezogen  werden. 

Sie sind ein Krimineller, der selbst Grundsatzurteile des EuGH nicht befolgt, obwohl sie im Zuge der gesetzlichen  Bindungswirkung von EuGH-Urteilen für alle bindend sind - auch für Sie und das FA NBB.

Den nachstehenden Text unseres Webportals sollten Sie und Ihre Mitarbeiter sich mal zu Gemüte führen:


Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1 Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 



Die grundlegenden Verfahrensfehler des FA NBB RiA sind die gemäß § 129 AO offenbaren Unrichtigkeiten beim Erlass von mehreren Millionen Verwaltungsakten (Steuerbescheiden) wie folgt:

1. Nichtanwendung der ultimativen zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a bei der steuerlichen Veranlagung von deutschen Renten zur Einkommensteuer

2. Einkommensteuererhebung auf deutsche Renten nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG

3.  Die durch das FA NBB in Millionen Fällen vorgenommene Versagung des gesetzlich jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierten Einkommensteuer-Grundfreibetrags gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG ist 
rechtswidrig aufgrund von Grundsatzurteilen und Entscheidungen von  

EuGH Slg.1996, I-389
EuGH 2003 C-234/01
EuGH BStBL 2003, 859 RZ. 48

Bundesverfassungsgericht BVerfG
Bundesfinanzhof BFH
Bundesgerichtshof BGH
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags


 
4. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) auf jedem der vom FA NBB ausgefertigten Millionen Steuerbescheide wird nicht als tarifliche Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage herangezogen, sondern ein um +/- € 9.000 je nach Veranlagungsjahr erhöhter fiktiver Betrag, der zu um ein Vielfaches höheren Steuerbeträgen führt, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist und gemäß StGB eine lange Liste krimineller Vergehen ergibt.



Wohlgemerkt - die Rede ist nicht von der Cosa Nostra und deren organisierter Kriminalität,
sondern von einem deutschen Finanzamt- 
einem ostdeutschen Finanzamt


Zitat des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU) Ende Mai 2021: "Im Osten haben wir es mit Menschen zu tun, die teilweise in einer Form diktatursozialisiert sind, dass sie auch nach dreißig Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind". Ein Teil der Bevölkerung habe "gefestigte nicht demokratische Ansichten".

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