Finanzamt Neubrandenburg - Millionen Steuerbescheide nach § 50 EStG sind lt. EuGH/BVerfG Urteilen mit Gesetzeskraft ungültig. Daraus resultierend: Beihilfe zum Betrug § 27 StGB und Datenmissbrauch der DRV - aufgedeckt und dokumentiert von
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Seite 39

Korrespondenz mit
Bundesministerium der Justiz BMJ


​

Bild

an das
Bundesministerium der Justiz
als Antwort zu einer Mail des BMJ - siehe weiter unten auf dieser Seite

Roland Mertens <info@riaweltweit.com>                  22. Juli 2022
an lamprecht-ut

Sehr geehrte Frau Lamprecht,

Ihrer Aufforderung zufolge wurden die patentamtlich registrierten Logos der Bundesministerien inzwischen aus unserer Webseite riaweltweit.com entfernt, um den deutschen Rechtsnormen Folge zu leisten, wie es sich für verantwortungsbewusste deutsche Staatsbürger gehört.

Einerseits verurteilt das BMJ Rechtsverletzungen welcher Art auch immer, was schließlich zu seinem Aufgabenbereich gehört und was sehr zu befürworten ist und fordert die strikte Einhaltung deutscher Rechtsnormen, andererseits scheinen die Einhaltung deutscher Rechtsnormen und gravierende Rechts- und Gesetzesverletzungen für das BMJ jedoch nicht relevant zu sein, wie das nachstehende Praxis-Beispiel verdeutlicht.

Das Zeigen der Logos stellt für das BMJ Rechtsverletzungen dar. Die 1996 vom EuGH und später von BVerfG, BFH, BGH und dem Deutschen Bundestag als rechtswidrig erklärte Steuererhebung des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA auf deutsche Renten ist eine um ein Vielfaches gravierende Rechtsverletzung in Millionen Fällen mit einem seit 26 Jahren inzwischen erreichten Volumen im Milliarden-€uro-Bereich. Für diese Rechtsverletzungen, was an dieser Stelle besonders beachtet werden sollte, ist unzweifelhaft das BMJ verantwortlich aufgrund des Nicht-Einschreitens mittels einer Unterlassungsverfügung zur umgehenden Einstellung der Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG bei Veranlagungen zur Einkommensteuer des Finanzamts Neubrandenburg RiA und der damit einhergehenden Versagung des Grundfreibetrags, da § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG die Versagung des gesetzlich allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten Grundfreibetrags zum Inhalt hat, was letztendlich allen Steuerpflichtigen vom FA NBB seit vielen Jahren rigoros verwehrt wird. 

Die Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG ist nach wie vor Bestandteil des geltenden deutschen Einkommensteuergesetzes, für das das BMJ verantwortlich ist, was jedoch - wie gesagt - von höchstrichterlichen Instanzen wie dem EuGH nicht erst gestern, sondern erstmalig im Jahre 1996 als rechtswidrig erklärt wurde und im Rahmen der gesetzlichen Bindungswirkung auch für das BMJ, die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt und somit auch für das Finanzamt Neubrandenburg RiA ultimativ bindend ist. Aber erstaunlicherweise hält sich keine der genannten Institutionen an diese Rechtsnormen - auch nicht das BMJ-

Wie lassen sich solche unglaublichen, bisher seit Jahrzehnten ungesühnten Rechtsverletzungen deutscher Behörden und im Besonderen des BMJ mit den Rechtsnormen des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland vereinbaren?

Diese Frage - sehr geehrte Frau Lambrecht - hätten wir und Millionen Bezieher einer deutschen Rente gerne vom BMJ beantwortet.

Für weitere schockierende Einzelheiten in Bezug auf bewusste und vorsätzliche Verletzungen deutscher Rechtsnormen deutscher Behörden - sorry auch des BMJ - und die daraus resultierenden folgenschweren Konsequenzen für Millionen mehrheitlich hilfsbedürftiger und kranker alter Menschen - Bezieher einer deutschen Rente - wäre Ihr Besuch und der ihrer Kolleginnen und Kollegen unserer gerade wieder aktualisierten Webseite riaweltweit.com mit Nachdruck zu empfehlen.

Um die Priorität des in dieser Mail angesprochenen Themas der Öffentlichkeit und insbesondere den Millionen Beziehern einer deutschen Rente in aller Welt noch deutlicher als bisher zu veranschaulichen, werden wir diese eMail in unserer Webseite veröffentlichen.
  
Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Mertens
Vorsitzender

--

Bild

vom
Bundesministerium der Justiz
Diese eMail ist der Vorläufer zu unserer Mail an das BMJ

 

Unzulässige Darstellung von staatlichen Hoheitszeichen auf der Internetseite riaweltweit.com Extern
Posteingang lamprecht-ut@bmj.bund.de Fr., 8. Juli, 16:53
an mich
hier:      Unterlassungsverfügung
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Mertens,
 
es ist aufgefallen, dass auf Ihrer Internet-Homepage riaweltweit.com das Logo des Bundesministeriums der Justiz nebst Bundesadler sowie den senkrecht verlaufenden Flaggenstab mit den Farben Schwarz-Rot-Gold dargestellt werden.
 
Die Verwendung des Logos des Bundesministeriums der Justiz ist Ihnen in der derzeitigen Darstellung nicht gestattet. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass die Abbildung des Bundesadlers samt Flaggenstab sowie der Flaggenstab als solcher als Bildmarken in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und markenrechtlich geschützt sind (Bildmarken 30 2015 060 760 und 30 2015 060 768). Außerdem stellt die unbefugte Benutzung staatlicher Hoheitszeichen in Gestalt des Bundesadlers mit Flaggenstab gemäß § 145 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 6 Markengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.
 
Mit Unterlassungsverfügung vom 7. März 2022 wurde der Betreiber der Homepage riaweltweit.com von mir bereits aufgefordert, die Verwendung des Logos des Bundesministeriums der Justiz nebst Bundesadler und Flaggenstab unverzüglich von der Internetseite riaweltweit.com zu entfernen und vergleichbare Rechtsverletzungen zukünftig zu unterlassen.
 
Ich fordere Sie daher erneut auf, die Verwendung des Logos des Bundesministeriums der Justiz nebst Bundesadler und Flaggenstab unverzüglich von der Internetseite riaweltweit.com zu entfernen und vergleichbare Rechtsverletzungen zukünftig zu unterlassen. Der Bestätigung, dass Sie dieser Aufforderung nachkommen, sehe ich bis spätestens zum
 
25. Juli 2022
 
entgegen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich den Vorgang an das Bundesamt für Justiz zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weiterleiten. Eine gelegentliche Überprüfung des Internetauftritts auf riaweltweit.com behalte ich mir vor.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Franz
 
abgesandt durch
 
Bearbeiterin
Ute Lamprecht

________________________
- Referat Z B 2; Zentrale Vergabeprüfstelle -

Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 – 9858
Fax: 030 18 580 - 9525
E-Mail: lamprecht-ut@bmj.bund.de
Internet: http://www.bmj.de​

...


Bild

an RIA WELTWEIT
von

​

Fritz und Hilli Schmitt                                                       27.07.2022
an RIA WELTWEIT
 
Ein Kommentar eines steuerzahlenden Ehepaares aus Kanada:

Das darf doch wohl nicht wahr sein, was da vom Bundesministerium für Justiz gekommen ist, eine 'Unterlassungsverfügung'! In Deutschland wundert einen gar nichts mehr! Also: deutschen Bürgern wird die Verwendung eines deutschen Hoheitszeichens verwehrt? Für solche 'Rügen' wird der Verwaltungsstab in Gang gesetzt? - Die sollten sich doch dessen mal bewusst sein, wer sie eingesetzt hat und von wem sie bezahlt werden: vom Steuerzahler!!! Unser Beamtenstaat hat den Sinn für das eigene Volk verloren.

Allerdings, die im letzten Absatz der Unterlassungsverfügung angekündigte  gelegentliche Prüfung der Internetseite sollte ruhig auf eine tägliche Prüfung ausgeweitet werden, da es anscheinend nur auf einem solchen Wege möglich ist, dass sich das BMJ mal endlich mit der Behandlung der Steuerzahler befasst. Das wäre doch ein Arbeitsfeld, mit dem sich die Sachbearbeiterin der Verfügung um die Einhaltung der Rechtsvorschriften in einem der dem BMJ unterstehenden Amt, nämlich dem Finanzamt Neubrandenburg, kümmern kann. Jedoch die dort begangenen Rechtsverletzungen gegenüber den Steuerzahlern scheinen nicht relevant zu sein, da kümmert man sich lieber um ein Markenzeichen, das vom deutschen Bürger nicht angewandt werden darf.

Wir können das nicht glauben, was da passiert ist. - Aber wen wundert es, wenn - wie seinerzeit geschehen - eine Bundeskanzlerin eine DEUTSCHE Fahne achtlos wegwerfen darf.
​
Ja, wir sind ein Rechtsstaat (so wie es auf der Internetseite des BMJ heißt), aber genau aus dem Grunde sollte sich das BMJ um die Einhaltung des deutschen Rechts beim Finanzamt Neubrandenburg kümmern!
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