FINANZAMT RIA - STEUERBETRUG VICE VERSA - VERBOTENE STEUERERHEBUNG NACH § 50 ESTG - EIN VERBRECHEN AN MILLIONEN RENTNERN
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Hilferufe
 

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​​RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht

Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
​
ALLES UNTER EINEM DACH
Betrug - Korruption - Falschaussagen​ - arglistige Täuschung - Amtsmissbrauch - Unterschlagung - 
staatlich sanktioniert und von der Justiz geduldet
​ .
​Verfassungs- und gesetzeswidrige Rentenbesteuerung
von 70, 80 und 90 Jahre alten,
​zum grosse
n Teil kranken und hilflosen Menschen
mit kleinen Renten weniger als +/- € 800,-- im Monat bis - man glaubt es nicht - weniger als € 100,-- monatlich
durch das

Finanzamt Neubrandenburg
 Nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen wären diese Rentner
STEUERFREI


 ​Die im Grundgesetz verankerte Beweislast ist erdrückend​

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Dr. Gruel
Amtsleiter ​des Finanzamts Neubrandenburg
​
den Tausende deutsche Rentner weltweit als den mit Abstand
grössten Betrüger in Deutschland
bezeichnen, vergleichbar mit  den weltweit bekannten Mafiabossen

 Eine von vielen Meinungsäusserungen deutscher Rentner weltweit zu diesem Thema:


Das FA RIA Nbg ist brutaler und niederträchtiger als die deutsche Mafia! Die Opfer sind Senioren, das schwächste Glied in der Gesellschaft, weil alt bis sehr alt, teilweise krank bis sehr krank und total hilflos. Ignoriert von der deutschen Justiz und sonstigen Verantwortlichen.
​
                       Herr Dr. Gruel
die nachstehenden Verfehlungen Ihres Hauses fallen in Ihren Aufgabenbereich:


1.) Betrug in Tausenden Fällen weltweit

​Gesetzesmissbräuchliche Manipulation der Steuerbescheide des FA Nbb insofern, dass die tarifliche Einkommensteuer nach dem vom EuGH verbotenen § 50 EStG bemessen wird und nicht nach EStG § 32a, so wie es die verfassungs-konformen deutschen Rechtsnormen zwingend vorschreiben und somit dem FA Nbb, hochgerechnet auf 2 Millionen Rentner im Ausland und auf einen Zeitraum von 15 Jahren bezogen, um ein Vielfaches höhere Steuereinnahmen ermöglicht, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist.      
2.) Falschaussagen
 Irreführung und Täuschung von Rentnern
über

Ändern und Aufhebung von Steuerbescheiden 
 § 173 Abs 1 Nr 1 AO

 und
Steuerrückvergütungen
​gemäss StGB § 263 - 266 - Betrug und arglistige Täuschung​
​


3.) Missbrauch der Amtsgewalt
gemäss StGB 302​​​
.
Herr Dr. Gruel, wir warten seit mehr Jahren auf eine Antwort von Ihnen auch zu den nachstehenden Fällen.​
Hier die Stellungnahme des FA NBG:
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.Wir, RIA WELTWEIT, und all die Tausenden abgezockter Rentner, hören erst auf zu treten, bis wir den Betrügern des FA Nbb das niederträchtige, gesetzesmissbräuchliche und somit hochkriminelle Handwerk gelegt haben.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 
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Nachstehend​ nur 5 von Tausenden Hilferufen, die uns aus aller Welt erreichen:

Diese Rentner gelten nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen als
STEUERFREI  

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vom 16.07.2020
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15. Juli 2020 - Email eines 80-jährigen deutschen Rentners an Finanzamt Neubrandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 19/07/2019 haben Sie die Deutsche Bank angewiesen, mein Konto zu pfänden, wegen einer nicht bewiesenen Einkommensteuerschuld.
Laut deutschem Gesetz liegt der jährliche Grundfreibetrag bei EUR 9.000,00 fuer Alleinstehende und die Pfändungsfreigrenze bei € 1.179,99 gemäss ZPO.
Ich bekomme eine monatliche Auslandsrente von ca. EUR 90,00; insgesamt ca. EUR 1.080,00 jährlich. Deswegen muss ich keine Einkommensteuer zahlen.
Es ist wirklich unverschämt, dass Sie so eine kleine Rente pfänden.
Sie verstossen somit gegen bestehende Gesetze.
Ich erwarte eine Stellungnahme Ihrerseits und die Rückerstattung der rechtswidrig gepfändeten EUR 1.038,95.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

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18.03.2020
Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Ich lebte 4 Jahre in Bulgarien und war weder selbstständig noch nichtselbständig beschäftigt in dieser Zeit. Ich lebte nur von meiner kleiner Rente 254 EUR. Ohne jegliche Mahnung habe Zahlungsforderung 1.213,45 EUR als Zwangsvollstreckungssache (Finanzamt Neubrandenburg RIA zu zahlen. Ich bin durch RIA existenziell ruiniert und musste nach Deutschland zurückkehren. Zur Zeit lebe ich in MEDBO Regensburg (im Krankenhaus), da ich keine Wohnung in Deutschland habe.


19.03.2020 - Ubrigens uber die Zwangsvollstreckung (Geschaeftszeichen 070/ 461/ 13858-VO411-14 /20F) wurde ich nicht von RIA Neubrandenburg informiert, sondern von meiner Bank. Und von Zahlungsforderung  in Höhe von 1.213,45 EUR) wurde von mir schon fast 800 EUR bezahlt. Nach der Rueckkehr aus Bulgarien musste ich als Obdachloser eine Woche leben. Nun jetzt bin ich im Krankenhaus.

Anmerkung: Der "ehrenwerte" Herr Steffen Rissmann ist der verantwortliche Leiter der Abteilung für Zwangsvollstreckungen.
Emailadresse: Steffen.Rissmann@ria.finanzamt-neubrandenburg.de

Rücksichts- und skrupellos - die Hauptsache ist, dass die Steuern sprudeln, wenn auch aufgrund strafrechtlicher und somit krimineller Machenschaften. 
​    

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23. Sept. 2019
Ich lebe seit 1987 im Ausland. Seit 1998 in Kambotscha.  Seit 2015 bekomme ich ca 300 Euro Altersrente. Jetzt soll ich 1.542 Euro Steuern nachzahlen.

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28.09.2019
Ich bin 8o Jahre alt. Ich fuehle mich regelrecht von Neubrandenburg bedroht. Fuer meine unter 1.1oo Euro Rente verlangt Neubrandenburg mit Androhung einer Zwangsvollstreckung ca. 8.ooo Euro Steuern. Ohne Erklaerung, wie diese Summe eigentlich zustande kommt. Bitte helfen Sie mir. 
​

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30.10.2019
Ich bin Rentnerin. Mein Ehemann ist im Dez. 2014 verstorben. Meinen Steuerbescheid für 2014 erhielt ich 2015 mit dem Vermerk "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig". Die Forderung in Höhe 82 Euro hatte ich überwiesen. Am 16.09.2019 erhielt ich nun abermals von 2014 einen Steuerbescheid in dem wieder hieß: "Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert. Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig". Ich soll 280 Euro sowie Zinsen in Höhe von 51 Euro bezahlen. Keine Ahnung wie das zustande kommt, noch dazu mit Zinsen. ​

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08.11.2019
Ich beziehe eine Rente von 390,00 € und soll nun monatlich 132,00€ Steuern zahlen, sowie eine Nachzahlung von 533,00 € lt. § 165 Abs.1 Satz 2.

Wohlgemerkt  -  diese Rentner gelten sowohl nach deutschen verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes als auch nach EStG  § 1 & § 32 a als
STEUERFREI​.
Und wenn sich aufgrund des immer stärker werdenden Drucks vorliegender, grundgesetzlich untermauerter Beweise Steuerrückvergütungen absolut nicht mehr vermeiden lassen, dann heisst es
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bis sich das Problem auf natürliche Weise insbesondere während der Covid-19 Pandemie durch das frühzeitige Ableben der vielfach hochbetagten Rentner erledigt hat - 
siehe unter Home Page - Zeit ist Geld
​. 
Die Amtsleitung des FA NBG ist auf diesem Gebiet einsame Spitzenklasse​​.
Zeit ist Geld

​Dass mit dem "befremdlichen" Rentenbesteuerungssystem des FA NBG und dem sonderlichen Gebahren einiger ostdeutscher Behörden einiges im Argen liegt, dürfte wohl jedem klar sein.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt
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Analyse der Steuerbescheide
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riaweltweit@gmail.com

​RIA WELTWEIT
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