FINANZAMT NEUBRANDENBURG RIA - RECHTSWIDRIGE STEUERERHEBUNG NACH ESTG § 50 ABS. 1 SATZ 2
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  • Praxisbeispiel - Einspruch gegen Steuerbescheidee
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  • Lügen über Lügen
  • Rentensteuerbetrug
  • Der Osten tickt anders
  • Grundfreibetrag
  • Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft
  • Schockierende Korrespondenz mit FA NBG
  • ESt-Tabellen
    • 32 - Grundfreibetrag Tabelle
    • 33 - Grundtarif Einkommensteuer u. Splittingtabelle 2019
    • 34 - Rentensteuer-Freibetrag Tabelle
  • Zwangsvollstreckung
  • Kontakt
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  • Presse-Manuskript
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Verbrechen an deutschen Rentnern
Gemäss EuGH rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrag

 

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​​​RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht

Ermittlungsagentur für Rentensteuerbetrug
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
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​ Thema dieser Seite
ist das
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und der vom Gesetzgeber garantierte Grundfreibetrag, auf den JEDER Steuerpflichtige ein Anrecht hat, vom Finanzamt Neubrandenburg bei steuerlichen Veranlagungen jedoch seit 15 Jahren vorsätzlich und gesetzes-missbräuchlich verweigert wird, (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) ​ um somit den Weg frei zu machen für Steuerbetrug im grossen Stil an deutschen Rentnern. 

Wie die Landesregierung von Mecklenburg Vorpommern als Exekutive diese hochkriminellen Vorkommnisse sieht, ist etwas weiter unten auf dieser Seite erläutert.
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Korruption
der übelsten Sorte
in Mecklenburg-Vorpommern???

wo nach Insider Aussagen auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist???
Ein schönes Bundesland mit sehr dunklen Schattenseiten​
Klein- und Kleinstrentner - die teils kranken und hilfsbedürftigen Ärmsten der Armen - werden von skrupellosen Beamten des Finanzamts Neubrandenburg ​mittels gesetzesmissbräuchlicher Besteuerung ihrer niedrigen Renten mit Rentensteuerforderungen von bis zu € 2.500,-- und teilweise sogar noch mehr pro Jahr belegt, (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) ​obwohl sie nach deutschem Steuerrecht STEUERFREI sind.
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Für alle Steuerpflichtigen von grösster Wichtigkeit
etwas weiter unten auf dieser Seite​
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Steuerfrei sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
​EStG § 3 Abs. 2 Satz d)

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​Kurze Einführung in die Thematik

​Was ist ein steuerlicher Grundfreibetrag
​und wer darf ihn nutzen?
Ein steuerlicher Grundfreibetrag ist die Summe an Einkommen pro Jahr, unter anderem deutsche Renten, für die das Finanzamt keine Steuern erhebt. Der Freibetrag hat eine Höhe, die der Gesetzgeber festlegt und in regelmäßigen Abständen an die allgemeinen Preis- und Lohnentwicklungen anpasst. Dabei zielt der Gesetzgeber auf das Existenzminimum. Das Einkommen in Höhe des Existenzminimums soll für
               jeden Bürger steuerfrei
gewährleistet bleiben, um die grundlegend notwendigen Dinge zum Leben zu garantieren.
Wie funktioniert das mit dem Grundfreibetrag?
Der Staat sagt: Wer Geld verdient, soll einen Teil seiner Einkünfte - in unserem Fall seiner Rente -  im Jahr behalten dürfen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Dieser Teil der Rente ist der Grundfreibetrag in Höhe von 9.000 Euro im Jahre 2008 - als Beispiel. 
 Für wen gilt der Grundfreibetrag?
          Für sämtliche Personen, die steuerpflichtig sind. 
Der Freibetrag betrifft demnach Ledige genauso wie Verheiratete. Alleinstehenden steht der Freibetrag in fest definierter Höhe zu,  
während Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften bei Zusammen-veranlagung in den Genuss der  doppelten Freibetragssumme kommen. ​
Ein steuerlicher Grundfreibetrag steht für Arbeitnehmer, Selbstständige und Auszubildende genauso zur Verfügung wie für Studenten und Rentner. ​
              Automatischer steuerlicher Grundfreibetrag
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Die Berücksichtigung des Freibetrages musst Du als Steuerzahler nicht beantragen. Ein steuerlicher Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler automatisch zu. Damit die Freibeträge Berücksichtigung finden, musst Du auch keine separate Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn Du eine Steuerer-klärung erstellst, dann musst Du im Formular keine Angaben machen, um Deinen Grundfreibetrag geltend zu machen.
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Der Grundfreibetrag wird im deutschen Steuerrecht über § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt. Die Idee dahinter beruht auf der Freistellung des Existenzminimums von der Einkommensbesteuerung.
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Weltweit gefürchtet für seine gesetzesmissbräuchlich manipulierten Steuerbescheide mit hohen Steuerforderungen an deutsche Klein- und Kleinstrentner, die nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und Gesetzen STEUERFREI sind. Das kann man nicht oft genug wiederholen.
Auszug aus einem amtlichen Schreiben des Finanzamts Neubrandenburg vom 11.06.2020, das in tausendfacher Form seit 15 Jahren an deutsche Rentner in aller Welt verschickt wird.

 Die Steuerfestsetzung soll im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht - also ausschliesslich auf der Grundlage Ihrer deutschen Renteneinkünfte - erfolgen. Personenbezogene Vergünstigungen, wie z.B.
der Grundfreibetrag, werden dabei gemäss § 50 Abs. 1 Satz 2 nicht gewährt.

 Dieses Vorgehen entspricht international anerkannten Grundsätzen.
 
(Anm. RIA WELTWEIT: was ncit stimmt
 .
Das heisst im Klartext, dass die Steuerfestsetzung nicht nach deutschen Steuerrecht erfolgt, was eindeutig strafrechtlicher Natur ist.  
                       Und warum gibt es keinen Freibetrag?
weil laut FA Nbb ein deutscher Rentner mit Wohnsitz im Ausland nach EStG § 49 beschränkt steuerpflichtig ist, das heisst, dass sich der Staat nur auf die Besteuerung der deutschen Einkünfte sprich Renten beschränkt - was absolut in Ordnung ist. Daraus jedoch abzuleiten, dass das in Grundgesetz/Verfassung verankerte Anrecht auf den Grundfreibetrag allein nur durch die Besteuerung der deutschen Einkünfte sprich Renten nicht gewährt (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???)  wird, ist absolut aus der Luft gegriffen, ermöglicht dem FA Nbb jetzt jedoch überproportional hohe Steuerbeträge festzusetzen, obwohl die betroffenen Rentner den verfassungskonformen Rechtsnormen nach wegen ihrer geringen Renten STEUERFREI sind

Das jedoch stört das FA Nbb überhaupt nicht und benutzt die beschränkte Steuerpflicht und den § 49 als Argument für die Ablehnung des Anrechts auf den Grundfreibetrag. EStG § 49 besagt, dass u. a. Renten beschränkt steuerpflichtig sind.

Über die Nichtgewährung des Anrechts auf den Grund-freibetrag steht nichts, aber  auch gar nichts im EStG § 49 oder anderen Paragraphen des ESt-Gesetzes. Das ist völlig aus der Luft gegriffen, verschafft dem FA Nbb jedoch illegale Steuereinnahmen in Milliardenhöhe hoch-gerechnet auf 1,8 Millionen Rentner mit Renteneinkünften in Deutschland und bezogen auf 15 Jahre.

Und es steht auch nichts darüber im deutschen Einkommensteuergesetz, was ja auch vom FA Nbb in dem Brief an deutsche Rentner weltweit bestätigt wird, dass die Einkommensteuer nicht nach deutschen Steuergesetzen, sondern nach irgendwelchen international anerkannten Grundsätzen, die niemand kennt, ermittelt wird. ​ 
 (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) ​    
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​Einkommensteuer darf in Deutschland nur auf deutsche Einkünfte erhoben werden unter Zugrundelegung des deutschen Einkommensteuergesetzes. Alles andere, wie z. B. vom FA Nbb seit 15 Jahren gesetzesmissbräuchlich praktiziert, ist strafrechtlicher Natur und MUSS von den Justizbehörden geahndet werden - wird es aber nicht.
                           Können Sie noch folgen?


Nachstehend die Bestätigung sprich das Schuldanerkenntnis des Vorhergesagten durch das FA Nbb in einem amtlichen Schreiben an RIA WELTWEIT vom 30.09.2019:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegen nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.​
 (Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???) 

Diese amtlichen Aussagen des FA Nbb stellen die Basis dar für
Rentensteuerbetrug im grossen Stil an deutschen Rentnern.

Nachstehend die Stellungnahme der deutschen Justizbehörden und der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zu diesen schwerst-kriminellen Vorgängen
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Die Höhe des sich jährlich ändernden Grundfreibetrags entnehmen Sie bitte den Tabellen auf Seite 32 - bitte auf den nachstehenden Link klicken
Grundfreibetrag
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 an die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern
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​Offener Brief von RIA WELTWEIT
vom 01.07.2020

an die Ministerpräsidentin von MV Manuela Schwesig und ihr Kabinett


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Status 22.10.2020
Sachdienliche Stellungnahmen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern lassen nach nunmehr 3 Monaten immer noch auf sich warten.

Soll das heissen, dass Frau Schwesig und ihr Kabinett die hoch kriminellen Aktivitäten des Finanzamts Neubranden-burg billigt und sich somit den Vorwurf der
KORRUPTION
gefallen lassen muss?
​Es sieht ganz danach aus nach fast 4 Monaten des Stillschweigens.

 Frau Ministerpräsidentin Schwesig - ziehen Sie die Reissleine
​Sie und Ihr Kabinett haben die Möglichkeit und die Macht, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und Millionen von Rentnern weltweit einen wohlverdienten Ruhestand zu ermöglichen.
​ 22.10.2020
Inzwischen lässt sich die logische Schlussfolgerung kaum noch ausschließen - 
SORRY, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin:
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Für Details bitte auf den nachstehenden Link klicken
Brief an Manuela Schwesig v. 01.07.2020

Hier ist das Erste Deutsche Fernsehen

​mit der Tagesschau
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Wie sollten sie auch, wenn
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mit Füssen getreten werden.
​Das beste Beispiel dafür ist das
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Weltweit gefürchtet für seine gesetzesmissbräuchlich manipulierten Steuerbescheide mit hohen Steuerforderungen an Rentner, die nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und Gesetzen ihrer niedrigen Renten zufolge steuerfrei sind.
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oder in Finanzamtsdeutsch
 Willkommen in der alternativ-manipulierten Realität
 Die Beweislast ist erdrückend.
 
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Das deutsche Einkommensteuerrecht besteht aus 2 Kategorien
STEUERPFLICHTEN und STEUERRECHTEN
 die wiederum ​verfassungskonformen Rechtsnormen unterliegen, 
 wie z.B. EStG § 1, § 32a, § 49
Bei gesetzeskonformer Auslegung stellen diese Paragraphen die Bemessungsgrundlage für Einkommensteuerveranlagungen dar. Das Finanzamts Neubrandenburg, aber auch vereinzelt andere Finanzämter, legen diese Paragraphen gesetzesmissbräuchlich aus, um somit den Weg frei zu machen für Steuerbetrug im grossen Stil an deutschen Rentnern, die nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen eigentlich STEUERFREI sind. 
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Die verfassungskonformen Rechtsnormen erkennt man daran, dass sie den vom Staat jedem ESt-Pflichtigen garantierten Grundfreibetrag beinhalten. Ist das nicht der Fall, sind diese Regelungen verfassungs- und gesetzeswidrig und somt strafrechtlicher Natur.
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Die nachstehende frohe Botschaft, die in der deutschen Öffentlichkeit und bei Steuerberatern, Steuerfachanwälten, Justizorganen wie Staatsanwaltschaften und nicht zuletzt auch bei deutschen Finanzämtern und höherrangigen Regierungsorganen bis dato unbekannt ist oder, aus welchen Gründen auch immer, bewusst oder unbewusst, als unbekannt vorgegeben wird oder mit akrobatischen Formulierungen und Wortverrenkungen anders, das heisst gesetzeswidrig ausgelegt werden.
Fakt ist 
Einkommensteuergesetz
​EStG § 3 Abs. 2 Satz d)
Steuerfrei sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
was der Gesetzgeber in Form des steuerlichen Grundfreibetrags zum Ausdruck bringt und in Grundgesetz/Verfassung und dem deutschen Einkommensteuergesetz manifestiert hat, vom FA Nbb jedoch völlig ignoriert wird.
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​Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. 
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Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).

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In einer Reihe von Entscheidungen stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz – insbesondere mit Blick auf die Bedeutung und rechtliche Tragweite des Sozialstaatsprinzips – das Steuerrecht und das Sozialhilferecht eng miteinander verknüpft sind.​​
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 Manifestiert in Tausenden von amtlichen Briefen und Emails an deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland
Einen Grundfreibetrag gibt es nicht.
Daraus ergibt sich dann die Frage:
Wo steht das geschrieben???
15.10.2020 - Antworten sind bereits bei uns eingegangen.
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Und was sagt das deutsche Einkommensteuergesetz bezogen auf deutsche Rentner und deutsche Renten ohne Hunderte von anderen Einkünften, die für der Besteuerung von Renten nicht von Bedeutung sind und aussen vorgelassen werden können.
EStG § 1
Original Wortlaut der Kernaussage des Gesetzes bei verfassungskonformer Interpretation und
Fokussierung auf deutsche Renten
§ 1 Steuerpflicht (1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuer-pflichtig. 
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(2) 1Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die 1. im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind.​​
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Das ist die nur auf Renten fokussierte Auslegung des § 1 EStG ohne die vorsätzliche Irreführung und vom Thema ablenkende Aufzählung anderer Steuerpflichtiger wie Beamte und zu deren Haushalt gehörende Angehörige.
​Ohne diese Fokussierung ist die Aussage des § 1 genau so "kristallklar" wie eine Verkehrsampel, bei der grün, gelb und rot gleichzeitig aufleuchten.
​Der 1. Teil des § 1 entspricht grün und ist verfassungskonform, der mittlere 2. Teil gelb schränkt das Anrecht auf den Grundfreibetrag ein und der untere 3. Teil rot - verweigert in der Version des FA Nbb dieses Anrecht, was mit den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen nicht vereinbar ist.

Darüber hinaus besagt der EStG § 1 Abs. 4 mit Bezug auf § 49 eindeutig, dass unbeschränkt Steuerpflichtige beschränkt steuerpflichtig sind, wenn sie über beschränkt steuerpflichtige Einkünfte verfügen, die gemäss EStG § 49 als beschränkt steuerpflichtig gelten. Dass die beschränkte Steuerpflich die Gewährung des Grundfreibetrags verbietet, steht nicht im § 49 und auch nicht in anderen Steuergesetzen.

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Schwachsinn und Chaos sind die Grundlagen des deutschen Einkommensteuergesetzes.
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Der EuGH - Europäische Gerichtshof - hat entschieden, dass es mit dem EU-Recht nicht vereinbar ist, wenn im Steuerabzugsverfahren für beschränkt Steuerpflichtige gem. § 50a EStG das Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag nicht geltend gemacht werden kann. Das BMF- Bundesministerium für Finanzen -  hat daher neue Grundsätze  bei beschränkt Steuerpflichtigen, die dem Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG unterliegen, herausgegeben (BMF, 05.04.2007 - IV C 8 - S 2411/07/0002, 2007/0137866).  ​
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Die dadurch verursachte Verwirrung und das Chaos - verursacht durch die in vielen Teilen unverständlichen Verwaltungs/Beamtensprache, die mit der deutschen Umgangssprache wenig gemeinsam hat - nutzen das Finanzamt Neubrandenburg und einige Steuer-Anwaltskanzleien, deutsche Rentner über den Tisch zu ziehen und im grossen Stil ganz offiziell zu betrügen.
                                                     Es merkt ja keiner.
Und wenn sich einige betroffene Rentner beschweren, wird das unter den Tisch gekehrt oder zur nächst höheren Instanz weitergeleitet, um dann evtl. nach Monaten bearbeitet zu werden - wenn überhaupt. Meistens verliert sich der Vorgang dann in den Verwaltungen bis auf Nimmerwiedersehen oder er wird bei Finanzgerichten durch alle Instanzen gepeitscht - und das dauert Jahre. 
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Bestes Beispiel ist die Vorläufigkeitserklärung auf allen Steuerbescheiden des FA Nbb. Diese Erklärung konnte seit nunmehr 15 Jahren von den involvierten Staatsorganen nicht abschliessend behandelt und entschieden werden.
       Totales Chaos wohin man schaut
                   Mehr zu diesem Thema auf Seite 22 oder wenn Sie auf den nachstehenden Link klicken:

EStG § 1 Analyse
​Und noch einmal:
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Die vorgenannten Regelungen sind festgeschrieben in den verfassungkonformen deutschen Rechtsnormen,
​die in der Bundesrepublik Deutschland repräsentativ sind für
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Das bedeutet im Umkehrschluss, wie im weiteren Verlauf dieses Webportals detailliert mit Fakten und Rechtsnormen unterlegt ist, dass sich nicht nur das Finanzamt Neubrandenburg, sondern nach neuesten Ermittlungen auch die auf die Besteuerung von Renten spezialisierte deutsche Steuerkanzlei Haberbosch in Freiburg im grossen Stil bei der steuerlichen Veranlagung von deutschen Rentnern unmissverständlich verfassungs- und gesetzeswidrig  strafbar gemacht hat, was auch nicht mehr mit noch so absurden Argumenten widerlegt werden kann, denn die verfassungskonformen Rechtsnormen sprechen eine deutliche und unmissverständlich klare Sprache.
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Holger J. Haberbosch, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht
​Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA) 
Einer der vielen skrupellosen Handlanger des Finanzamts Neubrandenburg

Statement vom 22. Juli 2020
  ​ Die Steuerpflichtigen (mit Wohnsitz im Ausland) werden zunächst nur als beschränkt Steuerpflichtige behandelt.  Hierbei wird Ihnen kein Freibetrag gutgerechnet.

Frage von RIA WELTWEIT: Und warum? Es muss doch einen Grund dafür geben.  In welchem Steuerparagraphen ist das geregelt? Wo steht das geschrieben?


Antwort: Es steht nirgends geschrieben. 
Schlussfolgerung: Das FA Nbb besteuert mehr oder weniger steuerpflichtige Renten nicht nach deutschem Steuerrecht, sondern nach eigenen zurecht gebogenen Regeln, die den Weg frei machen für Steuerbetrug im grossen Stil.

Das ist für den Herrn Fachanwalt für Steuerrecht völlig in Ordnung.

Er reiht sich somit ein in die lange Riege der Handlanger des FA Nbb, die gegen Verbrechen an Rentnern durch Steuerbetrug im grossen Stil nichts einzuwenden haben - nun ja, bei einer Steuerberatergebühr von € 300,-- bis € 500,-- pro Rentner pro Jahr sind Verbrechen an Rentnern einträglicher als sich für die Befolgung deutscher Steuergesetze einzusetzen und die Klienten dementsprechend zu beraten.
Handlanger des FA Nbb - Steuerkanzlei Haberbosch

​Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des Finanzamts Neubrandenburg und einiger Steuerkanzleien, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden.
Aus der Sicht des Finanzamts Neubrandenburg hat der Begriff STEUERFREI eine gegenteilige Bedeutung. Gemessen an der Rente unseres Fallbeispiels WS mit einer monatlichen Altersrente von € 800 - siehe Seite 20 - ist der Begriff STEUERFREI dem FA Nbb nach gleichzusetzen mit einer Steuerforderung von insgesamt € 13.758,-- einschl. ein paar Tausend Euro an Säumniszuschlägen.

Dass die für derartige gesetzeswidrige Vorkommnisse zuständige Landes-regierung von Mecklenburg-Vorpommern insbesondere die involvierten und somit voll verantwortlichen Ministerien durch bewusste oder unbewusste Duldung der absolut rechtswidrigen sprich hochkriminellen Vorgänge zur Verantwortung gezogen werden müsste, wollen wir mal dahingestellt sein lassen. Ehrenamtlich für RIA WELWEIT arbeitende Anwälte für Steuerrecht und pensionierte Staatsanwälte haben bereits Ermittlungen eingeleitet.
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Es bleibt zu hoffen, dass aufgrund der neuen Fakten nunmehr ein Umdenken in der deutschen Rechtsprechung eingeleitet wird zum Wohle von Millionen deutscher Bürger und nicht zuletzt der vom Finanzamt Neubrandenburg steuerlich veranlagten Rentner.
Und so sieht seit 15 Jahren die "alternative Realität" des Finanzamts Neubrandenburg aus:
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Statt des grundgesetzlich für alle ESt-Pflichtigen vom Staat garantierten Anrechts auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag in Höhe von durchschnittlich € 9.000,-- pro Jahr pro Rentner, bevorzugt das FA Nbb mehr profitorientierte gesetzesmissbräuchlich manipulierten Steuerbescheide mit hohen Steuerforderungen an deutsche Rentner, die nach verfassungs-konformen deutschen Rechtsnormen und Gesetzen, u.a. EStG § 3, ihrer niedrigen Renten zufolge STEUERFREI sind.
​Mecklenburg-Vorpommern
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​ein wunderschönes Bundesland mit dunklen Schattenseiten, in dem 
Rentensteuerbetrug im grossen Stil
zum Alltag gehört
​staatlich sanktioniert und von der lokalen Justiz geduldet
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Ein Steuer- und Betrugsskandal der Extraklasse​
​Das ist wirklich einmalig in Deutschland
Ein Finanzamt begeht Steuerbetrug im grossen Stil an  deutschen Rentnern, wobei es die
die Ärmsten der Armen

wegen ihrer niedrigen Renten am härtesten trifft
durch gesetzesmissbräuchlich manipulierte Steuerbescheide verbunden mit Ignoranz im Grundgesetz ausgewiesener verfassungskonformer Vorgaben, die besagen, dass

JEDER EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGE
ein Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag hat, der diesen ohnehin steuerfreien Rentnern vom FA Nbb seit 15 Jahren auf skrupellose und betrügerische Art und Weise nicht nur verweigert wird, sondern als zusätzliches Einkommen entgegen den elementarsten Vorgaben der verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen auf die Rente aufgeschlagen wird, obwohl der Grundfreibetrag selbst nicht versteuert werden darf, denn er ist schliesslich ein steuerlicher Freibetrag, sondern nur das den Grundfreibetrag übersteigende Einkommen darf mit Steuern belegt werden, was absolut in Ordnung ist.

Dieser in Grundgesetz/Verfassung eingebundene Einkommensteuer-Grundfreibetrag entscheidet - gemessen an einer monatlichen Durchschnittsrente von € 800,-- - über eine Einkommensteuerbelastung von
+/- € 1.000,-- pro Jahr pro Rentner
bei steuerlichen Veranlagungen des FA Nbb
oder
€ o,oo pro Jahr pro Rentner
bei steuerlichen Veranlagungen nach deutschem Steuerrecht.
Sorry, aber da wird man gleich an die Aussagen von Insidern aus aller Welt erinnert, dass 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung in Teilen Ostdeutschlands auch heute noch ein mit

     kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der                                                 ehemaligen DDR
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anzutreffen ist.
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Sowohl das Finanzamt Neubrandenburg als auch das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern tun sich in dieser Hinsicht besonders hervor. 
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Beweise?
​Bitte auf den nachstehenden Link klicken.
Rechtsnormen aus der Sicht des Finanzgerichts MV
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Was und wer das FA-Nbg in Sicherheit wiegt ist nicht zu übersehen. Man arbeitet Hand in Hand im besten Einvernehmen mit der Justiz. ​Mal sehen was man mit mir und dem Progressionsvorbehalt plus Zinsen vorhat, 4 Briefe mit Fragen diesbezgl. und anderen wurden bis jetzt nicht beantwortet.  
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Das Finanzamt Neubrandenburg zu einer Stellungnahme zu diesen, nennen wir es mal "unorthodoxen" Vorgängen befragt, hüllt sich trotz ständiger Nachfragen aus allen Teilen der Welt seit mehr als einem Jahr in Schweigen. Telefongespräche aus dem Ausland werden nicht angenommen. Man wird von der Telefonzentrale an Emails und Briefe verwiesen, die dann aber nicht beantwortet werden.
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 ​Dass hier einiges sehr im Argen liegt, dürfte wohl jedem klar sein - im Besonderen den Mitarbeitern von RIA WELTWEIT und 200.000 deutschen Rentnern weltweit.
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Und noch einmal:
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vom 16. Juli 2020
Email eines 80-jährigen deutschen Rentners
​an das Finanzamt Neubrandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 19/07/2019 haben Sie die Deutsche Bank angewiesen, mein Konto zu pfänden, wegen einer nicht bewiesenen Einkommensteuerschuld.
Laut deutschem Gesetz liegt der jährliche Grundfreibetrag bei EUR 9.000,00 fuer Alleinstehende und die Pfändungsfreigrenze bei € 1.179,99 gemäss ZPO.
Ich bekomme eine monatliche Auslandsrente von ca. EUR 90,00; insgesamt ca. EUR 1.080,00 jährlich. Deswegen muss ich keine Einkommensteuer zahlen.
Es ist wirklich unverschämt, dass Sie so eine kleine Rente pfänden.
Sie verstossen somit gegen bestehende Gesetze.
Ich erwarte eine Stellungnahme Ihrerseits und die Rückerstattung der rechtswidrig gepfändeten EUR 1.038,95.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
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Das Vorgehen des Finanzamts Neubrandenburg verstösst gegen die elementarsten Vorgaben von Grundgesetz/Verfassung, deutscher Einkommensteuergesetze einschl. AO -  Abgabenordnung sowie Zivil- und Strafprozessordnung und erfüllt die Strafbestände
Betrug, arglistige Täuschung und Amtsmissbrauch
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.​​Die rechtswidrig und somit strafrechtlichen Steuerveranlagungspraktiken des in aller Welt gefürchteten Finanzamts Neubrandenburg werden in diesem Webportal nach realen, verfassungs- und gesetzeskonformen Rechtsnormen analysiert, aufgedeckt und somit der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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Dass diese Steuerveranlagungspraktiken des FA Nbb strafrechtlicher Natur sind, hat das FA Nbb sogar in einem amtlichen Schreiben ohne Sachbearbeiternamen und ohne Unterschrift vom 30.09.2019 an RIA WELTWEIT wie folgt bestätigt - original Wortlaut:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegen nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg.
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Das ist kriminelles Gedankengut vom Feinsten - nicht etwa von der 
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sondern von einer deutschen Finanzbehörde
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Wussten Sie, dass 
die Mitarbeiter des FA Nbb immer die Wahrheit sagen

selbst wenn sie lügen???

Beispiel: FA Nbb Amtsleitung Sven Völchert - Steuerbescheide für zurückliegende Jahre können nicht mehr geändert werden, da sie bereits bestandskräftig sind, wogegen § 173 Abs. 1 AO besagt, dass Bescheide für zurückliegende Jahre sehr wohl jederzeit geändert werden können.

                            Eine klassische Lügenwahrheit

​Das inzwischen als "alternativer Gesetzgeber" fungierende Finanzamt Neubrandenburg hat das deutsche Grundgesetz und die verfassungs-konformen Rechtsnormen ausser Kraft gesetzt und eigene, hausgemachte Regelungen geschaffen, mit denen sich um ein Vielfaches höhere Steuereinnahmen erzielen lassen als nach Recht und Gesetz. 
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Was niemand weiss: Alle Steuerbescheide des Finanzamts Neubrandenburg sind nicht rechtskräftig, da sie mit höherrangigen Gesetzen nicht vereinbar sind und deshalb vom Gesetzgeber auch nicht als endgültig rechtskräftig erklärt werden konnten - und das seit 15 Jahren.
Der Beweis wird auch gleich vom FA Nbb frei Haus geliefert, wie auf allen Steuerbescheiden ausdrücklich als Priorität vermerkt ist:


               "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig". 

Nur vom Gesetzgeber bestätigte Gesetze sind rechtskräftig - die vom Finanzamt Neubrandenburg  zu Grunde gelegten vorläufigen Gesetze dagegen nicht, da sie mit verfassungskonformen Rechtsnormen nicht vereinbar sind, und erst Recht nicht mit dieser für Rentner unverständlichen und nichtssagenden Vorläufigkeitserklärung, die vom FA Nbb als Zahlungs-aufforderung verstanden und als ausreichendes Argument angesehen wird, überproportional hohe Steuern im grossen Stil teilweise mit erpresserischen Methoden einzutreiben von deutschen Rentnern mit Minirenten von wenigen Hundert Euro im Monat, obwohl die grosse Mehrheit dieser Rentner nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen ihrer niedrigen Renten zufolge STEUERFEI ist. Das entspricht zweifelsfrei den strafrechtlichen Tatbeständen

Betrug, arglistige Täuschung und Amtsmissbrauch
Vorläufigkeitserklärung AO § 165
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 vom 08.07.2020
DEUTSCHE RENTNER KLAGEN AN
Nicht etwa​ 641 deutsche Finanzämter, die deutsche Renteneinkünfte nach verfassungskonformen Rechtsnormen versteuern, was absolut in Ordnung ist, sondern nur eines davon, das diese Rechtsnormen missachtet und tagtäglich in eklatanter Weise gesetzesmissbräuchlich verletzt, um damit grösstmögliche Steuereinnahmen zu erzielen von alten, zum grossen Teil kranken und hilfsbedürftigen  Menschen, die nach deutschem Recht und Gesetz STEUERFREI sind.​

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Auf Veranlassung unseres Fallbeispiels WS und Hunderter Rentner weltweit wird RIA WELTWEIT in einer gross angelegten Strafanzeigenaktion gegen jeden einzelnen nachstehend namentlich aufgelisteten und in diesen und somit auch anderen Fällen involvierten Beamten des FA Nbb Strafanzeige erstatten bei höherrangigen Justizbehörden ausserhalb des Bundeslandes MV wegen Betrug, Unterschlagung, Amtsmissbrauch und vorsätzlich falschen amtlichen Aussagen, die den Strafbestand der arglistigen Täuschung von Amtswegen erfüllen wie folgt gegen:​
 Amtsleiter Dr. Gruel
Stellvertretender Amtsleiter Sven Völchert
Zwangsvollstreckungsabteilung Steffen Rissmann
die Sachbearbeiter/-innen Frau Jana Lakner,
Herr Schilling, Frau Stjopkin, Frau Döring, Frau Gaebel,
​Frau Schadei, Frau Stjopkin, Herr Schult

Für Details bitte auf den nachstehenden Link klicken
Schockierendes Fallbeispiel
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Auf  kommunaler Ebene waren unsere verfassungs-rechtlich untermauerten Bemühungen und die von tausenden deutschen Rentnern auf eine Renten-besteuerung nach Recht- und Gesetz bisher nicht sonderlich erfolgreich, da sowohl der Hauptverantwortliche - das Finanzamt Neubrandenburg - als auch die lokalen Finanz- und Justizorgane alle gesetzeskonformen Einwände und Beschwerden rigoros gesetzesmiss-bräuchlich als unbegründet zurückgewiesen haben. Rentensteuerbetrug im grossen Stil sind für die lokalen Behörden in Neubrandenburg kein Grund, Ermittlungen einzuleiten und die involvierten Parteien zur Rechenschaft zu ziehen. Deshalb sind wir gezwungen, unseren Einsatz für Recht und Gesetz nunmehr auf Landesebene auszuweiten in der Hoffnung, dort auf Gehör, Verständnis und kompetente Hilfe zu stossen.

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Rechtswidrige ​ Stellungnahme 
von Staatsanwalt Oerters
der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg 
​
zu Strafbeständen wie Rentensteuerbetrug im grossen Stil
Für Details bitte auf den nachstehenden link klicken
Staatsanwaltschft Neubrandenburg
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Wenn die Beamten des FA Nbb nach Recht und Gesetz arbeiten würden, so, wie man das von ihnen erwartet und wie es als Staatsdiener ihre verdammte Pflicht ist, dann würden wir die Akte sofort schliessen und dieses 54 seitige Webportal vom Netz nehmen. Hunderttausende Rentner könnten endlich ihren wohlverdienten Ruhestand geniessen, ohne die betrügerischen Attacken des Finanzamts Neubrandenburg weiterhin ertragen zu müssen, die tausende mehrheitlich hilfsbedürftige und kranke alte Menschen sprich Rentner mit Minirenten bereits in den Ruin und teilweise sogar in den Tod getrieben haben.

​Das jedoch schert die Mitarbeiter des FA Nbb überhaupt nicht - steht man als Beamter des FA Nbb zweifelsfrei über dem Gesetz, zumal man vom Gesetzgeber vereidigt wurde, immer die Wahrheit zu sagen. Und die Mitarbeiter des FA Nbb sagen natürlich immer die Wahrheit ........ selbst wenn sie lügen.

Jeder ist vor dem Gesetz gleich, nur die Mitarbeiter des Finanzamts Neubrandenburg sind gleicher durch Normalisierung des Absurden - staatlich sanktioniert und von der Justiz in MV geduldet.
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Wir sind Euch auf die Schliche gekommen, wie Ihr deutsche Rentner über den Tisch zieht und auf die schändlichste Art und Weise betrügt in dem der Grundfreibetrag nicht von der Rente abgezogen, sondern einfach aus freien Stücken aufgeschlagen wird. Geht doch - ist zwar hochkriminell, aber was soll's!
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Dieser Aufschlag auf das zvE - zu versteuernde Einkommen, auch als steuerlicher Grundfreibetrag bekannt, wird mit EStG § 50 begründet. In § 50 wird, was Renten betrifft, der Grundfreibetrag ins Gegenteil umgewandelt, auf die Rente aufgeschlagen und somit die nunmehr um € 9.000 pro Jahr weit überhöhte Steuerbemessungsgrundlage versteuert, um dann im gleichen Satz noch einmal ins Gegenteil umgewandelt zu werden, in dem § 50 wieder ausser Kraft gesetzt wird und nicht mehr besteuert werden darf, denn nur die den Betrag von € 9.000 übersteigende Rente darf besteuert werden.
Das ist nicht möglich? Doch, im deutschen Einkommensteuergesetz sind derart schizophrene Formulierungen möglich und alltäglich. Für Details bitte auf den nachstehenden Link klicken

€ 9.000,--Steueraufschlag des FA Nbb

​RIA WELTWEIT
 Aufdeckung und Veröffentlichung von
Rentensteuerbetrug im grossen Stil
an deutschen Rentnern
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und lasst Euch vom FA Nbb und den Justizorganen in Neubrandenburg nicht
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Foto: Manuela Schwesig - Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern
Bitte an Frau Schwesig um Unterstützung: Es ist allerhöchste Zeit, dass jemand nach 15 Jahren Rentensteuerbetrug im grossen Stil an deutschen Rentnern die Reißleine zieht - je eher, umso besser.


Wenn deutsche Rentner schon zur Zahlung von Einkommensteuer herangezogen werden, dann aber bitte nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen, gegen die es nichts einzuwenden gibt, und nicht nach strafrechtlichen Mafiamethoden wie vom Finanzamt Neubrandenburg, dem einzigen von 641 deutschen Finanzämtern, seit 15 Jahren sehr erfolgreich praktiziert und zu allem Übel von der Justiz in MV geduldet wird.

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Der alternative deutsche Gesetzgeber
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  • Praxisbeispiel - Einspruch gegen Steuerbescheidee
  • Auf ein Wort
  • Fakten versus Lügen
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    • 34 - Rentensteuer-Freibetrag Tabelle
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