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Millionen falsche Steuerbescheide des ostdeutschen
Das Steuererhebungsverfahren des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA
Erfahrungsbericht eines kritischen Steuerzahlers
FALSCHE Steuerbescheide vom Finanzamt Neubrandenburg (RiA) (RiA) steht für Rentner im Ausland
Betroffenen, die mit dieser Organisation schon zu tun hatten, ist diese Behörde bekannt.
Mein Erfahrungsbericht beginnt im Jahr 2018. Damals begann meine Rente, die ich nach über 30 Jahren in Deutschland arbeitend, endlich auch erhielt. Meine Frau, etwas älter als ich, bekam ihre Rente durch den Altersteilzeitvertag, den sie über ihren Arbeitgeber abschloß, bereits im Jahr 2012. Sie war so hoch, daß wir knapp über der bedarfsorientierten Mindestsicherung lagen.
2018 war unser zu Versteuerndes Einkommen unter der Freibetragsgrenze (Deutschland) und wir bezogen im Jahr 2019 unsere vollen Renten. Da uns bekannt war, daß wir unsere Renteneinkünfte aus Deutschland auch in Deutschland versteuern durften, erstellte ich eine entsprechende Steuereklärung für das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg (RiA), welches für die Steuereintreibung aller, ausserhalb von Deutschland wohnenden Pensionisten weltweit, die eine Rente aus Deutschland erhielten, zuständig ist. Ich nenne diese Behörde, die eigens für die Versteuerung der Renten für im Ausland lebenden Pensionisten geschaffen wurde, in diesem Bericht kurz FA NBB (RiA).
Die Steuererklärung war kein Problem für mich, machte ich diese Erklärungen bereits die Jahre vorher für uns und einen Arbeitskollegen, ab 2011 auch für meine in Kanada lebende Tante. Erleichtert waren wir, als wir den Einkommen-steuerbescheid für 2019 erhielten. Knapp unter 100.- Euro sollten wir Steuern zahlen. Einen Dämpfer erhielt ich, als ich vom FA NBB (RiA) aufgefordert wurde, auch für 2018 eine Steuererklärung abzugeben, obwohl unsere Renteneinkünfte unter dem Steuerfreibetrag lagen. Naja, dachte ich ironisch, die Bürokratie lässt nichts zu wünschen übrig. Naturlich mußten wir für 2018 keine Steuer bezahlen.
Ich war schon gespannt, was das Jahr 2020 bringen würde. 2020 wurden aus zwei, über meinen letzten Arbeitgeber in Deutschland abgeschlossene Versicherungen, ausbezahlt. Da aus den Versicherungsbeträgen nicht klar hervorging, wo diese Beträge im deutschen Steuerformular einzutragen waren, setzte ich mich mit dem FA NBB (RiA) in Verbindung. Ich muß zugeben, der für mich zuständige Sachbearbeiter war höflich, kompetent und er erklärte mir freundlich, wo ich im Steuerformular die beiden Auszahlungsbeträge einzutragen hätte.
Etwas geschockt war ich, als ich den Einkommens-steuerbescheid für 2020 erhielt. Sollte ich doch 1498.- Euro Steuern zahlen? Ganz schön heftig, wie mein jahrelang Erspartes von der Steuer aufgefressen wird, stellten wir fest. Aber 2021 fallen die ausbezahlten Versicherungen ja weg und wir zahlen demzufolge wieder weniger Steuern, dachten wir uns. Ich war entsetzt, als wir den Steuerbescheid für das Jahr 2021 erhielten. 2162.- Euro sollten wir innerhalb kurzer Zeit an das FA NBB (RiA) bezahlen. Gerechnet hatte ich überschlagsweise mit ca. 300.- Euro. Tagelanges Nachforschen begann. Diverse Steuerrechner, die zuhauf im Internet zugänglich sind, wurden zuhilfe genommen, mit einem jeweils unterschiedlichen Ergebnis.
Durch meine intensiven Recherchen stieß ich auf die Internetseite: www.riaweltweit.com die mir die Augen öffnete. Ich kann meinen Bericht mit der Nennung dieser Internetseite beenden.
Um es kurz auf den Punkt zu bringen, das FA NBB (RiA) verwehrte uns 2020 und 2021 den uns gesetzlich zustehenden Grundfreibetrag!
Das FA NBB (RiA) erhielt von mir einen Einspruch gegen die Steuerbescheide 2020 und 2021. Das mögliche Argument, daß ein Einspruch gegen den Steuerbescheid 2020 bereits verjährt wäre, lasse ich nicht gelten, denn Betrug verjährt erst nach fünf, bzw. zehn Jahren.
Ich hoffe, daß die Pensionisten, die jemals in Deutschland gearbeitet haben und aus Deutschland eine Rente beziehen, die Internetseite: www.riaweltweit.com besuchen und ihre Schlüsse daraus ziehen können.
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