September 2021 Beschwerde eines aufgebrachten Rentnerehepaares aus Kanada über das ungeheuerliche, unverschämte und obendrein auch noch sachlich und fachlich unkorekte Verhalten einiger Mitarbeiter des ostdeutschen NUR-RENTEN-
Sehr geehrte Frau Manthey, Wollen Sie kritisieren, dass wir uns für unseren Einspruch eines Mustertextes aus dem Internet bedient haben? – Frau Manthey, das steht Ihnen nicht zu!!! Was nehmen Sie sich uns alten Leuten gegenüber heraus? Sie wägen sich doch uns gegenüber in einer Übermacht-Stellung, der wir bedingungslos Folge zu leisten zu haben! Was wollen Sie mit Ihrem Schreiben zu unserem Einspruch bezwecken? Soll das ein Einschüchterungs-Versuch sein? – Eigentlich hätten wir von Ihrer Seite eher Verständnis und Hilfe erwartet. Ein wenig ‚Menschlichkeit‘ würde Ihrer Person bestimmt keinen Schaden zufügen.
Weiter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es doch bei Ihren qualifizierten Äußerungen zu den Gesetzen sinnvoll wäre, diese in gut leserlicher Schriftgröße auszustellen. Nicht jeder betagte Bürger hat eine Lupe zur Hand. Die kleine Schriftart ist vielleicht dazu geeignet, im Zuge irgendwelcher Sparmaßnahmen in Ihrem Amt den Papierverbrauch zu reduzieren, aber nicht, um den meist betagten Empfängern Ihrer Äußerungen Hinweise zu den Gesetzen zu geben. So kann man Ihre Ausführungen eher als einen ‚Beipackzettel‘ zu einer zu verabreichenden Medikamenten-Dosis erkennen. – Aber vielleicht soll das ja die beabsichtigte Wirkung sein …?! – Manchmal ist ja das 'Kleingedruckte' von großer Bedeutung! Was die Website RIA WELTWEIT anbetrifft, so danken wir Gott, dass wir ein solches Portal gefunden haben, wo wir freiwillige, unentgeldliche Hilfe und Unterstützung bekommen. Dass diese Seite von einem 83-jährigen, ebenfalls betroffenen Rentner, betrieben wird, ist diesem hoch anzurechnen. Sie bezeichnen die auf dieser Website aufgeführten Aussagen „zusammenhanglos“ und ohne ausreichende „Hintergrundrecherche“… Wenn Sie diese Seite(n) zwar kritisch aber genau beachtet hätten, dann hätten Sie zwangsläufig feststellen müssen, dass in fast allen Aussagen, die von den Mitarbeitern des Finanzamtes Neubrandenburg gemachten Äußerungen und Hinweise wiedergegeben werden. Als Beispiel hierfür sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Leiter Ihrer Dienststelle, Herr Dr. Michael Gruel, in einem Interview die Anzahl von 370.000 Auslandsrentnern (Steuerzahlern) genannt hat… Haben Sie schon mal gehört, dass irgendein anderes Finanzamt sich stolz mit einer solchen Zahl brüstet?
Des weiteren reden Sie im 2. Absatz Ihres Schreibens davon, wir zitieren: …. Das keinem Steuerpflichtigen die steuerrechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten verwehrt werden …! – In diesem Zusammenhang müssen wir auf unseren eigenen ‚Fall‘ zurückkommen: Unsere Ausgangssituation war die, dass wir, als Inhaber einer Wohnung in Recklinghausen, unsere Steuern regelmäßig über einen Steuerberater an das Finanzamt Recklinghausen abgeführt haben. Da wir uns nun wegen der Corona-Pandemie in einer anderen Situation befinden, haben wir Erkundigungen über eine etwaige steuerliche Behandlung beim FA Nbb eingeholt. Sodann erreichte uns ein ‚Info-Paket‘ aus Nbb, das wir uns angesehen haben und uns entschieden haben, unsere Steuern weiterhin in Recklinghausen machen zu lassen. Wir haben unsere Entscheidung darüber unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen Ihrem Kollegen, Herrn R. Kapell, am 20.05.2021 mitgeteilt, von dem wir danach weiter nichts mehr hörten, so dass wir meinten, diese Angelegenheit sei erledigt. Einige Zeit später erhielten wir, mein Mann und ich, jeweils einen Steuerbescheid, der um das Zehnfache höher war als unsere vorherigen Steuerbescheide! Mein Hinweis vom 20.05.2020 blieb total unbeachtet, sodass ich sofort aufgrund der extrem hohen Steuerbescheide am 09.06.2021 nochmals Herrn Kapell darüber informiert habe, dass wir unsere Steuern weiterhin bei FA Recklinghausen machen. Daraufhin wurde mir klipp und klar in einer kurzen e-mail von Herrn Kapell dargelegt, dass jetzt das FA Nbb für uns (vielleicht als 370.000 + 2 Auslandsrentner) zuständig sei. Sodann haben wir gegen diese Maßnahme Einspruch eingelegt. Der weitere Verlauf, den unsere Angelegenheit genommen hat, dürfte Ihnen bekannt sein: Einspruch, Bitte um Stornierung, Aussetzung der Vollziehung, Einreichung unserer Tax-Assessments, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (die in unseren Fall sowohl meinem Mann als auch mir zusteht!), Darlegung unseres Falles an mehre Instanzen …..
So viel zu denGestaltungsmöglichkeiten, die Sie jedem Steuerpflichtigen gewähren!!!! – Das schreit zum Himmel! Nicht nur, dass Sie die Auslandsrentner missachten, nein, Sie nutzen deren Unfähigkeit oder Alter aus, dass sie sich nicht gegen Sie zur Wehr setzen könen. Da wollen Sie sich anmaßen, über einen 83-jährigen Betroffenen zu urteilen, der Hilfe und Unterstützung leistet, ohne einen Cent dafür zu verlangen????
Sie sprechen von wenig reflektierten Steuerzahlern – wir würden Ihnen gern nahelegen, mal über sich selbst zu reflektieren – vielleicht sogar über Ihre Stellung in diesem Finanzamt Nbb zu reflektieren! Oder reflektiert sich in Ihrem Verhalten das ehemalige Sozialistische System?
Was soll Ihre Äußerung über das Alter des Initiators der Website? Wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, dass man den Ausführungen eines 83-Jährigen nicht mehr folgen sollte? Wir trauen ihm mehr Wissen zu, als so manch einem sog. Steuerfachmann, der daran interessiert ist, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Es fällt uns schwer, einen Zusammenhang mit den Aussagen über den Initiator der Website und den von Ihnen diesbezüglich bezeichneten Defiziten herzustellen. So können wir doch mehr Defizite auf Ihrer Seite bezüglich des menschenwürdigen Umgangs mit den betagten Rentnern feststellen. So ist es doch Ihre Pflicht, den Steuerzahlern den für sie günstigsten Weg aufzuzeigen. Dazu gehört die Gewährung des Grundfreibetrages zur Sicherung des Existenzminimums eines jeden Steuerzahlers. Dieses Gesetz ist keinesfalls ‘aus der Luft gegriffen‘, sondern wurde eingeführt, so dass JEDEM deutschen Steuerzahler zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie ein von der Regierung festgelegtes Existenzminimum verbleibt. Aber – das erfährt man auch auf der Website von RIA WELTWEIT – Sie verlangen von Rentnern, die gerade mal von 90.- € Rente leben müssen, mehr als 1.000.- € Steuern. Dabei ist es Ihnen scheinbar gleichgültig, woher diese Rentner das Geld nehmen und womit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen! Dazu treten Sie dann noch die "Flucht nach vorn an" und ziehen das Geld per Zwangsvollstreckung ein! Gilt unser Grundgesetz für die Rentner im Ausland nicht mehr? Was ist mit der Würde des Menschen, die laut unserem Grundgesetz § 1 unantastbar ist. Nein, Sie setzen der Mißachtung unseres Grundgesetztes noch eins drauf, indem Sie gerade solchen Rentnern mit einem sehr ‘liebevollen, verständnisvollen‘ Satz schreiben, sie mögen sich doch einen Steuerberater nehmen …..! Von welchem Geld? – Reflektieren Sie doch bitte mal über Ihr eigenes Handeln!
Und wenn wir schon mal bei den Gesetzen sind: In § 3, Punkt 3 unseres Grundgesetzes steht, „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Wir nehmen an, an diesem Artikel des Grundgesetzes können auch SIE nicht vorbei kommen, indem Sie uns hier (genau wie bei den von uns zitierten Gesetzen) weismachen wollen, dass sich das nur auf ‘Gebietsansässige‘ bezieht! Einige Gesetze und Urteile beziehen sich nur auf Bewohner der EU. Da geben wir Ihnen Recht. Jedoch dann haben Sie kein Recht, die Bestimmungen – je nachdem wie es Ihnen passt – zum Nachteil der außerhalb der EU-Länder ansässigen Rentner anzuwenden. Dieses wird durch die mit den verschiedenen Ländern vereinbarten DBA vermieden. Dann belassen Sie es doch dabei, dass diese Rentner ihre Steuern nicht im Quellenstaat sondern im Ansässigkeitsstaat deklarieren. Aber nein, dann könnten Sie die Rentner im Ausland ja nicht mehr bedrängen!!! Nein, Sie treiben lieber die Rentner in den finanziellen Ruin, ganz dabei außer Acht lassend, dass diese Rentner in Deutschland mit einer so geringen Rente Sozialhilfeleistungen beziehen müssten und so dem deutschen Staat zur Last fallen würden. Sie führen noch dazu aus, dass die Leistungen zur Gewährung des Existenzminimums seitens des Ansässigkeitsstaates erbracht werden müssen, so dass die Rentner im Ausland quasi den Inländern gleich gestellt sind. – Jedoch ist in diesem Fall eine Ungleichbehandlung wieder darin begründet, dass Deutschland auf diese Leistungen durch die Anwendung des Progressionsvorbehalts abermals (diesmal auf die ausländischen Beträge) ‘Steuern‘ berechnet und so die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts wiederum schmälert. Dabei ist es gleichgültig, ob die Beträge aus dem Progressionsvorbehalt nur zur Ermittlung des Steuererhebungssatzes dienen..... was sich gut anhört jedoch im Grunde genommen eine weitere 'versteckte Steuerlast' ist - Auf jeden Fall wird dadurch das Einkommen zur Sicherstellung des Existenzminimums der Auslandsrentner wiederum reduziert. Wir sind uns dessen bewusst, dass Sie an diesen Gesetzen nicht ‚rütteln‘ können – aber es muss doch mal deutlich gemacht werden! …. Und im Grunde genommen wäre es Ihre Pflicht dagegen vorzugehen. Und zum weiteren: Ist es Ihnen nicht aufgefallen, dass in fast keinem einzigen Gesetz die Rede von Renten sondern immer von Arbeits- bzw. Tätigkeitseinkünften ist? Sie können doch nicht für Ihre steuerrechtlichen Bewertungen ruhigen Gewissens Gesetze zu Grunde legen, die sich in keiner Weise auf Renten, Pensionen oder Ruhegelder beziehen! Selbst in Ihrem Schreiben reden Sie von einem ‘Tätigkeitsstaat‘. – Auch in den abschließenden Aufzählungen für den Progressionsvorbehalt für die Berechnung des Steuererhebungssatzes sind Renteneinkünfte nicht enthalten.
Noch etwas zum Schluss: Wenn Sie sich schon lang und breit in Ihrem Schreiben darüber auslassen müssen, dass wir uns eines Mustertextes aus dem Internet bedient haben, dann wollen wir Ihnen an dieser Stelle entgegen halten, dass Sie sich als Finanzfachkraft ebenfalls eines vorgefertigten Schreibens (von Frau Meyerrose an Herrn Tomm) Wort für Wort bedient haben und dabei sogar noch nicht einmal die sachlichen und die einfachen Schreibfehler korrigiert, bzw. beachtet haben. Daran lässt sich die Wertschätzung der von Ihnen erfassten Renter/Steuerzahler erkennen!
Hiermit erhalten Sie also unsere Antwort zu Ihrem Schreiben, aus dem wir nicht erkennen können, was Sie damit hinsichtlich unseres Einspruchs bezwecken wollten. Wir können nur bekräftigen, dass wir uns nicht als Gebietsfremde bezeichnen lassen wollen, da wir eine Wohnung in Recklinghausen besitzen – oder befindet sich Recklinghausen nicht in Deutschland?
Wir fordern daher die sofortige Stornierung unserer von Ihnen erstellten Steuerbescheide, so dass wir sodann schnellstens unsere Steuern über unseren Steuerberater in Recklinghausen ausfertigen lassen können.