RIA WELTWEIT
Internationale Online-Agentur für Steuerrecht
Beratung und Rechtshilfe
www.riaweltweit.com
vom 21.03.2022 an
Europäischer Gerichtshof EuGH
Absender
RIA WELTWEIT
Erwin Sommer - Anwalt für Steuer- und Strafrecht - OStA a.D.
Rechtshilfe in Steuersachen
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Betreff: Rechtswidrige Veranlagung deutscher Renten zur Einkommensteuer mittels Verneinung der obligatorischen Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGHs
RIA WELTWEIT klagt an:
Rechtswidrige Veranlagung deutscher Renten zur Einkommensteuer mittels Versagung des Grundfreibetrags in Millionen Fällen durch das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA durch Verneinung der obligatorischen Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGHs.
Nachstehend die betreffenden Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofs EuGH:
EuGH Slg. 1996, I-3089
Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ist gemeinschaftsrechtswidrig.
EuGH 12.06.2003 – C-234/01
Die Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags führt zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Diskriminierung, die der Gerichtshof im Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Ascher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 49) abgelehnt habe.
Veröffentlichung des Bundesministeriums der Justiz:
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs.1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.
Begründung:
Millionen Steuerbescheide des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg sind aufgrund der obligatorischen Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGHs rückwirkend bis 1996 rechtswidrig, mit deutschem Steuerrecht unvereinbar und somit ungültig, werden aber trotzdem vom Finanzamt Neubrandenburg bei Millionen Veranlagungen deutscher Renten zur Einkommensteuer unter Missachtung der vorgenannten rechtskonformen EuGH-Urteile und der damit verbundenen obligatorischen Bindungswirkung, bis zum heutigen Tage nur von diesem Finanzamt – eines von insgesamt 640 deutschen Finanzämtern – unter Anwendung eines strafrechtlichen Steuererhebungsverfahrens nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags zum Inhalt hat, den Betroffenen Rentnern aufgezwungen und die illegalen Steuerforderungen mittels ebenfalls rechtswidrigen erpresserischen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Renten- und Bankkontenpfändungen rücksichtslos durchgesetzt mit folgenschweren negativen finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen – mehrheitlich hilfsbedürftigen und kranken alten Menschen, die ihrer niedrigen Renten und geltendem deutschen Steuerrecht zufolge, als STEUERFREI gelten.
Weitere Einzelheiten würden den Rahmen dieser E-Mail bei weitem sprengen. Sie sind jedoch sorgfältig analysiert und dokumentiert verfügbar auf unserem Webportal www.riaweltweit.com.
RIA WELTWEIT ersucht mit dieser offiziellen Eingabe den EuGH, aufgrund der Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGHs, bei deren absolut rechtswidriger Verneinung durch das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA, die Einhalteng verfassungskonformer deutscher Rechtsnormen und Steuergesetze mit Nachdruck dem Finanzamt aufzuerlegen gemäß der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG, um damit den staatsrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gerecht zu werden, was in den vergangenen 25 Jahren nicht gegeben war und rigoros vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg in Abrede gestellt und abgelehnt wurde.
RIA WELTWEIT und Millionen Bezieher deutscher Renten würden es begrüßen, wenn der EuGH dazu beitragen könnte, diesem absolut rechtswidrigen und strafrechtlichen Treiben des ostdeutschen Finanzamtes Neubrandenburg RiA ein Ende zu setzen.
Gerne hören wir von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer
Anwalt für Steuer- und Strafrecht – OStA a.D.
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