Perfektes Verbrechen eines ostdeutschen Zentral-Finanzamts für Rentensteuer aufgedeckt. Seit 2005 strafrechtliche Steuererhebung bis € 2.500/Jahr auf Millionen mehrheitlich dem Gesetz nach STEUERFREIE Minirenten nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
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 vom 21.03.2022 an
 
​Europäischer Gerichtshof EuGH


​Absender​​
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RIA WELTWEIT
Erwin Sommer - Anwalt für Steuer- und Strafrecht - OStA a.D.
Rechtshilfe in Steuersachen
Email: info@riaweltweit.com
Website: www.riaweltweit.com


Betreff: Rechtswidrige Veranlagung deutscher Renten zur Einkommensteuer mittels Verneinung der obligatorischen Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGHs

RIA WELTWEIT klagt an:
Rechtswidrige Veranlagung deutscher Renten zur Einkommensteuer mittels Versagung des Grundfreibetrags in Millionen Fällen durch das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA durch Verneinung der obligatorischen Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGHs.

Nachstehend die betreffenden Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofs EuGH:
EuGH Slg. 1996, I-3089
Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG ist gemeinschaftsrechtswidrig.

EuGH 12.06.2003 – C-234/01
Die Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags führt zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Diskriminierung, die der Gerichtshof im Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Ascher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 49) abgelehnt habe.

Veröffentlichung des Bundesministeriums der Justiz:
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs.1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.

Begründung:
Millionen Steuerbescheide des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg sind aufgrund der obligatorischen Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGHs rückwirkend bis 1996 rechtswidrig, mit deutschem Steuerrecht unvereinbar und somit ungültig, werden aber trotzdem vom Finanzamt Neubrandenburg bei Millionen Veranlagungen deutscher Renten zur Einkommensteuer unter Missachtung der vorgenannten rechtskonformen EuGH-Urteile und der damit verbundenen obligatorischen Bindungswirkung, bis zum heutigen Tage nur von diesem Finanzamt – eines von insgesamt 640 deutschen Finanzämtern – unter Anwendung eines strafrechtlichen Steuererhebungsverfahrens nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der die rechtswidrige Versagung des Grundfreibetrags zum Inhalt hat, den Betroffenen Rentnern aufgezwungen und die illegalen Steuerforderungen mittels ebenfalls rechtswidrigen erpresserischen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Renten- und Bankkontenpfändungen rücksichtslos durchgesetzt mit folgenschweren negativen finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen – mehrheitlich hilfsbedürftigen und kranken alten Menschen, die ihrer niedrigen Renten und geltendem deutschen Steuerrecht zufolge, als STEUERFREI gelten.

Weitere Einzelheiten würden den Rahmen dieser E-Mail bei weitem sprengen. Sie sind jedoch sorgfältig analysiert und dokumentiert verfügbar auf unserem Webportal www.riaweltweit.com.

RIA WELTWEIT ersucht mit dieser offiziellen Eingabe den EuGH, aufgrund der Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGHs, bei deren absolut rechtswidriger Verneinung durch das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg RiA, die Einhalteng verfassungskonformer deutscher Rechtsnormen und Steuergesetze mit Nachdruck dem Finanzamt aufzuerlegen gemäß der zentralen Tarifvorschrift § 32a EStG, um damit den staatsrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gerecht zu werden, was in den vergangenen 25 Jahren nicht gegeben war und rigoros vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg in Abrede gestellt und abgelehnt wurde. 

RIA WELTWEIT und Millionen Bezieher deutscher Renten würden es begrüßen, wenn der EuGH dazu beitragen könnte, diesem absolut rechtswidrigen und strafrechtlichen Treiben des ostdeutschen Finanzamtes Neubrandenburg RiA ein Ende zu setzen.

Gerne hören wir von Ihnen.
​

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer
Anwalt für Steuer- und Strafrecht – OStA a.D.

.

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​


​
Stellungnahme des EuGH

vom 23.03.2022
​

RE: Verneinung der obligatorischen Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGH durch ein ostdeutsches Finanzamt Extern
Posteingang Presseinfo-DE <Presseinfo-DE@curia.europa.eu> Mi., 23. März, 17:29 (vor 22 Stunden)
an mich
Sehr geehrter Herr Sommer,
 
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.
 
Leider können wir Ihnen in dieser Angelegenheit direkt nicht weiterhelfen.
 
Der Gerichtshof der Europäischen Union kann nicht auf Antrag von Bürgern hin Anordnungen gegenüber nationalen Behörden wie einem Finanzamt erlassen.
 
Der Gerichtshof der Europäischen Union (einschließlich des Gerichts der Europäischen Union) hat keine Zuständigkeit für Klagen einzelner Bürger gegen einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dessen Behörden, gegen Unternehmen oder andere Bürger.
 
Für solche Klagen sind vielmehr die nationalen Gerichte zuständig. Stellt sich in einem solchen Verfahren eine unionsrechtliche Frage, so kann und muss ggfs. das befasste nationale Gericht eines EU-Mitgliedstaats den Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Auslegung oder Gültigkeit der relevanten unionsrechtlichen Regelung ersuchen. Den Fall selbst hat jedoch das nationale Gericht zu entscheiden, unter Berücksichtigung der Antwort des Gerichtshofs.
 
Vor dem Gericht der Europäischen Union kann man zwar auch als Bürger Klage erheben, allerdings nur gegen die Einrichtungen der EU selbst, also etwa gegen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament oder der Europäischen Rat.
 
Bürger haben zudem die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die Europäische Kommission zu wenden, wenn sie der Meinung sind, dass ein Mitgliedstaat gegen das Unionsrecht verstößt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
 
Gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Mitgliedstaat gegen Unionsrecht verstößt, kann sie gegen ihn eine Vertragsverletzungsklage beim Gerichtshof erheben.
 
Für allgemeine Auskünfte zur Europäischen Union sowie für die Vermittlung von Beratung zum Unionsrecht können Sie sich auch an Europe Direct wenden: http://europa.eu/contact/index_en.htm. Die gebührenfreie Rufnummer lautet: 00 800 6 7 8 9 10 11.
 
Bitte beachten Sie auch, dass der Gerichtshof der Europäischen Union, an den Sie sich gewandt haben, ausschließlich für Fragen des Unionsrechts zuständig ist.
 
Er ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dort können Bürger Beschwerde gegen einen Staat, der der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten ist, wegen Verletzung von Menschenrechten einreichen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Hartmut Ost 
 
Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation   
 
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxembourg
curia.europa.eu
Hartmut Ost - Pressereferent | Ana-Maria Krestel - Assistentin
Tél : +352 4303 3255 | +352 4303 3645
Email : hartmut.ost@curia.europa.eu | ana-maria.krestel@curia.europa.eu      
 
-----Original Message-----
From: site_curia@ec.europa.eu <site_curia@ec.europa.eu>
Sent: lundi 21 mars 2022 08:31
To: DataProtectionOfficer <DataProtectionOfficer@curia.europa.eu>
Subject: Verneinung der obligatorischen Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGH durch ein ostdeutsches Finanzamt
Importance: High

​

Bild

Roland Mertens <info@riaweltweit.com> 24.03.2022
an hartmut.ost; Presseinfo-DE

z. Hd. Herrn Ost

RE: Verneinung der obligatorischen Bindungswirkung von Grundsatzurteilen des EuGH durch ein ostdeutsches Finanzamt - Ihr Schreiben vom 23.03.2022

Sehr geehrter Herr Ost,

vielen Dank für Ihre schnelle, aber vor allem sehr informative Stellungnahme.

Eine Frage zu diesem Thema ist jedoch noch offen und unbeantwortet. Wir und Millionen betroffener, mehrheitlich hilfsbedürftiger und kranker alter Menschen würden es sehr begrüßen, wenn der EuGH zu dieser alles entscheidenden und folgenschweren Frage Stellung nehmen könnte. Diese Frage, für die es sowohl in der EU als auch in der Bundesrepublik Deutschland keine Antwort gibt - weder von der Legislative noch von der Exekutive:

Wie lassen sich diese millionenfachen, im Wesentlichen speziell nur von einer einzigen und erstaunlicherweise ostdeutschen Finanzbehörde bewusst und vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Vergehen trotz der Bindungswirkung von Urteilen und Beschlüssen des EuGH, BVerfG, BFH, BGH und des deutschen Bundestages ahnden und zu einem Ende bringen??? Die deutschen Gerichte und Strafvollzugsbehörden sind dazu seit 25 Jahren nicht in der Lage. 

Haben Sie, sehr geehrter Herr Ost, darauf eine Antwort?

Unsere Website wurde gerade wieder in dieser Hinsicht überarbeitet und aktualisiert. Schauen Sie bitte noch einmal rein.


Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sommer


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