Finanzamt Neubrandenburg - Millionen Steuerbescheide nach § 50 EStG sind lt. EuGH/BVerfG Urteilen mit Gesetzeskraft ungültig. Daraus resultierend: Beihilfe zum Betrug § 27 StGB und Datenmissbrauch der DRV - aufgedeckt und dokumentiert von
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​Email an FIU
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Financial Intelligent Unit


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an

Anti-Geldwäsche Einheit der Bundesregierung - die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - auch bekannt unter dem Namen Financial Intelligent Unit FIU
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Betreff: Strafrechtliche Vergehen im Milliarden-€uro-Bereich ostdeutscher Finanzbehörden

Email von Roland Mertens <info@riaweltweit.com> 20.12.2022

an poststelle.hza-berlin; Finanzamt; Bcc: sc-stuttgart.gzd; Bcc: zertifizierung.gzd; Bcc: poststelle.hza-berlin; Bcc: poststelle.hza-ff; Bcc: poststelle.hza-bremen; Bcc: museum; Bcc: dib3.gzd; Bcc: poststelle.hza-hamburg; Bcc: poststelle.hza-braunschweig; Bcc: poststelle.gzd; Bcc: bk-tr.gzd; Bcc: sc-saarbruecken.gzd; Bcc: sc-dresden.gzd; Bcc: poststelle.hza-dresden; Bcc: sc-rostock.gzd; Bcc: bk-hal.gzd; Bcc: bk-ki.gzd; Bcc: poststelle.hza-erfurt; und Bcc an Mitarbeiter des FA NBB: Jana; Bcc: vst-sb.31; Bcc: vost-bez.43; Bcc: vst.749; Bcc: VST-KO; Bcc: VST-SB.29; Bcc: vst.718; Bcc: vst-sb.32; Bcc: vst-sb.21; Bcc: VST-KO; Bcc: hsgl-ria.01; Bcc: vst.953; Bcc: vst.956; Bcc: VST-SB; Bcc: rb.27; Bcc: rb.26; Bcc: vst.739; 

Betreff: Email an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) - Strafrechtliche Vergehen im Milliarden-€uro-Bereich ostdeutscher Finanzbehörden

Sehr geehrte Damen und Herren,

als sogenannter Whistleblower/Hinweisgeber möchten wir Sie über millionenfache und rückwirkend bis 2005 reichende strafrechtliche Vergehen im Milliarden-€uro-Bereich ostdeutscher Finanzbehörden informieren aufgrund § 179 AO – Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts, die den nachstehenden Rechtsvergehen entsprechen:

Rechtsbeugung § 339 StGB des § 32a EStG, rechtswidrige Steuererhebung § 129 AO durch vorsätzliche Versagung des Existenzminimums/gesetzlich jedem Einkommensteuer-pflichtigen vom Staat garantierten steuerlichen Grundfreibetrags mittels fiktiver zu versteuernder Einkommen zvE, rechtswidrige Anwendung von EuGH und BVerfG verbotener beschränkter Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG – Versagung des Existenzminimums/Grundfreibetrags,  Ablehnung der Vorgaben von § 173 AO - Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden, Nichtigkeit des Verwaltungsakts § 125, 129, 173 AO und § 139 BGB, die gemäß StGB zu den nachstehenden, millionenfachen strafrechtlichen Vergehen geführt haben – zivilrechtlich bei Einzelfällen - strafrechtlich in Millionen Fällen:

Betrug § 263 StGB, Rechtsbeugung § 339 StGB, Nötigung § 240 StGB, arglistige Täuschung § 123 Abs. 1 BGB und Missbrauch der Amtsgewalt § 302 StGB, Behördenwillkür §§ 12, 13, 14, 15, 17, 18, 22, 23 StGB.
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Weitere Einzelheiten und Beweise sind verfügbar auf unserem extra für diesen Zweck erstellten Webportals
www.riaweltweit.com 
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Wir bitten um eine kurze Empfangsbestätigung dieser Eingabe/Anzeige.

In der Hoffnung auf schnellstmögliches Eingreifen Ihrer Behörde unter Zugrundelegung des gerade erst vom Bundestag ratifizierten Schutzgesetzes für Whistleblower/Hinweisgeber, erwarten wir und mit uns Millionen von den rechtswidrigen Maßnahmen der ostdeutschen Finanzbehörden betroffenen Personen eine diesbezügliche Stellungnahme zur weltweit einsehbaren Veröffentlichung auf unserem Webportal.

Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Mertens
Vorsitzender

RIA WELTWEIT
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Einkommensteuer Rechtshilfe

www.riaweltweit.com



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