Anti-Geldwäsche Einheit der Bundesregierung - die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - auch bekannt unter dem Namen Financial Intelligent Unit FIU
Betreff: Strafrechtliche Vergehen im Milliarden-€uro-Bereich ostdeutscher Finanzbehörden
Email von Roland Mertens <info@riaweltweit.com> 20.12.2022
Betreff: Email an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) - Strafrechtliche Vergehen im Milliarden-€uro-Bereich ostdeutscher Finanzbehörden
Sehr geehrte Damen und Herren,
als sogenannter Whistleblower/Hinweisgeber möchten wir Sie über millionenfache und rückwirkend bis 2005 reichende strafrechtliche Vergehen im Milliarden-€uro-Bereich ostdeutscher Finanzbehörden informieren aufgrund § 179 AO – Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts, die den nachstehenden Rechtsvergehen entsprechen:
Rechtsbeugung § 339 StGB des § 32a EStG, rechtswidrige Steuererhebung § 129 AO durch vorsätzliche Versagung des Existenzminimums/gesetzlich jedem Einkommensteuer-pflichtigen vom Staat garantierten steuerlichen Grundfreibetrags mittels fiktiver zu versteuernder Einkommen zvE, rechtswidrige Anwendung von EuGH und BVerfG verbotener beschränkter Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG – Versagung des Existenzminimums/Grundfreibetrags, Ablehnung der Vorgaben von § 173 AO - Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden, Nichtigkeit des Verwaltungsakts § 125, 129, 173 AO und § 139 BGB, die gemäß StGB zu den nachstehenden, millionenfachen strafrechtlichen Vergehen geführt haben – zivilrechtlich bei Einzelfällen - strafrechtlich in Millionen Fällen:
Betrug § 263 StGB, Rechtsbeugung § 339 StGB, Nötigung § 240 StGB, arglistige Täuschung § 123 Abs. 1 BGB und Missbrauch der Amtsgewalt § 302 StGB, Behördenwillkür §§ 12, 13, 14, 15, 17, 18, 22, 23 StGB. Weitere Einzelheiten und Beweise sind verfügbar auf unserem extra für diesen Zweck erstellten Webportals www.riaweltweit.com Wir bitten um eine kurze Empfangsbestätigung dieser Eingabe/Anzeige.
In der Hoffnung auf schnellstmögliches Eingreifen Ihrer Behörde unter Zugrundelegung des gerade erst vom Bundestag ratifizierten Schutzgesetzes für Whistleblower/Hinweisgeber, erwarten wir und mit uns Millionen von den rechtswidrigen Maßnahmen der ostdeutschen Finanzbehörden betroffenen Personen eine diesbezügliche Stellungnahme zur weltweit einsehbaren Veröffentlichung auf unserem Webportal.
Gerne hören wir von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen Roland Mertens Vorsitzender