Finanzamt Neubrandenburg - Millionen Steuerbescheide nach § 50 EStG sind lt. EuGH/BVerfG Urteilen mit Gesetzeskraft ungültig. Daraus resultierend: Beihilfe zum Betrug § 27 StGB und Datenmissbrauch der DRV - aufgedeckt und dokumentiert von
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Finanzministerium von
Mecklenburg-Vorpommern
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Betreff: AZ.: S1300-RIAOO-2021/001-017 - Schreiben vom 18. Nov. 2022 an einen unseerer Mandanten

z. Hd. Frau Kamrath-Rügen


Sehr geehrte Frau Kamrath-Rügen,

im Rahmen eines Rechtshilfemandats wurde uns eine Kopie Ihres Schreibens vom 18. Nov. 2022 übersandt.

Auf die Einzelheiten möchten wir hier nicht eingehen, da diese, wenn auch mit sehr zweifelhaften Argumenten, bereits behandelt wurden.

Besonders aufgefallen ist uns jedoch folgende Passage: 
​Die Inhalte der RIA WELTWEIT Webseite helfen Ihnen nicht, da diese falsch sind.


Eine sehr gewagte Aussage, die, wenn Sie von Ihnen näher begründet werden könnte, wir zum Anlass nehmen werden, unsere Website umgehend zu berichtigen oder evtl. sogar zu deaktivieren und im Internet zu löschen.

Die wichtigsten der von uns kritisch hinterfragten und angeprangerten Punkte sind:

1, Die Versagung des ESt-Grundfreibetrags. die gemäß verfassungskonformer Rechtnormen, Steuergesetze und höchstrichterlicher Grundsatzurteile bereits 1996 vom EuGH und später von BVerfG, BGH, BFH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags als rechtswidrig erklärt und verboten wurde.

2. Die Nichtanwendung der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a bei der steuerlichen Veranlagung von Millionen Renten, deren Bezieher ihren Wohnsitz im Ausland haben.

3. Die aus Punkt 2 resultierende Steuerbemessungsgrundlage, die nicht auf dem in jedem Steuerbescheid explizit ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen (zvE) beruht, sondern auf einem zweiten, um ein Vielfaches erhöhten fiktiven zvE.

4. Die gesetzwidrige Steuererhebung im Milliardenbereich, die im Monatsbericht 04/2019 des BMF detailliert vom BMF amtlich und öffentlich bestätigt wird.
​

5. Die Zurückweisung von Steuerermittlungen nach den Vorgaben des BMF und dessen ESt-Rechners.

Wir und Millionen Rentner*innen weltweit wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie als Repräsentanten des Finanzministeriums von MV uns aufklären könnten, welche der auf unserer Webseite aufgelisteten Punkte Ihrer Ansicht nach falsch sind und wie sie sach- und fachgerecht zu berichtigen sind.

Gerne hören wir von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Mertens
Vorsitzender
​RIA WELTWEIT




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Einkommensteuer Rechtshilfe

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