Ein vermeintlich über dem Gesetz stehendes ostdeutsches Finanzamt mit "Sonderrechten" erhebt Wuchersteuer in millionen Fällen auf steuerfreie Minirenten - ein schändliches Verbrechen ungeahnten Ausmaßes an den Ärmsten der Armen
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Von <info@riaweltweit.com>
18. Juli 2022

an Finanzamt; ria@finanzamt-neubrandenburg.de

z. Hd. Herrn Dr. Gruel – persönlich
 
Betreff: Versteuerung deutscher Renten durch das FA NBB

Sehr geehrter Herr Dr. Gruel,

 
lassen Sie uns mit offenen Karten spielen.
 
Uns ist die Tragik des Problems wohl bekannt. Zurückzuführen ist das auf eine vor Jahren vermutlich wahrheitsgemäße Aussage von Herrn Schult - Zimmer S 304 - in einem amtlichen Schreiben an RIA WELTWEIT, in dem er ausführte, dass im FA NBB nicht bekannt ist, dass die Versagung des Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 Satz 2 im Jahre 1996 vom EuGH und später von BVerfG, BFH, BGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags als rechtswidrig erklärt wurde und deren Anwendung somit nicht zulässig ist.
 
Die Steuererhebung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 auf deutsche Renten, deren Bezieher ihren Wohnsitz im Ausland haben, wurde jedoch bereits seit vielen Jahren - gehen wir mal davon aus - wahrscheinlich aus Unkenntnis vom FA NBB praktiziert. Millionen Steuerbescheide wurden inzwischen in alle Welt verschickt, die zu entsprechenden illegalen Einkommensteuer-Einnahmen in nicht unerheblichem Maße geführt haben, so dass es für eine Wende hin zur EStG-Grundformel EGF § 32a EStG nicht mehr möglich war und wenn, dann nur mit riesigen finanziellen Folgen für Ihr Haus.
 
Hier unser Vorschlag, wie Sie, wenn auch mit einigen Blessuren, dem Dilemma entgehen können. 
 
1. Ab sofort versteuert das Finanzamt Neubrandenburg RiA deutsche Renten, deren Bezieher ihren Wohnsitz im Ausland haben, nur noch nach der EStG-Formel EGF § 32a EStG.
 
2. Den Auslandsrentnern, die gegen die Bescheide des FA NBB Einspruch erhoben haben, sagen Sie die Änderung der Bescheide nach § 173 AO und der EStG-Grundformel EGF § 32a zu und stellen schnellstmögliche Steuerrückerstattungen in Aussicht.
 
3. Allen anderen Rentnerinnen und Rentnern weltweit - die große Mehrheit -, die sich bisher nicht gemeldet und immer brav ihre - wenn auch viel zu hohen Steuern - bezahlt haben, sagen Sie lediglich eine Umstellung der Steuerveranlagung nach EGF § 32a EStG zu. Diese Leute werden sich sicherlich mangels steuerrechtlicher Kenntnisse darüber freuen und das FA NBB in höchsten Tönen loben.
 
4. RIA WELTWEIT wird sein Webportal im Internet löschen und die inzwischen erfolgten Strafanzeigen bis hin zum BKA und der Generalbundesanwaltschaft zurückziehen, sofern das überhaupt noch möglich ist.
 
Versuchen Sie, Finanzminister Dr. Geue von dieser Kompromisslösung zu überzeugen, was nach so vielen Jahren dann endlich zur verfassungs- und steuerrechtlichen Arbeitsweise des FA NBB und nicht zuletzt auch des FM von M-V führen wird. Denn wie bisher weiterzumachen, ist keine Option, die letztendlich nicht nur dem FM Dr. Geue seinen Job kosten und ernsthafte, nicht zu unterschätzende strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen wird.
 
Bitte geben Sie uns kurz Bescheid, ob dieser Kompromiss - so oder so ähnlich - von Ihnen in Erwägung gezogen werden könnte. Wir werden dann sofort unsere Aktivitäten herunterfahren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die schriftlich zugesagte Steuerrückerstattung unter der Steuernummer 070/430/12600 für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe von € 1.656,-- umgehend vorgenommen wird.
 
Gerne hören wir von Ihnen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mertens
Vorsitzender

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