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Eingabe an das Bundesverfassungsgericht
vom 6. Januar 2023
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts,
hiermit machen wir von unserem Recht Gebrauch, insbesondere aufgrund des gerade vom Bundestag ratifizierten neuen Gesetzes zur Eindämmung von Finanzkriminalität, das Bundesverfassungsgericht über ein rückwirkend bis 2005 inzwischen im Milliardenbereich angekommenes strafrechtliches Vergehen deutscher Finanzbehörden in Kenntnis zu setzen, von dem auch unsere Mitarbeiter – nur einige wenige von Millionen – mit zweistelligen Tausend €uro illegaler Steuerforderungen des ostdeutschen FA NBB - betroffenen sind.
Die ostdeutsche Steuerbehörde Finanzamt Neubrandenburg erstellt rückwirkend seit 2005 ungültige Steuerbescheide - §§ 125 und 129 AO sowie § 139 BGB - bis zu € 2.500/Jahr (Steuersatz 25 %) für Millionen mehrheitlich dem Gesetz nach STEUERFREIE Renten durch rechtswidrige Versagung des vom Gesetz her jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierten Einkommensteuer-Grundfreibetrags zur Sicherung des notwendigen Existenzminimums in Höhe von +/- € 10.000 je nach Veranlagungsjahr.
Der Grundfreibetrag wird nicht - wie schon der Name sagt - und wie es in den verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen vorgesehen ist - als Steuerfreibetrag behandelt, sondern als fiktives, nicht vorhandenes Einkommen angesehen und dem auf jedem Steuerbescheid ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen zvE hinzugerechnet und voll versteuert, um damit absolut rechtswidrig um ein Vielfaches höhere Einkommensteuer zu „erwirtschaften“, als nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und Steuergesetzen zulässig ist.
Ein strafrechtliches/kriminelles Vergehen ungeahnten Ausmaßes im totalen Widerspruch zu Grundsatzentscheidungen von BVerfG und EuGH.
Seit Jahren von betroffenen Steuerzahlern/Rentner* innen in aller Welt und von RIA WELTWEIT zu einer fundierten und gesetzesunterlegten Stellungnahme aufgefordert, ziehen es die involvierten Finanzbehörden von Mecklenburg-Vorpommern und in erster Linie das FA NBB vor, Stillschweigen zu wahren, obwohl dieses Steuererhebungsverfahren, das die rechtswidrige Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags zum Inhalt hat, von BVerfG, EuGH und dem Bundestag, aber auch von anderen höchstrichterlichen Gremien als rechtswidrig erklärt wurde.
Unzählige Strafanzeigen von Beziehern einer deutschen Rente aus aller Welt wurden von den zuständigen Justizbehörden in Mecklenburg-Vorpommern immer gebetsmühlenartig mit dem gleichlautenden Text zurückgewiesen wie folgt:
Offizielles amtliches Schreiben – nur eines von wer weiß wie vielen - der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vom 23.08.2021 - Staatsanwalt Oerters - Aktenzeichen 850 UJs 7714/21:
Den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen. Ein Ermittlungsverfahren leitet die Staatsanwaltschaft nur dann ein, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer verfolgbaren Straftat vorliegen (§ 152 StPO). Das ist hier nicht der Fall.
Ein perfektes Verbrechen - schwerste rechts- und gesetzeswidrige sprich vorsätzlich betrügerische Steuererhebung in Millionen Fällen sind für die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - Staatsanwalt Oerters, aber auch für die Generalstaatsanwaltschaft Rostock - Oberstaatsanwältin Klein, keine verfolgbaren Straftaten, die einen Grund ergeben, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten.
Daraus ergibt sich eindeutig, dass sowohl das FA NBB als auch die StA NBB die Entscheidungen sowohl des BVerfG als auch des EuGH trotz der allgemeinen Bindungswirkung von höchstrichterlichen Instanzen ignoriert und sogar in amtlichen Schreiben des FA NBB als falsch und nicht rechtkräftig deklariert.
Bindungswirkung von Gerichtsurteilen: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und entfalten mitunter sogar Gesetzeskraft, Art. 31 BVerfGG.
Um dieses äußerst komplizierte und normalerweise undurchsichtige System nachvollziehen und besser verstehen zu können, ist der Besuch des ausschließlich für diesen Zweck erstellten Webportals anzuraten – www.riaweltweit.com, auf dem der Inhalt dieser Eingabe an das BVerfG veröffentlicht wird, um all die Millionen betroffenen Bezieher einer deutschen Rente in aller Welt zu informieren.
Begründung:
Urteil 2002 BVerfG: Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss dem Steuerpflichtigen so viel verbleiben, wie es zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts bedarf unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) - Existenzminimum; BVerfG-Beschluss vom 25.9.1992 2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91, BVerfGE 87, 153; BFH-Urteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, Rz 115).
Die in mehreren Beschlüssen des BVerfG und vom EuGH 1996 EuGH Slg. 1996, I-3089 sowie BStBL 2003, 859 RZ. 48: EuGH-Urteil in BStBl II 2003, 859 Rz. 48) als rechtswidrig deklarierte steuerliche Veranlagung von Auslandsrentnern mittels Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags – wird in mehreren amtlichen Schreiben des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg als falsch deklariert - auch detailliert dokumentiert im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen BMF 04/2019, was hiermit dem BVerfG zur Kenntnis gegeben wird.
Millionen Bezieher einer deutschen Rente und auch RIA WELTWEIT fordern unmissverständlich von den zuständigen Behörden die Versteuerung ihrer deutschen Renten nach deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen mit der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a – nicht mehr und nicht weniger.
Gesetze müssen ultimativ eingehalten und befolgt werden – auch von den ostddeutschen Finanz- und Justizbehörden des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
Das ist jedoch rückwirkend seit 1996 nicht der Fall.
Mit dieser Eingabe an das BVerfG möchten wir dazu beitragen, dass in Deutschland wieder Recht und Gesetz den Stellenwert erhält, der von verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und Gesetzen vorgegeben wird.
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