DBR 50
Das neue Rentensteuer-Betrugsmanöver des FA RiA
Die neue Doppelbesteuerungsregelung des
Das neue Rentensteuer-Betrugsmanöver des FA RiA
Die neue Doppelbesteuerungsregelung des
RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht
Ermittlungsagentur für Rentensteuerbetrug
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
100 %ige Erhöhung der Rentensteuer
durch das Finanzamt RiA
Das FA RiA hat ein sehr effizientes neues Steuererhebungsverfahren erfunden - das DBR 50 nach EStG § 50. Nach diesem neuen Verfahren ist das FA RiA in der Lage, seine Steuereinnahmen um 100 % aufzustocken, in dem den Steuer-pflichtigen sprich Rentnern jeweils 2 Steuernummern zugewiesen werden.
RIA WELTWEIT bearbeitet gerade einen solchen aktuellen Fall.
Inzwischen mehrmals auf die Doppelbesteuerung angesprochen, gibt das FA RiA - Frau Lakner - ausweichende und nicht nachvollziehbare Antworten wie: Es könnte die Möglichkeit von Bedeutung sein, dass ......
Zum Thema selbst keine Bezugnahme, so dass der Verdacht nahe liegt, dass das FA RiA völlig die Kontrolle über die rechtswidrigen Steuererhebungen verloren hat.
Nach den Vorgaben des deutschen Steuerrechts anhand einer Rente/Monat von € 1.500,--
Jahressteuer nach EStG § 32a
€ 0,00
.
Jahressteuer nach EStG § 32a
€ 0,00
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Nach den Vorgaben des FA RiA anhand einer Rente/Monat von € 1.500,--
Einkommensteuerforderung nach dem vom EuGH verbotenen
EStG § 50 Abs. 1 Satz 2
wie vom FA RiA seit 2005 angewendet
Jahressteuer
bis zu € 2.200,--
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Einkommensteuerforderung nach dem vom EuGH verbotenen
EStG § 50 Abs. 1 Satz 2
wie vom FA RiA seit 2005 angewendet
Jahressteuer
bis zu € 2.200,--
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Nach den Vorgaben des FA RiA und einer Rente/Monat von € 1.500,--
Einkommensteuerforderung
nach der neuen, gerade erst eingeführten rechtswidrigen und mafiösen Doppelbesteuerungs-Regelung DBR 50 des FA RiA
Jahressteuer bis zu € 4.400,--
oder € 366,67 /Monat
.
Aber das ist noch nicht alles
Einkommensteuerforderung
nach der neuen, gerade erst eingeführten rechtswidrigen und mafiösen Doppelbesteuerungs-Regelung DBR 50 des FA RiA
Jahressteuer bis zu € 4.400,--
oder € 366,67 /Monat
.
Aber das ist noch nicht alles
Folgt man den Ausführungen auf der amtlichen Website des FA RiA, nachdem seit 2010 alle Renten beschränkt steuerpflichtig sind und somit gemäss den Vorgaben des FA RiA nach EStG § 50 Abs. 1 Satz 2 besteuert werden müssen, das heisst alle 25 Millionen deutsche Renten, dann ergibt das, hochgerechnet auf 15 Jahre - grob geschätzt - zusätzliche Steuereinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich von vielfach kranken und hilfsbedürftigen Senioren, die mehrheitlich - ihrer kleinen Renten zufolge - nach deutschem Steuerrecht STEUERFREI sind.
Gratulation Dr. Gruel
Das würde für Sie sicherlich eine gewaltige Gehaltserhöhung und Verleihung des Bundesverdienstkreuzes bedeuten
Amtsleiter des FA RiA
Oder vielleicht doch VICE VERSA???
Oder vielleicht doch VICE VERSA???