Seite 6
BMF +++
Bundesministerium der Finanzen
Im feinsten Poesie-Sprachgebrauch des Bundesministeriums der Finanzen BMF ist eine gesetzwidrige Steuererhebung im Milliardenbereich eine
bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung
eines ostdeutschen Finanzamts.
Laut Monatsbericht 04/2019 des BMF -
Vereinfachte Veranlagung von Rentnern im Ausland -
.
siehe Seite 4 - wurde dieser rechtswidrige Prozess vor Jahren initiiert von den Finanzverwaltungen der 16 Bundesländer, geleitet vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und
"eng begleitet" sprich sanktioniert vom BMF -
ein Pilotprojekt der 16 Bundesländer,
.
im totalen Widerspruch zu verfassungskonformen Grundnormen und Steuergesetzen, die Steuereinnahmen der Länder zu Lasten von meistensteils dem Gesetz nach steuerfreien Klein-Rentner*innen"etwas" - rückwirkend bis 2005 - um ein paar Milliarden €uro - anzuheben und
- Originalzitat des BMF in dessen Monatsbericht -
.
Die Erkenntnisse des Finanzamts Neubrandenburg zu nutzen, auch in anderen Bundesländern Anhaltspunkt für die weitere Ausgestaltung von bürgerfreundlichen Verfahren zur Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern mit Wohnsitz im Inland zu sein.
Ein herausragendes Beispiel, wie des deutschen Steuerrechts unkundige und mehrheitlich hilfsbedürftige alte Menschen von unseren "Staatsdienern" regelrecht verarscht, rücksichtslos über den Tisch gezogen und abgezockt werden durch die Versagung der in Grundgesetz/Verfassung verankerten Steuererleichterungen wie Grund- und Rentenfreibetrag.
.
Was die an diesem Prozess beteiligten Parteien seinerzeit wahrscheinlich nicht gewußt hatten:
Die Versagung des Grundfreibetrags und weiterer Steuererleichterungen wurden bereits 1996 vom EuGH und später vom BVerfG und anderen höchsten Gerichtsinstanzen als rechtswidrig erklärt und verboten.
Und was hat sich trotz fortwährender Hinweise, Eingaben, Anfragen und Strafanzeigen in der Zwischenzeit in dieser Sache getan?
Null Komma Nix!
.
Steuerbetrug im Milliardenbereich,
gemäß Monatsbericht 04/2019 des BMF in Behördensprache formuliert
"bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung"
des ostdeutschen
.
Steuerbetrug im Milliardenbereich aufgrund rechtswidriger Veranlagung von Millionen Auslandsrentern zur Einkommen-steuer nach dem ungeschriebenen Gesetz - beschränkt steuerpflichtig – kein Grundfreibetrag - durch Versagung des Grundfreibetrags und fiktiver zu versteuernder Einkommen – verboten 1996 vom EuGH und 2003 vom BVerfG und anderen höchstinstanzlichen Gerichten und dem Petitions-ausschuss des Deutschen Bundestags – nach wie vor absolut rechtswidrig angewendet in Millionen Fällen vom ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg RiA.
Das Finanzamt Neubrandenburg RiA ist gemäß BMF-Monatsbericht 04/2019 des Steuerbetrugs im Milliardenbereich überführt,
"eng begleitet vom BMF",
was die zuständigen Justizbehörden bisher nicht im Geringsten gestört hat.
Die Versagung des Grundfreibetrags durch strafrechtlich manipulierte, fiktive zu versteuernde Einkommen (zvE)
.
Das Ergebnis ist immer das gleiche.
.
Gemäß verfassungskonformer Rechtsnormen und geltender Steuergesetze, die vom ostdeutschen Finanzamt Neubranden-burg permanent seit Jahrzehnten missachtet und gebrochen werden, wie § 88, 90, 129, 125, 173 AO und § 139 BGB, müssen alle Millionen Steuerbescheide von Beziehern einer deutschen Rente mit Wohnsitz im Ausland aufgehoben, gemäß § 32a EStG berichtigt und/oder neu erstellt werden mit der Maßgabe, dass die rückwirkend seit 1996 illegal eingenommenen Steuerbeträge sowohl des FA NBB als auch aller anderen bundesweit involvierten Finanzämter erstattet werden müssen. Und warum?
Weil die Versagung des Grundfreibetrags durch strafrechtlich manipulierte, fiktive zu versteuernde Einkommen 1996 vom EuGH und 2002 vom BVerfG verboten wurde.
So etwas hat es in der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nicht gegeben.
Eindeutig ein Fall für die
Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof
Die Finanzminister der 16 Bundesländer, die die milliardenschwere Beute unter sich aufteilen, werden sich "freuen", wenn sie die "Früchte" der
"bürgerfreundlich ausgeprägten Serviceorientierung"
in Form von immensen Steuerrückerstattungen wieder herausrücken müssen.
Auszug aus dem Monatsbericht des BMF 04/2019
Besteuerung von Millionen sogenannten Auslandsrentnern - eine Initiative der Steuerverwaltungen der Länder
Geleitet wurde der Prozess vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. Das BMF hat ihn eng begleitet.
Anmerkung von RIA WELTWEIT:
Was in diesem Bericht dokumentiert ist, stellt alles bisher Dagewesene in den Schatten.
Monatsbericht des BMF 04/2019
im Original verfügbar auf der SONDERSEITE dieses Webportals.
Dieser Bericht ist eine eindeutige Bestätigung des
Bundesministeriums der Finanzen BMF
dass das ostdeutsche NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg als ausführendes Organ letztendlich verantwortlich ist für
Steuerbetrug im Milliardenbereich
in Behördensprache formuliert
"bürgerfreundlich ausgeprägte Serviceorientierung"
detalliert dokumentiert auf jedem der vom FA NBB rückwirkend bis 2005 ausgestellten Millionen Steuerbescheide. Das vom FA NBB verwendetete Steuererhebungsverfahren der beschränkten Steuerpflicht mit § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit fiktiven, um ein Vielfaches zu hohen zu versteuernden Einkommen (zvE), ist seit 1996 verboten von EuGH und 2003 vom BVerfG und anderen höchstrangigen Gerichtsinstanzen wie BGH, BFH, dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags und diversen Finanzgerichten.
Wie erst jetzt bekannt wurde, ist dieser äußerst aufschlussreiche Bericht des BMF aus unerklärlichen Gründen online nicht mehr verfügbar. Er wurde wahrscheinlich vom BMF aus nachvoll-ziehbaren Gründen stillschweigend zurückgezogen, nachdem man durch immer größer werdenden öffentlichen Druck eingesehen hat, dass man sich damit unmissverständlich selbst ans Messer liefert.
Internet-Fehlermeldung:
Auf Ihre Datei konnte nicht zugegriffen werden. Möglicherweise wurde sie verschoben, bearbeitet oder gelöscht. ERR_FILE_NOT_FOUND
Die Datei ist jedoch nach wie vor verfügbar und für die Öffentlichkeit einsehbar auf diesem Webportal.
Gesetzeswidrige strafrechtliche
des ostdeutschen
Millionen deutsche, dem Gesetz nach STEUERFREIE Kleinrenten, werden mit einer hohen fiktiven Sondersteuer belegt nach dem Motto:
beschränkt steuerpflichtig - kein Grundfreibetrag.
Diese Steuervorschrift war bis 1995 gesetzlich festgeschrieben, wurde jedoch 1996 als rechtswidrig erklärt und verboten von EuGH und später von BVerfG, BGH, BFH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags, was nach Aussagen eines Beamten des FA NBB dort als nicht bekannt vorgegeben wurde und somit bis in alle Ewigkeit nicht im Ermessen des FA NBB liegt.
Das Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern unter Finanzminister Dr. Geue und die Leitung des Finanzamts Dr. Gruel und Sven Völchert, die für die äußerst befremdlichen und selbst für Steuerexperten nicht nachvollziehbaren Praktiken des ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamts RiA - Rentner im Ausland - verantwortlich zeichnen in Form von § 129 Satz 1 AO "Offenbare Unrichtigkeiten (grobe Fehler) beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheids)", oh sorry - für "Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass von Millionen Verwaltungsakten", müssen sich aufgrund von unwiderlegbaren Fakten im Gegensatz zur meistenteils unverständlichen und verharm-losenden Behördensprache/Beamtensprache die nicht gerade schmeichelhaften Titel in deutscher Umgangssprache gefallen lassen:
Finanzminister Dr. Geue Amtsleiter Dr. Gruel
Und wie äußern sich diese hochrangigen "Staatsdiener" zu den schwerwiegenden und unglaublich folgenschweren Anschuldigungen?
Das heißt - sie sind sich ihrer rückwirkend bis 2005 in die Milliarden €uro gehenden strafrechtlichen Vergehen voll bewußt.
Und solche Gestalten laufen immer noch frei herum und befinden sich nach wie vor in Amt und Würden.
OStAin Klein der Generalstaatsanwaltschaft Rostock bezeichnet in einem amtlichen Schreiben den Steuerbetrug im Milliardenbereich als persönliche Interpretation, die keinen Grund ergibt, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einzuleiten trotz erdrückender faktengestützter Beweislast.
Wann endlich wird diesen Blendern, Lügnern und Betrügern ihr schmutziges Handwerk gelegt, mehrheitlich hilfsbedürftigen und vielfach kranken alten Menschen ihre dem Gesetz nach steuerfreien Renten mit hohen Steuern zu belegen und mit brutalen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rücksichtslos mit Renten- und Kontopfändungen einzutreiben?
Details weiter unten auf dieser Seite
Ultimative Rechtsvorschrift
der höchstrangigen deutschen Steuerbehörde
Bundesministerium der Finanzen BMF
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.
Es geht um den gesetzlich jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierten steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a EStG, der, wie der Name schon sagt, der Teil des Einkommens ist, der nicht mit Steuern belastet werden darf; jedoch von diesem ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamt absolut rechtswidrig Millionen Rentnerinnen und Rentners rückwirkend bis 2005 versagt wird.
und dessen "sonderbare" Steuererhebungspraxis in Form
einer nach Aussagen des BMF
"bürgerfreundlich ausgeprägten Serviceorientierung"
oder, was der Realität an nächsten kommt,
Steuerbetrug im Milliardenbereich
das perfekte Verbrechen - genial inszeniert
640 deutsche Finanzämter versteuern ca. 21 Millionen deutsche Renten nach dem elementaren Grundgesetz des EStG-Tarifs § 32a - auch Steuergrundgesetz genannt.
Das ostdeutsche NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg versteuert Millionen deutsche Renten im totalen und somit rechtswidrigen Widerspruch zum "Einkommensteuer-Grundgesetz" § 32a EStG.
Inszeniert vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und begleitet vom BMF
Ein rechtswidriges sprich betrügerisches Verfahren zur Erhebung von Einkommensteuer auf deutsche Renten - perfekt, weil vorsätzlich chaotisch und extrem kompliziert in Behördendeutsch konstruiert wie das gesamte EStG, so dass es von niemanden verstanden und nachvollzogen werden kann. Selbst Finanz- und Steuerexperten fehlt der Durchblick, so dass es seit mehr als 25 Jahren "sehr erfolgreich" von ostdeutschen Finanzbehörden angewandt werden konnte und auch heute noch angewendet wird, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden.
Was von den Verantwortlichen seit mehr als 25 Jahren sehr erfolgreich als absolut rechtskonform propagiert und dargestellt werden konnte und auch derzeit nach wie vor propagiert wird:
Dieses äußerst obskure Steuererhebungsverfahren der beschränkten Steuerpflicht und § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit auf jedem Steuerbescheid nicht ein, sondern zwei ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen, wovon das zweite, nach dem die Steuer festgesetzt wird, jeweils um ein Vielfaches höher war, als nach deutschen Rechtsnormen zulässig ist, wurde bereits 1996 vom EuGH und später vom BVerfG und anderen höchstrichterlichen Instanzen bis hin zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages als rechtswidrig erklärt und verboten.
Zwei unterschiedliche zu versteuernde Einkommen (zvE) auf Millionen Steuerbescheiden - ein reales und ein fiktives, um ein Vielfaches erhöhtes, nicht vorhandenes zvE - mit manipulierten, für Nicht-Steuerexperten nicht erkennbaren, äußerst folgenschweren Verfahrensfehlern und Gesetzesbrüchen versehen, des mit fragwürdigen Sondervollmachten ausgestatteten und im "ostwärts" orientierten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ansässigen NUR-RENTEN-Finanzamts Neubrandenburg - kritisch hinterfragt von fachkompetenten Insidern wegen Nichtanwendung des elementaren Grundgesetzes des EStG - dem ultimativen Steuertarifs EStG § 32a von BMJ, BFJ und BMF.
Darüber hinaus auch im Widerspruch zu den Vorschriften von
AO - Abgabenordnung §§ 88, 90, 125, 129, 173
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch § 139
StGB - Strafgesetzbuch §§ 339, 263, 240, 302
BMJ - Bundesministerium der Justiz
BFJ - Bundesamt für Justiz
BMF - Bundesministerium der Finanzen
Das ostdeutsche NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg verschickt inzwischen sogar Steuerbescheide an wissentlich Monate zuvor verstorbene Rentner.
Das FA NBB scheut sich nicht, Steuerbescheide an Tote zu versenden, obwohl im FA bekannt war, dass der Rentner bereits Monate zuvor verstorben war.
An diesen inzwischen verstorbenen 80-jährigen, schwerbehinderten, pflegebedürftigen, dem Gesetz nach steuerfreien Kleinrentner wurden zu seinen Lebzeiten 21 Pfändungsankündigungen und -drohungen versandt.
Doch - es geht noch schlimmer.
Authentischer Kommentar
Nur einer von vielen
Frau Habermann - Zimmer S206 - hat meinem verstorbenen Vater einen mit Verfahrensfehlern gespickten Steuerbescheid übersandt, obwohl sie schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass mein Vater bereits Monate zuvor verstorben war.
vom ostdeutschen
.
Was muss eigentlich noch passieren, bis diesen Blendern, Lügnern und Betrügern ihr schmutziges Handwerk gelegt wird???
Betreff: Das perfekte Verbrechen - Steuerbetrug im Milliardenbereich
Absender: <info@riaweltweit.com> 14.10.2022
an poststelle-5300@fv.nrw.de
z. Hd. Herrn Oberfinanzpräsident Brommund
Sehr geehrter Herr Brommund,
ein Fall für die Steuerfahndung - für eine westdeutsche Steuerfahndung, da die zuständige Steuerfahndung des Landes Mecklenburg-Vorpommern jegliche Stellungnahme zu Anzeigen, die dieses Thema betreffen, aus verständlichen Gründen rigoros zurückweist.
Details zu diesem brisanten Thema bitten wir unserem Webportal zu entnehmen - https://www.riaweltweit.com/
Gerne hören wir von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Mertens
Vorsitzender
RIA WELTWEIT
im Milliardenbereich
Abgabenordnung (AO)
§ 208 Steuerfahndung
Aufgabe der Steuerfahndung ist
1. die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
2. die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,
3. die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.
Steuerbetrug im Milliardenbereich
Das perfekte Verbrechen
Nur nebenbei bemerkt:
Manuela Schwesig - Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern - war vor ihrer politischen Karriere Steuerfahnderin.
Die ostdeutsche Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unter der in heftiger Kritik stehenden Ministerpräsidentin Schwesig und das mit "Sondervollmachten" ausgestattete
im permanenten Widerspruch zu
.
für das die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, der die Steuerhoheit obliegt, voll verantwortlich zeichnet, mit Ministerpräsidentin Schwesig und Finanzminister Dr. Geue, aber auch wegen stillschweigender Duldung durch das Justizministerium mit Justizministerin Bernhardt und GenStAin Busse und schließlich als Exekutive die Amtsleitung des Finanzamts Neubrandenburg Dr. Gruel und Sven Völchert.
MP Schwesig FM Dr. Geue JM Bernhardt GenStAin Busse
Alle Millionen seit 2005 vom FA NBB erstellten Steuerbescheide sind wegen mannigfaltiger Verfahrensfehler gemäß § 139 BGB nichtig wegen bewusst und vorsätzlich eingebrachter "Offenbarer Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid)" nach § 129 Satz 1 AO - fiktives zu versteuerndes Einkommen - und müssen gemäß § 129 Satz 2 AO berichtigt werden mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen einschl. der unvermeidlichen obligatorischen Steuerrückvergütungen (Tax Returns) - ein Unterfangen, das allen Verantwortlichen wohl einiges Kopfzerbrechen bereiten wird, denn schließlich geht es hier nicht um Kleingeld.
.
Amtliches Schreiben vom 30.09.2019 an
RIA WELTWEIT:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
RIA WELTWEIT:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.

Frei nach George Orwell, dem britischen Erfolgsautor:
Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden.
Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden.
Das ultimative Basis-Grundgesetz des deutschen Einkommen-steuergesetzes ist der Einkommensteuertarif des § 32a EStG, wie von BMJ und BMF vorgegeben, vom ostdeutschen Finanzamt Neubrandenburg bei der Veranlagung von Millionen deutschen Renten jedoch bewusst und vorsätzlich ausser Acht gelassen wird.
Normalisierung des Absurden
Das sagt der Gesetzgeber:
Bei den Einnahmen trägt das Finanzamt die Beweislast, bei den Ausgaben der Steuerpflichtige
(§§ 88 und 90 AO)
Abgabenordnung (AO)
§ 88 Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
Abgabenordnung (AO)
§ 89 Beratung, Auskunft
(1) Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
Abgabenordnung (AO)
§ 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
(1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben.
Das ostdeutsche Finanzamt Neubrandenburg handhabt diese §§ absolut entgegengesetzt im Widerspruch zu §§ 88, 89, 90, 91, 92, 125, 129, 130, 131, 132, und 173 AO sowie § 139 BGB.
Zum Beispiel wird die Beweislast hinsichtlich der beschränkten Steuerpflicht mit dem Nachweis ausländischer Einkünfte und der sich dann ergebenden Versagung des Grundfreibetrags nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG immer dem Steuerpflichtigen aufgebürdet, obwohl sie gemäß §§ 88 und 90 AO vom FA NBB erbracht werden muss, was bisher bei der Erstellung von Millionen Steuerbescheiden durch das FA NBB nie der Fall war.
Somit ist das FA NBB, deutschen Rechtsnormen zufolge, überhaupt nicht befugt, Renten beschränkt steuerpflichtig zu veranlagen, sondern ausschließlich unbeschränkt steuerpflichtig nach § 32a EStG.
Gemäß § 129 AO Satz 1 und § 139 BGB sind alle Millionen Steuerbescheide des FA NBB demzufolge im Ganzen nichtig und müssen gemäß § 129 Satz 2 AO berichtigt werden.
Was ist zu tun?
und um dem Einspruch Nachdruck zu verleihen
Rechtsbeugung, Betrug, Erpressung,Nötigung/arglistige Täuschung und Amtsmissbrauch
bei der nächstliegenden Polizeiwache, Staatsanwaltschaft oder bei der Internetwache eines Polizeipräsidiums erstatten unter Hinweis auf die detalliert dokumentierten Fakten und unwiderlegbaren Beweise auf der Website www.riaweltweit.com - https://www.riaweltweit.com/
Darüber hinaus wählt das FA NBB immer und ausschließlich die ungünstigsten Umstände für die Betroffenen, niemals die günstigsten, wiederum im totalen Widerspruch zu § 88 AO - ebenfalls ein klassischer Rechts- und Gesetzesbruch.
Nur am Rande bemerkt: Dass man seinerzeit für das NUR-RENTEN-Finanzamt als Standort die ostdeutsche Kleinstadtt Neubrandenburg im "ostwärts" orientierten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gewählt hatte, war kein Zufall. NBB war zu DDR-Zeiten eine Hochburg der STASI mit mehr als 1000 Mitarbeitern und Agenten, die nach der Wende in diesem FA ein neues Betätigungsfeld gefunden hatten, wo auch heute noch mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist.
Das auf jedem Steuerbescheid explizit ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) - wie schon der Name sagt, verkörpert die ultimative Steuerbemessungsgrundlage, für die man Steuern bezahlen muß. Nicht jedoch beim ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg RiA. Dort wurde und wird auch heute noch in Millionen Fällen rückwirkend bis 2005 absolut rechtswidrig die Einkommensteuer von einem um ein Vielfaches erhöhten, fiktiven zu versteuernden Einkommen zvE ermittelt. Dieser fiktive Betrag, der nichts, aber auch gar nichts mehr mit dem ursprünglichen, realen zvE gemein hat, ist das Ergebnis einer betrügerischen Manipulation des zvE durch das FA NBB.
Alle Millionen seit 2005 vom FA NBB erstellten Steuerbescheide weisen "Offenbare Unrichtigkeiten" nach § 129 Satz 1 auf und sind gemäß § 129 Satz 2 AO zu berichtigen, was vom FA NBB seit jeher wegen der sogenannten Bestandskräftigkeit kategorisch abgelehnt wird, obwohl sowohl im § 129 AO als auch in den dieses Thema behandelnden §§ 125 und 173 absolut nichts ausgewiesen ist. Darüber hinaus sind nach § 139 BGB all diese Steuerbescheide wegen Teilnichtigkeit im Ganzen nichtig und besitzen somit keine Rechtskraft.
Das sind nur 3 Fakten-Beispiele zum Thema
Normalisierung des Absurden
durch das ostdeutsche
Absolut unschlagbarer
für § 129 Satz 1 AO - "Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts" (Steuerbescheid), die gemäß § 129 Satz 2 AO auch im Sinne von § 173 und § 125 AO zu berichtigen sind, was vom seit vielen Jahren in heftiger Kritik stehenden ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg seit 2005 im Widerspruch zu verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen immer wieder absolut rechtswidrig aufs Neue abgelehnt wird, obwohl all die Millionen Steuerbescheide gemäß § 139 BGB teilweise nichtig und somit im Ganzen nichtig sind.
Unzählige andere Anwendungspraktiken des FA NBB, die im totalen Widerspruch zu deutschen Steuerrechtsnormen stehen, stellen das unter Beweis.
Angesichts der vorgenannten Szenarien und aufgrund weiteren mannigfaltigen Beweismaterials bis hin zu obligatorischen, auch für das FA NBB ultimativ bindenden Grundsatzurteilen von BVerfG, EuGH und dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags ist eindeutig bewiesen,
dass alle seit 2005 vom FA NBB ausgestellten Steuerbescheide ungültig sind.
RIA WELTWEIT
im totalen Widerspruch zu den äußerst fragwürdig anmutenden, "besonderen" Steuererhebungspraktiken des ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamts Neubrandenburg, die wir - RIA WELTWEIT - einmal kritisch hinterfragt haben mit einem nicht für möglich gehaltenen, schockierenden Ergebnis.
Der Fall Johann Kaiser
Ein Fall von Millionen
Kritisch hinterfragt vom RIA WELTWEIT Gründer und Ersteller dieses Webportals Johann Kaiser, dem das FA NBB 2014 rückwirkend bis 2007 trotz seiner dem Gesetz nach steuerfreien kleinen Rente von seinerzeit € 648 - man höre und staune - 19 Steuerbescheide für 13 Jahre ins Haus schickte mit einer Gesamtforderung einschl. Säumniszuschlägen und Zinsen von € 17.192,--, die mit monatlichen Rentenkürzungen ab 2016 mit insgesamt € 3.000,-- zwangsvollstreckt wurden.
vom ostdeutschen
Nach jahrelangen heftigen Auseinandersetzungen mit dem FA NBB konnte Herr Kaiser schließlich 2019 die Steuerfreiheit rückwirkend bis 2007 durchsetzen und die Rückerstattung der absolut rechtswidrigen Rentenkürzung seit 2016 von insgesamt € 3.000 erwirken, wovon dann € 1.350 sofort erstattet wurden, die verbleibenden ebenfalls zur Rückerstattung in einem amtlichen Schreiben zugesagten € 1.650 lehnt das FA NBB jedoch wegen der sogenannten Bestandskräftigkeit kategorisch ab, was ebenfalls gegen deutsche Steuerrechtsnormen verstößt und nicht zulässig ist, was das FA NBB jedoch nicht im Geringsten stört.
.
Normalisierung des Absurden

Das FA NBB versteuert vorsätzlich und rechtswidrig Millionen deutsche Renten nach dem von BVerfG und EuGH verbotenen Teil des EStG mit § 50, d.h. ohne Gewährung des Grundfreibetrags, um damit um ein Vielfaches höhere Einkommensteuer zu "erwirtschaften", als nach deutschen Rechtsnormen zulässig ist.
Dieser verbotene Teil des EStG ist integriert im rechtskonformen sprich gültigen Teil des deutschen EStG mit § 32a, der die ohne Ausnahme jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierte Gewährung des Grundfreibetrags enthält.
Dieser verbotene Teil des EStG ist integriert im rechtskonformen sprich gültigen Teil des deutschen EStG mit § 32a, der die ohne Ausnahme jedem Steuerpflichtigen vom Staat garantierte Gewährung des Grundfreibetrags enthält.
Die Mitarbeiter des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg behandeln Millionen von ihnen zur Einkommensteuer veranlagten Bezieher einer deutschen Rente wie dumme, senile und demente Trottel, denen man jeden Blödsinn vorsetzen kann und die alles, was aus der ehemaligen STASI-Hochburg Neubrandenburg kommt, stillschweigend und kommentarlos als gottgegeben hinnehmen.
SORRY, aber aus den sehr oft bis zu 15 und mehr Seiten langen chaotischen Schriftsätzen und Belehrungen des FA NBB in unverständlicher Beamtensprache ist eindeutig zu diagnosti-zieren, dass man es bei den Bediensteten des FA NBB mit Patienten zu tun hat, die an der immer mehr um sich greifenden zivilisatorischen Porzellankrankheit leiden, denn das heißt unweigerlich:
Zum besseren Verständnis:
Porzellankrank sind Leute, die nicht mehr alle Tassen im Schrank haben.
(Ironie Ende)
Dann schreiben Sie uns.
info@riaweltweit.com
Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.
Keine Sorge, unsere Rechtshilfe ist im Rahmen unseres
Pro-bono-Mandats kostenlos.
.
ALLE Millionen seit 2005 von diesem ostdeutschen, mit äußerst fragwürdigen Sondervollmachten ausgestatteten NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg RiA (Rentner im Ausland) erstellten Steuerbescheide stehen im krassen Widerspruch zu den deutschen verfassungskonformen Steuerrechtsnormen und entfalten somit rückwirkend bis 2005 keinerlei Rechtsfolgen, d.h. sie sind zweifelsfrei ungültig und unwirksam. Eigentlich ein zivilrechtlicher Vorgang, jedoch, da bewußt und vorsätzlich in Millionen Fällen erstellt, strafrechtlicher Natur.
Ein milliardenschweres Verbrechen an mehrheitlich hilfsbedürftigen alten Menschen
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen -
eine ostdeutsche Finanzbehörde im "östlich orientierten" Bundesland Mecklenburg-Vorpommern betrügt bewusst und vorsätzlich Millionen Bezieher einer deutschen Rente weltweit.
Für deutsche Behörden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene sind selbst milliardenschere Betrügereien, falsche Rechtsanwendungen und Gesetzesbrüche absolut in Ordnung, solange sie von staatlichen Stellen ausgeführt werden, wie nachstehend von 2 ostdeutschen Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern amtlich bestätigt wird.
Amtliches Schreiben der ostdeutschen Generalstaatsanwaltschaft Rostock vom 02.08.2022 - Frau OStAin Klein - Aktenzeichen 2 Js 13/22 - Strafanzeige von RIA WELTWEIT vom 05.07.2022
Mit Verfügung vom 27.07.2022 habe ich mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat gemäß § 152 Abs. 2 StPO von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.
Das deckt sich mit den offiziellen Verlautbarungen vom 23.08.2021 von Staatsanwalt Oerters der ostdeutschen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - Original Zitat:
Darauf, ob Verwaltungsangehörige das Recht richtig oder falsch anwenden, kommt es nicht an.
.
Die unzutreffende Rechtsanwendung durch Verwaltungsangehörige an sich ist nicht strafbar.
Dazu passend:
Amtliches Schreiben vom 30.09.2019 an
RIA WELTWEIT:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
RIA WELTWEIT:
Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
Millionen betroffene Bezieher einer deutschen Rente sind diesem perfekt ausgeklügelten, inzwischen milliardenschweren Steuerverbrechen hilflos ausgeliefert mangels detaillierter Kenntnisse der deutschen Steuer- und Strafgesetze, was von den nachweisbar kriminell veranlagten Bediensteten des Finanzamts Neubrandenburg RiA schamlos ausgenutzt wird.
Und so geht's:
Einkommen plus Steuerfreibeträge
anstatt minus Freibeträge.
Diesen Betrügern ihr schmutziges Handwerk zu legen sollte oberstes Gebot für alle Verantwortlichen sein.
RIA WELTWEIT
und hunderte kompetente Mitarbeiter weltweit arbeiten daran.
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
Das heisst auf gut Deutsch:
Einkommen/Rente minus Steuerfreibeträge
ergibt den Betrag, für den man Steuern bezahlen muss.
1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen
zuzüglich
+/- € 1o.ooo,-- Steuerfreibeträge
je nach Veranlagungsjahr
wie auf allen Millionen Steuerbescheiden explizit ausgewiesen und unmissverständlich bestätigt ist.
Das FA NBB beschuldigt sich praktisch selbst mit jedem der Millionen Steuerbescheide
der rechtswidrigen, strafrechtlichen Steuerermittlung
nach
Nicht nur betrügerisch dreist und unverschämt,
sondern dumm und dämlich obendrein.
Jeder blamiert sich so gut wie er kann.
Milliardenschweres Verbrechen aufgedeckt
Was bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt war:
ALLE Millionen seit 2005 vom ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg RiA ausgestellten Steuerbescheide sind falsch und somit unwirksam.
Abgabenordnung (AO)
§ 124 Wirksamkeit des Verwaltungsakts (Steuerbescheid)
(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
Alle Steuerbescheide des FA NBB enthalten nach § 129 AO Satz 1 "Offenbare Unrichtigkeiten" in Form des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit der Versagung des Grundfreibetrags, sowie fiktive, um ein Vielfaches erhöhte zu versteuernde Einkommen (zvE). Sie sind somit gemäß § 139 BGB nichtig und nach § 124 AO unwirksam mit der Maßgabe, dass sie
gemäß § 129 Satz 2 AO zu berichtigen sind
nach dem ultimativen Einkommensteuertarif § 32a EStG.
Die "Gottväter" der ostdeutschen
FIKTIVSTEUER-MAFIA
voll verantwortlich für Millionen vorsätzlich falsch ausgestellte Steuerbescheide
Das ostdeutsche
ist schwerster strafrechtlicher Vergehen überführt - strafrechtlich/kriminell, weil bewusst und vorsätzlich in Millionen Fällen seit vielen Jahren.
Und wie geht diese rechtswidrige Steuererhebung vonstatten?
Indem mehrheitlich steuerfreie Renten absolut rechtswidrig um ein Vielfaches erhöht werden und dann nach diesen erhöhten fiktiven Beträgen die Steuer ermittelt wird, die dann nicht mehr Einkommensteuer heißt, sondern FIKTIV-Steuer, was eindeutig den nachstehenden Rechtswidrigkeiten entspricht:
Offenbare Unrichtigkeiten (Fehler) beim Erlass eines Verwaltungsakts (Steuerbescheid) in Millionen Fällen - AO § 129, § 125 und § 173
Betrug - StGB § 263
Missbrauch der Amtsgewalt - StGB § 302
Rechtsbeugung - StGB § 339
Vorsätzliche arglistige Täuschung - BGB § 123 Abs. 1
Teilnichtigkeit/Vollnichtigkeit von Steuerbescheiden - BGB § 139
RIA WELTWEIT
Internationale Online-Kanzlei für Steuerrecht
deckt auf:
Rechtswidrige Erhebung einer 20 % FIKTIVSTEUER nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG des ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamts Neubrandenburg RiA auf Millionen dem Gesetz nach steuerfreie Niedrigrenten im totalen Widerspruch zum Grundtarif des EStG § 32a und im Rahmen der allgemeinen Bindungswirkung auch für das ostdeutsche FA NBB ultimativ bindendem Einkommensteuer-Ermittlungsmodell des BMF - der höchstrangigen deutschen Steuerbehörde.
Dass diese fiktive Steuererhebung, welche die Versagung des Grundfreibetrags zum Inhalt hat, bereits 1996/2003 vom EuGH und 2002 vom BVerfG als rechtswidrig erklärt und verboten wurde, ist für das FA NBB nicht relevant. Im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern unter der bekanntlich "ostwärts" orientierten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sieht man das nicht so eng, obwohl es sich hier eindeutig um kriminelle Vergehen handelt, da sie bewusst und vorsätzlich in Millionen Fällen vorgenommen wurden.
für Bezieher einer deutschen Rente weltweit
aufgrund der vorgenannten Fakten
aufgrund der vorgenannten Fakten
Alle Millionen Steuerbescheide
des ostdeutschen
entfalten rückwirkend bis 2005 keine Rechtsfolgen.
.
Sie sind dem Gesetz nach ungültig
wegen der Anwendung fiktiver zu versteuernder Einkommen (zvE) und Versagung des allen Steuerpflichtigen vom Staat garantierten Grundfreibetrags nach § 129 Satz 1 AO - Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts -
die gemäß § 129 Satz 2 AO zu berichtigen sind.

Das auf jedem Steuerbescheid explizit ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) bleibt bei der Versteuerung Millionen deutscher Renten durch das ostdeutsche FA NBB unberücksichtigt, was - wenn bewußt und vorsätzlich vollzogen - im Sinne des StGB strafrechtlicher Natur ist und entsprechend geahndet werden muss.
§ 125 - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts
.
§ 129 Offembare Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts
§ 173 AO - Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden
.
§ 139 BGB - Unwirksamkeit von Steuerbescheiden
Offenbare Unrichtigkeiten nach § 129 Satz 1 und 2 AO sowie §§ 125/173 AO und § 139 BGB bei der Steuerfestsetzung Millionen dem Gesetz nach steuerfreien Einkommen des ostdeutschen NUR-RENTEN-Finanzamts Neubrandenburg RiA
Die Veranlagung deutscher Renten zur bisher unbekannten Fiktivsteuer durch das ostdeutsche NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg RiA basiert seit Jahrzehnten auf
Rechtsbeugung, Lügen, Betrug, Nötigung/arglistiger Täuschung, Unterschlagung und Amtsmissbrauch,
was in der deutschen Öffentlichkeit unbekannt ist und von den involvierten Behörden als Geheimnis gehütet wird, um keine schlafenden Hunde zu wecken, denn sonst würde der unermessliche Schwindel auffliegen; schließlich lassen sich mit diesem "wunderschönen" fiktiven Steuerererhebungsverfahren, das mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar ist, um ein Vielfaches höhere Steuern "einfahren", als nach deutschen Rechtsnormen zulässig ist.
Alle rückwirkend bis 2005 von diesem ostdeutschen Finanzamt erstellten Millionen fiktiven Steuerbescheide sind wegen Teilnichtigkeit gemäß § 139 BGB im Ganzen ungültig aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten nach § 129 Satz 1 AO in Form von fiktiven zu versteuernden Einkommen (zvE).
Diese offenbaren Unrichtigkeiten sind gemäß § 129 Satz 2 AO sowie verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen auf der Grundlage des zentralen Einkommensteuertarifs § 32a EStG vom FA NBB entsprechend zu berichtigen -
mit folgenschweren Konsequenzen und horrenden TAX RETURNS -
was vom FA NBB jedoch seit Jahren rigoros zurückgewiesen wird ungeachtet höchstrichterlicher, im Rahmen der allgemeinen Bindungswirkung auch für das FA NBB ultimativ bindenden Vorgaben von BVerfG und EuGH.
erhebt rückwirkend bis 2005
FIKTIVSTEUER
auf
Millionen steuerfreie Kleinrenten
im Widerspruch zu EuGH/BVerfG/BFH/BMJ/BMF/Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags/FG MV/FG Düsseldorf und Grundtarif EStG § 32a.
Ein Verbrechen ungeahnten Ausmaßes im Milliardenbereich, verübt an mehrheitlich hilfsbedürftigen, kranken, 70, 80 und 90 Jahre alten Menschen
mit
STEUERFREIEN MINIRENTEN
Ultimative Rechtsvorschrift
der höchstrangigen deutschen Steuerbehörde
Bundesministerium der Finanzen BMF
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)). Dieser Betrag wird rechnerisch im Einkommensteuertarif beim zu versteuernden Einkommen automatisch berücksichtigt.
Dieser gesetzlich manifestierte Grundfreibetrag wird Millionen dem Gesetz nach steuerfreien Rentnerinnen und Rentnern vom Bundesland MV und NUR-RENTEN-Finanzamt Neubrandenburg seit Jahrzehnten vorenthalten und rigoros verweigert.
RIA WELTWEIT
Internationale Online-Agentur für Steuerrecht
zum Thema
STEUERFREIE
Mittel- und Kleinrenten
Dazu muss man wissen:
Der steuerpflichtige Anteil einer Rente, der niedriger ist als der Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres, ist STEUERFREI gemäß den ultimativen Rechtsvor-schriften des BMF, die Bestandteile sind der verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetze.
Die Steuererhebung dieses ostdeutschen FIKTIVSTEUER-Finanzamts basiert auf einem undurchsichtigen, rechtswidrigen Verfahren im totalen Widerspruch zu den ultimativen Rechtsvorschriften des BMF und Millionen dem Gesetz nach steuerfreien Renten.
Dieses Verfahren ergibt - egal wie man es dreht und wendet - immer einen Prozentsatz von
Zufall? Wohl kaum,
wenn die "ostwärts" orientierte MP Manuela Schwesig von MV und ihre Regierungsmannschaft die Finger mit im Spiel haben.
Ein perfekt ausgeklügeltes und im Chaos und undurchdring-lichen Dickicht des EStG gut verstecktes, für Unkundige nicht nachvollziehbares, absolut rechtwidriges Steuererhebungs-verfahren, mit dem man um ein Vielfaches höhere Steuern einfahren kann, als nach deutschen Rechtsnormen zulässig ist.
Darüber, das es sich hierbei um Straftatbestände des Betrugs, der Rechtsbeugung, der Nötigung/arglistige Täuschung und des Amtsmissbrauchs handelt, ist im Bundesland MV - auch inzwischen bekannt als DDR 2.0 - nicht von Belang und wird von den Mitarbeitern des FA NBB einfach ignoriert. Die dortigen Justizbehörden geben bedingungslos ihren Segen dazu.
Im ostdeutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern unter MP Manuela Schwesig sieht man das alles nicht so eng.
Diese Frage kann jeder für sich beantworten.
Dieses Webportal ist ein authentisches Produkt unserer sach- und fachkompetenten Korrespondenten aus aller Welt, die uneingeschränkt diesem Motto folgen:
mit der Grundregel:
Liegt das auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) wie eine Rente z.B. im Jahr 2022 unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro, ist man STEUERFREI.
Für andere Jahre gilt die gleiche Regel - nur mit etwas niedrigeren Werten.
Ist das zvE höher als der Grundfreibetrag, wird nur der den Grundfreibetrag übersteigende Betrag versteuert.
Diese für ausnahmslos alle Steuerpflichtigen ultimativ anwendbare Grundregel steht im krassen Widerspruch zu der von EuGH und BVerfG verbotenen Steuererhebung des ostdeutschen
das den Grundfreibetrag im Widerspruch zu allen verfassungskonformen Rechtsnormen und Steuergesetzen absolut rechtswidirg in Millionen Fällen voll versteuert.
.
RIA WELTWEIT
Internationale Online-Agentur für Steuerrecht.
folgt den mahnenden Worten des früheren Bundespräsidenten und ruft alle involvierten Institutionen zur Ordnung in Bezug auf
den ultimativen
Einkommensteuer Grundtarif
Das Fundament des Einkommensteuergesetzes
§ 32a Einkommensteuertarif
(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
In derVersion des ostdeutschen Finanzamts RiA lautet das jedoch
...... nach dem zu versteuernden Einkommen derzeit
plus € 10.347,--
(Grundfreibetrag)
Damit nimmt sich das FA NBB das Recht heraus,
dem Gesetz nach STEUERFREIE Renten, also solche, die niedriger als der Grundfreibetrag sind, rückwirkend bis 2005 fiktiv mit 20% zu versteuern -
wohlgemerkt STEUERFREIE Renten.
Weitere Details auf der Seite ZUR SACHE
Das ist schlicht und einfach
Rechtsbeugung, Betrug, Erpressung, Nötigung/arglistige Täuschung, Amtsmissbrauch.
.
Ungeheuerliche Aussage eines deutschen Staatsanwalts
StA Oerters der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg:
Darauf, ob Verwaltungsangehörige das Recht richtig oder falsch anwenden, kommt es nicht an. Die unzutreffende Rechts-anwendung durch Verwaltungsangehörige an sich ist nicht strafbar.
Das heisst gemäß Staatsanwaltschaft NBB:
Grünes Licht für die Falschanwendung deutschen Rechts durch das ostdeutsche
STEUERFREIE Renten nach den §§ des Strafgesetzbuches zu versteuern
Betrug § 263 StGB
Rechtsbeugung § 339 StGB
arglistige Täuschung § 146 Abs. 1 StGB
Nötigung § 240 StGB
Amtsmißbrauch § 302 StGB
durch offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines 'Verwaltungsakts gemäß § 125 und § 129 Satz 1 AO
.
die Grundlage für illegal "erwirtschaftete" Steuereinnahmen im Milliardenbereich.
.
Doch es geht noch schlimmer.
Und wie?
In dem diese illegalen Steuern dann mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Konto- und Rentenpfändungen mit hohen Verzugszinsen rücksichtslos eingezogen werden.
Das alles steht im krassen Widerspruch zu den ESt-Vorschriften des BMF und dessen ESt-Ermittlungsverfahren nach der zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a, wonach alle mittleren und kleinen Renten steuerfrei sind.
02. Sept. 2022
Die Finanzkriminalität des ostdeutschen Finanzamts RiA und seinen Mitarbeitern ist bei den von uns kontaktierten Strafverfolgungsbehörden inzwischen aktenkundig.
Finanzkriminalität schlagkräftig bekämpfen
Link zum Video mit der Stellungnahme des
Bundesfinanzministers Christian Lindner
Link zum Video mit der Stellungnahme des
Bundesfinanzministers Christian Lindner
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Geldwaesche-bekaempfen/voller-einsatz-gegen-finanzkriminalitaet.html
Brief an FM Lindner auf der übernächsten Seite
Auf Anraten und mit Unterstützung des Bundesfinanzministeriums haben wir Strafanzeige erstattet mit der Beweisführung unseres Webportals.
Der Grund:
Alle Millionen nach § 50 EStG erstellten Steuerbescheide des FA NBB RiA, die die Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags beinhalten, verstoßen explizit gegen mehrere Grundsatzurteile des EuGH.
Verstöße werden vom COE verfolgt und geahndet -
so auch die des Finanzamts RiA
Strafanzeige auf der nächsten Seite und weitere Details auf den Seiten Gerichtsurteile und EuGH-Urteile,
die vom FA NBB als nicht relevant angesehen und abgelehnt werden.
Man weiss genau, worum es geht -
um gestohlenes Geld im Milliardenbereich von Millionen Rentnern
durch Anwendung von EuGH und BVerfG verbotenen EStG-§§
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
und
Versagung des Grundfreibetrags
.
§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStG

§ 32a Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erhöht wird.
Das ist die von EuGH und BVerfG als rechtswidrig erklärte und somit untersagte Steuerbemessungs-Grundlage des
Im Klartext heißt das:
Verfassungskonformen Rechtsnormen und deutschen Steuergesetzen zufolge, ist der Grundfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen (zvE) sprich Rente ausnahmslos abzuziehen und darf somit nicht versteuert werden - daher auch der Name Grundfreibetrag, wird vom FA RiA absolut rechtswidrig und nachweislich in betrügerischer Absicht auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen und voll versteuert.
Das hört sich eigentlich nicht sonderlich spektakulär an, ist aber bei Anwendung in Millionen Fällen Finanzkriminalität vom Feinsten.
Auf diese Weise wurden in den letzten 26 Jahren und werden auch heute noch Millionen strafrechtlich manipulierte Steuerbescheide ausgestellt, an alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner in alle Welt verschickt und trotz ungezählten Widersprüchen rigoros zwangsvollstreckt mit ungeahnten Folgen für die Betroffenen.
Dass es hier nicht um Kleingeld geht, ist wohl nicht von der Hand zu weisen. Inzwischen bewegen sich die illegalen Steuereinnahmen des FA RiA im Milliarden-€uro-Bereich, was in der breiten Öffentlichkeit unbekannt ist und von den involvierten Institutionen aus nachvollziehbaren Gründen als nicht bekannt vorgegeben wird, um sich nicht selbst zu belasten und das ganze kriminelle Gebilde zum Einsturz zu bringen.
.
Und die zuständige ostdeutsche Justiz schaut weg.
.
an Millionen mehrheitlich hilfsbedürftigen alten Menschen mit steuerfreien Kleinrenten,
die aus Mangel an tiefergehenden Kenntnissen deutscher Steuergesetze diesem abscheulichen Gebahren ostdeutscher Finanzbehörden nichts entgegenzusetzen haben.
Groß angelegter, millionenfacher
Finanzkriminalität vom Allerfeinsten
nach dem rechtswidrigen Motto
.
beschränkt steuerpflichtig - kein Grundfreibetrag
gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG
.
im totalen Widerspruch
zu den verfassungskonformen Rechtsnormen des
Einkommensteuer-Grundtarifs § 32a EStG
So wurden seit 1996 und werden auch heute noch im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland Millionen steuerfreie Renten absolut rechtswidrig versteuert,
was in der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt ist und somit von den zuständigen ostdeutschen Justizbehörden stillschweigend unter den Tisch gekehrt werden kann.
.
und unschlagbar in dieser Disziplin - wie auch vom BMF mehrfach bestätigt wurde - ist die
Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern
unter der "ostwärts" orientierten, in heftiger Kritik stehenden Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
und das ebenfalls seit Jahren in heftiger Kritik stehende
weltweit bekannt für Inkompetenz
fernab jeglicher sittlicher Verantwortung und Berufsethos
Objektive Realität - demokratische Rechte - verfassungskonforme Rechtsnormen und Steuergesetze - Befolgung von Grundsatzurteilen des EuGH und BVerfG
- nein danke -
Diese Attribute sind für uns nicht relevant. Wir versteuern deutsche Renten nach Sondervorschriften und international anerkannten Grundsätzen. (Zitat FA NBB)
Anmerkung RIA WELTWEIT:
Um welche Sondervorschriften und Grundsätze es sich handelt, sagt das FA NBB nicht.

Frei nach George Orwell: Die Auslöschung objektiver Realität ist das Markenzeichen des Finanzamts Neubrandenburg, in dem Wahrheit zur Lüge und Lüge zur Wahrheit gemacht werden durch Normalisierung des Absurden.
Wie z.B. die Sondervorschrift der beschränkten Steuerpflicht § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, die die Versagung des Grundfreibetrags beinhaltet und die unbeschränkte Steuerpflicht mit der Besteuerung ausländischer Einkünfte.
Die neue GenStAin von Mecklenburg-Vorpommern Christine Busse, der ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn nachgesagt wird, wurde am 12.08.2022 von RIA WELTWEIT über die rechtswidrig/betrügerische Steuererhebung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG des Finanzamts Neubrandenburg mittels Millionen gesetzeswidrig manipulierter Steuerbescheide in Kenntnis gesetzt, gefolgt von einer Strafanzeige vom 25.08.2022 gegen die Amtsleitung Dr. Gruel / Sven Völchert und diverse, in letzter Zeit besonders negativ aufgefallene Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
Brandaktuelle Ermittlungen unserer Insider haben ergeben,
wer die milliardeschwere rechtswidrige Steuererhebung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG zu verantworten hat:
Die Bundesministerien der Justiz BMJ und der Finanzen BMF -
und wieder mal die in heftiger Kritik stehende, ostwärts orientierte Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern
Manuele Schwesig
mit ihrer Regierungsmannschaft
.
die nach der Wende eine neue Steuerquelle finden musste, da die Rentenkassen in der ehemaligen DDR komplett leer waren. Die Rentner im Ausland mit einer deutschen Rente hat man gezielt geplant und bewusst dazu verdammt, finanzielle Löcher zu stopfen. Nichts leichter als das, für ostdeutsche Politiker mit der Wahl einer ehemaligen DDR-Agentin in 2005 zur Bundeskanzlerin, in die Tat umzusetzen. In diesem Krimi gibt es keinen Zufall.
Die Rentner im Ausland mit einer deutschen Rente sind Opfer von ostdeutschen, skrupellosen, politischen Machenschaften ohne Widerspruch vom Rest in der BRD - Regierung. " Wenn's um's Geld geht, lernt man nicht nur die Politiker kennen " That's the Way it is.
Man weiss genau, worum es geht -
um gestohlenes Geld von Rentnern -
von westdeutschen Rentnerinnen und Rentnern
Und wie ging das "Löcherstopfen" vonstatten?
In dem Millionen mehrheitlich STEUERFREIE Kleinrenten von Auslandsrentnern mittels rechtswidrig sprich strafrechtlich manipulierten Steuerbescheiden - Versagung des steuerlichen Grundfreibetrags - des ostdeutschen Finanzamts RiA versteuert wurden und nach wie vor bis in alle Ewigkeit versteuert werden nach dem von EuGH und BVerfG verbotenem § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, der im totalen Widerspruch steht zum ultimativen Einkommensteuer-Grundtarif § 32a, dem einzig zulässigen Steuertarif für die Versteuerung von "sonstigen Einkünften" wie Renten.
Und die Bezieher höherer Renten, für die Steuern anfallen, werden dann bis zu € 2.000/Jahr höher zur Kasse gebeten, als nach deutschem Steuerrecht zulässig ist, - nein, nicht gebeten, sondern mit rücksichtslosen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Renten- und Kontopfändungen "sehr höflich" und "liebevoll" erpresst.
Recht und Gesetz wurden nach DDR-Muster ganz einfach in den Hintergrund gerückt und der einzig zulässige zentrale ESt-Grundtarif § 32a EStG wurde ausser Kraft gesetzt trotz der Vorgaben der europaweit bindenden EuGH-Urteile Slg. 1996, I-3089 und BStBL 2003, 859 RZ. 48.
Durch diese gravierenden Rechts- und Gesetzesbrüche der Ministerien wurde mit der Schaffung des FA NBB RiA Staatsdienern im "ostwärts" orientierten Bundesland Mecklen-burg-Vorpommern, die auch heute noch über kriminelles Gedankengut der ehemaligen DDR verfügen, der Weg geebnet zu diesem ungeheuerlichen Rentensteuerbetrug.
Zitat des BMF: Die Steuerverwaltungen der Länder haben dafür ein zentrales Finanzamt geschaffen – das Finanzamt Neubrandenburg (Rente im Ausland – RiA) in Mecklenburg-Vorpommern. Geleitet wurde der Prozess vom Finanz-ministerium Mecklenburg-Vorpommern. Das BMF hat ihn eng begleitet.
Einfach
Aha - also daher weht der Wind.
Die 16 Bundesländer sind die Initiatoren für den millardenschweren Rentensteuerbetrug.
Dass sich die Staatsdiener - deutsche Finanzbeamte - damit im höchsten Grade strafbar gemacht haben, ist den "Steuerexperten" wohl nicht in den Sinn gekommen.
Steuererhebung nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG im totalen Widerspruch zu den ultimativ bindenden Rechtsvorlagen der zentralen ESt-Tarifvorschrift § 32a EStG sowie Grundsatz-urteilen und Entscheidungen von EuGH, BVerfG, BFH, Bundestag, EG-Vertrag, Finanzgericht MV und Düsseldorf.
Dem Gesetz nach steuerfreie Kleinrenten werden mit hohen Steuern belegt. Deutsche Finanzbeamte arbeiten seit vielen Jahren "sehr erfolgreich" mit MAFIA-Methoden.
Die Beweislast ist erdrückend.
Ein besonders herausragendes Beispiel
Steuernummer 070/430/12600
Die dem Gesetz nach steuerfreie Rente des Initiators von RIA WELTWEIT in Höhe von monatlich € 800 wurde von diesem FA mit € 17.192 mittels 19 Steuerbescheiden für 13 Jahre rückwirkend bis 2007 absolut rechtswidrig versteuert und trotz mehrfacher Einsprüche rücksichtslos zwangsvollstreckt und gepfändet. Nach 5 Jahren heftigster Auseinandersetzungen mit dem FA wurde dem Rentner mit amtlichem Schreiben von 21.06.2019 die Steuerfreiheit bestätigt und die zwangsvollstreckten Beträge von insgesamt € 3.000 schriftlich zur Rückerstattung zugesagt. € 1.350 wurden erstattet - die Erstattung weiterer 1.650 lehnt das FA nach wie vor kategorisch ab trotz schriftlich bestätigter Zusage der Steuerfreiheit.
Weitere Einzelheiten sind verfügbar auf der Seite FALLBEISPIEL W.S. auf diesem Webportal.
Mit dieser von EuGH, BVerfG und anderen verbotenen, für Laien, wie z. B. Rentnerinnen und Rentnern nicht zu durchschauende Steuererhebung dieses Finanzamts, werden Millionen mehrheitlich hilfsbedürftige und kranke alte Menschen - man höre und staune - mit steuerfreien Kleinrenten für dumm verkauft und auf schändlichste Weise seit Jahrzehnten mit rechtswidrig manipulierten Rentensteuerbescheiden über einige Tausend €uro jedes Jahr auf's Neue abgezockt und betrogen - gedeckt und sanktionert von der zuständigen ostdeutschen Justiz.
Die vorgenannten Gerichte und Rechtsinstanzen werden in diesen Tagen ebenfalls von RIA WELTWEIT über die absolut rechtswidrige, im totalen Widerspruch zu deren Rechtsvorgaben stehende Steuererhebung des FA NBB in Kenntnis gesetzt, so auch das
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
in Bezug auf
Urteil vom 10.09.2020 - 2 K 380/19
in dem das Finanzamt Neubrandenburg verurteilt wurde, die beschränkte Steuerpflicht in einem Steuerbescheid für 2017 eines hochbetagten Rentners zugunsten der unbeschränkten Steuerpflicht zu ändern, die Rechtmäßigkeit des Grundfreibetrags anzuerkennen, was bekanntlich in Millionen anderen Fällen vom FA NBB seit vielen Jahren absolut rechtswidrig im Widerspruch zu verfassungs-konformen Rechtenormen, Steuergesetzen und höchstrichterlichen Grundsatzent-scheidungen bis hin zum EuGH abgelehnt wurde und auch weiterhin bis in alle Ewigkeit abgelehnt wird, wenn diesem betrügerischen Treiben nicht bald ein Ende gesetzt wird.
Bei gleichlautenden Millionen anderen Fällen dürfte das FG MV wohl kaum gegenteilig entscheiden, so wie es von anderen Gerichten bis hin zum EuGH ebenfalls seit Jahrzehnten praktiziert wird.
Details auf der Seite GERICHTSURTEILE
RIA WELTWEIT
Einkommensteuer Rechtshilfe
: