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Anfrage an das BMF -
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Finanzen
STEUERBERECHNUNG FÜR EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGE FÜR DIE JAHRE 1958 BIS 2022
Anfrage an das BMF
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An das Bundesministerium der Finanzen BMF Extern
Posteingang 01.Nov. 2022)
an TeamDRH@bmf.bund.de - per email, 01.11.2022
An das Bundesministerium der Finanzen BMF
Auskunft Anfrage zum Monatsbericht des BMF 04/2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aus dem Monatsbericht des BMF 04/2019 geht hervor:
Dieses Finanzamt hatte wegen des Zuständigkeitszuschnitts die Möglichkeit, sich der besonderen Probleme dieser Gruppe von Steuerpflichtigen z. B. durch organisatorische Maßnahmen gezielt annehmen zu können. Geleitet wurde der Prozess vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. Das BMF hat ihn eng begleitet.
Das speziell für diese Gruppe von Steuerpflichtigen zentral zuständige Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern hat sich dieser Herausforderungen durch gezielte Serviceorientierung angenommen und der Spezialisierung der Mitarbeiter auf einzelne Doppelbesteuerungsabkommen hat es erreicht, zu einem bekannten und verlässlichen Ansprechpartner für die Auslandsrentner zu werden.
Häufigste Fragen werden schnell und unbürokratisch beantwortet; die Mitarbeiter haben immer ein offenes Ohr und versuchen zu helfen, wo sie können. Jedem Steuerpflichtigen bleibt es aber unbenommen, Steuerberater oder Rechtsanwälte in
Anspruch zu nehmen.
Von einer Serviceorientierung und der Spezialisierung der Mitarbeiter beim Finanzamt Neubrandenburg (FA Nbg) ist nichts, aber auch gar nichts zu bemerken.
In einem Schreiben vom 27.09.2022 wurde mir vom FA Nbg erklärt, dass der BMF-Steuerrechner Steuerbescheide falsch berechnet. Es wurde mir empfohlen, andere Beträge als das zvE zur Überprüfung meiner Steuerbescheide 2011-2021 einzugeben.
Gibt es einen BMF Rechner, mit dem ich meine willkürlichen Steuerforderungen von ca. 10.000 € für 2011-2021 prüfen kann? Erklärungsversuche vom FA Nbg sind uninteressant, weil ich von verschiedenen Sachbearbeitern verschiedene undurchsichtige Beispielberechnungen vorliegen habe. (Serviceorientierung)
Meinen Kenntnissen nach ist die Versagung des Grundfreibetrags und fiktiver zu versteuernder Einkommen – verboten 1996 vom EuGH und 2003 vom BVerfG und anderen höchstinstanzlichen Gerichten und dem Petitions-ausschuss des Deutschen Bundestags
Ihr Schreiben vom 24.10.2022 kann ich nicht nachvollziehen, denn laut dem Monatsbericht des BMF 04/2019 wurde das FA Nbg vom BMF eng begleitet.
Diese Altersgruppe über 70j. leben weit weg von der BRD und können sich kaum gegen willkürliche Rentenpfändungen wehren. So wie bei meinem verstorbenen Vater: 21 Pfändungsandrohungen an einem 80j kranken pflegebedürftigen Schwerbehinderten Rentner, der in der Türkei verstorben ist.
Im Übrigen: wie sollen Steuerpflichtige mit einer Minirente zwischen 100€ und 500€ unbenommen einen Steuerberater oder Rechtsanwälte in Anspruch nehmen ??
(Serviceorientierung)
Mfg
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