Millionen Steuerbescheide des ostdeutschen Finanzamts Neubrandenburg RiA sind mit deutschem Steuerrecht unvereinbar und somit gegenstandslos wegen gravierender milliardenschwerer Verfahrensfehler nach § 129 AO und Ablehnung des § 173 AO
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Mertens & Partner
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Rechtshilfe Im Ausland

Specialist lawyers for tax law
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Staatsanwaltschaft
​Neubrandenburg und
​Generalstaatsanwaltschaft Rostock
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Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern spielen bei diesem Drama auch eine sehr zweifelhafte Rolle, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Stadt Brandenburg zu DDR Zeiten die Hochburg des gefürchteten Staatssicherheitsdienstes STASI war. Wie uns aus vielen Teilen der Welt berichtet wurde, herrscht dort auch heute noch teilweise ein Gedankengut mit kriminellen Ambitionen der ehemaligen DDR.

Insbesondere der Schriftverkehr sowohl mit den Staatsanwaltschaften in Neubrandenburg als auch in Rostock hat, wie man im Schwabenland sagen würde, ein "gewisses Geschmäckle".

Schauen Sie sich selbst mal Auszüge aus dem nachstehenden Schriftverkehr an.

Antwort unseres "Fallbeispiels" auf einen Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg aufgrund einer Strafanzeige beim Polizeipräsidium NBG
​Betreff: Aktenzeichen 850 UJs 9099/19 - Strafanzeige vom 29.09.2019 gegen „Unbekannt“ wegen Betrug u.a.  -  06.12.2019
​

an JM_StANB_Verwaltung

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Oerters,
 
Ihren Brief vom 30.10.2019 habe ich am 26.11.2019 erhalten.
 
Zunächst einmal: meine Strafanzeige erfolgte nicht gegen unbekannt, sondern gegen das Finanzamt Neubrandenburg. Das ist ein sehr grosser Unterschied. Gegen Unbekannt liegen natürlich keine verfolgbaren Straftaten vor – gegen das Finanzamt Neubrandenburg dagegen zahlreiche, von denen ich persönlich betroffen bin und nicht unerheblichen finanziellen Schaden hinnehmen musste. Ich fühle mich durch das FA NBG betrogen.
 
Wenn das FA NBG nach Erfüllung der gesetzlich festgelegten Bedingungen durch mich erst zusagt, die zu Unrecht eingezogenen Steuerbeträge von mehreren tausend Euro zu erstatten, womit das FA NBG gesetzeswidrige Handlungen quasi bestätigt, und dann später diese Zusage mit an den Haaren herbeigezogenen falschen und ebenfalls verfassungs- und gesetzeswidrigen Argumenten wieder zurück zieht, verstösst das eindeutig gegen die elementarsten verfassungs- und gesetzeskonformen Rechtsnormen, was für Sie jedoch keine verfolgbare Straftat darstellt. Ist schon verwunderlich und hat, wie man in Stuttgart sagen würde, ein gewisses Geschmäckle.
 
Inzwischen habe ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock, wie von Ihnen empfohlen, Beschwerde gegen Ihren Bescheid eingelegt.
 
Ihnen, Herr Staatsanwalt, ist wahrscheinlich nicht bewusst, mit welchen verfassungs- und gesetzeswidrigen Methoden das FA NBG deutsche Rentner steuerlich veranlagt, und so auch mich. Ein Besuch auf der Website www.riaweltweit.com​ gibt darüber detaillierte Auskunft und Rechtshilfe, insbesondere auf der Startseite und den Seiten „Fallbeispiel“ und „Besteuerungsbeispiele“, aber auch auf allen anderen Seiten  -  eine Auflistung von Rechtsverstössen des FA NBG aufgrund intensiver Recherchen und Ermittlungen des Interessenverbands RIA WELTWEIT, aber auch meinerseits  zu diesem Thema, insbesonderen in Bezug auf deutsche Einkommensteuergesetze  -  Straftaten ohne Ende, die für Sie jedoch keine Straftaten darstellen. Ist schon sehr befremdlich.
 
Diese Reaktion auf Ihren Ablehnungsbescheid vom 30.10.2019 wird auf der vorgenannten Website entsprechende Würdigung finden, um der Öffentlichkeit diese sehr verwunderliche Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg nicht vorzuenthalten.
 
Mit freundlichen Grüssen
Wilhelm S.
​
Aktueller Stand am 21.02.2020:
Die Justizbehörden in Mecklenburg-Vorpommern​ tun sich schwer, trotz grundgesetzorientierter erdrückender Beweislast für diese hochkriminelle Arbeitsweise des FA NBG gemäss Strafprozessordnung StPO § 152 überhaupt Ermittlungen einzuleiten, was wiederum dazu führt, dass die Justizbehörden in Meck-VoPo nicht davor zurückschrecken, den § 152 StPO zu umgehen und Strafanzeigen zurück zu weisen, um die kriminellen Machenschaften des FA NBG zu decken. Das zumindest ist die logische Schlussfolgerung betroffener Rentner mit gesundem Menschenverstand. 
Und hier kommt der Beweis - Brief an unser Fallbeispiel:
Die Generalstaatsanwältin 
Die Generalstaatsanwältin   Postfach 10 62 40   18010 Rostock
bearbeitet von: OStAin Klein - Aktenzeichen: 2 Zs 808/19
Rostock, den 20.01.2020


Ihre Strafanzeige gegen Verantwortliche des Finanzamtes Neubrandenburg
wegen Betruges u.a. - 850 UJs 9099/19 StA Neubrandenburg -
Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens - Ihre Sachstandsanfrage vom 20.01.2020 
Sehr geehrter Herr .........,  auf Ihre vorbezeichnete Sachstandsanfrage teile ich Ihnen mit, dass der Leitende Oberstaatsanwalt in Neubrandenburg Ihrer Beschwerde vom 04.12.2019 nicht abgeholfen und mir am 06.01.2020 die Vorgänge zur Entscheidung vorgelegt hat. 
Einen konkreten Zeitpunkt für die Sachbearbeitung kann ich Ihnen nicht benennen. 
Hochachtungsvoll 
gez. Klein - Oberstaatsanwältin​
Schreiben vorab per Email der Generalstaatsanwaltschaft Rostock vom 03.04.2020 an unser Fallbeispiel Wilhelm S.
Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens
Sehr geehrter Herr S.,
auf Ihre Beschwerde vom 04.12.2019, die sich gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 30.10.2019 richtet, habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, dem Verfahren Fortgang zu geben. 
Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage. Ich trete ihm bei.
Auch Ihr Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Beurteilung des Sachverhaltes. 

Ich weise Ihre Beschwerde daher als unbegründet zurück.
Hochachtungsvoll
​gez. Klein - Oberstaatsanwältin
Antwort-Email von Wilhelm S. an GSTA Rostock ​vom 07.04.2020
Re: 2 Zs 808/19 - Ihr Schreiben vom 03.04.2020 vorab per Email 
Wilhelm S. - 07.04.2020

an Geschäftsstelle
z.Hd. Frau Oberstaatsanwältin Klein

Sehr geehrte Frau Klein,

interessant, was Sie schreiben, hat Ihre Stellungnahme doch absolut nichts zu tun mit den von mir vorgebrachten Beschuldigungen und geht somit völlig am Thema vorbei, wie auch nicht anders zu erwarten war, denn das ist genau die Linie, die das FA NBG verfolgt.

Meine Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Finanzamts Neubrandenburg bezog sich nicht auf steuerrechtliche Fragen, sondern schlicht und einfach auf BETRUG in Verbindung mit Amtsmissbrauch, Unterschlagung, arglistige Täuschung, Verstoss gegen die elementarsten Vorgaben im Grundgesetz und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das sind keine steuerrechtlichen Vergehen, sondern gesetzeswidrige strafbare Handlungen, zu der gemäss StGB § 152 die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage berufen ist, aber wahrscheinlich mit Ausnahme der Staatsanwaltschaften in Neubrandenburg und Rostock, wenn man den Ausführungen der Website www.riaweltweit.com folgt.

Ihre Ausführungen sind absolut deckungsgleich mit der bisherigen Handlungsweise der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg und der gesetzesmissbräuchlichen sprich betrügerischen Arbeitsweise des FA NBG. Wie gesagt, ich habe auch keine andere Reaktion Ihrerseits erwartet. Ihre Ausführungen veranschaulichen ebenfalls, dass auch für die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock die auf der Website  www.riaweltweit.com  vorgebrachten Anklagepunkte in Bezug auf schwerste kriminelle Aktivitäten des FA NBG nicht relevant sind. Ist schon erstaunlich. Ein Besuch der inzwischen wieder mehrmals aktualisierten Website ist daher dringend angeraten.

In Bezug auf AO § 173 geht es nicht um grobes Verschulden meinerseits, das nicht gegeben ist, sondern um grobes Verschulden des FA NBG wegen Nichtgewährung bzw. Unterschlagung längst weit überfälliger Steuerrückerstattungen. 

Ich werde Sie nicht weiter mit meiner Strafanzeige als Einzelfall in Anspruch nehmen, bei dem es "nur" um ein Betrugsdelikt von € 10.600,-- geht, sondern den Interessenverband RIA WELTWEIT beauftragen, zukünftig meine Interessen zu vertreten und meinen Fall in die inzwischen tausenden anderer Fälle zu integrieren, die inzwischen von höchsten Regierungsstellen bearbeitet werden auf Betreiben von RIA WELTWEIT. Diese Institutionen werden sicherlich in der Lage sein, die strafrechtlich offenen Fragen zu beurteilen und zu beantworten, zu denen Sie eine völlig konträre Sichtweise haben oder eine solche Sichtweise zu haben vorgeben, um den mysteriösen Machenschaften in Mecklenburg-Vorpommern nicht entgegenzutreten.

Dass höchste Regierungsstellen in den gesamten Themenkomplex integriert sind, ist daran zu erkennen, dass erste positive Reaktionen seitens des FA NBG in Bezug auf verfassungskonforme steuerliche Veranlagungen, die Berichten aus aller Welt zufolge bereits in die Wege geleitet wurden. Eine Stellungnahme des FA NBG  dazu steht noch aus.

Aus westdeutscher Sicht ist ein von Ihnen derart befremdliches Gedankengut nicht nachvollziehbar, oder wenn, dann nur unter Berücksichtung der nicht gerade rühmlichen Vergangenheit Ostdeutschlands, was wiederum neue strafrechtliche Fragen aufwirft. Details darüber finden Sie ebenfalls auf der Website von RIA WELTWEIT.

Eine Kopie dieser Email und ein kurzer Auszug Ihrer Email vom 03.04.2020 werde ich RIA WELTWEIT zur Veröffentlichung auf deren Website unter der Rubrik STAATSANWALTSCHAFT auf der Hauptseite zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüssen
Wilhelm S.

 
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Die Staatsanwaltschaften in Neubrandenburg sehen in den hochkriminellen Tatbeständen des FA NBG keinen Grund, einzuschreiten, obwohl tagtäglich deutsche Rentner um Tausende Euro betrogen werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft
​in Rostock hatte bisher keine Zeit

und brauchte Monate​ für eine Stellungnahme, wenn auch für eine negative, wie nicht anders zu erwarten war, für diese hoch-kriminellen Tatbestände mit erdrückender Beweislast.
Das stinkt gewaltig zum Himmel
Gemäss StGB  § 152 ist die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage berufen, wie nachstehend detailliert beschrieben ist. ​
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Strafprozeßordnung (StPO)
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Aufgrund der vorgenannten Unterlassungen der Justizbehörden in Meck-VoPo bleibt uns somit keine andere Wahl, alles in unserer Macht stehende zu veranlassen, dass dieser Rechtsstreit auf höheren Ebenen ausgetragen wird, was nach allgemeiner westdeutscher Rechtsauffassung unter Umständen eine Umstrukturierung sowohl im Finanz- als auch im Justizwesen in Mecklenburg-Vorpommern auslösen könnte.

Eine entsprechende Resolution wurde heute am 22.02.2020  an diese und andere Institutionen versandt.
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