Mertens & Partner
Fachanwälte für Steuerrecht
in Kooperation mit
RIA WELTWEIT
Rechtshilfe Im Ausland
Specialist lawyers for tax law
in cooperation with
RIA WORLDWIDE
Legal assistance abroad
14 Gesetzesverstöße
Insgesamt 14 Gesetzesverstösse
zum Thema
Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide
Dokumentation über einen bisher unbekannten Steuerskandal in Deutschland
Erstmals kritisch hinterfragt von
RIA WELTWEIT
Neu: EuGH und der § 50 EStG
.
Im Gegensatz zu den meisten der 640 Finanzämtern, die deutsche Renten nach deutschen Steuergesetzen EStG § 32a veranlagen, was absolut in Ordnung ist, besteuert das Finanzamt Neubrandenburg - eigenem Bekunden zufolge - in Deutschland steuerpflichtige Renten nach
EStG § 50 Abs. 1 Satz 2
dessen Anwendung bereits 1996 in einem Grundsatzurteil des EuGH und nochmals 2003 als
gemeinschaftsrechtswidrig
untersagt wurde..
Dieses absurde Steuererhebungsverfahren ermöglicht dieser ostdeutschen Behörde - wie in alten DDR-Zeiten -, aber auch vereinzelt anderen involvierten Finanzämtern bundesweit, die deutsche Renten von Auslandsrentnern steuerlich veranlagen, überproportional um ein Vielfaches höhere Steuerein-nahmen, als nach geltendem deutschen Steuerrecht § 32a EStG erlaubt ist. Das Ist absolut gesetzeswidrig, was diese Finanzbehörden jedoch in keiner Weise stört, solange die Steuereinnahmen kräftig sprudeln.
Im Vergleich zu den Rentnern sitzen Finanzämter am längeren Hebel und nutzen das auch skrupellos aus. Man schlägt den alten, mehrheitlich kranken und hilfsbedürftigen Senioren ein paar Steuerparagraphen und hirnrissige, völlig unverständliche und obendrein auch noch falsche Formulierungen um die Ohren und rechnet damit, dass sie dann kuschen und den kriminellen Steuererhebungen folgen, womit insbesondere das FA Nbb ja auch seit vielen Jahren "sehr erfolgreich" ist.
Im Vergleich zu den Rentnern sitzen Finanzämter am längeren Hebel und nutzen das auch skrupellos aus. Man schlägt den alten, mehrheitlich kranken und hilfsbedürftigen Senioren ein paar Steuerparagraphen und hirnrissige, völlig unverständliche und obendrein auch noch falsche Formulierungen um die Ohren und rechnet damit, dass sie dann kuschen und den kriminellen Steuererhebungen folgen, womit insbesondere das FA Nbb ja auch seit vielen Jahren "sehr erfolgreich" ist.
Das ist
Betrug - Nötigung - Amtsmissbrauch
Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide
Besonders In diesem Finanzamt wird Wahrheit wird zur Lüge und Lüge zur Wahrheit umfunktioniert durch Normalisierung des Absurden.
Nachstehend die Kernpunkte dieser Dokumentation
EStG § 32a
und der alles entscheidende
Grundfreibetrag

Nach deutschem Steuerrecht hat JEDER Steuerpflichtige ein Anrecht auf Gewährung des Grundfreibetrags in Höhe von +/- € 9.000,-- je nach Veranlagungsjahr, der vom Finanzamt Neubrandenburg jedoch nicht nur gesetzeswidrig allen Steuerpflichtigen versagt, sondern gemäss EStG § 50 auf das auf allen Steuerbescheiden ausgewiesene zu versteueuernde Einkommen aufgeschlagen und somit voll versteuert wird. Das führt insbesondere bei Kleinrentnern, die vom FA Nbb steuerlich veranlagt werden, zu Steuer-forderungen des FA bis zu € 2.200,-- pro Jahr, obwohl die Mehrheit der betroffenen Rentner - ihrer kleinen Renten von monatlich € 1.500,-- und weniger zufolge - nach deutschem Steuerrecht STEUERFREI ist, wie auch in dem folgenden Video der renommierten Steuerberaterkanzlei Elias sehr anschaulich erläutert und folgerichtig die Steuererhebung des Finanzamts Neubrandenburg als Absurdität bestätigt wird.
www.steuerberater-elias.de - info@steuerberater-elias.de
Dieser Freibetrag ist nach deutschem Steuerrecht allen Steuerpflichtigen bedingungslos zu gewähren und darf nicht durch Steuern gemindert werden -
sagt der Gesetzgeber
aber auch der
Europäische Gerichtshof - EuGH
Dieser alles entscheidende Grundfreibetrag wird jedoch vom
aufgrund betrügerisch manipulierter Steuerbescheide unter Anwendung des § 50 EStG allen Steuerpflichtigen verweigert, in dem die falsche Aussage verbreitet wird:
beschränkte Steuerpflicht - kein Grundfreibetrag,
nach deutschem Strafrecht eindeutig
Rentensteuerbetrug und Amtsmissbrauch
.
beschränkte Steuerpflicht - kein Grundfreibetrag,
nach deutschem Strafrecht eindeutig
Rentensteuerbetrug und Amtsmissbrauch
.
Veröffentlichung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
siehe auch oben unter "Lügen über Lügen" - Lüge 1 zum Thema
"Bedingungsloses Grundeinkommen"
siehe auch oben unter "Lügen über Lügen" - Lüge 1 zum Thema
"Bedingungsloses Grundeinkommen"
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).
Das bedeutet, dass die grosse Mehrheit von Millionen Auslandsrentnern - ihrer kleinen Renten zufolge - nach deutschem Steuerrecht STEUERFREI ist. Höhere Renten, für die nach deutschem Steuerrecht Einkommensteuer zu bezahlen ist, werden überproportional mit einem Vielfachen im Vergleich zum deutschen Steuerrecht besteuert.
Dass die Rede nicht von Kleingeld ist, dürfte wohl jedem klar sein.
Nachstehend das sinngemäss zusammengefasste Ergebnis einer von RIA WELTWEIT gross angelegten steuerrechtlichen Beratungsanfrage an Steuerberatungskanzleien, Fachhochschulen für Wirtschafts- un Steuerrecht, aber auch mittels Einholung von Sachverständigengutachten von Ministerien und Justizorganen auf Landes- und Bundesebene gemäss ZPO §§§ 253 - 510c.
Unmissverständliche Meinung der vorgenannten Gremien
Die Steuererhebung nach EStG § 50 ist nach einem Urteil des EuGH gemeinschaftsrechtswidrig und somit verboten.
Für alle Finanzämter sind die in Deutschland geltenden Steuergesetze mit § 32a EStG bindend mit Ausnahme EStG § 50 Abs. 1 Satz 2
Die Steuererhebung nach EStG § 50 ist nach einem Urteil des EuGH gemeinschaftsrechtswidrig und somit verboten.
Für alle Finanzämter sind die in Deutschland geltenden Steuergesetze mit § 32a EStG bindend mit Ausnahme EStG § 50 Abs. 1 Satz 2
Das Steuererhebungsverfahren des FA Nbb beinhaltet 14 Gesetzesbrüche und Verstösse gegen bestehende Rechts-normen. Diese gesetzlichen Vorgaben werden nach Belieben manipuliert, um die Steuereinnahmen, wenn auch illegal, um ein Vielfaches zu erhöhen.
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Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide
Gesetzesverstoss 1
GG - Grundgesetz § 1 Abs. 1
Staatliche Garantie eines Existenzminimums
In einer Reihe von Entscheidungen stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz – insbesondere mit Blick auf die Bedeutung und rechtliche Tragweite des Sozialstaatsprinzips – das Steuerrecht und das Sozialhilferecht eng miteinander verknüpft sind..
Gesetzesverstoss 2
GG - Grundgesetz § 20 Abs. 1
Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG
20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.
Gesetzesverstoss 3
EuGH - Europäischer Gerichtshof
Slg. 1996, I-3089
Anrecht auf den Grundfreibetrag
Die nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG und die darin liegende Versagung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist
gemeinschaftsrechtswidrig
Gesetzesverstoss 4
EuGH 12.06.2003 – C-234/01
Anrecht auf den Grundfreibetrag
Die Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags führt zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Diskriminierung.
Gesetzesverstoss 5
Bundesverfassungsgericht
Bedingungsloses Grundeinkommen
Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 - - 1 BvL 1/09 - - 1 BvL 3/09 - - 1 BvL 4/09 -
Das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - hat am 14. April 2010 einstimmig beschlossen:
Der Gegenstandswert für die Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 wird auf 8.000 Euro festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).
Gesetzesverstoss 6
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).
Gesetzesverstoss 7
EStG § 32 a
Steuerbemessungsgrundlage ist das zvE - zu versteuernde Einkommen -
in unserem Fall die Rente plus evtl. sonstiger Einkünfte
Gesetzesverstoss 8
EStG § 32 a
Ermittlung der Einkommensteuer nach Einkommensteuer-Grundtarif
Einkommensteuergesetz (EStG) - § 32a Einkommensteuertarif
(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2020 jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen bis 9 408 Euro (Grundfreibetrag):
0,00 Euro
in Worten: Null €uro
Gesetzesverstoss 9
EStG § 49 (1) Abs. 4 b)
Anrecht auf den Grundfreibetrag bei beschränkter Steuerpflicht
Steuererhebung ist nur auf deutsche Einkünfte beschränkt mit allen Pflichten und Rechten einschl. Steuervorteilen wie den Grundfreibetrag.
Gesetzesverstoss 10
EStG § 50 Abs. 1 Satz 2
Vom EuGH nicht zugelassene Anwendung des § 50
in Bezug auf die Erhöhung des zu versteuernden Einkommens um den Grundfreibetrag
Gesetzesverstoss 11
AO - Abgabenordnung § 173 AO
Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
Nach § 173 AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Änderung der ursprünglich festgesetzten Steuer führen.
§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst c AO, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 3 Nr 63 EStG 2002, § 34 Abs 1 EStG 2002, EStG VZ 2007
Gesetzesverstoss 12
Zwangsvollstreckungsmassnahmen
ZPO § 850 c mit einer Pfändungsfreigrenze von €1.180,--
Pfändungen sind nur zulässig oberhalb dieser Freigrenze. Werden Einkommen - wie seit mehr als 10 Jahren vom FA Nbb tausendfach praktiziert - unterhalb dieser Freigrenze gepfändet, dann ist das ein strafrechtliches Vergehen.
Gesetzesverstoss 13
Unterschlagung
Strafrechtliche Vergehen des FA Nbb
gemäss StGB § 108, § 263, §246, § 302
Schriftlicher Widerruf einer Zwangsvollstreckung von Amts wegen.
Zu Unrecht einbehaltene Abzugsbeträge werden Ihnen umgehend erstattet.
45 % wurden erstattet - 55 % wurden seit Juni 2019 nicht erstattet,
was dem strafrechtlichen Vergehen einer Unterschlagung entspricht.
Gesetzesverstoss 14
Abgabenordnung AO § 90
Mitwirkungspflichten aller Beteiligten
auch des Finanzamts Neubrandenburg
Nachstehend die Stellungnahme des
Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide
Originalzitat des Finanzamts Neubrandenburg in einem amtlichen Schreiben vom 30.09.2019 an RIA WELTWEIT
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Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg (RiA)
.
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Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg (RiA)
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Die Rede ist nicht von der
sondern von einer federführenden deutschen Steuerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern im Osten Deutschlands, die rückwirkend seit 2005 "sehr erfolgreich" von Millionen Rentnern mittels verbotenem Steuererhebungs-verfahren um ein Vielfaches höhere Steuern von mehrheitlich kranken und hilfsbedürftigen 70. 80 und 90 Jahre alten Menschen fordert und skrupellos eintreibt, als nach deutschem Steuerrecht erlaubt ist.
Die meisten dieser Senioren sind nach deutschem Steuerrecht - ihrer kleinen Renten zufolge - STEUERFREI
Die logische Schlussfolgerung wäre somit für alle involvierten Parteien:
Dr. Gruel
Amtsleiter des Finanzamts Neubrandenburg
und hauptverantwortlich für
Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide
aber auch
Amtsleiter des Finanzamts Neubrandenburg
und hauptverantwortlich für
Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide
aber auch
Die Landesregierung von MV
der die Steuerhoheit obliegt
Was Dr. Gruel und seine 420 Mitarbeiter, aber auch die Landesregierung von MV als nicht wissend vorgeben:
der die Steuerhoheit obliegt
Was Dr. Gruel und seine 420 Mitarbeiter, aber auch die Landesregierung von MV als nicht wissend vorgeben:
Gemäss EuGH - Slg. 1996, I-3089 - ist die Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags seit 1996 gemeinschaftsrechtswidrig
oder anders formuliert
strafrechtlicher Natur
- nach deutschem Strafrecht eindeutig
Rentensteuerbetrug und Amtsmissbrauch
was eigentlich die Staatsanwaltschaften auf den Plan rufen müsste,
aber die wissen das auch nicht
ganz zu schweigen von der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern
Das Land der
Betrügerisch manipulierten Steuerbescheide
Nachhilfeunterricht für "Unwissende"
auch für die ewig Gestrigen in den involvierten Finanzämtern bundesweit, die es nicht wahrhaben wollen wie die 421 Mitarbeiter des Finanzamts Neubrandenburg
In der Bundesrepublik Deutschland müssen deutsche Renten nach den Vorgaben des deutschen Gesetzgebers versteuert werden, und das sind die obligatorischen Regelungen des
EStG § 32a
und
EuGH
Slg. 1996, I-3089 und C-234/01
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an das
Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide
Millionen Rentner und RIA WELTWEIT ersuchen das Finanzamt um die Besteuerung ihrer Renten nach der einzig und allein rechtsverbindlichen zentralen Tarifvorschrift des EStG § 32a
Ansonsten
nach deutschem Strafgesetzbuch
nach deutschem Strafgesetzbuch
wegen
Betrügerisch manipulierter Steuerbescheide
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Unsere und die von tausenden Rentnern auf das deutsche Steuerrecht aufgebaute Beweislast ist erdrückend.
Ob die Beweislast des FA Nbb vor Gericht Erfolgsaussichten hat, wird sich in einer von RIA WELTWEIT, einer renommierten Steuerberatungskanzlei und Fachanwälten für internationales Steuerrecht in Vorbereitung befindlichen Musterfeststellungsklage zeigen.
Neue Regeln ermöglichen es EU-Verbrauchern, ihre Rechte kollektiv zu verteidigen
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates erzielten eine Einigung über die ersten EU-weiten Regeln für kollektive Rechtsbehelfe, sogenannte Sammelklagen.
Pressemitteilung 23-06-2020
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates erzielten eine Einigung über die ersten EU-weiten Regeln für kollektive Rechtsbehelfe, sogenannte Sammelklagen.
Pressemitteilung 23-06-2020
Tatsächlich ist die Sammelklage nur eine Muster-Festellungsklage. Was bedeutet das? Es müssen sich mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbraucher, die von demselben Fall betroffen sind, zusammenschließen und zusammen durch einen qualifizierten Verbraucherverband Klage erheben lassen. 12.05.2020
Dann aber:
Die Spezialisten für
Betrügerisch manipulierte Steuerbescheide
Den folgenden Text haben wir der Website des FA Nbb entnommen.
Den folgenden Text haben wir der Website des FA Nbb entnommen.
Hier verteidigt das FA Nbb verzweifelt die gesetzeswidrige Manipulation der bestehenden Gesetze. Dass die Steuer, wie vom Gesetzgeber unmissverständlich vorgegeben, gemäss EStG § 32a ausschliesslich ohne wenn und aber vom zu versteuernden Einkommen ohne Aufschläge zu ermitteln ist, ignoriert das FA Nbb völlig und deklariert somit das Absurde zur Normalität insofern, dass nicht das zu versteuernde Einkommen als Steuerbemessungs-grundlage dient, wie in EStG § 32 a explizit vorgegeben, sondern nach EStG § 50 ein um ein Vielfaches erhöhtes fiktives Einkommen, was dann zu exorbitant hohen Steuerforderungen führt und eigentlich nach StGB § 152 staatsanwalt-schaftliche Ermittlungen auslösen müsste - was RIA WELTWEIT seit Jahren von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg StA Oerters und der General-staatsanwaltschaft Rostock OStAin Klein fordert - aber bisher leider ohne Erfolg.
"Die Einkommensteuer bemisst sich bei beschränkt steuerpflichtigen Rentenbeziehern nach dem Grundtarif ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages (§ 50 Absatz 1 Satz 2 EStG). In der Grundtarif-Tabelle ist der Grundfreibetrag bereits für alle Steuerpflichtigen eingearbeitet. Für beschränkt Steuerpflichtige wird daher zur rechnerischen Ermittlung der zutreffenden Einkommensteuer zunächst das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag erhöht und dann auf dieses erhöhte zu versteuernde Einkommen der Grundtarif nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG angewandt."
Das ist irreführende Dialektik aus alten DDR-Zeiten
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In der Grundtarif-Tabelle ist der Grundfreibetrag bereits für alle Steuerpflichtigen eingearbeitet.
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In der Grundtarif-Tabelle ist der Grundfreibetrag bereits für alle Steuerpflichtigen eingearbeitet.
Das ist die unmissverständliche Bestätigung dafür, dass der Grundfreibetrag für ALLE Steuerpflichtigen Gültigkeit hat - sowohl für beschränkt als auch für unbeschränkt Steuerpflichtige. In der Version des FA Nbb bedeutet das jedoch: NICHT FÜR ALLE Steuerpflichtigen, denn im nächsten Satz werden mittels einer gesetzeswidrigen Manipulation beschränkt Steuerpflichtige davon wieder ausgenommen.
Das Wort ALLE hat in der Version des FA Nbb die Bedeutung NICHT ALLE
"Das zu versteuernde Einkommen wird (gemäss EStG § 50) um den Grundfreibetrag erhöht und dann auf dieses erhöhte zu versteuernde Einkommen der Grundtarif nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG angewandt."
..... was laut EuGH verboten ist - siehe weiter oben auf dieser Seite.
Und dann an anderer Stelle: "Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkom-mensteuer bleibt weiterhin das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 S. 1 2. HS EStG); diese Vorschrift bleibt durch § 50 Abs. 1 S. 2 EStG unberührt."
Und dann an anderer Stelle: "Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkom-mensteuer bleibt weiterhin das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 S. 1 2. HS EStG); diese Vorschrift bleibt durch § 50 Abs. 1 S. 2 EStG unberührt."
EStG § 2 Abs. 5 Satz 1 und 2
(5) 1Das Einkommen ist das zu versteuernde Einkommen; dieses bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommen-steuer. 2Knüpfen andere Gesetze an den Begriff des zu versteuernden Einkommens an (z.B. § 50), ist für deren Zweck das Einkommen (wie z.B. um den Grundfreibetrag) zu vermindern.
In der Version des FA Nbb heisst das:
..... ist das Einkommen gemäss § 50 EStG um den Grundfreibetrag zu erhöhen.
..... ist das Einkommen gemäss § 50 EStG um den Grundfreibetrag zu erhöhen.
Das wiederum bedeutet, dass es jetzt 2 zu versteuernde Einkommen gibt - das reale, auf jedem Steuerbescheid ausgewiesene und ein mittels strafrechtlicher Manipulation nach EStG § 50 um den Grundfreibetrag erhöhtes fiktives zu versteuernde Einkommen.
Chaotischer geht's nicht.
Auf den Steuerbescheiden von 640 Finanzämtern ist nur ein zvE - zu versteuerndes Einkommen ausgewiesen - auf den Steuerbescheiden des FA Nbb sind dagegen immer zwei zvE - zu versteuernde Einkommen ausgewiesen - das reale, das nach deutschem Steuerrecht die Steuerbemessungsgrundlage darstellt, was absolut in Ordnung ist, vom FA Nbb jedoch nicht als Steuerbemessungsgrundlage verwendet wird und ein zweites, strafrechtlich manipuliertes und um ein Vielfaches höhere fiktive zvE - zu versteuernde Einkommen, das die Grundfeste der Steuererhebung des FA Nbb darstellt und den nachstehenden strafrechtlichen Vergehen entspricht:
Chaotischer geht's nicht.
Auf den Steuerbescheiden von 640 Finanzämtern ist nur ein zvE - zu versteuerndes Einkommen ausgewiesen - auf den Steuerbescheiden des FA Nbb sind dagegen immer zwei zvE - zu versteuernde Einkommen ausgewiesen - das reale, das nach deutschem Steuerrecht die Steuerbemessungsgrundlage darstellt, was absolut in Ordnung ist, vom FA Nbb jedoch nicht als Steuerbemessungsgrundlage verwendet wird und ein zweites, strafrechtlich manipuliertes und um ein Vielfaches höhere fiktive zvE - zu versteuernde Einkommen, das die Grundfeste der Steuererhebung des FA Nbb darstellt und den nachstehenden strafrechtlichen Vergehen entspricht:
Rentensteuerbetrug und Amtsmissbrauch
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Die Formulierung
"ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages
nach § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG
ist ein grober Verstoss gegen geltende höherrangige Gesetze wie
EStG § 1, § 32a aber auch gegen Grundgesetz/Verfassung und Entscheidungen des EuGH - Europäischen Gerichtshofs, die unmissverständlich besagen, dass der Grundfreibetrag nach den Vorgaben des Gesetzgebers
jedem Steuerpflichtigen
zusteht, vom FA Nbb jedoch Millionen Steuerpflichtigen verweigert wird, und das rückwirkend seit 2005.
.
Original Kommentar des Finanzamts Neubrandenburg,
Herr Schult, Zimmer S 304 - Sachbearbeiter im FA Nbb:
Ein EuGH-Urteil, dass die Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG verbietet, ist mir nicht bekannt.
Keine Ahnung, aber davon sehr viel!
Und solche Leute sind Sachbearbeiter im einem Finanzamt.
Unglaublich!
Was die Mitarbeiter des FA Nbb nach schriftlichem Bekunden von Herrn Schult nicht wissen, ist die Anwendung des § 50 EStG - die Hauptsäule der Steuererhebung des FA Nbb - vom EuGH für die Steuererhebung als unvereinbar mit dem Steuerrecht und wie folgt deklariert wurde:
gemeinschaftsrechtswidrig
.
was bei Anwendung den nachstehenden strafrechtlichen Tatbeständen entspricht:
"ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages
nach § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG
ist ein grober Verstoss gegen geltende höherrangige Gesetze wie
EStG § 1, § 32a aber auch gegen Grundgesetz/Verfassung und Entscheidungen des EuGH - Europäischen Gerichtshofs, die unmissverständlich besagen, dass der Grundfreibetrag nach den Vorgaben des Gesetzgebers
jedem Steuerpflichtigen
zusteht, vom FA Nbb jedoch Millionen Steuerpflichtigen verweigert wird, und das rückwirkend seit 2005.
.
Original Kommentar des Finanzamts Neubrandenburg,
Herr Schult, Zimmer S 304 - Sachbearbeiter im FA Nbb:
Ein EuGH-Urteil, dass die Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG verbietet, ist mir nicht bekannt.
Keine Ahnung, aber davon sehr viel!
Und solche Leute sind Sachbearbeiter im einem Finanzamt.
Unglaublich!
Was die Mitarbeiter des FA Nbb nach schriftlichem Bekunden von Herrn Schult nicht wissen, ist die Anwendung des § 50 EStG - die Hauptsäule der Steuererhebung des FA Nbb - vom EuGH für die Steuererhebung als unvereinbar mit dem Steuerrecht und wie folgt deklariert wurde:
gemeinschaftsrechtswidrig
.
was bei Anwendung den nachstehenden strafrechtlichen Tatbeständen entspricht:
Rentensteuerbetrug
und
Amtsmissbrauch
Das ist Chaos und totale Konfusion vom Feinsten und eigentlich deutschen Finanzbeamten nicht würdig mit Ausnahme derer in Mecklenburg-Vorpommern, wo auch heute noch - 30 Jahre nach der Wende - mit kriminellen Ambitionen versehenes Gedankengut der ehemaligen DDR anzutreffen ist.
Das deckt sich auch mit diversen Berichten in der deutschen Presse zum Thema
STEUERSCHLAMASSEL
IM FINANZAMT NEUBRANDENBURG
wegen
Betrügerisch manipulierter Steuerbescheide
STEUERSCHLAMASSEL
IM FINANZAMT NEUBRANDENBURG
wegen
Betrügerisch manipulierter Steuerbescheide
vieler der Millionen Rentner, die vom Finanzamt Neubrandenburg steuerlich veranlagt, d.h skrupellos und in unverschämter Weise ausgenommen und betrogen werden:
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Lasst Euch nicht vom Finanzamt Neubrandenburg für dumm verkaufen und über den Tisch ziehen und somit um Euren wohlverdienten Ruhestand bringen.
Schreibt uns
wegen
Betrügerisch manipulierter Steuerbescheide
Wir sagen Euch, was zu tun ist.
Wir kämpfen für die Befolgung der deutschen Gesetze und Vorschriften, nach denen die meisten mit Renten von weniger als € 1.500 /Monat STEUERFREI sind, was vom Finanzamt Neubrandenburg jedoch seit Jahren gesetzeswidrig und rücksichtslos in Abrede gestellt wird.
Keine Sorge - unser Beratungsservice ist kostenlos.
Emailadresse:
mertens2022@gmail.com
oder
info@riaweltweit.com
Schreibt uns
wegen
Betrügerisch manipulierter Steuerbescheide
Wir sagen Euch, was zu tun ist.
Wir kämpfen für die Befolgung der deutschen Gesetze und Vorschriften, nach denen die meisten mit Renten von weniger als € 1.500 /Monat STEUERFREI sind, was vom Finanzamt Neubrandenburg jedoch seit Jahren gesetzeswidrig und rücksichtslos in Abrede gestellt wird.
Keine Sorge - unser Beratungsservice ist kostenlos.
Emailadresse:
mertens2022@gmail.com
oder
info@riaweltweit.com
Für diejenigen, die Probleme mit der deutschen Sprache haben: Schreibt uns in Eurer Landessprache - egal ob Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch oder selbst Chinesisch - wir verstehen alle Sprachen.
For those who have problems with the German language: Write to us in your national language - whether English, French, Spanish, Turkish or even Chinese - we understand all languages in the world.
Pour ceux qui ont des problèmes avec la langue allemande: Écrivez-nous dans votre langue nationale - que ce soit l'anglais, l'espagnol, le turc ou même le chinois - nous comprenons toutes les langues du monde.
Para aquellos que tienen problemas con el idioma alemán:Escríbanos en su idioma nacional, ya sea inglés, francés, español, turco o incluso chino, entendemos todos los idiomas del mundo.
對於那些對德語有疑問的人:
用您的本國語言寫信給我們-無論是英語,法語,西班牙語,土耳其語還是中文-我們都能理解世界上所有的語言。
Duìyú nàxiē duì déyǔ yǒu yíwèn de rén:
Yòng nín de běnguó yǔyán xiě xìn gěi wǒmen-wúlùn shì yīngyǔ, fǎyǔ, xībānyá yǔ, tǔ'ěrqí yǔ háishì zhōngwén-wǒmen dōu néng lǐjiě shìjiè shàng suǒyǒu de yǔyán.
用您的本國語言寫信給我們-無論是英語,法語,西班牙語,土耳其語還是中文-我們都能理解世界上所有的語言。
Duìyú nàxiē duì déyǔ yǒu yíwèn de rén:
Yòng nín de běnguó yǔyán xiě xìn gěi wǒmen-wúlùn shì yīngyǔ, fǎyǔ, xībānyá yǔ, tǔ'ěrqí yǔ háishì zhōngwén-wǒmen dōu néng lǐjiě shìjiè shàng suǒyǒu de yǔyán.