Mertens & Partner
Fachanwälte für Steuerrecht
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. Zwangsvollstreckung
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Androhung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen
Was ist zu tun?
Was ist zu tun?
Wenn Sie von der MAFIA - oh, Entschuldigung - vom Finanzamt Neubrandenburg die nachstehende Zahlungsaufforderung erhalten, sollten Sie erst einmal gar nichts unternehmen.

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Lassen Sie sich durch solche Drohungen nicht verunsichern und einschüchtern, insbesondere wenn Ihr monatliches Einkommen unter € 1.180,-- liegt.
Das Finanzamt Neubrandenburg RiA kann und darf Ihre Rente weder durch Zwangsvollstreckung noch durch Pfändungen antasten, zumindest nicht, wenn Ihre monatliche Rente niedriger ist als € 1.180,--. Das ist in der Zivilprozess-ordnung § 850 ZPO so festgelegt. Ist Ihre Rente höher als dieser Freibetrag, kann das FA RiA nur die den Freibetrag übersteigenden Beträge pfänden. Eine aktuelle Pfändungstabelle § 850c ZPO gibt es im Internet, z.B. auf der Website der Schuldnerberatung Kanzlei Grundmann
https://www.schuldnerhilfe-direkt.de
Aktuelle Pfändungstabelle § 850c ZPO Pfändungsfreigrenzen mit Geltung seit 01.07.2019
Verhandlungen und Diskussionen mit dem Finanzamt RiA führen zu nichts. Legen Sie Ihre Rechtsansprüche in die Hände von erfahrenen Juristen der Staatsanwaltschaft und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Das ist die Sprache, die die Mitarbeiter des FA NBG verstehen.
Das ist ein erneuter Beweis dafür, dass das FA RiA die Mehrheit der deutschen Auslandsrentner, die sich mit den chaotischen deutschen Steuergesetze nicht auskennt, rücksichtslos ausnutzt und in unverschämter Weise mit kriminellem Vorgehen erpresst.
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