FINANZAMT NEUBRANDENBURG RIA - STEUERBETRUG VICE VERSA - EUROPÄISCHER GERICHTSHOF EUGH VERBIETET DIE VERSAGUNG DES GRUNDFREIBETRAGES
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Brandbrief
​an das FA Nbb
​.

Bild

​​​RIA WELTWEIT
​Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht

Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner

​
Email unseres Fallbeispiels Wilhelm S. an den stellvertetenden Amtsleiter des Finanzamts Neubrandenburg Sven Völchert

Do., 4. Juni 2020
an VST-SB
 
z.Hd. Herrn Völchert,
 
Sehr geehrter Herr Völchert,
 
Sie hüllen sich nach wie vor in Schweigen, selbst wenn man Sie als einen der grössten Betrüger Deutschlands öffentlich auf der Website www.riaweltweit.com anprangert und auch gleich handfeste Beweise, die auf verfassungskonformen Rechtsnormen beruhen, präsentiert. Das dürfte Ihnen in nicht all zu ferner Zukunft ernsthafte Probleme bereiten.
 
RIA WELTWEIT hat inzwischen private Ermittlungsreporter, die für das Erste Deutsche Fernsehen arbeiten, engagiert, um unter Zugrundelegung der RIA Weltweit Website Fakten zusammenzustellen, die in der Sendung HART aber FAIR mit Frank Plasberg in fachkundiger Runde diskutiert werden können. Sie und/oder Herr Dr. Gruel können dann in aller Öffentlichkeit die obskuren Ansichten und Veranlagungverfahren des Finanzamt Neubrandenburg darlegen. Den Kopf in den Sand zu stecken hilft dann nicht mehr und erst Recht, wenn Sie die Einladung der Fernsehanstalt zurückweisen.
 
Darüberhinaus wird sich die Deutsche Welle diesem Thema annehmen und weltweit darüber berichten.
 
Ich, als einer der betroffenen Rentner, und viele Klienten von RIA WELTWEIT, werden in den nächsten Tagen in einer konzertierten Aktion gegen Sie, Herrn Dr. Gruel und, in meinem Fall auch gegen Frau Lakner, persönlich Strafanzeige erstatten, in meinem Fall wegen Unterschlagung von E 1.656,-- für die Jahre 2016 und 2017, arglistiger Täuschung, Amtsmissbrauch und Betrug erstatten. Details sind auf der gerade wieder aktualisierten RIA-Website einzusehen.
 
Eine Kopie dieser Email wird auf der RIA WELTWEIT-Website veröffentlicht. Deshalb wäre es dringend angeraten, zu den schockierenden Beschuldigungen Stellung zu beziehen. Wenn nicht, werden die Aktionen der betroffenen Rentner weiter eskalieren.
 
Das sich immer weiter zuspitzende Fiasko kann nur dadurch beendet werden, wenn das FA Nbb anfängt, die Einkommensteuer für deutsche Einkünfte sprich deutsche Renten, gemäss EStG § 32a und auch so, wie es auf allen Steuerbescheiden Ihres Hauses  ausgewiesen ist, nach dem zu versteuernden Einkommen zu ermitteln, d.h nach verfassungskonformen deutschen  Rechtsnormen  und nicht, wie in einem amtlichen Schreiben Ihres Hauses, nach "international anerkannten Grundsätzen" unter Missachtung des zu versteuernden Einkommens - zvE. 
 
Die nachstehende, in einem amtlichen Schreiben Ihres Hauses vom 30.09.2019 geäusserte Formulierung, dürfte in der Diskussionsrunde ebenfalls zu Sprache kommen: Die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen liegen nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg. 
 

Gerne höre ich von Ihnen.
​ 
Mit freundlichen Grüssen
Wilhelm S.



​Nachstehend die alles erklärende Antwort des FA Nbb:
Bild

​Nachstehend die Kopie eines weiteren Briefes unseres Fallbeispiels Wilhelm S. vom 13. Juni 2020 an den stellvertretenden Amtsleiter des FA Nbb Sven Völchert:
Re: 070/430/12600 - Steuerrückerstattung für 2016 und 2017 in Höhe von € 1.656,--
Email von 
Wilhelm S. vom 13.06.2020 
an VST-SB

z. Hd. Herrn Völchert


Hallo Herr Völchert,

die Besucherzahlen auf der ständig aktualisierten Website  www.riaweltweit.com  sind inzwischen auf +/- 50 pro Tag gestiegen - das sind 1500 im Monat oder 18000 im Jahr. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann der grosse Knall kommt. 

Sie persönlich habe ich wegen Betrug und Unterschlagung angezeigt, denn Ihre mehrfach schriftlich formulierte Aussage, dass "bestandskräftige" Bescheide nicht mehr abgeändert werden können, ist mit verfassungs-konformen Rechtsnormen widerlegt worden. Darüberhinaus auch mit den schriftlichen Bekundungen Ihrer Mitarbeiter an deutsche Rentner u.a. vom 16.09.2019 wie folgt: "Der Bescheid ist nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 A0 geändert. Er ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig". Es handelt sich um einen Bescheid von 2014. Das ist dokumentiert auf der RIA WELTWEIT Website.

Sie sollten schnellstmöglich einlenken, so dass ich dann versuchen kann, die Wogen zu glätten. Stures ignorieren der Realitäten verschlimmert alles nur noch mehr.

Gerne höre ich von Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen
Wilhelm S.


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