FINANZAMT NEUBRANDENBURG RIA - RECHTSWIDRIGE STEUERERHEBUNG DURCH VERBOTENE BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT
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Briefe an FA RiA
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 RIA WELTWEIT
​Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht

Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner

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Wilhelm S. an Poststelle FA NBG
(Email unseres "Fallbeispiels" vom 30.12.2019)


z.Hd. Herr Völchert

Sehr geehrter Herr Völchert,
wie von mir angekündigt, sind nach ursprünglicher Ablehnung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg  neue oberstaatsanwaltschaftliche Ermittlungen angelaufen bis hin zur Generalstaatsanwaltschaft Rostock und dem Bundesministerium der Finanzen in Bonn. Die Beweislast ist erdrückend, da neue Fakten und Beweise aufgetaucht sind, die in die Neuauflage der Website   www.riaweltweit.com integriert wurden und nunmehr als Beweismittel für die strafrechtlichen Ermittlungen verwendet werden können. Ein erneuter Besuch des Webportals ist somit dringend angeraten.

Sie haben es in der Hand, ob mein Fall, der dem FA NBG und Ihnen persönlich sowohl in Deutschland als auch weltweit grossen Schaden auferlegt, weiter geführt wird. Ich habe nichts zu verlieren  -  Sie und die Mitarbeiter des FA NBG bis hin zum Amtsleiter Herrn Dr. Gruel dagegen schon. Die Frage, die sich somit stellt und bis jetzt noch nicht beantwortet wurde, wäre: ist ein solcher Skandal mit unabsehbaren strafrechtlichen Folgen die noch ausstehende Rückvergütung von € 1.656,-- es wert?
 
Mit freundlichen Grüssen


Email an Finanzamt Neubrandenburg vom 30. Dez. 2019​
Johann Kaiser <riaweltweit@gmail.com>
30.12.2019

an Finanzamt z.Hd. des Amtsleiters Herr Dr. Gruel

Sehr geehrter Herr Dr. Gruel,

damit Sie sich ein Bild davon machen können, was in naher Zukunft auf Sie  zukommt, empfehlen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern den Besuch der Neuauflage unseres Webportals.

Mit freundlichen Grüssen
Johann Kaiser

RIA WELTWEIT
Interessenverband Rentensteuer
Online Rentnerberatung und Hilfe zur Selbsthilfe
www.riaweltweit.com


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Brief unseres "Fallbeispiels" Wilhelm S. an den stellvertretenden Amtsleiter des Finanzamt Neubrandenburg vom 09.12.2019
an poststelle; HSGL-RiA
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Sehr geehrter Herr Völchert, 
jetzt wird es ernst. Die Beweislast ist erdrückend, was die falschen Statements des FA NBG anbetrifft, die den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllen. 
Nachstehend Ihr bisheriges Hauptargument, das es zu widerlegen gilt, bei inzwischen unbeschränkter Steuerpflicht rückwirkend Steuervorteile nicht anzuerkennen: 
Eine Änderung der an Sie gerichteten Einkommensteuerbescheide 2007 – 2017 ist nicht mehr zulässig, da die Bescheide bereits bestandskräftig und nicht mehr änderbar sind. Die für 2016 und 2017 aufgrund des Steuerabzugs gemäss § 50 a Abs. 7 EStG einbehaltenen Beträge können demzufolge auch nicht erstattet werden. 

Nachzulesen in Emails vom 07.12.2018 – Frau Hehl, 01.08 – Frau Hehl und 21.08.2019 von Ihnen. 

Neue Erkenntnisse aufgrund meiner intensiven Recherchen und Ermittlungen haben jedoch ergeben, dass die vorgenannten schriftlich dokumentierten Aussagen von Ihnen und Frau Hehl nicht der Wahrheit entsprechen und eindeutig den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllen. Das sagen die Gesetze: 

Nach § 173 AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Änderung der ursprünglich festgesetzten Steuer führen. Solche steuer-relevanten neuen Tatsachen, die zu niedrigeren Steuern führen, wären z.B. Fehler und/oder falsche Veranlagungsvoraussetzungen in den Steuerbescheiden gemäss den nachstehenden Rechtsnormen:
§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst c AO  -  § 173 Abs 1 Nr 1 AO  -  § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO  -  § 3 Nr 63 EStG 2002  - § 34 Abs 1 EStG 2002  - EStG VZ 2007. 

Diese steuer-relevanten neuen Tatsachen und Beweismittel, die inzwischen auf der Website www.riaweltweit.com sowohl auf der Homepage als auch auf der Seite „Fallbeispiel“  -  das bin ich, eingebunden und veröffentlicht wurden, habe ich auch den strafrechtlich ermittelnden Behörden – Generalstaatsanwalt-schaft Rostock und Bundesfinanzhof München – übersandt.

Hier der Deal: das FA NBG erstattet die zu Unrecht einbehaltenen Steuer-beträge (Brief FA NBG vom 21.06.2019 wortwörtliche Formulierung von Frau Lakner) für 2016 und 2017 in Höhe von € 1.656,-- (€ 69,-- x 24 Monate) und storniert die Bescheide von 2007 bis 2015, und ich werde dafür Sorge tragen, dass das „Fallbeispiel“ nicht mehr weiter auf der Website   www.riaweltweit.com  veröffentlicht wird. Meine Strafanzeigen gegen das FA NBG als auch gegen Sie und alle involvierten Mitarbeiter des FA NBG werde ich bei den vorgenannten Institutionen ebenfalls umgehend zurückziehen, so dass einer Schliessung des Falles nichts mehr im Wege steht. Die Verfolgung Ihres Ausspruchs "gegebenenfalls" und die sich daraus ergebenden falschen Schlussfolgerungen Ihrerseits sind dann auch nicht mehr von Belang. 

Mit der Zurückweisung des Tatbestands der arglistigen Täuschung dürften Sie aufgrund der neuen Erkenntnisse und Beweismittel wohl kaum bei den vorgenannten Institutionen auf Zustimmung stossen, was Ihnen und wahrscheinlich auch Ihren Mitarbeitern gegebenenfalls eine gewisse Zeit hinter Gittern einbringen könnte. Die Beweislast strafbarer Handlungen ist erdrückend. 

Gerne höre ich von Ihnen. 
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Mit „freundlichen“ Grüssen
Wilhelm S.
 

 

Brief an Finanzamt Neubrandenburg vom 25. Nov. 2019​
Johann Kaiser <riaweltweit@gmail.com>
25.11.2019

an Finanzamt
z. Hd. Herrn Dr. Gruel, Amtsleiter Finanzamt Neubrandenburg RiA
 
Sehr geehrter Herr Dr. Gruel,

nach fortwährenden steuerrechtlichen Ermittlungen und Recherchen  unsererseits mit immer neuen Erkenntnissen, die die Besteuerung von deutschen Rentnern durch Ihr Haus betrifft, würden wir uns freuen, einmal eine Stellungnahme von Ihnen oder Ihren Fachbereichen zu den in unserem Webportal www.rialweltweit.com insbesondere auf der Startseite aufgelisteten Fragen und Anschuldigungen zu erhalten.

Damit die Besucher unseres Webportals wissen, mit wem sie es seit Jahren zu tun haben, wurden inzwischen Fotos von Ihnen und Ihrer nicht gerade hoch angesehenen Behörde veröffentlicht.

Unser Webportal wurde inzwischen von mehr als 30.000 Interessenten aus aller Welt  besucht.

Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen
Johann Kaiser

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Gemeinnütziger Interessenverband
RIA WELTWEIT
Rentnerhilfe im Ausland
www.riaweltweit.com​


Nach Erhalt einer Antwort wird diese sofort an dieser Stelle  eingefügt.

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​Brief an Finanzamt Neubrandenburg vom 03. Nov. 2019​

​​Steuerskandal - Deutsche Auslandsrentner in der Steuerfalle des Finanzamts Neubrandenburg RiA – Renten im Ausland
​Johann Kaiser  <riaweltweit@gmail.com>
Sun, Nov 3,  2019
to Finanzamt Neubrandenburg RiA
​
z. Hd. des Amtsleiters Herrn Dr. Gruel
  
Sehr geehrter Herr Dr. Gruel,

deutsche Auslandsrentner werden seit vielen Jahren von Ihrem Haus, das inzwischen weltweit als berühmt-berüchtigt bekannt ist, unter Missachtung von Recht und Gesetz skrupellos ausgenommen und betrogen. 

Wir, der Interessenverband RIA WELTWEIT - RENTNERHILFE IM AUSLAND  - selbst Geschädigte und Opfer des FA RiA, arbeiten daran, deutschen  Rentnern, die im Ausland leben, einen wohlverdienten Ruhestand  zu ermöglichen, ohne sich ständig mit dem FA RiA herumschlagen zu müssen, um zu ihrem Recht  auf eine gesetzeskonforme Besteuerung ihrer deutschen Renten zu kommen.  

Was die  meisten der deutschen Ruheständler, die im Ausland leben, nicht wissen ist, dass die überwiegende Mehrheit der Auslandsrentner sowohl mit Klein- als auch Kleinstrenten von plus/minus € 800,-- dem Gesetz nach steuerfrei sind. Diese Unkenntnis nutzt das FA Ria skrupellos aus, um den deutschen Auslandsrentnern rückwirkend bis zu mehr als 10 Jahre horrende Steuern bis zu mehr als € 10.000,-- abzuverlangen und es auch versteht, diese illegalen Steuerforderungen mit Drohungen und angsteinflössenden Zwangsvollstreckungsmassnahmen und Erpressung hereinzuholen. 

Da es das Finanzamt RiA inzwischen ablehnt, zu den aufgeworfenen Fragen und Beschuldigungen unsererseits und den vielen Auslandsrentnern weltweit sach- und fachgerecht, das heisst gesetzeskonform, Stellung zu beziehen und nicht in unverständlichem und nicht nachvollziehbarem Beamtenkauderwelsch versucht, alle von uns und unseren Mitgliedern vorgebrachten Argumente und Ansprüche unter den Tisch zu kehren, sahen wir uns leider gezwungen,  Strafanzeigen gegen das Finanzamt Neubrandenburg RiA und den uns inzwischen namentlich bekannten Mitarbeitern bei den zuständigen Polizeipräsidien zu erstatten, so auch bei der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin und dem Bundesfinanzhof in München.

  
Weitere Details bitten wir unserer Website zu entnehmen. 

Mit freundlichen Grüssen
Johann Kaiser

Interessenverband
RIA WELTWEIT - RENTNERHILFE IM AUSLAND
www.riaweltweit.com


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Nach Erhalt einer Antwort wird diese sofort an dieser Stelle  eingefügt.


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riaweltweit@gmail.com
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