Steuerschlamassel
imFinanzamt Neubrandenburg
imFinanzamt Neubrandenburg
RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht
Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
Steuerschlamasel
im Finanzamt Neubrandenburg
.
Rentensteuer
Extrem kompliziert, nachstehend leicht verständlich erläutert, wobei wir nur die wichtigsten Grundlagen beleuchten. Sonderausgaben, die sich nur unwesentlich auf das Endergebnis auswirken, wurden nicht berücksichtigt.
Wie wird die Rentensteuer berechnet?
Das Finanzamt Neubrandenburg macht daraus ein Geheimnis und bezeichnet die sehr zweifelhaften Regeln der Einkommensteuerberechnung als "international anerkannte Grundsätze", die leider nicht mit deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen vereinbar sind.
Die Steuer errechnet sich aus einem Prozentsatz - diesen Hinweis findet man auf allen erstmaligen Zahlungsaufforderungen in den "Liebesbriefen", die das FA NBG steuerpflichtigen Rentnern zusendet. Wie hoch dieser Prozentsatz ist und wie er zustande kommt, sagt das FA NBG nicht und kann es auch nicht sagen, denn diese Aussage ist falsch. Es gibt überhaupt keinen feststehenden Prozentsatz für die Berechnung der Steuer.
Richtige Antwort: Unter Zugrundelegung verfassungskonformer Rechtsnormen (vkR) errechnet sich der prozentuale Steuersatz, der sich aus dem zu versteuerndem Einkommen (zvE) - zu finden auf jedem Steuerbescheid des FA NBG, - ergibt. Dieser Steuersatz ist keine feststehende Grösse, sondern er unterliegt der Steuerprogression.
Steuerprogression bedeutet das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen..
Weiter ist in dem "Liebesbrief" zu lesen:
Eine Freigrenze oder einen Grundfreibetrag gibt es in diesem Fall nicht. Der Fachbegriff dafür lautet „beschränkte Steuerpflicht“.
Und damit wären wir bei den verfassungswidrigen Besteuerungspraktiken des FA NBG, die so kompliziert sind, dass sie niemand versteht und sie einfach als gottgegeben akzeptiert werden. Selbst die Mitarbeiter des FA NBG haben Probleme, den Besteuerungspraktiken ihres Hauses zu folgen, da sie sich ständig in Widersprüche verwickeln. (Siehe "Fallbeispiel" und "Weitere Themen")
Extrem kompliziert, nachstehend leicht verständlich erläutert, wobei wir nur die wichtigsten Grundlagen beleuchten. Sonderausgaben, die sich nur unwesentlich auf das Endergebnis auswirken, wurden nicht berücksichtigt.
Wie wird die Rentensteuer berechnet?
Das Finanzamt Neubrandenburg macht daraus ein Geheimnis und bezeichnet die sehr zweifelhaften Regeln der Einkommensteuerberechnung als "international anerkannte Grundsätze", die leider nicht mit deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen vereinbar sind.
Die Steuer errechnet sich aus einem Prozentsatz - diesen Hinweis findet man auf allen erstmaligen Zahlungsaufforderungen in den "Liebesbriefen", die das FA NBG steuerpflichtigen Rentnern zusendet. Wie hoch dieser Prozentsatz ist und wie er zustande kommt, sagt das FA NBG nicht und kann es auch nicht sagen, denn diese Aussage ist falsch. Es gibt überhaupt keinen feststehenden Prozentsatz für die Berechnung der Steuer.
Richtige Antwort: Unter Zugrundelegung verfassungskonformer Rechtsnormen (vkR) errechnet sich der prozentuale Steuersatz, der sich aus dem zu versteuerndem Einkommen (zvE) - zu finden auf jedem Steuerbescheid des FA NBG, - ergibt. Dieser Steuersatz ist keine feststehende Grösse, sondern er unterliegt der Steuerprogression.
Steuerprogression bedeutet das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen..
Weiter ist in dem "Liebesbrief" zu lesen:
Eine Freigrenze oder einen Grundfreibetrag gibt es in diesem Fall nicht. Der Fachbegriff dafür lautet „beschränkte Steuerpflicht“.
Und damit wären wir bei den verfassungswidrigen Besteuerungspraktiken des FA NBG, die so kompliziert sind, dass sie niemand versteht und sie einfach als gottgegeben akzeptiert werden. Selbst die Mitarbeiter des FA NBG haben Probleme, den Besteuerungspraktiken ihres Hauses zu folgen, da sie sich ständig in Widersprüche verwickeln. (Siehe "Fallbeispiel" und "Weitere Themen")
riaweltweit@gmail.com