Offener Brief
RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht
Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
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"Offener Brief"
Korrespondenz mit RiA
11.09. bis 07.10.2019
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z.Hd. der Amtsleitung des Finanzamts Neubrandenburg RiA
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzamt Neubrandenburg RiA hat seit mehr als 10 Jahren in einem Schreiben alle verfügbaren deutschen Rentner, die im Ausland leben, dazu aufgefordert, ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Originaltext unter anderem: In der Regel sind nur Ihre deutschen Einkünfte steuerpflichtig. Die Steuer errechnet sich aus einem Prozentsatz. Dagegen ist nichts einzuwenden. Schliesslich sind diese Aussagen rechtlich abgesichert. Weiter heisst es in dem Brief: Eine Freigrenze oder einen Grundfreibetrag gibt es in diesem Fall nicht. Diese unverantwortliche und folgenschwere Aussage hat nicht nur uns, sondern auch tausende von Auslandsrentnern erstaunt und schockiert, da in den deutschen Einkommensteuergesetzes eine solche Regelung nicht vorgesehen ist. Somit kann es sich nur um eine interne amtliche Vorgabe des Finanzamts RiA handeln, die rechtlich nicht verankert ist. Die deutschen Einkommensteuergesetze sagen dagegen genau das Gegenteil, nachdem jeder Steuerpflichtige ein Anrecht auf diesen Grundfreibetrag hat.
Weiter heisst es in dem Brief: Der Fachbegriff dafür lautet „beschränkte Steuerpflicht“. Das heisst, der deutsche Fiskus beschränkt sich auf die Besteuerung deutscher Einkünfte. Und die Besteuerung von solchen Einkünften beinhaltet nun mal das Anrecht auf den Grundfreibetrag, ob das dem FA RiA gefällt oder nicht. Das ist gesetzlich geregelt und verankert. Woher der deutsche Fiskus, sprich das Finanzamt RiA, allerdings das Recht ableitet, dass es ein Anrecht auf den Grundfreibetrag bei der Besteuerung von deutschen Einkünften nicht gibt, ist schlichtweg falsch und rechtlich in keiner Weise tragbar. Das würde nämlich auch bedeuten, dass kein Rentner in Deutschland ein Anrecht auf den Grundfreibetrag hat, also auch nicht die in Deutschland lebenden Rentner mit sogenannter „unbeschränkter Steuerpflicht. Im Übrigen kann man solchen Schachsinn wortwörtlich auch auf der Website des FA RiA finden: Seit 2010 unterliegen sämtliche Renten der beschränkten Steuerpflicht. Somit gibt es nach Auffassung des FA RiA seit 2010 keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr, also auch nicht mehr für deutsche Rentner, die in Deutschland leben. Chaotischer geht's nun wirklich nicht mehr.
Und das Ganze fällt dann auch noch unter den Fachbegriff „beschränkte Steuerpflicht“, obwohl die Besteuerung von deutschen Einkünften seit 1996 in einem hochrangigen Mantelgesetz festgelegt ist und den Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen zur Sicherung des Existenzminimums einschliesst und vom Staat garantiert wird.
Das ist nur ein Punkt von vielen, die wir und tausende deutscher Auslandsrentner nicht widerspruchslos hinnehmen können insbesondere in Ermangelung entsprechender rechtlicher Vorgaben und Gesetze.
Weitere widersprüchliche Themen hinsichtlich der nicht gesetzeskonformen Besteuerung von deutschen Auslandsrentnern bitten wir unseren Websites zu entnehmen: www.ria-rentner-im-ausland.com
Als Vorsitzender der Interessengemeinschaft RIA – Rentner im Ausland - möchte ich nun die dringende Bitte an Sie richten, dafür Sorge zu tragen, dass die im besagten Schreiben an alle Auslandsrentner formulierte unverantwortliche und nicht gesetzeskonforme Hiobsbotschaft, die die Nichtgewährung des Grundfreibetrags betrifft, umgehend gelöscht wird und somit die deutschen Rentner, die im Ausland leben, nach so vielen Jahren endlich zu Ihrem Recht auf Gewährung des Grundfreibetrages kommen.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin sowie die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock haben wir inzwischen über die "sonderliche" Arbeitsweise Ihres Hauses informiert und um Auskunft gebeten, ob die Sonderregelungen des FA RiA mit deutschem Recht in Einklang gebracht werden können.
Über eine sach- und fachgerechte Aufklärung wären wir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Kaiser
--
RIA WELTWEIT
Rentner im Ausland
Info Service Einkommensteuer
www.riaweltweit.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzamt Neubrandenburg RiA hat seit mehr als 10 Jahren in einem Schreiben alle verfügbaren deutschen Rentner, die im Ausland leben, dazu aufgefordert, ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Originaltext unter anderem: In der Regel sind nur Ihre deutschen Einkünfte steuerpflichtig. Die Steuer errechnet sich aus einem Prozentsatz. Dagegen ist nichts einzuwenden. Schliesslich sind diese Aussagen rechtlich abgesichert. Weiter heisst es in dem Brief: Eine Freigrenze oder einen Grundfreibetrag gibt es in diesem Fall nicht. Diese unverantwortliche und folgenschwere Aussage hat nicht nur uns, sondern auch tausende von Auslandsrentnern erstaunt und schockiert, da in den deutschen Einkommensteuergesetzes eine solche Regelung nicht vorgesehen ist. Somit kann es sich nur um eine interne amtliche Vorgabe des Finanzamts RiA handeln, die rechtlich nicht verankert ist. Die deutschen Einkommensteuergesetze sagen dagegen genau das Gegenteil, nachdem jeder Steuerpflichtige ein Anrecht auf diesen Grundfreibetrag hat.
Weiter heisst es in dem Brief: Der Fachbegriff dafür lautet „beschränkte Steuerpflicht“. Das heisst, der deutsche Fiskus beschränkt sich auf die Besteuerung deutscher Einkünfte. Und die Besteuerung von solchen Einkünften beinhaltet nun mal das Anrecht auf den Grundfreibetrag, ob das dem FA RiA gefällt oder nicht. Das ist gesetzlich geregelt und verankert. Woher der deutsche Fiskus, sprich das Finanzamt RiA, allerdings das Recht ableitet, dass es ein Anrecht auf den Grundfreibetrag bei der Besteuerung von deutschen Einkünften nicht gibt, ist schlichtweg falsch und rechtlich in keiner Weise tragbar. Das würde nämlich auch bedeuten, dass kein Rentner in Deutschland ein Anrecht auf den Grundfreibetrag hat, also auch nicht die in Deutschland lebenden Rentner mit sogenannter „unbeschränkter Steuerpflicht. Im Übrigen kann man solchen Schachsinn wortwörtlich auch auf der Website des FA RiA finden: Seit 2010 unterliegen sämtliche Renten der beschränkten Steuerpflicht. Somit gibt es nach Auffassung des FA RiA seit 2010 keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr, also auch nicht mehr für deutsche Rentner, die in Deutschland leben. Chaotischer geht's nun wirklich nicht mehr.
Und das Ganze fällt dann auch noch unter den Fachbegriff „beschränkte Steuerpflicht“, obwohl die Besteuerung von deutschen Einkünften seit 1996 in einem hochrangigen Mantelgesetz festgelegt ist und den Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen zur Sicherung des Existenzminimums einschliesst und vom Staat garantiert wird.
Das ist nur ein Punkt von vielen, die wir und tausende deutscher Auslandsrentner nicht widerspruchslos hinnehmen können insbesondere in Ermangelung entsprechender rechtlicher Vorgaben und Gesetze.
Weitere widersprüchliche Themen hinsichtlich der nicht gesetzeskonformen Besteuerung von deutschen Auslandsrentnern bitten wir unseren Websites zu entnehmen: www.ria-rentner-im-ausland.com
Als Vorsitzender der Interessengemeinschaft RIA – Rentner im Ausland - möchte ich nun die dringende Bitte an Sie richten, dafür Sorge zu tragen, dass die im besagten Schreiben an alle Auslandsrentner formulierte unverantwortliche und nicht gesetzeskonforme Hiobsbotschaft, die die Nichtgewährung des Grundfreibetrags betrifft, umgehend gelöscht wird und somit die deutschen Rentner, die im Ausland leben, nach so vielen Jahren endlich zu Ihrem Recht auf Gewährung des Grundfreibetrages kommen.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin sowie die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock haben wir inzwischen über die "sonderliche" Arbeitsweise Ihres Hauses informiert und um Auskunft gebeten, ob die Sonderregelungen des FA RiA mit deutschem Recht in Einklang gebracht werden können.
Über eine sach- und fachgerechte Aufklärung wären wir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Kaiser
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RIA WELTWEIT
Rentner im Ausland
Info Service Einkommensteuer
www.riaweltweit.com
Antwort des FA RiA auf unseren Offenen Brief vom 11.09.2019
Unsere Antwort auf den den Brief de FA RiA vom 30.09.2019
07.10.2019
Aktenzeichen 070 - THA vom 30.09.2019
Unser Brief vom 11.09.2019
Sehr geehrte Damen und Herren Unbekannt,
irgendwie haben wir den Eindruck, dass Sie, Herr oder Frau Unbekannt, die von uns aufgeworfenen und auf unseren Webseiten, die inzwischen in der ganzen Welt von tausenden deutschen Auslandsrentnern besucht werden, nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen.
Wir und die Auslandsrentner weltweit sind nicht an einer Auflistung von völlig fragmentierten und verschnörkelten Paragraphen und Gesetzen interessiert, sondern wir fordern eine gesetzeskonforme Besteuerung unserer Renten, die jedoch, wenn Sie sich die Inhalte unserer Webseiten zu Gemüte führen, vom Finanzamt Neubrandenburg RiA abgelehnt wird.
Wenn die Besteuerung von Rentnern, die im Ausland leben, genau so nach Recht und Gesetz vor sich ginge wie die in Deutschland ansässigen Ruheständler, dann gäbe es keinen Anlass für Beschwerden und es gäbe auch keine wie die von uns erstellten Webportale. Deshalb die Frage: warum beschweren sich zig-tausende deutsche Rentner weltweit, wenn nach Ansicht und Arbeitsweise des FA RiA alles gesetzlich abgesichert und in bester Ordnung ist? Die Antwort kann man auf unseren Webseiten finden: es ist u.a. die gesetzeswidrige Unterschlagung des Grundfreibetrags nach § 32a EStG nur durch das einzige der 640 in Deutschland verfügbaren Finanzämter, und das ist nun mal Ihr inzwischen in sehr negativer Hinsicht weltweit berühmt-berüchtigtes Institut RiA.
Aber die Auslandsrentner werden nicht nur mit dem Grundfreibetrag betrogen, sondern zusätzlich auch noch mit dem Rentenfreibetrag, der durch vom FA RiA angewendete und rechnerisch falsche Rentenbesteuerungsformeln ebenfalls unter den Tisch gekehrt wird.
Sorry, aber ich habe selten solch weltfremde Äusserungen und Erklärungen gelesen wie in Ihrem Schreiben, nachdem u.a. die steuerliche Freistellung nach internationalen Massstäben grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat erfolgt. Das ist totaler Unsinn. Die Renten der deutschen Auslandsrentner werden zu 95 % in Deutschland besteuert. Und 95 % aller deutschen Auslandsrentner leben im Ausland von ihrer deutschen Rente und verfügen über keinerlei zusätzliche Einkommen im Wohnsitzstaat, was ohnehin von den ausländischen Behörden nicht geduldet wird. Und solche schwachsinnigen und falschen Aussagen Ihrerseits sind die Grundlage für die Besteuerung deutscher Auslandsrentner? Für wie dämlich halten Sie eigentlich die deutschen Rentner?
Demnach müssten ausserdem die Finanzbeamten in allen Ländern der Erde sich detailliert mit den deutschen Steuergesetzen auskennen. Geht’s noch?
Und weiter: nicht nur die niedrigrangigen Sondervorschriften gemäss § 50, die Sie fälschlicherweise als hochrangig einstufen, sind vom deutschen Gesetzgeber ausdrücklich geregelt, sondern auch das hochrangige Mantelgesetz § 32a des EstG, den das Finanzamt RiA entgegen den Vorgaben des Gesetzgebers ignoriert und bei allen steuerlichen Veranlagungen ausschliesst.
Und dann - es ist nicht zu glauben, die Aussage, die das Todesurteil für das FA RiA werden könnte - Originaltext:
Insoweit liegt die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen nicht im Ermessen des Finanzamts Neubrandenburg RiA.
Mit anderen Worten: das Finanzamt Ria hat den Gesetzen und Vorschriften des Gesetzgebers nicht zu folgen, wie das ja bereits seit mehr als 10 Jahren von Ihnen und Ihren Mitarbeitern sehr erfolgreich praktiziert wird. Wer denn sonst hat den Gesetzen zu folgen, wenn nicht die deutschen Finanzbehörden? Das erzählen Sie mal der Staatsanwaltschaft.
Sie schreiben ferner: Sofern einzelne Rentenempfänger mit ihrer individuellen Besteuerung nicht einverstanden sein sollten, steht diesen Personen der deutsche Rechtsweg offen. Wo leben Sie eigentlich - auf dem Mond??? Das sind nicht einzelne Personen, sondern weltweit zig-Tausende, die mit unserer Unterstützung den Rechtsweg beschreiten werden, allerdings nicht, wie von Ihnen vorgeschlagen, durch jahrelange Gerichtsverfahren und endlose Instanzen, sondern, wie bereits in einem Aufruf auf unseren Webseiten verkündet, auf einem sicheren Rechtsweg über die zuständigen Polizeipräsidien und Staatsanwaltschaften, um jedem Einzelnen eine nachvollziehbare Rechtsposition zu verschaffen, die, wenn wir Ihren Empfehlungen folgen würden, in keiner Weise gesichert wäre, wie viele Auslandsrentner inzwischen erfahren mussten und uns in Hunderten von Emails bestätigt haben.
Und abschliessend noch eine Bemerkung zum von Ihnen zitierten Steuerberatungsgesetz zur steuerlichen Beratung.
In einem Brief vom 24.05.2019 erklärt die auf Auslandsrenten spezialisierte Anwaltskanzlei haberbosch-rentenbesteuerung.eu - Herr Holger Haberbosch persönlich einem unserer Mitglieder, dass bei der beschränkten Steuerpflicht der Grundfreibetrag dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird, was auch diverse Erklärungen des FA RiA bestätigen. Das ist eine totale Umkehrung der Tatsachen. Ein Freibetrag ist ein Bonus, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden muss, er kann nicht als Bonus aufgeschlagen werden, denn dann ist es kein Freibetrag oder Bonus mehr, sondern ein zusätzlich zu versteuerndes Einkommen, das zudem überhaupt nicht vorhanden ist. Das Resultat des sonderbaren und nicht nachvollziehbaren Aufschlags ist, wenn Sie die 4 Grundrechenarten beherrschen, woran ernsthafte Zweifel bestehen, der Wegfall des ebenfalls gesetzlich verankerten Rentenfreibetrags, der z.B. bei 80-Jährigen 50 % der Renten beträgt. Die Rentner werden somit nicht nur um den Grundfreibetrag betrogen, sondern auch noch um den Rentenfreibetrag, der in unserem Beispiel ca. € 5.000,-- pro Jahr ausmacht.
Insgesamt werden die Rentner durch die vom FA RiA angewendete nicht nachvollziehbare und rechnerisch falsche Besteuerungsformel im Durchschnitt um mehr als € 1.000,-- pro Jahr betrogen.
Also total falsche Informationen von einem lizenzierten Steuerberater gemäss StBergG. Wir halten uns da lieber an die deutschen Einkommensteuergesetze und an das Grundgesetz. Im Übrigen gehören inzwischen Steuerfachanwälte zu unserem Team.
Abschliessend unsere Empfehlung: folgen Sie, sehr geehrte unbekannte Damen und Herren des FA RiA, den deutschen Steuergesetzen insbesondere dem § 32a EstG und alle Probleme lösen sich in Luft auf.
Mit Gesetzesmanipulationen und Betrügereien kann man, wenn auch illegal und immer mit einem Bein im Gefängnis, nicht unerhebliche Beträge an Steuern einnehmen, mit einer schlagkräftigen Steuerfahndung, wie auf unseren Webseiten unter “Neuanfang für RiA“ beschrieben, ist jährlich das Zehnfache möglich.
Wir tragen uns mit dem Gedanken, mit Unterstützung einer unglaublich hohen Zahl an Auslandsrentnern in Kürze eine bisher nie dagewesene Sammel-Strafanzeige bei den zuständigen Polizeipräsidien und Generalstaatsan-waltenschaften zu erstatten. Ein gefundenes Fressen für die deutsche Presse einschl. DPA - Deutsche Presseagentur, die wir inzwischen detailliert über unsere Webseiten informiert haben.
Stellen Sie sich schon mal vorab auf harte Zeiten ein. Wir befinden uns erst am Anfang unserer Bemühungen, Ungerechtigkeiten und Betrügereien im deutschen Einkommensteuergesetz aufzudecken. Das FA RiA bietet sich dafür geradezu an. Unsere Webseiten sind dabei ein nicht zu unterschätzendes Hilfsmittel. Die Besucherzahlen schnellen seit Wochen fast senkrecht nach oben.
Dass Ihr Brief von Niemanden unterschrieben wurde und auch sonst keine Sachbearbeiternamen enthält, lässt darauf schliessen, dass es die Mitarbeiter einschl. der Amtsleitung aus verständlichen Gründen vorziehen, abzutauchen und im Verborgenen zu bleiben.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Kaiser
IG - Interessengemeinschaft
RIA - Rentner im Ausland
www.ria-rentner-im-ausland.com
www.riaweltweit.com
31.10.2019 - Eine Stellungnahme zu den von uns widerlegten völlig falschen und mit geistigen Verrenkungen gespickten Argumenten des FA RiA gibt es nicht und wenn, dann wird sie an dieser Stelle sofort veröffentlicht.
riaweltweit@gmail.com