Rentensteuer-Freibetrag Tabelle
RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht
Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht
Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
Rentenfreibetrag Tabelle
nicht zu verwechseln mit dem Grundfreibetrag
nicht zu verwechseln mit dem Grundfreibetrag
Auch die Rente muss in Deutschland versteuert werden. Es gibt allerdings einen Steuerfreibetrag für Rentner. Bei der Rente muss also nicht der volle Betrag versteuert werden, sondern nur ein Teil davon. Die Höhe der zu versteuernden Rente hängt vom Renteneintrittsalter ab.
Je später also eine Rentenzahlung beginnt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der versteuert werden muss.
Je später also eine Rentenzahlung beginnt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der versteuert werden muss.
Jahr zu versteuernder Anteil der Rente
Vor 2006 50 Prozent
2006 52 Prozent
2007 54 Prozent
2008 56 Prozent
2009 58 Prozent
2010 60 Prozent
2011 62 Prozent
2012 64 Prozent
2013 66 Prozent
2014 68 Prozent
2015 70 Prozent
2016 72 Prozent
2017 74 Prozent
2018 76 Prozent
2019 78 Prozent
2040 100 Prozent
In Deutschland wurde 2005 die Besteuerung von Altersrenten reformiert (nachgelagerte Besteuerung). Ab 2040 unterliegen diese zu 100 Prozent der Einkommenssteuerbemessung. Im Rahmen einer Übergangsfrist schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit einer stückweisen Anhebung des steuerrelevanten Rententeils.
Jedes Jahr wird dieser um zwei Prozentpunkte angehoben. Entsprechend dem Jahr des Renteneintritts wird der steuerfreie Teil der Rente lebenslang festgeschrieben.
Jedes Jahr wird dieser um zwei Prozentpunkte angehoben. Entsprechend dem Jahr des Renteneintritts wird der steuerfreie Teil der Rente lebenslang festgeschrieben.
riaweltweit@gmail.com