Betrugsstrategie
des Finanzamts Neubrandenburg
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Rentnerschutzverband
Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht
Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
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Betrugsstrategie
des Finanzamts Neubrandenburg
Weltweit bekannt für seine gesetzesmissbräuchlich manipulierten Steuerbescheide
Die sich auf den Vorgaben des Grundgesetzes und anderer verfassungskonformer Rechtsnormen aufgebaute Beweislast ist erdrückend, aber kaum jemand hat den erforderlichen Durchblick, den wir Ihnen nachstehend vermitteln möchten.
Fallbeispiel
Steuerbescheid von 2017: zu versteuerndes Einkommen € 4.871,-- ist zu versteuern nach dem Grundtarif .
Durch gesetzeswidrige Manipulation wird dieses zvE dann vom FA Nbb gemäss falscher Auslegung des EStG § 50 um den gesetzlichen Grundfreibetrag erhöht auf € 13.691,-- und von diesem Betrag eine Einkommensteuer von € 920,-- festgelegt, obwohl unter Zugrundelegung des zvE von € 4.871,-- die Steuerbelastung € 0,00 betragen würde.
Was das FA Nbb immer wieder - und das seit 15 Jahren bei Tausenden von Rentnern wissentlich und vorsätzlich "übersehen" hat ist, dass nach EStG § 50 nicht der gesamte Betrag von € 13.691,-- zu versteuern ist, sondern nur die den Grundfeibetrag übersteigenden Einkünfte sprich Renten steuerpflichtig sind, womit wir dann wieder am Ausganspunkt angelangt sind, denn das wäre der Betrag von € 4.871,--, wogegen es nichts einzuwenden gbit.
Durch gesetzeswidrige Manipulation wird dieses zvE dann vom FA Nbb gemäss falscher Auslegung des EStG § 50 um den gesetzlichen Grundfreibetrag erhöht auf € 13.691,-- und von diesem Betrag eine Einkommensteuer von € 920,-- festgelegt, obwohl unter Zugrundelegung des zvE von € 4.871,-- die Steuerbelastung € 0,00 betragen würde.
Was das FA Nbb immer wieder - und das seit 15 Jahren bei Tausenden von Rentnern wissentlich und vorsätzlich "übersehen" hat ist, dass nach EStG § 50 nicht der gesamte Betrag von € 13.691,-- zu versteuern ist, sondern nur die den Grundfeibetrag übersteigenden Einkünfte sprich Renten steuerpflichtig sind, womit wir dann wieder am Ausganspunkt angelangt sind, denn das wäre der Betrag von € 4.871,--, wogegen es nichts einzuwenden gbit.
Das sagt das Gesetz:
Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem
- zvE - zu versteuernden Einkommen -
das auf allen Steuerbescheiden festgeschrieben ist und von Niemanden, auch nicht von besonders "pflichtbewussten" Finanzbeamten, verändert werden darf.
Auf den Bescheiden des FA NBG ist ausser dem zu versteuerndem Einkommen - in unserem Fallbeispiel von € 4.871,-- - festgeschrieben:
- zu versteuern nach dem Grundtarif -
was bedeutet, dass das zvE nach dem Grundtarif zu versteuern ist.
Das ist geau das, wofür wir uns einsetzen und wofür wir kämpfen.
Denn das würde für eine deutsche Durchschnittsrente von € 900,-- die folgende Einkommensteuerbelastung ergeben:
Euro 0,00
Das FA Nbb dagegen hat eine Einkommensteuer von € 920,--nach dem Grundtarif ermittelt, was wiederum unserer Formel entspricht
Arglistige Täuschung - Amtsmissbrauch - Betrug
Das ist objektive Realität im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem
- zvE - zu versteuernden Einkommen -
das auf allen Steuerbescheiden festgeschrieben ist und von Niemanden, auch nicht von besonders "pflichtbewussten" Finanzbeamten, verändert werden darf.
Auf den Bescheiden des FA NBG ist ausser dem zu versteuerndem Einkommen - in unserem Fallbeispiel von € 4.871,-- - festgeschrieben:
- zu versteuern nach dem Grundtarif -
was bedeutet, dass das zvE nach dem Grundtarif zu versteuern ist.
Das ist geau das, wofür wir uns einsetzen und wofür wir kämpfen.
Denn das würde für eine deutsche Durchschnittsrente von € 900,-- die folgende Einkommensteuerbelastung ergeben:
Euro 0,00
Das FA Nbb dagegen hat eine Einkommensteuer von € 920,--nach dem Grundtarif ermittelt, was wiederum unserer Formel entspricht
Arglistige Täuschung - Amtsmissbrauch - Betrug
Das ist objektive Realität im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
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riaweltweit@gmail.com