FINANZAMT RIA - STEUERBETRUG VICE VERSA - VERBOTENE STEUERERHEBUNG NACH § 50 ESTG - EIN VERBRECHEN AN MILLIONEN RENTNERN
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 € 9.000,--
Grundfreibetrag
​Analyse eines typischen Steuerbescheids 
des Finanzamts Neubrandenburg
  ​.

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​​RIA WELTWEIT
Rentnerschutzverband
 Fachberaterkanzlei für Rentensteuerrecht
 Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
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Wir haben die gesetzesmissbräuchliche Rentenbesteuerung des Finanzamts Neubrandenburg analysiert und anhand der Daten eines  Steuerbescheids unseres Fallbeispiels WS von 2017 aufgedeckt
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Weltweit gefürchtet für seine gesetzesmissbräuchlich manipulierten Steuerbescheide mit hohen Steuerforderungen an Klein- und Kleinstrentner, die nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen und Gesetzen STEUERFREI sind.
In den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen ist vom Gesetzgeber unmissverständlich ohne wenn und aber vorgegeben:
JEDER STEUERPFLICHTIGE 
​
hat Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag
und deutsche Rentner sind nun mal dem Gesetz nach steuerpflichtig

Die Statuten des ALTERNATIVEN GESETZGEBERS  Finanzamt Neubrandenburg dagegen kehren die verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen ins Gegenteil um wie folgt:

 
Personenbezogene Vergünstigungen, wie der Grundfreibetrag, werden nicht gewährt. 

Das Anrecht auf Steuerrechte/Steuervorteile wie den Grundfreibetrag wird den vom FA Nbb steuerlich veranlagten Rentnern mit absurden Argumenten und im genauen Gegensatz zu deutschen verfassungskonformen Rechtsnormen seit 15 Jahren verweigert, was einer gesetzesmissbräuchlichen sprich strafrechtlichen und somit kriminellen Arbeitsweise entspricht.

Ausserdem wird die Verweigerung von Steuerrechten, wie das Anrecht auf den Grundfreibetrag, auch in tausenden Briefen des FA Nbb an alle vom FA Nbb veranlagten Rentnern seit 15 Jahren immer wieder auf's Neue bestätigt wie folgt - Original Wortlaut:


Die Steuerfestsetzung soll im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht – also ausschliesslich auf der Grundlage Ihrer deutschen Renteneinkünfte – erfolgen. Personenbezogene Vergünstigungen, wie zum Beispiel der Grundfreibetrag, werden dabei nicht gewährt. 
Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???
​
​Diese Verlautbarungen des FA Nbb stehen im krassen Gegensatz zu den verfassungskonforman deutschen Rechtsnormen und müssen dem Gesetz nach strafrechtlich geahndet werden.

.​Diese
                                            Wichtig zu wissen:
Die meisten deutschen Rentner sind aufgrund ihrer geringen Renten von weniger als ca. € 1.200,-- steuerfrei. Das ist in den verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen verbrieft. Lediglich Rentner mit einem wesentlich höheren Einkommen sind in Deutschland dem Gesetz nach zur Zahlung von Einkommensteuer verpflichtet
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Fast jedes der 641 Finanzämter in Deutschland ermittelt die tarifliche Einkommensteuer nach dem sogenannten Einkommensteuer-Grundtarif und dem auf allen Bescheiden ausgewiesenen 
zu versteuernden Einkommen (zvE)
 gemäss verfassungskonformer Rechtsnormen und den Vorgaben im deutschen Grundgesetz, wogegen es nichts einzuwenden gibt.
 
Das Finanzamt Neubrandenburg, das sich als alternativer Gesetzgeber versteht, ermittelt die jährliche tarifliche Einkommensteuer ebenfalls nach dem Grundtarif, aber nicht nach dem auf allen Steuerbescheiden ausgewiesenen zvE - zu versteuerndem Einkommen, sondern,  gemessen an unserem Fallbeispiel, nach dem
zvE - zu versteuerndem Einkommen plus  +/- € 9.000,--
 und ermittelt die Steuer dann nach einer gesetzeswidrig überproportional weit überhöhten Steuerbemessungsgrundlage.
 
Anm. RIA WELTWEIT: gemäss EStG § ???
.
​Diese Steuerermittlungspraxis entspricht nach eigenem Bekunden des FA Nbb 
international anerkannten Grundsätzen, die niemand kennt und die vom FA Nbb auch nicht in irgend einer Form benannt oder erläutert werden.
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Nachstehend im Detail erläutert

​Steuerbescheid des FA NBG für das Jahr 2017 unseres Fallbeispiels WS:
zu versteuerndes Einkommen - zvE € 4.871,-- 
​
Das ist die Steuerbemessungsgrundlage nach verfassungs-konformen deutschen Rechtsnormen, gegen die es nichts einzuwenden gibt.
S
eite 2 des Steuerbescheids: Ermittlung der Einkommensteuer nicht mehr nach der verfassungskonformen Steuerbemessungsgrundlage von € 4.871,--, sondern plus +/- € 9.000,-- je nach Veranlagungsjahr. so dass sich nun eine neue, wenn auch gesetzeswidrige Steuerbemessungsgrundlage von nunmehr € 13.691,-- ergibt, die eine für das FA Nbb sehr profitable Steuerforderung von € 920,-- ergibt, obwohl der Steuerpflichtige nach deutschem Recht und Gesetz eigentlich STEUERFREI wäre.

Dieses sonderbare Steuerermittlungsverfahren
 entspricht gemäss Strafgesetz-buch den nachstehenden strafrechtlichen Tatbeständen:
 Arglistige Täuschung - Amtsmissbrauch - Betrug
Was sagt das Einkommensteuergesetz § 32a, das den Vorgaben des Grundgesetzes folgt?
Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen
​​
Anmerkung RIA WELTWEIT:
Das FA Nbb bemisst die Einkommensteuer nach einer um +/- € 9.000 erhöhten, gesetzeswidrigen Steuerbemessungsgrundlage 
Der vom FA Nbb Anwendung findenden Aufschlag ist eine gesetzesmissbräuchliche Manipulation des auf jedem Steuerbescheid ausgewiesenen zu versteuernden Einkommens. Wie schon der Name sagt, ist die Einkommensteuer abhängig vom realen Einkommen und nicht von irgendwelchen manipulierten, um ein Vielfaches erhöhten Beträgen, die kein zu versteuerndes Einkommen darstellen.
Das ist ganz offensichtlich
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Falschaussagen in Bezug auf verfassungskonforme Rentenbesteuerung
Verstoss gegen StGB § 263 - 266
Betrug und arglistige Täuschung
.

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Mißbrauch der Amtsgewalt
Verstoss gegen Strafgesetzbuch StGB § 302

wissentlicher Missbrauch und Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte mit dem Vorsatz, einen anderen an seinen Rechten zu schädigen.​
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Bitte nur weiterlesen, wenn sie starke Nerven haben und etwas tiefer in das totale Chaos der deutschen Einkommensteuer-Gesetzgebung eintauchen möchten. Es besteht die Gefahr, dass Sie nach wenigen Minuten einen Psychiater benötigen, der Sie davor bewahrt, als mental Gestörter abgestempelt zu werden.
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