Gute Nachricht für Rentner?
und aktueller Schriftverkehr mit dem FA NBG.
RIA WELTWEIT
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Ermittlungsagentur
Kostenlose Beratung und Hilfe für Rentner
Weltweit bekannt für seine gesetzesmissbräuchlich manipulierten Steuerbescheide
21.03.2020
Wir haben Kenntnis davon erhalten, dass das Finanzamt Neubrandenburg mit Schreiben von Anfang März 2020 sogenannte bestandskräftige Steuerbescheide für 2016 und 2017 aus heiterem Himmel rückwirkend geändert und die noch nicht bezahlten Steuerforderungen um 95 % reduziert hat, obwohl derartige Änderungen und Reduzierung von Steuerschulden seit mehr als 10 Jahren bisher immer vehement abgelehnt wurden.

Das Finanzamt Neubrandenburg - weltweit bekannt für seine gesetzesmissbräuchlich manipulierten Steuerbescheide - wird doch wohl nicht damit anfangen, Renten nach verfassungskonformen Rechtsnormen zu versteuern sowohl zukünftig als auch für zurückliegende Jahre ???
Sollte es tatsächlich möglich sein, dass im Jahre 2020 noch Wunder geschehen?
vom 30.03.2020
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Die Antwort auf vorgenannte Frage lautet
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Die Antwort auf vorgenannte Frage lautet
Auch im Jahre 2020 geschehen noch Wunder!
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Verfassungskonforme
steuerliche Veranlagung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland
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Verfassungskonforme
steuerliche Veranlagung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland
Das Finanzamt Neubrandenburg hat in jüngster Zeit damit angefangen, deutsche Rentner nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen auch für zurückliegende Jahre wie 2016 und 2017 steuerlich veranlagt.
Endlich einmal positive Nachrichten vom Finanzamt Neubrandenburg nach mehr als 10 Jahren!
Betroffene deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland haben uns darüber informiert und uns entsprechende Daten übersandt. Das ist kein Aprilscherz - das scheint die neue Besteuerungsstrategie nach verfassungskonformen Rechtsnormen im Finanzamt Neubrandenburg zu sein.
Besonders verwunderlich ist, dass diese Zusagen nicht nach monate- oder jahrelangen Diskussionen gemacht wurden, sondern unerwartet aus heiterem Himmel sehr zum Erstaunen der betroffenen Rentner.
Dass dieser Entschluss, deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland, jetzt auf einmal nach verfassungskonformen Rechtsnormen steuerlich zu veranlagen, dürfte sicherlich nicht freiwillig und aus lauter Menschenliebe im FA NBG getroffen worden sein. Es liegt der berechtigte Verdacht nahe, dass entsprechende Anweisungen von ganz oben, entweder von den gesetzgebenden Organen oder der Justiz erteilt wurden.
Besonders verwunderlich ist, dass diese Zusagen nicht nach monate- oder jahrelangen Diskussionen gemacht wurden, sondern unerwartet aus heiterem Himmel sehr zum Erstaunen der betroffenen Rentner.
Dass dieser Entschluss, deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland, jetzt auf einmal nach verfassungskonformen Rechtsnormen steuerlich zu veranlagen, dürfte sicherlich nicht freiwillig und aus lauter Menschenliebe im FA NBG getroffen worden sein. Es liegt der berechtigte Verdacht nahe, dass entsprechende Anweisungen von ganz oben, entweder von den gesetzgebenden Organen oder der Justiz erteilt wurden.
Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht das weltweit berühmt berüchtigte Finanzamt Neubrandenburg.
Die Nachricht scheint endlich nach mehr als 10 Jahren im FA NBG angekommen zu sein.
Die Nachricht scheint endlich nach mehr als 10 Jahren im FA NBG angekommen zu sein.
Neue Nachrichten und Berichte aus aller Welt werden sofort nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
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Schauen Sie also immer mal rein.
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Schauen Sie also immer mal rein.
Aktuelle Anfragen an das FA Nbb
31.03.2020 - Email von Wilhelm S. an FA NBG Frau Lakner, Sachbearbeiterin
Erstattung der Abzugsbeträge für 2016 und 2017
Sehr geehrte Frau Lakner,
mir ist zu Ohren gekommen, dass in weiteren Fällen für die Jahre 2016 und 2017 Steuerrückerstattungen und Stornierung alter Steuerschulden vom FA NBG vorgenommen wurden. Wann bin ich denn an der Reihe? Schliesslich haben Sie mir am 21.06.2019 in einem amtlichen Schreiben versichert, dass zu Unrecht einbehaltene Abzugsbeträge umgehend erstattet werden. Die Abzugsbeträge für 2016 und 2017 wurden nach über 9 Monaten bisher leider noch nicht erstattet.
Für eine kurze Nachricht wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Antwort: ???
Erstattung der Abzugsbeträge für 2016 und 2017
Sehr geehrte Frau Lakner,
mir ist zu Ohren gekommen, dass in weiteren Fällen für die Jahre 2016 und 2017 Steuerrückerstattungen und Stornierung alter Steuerschulden vom FA NBG vorgenommen wurden. Wann bin ich denn an der Reihe? Schliesslich haben Sie mir am 21.06.2019 in einem amtlichen Schreiben versichert, dass zu Unrecht einbehaltene Abzugsbeträge umgehend erstattet werden. Die Abzugsbeträge für 2016 und 2017 wurden nach über 9 Monaten bisher leider noch nicht erstattet.
Für eine kurze Nachricht wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Antwort: ???
01.04.2020 - Email unseres Fallbeispiels an das FA NBG
Sehr geehrter Herr Völchert,
am 19.03.2020 haben Sie mir wie folgt geschrieben:
Der Vorgang wurde im Finanzamt Neubrandenburg (RiA) vollumfänglich geprüft und abschließend bearbeitet.
Und was ist das Ergebnis dieser voll umfänglichen Prüfung? Das sollten Sie mir schon mitteilen. Andernfalls machen Sie sich strafbar gemäss AO § 90 - Mitwirkungspflicht der Beteiligten. Ist das Ergebnis negativ, dann machen Sie sich strafbar gemäss der 7 Anklagepunkte auf der Website www.riaweltweit.com.
Ist Ihnen bekannt, das zum ersten Mal auf diesem Webportal positiv über das FA NBG berichtet wird? Wenn nicht, dann schauen Sie mal rein. Insbesondere die Berichte unter "Eilmeldungen - Breaking News - Gute Nachricht für Rentner" dürften für Sie von Interesse sein, denn was dort aufgelistet ist, beruht auf gesetzeskonformen Rechtsnormen - Ihre sämtlichen amtlichen Aussagen, die als Beweismaterial in anstehenden Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden können, dagegen nicht.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Antwort???
02.04.2020 - Email an das FA NBG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Berichten aus aller Welt zufolge hat das Finanzamt Neubrandenburg in jüngster Zeit deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen auch für zurückliegende Jahre wie 2016 und 2017 steuerlich veranlagt und auch alte Steuerschulden storniert, obwohl seit mehr als 10 Jahren diese Rentner grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig ohne Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag besteuert wurden.
Details bitten wir unserem Webportal zu entnehmen unter "Eilmeldungen - Breaking News - Gute Nachricht für Rentner".
Für eine kurze Erklärung wären wir Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Kaiser
RIA WELTWEIT
Antwort: ???
Sehr geehrte Damen und Herren,
Berichten aus aller Welt zufolge hat das Finanzamt Neubrandenburg in jüngster Zeit deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland nach verfassungskonformen deutschen Rechtsnormen auch für zurückliegende Jahre wie 2016 und 2017 steuerlich veranlagt und auch alte Steuerschulden storniert, obwohl seit mehr als 10 Jahren diese Rentner grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig ohne Anrecht auf Steuervorteile wie den Grundfreibetrag besteuert wurden.
Details bitten wir unserem Webportal zu entnehmen unter "Eilmeldungen - Breaking News - Gute Nachricht für Rentner".
Für eine kurze Erklärung wären wir Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Johann Kaiser
RIA WELTWEIT
Antwort: ???
Automatische Antwort: Besteuerung von deutschen Auslandsrentnern
Posteingang
Poststelle, Finanzamt RIA über mx00.mvnet.de
02.04.2020
Posteingang
Poststelle, Finanzamt RIA über mx00.mvnet.de
02.04.2020
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail im Finanzamt Neubrandenburg, RiA (Rentenempfänger im Ausland). Gegenwärtig gehen bei uns sehr viele Anfragen bezüglich der Versteuerung deutscher Renten ein. Wir versichern Ihnen, dass wir uns bemühen werden, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten, bitten Sie jedoch höflichst um etwas Geduld.
Anmerkung: Das FA NBG betrügt und ruiniert Tausende deutsche Rentner und bittet höflichst um Geduld. Geht't noch?
Anmerkung: Das FA NBG betrügt und ruiniert Tausende deutsche Rentner und bittet höflichst um Geduld. Geht't noch?
04.04.2020 - Email von Wilhelm S. an FA NBG Herrn Völchert
Re: 070/430/12600 - § 165 Abs. 2 AO
an VST-SB - - 04.04.2020
z.Hd. Herrn Sven Völchert - stellvertretender Amtsleiter
Sehr geehrter Herr Völchert,
am 21.08 2019 haben Sie mir u.a. in einer Email folgendes mitgeteilt:
Akzeptieren Sie bitte, dass das Finanzamt weder die rechtlich zulässigen Bescheide aufheben noch erfolgte Zahlungen für bestandskräftige Zeiträume 2007 – 2017 zurückerstatten kann. Das Festsetzungsverfahren für diese Zeiträume ist abgeschlossen und rechtlich nicht mehr abänderbar.
Dass das eine vorsätzlich falsche amtliche Aussage war, dürfte Ihnen wohl klar sein. Das entspricht dem strafrechtlichen Tatbestand der "Arglistigen Täuschung" - Falschaussagen in Bezug auf Aufhebung und Ändern von Steuerbescheiden - arglistige Täuschung - Verletzung BGB § 123 und § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 - in Verbindung mit AO § 173, § 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst c AO, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 3 Nr 63 EStG 2002, § 34 Abs 1 EStG 2002, EStG VZ 2007.
Die AO besagt dagegen genau das Gegenteil:
Ein Steuerbescheid kann zu einem späteren Zeitpunkt auch nach Ablauf der Einspruchsfrist geändert werden (§ 165 Abs. 2 AO). Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige noch Jahre später gezahlte Steuern zurückbekommen kann.
Wie schaut's denn nun aus mit einer Rückerstattung für die Jahre 2016 und 2017 von € 1.652,--???
Es dürfte Sie interessieren, dass diese Email wie auch anderer Schriftverkehr mit dem FA NBG auf der Website www.riaweltweit.com veröffentlicht und somit hohen und höchsten Gesetzesorganen und Institutionen zugänglich gemacht wird.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Wilhelm S.
Antwort???
Re: 070/430/12600 - § 165 Abs. 2 AO
an VST-SB - - 04.04.2020
z.Hd. Herrn Sven Völchert - stellvertretender Amtsleiter
Sehr geehrter Herr Völchert,
am 21.08 2019 haben Sie mir u.a. in einer Email folgendes mitgeteilt:
Akzeptieren Sie bitte, dass das Finanzamt weder die rechtlich zulässigen Bescheide aufheben noch erfolgte Zahlungen für bestandskräftige Zeiträume 2007 – 2017 zurückerstatten kann. Das Festsetzungsverfahren für diese Zeiträume ist abgeschlossen und rechtlich nicht mehr abänderbar.
Dass das eine vorsätzlich falsche amtliche Aussage war, dürfte Ihnen wohl klar sein. Das entspricht dem strafrechtlichen Tatbestand der "Arglistigen Täuschung" - Falschaussagen in Bezug auf Aufhebung und Ändern von Steuerbescheiden - arglistige Täuschung - Verletzung BGB § 123 und § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 - in Verbindung mit AO § 173, § 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst c AO, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, § 3 Nr 63 EStG 2002, § 34 Abs 1 EStG 2002, EStG VZ 2007.
Die AO besagt dagegen genau das Gegenteil:
Ein Steuerbescheid kann zu einem späteren Zeitpunkt auch nach Ablauf der Einspruchsfrist geändert werden (§ 165 Abs. 2 AO). Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige noch Jahre später gezahlte Steuern zurückbekommen kann.
Wie schaut's denn nun aus mit einer Rückerstattung für die Jahre 2016 und 2017 von € 1.652,--???
Es dürfte Sie interessieren, dass diese Email wie auch anderer Schriftverkehr mit dem FA NBG auf der Website www.riaweltweit.com veröffentlicht und somit hohen und höchsten Gesetzesorganen und Institutionen zugänglich gemacht wird.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Wilhelm S.
Antwort???